Berufsunfähigkeitsversicherung 23 Punkte für den optimalen

Von Oliver Mest
03/17
Berufsunfähigkeitsversicherung
23 Punkte für den optimalen Schutz
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört
zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Denn unsere Arbeitskraft ist nicht nur
sprichwörtlich ein Vermögen wert: Schon ein
Nettogehalt von 2.250 Euro monatlich summiert sich über ein Arbeitsleben zu einem
Millionenbetrag. Und dieses Millionenvermögen gilt es abzusichern mit einem Invaliditätsschutz. Im Idealfall ist es eine Berufsunfähig-
keitsversicherung, die anders als viele Alternativen wie etwa eine Grundfähigkeits- oder
Schwere-Krankheiten-Versicherung den umfassendsten Schutz bietet. Wichtig ist aber
nicht nur der Abschluss an sich – es ist entscheidend, dass der optimale Schutz gewählt
wird. Wir haben hier 23 Punkte zusammengestellt, die zeigen, was den optimalen
Schutz ausmacht.
1. Vertrag, Laufzeit und Rentenhöhe
1. Die erste Frage: Berufsunfähigkeitsversicherung: Eigener Vertrag oder Kombi-Police?
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) haben Sie verschiedene
Optionen: Sie können eine selbstständige
Berufsunfähigkeitsversicherung als eigenen
Vertrag abschließen oder den Schutz gegen
Invalidität mit einer Lebensversicherung koppeln – dann handelt es sich um eine sogenannte
BUZ,
eine
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Welche der Optionen
sinnvoller ist, lässt sich generell nicht beantworten. Bei der Kombination der Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Risikolebensversicherung kann das Paket so wenig kosten, dass das eine konkurrenzlos günstige
Möglichkeit ist, die Familie oder den Partner
für den Fall des Todes abzusichern. In diesem Fall ist das Paket meist die richtige Wahl.
Wenn man aber niemanden abzusichern hat,
ist die BUZ nicht die richtige Wahl, sondern
eine
eigenständige
Berufsunfähigkeitsversicherung.
Tipp: Vorsicht bei Kombi mit Altersvorsorge
Kombinationen
aus
Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge sind mit Vorsicht zu genießen: Die Beiträge der “Pakete”
sind meist recht hoch - können sie nicht mehr
bezahlt werden, kann der wichtige BU-Schutz
nicht separat ohne Altersvorsorge-Vertrag
bestehen bleiben. Deshalb lieber keine solche
Koppel-Verträge eingehen.
2. Wie hoch sollte die vereinbarte Rente
sein?
Wie viel Geld im Invaliditätsfall von der Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt wird,
entscheidet im Nachhinein darüber, wie gut
der Schutz gewählt war. Verbraucher sollten
versuchen, eine Rente zu vereinbaren, die
möglichst nahe an ihr aktuelles Nettoeinkommen heranreicht. Zu 100 Prozent werden sie
dieses Nettoeinkommen nur selten zu einem
bezahlbaren Preis abgesichert bekommen und viele Versicherer bieten auch maximal ein
Absicherungsniveau von 80 bis 90 Prozent
an. Viel weniger sollte es aber auch nicht
sein, um die Versorgungslücke nicht zu groß
werden zu lassen. Denn im schlimmsten Fall
müssen Betroffene damit rechnen, dass sie
tatsächlich kein Einkommen mehr erzielen
können – die Rente der Berufsunfähigkeitsversicherung wäre dann neben einer eventuellen Zahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung ihr einziges Einkommen.
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3. Dynamisierung für eine steigende Berufsunfähigkeitsrente
Wenn Versicherte heute 80 bis 90 Prozent
ihres Nettogehalts absichern, entspricht diese
Rente vielleicht in zehn Jahren nur noch 40
oder 50 Prozent des dann eingehenden Gehaltes, das ja gerade in den ersten Vertragsjahren meist stark steigt. Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung sollte da Schritt halten. Da
sie nicht alle paar Jahre einen neuen Vertrag
abschließen können, müssen Versicherte
steigende Gehälter bereits beim Vertragsschluss mit einplanen. Eine Möglichkeit dazu
ist die Dynamisierung von Beiträgen und Leistungen. Damit vereinbaren sie bei Vertragsabschluss, dass die Rente pro Jahr um einen
festgelegten Satz von meist drei bis fünf Prozent steigt.
4. Nachversicherungsgarantie
Als Alternative und Ergänzung zur Dynamik
sollten Versicherte eine Nachversicherungsgarantie für ihren Vertrag in Betracht ziehen.
Sie gibt im Idealfall die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung die vereinbarte
Rente zu erhöhen. Meist ist diese Option zur
Erhöhung an bestimmte Lebensumstände
geknüpft wie etwa Hochzeit, Nachwuchs oder
Immobilienkauf.
Tipp: Anlassunabhängige
Erhöhungsoption von Vorteil
Viele Versicherer bieten sie mittlerweile aber
auch ohne Anlass in der sogenannten ereignisunabhängigen Variante. Sinnvoll ist es,
den Invaliditätsschutz ganz ohne Anlass in
Intervallen in den ersten Jahren erhöhen zu
können. Und einen Top-Vertrag haben diejenigen, bei denen die Erhöhung bis ins sechste
Lebensjahrzehnt möglich ist.
5. Die Überschussbeteiligung richtig
einsetzen
In der Berufsunfähigkeitsversicherung entstehen Überschüsse, wenn die Versicherer weniger Geld ausgeben mussten, als in der Beitragskalkulation vorgesehen war. Und an diesen erwirtschafteten Überschüssen sind die
Versicherten beteiligt – genauso wie an den
Überschüssen, die aus Kapitalerträgen erwirtschaftet werden. Sinnvoll ist es, dass diese
Überschüsse sofort mit dem Beitrag verrechnet werden. Solche Verträge bieten eine fest
vereinbarte Rente, bei der die Beiträge aber
bei sinkenden Überschüssen steigen können.
Eine andere Variante, die verzinsliche An-
sammlung, spart die Überschüsse für die
Versicherten und zahlt die angesammelten
Überschüsse bei Vertragsende aus.
Von dieser Variante ist abzuraten, da der
Versicherungsschutz durch diese Art Sparvertrag unnötig teuer wird. Die dritte Variante ist
das Bonussystem: Hier werden die Überschüsse verwendet, um im Fall einer Berufsunfähigkeit die Rente erhöhen zu können. Die
Verbraucher zahlen also einen fixen Beitrag,
während die Rentenhöhe erst bei Eintritt der
Berufsunfähigkeit feststeht.
6. Vertragslaufzeit
Die Laufzeit des Vertrages ist entscheidend
für die Qualität des Versicherungsschutzes.
Im Idealfall geht eine Berufsunfähigkeitsrente
nahtlos in die Altersrente über – so vermeiden
Sie einkommenslose Zeiten vor Eintritt in den
Ruhestand. Nicht immer ist eine solche Vertragslaufzeit aber zu bekommen – vor allem
gefährdete Berufe wie Handwerker oder Lehrer können meist nur bis zum 55. oder 60.
Lebensjahr Schutz bekommen. In einem solchen Fall kann ein Vertragssplitting helfen.
Versicherte trennen dann die Risiko- und die
Leistungszeit: Die Risikozeit der Berufsunfähigkeitsversicherung ist auf den 60. Geburtstag beschränkt, die Leistungszeit auf den 65.
oder 67. Geburtstag. Die Konsequenz: Wird
der Versicherte vor dem 60. Geburtstag berufsunfähig, erhält er bis zum 67. Geburtstag
die vereinbarte Rente. Wird er nach dem 60.
Geburtstag berufsunfähig, muss die Berufsunfähigkeitsversicherung gar nicht mehr eintreten. Eine solche Leistungseinschränkung ist
nicht ideal, wäre aber zu verschmerzen, wenn
man bis dahin gearbeitet, Rücklagen gebildet
und Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt hat, die ein Vorziehen der Altersrente ermöglichen.
7. Beitragsgestaltung
Auch die Beitragsgestaltung ist wichtig für die
Suche nach der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung. Das Gros der Versicherer kalkuliert mit Überschüssen, die dann
direkt vom zu zahlenden Beitrag abgezogen
werden. Es lohnt sich dabei auf jeden Fall,
einen Blick auf die Kalkulation und die Höhe
der Überschüssen zu werfen. Kalkuliert der
Versicherer hohe Überschüsse, steigt der
Beitrag stark an, wenn diese Überschüsse
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nicht erwirtschaftet werden - das ist das sogenannte Verteuerungsrisiko. Und das unterscheidet sich bei den Berufsunfähigkeitsversicherungen deutlich, wie die Tabelle rechts
zeigt.
Tipp: Festpreise möglich
Andere Versicherer wie Community Life oder
Canada Life arbeiten ohne Überschüsse und
bieten für die gesamte Vertragslaufzeit Festpreise an, die nur in Ausnahmefällen steigen
könnten. Für den Kunden bequemer, weil er
keinem Verteuerungsrisiko ausgesetzt ist - im
Leistungsfall aber auch ein Nachteil. Denn
wenn der Versicherte berufsunfähig wird und
eine Rente bezieht, dann sorgen die Überschüsse für steigende Renten. Bei Festpreisanbietern ist diese Steigerung ausgeschlossen!
Versicherer/ Tarif
Verteuerungsrisiko
Allianz
BU Plus
Alte Leipziger
BV 10
Basler
BP
Continentale Premium BU
LV 1871
Golden BU
Interrisk
BU XXL
WWK
SBU Komfort
23 %
28 %
33 %
67 %
85 %
89 %
100 %
Grundlage: Berufsunfähigkeitsversicherung, Akademiker, 30
Jahre, 2.000 Euro Rente bis 67 Jahre.
2. Vertragsbedingungen
8. Verzicht auf abstrakte Verweisung
Die abstrakte Verweisung darf im Vertrag
nicht vorgesehen sein. Denn sie ist für Versicherer eine ganz einfache Möglichkeit, um
sich aus der Verpflichtung zur Rentenzahlung
zu lösen. Die Versicherer formulieren diese
Verweisung in Ihrem Vertrag mit Formulierungen wie
„… ist außerstande, seinen Beruf … oder
eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten
ausgeübt werden kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.“
Mit einer solchen abstrakten Verweisung hat
der Versicherer die Möglichkeit, dem Kunden
theoretisch einen anderen Beruf zu zeigen,
den er ausüben kann und damit den Antrag
auf Rentenzahlung abzulehnen. Ob der Versicherte tatsächlich in dem VerweisungsBeruf eine Anstellung finden kann, muss den
Versicherer nicht interessieren, es reicht,
dass er zeigt, dass es auf dem Arbeitsmarkt
eine abstrakte Vergleichstätigkeit gibt, die der
Versicherte eben rein theoretisch ausüben
könnte.
9. Konkrete Verweisung muss
verbraucherfreundlich sein
Im Gegensatz zur abstrakten Verweisung
zielt die konkrete Verweisung darauf ab, ob
der Berufsunfähige tatsächlich einen Job
ausübt, der seiner bisherigen Lebensstellung
entspricht. Ist das der Fall, muss der Versicherer die Rente ebenfalls nicht mehr zahlen.
Am besten ist es für die Versicherten, wenn in
den Versicherungsbedingungen klar definiert
ist, wie viel Einkommenseinbuße man hinnehmen muss, damit eine konkrete Verweisung (nicht) möglich ist. Moderne Berufsunfähigkeitsversicherungen sehen vor, dass die
Berufsunfähigkeitsrente weiterhin gezahlt
wird, wenn im neuen Job weniger als 80 Prozent des letzten Bruttoeinkommens verdient
wird und der Job auch hinsichtlich seiner
Wertschätzung und der sozialen Stellung des
Versicherten vergleichbar ist.
10. Sechs-Monats-Prognose
In älteren Versicherungsbedingungen wurde
dann von einer Berufsunfähigkeit ausgegangen, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeit
bescheinigen konnte, die “voraussichtlich
dauernd” und damit nach der Rechtsprechung voraussichtlich mindestens drei Jahre
andauern sollte.
Heutige gute Versicherungsbedingungen sehen vor, dass die Rente schon dann gezahlt
wird, wenn man voraussichtlich mehr als
sechs Monate berufsunfähig ist. Eine wichtige
Klausel, um schnell zu einer Auszahlung der
versicherten Rente zu gelangen!
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11. Rentenzahlung sofort
Manche Versicherer sehen in den Versicherungsbedingungen vor, dass die versicherte
Berufsunfähigkeitsrente erst nach einem Karenzzeitraum von sechs Monaten gezahlt
wird. In der Praxis heißt das: Man erhält also
erst ab dem siebten Monat der Berufsunfähigkeit die vereinbarte Rente, sodass ein
nicht unerhebliches finanzielles Loch droht,
wenn die Krankengeldzahlung lange vor dem
Beginn der BU-Rente ausgesetzt wird. Besser ist es, wenn die Rente sofort ab Beginn
der Berufsunfähigkeit und dann auch rückwirkend gezahlt wird, wenn die Feststellung der
Berufsunfähigkeit länger dauert. So sichert
man sich finanziellen Spielraum, wenn man
berufsunfähig und die Zahlung von Krankengeld zum Beispiel eingestellt wird.
12. Verzicht auf Meldefristen
Niemand steht morgens auf und weiß: Jetzt
bin ich berufsunfähig. Oft geht der tatsächlichen Feststellung einer Invalidität ein längerer Krankheitsprozess voraus, bevor ein Gedanke an die dauernde Berufsunfähigkeit
verschwendet wird. Und für diesen Fall sind
lange Meldefristen von Vorteil, die auch eine
rückwirkende Zahlung erlauben – von dem
Moment an, in dem bereits Berufsunfähigkeit
vorlag, ohne dass der Betroffene bereits davon wusste.
Tipp: Verzicht auf Meldefristen wählen
Ohne solche rückwirkenden Meldefristen
zahlt die Versicherung erst ab dem Moment,
in dem die Berufsunfähigkeit gemeldet wurde
– und den Versicherten geht im Falle des
Falles viel Geld verloren, weil die Rente nicht
nachgezahlt wird.
13. Weltweite Gültigkeit
Noch immer sehen manche Verträge vor,
dass der BU-Schutz sich auf Versicherte mit
Wohnsitz in Deutschland oder bestenfalls im
EU-Ausland beschränkt. Der Schutz sollte
aber weltweit gelten - vor allem bei Versicherten, die ggf. noch eine längere Zeit beruflich
im Ausland verbringen wollen.
14. Arbeitsunfähigkeitsklausel
Die heute immer häufiger zu findende „GelbeSchein-Regelung“ der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein echtes Plus für den Schutz:
Die Versicherten erhalten die vereinbarte
Rente bereits dann ausgezahlt, wenn sie
langfristig über sechs Monate und mehr
krankgeschrieben sind. Zwar wird in aller Regel vorausgesetzt, dass Leistungen wegen
Berufsunfähigkeit beantragt werden, aber die
Rentenzahlung kann für bis zu 24 Monate
erfolgen, ganz abhängig davon, ob tatsächlich eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.
15. Vergehen im Straßenverkehr
Grundsätzlich leisten Berufsunfähigkeitsversicherungen naturgemäß nicht, wenn man
selbst die Ursache für die Berufsunfähigkeit
gelegt hat. So soll ein Bankräuber nicht noch
eine Rente erhalten, weil er beim Unfall auf
der Flucht so schwer verunglückt, dass er
nicht mehr erwerbstätig sein könnte.
Eine Ausnahme gibt es im Straßenverkehr:
Hier bieten eine Vielzahl von Versicherern
mittlerweile Regelungen, nach denen auch
eine Berufsunfähigkeit infolge von grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich begangenen
Straftaten mitversichert ist. Das Problem: Der
Übergang von fahrlässigen zu vorsätzlichen
Taten ist fließend, sodass die Versicherung
auch Vorsatztaten mitversichern sollte.
Der Vorteil des umfangreicheren Schutzes:
Die Bewilligung einer Berufsunfähigkeitsrente
ist nicht davon abhängig, wie ein Richter die
Tat bewertet, die letztlich zur Berufsunfähigkeit geführt hat.
3. Versicherer, Antrag und Gesundheitsfragen
Die
Qualität
einer
Berufsunfähigkeitsversicherung bemisst sich auch nach der
Qualität des Versicherers - solide, leistungsstarke und kulante Versicherer sind immer
mehr wert als ein paar Euro Beitrag weniger
im Jahr. Gute Versicherungsberater haben
die folgenden Bewertungsfaktoren vorliegen
und informieren darüber.
16. Rating
Immer wieder bewerten Analysehäuser wie
Franke und Bornberg oder Morgen und Morwww.biallo.de
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gen die Qualität der Berufsunfähigkeitsversicherungen und ihrer Produkte. Wenn eine
Beratung zum Thema BU ansteht, sollte das
Rating des Versicherers durchaus eine Rolle
spielen - vor allem im Hinblick auf die Finanzstärke.
Denn ein wirtschaftlich solide aufgestellter
Versicherer wird es leichter haben, seine
günstigen Beiträge auch dauerhaft zu garantieren als ein Versicherer, bei dem das Rating
eher auf eine schwierigere finanzielle Lage
hinweist.
Tipp: Rating in die Beratung mit einbeziehen
Natürlich ist das Rating nicht alleine entscheidend für die Wahl der Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber das Rating sollte im
Beratungsgespräch nicht unerwähnt bleiben,
damit der Verbraucher die Qualität des Versicherers einschätzen kann.
17. Prozessquote
Ein weiterer Faktor zur Einschätzung der
Qualität eines BU-Versicherers ist die vom
Analysehaus Morgen und Morgen ermittelte
Prozessquote. Sie zeigt, wie viele von 100
abgelehnten Anträgen anschließend vor Gericht gelandet sind. Standard sind Quoten im
Bereich bis zwei Prozent, bei höheren Werten
ist Vorsicht geboten. Wichtig aber auch: Die
Quoten sind Werte aus der Vergangenheit
und lassen nicht unbedingt Schlüsse auf das
Regulierungsverhalten in der Zukunft hin.
18. Leistungsquote
Ein weiterer Indikator für oder gegen eine
Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Leistungsquote: Sie beschreibt, in wie vielen von
100 Fällen die Versicherer auf Antrag des
Versicherten hin eine BU-Rente gezahlt haben. Sehr gute Versicherer bewegen sich
hier bei Werten oberhalb der 70 Prozent.
Aber auch bei diesem Wert gilt: Der Wert ist
historisch und lässt nur bedingt Aussagen für
die Zukunft zu.
19. Annahmequote
Auch die Annahmequote ist eine interessante
Kennziffer. Sie beschriebt, wie viele von 100
gestellten Anträgen tatsächlich angenommen
werden. Der Verbraucher erfährt so, ob die
Annahmepolitik eher großzügig ist (=hohe
Annahmequote) oder nicht. Das ist vor allem
bei Vorerkrankungen oder schwer zu versichernden Berufen relevant.
20. Gesundheitsfragen: Alles angeben.
Wirklich alles!
Im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollten immer und ohne Ausnahme wirklich alle Vorerkrankungen angegeben werden. Der Grundsatz ist: Es ist nicht
entscheidend, welche Krankheit für den Kunden relevant ist, sondern für die Versicherung. Die Rechtsprechung zeigt, dass es immer besser ist, Gesundheitsfragen möglichst
umfassend zu beantworten als etwas zu verschweigen, was aus Sicht der Versicherungen bedeutsam war.
Bei den Gesundheitsfragen tragen die Antragsteller das Risiko, wenn sie Gesundheitsfragen falsch einschätzen. Kommt später zum
Beispiel bei der Leistungsprüfung heraus,
dass sie bei Antragstellung gelogen haben,
kann der Versicherungsschutz komplett entfallen. Wer unsicher ist, welche Erkrankungen
er in den vergangenen Jahren hatte, kann bei
seiner Krankenkasse eine Aufstellung bekommen mit einer Übersicht aller gemeldeten
und abgerechneten Diagnosen.
21. Richtigen Beruf angeben
Nicht nur die Gesundheitsfragen im Antrag
sind wichtig: Auch der aktuell ausgeübte Beruf ist im Antrag entscheidend. Denn das
Versicherungsrisiko bewertet sich bei Vertragsschluss danach, welchen Beruf die Antragsteller ausüben. Im Falle einer Berufsunfähigkeit aber steht grundsätzlich die dann
gerade konkret ausgeübte Tätigkeit im Fokus:
Bei der Bewertung einer möglichen Invalidität
geht es dann nicht mehr darum, was man
gelernt hat, sondern womit man konkret sein
Geld verdient.
22. Ausschlüsse und Zuschläge vermeiden
Bei Vorerkrankungen neigen Versicherer dazu, bestimmte Erkrankungen vom Versicherungsschutz auszunehmen. Je nach Umfang
des Ausschlusses, kann das den Schutz
deutlich abwerten: Wenn zum Beispiel alle
Erkrankungen der Wirbelsäule ausgenommen
sind, fällt statistisch gesehen bis zu 30 Prozent des Schutzes weg. Anders sieht es bei
kleineren Einschränkungen aus, wenn zum
Beispiel wegen einer Meniskus-Schädigung
Erkrankungen des Knies ausgenommen sind.
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Besser ist es aber natürlich, wenn gar keine
Ausschlüsse vorgesehen sind: Gute Berater
können dabei helfen, Ausschlüsse in Risikozuschläge “umzuwandeln”: Die Versicherten
zahlen dann mehr Beitrag, aber der Schutz ist
nicht beschränkt.
Tipp: Risikozuschlag aufheben lassen
Ein Risikozuschlag ist keine lebenslange Beschwerung für ein höheres Risiko. Er muss
auf Antrag des Versicherten zurückgenommen werden, wenn das erhöhte Risiko nicht
mehr besteht, etwa durch ein Ausheilen der
Krankheit.
Grundsätzlich gilt auch die Devise: Leistungsausschlüsse sind verhandelbar. So
kann ein Experte dabei helfen, dass bei einem Ausschluss eine Nachschau vereinbart
wird. Das bedeutet: Treten eine bestimmte
Erkrankung oder Krankheiten innerhalb eines
Zeitraums von ein bis zwei Jahren nicht wieder auf, wird die vorgesehene Ausschlussklausel gestrichen.
23. Risikovoranfrage
Wer sich mit gesundheitlichen Problemen
rumschlägt, der hat erfahrungsgemäß Probleme, eine vor allem bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden. Das Problem:
Jede Ablehnung verschlechtert die Chancen
noch einmal, weil sie beim nächsten Antrag
angegeben werden muss.
Tipp: Nicht wahllos Anträge stellen
Wer auf der Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist, kommt schnell in Versuchung, einfach mal bei einem der zahllosen
Online-Anbieter einen Antrag zu stellen. Das
Problem: Auch dort abgelehnte Anträge müssen bei weiteren Anträgen angegeben werden. Der „schnelle Antrag“ kann also zum
Bumerang werden.
Helfen kann aber eine Risikovoranfrage. Zusammen mit einem Versicherungsberater
oder einem spezialisierten Makler wird dafür
der gesundheitliche Status des Kunden genau ermittelt und erfasst. Experten haben für
alle Erkrankungen und sonstigen Risiken
Fragebögen, die bei allen Gesellschaften
akzeptiert werden – und sie wissen, welche
Unterlagen die Versicherung für die Risikoprüfung benötigt. Mit den zusammengetragenen Informationen wird dann bei allen am
Markt infrage kommenden Versicherern eine
Voranfrage zur Versicherbarkeit platziert. Die
Gesellschaften bewerten die Voranfrage und
geben ein Votum ab. Der Kunde kann dann
mit seinem Berater zusammen den Versicherer auswählen, der ihm den besten Schutz
anbietet – und er spart sich erfolglose Anträge bei anderen Versicherungen.
Sie brauchen Hilfe beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Unterstützen können Sie vor allem die Verbraucherzentralen oder die unabhängigen Versicherungsberater (zu finden unter bvvb.de). Mithilfe der Biallo-Vergleichsrechner bekommen
Sie einen ersten Eindruck über Beiträge und Leistungen - und auf Wunsch auch einen Versicherungsmakler vermittelt, der Sie berät.
Das „Thema der Woche“ ist ein Service der Verbraucher-Redaktion Biallo & Team GmbH,
Bahnhofstraße 25, 86938 Schondorf. Sie können uns unter [email protected] erreichen und oder
per Telefon: 08192/93379-0. Weitere Infos unter www.biallo.de
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