Schmerzen muss man beweisen können

Urteil zur Berufsunfähigkeit
Schmerzen muss man beweisen können
Schmerzen allein reichen nicht aus, um einen Versicherer zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente zu
bringen. Sie müssen nachgewiesen werden und objektivierbar sein. So entschied jetzt das
Oberlandesgericht Karlsruhe.
Die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe mussten vor kurzem über einen Leistungsfall in der
Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden.
Was war geschehen?
Der Versicherte, von Beruf Fahrer und Lagerist, hatte 2008 einen Vertrag zur Berufsunfähigkeit
abgeschlossen. Ein paar Jahre später litt der Versicherte an solch starken Rücken- und
Schulterschmerzen, dass er einen Antrag auf Zahlung der BU-Rente stellte. Der Versicherer
verweigerte allerdings die Zahlung von etwa 600 Euro Monatsrente, insgesamt lag die
Gesamtforderung bei 7.151 Euro.
Zwar sei es grundsätzlich richtig, dass als Krankheit im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung auch
Schmerzen in Betracht kämen, deren Ursache sich nicht klären lässt, führten die Richter aus. Diese
müsse der Betroffene aber auch beweisen können. Zusätzlich sei zu berücksichtigen, dass über die
Unfähigkeit zur Berufsausübung hinaus eine dauerhaft ungünstige Prognose gehöre. Und je unklarer
die Schmerzen, desto schwieriger sei es, hier einen Beweis zu erbringen.
Wie aber kann der Versicherte das machen? Laut Oberlandesgericht stehen dem Versicherten dabei
zwei Wege zur Verfügung: Entweder durch den Nachweis körperlicher Ursachen oder durch den
Nachweis psychischer oder psychosomatischer Gründe.
Das Urteil
„Der Nachweis körperlicher Ursachen ist dem Kläger nicht gelungen; psychische Ursachen macht er
nicht geltend“, so die Richter. Daher sei die Klage abzuweisen, so das Urteil der Richter
(Aktenzeichen 12 U 79/16).
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Dieser Artikel erschien am 30.09.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/urteil-zur-berufsunfaehigkeit-schmerzen-muss-man-beweisen-koennen--1475244728/
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