bebauungsplan-entwurf gross-borstel 30

BEBAUUNGSPLAN-ENTWURF
GROSS-BORSTEL 30
Information zur öffentlichen Plandiskussion –
Wohnungsbau am Warnckesweg
Donnerstag, 17. November 2016 – 19.00 Uhr
Aula der Carl-Götze-Schule, Brödermannsweg 2, 22453 Hamburg
Eintritt frei!
18.00 Uhr Einlass und Einsicht in Planunterlagen
19.00 Uhr Beginn der Öffentlichen Plandiskussion
Entwurf des Funktionsplans
3,00 m Breite.
nicht.
Eine Wendemöglichkeit besteht
Nördlich der Straße befindet sich eine Reihenhauszeile mit 12 Wohneinheiten, im Westen ergänzt
durch ein Doppelhaus. Die Häuser sind eingeschossig, mit ausgebautem Dachgeschoss. Inmitten des
Plangebiets steht eine große Eiche, die erhalten
werden soll. Am südlichen Rand befindet sich eine
durchgewachsene Buchenhecke. Im östlichen
Grundstücksteil sind mehrere Pappeln vorhanden.
Auf den hinteren 40 bis 50 m zur Tarpenbek hin
ist das Grundstück stark überwuchert.
Aufgaben der öffentlichen Plandiskussion
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 des Baugesetzbuchs steht am Anfang des Bebauungsplanverfahrens. Sie dient der Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, unterschiedliche Lösungsansätze und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Darüber hinaus gibt sie
Betroffenen und an der Planung Interessierten Gelegenheit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen und
eigene Vorstellungen vorzutragen. Die öffentliche Plandiskussion wird protokolliert und vom Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord und dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ausgewertet.
Zweck und Bedeutung der Planaufstellung
Ursprünglich war der knapp 18 m breite und 150 m lange Grundstücksstreifen (Flurstück 1982) südlich
der Sackgasse Warnckesweg für eine Straße vorgesehen, die eine Verbindung über die Tarpenbek zur
Straße Lütt Kollau schaffen sollte. Diese Planung wurde inzwischen aufgegeben, nach geltendem Planrecht ist das Grundstück aber noch als Straßenverkehrsfläche ausgewiesen. Das Grundstück befindet
sich im Eigentum der Stadt und wird von den Anwohnern derzeit als „wilder“ Parkplatz genutzt.
Um den steigenden Bedarf an Wohnraum zu decken, wurde das Grundstück vor einem Jahr über die
Agentur für Baugemeinschaften der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zum Verkauf ausgeschrieben. Die Baugemeinschaft opdeDeel eG (in Gründung) erhielt, unter anderem aufgrund ihres guten
städtebaulichen Konzeptes, den Zuschlag. Danach erfolgte die Anhandgabe.
Eine grobe Vorgabe in der Ausschreibung der Agentur für Baugemeinschaften war der Neubau von ca. 20
Wohneinheiten bei einer Bruttogrundfläche (BGF) von ca.
2.000 m². Entsprechend den Festsetzungen in den umgebenden Bebauungsplänen wurden im Rahmen der Ausschreibung
zwei Vollgeschosse und eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3
als Werte für die bauliche Dichte auf dem Grundstück ermittelt. Das Bebauungsplanverfahren soll als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt
werden. Eine formale Umweltprüfung ist damit entbehrlich,
Umweltbelange werden trotzdem berücksichtigt.
Ausgangssituation / Bestand
Die Sackgasse Warnckesweg verfügt bei einer Grundstücksbreite von 5,00 m über eine befestigte Fahrspur von etwa
GROSS-BORSTEL 30
Planinhalte
Das städtebauliche Konzept sieht eine zweigeschossige Bebauung mit Staffelgeschoss, verteilt auf drei
Baukörper, vor. Mit Ausnahme des Baukörpers an der Brückwiesenstraße sollen die Gebäude über die
Nordseite erschlossen werden. Der Abstand zur nördlichen Reihenhauszeile wird ca. 15,00 m betragen.
Das Straßengrundstück soll auf eine Breite von 6,00 m erweitert und als befahrbarer Wohnweg mit einer
Fahrspurbreite von 4,50 m einschließlich einer Kehre ausgebaut werden. Die Möglichkeit, später einmal
eine Fußgängerbrücke über die Tarpenbek zu führen, soll offen gehalten werden.
Das städtebauliche Konzept berücksichtigt den Erhalt der wertvollen Eiche. Insgesamt sind ca. 10 private
Stellplätze geplant. Die Straßeneinmündung an der Brückwiesenstraße soll umgebaut und mit fünf öffentlichen Parkplätzen ausgestattet werden. Der Bebauungsplan-Entwurf setzt die neuen Straßenverkehrsflächen, d.h. die öffentlichen Grundstücksflächen, die für den Ausbau benötigt werden, fest.
Die Nachbargrundstücke werden nicht angetastet. Der Straßenausbau wird von der Baugemeinschaft
übernommen. Auf diese Weise werden die Anlieger von der Erschließungsbeitragspflicht freigehalten.
Bisher sind im BebauungsplanEntwurf folgende Festsetzungen
vorgesehen:
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Bebauungsplan-Entwurf
Reines Wohngebiet
Offene Bauweise
2 Vollgeschosse
Grundflächenzahl 0,3
Geschossflächenzahl 0,8
Baufenster von 10 m bzw.
12 m Tiefe
Öffentliche Grünfläche an
der Tarpenbek
Erhaltungsgebot für Eiche
Straßenverkehrsfläche 6 m
mit Wendehammer für
Müllabfuhr
Bezirksamt Hamburg-Nord
Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Wie geht es weiter?
Auswertung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Diese Beratung wird in einer der nächsten Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses
stattfinden. Die Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses ist im Internet einsehbar (siehe unten, Link zum Sitzungskalender).
Behördeninterne Abstimmung
Auf der Grundlage dieser Auswertung wird ein
Bebauungsplan-Entwurf mit Verordnungstext
und Begründung erstellt. Der Entwurf wird mit
allen Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.
Öffentliche Auslegung
Danach wird der Bebauungsplan-Entwurf für
die Dauer eines Monats im Fachamt Stadt- und
Landschaftsplanung des Bezirksamts Hamburg-Nord öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen dazu werden auch im Internet auf dem
Stadtplanungsportal des Bezirksamts (siehe
unten) einsehbar sein.
Die Auslegung wird rechtzeitig im Amtlichen
Anzeiger sowie in der lokalen Presse angekündigt. Für die Dauer der Auslegung haben alle
Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den
Planentwurf einzusehen und - falls gewünscht
- sich erläutern zu lassen. Sie können ihre Stel-
lungnahmen zu Protokoll geben oder schriftlich einreichen.
Behandlung der Stellungnahmen
Alle Stellungnahmen werden geprüft und mit
dem Stadtentwicklungsausschuss sowie den
Fachbehörden und den Trägern öffentlicher
Belange beraten und abgewogen. Führt die
Berücksichtigung der Stellungnahmen zu wesentlichen Änderungen des BebauungsplanEntwurfs, kann eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich werden. Anderenfalls wird
die Bezirksversammlung in Kenntnis der vorgebrachten Stellungnahmen um Zustimmung
zum Bebauungsplan-Entwurf gebeten.
Feststellung des Plans
Der Bebauungsplan wird durch den Bezirksamtsleiter festgestellt und tritt nach Veröffentlichung in Kraft.
Die Bürgerinnen und Bürger, die sich zur Planung geäußert haben, erhalten danach eine
schriftliche Mitteilung über die Feststellung
des Bebauungsplans und die Prüfung ihrer
Stellungnahmen.
BEZIRKSAMT HAMBURG-NORD
Herausgeber
Bezirksamt Hamburg-Nord
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Kümmellstraße 6
20249 Hamburg
Ansprechpartner
Frau Hollemeyer, Tel. 040/ 42804-6022
Herr Jorga, Tel. 040/ 42804-6020
E-Mail: [email protected]
Link zum Sitzungskalender: https://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/allris.net.asp
Unser Stadtplanungsportal: www.hamburg.de/hamburg-nord/stadt-und-landschaftsplanung