Unterricht bei außergewöhnlichen wetterbedingten Umständen

Unterricht bei außergewöhnlichen
wetterbedingten Umständen
Spätestens bei winterlichen Straßenverhältnissen, Glatteis, Sturm und starkem Schneefall,
stehen Sie als Eltern vor der Frage: „Schulbesuch – ja oder nein?“.
Die Schulordnungen sehen hierfür folgende Regelung vor (z.B. § 33 Abs. 5 Übergreifende
Schulordnung):
„Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Hochwasser,
Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so
entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist. Fällt der gesamte
Unterricht für die Schülerinnen und Schüler aus, so sollen die Eltern nach
Möglichkeit darüber unterrichtet werden. Ein Problem liegt oft darin, dass die
Entscheidung über einen witterungsbedingten Unterrichtsausfall kurzfristig
getroffen werden muss. Wie werden die Eltern darüber informiert?“ Für die
Grundschule Meudt kommen Telefonketten und beispielsweise Radioansagen
in Betracht.
Ob der Schulweg bei erschwerten außergewöhnlichen wetterbedingten Umständen ihrem
Kind zumutbar ist, entscheiden also ganz allein die Eltern. Sind die Eltern der Meinung, dass
der Schulweg aufgrund extremer Wetterbedingungen nicht zumutbar ist, können sie ihr Kind
an diesem Tag zu Hause lassen. Es ist jedoch notwendig, die Schule über das Fernbleiben des
Kindes zu informieren.
Die Entscheidung darüber, ob ein Unterrichtstag zum Schutz der Schülerinnen und Schüler
wegen des Wetters verkürzt wird oder gar ganz ausfällt, trifft hingegen die einzelne Schule.
Steht kein Bustransport zur Verfügung, entscheiden die Eltern darüber, ob Sie ihr Kind zur
Schule bringen. Dann besteht eine Abholpflicht am Ende des Schultages, da nicht
sichergestellt werden kann, dass die Busse den Heimtransport übernehmen.
Kinder, für die der Schulweg zu Fuß zu einer ortsansässigen Schule zumutbar ist, oder die
Kinder, die von Ihnen gebracht werden, werden in der Schule angemessen unterrichtet.