Marco Bülow gegen Autobahn

Marco Bülow
Mitglied des Deutschen Bundestages
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel (030) 227 - 73 403
Fax (030) 227 - 76 488
Mail: [email protected]
Bürgerbüro Dortmund
Brüderweg 10-12, 44135 Dortmund
Tel (0231) 4766990
Fax (0231) 4766991
Mail: [email protected]
http://www.marco-buelow.de
Dortmund, 20.01.2017
Marco Bülow gegen Autobahn-Privatisierung
ÖPP muss unbedingt im Grundgesetz ausgeschlossen werden
Bund und Länder haben sich über eine neue Infrastrukturgesellschaft verständigt. Das
Bundeskabinett hat das Gesetz hierzu bereits verabschiedet. Es könnte Möglichkeiten
der Privatisierung von Fernstraßen über öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP)
eröffnen. Hierzu erklärt der Dortmunder SPD-Bundestagsabgeordnete Marco Bülow:
„
Mich stört vor allem, dass die neue Gesellschaft als privatrechtlich organisierte
GmbH gegründet werden soll. Eine Anstalt öffentlichen Rechts wäre auf jeden Fall
besser. Sie wäre transparenter und es gäbe eine parlamentarische Kontrolle.
Es ist gut, dass im Grundgesetz festgeschrieben wird, dass die
Infrastrukturgesellschaft in Staatseigentum bleibt. Dafür hat die SPD gesorgt. In
einem Zusatzgesetz wird zudem die Regelung aufgenommen, dass auch
Tochtergesellschaften staatlich bleiben müssen.
Ich befürchte aber, dass die neue Gesellschaft weitgehend ohne parlamentarische
Kontrolle in großem Stil öffentlich-private Partnerschaften eingehen könnte.
Privatfirmen könnten dann Straßen bauen und die Maut kassieren. Dieses Modell
hat jedenfalls das Verkehrsministerium bestätigt. Es wäre also nichts anderes als
eine „versteckte Privatisierung“, die zulasten der Steuerzahler geht.
=>
Marco Bülow
Mitglied des Deutschen Bundestages
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel (030) 227 - 73 403
Fax (030) 227 - 76 488
Mail: [email protected]
Bürgerbüro Dortmund
Brüderweg 10-12, 44135 Dortmund
Tel (0231) 4766990
Fax (0231) 4766991
Mail: [email protected]
http://www.marco-buelow.de
Dortmund, 20.01.2017
Ich halte dieses Projekt auch für wirtschaftlich zweifelhaft – genauso wie der
Bundesrechnungshof. ÖPP-Projekte haben sich in der Vergangenheit als für die
Allgemeinheit zu teuer erwiesen (im Schnitt 20 Prozent teurer) und stellen eine
schleichende Kapitalprivatisierung öffentlicher Infrastruktur dar, weil sie in der
Regel auf Jahrzehnte hinaus vergeben werden.
Wir müssen deshalb die Möglichkeit einer funktionalen Privatisierung etwa über
ÖPP unbedingt im Grundgesetz ausschließen.
Ich setze mich seit einiger Zeit mit diesem Thema auseinander. Viele
Dortmunderinnen und Dortmunder sind bezüglich dieses Themas bereits auf mich
zugekommen. So überreichte mir die Dortmunder Gruppe Attac zu diesem Thema
eine große Unterschriftenliste.
”
Info:
Für die neue Organisation des Fernstraßenbaus muss das Grundgesetz mit einer
notwendigen Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag geändert werden. Auch die
Länder könnten das Vorhaben im Bundesrat stoppen. Allerdings wird das Gesetz nach
den bisherigen Plänen gemeinsam mit der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen
beschlossen. Weil diese vielen Bundesländern finanzielle Vorteile bringt, ist es denkbar,
dass sie den Autobahn-Plänen zustimmen, obwohl sie inhaltliche Kritik daran haben.