B-Plan Nord-Ost 6. Änderung Entwurf Begründung

Entwurf
Begründung
(gemäß § 9 Abs. 8 BauGB)
zur sechsten vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
„Wielenbach Gesamt Nord-Ost“
Ziel des Bebauungsplan „Wielenbach Gesamt Nord-Ost“ war u. a. die Deckung eines
dringenden Wohnbedarfs der einheimischen Bevölkerung.
Um die vom Antragsteller geplante weitere Wohnbebauung zu ermöglichen, wurde diese
Änderung notwendig.
Die Fläche der Fl.Nr. 217/12 war als öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Gleichzeitig dient
die Fläche als Immissionsschutzfläche zum südwestlich gelegenen landw. Anwesen.
Im Bebauungsplan „Wielenbach Gesamt Nord-Ost“ sind alle Bereiche als allgemeine
Wohngebiete eingestuft.
Um einem immissionsschutzrechtlichen Konflikt zu begegnen, wird die Fläche als Dorfgebiet
eingestuft und eine Grundrissorientierung für das Einzelbauvorhaben festgesetzt.
Da städtebaulich keine Gründe gegen eine Änderung sprechen hat der Gemeinderat die
Änderung des Bebauungsplanes beschlossen.
Von einer Umweltprüfung wurde abgesehen (§ 13 Abs. 3 BauGB).
Wielenbach, den
K. Steigenberger
1. Bürgermeister