Urteil zur Berufsunfähigkeit Schmerzen muss man beweisen können Schmerzen allein reichen nicht aus, um einen Versicherer zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente zu bringen. Sie müssen nachgewiesen werden und objektivierbar sein. So entschied jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe. Die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe mussten vor kurzem über einen Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden. Was war geschehen? Der Versicherte, von Beruf Fahrer und Lagerist, hatte 2008 einen Vertrag zur Berufsunfähigkeit abgeschlossen. Ein paar Jahre später litt der Versicherte an solch starken Rücken- und Schulterschmerzen, dass er einen Antrag auf Zahlung der BU-Rente stellte. Der Versicherer verweigerte allerdings die Zahlung von etwa 600 Euro Monatsrente, insgesamt lag die Gesamtforderung bei 7.151 Euro. Zwar sei es grundsätzlich richtig, dass als Krankheit im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung auch Schmerzen in Betracht kämen, deren Ursache sich nicht klären lässt, führten die Richter aus. Diese müsse der Betroffene aber auch beweisen können. Zusätzlich sei zu berücksichtigen, dass über die Unfähigkeit zur Berufsausübung hinaus eine dauerhaft ungünstige Prognose gehöre. Und je unklarer die Schmerzen, desto schwieriger sei es, hier einen Beweis zu erbringen. Wie aber kann der Versicherte das machen? Laut Oberlandesgericht stehen dem Versicherten dabei zwei Wege zur Verfügung: Entweder durch den Nachweis körperlicher Ursachen oder durch den Nachweis psychischer oder psychosomatischer Gründe. Das Urteil „Der Nachweis körperlicher Ursachen ist dem Kläger nicht gelungen; psychische Ursachen macht er nicht geltend“, so die Richter. Daher sei die Klage abzuweisen, so das Urteil der Richter (Aktenzeichen 12 U 79/16). Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Dieser Artikel erschien am 30.09.2016 unter folgendem Link: http://www.pfefferminzia.de/urteil-zur-berufsunfaehigkeit-schmerzen-muss-man-beweisen-koennen--1475244728/ Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
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