Bebauungsplan-Entwurf Uhlenhorst 17

Information zur öffentlichen Plandiskussion
Bebauungsplan-Entwurf Uhlenhorst 17
Wohnen an der Oberaltenallee
Donnerstag, 26. Januar 2017
Plangebiet: Bereich zwischen Oberaltenallee, Leo-Leistikow-Allee und Martha-Muchow Weg
Veranstaltungsort: Barmbek Basch
Wohldorfer Straße 30, 22081 Hamburg
Eintritt frei!
Beginn: 19.00 Uhr
-
Einsicht in Planungsunterlagen ab 18.00 Uhr
Zur Plandiskussion Uhlenhorst 17
Aufgabe
der öffentlichen Plandiskussion
Die öffentliche Plandiskussion ist ein Instrument der im § 3 des Baugesetzbuchs vorgeschriebenen frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung. Sie steht am Anfang des Bebauungsplanverfahrens.
Die öffentliche Plandiskussion dient der Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung,
unterschiedliche Lösungsansätze und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Darüber hinaus gibt sie
Betroffenen und an der Planung Interessierten Gelegenheit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen und eigene
Vorstellungen vorzutragen. Die öffentliche Plandiskussion wird vom Stadtentwicklungsausschuss der
Bezirksversammlung Hamburg-Nord und dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ausgewertet.
Ausgangssituation
Das im Osten des Stadtteils Uhlenhorst gelegene Plangebiet wird im Südwesten durch Wohngebäude sowie
dem Polizeikommissariat 31, im Nordwesten durch die Oberaltenallee, im Nordosten durch die Leo-LeistikowAllee und im Südosten durch den Martha-Muchow-Weg sowie der Hochbahn umgeben.
Das Plangebiet zählt zu den letzten noch unbebauten Flächen des in Entwicklung befindlichen Wohnquartiers
Finkenau, zwischen der Oberaltenallee im Norden und dem Eilbekkanal im Süden. Der geltende
Bebauungsplan Uhlenhorst 13 vom 20. November 2009 setzt für das Plangebiet überwiegend Kerngebiet sowie
allgemeines Wohngebiet fest. Vor dem Hintergrund der weiterhin anhaltenden Wohnungsnachfrage in Hamburg
soll für das in zentraler, gut angebundener Lage gelegene Plangebiet eine Wohnbebauung ermöglicht werden.
Ziel der Planung
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Uhlenhorst 17 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für den Bau von ca. 175 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau (Eigentumswohnungen, 30% geförderte
Mietwohnungen) sowie ergänzenden kleinteiligen Laden- oder Dienstleistungsnutzungen in der
Erdgeschosszone Ecke Oberaltenallee/ Leo-Leistikow-Allee geschaffen werden.
Im Vorfeld des Bebauungsplan-Verfahrens hat ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb in Form eines
Einladungswettbewerbs mit 10 Teilnehmern stattgefunden. Der daraus resultierende Entwurf sieht eine
Bebauung vor, die in der Geschossigkeit zwischen dem gewerblich geprägten Hochhausensemble nördlich der
Oberaltenallee auf der einen Seite und dem überwiegend wohnbaulich geprägten Neubauareal im Bereich
südlich des Plangebiets vermitteln soll. Der zwölfgeschossige Hochpunkt an der Oberaltenallee/ Ecke LeoLeistikow-Allee soll die Eingangssituation zum Neubaugebiet Finkenau prägen. Richtung Süden und entlang
des Martha-Muchow-Wegs nimmt die Geschossigkeit im Übergang zum Neubaugebiet Finkenau mit einer vierbis fünfgeschossigen Bebauung ab.
Planinhalt
Für die Umsetzung der geplanten Wohnbebauung soll dieser Teil des Bebauungsplans als allgemeines
Wohngebiet in fünf- bis zwölfgeschossiger, geschlossener Bauweise ausgewiesen werden.
Aufgrund der Immissionen durch die hochfrequentierte Straße Oberaltenallee und der Hochbahntrasse der
Linie U3, werden Festsetzungen und Maßnahmen zum Schutz vor Schallimmissionen erforderlich.
Bebauungskonzept
Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Uhlenhorst 17
Wie geht es weiter?
Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Diese Beratung wird in einer der nächsten Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses stattfinden.
Die
Tagesordnung
des
Stadtentwicklungsausschusses
ist
unter
www.hamburg.de/hamburg-nord/wohnen-bauen-verkehr einsehbar.
Behördeninterne Abstimmung
Auf der Grundlage dieser Auswertung wird ein Bebauungsplan-Entwurf mit Gesetzestext und Begründung
erstellt. Der Entwurf wird mit allen Behörden und den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.
Öffentliche Auslegung
Danach wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan-Entwurf für die Dauer eines Monats im Fachamt Stadtund Landschaftsplanung des Bezirksamts Hamburg-Nord öffentlich ausgelegt. Unterlagen dazu sind dann
auch im Internet unter www.hamburg.de/hamburg-nord/planen-bauen-wohnen einsehbar.
Die Auslegung wird rechtzeitig im Amtlichen Anzeiger angekündigt. Das Bezirksamt gibt eine
Pressemitteilung heraus und veröffentlicht die Auslegung im Internet. Für die Dauer der Auslegung haben
alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Planentwurf einzusehen und – falls gewünscht – sich
erläutern zu lassen. Sie können ihre Stellungnahmen zu Protokoll geben oder schriftlich einreichen.
Behandlung
der Stellungnahmen
Alle Stellungnahmen werden geprüft und mit dem Stadtentwicklungsausschuss sowie den Fachbehörden
und Trägern öffentlicher Belange beraten und abgewogen. Führt die Berücksichtigung der Stellungnahmen
zu wesentlichen Änderungen des Bebauungsplan-Entwurfs, kann eine erneute öffentliche Auslegung
erforderlich werden. Andernfalls wird die Bezirksversammlung in Kenntnis der vorgebrachten
Stellungnahmen um Zustimmung zum Bebauungsplan-Entwurf gebeten.
Feststellung des Plans
Der Bebauungsplan wird durch den Bezirksamtsleiter festgestellt und tritt nach Veröffentlichung in Kraft. Die
Bürgerinnen und Bürger, welche eine Anregung gegeben haben, erhalten eine schriftliche Mitteilung über
die Feststellung des Bebauungsplans und die Prüfung ihrer Stellungnahmen.
Sie haben noch Fragen zum Bebauungsplanverfahren oder suchen nach weiteren Informationen?
BEZIRKSAMT HAMBURG-NORD
Herausgeber:
Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Nord
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Kümmellstraße 6
20249 Hamburg
Herr Krummreich
Herr Jorga
Unser Stadtplanungsportal:
Tel.: 040 / 42804-6023
Tel.: 040 / 42804-6020
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hamburg-nord.hamburg.de
www.hamburg.de/hamburg-nord/stadt-und-landschaftsplanung