Von Oliver Mest 03/17 Berufsunfähigkeitsversicherung 23 Punkte für den optimalen Schutz Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Denn unsere Arbeitskraft ist nicht nur sprichwörtlich ein Vermögen wert: Schon ein Nettogehalt von 2.250 Euro monatlich summiert sich über ein Arbeitsleben zu einem Millionenbetrag. Und dieses Millionenvermögen gilt es abzusichern mit einem Invaliditätsschutz. Im Idealfall ist es eine Berufsunfähig- keitsversicherung, die anders als viele Alternativen wie etwa eine Grundfähigkeits- oder Schwere-Krankheiten-Versicherung den umfassendsten Schutz bietet. Wichtig ist aber nicht nur der Abschluss an sich – es ist entscheidend, dass der optimale Schutz gewählt wird. Wir haben hier 23 Punkte zusammengestellt, die zeigen, was den optimalen Schutz ausmacht. 1. Vertrag, Laufzeit und Rentenhöhe 1. Die erste Frage: Berufsunfähigkeitsversicherung: Eigener Vertrag oder Kombi-Police? Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) haben Sie verschiedene Optionen: Sie können eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung als eigenen Vertrag abschließen oder den Schutz gegen Invalidität mit einer Lebensversicherung koppeln – dann handelt es sich um eine sogenannte BUZ, eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Welche der Optionen sinnvoller ist, lässt sich generell nicht beantworten. Bei der Kombination der Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Risikolebensversicherung kann das Paket so wenig kosten, dass das eine konkurrenzlos günstige Möglichkeit ist, die Familie oder den Partner für den Fall des Todes abzusichern. In diesem Fall ist das Paket meist die richtige Wahl. Wenn man aber niemanden abzusichern hat, ist die BUZ nicht die richtige Wahl, sondern eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung. Tipp: Vorsicht bei Kombi mit Altersvorsorge Kombinationen aus Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge sind mit Vorsicht zu genießen: Die Beiträge der “Pakete” sind meist recht hoch - können sie nicht mehr bezahlt werden, kann der wichtige BU-Schutz nicht separat ohne Altersvorsorge-Vertrag bestehen bleiben. Deshalb lieber keine solche Koppel-Verträge eingehen. 2. Wie hoch sollte die vereinbarte Rente sein? Wie viel Geld im Invaliditätsfall von der Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt wird, entscheidet im Nachhinein darüber, wie gut der Schutz gewählt war. Verbraucher sollten versuchen, eine Rente zu vereinbaren, die möglichst nahe an ihr aktuelles Nettoeinkommen heranreicht. Zu 100 Prozent werden sie dieses Nettoeinkommen nur selten zu einem bezahlbaren Preis abgesichert bekommen und viele Versicherer bieten auch maximal ein Absicherungsniveau von 80 bis 90 Prozent an. Viel weniger sollte es aber auch nicht sein, um die Versorgungslücke nicht zu groß werden zu lassen. Denn im schlimmsten Fall müssen Betroffene damit rechnen, dass sie tatsächlich kein Einkommen mehr erzielen können – die Rente der Berufsunfähigkeitsversicherung wäre dann neben einer eventuellen Zahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung ihr einziges Einkommen. Seite 2 3. Dynamisierung für eine steigende Berufsunfähigkeitsrente Wenn Versicherte heute 80 bis 90 Prozent ihres Nettogehalts absichern, entspricht diese Rente vielleicht in zehn Jahren nur noch 40 oder 50 Prozent des dann eingehenden Gehaltes, das ja gerade in den ersten Vertragsjahren meist stark steigt. Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung sollte da Schritt halten. Da sie nicht alle paar Jahre einen neuen Vertrag abschließen können, müssen Versicherte steigende Gehälter bereits beim Vertragsschluss mit einplanen. Eine Möglichkeit dazu ist die Dynamisierung von Beiträgen und Leistungen. Damit vereinbaren sie bei Vertragsabschluss, dass die Rente pro Jahr um einen festgelegten Satz von meist drei bis fünf Prozent steigt. 4. Nachversicherungsgarantie Als Alternative und Ergänzung zur Dynamik sollten Versicherte eine Nachversicherungsgarantie für ihren Vertrag in Betracht ziehen. Sie gibt im Idealfall die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung die vereinbarte Rente zu erhöhen. Meist ist diese Option zur Erhöhung an bestimmte Lebensumstände geknüpft wie etwa Hochzeit, Nachwuchs oder Immobilienkauf. Tipp: Anlassunabhängige Erhöhungsoption von Vorteil Viele Versicherer bieten sie mittlerweile aber auch ohne Anlass in der sogenannten ereignisunabhängigen Variante. Sinnvoll ist es, den Invaliditätsschutz ganz ohne Anlass in Intervallen in den ersten Jahren erhöhen zu können. Und einen Top-Vertrag haben diejenigen, bei denen die Erhöhung bis ins sechste Lebensjahrzehnt möglich ist. 5. Die Überschussbeteiligung richtig einsetzen In der Berufsunfähigkeitsversicherung entstehen Überschüsse, wenn die Versicherer weniger Geld ausgeben mussten, als in der Beitragskalkulation vorgesehen war. Und an diesen erwirtschafteten Überschüssen sind die Versicherten beteiligt – genauso wie an den Überschüssen, die aus Kapitalerträgen erwirtschaftet werden. Sinnvoll ist es, dass diese Überschüsse sofort mit dem Beitrag verrechnet werden. Solche Verträge bieten eine fest vereinbarte Rente, bei der die Beiträge aber bei sinkenden Überschüssen steigen können. Eine andere Variante, die verzinsliche An- sammlung, spart die Überschüsse für die Versicherten und zahlt die angesammelten Überschüsse bei Vertragsende aus. Von dieser Variante ist abzuraten, da der Versicherungsschutz durch diese Art Sparvertrag unnötig teuer wird. Die dritte Variante ist das Bonussystem: Hier werden die Überschüsse verwendet, um im Fall einer Berufsunfähigkeit die Rente erhöhen zu können. Die Verbraucher zahlen also einen fixen Beitrag, während die Rentenhöhe erst bei Eintritt der Berufsunfähigkeit feststeht. 6. Vertragslaufzeit Die Laufzeit des Vertrages ist entscheidend für die Qualität des Versicherungsschutzes. Im Idealfall geht eine Berufsunfähigkeitsrente nahtlos in die Altersrente über – so vermeiden Sie einkommenslose Zeiten vor Eintritt in den Ruhestand. Nicht immer ist eine solche Vertragslaufzeit aber zu bekommen – vor allem gefährdete Berufe wie Handwerker oder Lehrer können meist nur bis zum 55. oder 60. Lebensjahr Schutz bekommen. In einem solchen Fall kann ein Vertragssplitting helfen. Versicherte trennen dann die Risiko- und die Leistungszeit: Die Risikozeit der Berufsunfähigkeitsversicherung ist auf den 60. Geburtstag beschränkt, die Leistungszeit auf den 65. oder 67. Geburtstag. Die Konsequenz: Wird der Versicherte vor dem 60. Geburtstag berufsunfähig, erhält er bis zum 67. Geburtstag die vereinbarte Rente. Wird er nach dem 60. Geburtstag berufsunfähig, muss die Berufsunfähigkeitsversicherung gar nicht mehr eintreten. Eine solche Leistungseinschränkung ist nicht ideal, wäre aber zu verschmerzen, wenn man bis dahin gearbeitet, Rücklagen gebildet und Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt hat, die ein Vorziehen der Altersrente ermöglichen. 7. Beitragsgestaltung Auch die Beitragsgestaltung ist wichtig für die Suche nach der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung. Das Gros der Versicherer kalkuliert mit Überschüssen, die dann direkt vom zu zahlenden Beitrag abgezogen werden. Es lohnt sich dabei auf jeden Fall, einen Blick auf die Kalkulation und die Höhe der Überschüssen zu werfen. Kalkuliert der Versicherer hohe Überschüsse, steigt der Beitrag stark an, wenn diese Überschüsse www.biallo.de Seite 3 nicht erwirtschaftet werden - das ist das sogenannte Verteuerungsrisiko. Und das unterscheidet sich bei den Berufsunfähigkeitsversicherungen deutlich, wie die Tabelle rechts zeigt. Tipp: Festpreise möglich Andere Versicherer wie Community Life oder Canada Life arbeiten ohne Überschüsse und bieten für die gesamte Vertragslaufzeit Festpreise an, die nur in Ausnahmefällen steigen könnten. Für den Kunden bequemer, weil er keinem Verteuerungsrisiko ausgesetzt ist - im Leistungsfall aber auch ein Nachteil. Denn wenn der Versicherte berufsunfähig wird und eine Rente bezieht, dann sorgen die Überschüsse für steigende Renten. Bei Festpreisanbietern ist diese Steigerung ausgeschlossen! Versicherer/ Tarif Verteuerungsrisiko Allianz BU Plus Alte Leipziger BV 10 Basler BP Continentale Premium BU LV 1871 Golden BU Interrisk BU XXL WWK SBU Komfort 23 % 28 % 33 % 67 % 85 % 89 % 100 % Grundlage: Berufsunfähigkeitsversicherung, Akademiker, 30 Jahre, 2.000 Euro Rente bis 67 Jahre. 2. Vertragsbedingungen 8. Verzicht auf abstrakte Verweisung Die abstrakte Verweisung darf im Vertrag nicht vorgesehen sein. Denn sie ist für Versicherer eine ganz einfache Möglichkeit, um sich aus der Verpflichtung zur Rentenzahlung zu lösen. Die Versicherer formulieren diese Verweisung in Ihrem Vertrag mit Formulierungen wie „… ist außerstande, seinen Beruf … oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.“ Mit einer solchen abstrakten Verweisung hat der Versicherer die Möglichkeit, dem Kunden theoretisch einen anderen Beruf zu zeigen, den er ausüben kann und damit den Antrag auf Rentenzahlung abzulehnen. Ob der Versicherte tatsächlich in dem VerweisungsBeruf eine Anstellung finden kann, muss den Versicherer nicht interessieren, es reicht, dass er zeigt, dass es auf dem Arbeitsmarkt eine abstrakte Vergleichstätigkeit gibt, die der Versicherte eben rein theoretisch ausüben könnte. 9. Konkrete Verweisung muss verbraucherfreundlich sein Im Gegensatz zur abstrakten Verweisung zielt die konkrete Verweisung darauf ab, ob der Berufsunfähige tatsächlich einen Job ausübt, der seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Ist das der Fall, muss der Versicherer die Rente ebenfalls nicht mehr zahlen. Am besten ist es für die Versicherten, wenn in den Versicherungsbedingungen klar definiert ist, wie viel Einkommenseinbuße man hinnehmen muss, damit eine konkrete Verweisung (nicht) möglich ist. Moderne Berufsunfähigkeitsversicherungen sehen vor, dass die Berufsunfähigkeitsrente weiterhin gezahlt wird, wenn im neuen Job weniger als 80 Prozent des letzten Bruttoeinkommens verdient wird und der Job auch hinsichtlich seiner Wertschätzung und der sozialen Stellung des Versicherten vergleichbar ist. 10. Sechs-Monats-Prognose In älteren Versicherungsbedingungen wurde dann von einer Berufsunfähigkeit ausgegangen, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeit bescheinigen konnte, die “voraussichtlich dauernd” und damit nach der Rechtsprechung voraussichtlich mindestens drei Jahre andauern sollte. Heutige gute Versicherungsbedingungen sehen vor, dass die Rente schon dann gezahlt wird, wenn man voraussichtlich mehr als sechs Monate berufsunfähig ist. Eine wichtige Klausel, um schnell zu einer Auszahlung der versicherten Rente zu gelangen! www.biallo.de Seite 4 11. Rentenzahlung sofort Manche Versicherer sehen in den Versicherungsbedingungen vor, dass die versicherte Berufsunfähigkeitsrente erst nach einem Karenzzeitraum von sechs Monaten gezahlt wird. In der Praxis heißt das: Man erhält also erst ab dem siebten Monat der Berufsunfähigkeit die vereinbarte Rente, sodass ein nicht unerhebliches finanzielles Loch droht, wenn die Krankengeldzahlung lange vor dem Beginn der BU-Rente ausgesetzt wird. Besser ist es, wenn die Rente sofort ab Beginn der Berufsunfähigkeit und dann auch rückwirkend gezahlt wird, wenn die Feststellung der Berufsunfähigkeit länger dauert. So sichert man sich finanziellen Spielraum, wenn man berufsunfähig und die Zahlung von Krankengeld zum Beispiel eingestellt wird. 12. Verzicht auf Meldefristen Niemand steht morgens auf und weiß: Jetzt bin ich berufsunfähig. Oft geht der tatsächlichen Feststellung einer Invalidität ein längerer Krankheitsprozess voraus, bevor ein Gedanke an die dauernde Berufsunfähigkeit verschwendet wird. Und für diesen Fall sind lange Meldefristen von Vorteil, die auch eine rückwirkende Zahlung erlauben – von dem Moment an, in dem bereits Berufsunfähigkeit vorlag, ohne dass der Betroffene bereits davon wusste. Tipp: Verzicht auf Meldefristen wählen Ohne solche rückwirkenden Meldefristen zahlt die Versicherung erst ab dem Moment, in dem die Berufsunfähigkeit gemeldet wurde – und den Versicherten geht im Falle des Falles viel Geld verloren, weil die Rente nicht nachgezahlt wird. 13. Weltweite Gültigkeit Noch immer sehen manche Verträge vor, dass der BU-Schutz sich auf Versicherte mit Wohnsitz in Deutschland oder bestenfalls im EU-Ausland beschränkt. Der Schutz sollte aber weltweit gelten - vor allem bei Versicherten, die ggf. noch eine längere Zeit beruflich im Ausland verbringen wollen. 14. Arbeitsunfähigkeitsklausel Die heute immer häufiger zu findende „GelbeSchein-Regelung“ der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein echtes Plus für den Schutz: Die Versicherten erhalten die vereinbarte Rente bereits dann ausgezahlt, wenn sie langfristig über sechs Monate und mehr krankgeschrieben sind. Zwar wird in aller Regel vorausgesetzt, dass Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt werden, aber die Rentenzahlung kann für bis zu 24 Monate erfolgen, ganz abhängig davon, ob tatsächlich eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird. 15. Vergehen im Straßenverkehr Grundsätzlich leisten Berufsunfähigkeitsversicherungen naturgemäß nicht, wenn man selbst die Ursache für die Berufsunfähigkeit gelegt hat. So soll ein Bankräuber nicht noch eine Rente erhalten, weil er beim Unfall auf der Flucht so schwer verunglückt, dass er nicht mehr erwerbstätig sein könnte. Eine Ausnahme gibt es im Straßenverkehr: Hier bieten eine Vielzahl von Versicherern mittlerweile Regelungen, nach denen auch eine Berufsunfähigkeit infolge von grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich begangenen Straftaten mitversichert ist. Das Problem: Der Übergang von fahrlässigen zu vorsätzlichen Taten ist fließend, sodass die Versicherung auch Vorsatztaten mitversichern sollte. Der Vorteil des umfangreicheren Schutzes: Die Bewilligung einer Berufsunfähigkeitsrente ist nicht davon abhängig, wie ein Richter die Tat bewertet, die letztlich zur Berufsunfähigkeit geführt hat. 3. Versicherer, Antrag und Gesundheitsfragen Die Qualität einer Berufsunfähigkeitsversicherung bemisst sich auch nach der Qualität des Versicherers - solide, leistungsstarke und kulante Versicherer sind immer mehr wert als ein paar Euro Beitrag weniger im Jahr. Gute Versicherungsberater haben die folgenden Bewertungsfaktoren vorliegen und informieren darüber. 16. Rating Immer wieder bewerten Analysehäuser wie Franke und Bornberg oder Morgen und Morwww.biallo.de Seite 5 gen die Qualität der Berufsunfähigkeitsversicherungen und ihrer Produkte. Wenn eine Beratung zum Thema BU ansteht, sollte das Rating des Versicherers durchaus eine Rolle spielen - vor allem im Hinblick auf die Finanzstärke. Denn ein wirtschaftlich solide aufgestellter Versicherer wird es leichter haben, seine günstigen Beiträge auch dauerhaft zu garantieren als ein Versicherer, bei dem das Rating eher auf eine schwierigere finanzielle Lage hinweist. Tipp: Rating in die Beratung mit einbeziehen Natürlich ist das Rating nicht alleine entscheidend für die Wahl der Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber das Rating sollte im Beratungsgespräch nicht unerwähnt bleiben, damit der Verbraucher die Qualität des Versicherers einschätzen kann. 17. Prozessquote Ein weiterer Faktor zur Einschätzung der Qualität eines BU-Versicherers ist die vom Analysehaus Morgen und Morgen ermittelte Prozessquote. Sie zeigt, wie viele von 100 abgelehnten Anträgen anschließend vor Gericht gelandet sind. Standard sind Quoten im Bereich bis zwei Prozent, bei höheren Werten ist Vorsicht geboten. Wichtig aber auch: Die Quoten sind Werte aus der Vergangenheit und lassen nicht unbedingt Schlüsse auf das Regulierungsverhalten in der Zukunft hin. 18. Leistungsquote Ein weiterer Indikator für oder gegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Leistungsquote: Sie beschreibt, in wie vielen von 100 Fällen die Versicherer auf Antrag des Versicherten hin eine BU-Rente gezahlt haben. Sehr gute Versicherer bewegen sich hier bei Werten oberhalb der 70 Prozent. Aber auch bei diesem Wert gilt: Der Wert ist historisch und lässt nur bedingt Aussagen für die Zukunft zu. 19. Annahmequote Auch die Annahmequote ist eine interessante Kennziffer. Sie beschriebt, wie viele von 100 gestellten Anträgen tatsächlich angenommen werden. Der Verbraucher erfährt so, ob die Annahmepolitik eher großzügig ist (=hohe Annahmequote) oder nicht. Das ist vor allem bei Vorerkrankungen oder schwer zu versichernden Berufen relevant. 20. Gesundheitsfragen: Alles angeben. Wirklich alles! Im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollten immer und ohne Ausnahme wirklich alle Vorerkrankungen angegeben werden. Der Grundsatz ist: Es ist nicht entscheidend, welche Krankheit für den Kunden relevant ist, sondern für die Versicherung. Die Rechtsprechung zeigt, dass es immer besser ist, Gesundheitsfragen möglichst umfassend zu beantworten als etwas zu verschweigen, was aus Sicht der Versicherungen bedeutsam war. Bei den Gesundheitsfragen tragen die Antragsteller das Risiko, wenn sie Gesundheitsfragen falsch einschätzen. Kommt später zum Beispiel bei der Leistungsprüfung heraus, dass sie bei Antragstellung gelogen haben, kann der Versicherungsschutz komplett entfallen. Wer unsicher ist, welche Erkrankungen er in den vergangenen Jahren hatte, kann bei seiner Krankenkasse eine Aufstellung bekommen mit einer Übersicht aller gemeldeten und abgerechneten Diagnosen. 21. Richtigen Beruf angeben Nicht nur die Gesundheitsfragen im Antrag sind wichtig: Auch der aktuell ausgeübte Beruf ist im Antrag entscheidend. Denn das Versicherungsrisiko bewertet sich bei Vertragsschluss danach, welchen Beruf die Antragsteller ausüben. Im Falle einer Berufsunfähigkeit aber steht grundsätzlich die dann gerade konkret ausgeübte Tätigkeit im Fokus: Bei der Bewertung einer möglichen Invalidität geht es dann nicht mehr darum, was man gelernt hat, sondern womit man konkret sein Geld verdient. 22. Ausschlüsse und Zuschläge vermeiden Bei Vorerkrankungen neigen Versicherer dazu, bestimmte Erkrankungen vom Versicherungsschutz auszunehmen. Je nach Umfang des Ausschlusses, kann das den Schutz deutlich abwerten: Wenn zum Beispiel alle Erkrankungen der Wirbelsäule ausgenommen sind, fällt statistisch gesehen bis zu 30 Prozent des Schutzes weg. Anders sieht es bei kleineren Einschränkungen aus, wenn zum Beispiel wegen einer Meniskus-Schädigung Erkrankungen des Knies ausgenommen sind. www.biallo.de Seite 6 Besser ist es aber natürlich, wenn gar keine Ausschlüsse vorgesehen sind: Gute Berater können dabei helfen, Ausschlüsse in Risikozuschläge “umzuwandeln”: Die Versicherten zahlen dann mehr Beitrag, aber der Schutz ist nicht beschränkt. Tipp: Risikozuschlag aufheben lassen Ein Risikozuschlag ist keine lebenslange Beschwerung für ein höheres Risiko. Er muss auf Antrag des Versicherten zurückgenommen werden, wenn das erhöhte Risiko nicht mehr besteht, etwa durch ein Ausheilen der Krankheit. Grundsätzlich gilt auch die Devise: Leistungsausschlüsse sind verhandelbar. So kann ein Experte dabei helfen, dass bei einem Ausschluss eine Nachschau vereinbart wird. Das bedeutet: Treten eine bestimmte Erkrankung oder Krankheiten innerhalb eines Zeitraums von ein bis zwei Jahren nicht wieder auf, wird die vorgesehene Ausschlussklausel gestrichen. 23. Risikovoranfrage Wer sich mit gesundheitlichen Problemen rumschlägt, der hat erfahrungsgemäß Probleme, eine vor allem bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden. Das Problem: Jede Ablehnung verschlechtert die Chancen noch einmal, weil sie beim nächsten Antrag angegeben werden muss. Tipp: Nicht wahllos Anträge stellen Wer auf der Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist, kommt schnell in Versuchung, einfach mal bei einem der zahllosen Online-Anbieter einen Antrag zu stellen. Das Problem: Auch dort abgelehnte Anträge müssen bei weiteren Anträgen angegeben werden. Der „schnelle Antrag“ kann also zum Bumerang werden. Helfen kann aber eine Risikovoranfrage. Zusammen mit einem Versicherungsberater oder einem spezialisierten Makler wird dafür der gesundheitliche Status des Kunden genau ermittelt und erfasst. Experten haben für alle Erkrankungen und sonstigen Risiken Fragebögen, die bei allen Gesellschaften akzeptiert werden – und sie wissen, welche Unterlagen die Versicherung für die Risikoprüfung benötigt. Mit den zusammengetragenen Informationen wird dann bei allen am Markt infrage kommenden Versicherern eine Voranfrage zur Versicherbarkeit platziert. Die Gesellschaften bewerten die Voranfrage und geben ein Votum ab. Der Kunde kann dann mit seinem Berater zusammen den Versicherer auswählen, der ihm den besten Schutz anbietet – und er spart sich erfolglose Anträge bei anderen Versicherungen. Sie brauchen Hilfe beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung? Unterstützen können Sie vor allem die Verbraucherzentralen oder die unabhängigen Versicherungsberater (zu finden unter bvvb.de). Mithilfe der Biallo-Vergleichsrechner bekommen Sie einen ersten Eindruck über Beiträge und Leistungen - und auf Wunsch auch einen Versicherungsmakler vermittelt, der Sie berät. Das „Thema der Woche“ ist ein Service der Verbraucher-Redaktion Biallo & Team GmbH, Bahnhofstraße 25, 86938 Schondorf. Sie können uns unter [email protected] erreichen und oder per Telefon: 08192/93379-0. Weitere Infos unter www.biallo.de Gerne beantworten wir Ihnen Fragen zum Artikel. Es ist uns jedoch gesetzlich untersagt, individuell fachlich zu beraten. www.biallo.de
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