BEBAUUNGSPLAN-ENTWURF GROSS-BORSTEL 30 Information zur öffentlichen Plandiskussion – Wohnungsbau am Warnckesweg Donnerstag, 17. November 2016 – 19.00 Uhr Aula der Carl-Götze-Schule, Brödermannsweg 2, 22453 Hamburg Eintritt frei! 18.00 Uhr Einlass und Einsicht in Planunterlagen 19.00 Uhr Beginn der Öffentlichen Plandiskussion Entwurf des Funktionsplans 3,00 m Breite. nicht. Eine Wendemöglichkeit besteht Nördlich der Straße befindet sich eine Reihenhauszeile mit 12 Wohneinheiten, im Westen ergänzt durch ein Doppelhaus. Die Häuser sind eingeschossig, mit ausgebautem Dachgeschoss. Inmitten des Plangebiets steht eine große Eiche, die erhalten werden soll. Am südlichen Rand befindet sich eine durchgewachsene Buchenhecke. Im östlichen Grundstücksteil sind mehrere Pappeln vorhanden. Auf den hinteren 40 bis 50 m zur Tarpenbek hin ist das Grundstück stark überwuchert. Aufgaben der öffentlichen Plandiskussion Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 des Baugesetzbuchs steht am Anfang des Bebauungsplanverfahrens. Sie dient der Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, unterschiedliche Lösungsansätze und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Darüber hinaus gibt sie Betroffenen und an der Planung Interessierten Gelegenheit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen und eigene Vorstellungen vorzutragen. Die öffentliche Plandiskussion wird protokolliert und vom Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord und dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ausgewertet. Zweck und Bedeutung der Planaufstellung Ursprünglich war der knapp 18 m breite und 150 m lange Grundstücksstreifen (Flurstück 1982) südlich der Sackgasse Warnckesweg für eine Straße vorgesehen, die eine Verbindung über die Tarpenbek zur Straße Lütt Kollau schaffen sollte. Diese Planung wurde inzwischen aufgegeben, nach geltendem Planrecht ist das Grundstück aber noch als Straßenverkehrsfläche ausgewiesen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt und wird von den Anwohnern derzeit als „wilder“ Parkplatz genutzt. Um den steigenden Bedarf an Wohnraum zu decken, wurde das Grundstück vor einem Jahr über die Agentur für Baugemeinschaften der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zum Verkauf ausgeschrieben. Die Baugemeinschaft opdeDeel eG (in Gründung) erhielt, unter anderem aufgrund ihres guten städtebaulichen Konzeptes, den Zuschlag. Danach erfolgte die Anhandgabe. Eine grobe Vorgabe in der Ausschreibung der Agentur für Baugemeinschaften war der Neubau von ca. 20 Wohneinheiten bei einer Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 2.000 m². Entsprechend den Festsetzungen in den umgebenden Bebauungsplänen wurden im Rahmen der Ausschreibung zwei Vollgeschosse und eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 als Werte für die bauliche Dichte auf dem Grundstück ermittelt. Das Bebauungsplanverfahren soll als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Eine formale Umweltprüfung ist damit entbehrlich, Umweltbelange werden trotzdem berücksichtigt. Ausgangssituation / Bestand Die Sackgasse Warnckesweg verfügt bei einer Grundstücksbreite von 5,00 m über eine befestigte Fahrspur von etwa GROSS-BORSTEL 30 Planinhalte Das städtebauliche Konzept sieht eine zweigeschossige Bebauung mit Staffelgeschoss, verteilt auf drei Baukörper, vor. Mit Ausnahme des Baukörpers an der Brückwiesenstraße sollen die Gebäude über die Nordseite erschlossen werden. Der Abstand zur nördlichen Reihenhauszeile wird ca. 15,00 m betragen. Das Straßengrundstück soll auf eine Breite von 6,00 m erweitert und als befahrbarer Wohnweg mit einer Fahrspurbreite von 4,50 m einschließlich einer Kehre ausgebaut werden. Die Möglichkeit, später einmal eine Fußgängerbrücke über die Tarpenbek zu führen, soll offen gehalten werden. Das städtebauliche Konzept berücksichtigt den Erhalt der wertvollen Eiche. Insgesamt sind ca. 10 private Stellplätze geplant. Die Straßeneinmündung an der Brückwiesenstraße soll umgebaut und mit fünf öffentlichen Parkplätzen ausgestattet werden. Der Bebauungsplan-Entwurf setzt die neuen Straßenverkehrsflächen, d.h. die öffentlichen Grundstücksflächen, die für den Ausbau benötigt werden, fest. Die Nachbargrundstücke werden nicht angetastet. Der Straßenausbau wird von der Baugemeinschaft übernommen. Auf diese Weise werden die Anlieger von der Erschließungsbeitragspflicht freigehalten. Bisher sind im BebauungsplanEntwurf folgende Festsetzungen vorgesehen: Bebauungsplan-Entwurf Reines Wohngebiet Offene Bauweise 2 Vollgeschosse Grundflächenzahl 0,3 Geschossflächenzahl 0,8 Baufenster von 10 m bzw. 12 m Tiefe Öffentliche Grünfläche an der Tarpenbek Erhaltungsgebot für Eiche Straßenverkehrsfläche 6 m mit Wendehammer für Müllabfuhr Bezirksamt Hamburg-Nord Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Wie geht es weiter? Auswertung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung Diese Beratung wird in einer der nächsten Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses stattfinden. Die Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses ist im Internet einsehbar (siehe unten, Link zum Sitzungskalender). Behördeninterne Abstimmung Auf der Grundlage dieser Auswertung wird ein Bebauungsplan-Entwurf mit Verordnungstext und Begründung erstellt. Der Entwurf wird mit allen Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Öffentliche Auslegung Danach wird der Bebauungsplan-Entwurf für die Dauer eines Monats im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamts Hamburg-Nord öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen dazu werden auch im Internet auf dem Stadtplanungsportal des Bezirksamts (siehe unten) einsehbar sein. Die Auslegung wird rechtzeitig im Amtlichen Anzeiger sowie in der lokalen Presse angekündigt. Für die Dauer der Auslegung haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Planentwurf einzusehen und - falls gewünscht - sich erläutern zu lassen. Sie können ihre Stel- lungnahmen zu Protokoll geben oder schriftlich einreichen. Behandlung der Stellungnahmen Alle Stellungnahmen werden geprüft und mit dem Stadtentwicklungsausschuss sowie den Fachbehörden und den Trägern öffentlicher Belange beraten und abgewogen. Führt die Berücksichtigung der Stellungnahmen zu wesentlichen Änderungen des BebauungsplanEntwurfs, kann eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich werden. Anderenfalls wird die Bezirksversammlung in Kenntnis der vorgebrachten Stellungnahmen um Zustimmung zum Bebauungsplan-Entwurf gebeten. Feststellung des Plans Der Bebauungsplan wird durch den Bezirksamtsleiter festgestellt und tritt nach Veröffentlichung in Kraft. Die Bürgerinnen und Bürger, die sich zur Planung geäußert haben, erhalten danach eine schriftliche Mitteilung über die Feststellung des Bebauungsplans und die Prüfung ihrer Stellungnahmen. BEZIRKSAMT HAMBURG-NORD Herausgeber Bezirksamt Hamburg-Nord Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Kümmellstraße 6 20249 Hamburg Ansprechpartner Frau Hollemeyer, Tel. 040/ 42804-6022 Herr Jorga, Tel. 040/ 42804-6020 E-Mail: [email protected] Link zum Sitzungskalender: https://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/allris.net.asp Unser Stadtplanungsportal: www.hamburg.de/hamburg-nord/stadt-und-landschaftsplanung
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