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PRESSEMITTEILUNG
23. August 2016
Nr. 101/2016
ABC-Schützen:
Schulweg zur Hauptverkehrszeit üben
Noch sind es ein paar Tage bis zum Beginn der neuen Schuljahrs. Doch Eltern von
ABC-Schützen sollten schon jetzt damit beginnen, geduldig und intensiv mit ihren
Kindern den Schulweg zu üben.
„Gerade für Grundschüler ist der Weg zur Schule und zurück oft ein gefährlicher
Parcours – auf zugeparkten, unübersichtlichen Wegen, in Hektik und Lärm“, so die
Erklärung des Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverbands.
Für Schulanfänger ist es besonders wichtig, sich an gefährlichen Stellen wie viel befahrenen oder unübersichtlichen Kreuzungen sicher zu fühlen und zu den Hauptverkehrszeiten dem hohen Fahrzeugaufkommen gewachsen zu sein: „Üben Sie deshalb
mit Ihrem Kind den Weg unter realen Bedingungen, also auch morgens im vollen Berufsverkehr“, rät Hans Rehbehn, Pressesprecher des Landkreises WeilheimSchongau. Am späteren Vormittag oder mittags sind die Straßen für ein wirklichkeitsnahes Schulwegtraining oft zu ruhig.
Die Empfehlung, den Schulweg zu üben, wird von unserem Straßenverkehrsamt
ausdrücklich unterstützt. „Das Üben des Schulweges rechtzeitig vor dem ersten
Schultag ist besonders wichtig. Damit kann aktiv dazu beigetragen werden, Unfälle
zu vermeiden“, so Josef Guggemos, Leiter des Straßenverkehrsamts im Landratsamt
Weilheim-Schongau.
Schulwegtraining zur Sicherheit – hier das Wichtigste:
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Immer Fußgängerwege und Fußgängerüberwege benutzen.
Auf dem Gehweg innen gehen, nicht am Straßenrand.
An der Ampel auf abbiegenden Verkehr achten, besonders bei Lastkraftwagen.
Blickkontakt zum Fahrer aufnehmen.
Am Zebrastreifen Fahrzeuglücken abwarten, Blickkontakt zum Fahrer aufnehmen.
 Erst auf die Straße gehen, wenn die Fahrzeuge stehen.
 Eine Straße nur an übersichtlichen Stellen überqueren.
 Vor dem Überqueren der Straße immer an der Bordsteinkante oder Sichtlinie halten und nach links und rechts schauen, ob Verkehr naht.
Lieber den längeren Schulweg, wenn er sicherer ist
Die kürzeste Strecke vom Elternhaus zum Schultor ist nicht immer die sicherste.
Lassen sich mit einem etwas längeren Weg Gefahrenquellen umgehen, sollten Eltern diesen „Umweg“ für ihr Kind aussuchen.
Auch dieser längere Weg steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Martina Huber
Pressestelle