Marco Bülow Mitglied des Deutschen Bundestages Deutscher Bundestag Platz der Republik 1, 11011 Berlin Tel (030) 227 - 73 403 Fax (030) 227 - 76 488 Mail: [email protected] Bürgerbüro Dortmund Brüderweg 10-12, 44135 Dortmund Tel (0231) 4766990 Fax (0231) 4766991 Mail: [email protected] http://www.marco-buelow.de Dortmund, 20.01.2017 Marco Bülow gegen Autobahn-Privatisierung ÖPP muss unbedingt im Grundgesetz ausgeschlossen werden Bund und Länder haben sich über eine neue Infrastrukturgesellschaft verständigt. Das Bundeskabinett hat das Gesetz hierzu bereits verabschiedet. Es könnte Möglichkeiten der Privatisierung von Fernstraßen über öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) eröffnen. Hierzu erklärt der Dortmunder SPD-Bundestagsabgeordnete Marco Bülow: „ Mich stört vor allem, dass die neue Gesellschaft als privatrechtlich organisierte GmbH gegründet werden soll. Eine Anstalt öffentlichen Rechts wäre auf jeden Fall besser. Sie wäre transparenter und es gäbe eine parlamentarische Kontrolle. Es ist gut, dass im Grundgesetz festgeschrieben wird, dass die Infrastrukturgesellschaft in Staatseigentum bleibt. Dafür hat die SPD gesorgt. In einem Zusatzgesetz wird zudem die Regelung aufgenommen, dass auch Tochtergesellschaften staatlich bleiben müssen. Ich befürchte aber, dass die neue Gesellschaft weitgehend ohne parlamentarische Kontrolle in großem Stil öffentlich-private Partnerschaften eingehen könnte. Privatfirmen könnten dann Straßen bauen und die Maut kassieren. Dieses Modell hat jedenfalls das Verkehrsministerium bestätigt. Es wäre also nichts anderes als eine „versteckte Privatisierung“, die zulasten der Steuerzahler geht. => Marco Bülow Mitglied des Deutschen Bundestages Deutscher Bundestag Platz der Republik 1, 11011 Berlin Tel (030) 227 - 73 403 Fax (030) 227 - 76 488 Mail: [email protected] Bürgerbüro Dortmund Brüderweg 10-12, 44135 Dortmund Tel (0231) 4766990 Fax (0231) 4766991 Mail: [email protected] http://www.marco-buelow.de Dortmund, 20.01.2017 Ich halte dieses Projekt auch für wirtschaftlich zweifelhaft – genauso wie der Bundesrechnungshof. ÖPP-Projekte haben sich in der Vergangenheit als für die Allgemeinheit zu teuer erwiesen (im Schnitt 20 Prozent teurer) und stellen eine schleichende Kapitalprivatisierung öffentlicher Infrastruktur dar, weil sie in der Regel auf Jahrzehnte hinaus vergeben werden. Wir müssen deshalb die Möglichkeit einer funktionalen Privatisierung etwa über ÖPP unbedingt im Grundgesetz ausschließen. Ich setze mich seit einiger Zeit mit diesem Thema auseinander. Viele Dortmunderinnen und Dortmunder sind bezüglich dieses Themas bereits auf mich zugekommen. So überreichte mir die Dortmunder Gruppe Attac zu diesem Thema eine große Unterschriftenliste. ” Info: Für die neue Organisation des Fernstraßenbaus muss das Grundgesetz mit einer notwendigen Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag geändert werden. Auch die Länder könnten das Vorhaben im Bundesrat stoppen. Allerdings wird das Gesetz nach den bisherigen Plänen gemeinsam mit der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen beschlossen. Weil diese vielen Bundesländern finanzielle Vorteile bringt, ist es denkbar, dass sie den Autobahn-Plänen zustimmen, obwohl sie inhaltliche Kritik daran haben.
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