Entwurf Begründung (gemäß § 9 Abs. 8 BauGB) zur sechsten vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Wielenbach Gesamt Nord-Ost“ Ziel des Bebauungsplan „Wielenbach Gesamt Nord-Ost“ war u. a. die Deckung eines dringenden Wohnbedarfs der einheimischen Bevölkerung. Um die vom Antragsteller geplante weitere Wohnbebauung zu ermöglichen, wurde diese Änderung notwendig. Die Fläche der Fl.Nr. 217/12 war als öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Gleichzeitig dient die Fläche als Immissionsschutzfläche zum südwestlich gelegenen landw. Anwesen. Im Bebauungsplan „Wielenbach Gesamt Nord-Ost“ sind alle Bereiche als allgemeine Wohngebiete eingestuft. Um einem immissionsschutzrechtlichen Konflikt zu begegnen, wird die Fläche als Dorfgebiet eingestuft und eine Grundrissorientierung für das Einzelbauvorhaben festgesetzt. Da städtebaulich keine Gründe gegen eine Änderung sprechen hat der Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplanes beschlossen. Von einer Umweltprüfung wurde abgesehen (§ 13 Abs. 3 BauGB). Wielenbach, den K. Steigenberger 1. Bürgermeister
© Copyright 2024 ExpyDoc