Endgültige Bedingungen - db-X markets

Dieses Dokument datiert vom 17. Januar 2017 und beinhaltet die Endgültigen Bedingungen für die nachfolgend aufgeführten Optionsscheine .
1.
Endgültige Bedingungen Nr. 116476 vom 17. Januar 2017 für WAVE XXL Put-Optionsscheine bezogen auf den MDAX ® Index
WKN/ISIN: DM0Y0S / DE000DM0Y0S7
2.
86
Seite 107
Seite 128
Seite 149
Seite 170
Endgültige Bedingungen Nr. 116494 vom 17. Januar 2017 für WAVE XXL Put-Optionsscheine bezogen auf den TecDAX ® Index
WKN/ISIN: DM0Y1A / DE000DM0Y1A3
11.
Seite
Endgültige Bedingungen Nr. 116493 vom 17. Januar 2017 für WAVE XXL Put-Optionsscheine bezogen auf den TecDAX ® Index
WKN/ISIN: DM0Y19 / DE000DM0Y192
10.
65
Endgültige Bedingungen Nr. 116492 vom 17. Januar 2017 für WAVE XXL Call-Optionsscheine bezogen auf den TecDAX ® Index
WKN/ISIN: DM0Y18 / DE000DM0Y184
9.
Seite
Endgültige Bedingungen Nr. 116491 vom 17. Januar 2017 für WAVE XXL Call-Optionsscheine bezogen auf den TecDAX ® Index
WKN/ISIN: DM0Y17 / DE000DM0Y176
8.
44
Endgültige Bedingungen Nr. 116481 vom 17. Januar 2017 für WAVE XXL Call-Optionsscheine bezogen auf den STOXX Europe 50®
Index
WKN/ISIN: DM0Y0X / DE000DM0Y0X7
7.
Seite
Endgültige Bedingungen Nr. 116480 vom 17. Januar 2017 für WAVE XXL Call-Optionsscheine bezogen auf den Nikkei 225® Index
WKN/ISIN: DM0Y0W / DE000DM0Y0W9
6.
23
Endgültige Bedingungen Nr. 116479 vom 17. Januar 2017 für WAVE XXL Call-Optionsscheine bezogen auf den Nikkei 225® Index
WKN/ISIN: DM0Y0V / DE000DM0Y0V1
5.
Seite
Endgültige Bedingungen Nr. 116478 vom 17. Januar 2017 für WAVE XXL Call-Optionsscheine bezogen auf den Nikkei 225® Index
WKN/ISIN: DM0Y0U / DE000DM0Y0U3
4.
2
Endgültige Bedingungen Nr. 116477 vom 17. Januar 2017 für WAVE XXL Put-Optionsscheine bezogen auf den MDAX ® Index
WKN/ISIN: DM0Y0T / DE000DM0Y0T5
3.
Seite
Seite 191
Endgültige Bedingungen Nr. 116495 vom 17. Januar 2017 für WAVE XXL Put-Optionsscheine bezogen auf den TecDAX ® Index
WKN/ISIN: DM0Y1B / DE000DM0Y1B1
Seite 212
Seite 1
Endgültige Bedingungen Nr. 116476 vom 17. Januar 2017
DEUTSCHE BANK AG
Emission von bis zu 100.000.000 WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Put-Optionsscheinen (entspricht Produkt Nr. 26 im Basisprospekt)
bezogen auf den MDAX ® Index
(die "Wertpapiere")
im Rahmen des
-Programms für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und Schuldverschreibungen
Emissionspreis: der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am Emissionstag festgelegt und anschließend kontinuierlich angepasst.
WKN / ISIN: DM0Y0S / DE000DM0Y0S7
Dieses Dokument stellt die Endgültigen Bedingungen für die hierin beschriebenen Wertpapiere dar und enthält folgende Teile:
Übersicht über das Wertpapier
Emissionsbedingungen (Produktbedingungen)
Weitere Informationen zum Angebot der Wertpapiere
Emissionsspezifische Zusammenfassung
Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des Artikels 5 (4) der Prospektrichtlinie erstellt und müssen in
Verbindung mit dem Basisprospekt vom 24. August 2016 (einschließlich der per Verweis einbezogenen Dokumente), wie durch die
Nachträge vom 19. September 2016, 13. Oktober 2016, 14. November 2016, 22. Dezember 2016 und 05. Januar 2017 ergänzt (der
"Basisprospekt") gelesen werden. Begriffe, die in diesem Dokument nicht anderweitig definiert sind, haben die ihnen in den
Allgemeinen Bedingungen der Wertpapierbedingungen zugewiesene Bedeutung. Die vollständigen Informationen über die
Emittentin und die Wertpapiere enthält nur der kombinierte Inhalt dieser Endgültigen Bedingungen und des Basisprospekts. Eine
Zusammenfassung der einzelnen Emission ist diesen Endgültigen Bedingungen angehängt.
Der Basisprospekt vom 24. August 2016, etwaige Nachträge sowie die Endgültigen Bedingungen, zusammen mit ihren
Übersetzungen oder den Übersetzungen der Zusammenfassung in der durch die jeweiligen Endgültigen Bedingungen
vervollständigten und konkretisierten Fassung, werden gemäß Artikel 14 (2)(c) der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG in der
geänderten Fassung), wie sie durch die jeweiligen Bestimmungen der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt worden ist, auf der Webseite
der Emittentin (www.xmarkets.db.com) sowie (i) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel an der Luxembourg Stock
Exchange auf der Webseite der Luxembourg Stock Exchange (www.bourse.lu), (ii) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum
Handel an der Borsa Italiana auf deren Webseite (www.borsaitaliana.it), (iii) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel
im regulierten Markt der Euronext Lissabon oder im Falle eines öffentlichen Angebots der Wertpapiere in Portugal auf der
Webseite der portugiesischen Börsenaufsichtsbehörde (Comissão do Mercado de Valores Mobiliários) (www.cmvm.pt), (iv) im
Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel an einer spanischen Wertpapierbörse oder der AIAF auf der Webseite der
spanischen Börsenaufsichtsbehörde (Comisión Nacional del Mercado de Valores) (www.cnmv.es) veröffentlicht.
Zusätzlich ist der Basisprospekt vom 24. August 2016 am Sitz der Emittentin Deutsche Bank AG, Große Gallusstraße 10-14, 60311
Frankfurt am Main kostenlos erhältlich.
Der obengenannte Basisprospekt vom 24. August 2016, unter dem die in diesen Endgültigen Bedingungen beschriebenen
Wertpapiere begeben werden, verliert am 24. August 2017 seine Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt sind diese Endgültigen
Bedingungen im Zusammenhang mit dem jeweils aktuellen Basisprospekt für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und
Schuldverschreibungen der Deutsche Bank AG zu lesen, der dem Basisprospekt vom 24. August 2016 nachfolgt. Der jeweils
aktuelle Basisprospekt für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und Schuldverschreibungen wird auf der Internetseite
www.xmarkets.db.com veröffentlicht.
1.
EndgültigeBedingungenNr. 116476vom 17. Januar 2017für WAVE XXL Put-Optionsscheinebezogenauf den MDAX® Index
WKN/ISIN: DM0Y0S / DE000DM0Y0S7
ISIN: DE000DM0Y0S7
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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Wave XXL
Übersicht über das Wertpapier
1. Produktbeschreibung / Funktionsweise
● Produktgattung
WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Put-Optionsschein / Inhaberschuldverschreibung
● Markterwartung
Der WAVE XXL Put-Optionsschein richtet sich an Anleger, die davon ausgehen, dass der Stand des MDAX® Index fällt.
● Allgemeine Darstellung der Funktionsweise
Produktbeschreibung
Mit diesem WAVE XXL Put-Optionsschein ohne festen Fälligkeitstermin können Anleger überproportional (gehebelt) an der negativen
Entwicklung des Basiswerts teilnehmen.
Im Gegenzug nehmen sie aber auch gehebelt an einer positiven Entwicklung des Basiswerts teil und tragen zudem das Risiko einer
sofortigen Laufzeitbeendigung (Barrieren-Ereignis) des WAVE XXL Put-Optionsscheins, wenn der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt
während des Beobachtungszeitraums auf oder über der Barriere liegt. In diesem Fall erhalten Anleger als Auszahlungsbetrag den mit dem
Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den der von der Emittentin festgestellte Stop-Loss-Referenzpreis den Basispreis
unterschreitet. Liegt der Basiswert zum jeweiligen Zeitpunkt auf oder über dem Basispreis – was insbesondere bei starker Bewegung des
Basiswerts zum Zeitpunkt des Barrieren-Ereignisses der Fall sein kann -, erhalten Anleger nur den Mindestbetrag .
Bei Nichteintritt eines Barrieren-Ereignisses erhalten Anleger, nach Ausübung des Wertpapiers an einem Ausübungstag oder Kündigung
durch die Emittentin mit Wirkung zu einem Tilgungstag, am Fälligkeitstag als Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis
multiplizierten Betrag, um den der Schlussreferenzpreis den Basispreis unterschreitet.
Wegen des Fehlens einer festen Laufzeit wird der anfänglich geltende Basispreis konstruktionsbedingt täglich um eine für die Emittentin
anfallende Finanzierungskomponente angepasst, auf Grundlage der jeweiligen Marktzinsen abzüglich eines von der Emittentin bei
Emission des Wertpapiers festgelegten Prozentsatzes.
Schließlich wird auch die anfänglich geltende Barriere an jedem nachfolgenden Anpassungstag so angepasst, dass diese jeweils dem
jeweils geltenden Basispreis abzüglich dem Barrieren-Anpassungsbetrag entspricht. Der Barrieren-Anpassungsbetrag wiederum ist das
Produkt aus dem jeweils geltenden Basispreis und dem Barrieren-Anpassungssatz, wobei letzterer, gegenüber dem Stand am
Emissionstag, von der Emittentin an jedem Anpassungstag nach vernünftigem Ermessen neu festgesetzt werden kann, um einen
wertlosen Verfall des Wertpapiers ohne jede Auszahlung nach Eintritt eines Barrieren-Ereignisses mit der gleichen Wahrscheinlichkeit
wie bei dessen Emission zu verhindern (unter Berücksichtigung insbesondere der Volatilität und Liquidität des Basiswerts ).
Während der Laufzeit erhalten Anleger keine laufenden Erträge wie z.B. Zinsen.
Anlegern stehen zudem keine Ansprüche auf den/aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte, Dividenden) zu.
2. Risiken
Für eine Beschreibung emissionsspezifischer Risiken siehe Abschnitt "II. Risikofaktoren" des Basisprospekts und die Punkte D.2 und D.6
der den Endgültigen Bedingungen beigefügten emissionsspezifischen Zusammenfassung.
3. Verfügbarkeit
● Handelbarkeit
Nach dem Emissionstag kann der WAVE XXL Put-Optionsschein in der Regel börslich oder außerbörslich erworben oder verkauft
werden.
Die Emittentin wird für den WAVE XXL Put-Optionsschein unter normalen Marktbedingungen fortlaufend indikative (unverbindliche) Anund Verkaufspreise stellen (Market Making). Hierzu ist sie jedoch rechtlich nicht verpflichtet. In außergewöhnlichen Marktsituationen oder
bei technischen Störungen kann ein Erwerb bzw. Verkauf des WAVE XXL Put-Optionsscheins vorübergehend erschwert oder nicht
möglich sein.
● Marktpreisbestimmende Faktoren während der Laufzeit
Insbesondere folgende Faktoren können wertmindernd auf den WAVE XXL Put-Optionsschein wirken:
•
der Stand des Basiswerts steigt
Umgekehrt können die Faktoren wertsteigernd auf den WAVE XXL Put-Optionsschein wirken. Einzelne Marktfaktoren können sich
gegenseitig verstärken oder aufheben.
Für eine Beschreibung der Risiken in Zusammenhang mit marktpreisbestimmenden Faktoren während der Laufzeit siehe Abschnitt "3.
Marktpreisbestimmende Faktoren" unter "II.D. Risikofaktoren in Bezug auf den Markt im Allgemeinen" in dem Basisprospekt .
4. Kosten/Vertriebsvergütung
Preisbestimmung durch die Emittentin
ISIN: DE000DM0Y0S7
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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•
Sowohl der anfängliche Emissionspreis des WAVE XXL Put-Optionsscheins als auch die während der Laufzeit von der Emittentin
gestellten An- und Verkaufspreise beruhen auf internen Preisbildungsmodellen der Emittentin. Dementsprechend kommen die
während der Laufzeit gestellten Preise anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage
zustande. Insbesondere ist in den Preisen eine Marge enthalten, welche die Emittentin nach freiem Ermessen festsetzt und die neben
dem Ertrag der Emittentin u.a. die Kosten für die Strukturierung des WAVE XXL Put-Optionsscheins und gegebenenfalls für den
Vertrieb (Vertriebsvergütung) abdeckt.
Erwerbskosten
•
Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und seiner Bank (Kundenbank) zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart
(Festpreisgeschäft), so umfasst dieser Preis alle Erwerbskosten und enthält üblicherweise einen Erlös für die Bank (Kundenbank).
Andernfalls wird das Geschäft im Namen der Bank (Kundenbank) mit einem Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen
(Kommissionsgeschäft). Je nach Depotmodell der Bank des Anlegers (Kundenbank) kann das Entgelt für das Kommissionsgeschäft
beispielsweise als prozentualer Anteil des Erwerbspreises, gegebenenfalls auch mit einem Mindestbetrag und/oder einem
Höchstbetrag je Transaktion oder als ein transaktionsunabhängiger Festbetrag für einen festgelegten Zeitraum (monatlich,
quartalsweise etc.) vereinbart sein. Die Entgelte für das Kommissionsgeschäft sowie fremde Kosten und Auslagen werden in der
Wertpapierabrechnung gesondert ausgewiesen.
Laufende Kosten
•
Für die Verwahrung des WAVE XXL Put-Optionsscheins im Anlegerdepot fallen für den Anleger die mit der verwahrenden Bank
(Kundenbank) vereinbarten Kosten an (Depotentgelt). Weitere Erwerbsfolgekosten (z.B. Veräußerungskosten) können anfallen.
ISIN: DE000DM0Y0S7
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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Emissionsbedingungen
Die folgenden "Produktbedingungen" der Wertpapiere vervollständigen und konkretisieren für die jeweilige Serie der Wertpapiere die
Allgemeinen Bedingungen für die Zwecke dieser Serie von Wertpapieren. Die Produktbedingungen und die Allgemeinen Bedingungen bilden
zusammen die " Emissionsbedingungen " der jeweiligen Wertpapiere.
Bei Unstimmigkeiten zwischen diesen Produktbedingungen und den Allgemeinen Bedingungen sind diese Produktbedingungen für die Zwecke
der Wertpapiere maßgeblich.
Allgemeine Angaben
Typ des Wertpapiers
Optionsschein /
WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Put-Optionsschein
Typ: Put
ISIN
DE000DM0Y0S7
WKN
DM0Y0S
Emittentin
Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
Anzahl der Wertpapiere
bis zu 100.000.000 Wertpapiere
Emissionspreis
Der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am Emissionstag festgelegt und anschließend
kontinuierlich angepasst.
Basiswert
Basiswert
Typ:
Index
Bezeichnung:
MDAX ® Index (Performance Index)
Sponsor oder Emittent:
Deutsche Börse AG
Referenzstelle:
Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main, Exchange Electronic Trading
Multi-Exchange Index:
Nicht zutreffend
ISIN:
DE0008467416
Produktdaten
Abwicklungsart
Zahlung
Abwicklungswährung
Euro ("EUR")
Auszahlungsbetrag
(1)
Wenn, nach Feststellung der Berechnungsstelle,
der Barrieren-Bestimmungsstand zu irgendeinem Zeitpunkt während
Beobachtungszeitraums der Barriere entsprach oder über der Barriere lag,
des
(ein solches Ereignis wird als " Barrieren-Ereignis " bezeichnet),
(Basispreis – Stop-Loss-Referenzpreis ) x Bezugsverhältnis ,
(2)
ansonsten:
(Basispreis – Schlussreferenzpreis ) x Bezugsverhältnis .
Der Auszahlungsbetrag entspricht jedoch mindestens dem Mindestbetrag .
Mindestbetrag
EUR 0,001 je Wertpapier
Bezugsverhältnis
0,01
Barrierenbestimmungsstand
BarrierenBestimmungsstand
Der von der Referenzstelle zu jedem Zeitpunkt an einem Beobachtungstermin während des
Beobachtungszeitraums notierte bzw. veröffentlichte Stand des Basiswerts (wie fortlaufend
berechnet und veröffentlicht, ausschließlich des auf der Grundlage der untertägigen Mittagsauktion
oder einer anderen untertägigen Auktion berechneten Standes), ungeachtet nachfolgend von der
Referenzstelle in Bezug hierauf veröffentlichter Korrekturen.
Liegt eine Marktstörung vor, die zu diesem Zeitpunkt an dem betreffenden Beobachtungstermin
noch andauert, so wird für diesen Zeitpunkt kein Barrieren-Bestimmungsstand berechnet.
Beobachtungstermin
Jeder Tag während des Beobachtungszeitraums .
Beobachtungszeitraum
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag (08:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main) bis
einschließlich zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Bestimmung des Schlussreferenzpreises am
Bewertungstag.
ISIN: DE000DM0Y0S7
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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Barriere
Barriere
(1)
Während des Zeitraums von einschließlich dem Emissionstag bis einschließlich zum
ersten Anpassungstag 22.400,00 Indexpunkte.
(2)
An jedem darauffolgenden Tag: ein von der Berechnungsstelle für den diesem Tag
unmittelbar vorangegangenen Anpassungstag bestimmter Betrag in Höhe:
von (a) minus (b) abgerundet auf ganze 10 Einheiten, wobei
(a)
dem für diesen Anpassungstag geltenden Basispreis und
(b)
dem Barrieren-Anpassungsbetrag
entspricht.
Mit Ausnahme des Emissionstages wird die Emittentin durch Veröffentlichung gemäß § 16 der
Allgemeinen Bedingungen die Barriere so bald wie praktikabel nach dem Anpassungstag bekannt
geben.
Barrieren-Anpassungsbetrag
In Bezug auf einen Anpassungstag , das Produkt aus:
(a)
dem Barrieren-Anpassungssatz und
(b)
dem für diesen Anpassungstag geltenden Basispreis ,
wobei der Barrieren-Anpassungsbetrag nicht unter einem gegebenenfalls festgelegten
Barrieren-Anpassungsmindestbetrag und nicht über einem gegebenenfalls festgelegten
Barrieren-Anpassungshöchstbetrag liegen darf.
Barrieren-Anpassungshöchstbetrag
20% des Basispreises
Barrieren-Anpassungsmindestbetrag
2% des Basispreises
Barrieren-Anpassungssatz
(1)
Am Emissionstag 3% und
(2)
in Bezug auf den jeweiligen Anpassungstag ein Prozentsatz, den die Emittentin nach billigen
Ermessen unter Berücksichtigung von ihr als angemessen erachteter Faktoren und mit dem
Ziel bestimmt, die Wahrscheinlichkeit, dass der Auszahlungsbetrag bei Eintritt eines
Barrieren-Ereignisses nicht null beträgt, gegenüber dem Emissionstag konstant zu halten.
Hierbei kann die Emittentin Faktoren wie die Volatilität und/oder Liquidität des Basiswerts
berücksichtigen.
Anpassungstag
Ab (ausschließlich) dem Emissionstag jeder der folgenden Tage: der zehnte Tag eines jeden
Monats oder, wenn einer dieser Tage kein Geschäftstag ist, der nächstfolgende Geschäftstag.
Basispreis
Basispreis
Wird täglich angepasst und ist
(1)
in Bezug auf den Emissionstag 23.093,00 Indexpunkte und
(2)
in Bezug auf jeden Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum ersten
Anpassungstag (einschließlich) die Summe aus
(3)
(a)
dem für den Emissionstag geltenden Basispreis und
(b)
der bis zu diesem Tag aufgelaufenen Finanzierungskomponente
in Bezug auf jeden Tag nach dem ersten Anpassungstag , zu jeder Zeit die Summe aus
(a)
dem für den jeweils unmittelbar vorangegangenen Anpassungstag geltenden Basispreis,
und
(b)
der bis zu diesem Tag aufgelaufenen Finanzierungskomponente.
Die Emittentin gibt den Basispreis gemäß § 16 der Allgemeinen Bedingungen so bald wie
praktikabel bekannt.
Finanzierungskomponente
In Bezug auf jeden Tag, das Produkt aus:
(1)
(a) minus (b), wobei
(a) der für den unmittelbar vorangegangenen Referenzzinssatz-Anpassungstag
festgelegten Referenzzinssatz und
(b) der Zinsbereinigungsfaktor
ist,
(2)
in Bezug auf einen Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum nachfolgenden
ersten Anpassungstag (einschließlich), der Basispreis am Emissionstag bzw.
in Bezug auf jeden Tag nach dem ersten Anpassungstag, der an dem unmittelbar
vorangegangenen Anpassungstag geltende Basispreis , und
(3)
ISIN: DE000DM0Y0S7
der Anzahl von Kalendertagen von dem diesem Tag unmittelbar vorangegangenen
Anpassungstag, bzw. für einen Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum
ersten Anpassungstag, vom Emissionstag (ausschließlich desselben), bis zu diesem Tag
(einschließlich desselben), geteilt durch 365.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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Referenzzinssatz
In Bezug auf einen Tag, der an dem diesem Tag unmittelbar vorangegangenen
Referenzzinssatz-Anpassungstag bzw. in Bezug auf einen Tag während des Zeitraums vom
Emissionstag bis zum ersten Referenzzinssatz-Anpassungstag (einschließlich desselben) der am
Emissionstag auf der Seite <EONIA=> des Informationsdienstleisters Thomson Reuters
veröffentlichte Zinssatz für Tagesgelder in Euro.
Referenzzinssatz-Anpassungstag
Ab (ausschließlich) dem Emissionstag jeder der folgenden Tage: der zehnte Tag eines jeden
Monats oder, wenn einer dieser Tage kein Geschäftstag ist, der nächstfolgende Geschäftstag.
Zinsbereinigungsfaktor
3%
Stop-Loss-Referenzpreis
Stop-Loss-Referenzpreis
Ein (als Geldgegenwert in der Abwicklungswährung zu betrachtender) Betrag, der von der
Berechnungsstelle nach billigem Ermessen auf der Grundlage der aus der Auflösung von
Absicherungsgeschäften erzielten Erlöse als der marktgerechte Stand des Basiswerts zu einem
von der Emittentin unter Berücksichtigung von Faktoren wie der Liquidität des Basiswerts nach
billigem
Ermessen
ausgewählten
Zeitpunkt
innerhalb
des
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums bestimmt wird.
Stop-Loss-ReferenzpreisBewertungszeitraum
Der Zeitraum ab Eintritt des Barrieren-Ereignisses bis maximal drei Stunden danach, wobei dieser
Zeitraum im Fall des Eintritts einer Marktstörung im Sinne von § 5 innerhalb dieses Zeitraums um
die
Dauer
der
Marktstörung
verlängert
wird.
Endet
der
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraum nach dem offiziellen Handelsschluss bzw., falls es
keinen offiziellen Handelsschluss gibt, nach dem Handels- oder Notierungsschluss an der
Referenzstelle, wird der Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraum am nächstfolgenden
Handelstag an dieser Referenzstelle um den Zeitraum verlängert, der andernfalls nach diesem
offiziellen Schluss gelegen hätte.
Schlussreferenzpreis
Schlussreferenzpreis
Der Referenzpreis am Bewertungstag.
Referenzpreis
In Bezug auf einen Tag ein (als Geldgegenwert in der Abwicklungswährung zu betrachtender)
Betrag entsprechend:
dem von bzw. bei der Referenzstelle an diesem Tag notierten bzw. veröffentlichten Maßgeblichen
Wert des Referenzpreises , wie in den Informationen zum Basiswert angegeben.
Maßgeblicher Wert des
Referenzpreises
Der offizielle Schlussstand des Basiswerts an der Referenzstelle.
Kündigung
Kündigungsrecht
Kündigungsrecht der Emittentin findet Anwendung.
Kündigungsperiode
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag.
Kündigungsfrist
4 Wochen
Wesentliche Termine
Emissionstag
18. Januar 2017
Wertstellungstag bei Emission
20. Januar 2017
Erster Börsenhandelstag
18. Januar 2017
Ausübungstage
Der auf den 7. Kalendertag folgende Geschäftstag im Februar jeden Kalenderjahrs während der
Ausübungsfrist.
Beendigungstag
Der früheste der folgenden Tage:
(a)
Wenn
ein
Barrieren-Ereignis
eingetreten
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums;
ist,
der
letzte
Tag
des
(b)
Wenn der Wertpapierinhaber das Wertpapier ausgeübt hat oder das Wertpapier als
ausgeübt gilt, der entsprechende Ausübungstag und
(c)
Wenn die Emittentin das Wertpapier kündigt, der entsprechende Tilgungstag .
Bewertungstag
Der Beendigungstag und falls dieser Tag kein Handelstag ist, der nächstfolgende Handelstag.
Fälligkeitstag
Der vierte unmittelbar folgende Geschäftstag nach dem Bewertungstag .
Weitere Angaben
Ausübungsart
Bermuda-Ausübungsart
Ausübungsfrist
Der Zeitraum ab einschließlich dem Wertstellungstag bei Emission.
Automatische Ausübung
Automatische Ausübung findet keine Anwendung.
Mindestausübungsbetrag
1 Wertpapier
ISIN: DE000DM0Y0S7
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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Ganzzahliger Ausübungsbetrag
1 Wertpapier
Geschäftstag
Ein Tag, an dem das Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer
(TARGET2)-System betriebsbereit ist und an dem jede maßgebliche Clearingstelle Zahlungen
abwickelt. Samstag und Sonntag gelten nicht als Geschäftstag .
Anwendbares Recht
deutsches Recht
ISIN: DE000DM0Y0S7
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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Weitere Informationen zum Angebot der Wertpapiere
NOTIERUNG UND HANDEL
Notierung und Handel
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der
Frankfurter Wertpapierbörse, der kein geregelter Markt im Sinne der
Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der
Stuttgarter Wertpapierbörse, der kein geregelter Markt im Sinne der
Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Die Zulassung der Wertpapiere zu einem geregelten Markt an einer
Börse wurde nicht beantragt.
Mindesthandelsvolumen
1 Wertpapier
Schätzung der Gesamtkosten für die Zulassung zum Handel
Nicht anwendbar
ANGEBOT VON WERTPAPIEREN
Mindestzeichnungsbetrag für Anleger
Nicht anwendbar
Höchstzeichnungsbetrag für Anleger
Nicht anwendbar
Der Angebotszeitraum
Das Angebot der Wertpapiere beginnt am 18. Januar 2017 (08:00 Uhr
Ortszeit Frankfurt am Main) und endet am 24. August 2017
(vorbehaltlich einer Verlängerung über diesen Termin hinaus durch
Veröffentlichung eines oder mehrerer Basisprospekte für die
Emission
von
Zertifikaten,
Optionsscheinen
und
Schuldverschreibungen, die dem Basisprospekt vom 24. August 2016
nachfolgen).
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Anzahl der angebotenen
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu verringern.
Stornierung der Emission der Wertpapiere:
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Emission der
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu stornieren.
Vorzeitige Beendigung des Angebotszeitraums für die Wertpapiere : Die Emittentin behält sich vor, den Angebotszeitraum, gleich aus
welchem Grund, vorzeitig zu beenden.
Bedingungen für das Angebot:
Nicht anwendbar
Beschreibung des Antragsverfahrens:
Nicht anwendbar
Möglichkeit zur Reduzierung des Zeichnungsbetrags und
Rückerstattungsverfahren bei zu hohen Zahlungen der Antragsteller:
Nicht anwendbar
Angaben zu Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung der Nicht anwendbar
Wertpapiere:
Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der Ergebnisse des Nicht anwendbar
Angebots:
Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit Nicht anwendbar
von Zeichnungsrechten und Umgang mit nicht ausgeübten
Zeichnungsrechten:
Kategorien potenzieller Anleger, für die das Angebot der Wertpapiere Qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie und
gilt, und Angaben zur möglichen Beschränkung des Angebots
Nicht-Qualifizierte Anleger.
einzelner Tranchen auf bestimmte Länder:
Das Angebot kann an alle Personen in Deutschland und Österreich
erfolgen, die alle anderen in dem Basisprospekt angegebenen oder
anderweitig von der Emittentin und/oder den jeweiligen
Finanzintermediären festgelegten Anlagebedingungen erfüllen. In
anderen Ländern des EWR erfolgt das Angebot ausschließlich gemäß
einer Ausnahmeregelung, die eine Befreiung von der Prospektpflicht
gemäß der Prospektrichtlinie in der jeweils nationalrechtlichen
Umsetzung vorsieht.
Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten Betrags an die
Nicht anwendbar
Antragsteller und Informationen dazu, ob bereits vor Erhalt der
entsprechenden Mitteilung mit den Wertpapieren gehandelt werden
darf:
ISIN: DE000DM0Y0S7
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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Betrag der Gebühren und Steuern, die speziell für Zeichner oder
Käufer anfallen:
Nicht anwendbar
Name(n) und Adresse(n) (sofern der Emittentin bekannt) der
Platzierungsstellen in den verschiedenen Ländern, in denen das
Angebot erfolgt.
Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen nicht anwendbar
Zustimmung zur Verwendung des Prospekts:
Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle
Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung).
Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der
Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der
Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 der Prospektrichtlinie
erfolgen.
GEBÜHREN
Von der Emittentin an die Vertriebsstellen gezahlte Gebühren
Nicht anwendbar
Bestandsprovision
Nicht anwendbar
Platzierungsgebühr
Nicht anwendbar
1
Von der Emittentin nach der Emission von den Wertpapierinhabern Nicht anwendbar
erhobene Gebühren
WERTPAPIERRATINGS
Rating
Die Wertpapiere verfügen über kein Rating.
INTERESSEN AN DER EMISSION BETEILIGTER NATÜRLICHER UND JURISTISCHER PERSONEN
Interessen an der Emission beteiligter natürlicher und juristischer
Personen
Der Emittentin sind keine an der Emission der Wertpapiere beteiligten
Personen bekannt, die ein wesentliches Interesse an dem Angebot
haben.
RANGFOLGE DER WERTPAPIERE
Rangfolge der Wertpapiere
1
Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere dem
Anwendungsbereich des § 46f Absatz 7 Kreditwesengesetz ("KWG")
und erfüllen die Kriterien als Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten,
wie in Abschnitt „III. Allgemeine Informationen zum Programm - C.
Allgemeine Beschreibung des Programms“ unter „Rangfolge der
Wertpapiere“ beschrieben. Anleger sollten jedoch beachten, dass es
im Falle eines Insolvenzverfahrens nach deutschem Recht oder einer
Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen gegen die Emittentin der
zuständigen Abwicklungsbehörde oder dem zuständigen Gericht
obliegt, zu entscheiden, ob die im Rahmen des Programms
begebenen unbesicherten und nicht nachrangigen Wertpapiere die
Kriterien als Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten oder als
Nicht-Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten erfüllen.
Die Emittentin zahlt ggf. Platzierungsgebühren und Bestandsprovisionen in Form von verkaufsbezogenen Provisionen an die jeweilige(n)
Vertriebsstelle(n). Alternativ kann die Emittentin der/den jeweiligen Vertriebsstelle(n) einen angemessenen Abschlag auf den Emissionspreis
(ohne Ausgabeaufschlag) gewähren. Bestandsprovisionen können laufend aus denin den Produktbedingungen erwähnten Verwaltungsgebühren
auf Grundlage des Basiswerts bestritten werden. Fungiert die Deutsche Bank AG sowohl als Emittentin als auch als Vertriebsstelle in
Verbindung mit dem Verkauf ihrer eigenen Wertpapiere, werden die entsprechenden Beträge der Vertriebseinheit der Deutsche Bank AG intern
gutgeschrieben. Weitere Informationen zu Preisen und Preisbestandteilen sind den Punkten 5 und 6 im Abschnitt E "Interessenkonflikte" von
Teil II (Risikofaktoren) des Basisprospekts zu entnehmen.
ISIN: DE000DM0Y0S7
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 10
ANGABEN ZUM BASISWERT
Informationen zum Basiswert, zur vergangenen und künftigen Wertentwicklung des Basiswerts und zu seiner Volatilität sind auf der öffentlich
zugänglichen Webseite unter www.ariva.de erhältlich.
Der Sponsor des Basiswerts bzw. jedes den Basiswert bildenden Index unterhält zudem unter folgender Adresse eine Webseite, auf der
weitere Informationen (einschließlich einer Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Index, bestehend, wie jeweils anwendbar, aus dem
Typ des Index, der Berechnungsmethode und –formel, einer Beschreibung des individuellen Auswahlprozesses der Indexbestandteile und der
Anpassungsregeln) zum Basiswert erhältlich sein können.
Index Sponsor
Deutsche Börse AG
Webseite:
www.deutsche-boerse.com
Index Disclaimer
Das Finanzinstrument wird von der Deutsche Börse AG („DBAG“) nicht gesponsert, gefördert, verkauft oder auf eine andere Art und Weise
unterstützt und die DBAG bietet keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung oder Zusicherung, weder hinsichtlich der
Ergebnisse aus einer Nutzung des Index oder der zugrunde liegenden Index-Daten noch hinsichtlich des Index-Stands zu einem bestimmten
Zeitpunkt bzw. an einem bestimmten Tag noch in sonstiger Hinsicht. Der Index und die zugrunde liegenden Index-Daten werden durch die
DBAG berechnet und veröffentlicht. Dennoch haftet die DBAG, soweit gesetzlich zulässig, nicht gegenüber Dritten für etwaige Fehler im Index
oder den zugrunde liegenden Index-Daten. Darüber hinaus besteht für die DBAG keine Verpflichtung gegenüber Dritten, einschließlich
Investoren, auf etwaige Fehler im Index hinzuweisen. Weder die Veröffentlichung des Index durch die DBAG noch die Lizenzierung des Index
oder der zugrunde liegenden Index-Daten für die Nutzung im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument oder anderen Wertpapieren oder
Finanzprodukten, die vom Index abgeleitet werden, stellt eine Empfehlung der DBAG zur Kapitalanlage dar oder beinhaltet in irgendeiner Weise
eine Zusicherung oder Meinung der DBAG hinsichtlich der Attraktivität einer Investition in dieses Produkt. Durch die DBAG als alleiniger
Rechteinhaberin an dem Index bzw. der zugrunde liegenden Index-Daten wurde dem Emittent des Finanzinstruments allein die Nutzung der
Index-Daten bzw. die Bezugnahme auf die Index-Daten im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument gestattet.
Veröffentlichung weiterer Angaben durch die Emittentin
Die Emittentin beabsichtigt nicht, weitere Angaben zum Basiswert bereitzustellen.
ISIN: DE000DM0Y0S7
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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LÄNDERSPEZIFISCHE ANGABEN:
Bundesrepublik Deutschland
Zahl- und Verwaltungsstelle in Deutschland
In Deutschland ist die Zahl- und Verwaltungsstelle die Deutsche Bank
AG. Die Zahl- und Verwaltungsstelle handelt über ihre
Hauptgeschäftsstelle in Frankfurt am Main, die sich zum
Emissionstag unter folgender Anschrift befindet: Taunusanlage 12,
60325 Frankfurt am Main, Deutschland.
Republik Österreich
Zahl- und Verwaltungsstelle in Österreich
ISIN: DE000DM0Y0S7
In Österreich ist die Zahl- und Verwaltungsstelle die Deutsche Bank
AG handelnd über ihre Niederlassung Wien, die sich zum
Emissionstag unter folgender Anschrift befindet: Fleischmarkt 1, 1010
Wien, Österreich.
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Anhang zu den Endgültigen Bedingungen
Emissionsspezifische Zusammenfassung
Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten "Punkten". Diese Punkte sind in den Abschnitten A - E
enthalten und nummeriert (A.1 – E.7).
Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die für eine Zusammenfassung dieses Typs von Wertpapieren und Emittent erforderlich sind. Da
einige Punkte nicht adressiert werden müssen, kann es Lücken in der Nummerierungsreihenfolge geben.
Auch wenn ein Punkt aufgrund des Typs von Wertpapieren und Emittent erforderlich sein kann, besteht die Möglichkeit, dass zu diesem Punkt
keine relevanten Informationen gegeben werden können. In diesem Fall wird eine kurze Beschreibung des Punktes mit der Erwähnung
"Entfällt" eingefügt.
Punkt
A.1
Abschnitt A – Einleitung und Warnhinweise
Warnhinweis
Warnhinweis, dass
• die Zusammenfassung als Einführung zum Prospekt verstanden werden sollte,
• der Anleger jede Entscheidung zur Anlage in die betreffenden Wertpapiere auf die Prüfung des
gesamten Prospekts stützen sollte,
• für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in einem Prospekt enthaltenen
Informationen geltend gemacht werden, der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der
einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten
für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben könnte und
• die Deutsche Bank Aktiengesellschaft in ihrer Funktion als Emittentin, die die Verantwortung für
die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon übernommen hat und von
der der Erlass der Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon ausgeht,
haftbar gemacht werden kann, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend,
unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts
gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird,
nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die
Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen.
A.2
Zustimmung zur
Verwendung des
Basisprospekts
• Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts für eine spätere Weiterveräußerung oder
endgültige Platzierung der Wertpapiere durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung).
• Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch
Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 der
Prospektrichtlinie erfolgen.
• Diese Zustimmung erfolgt nicht vorbehaltlich etwaiger Bedingungen.
• Im Fall, dass ein Finanzintermediär ein Angebot macht, unterrichtet dieser
Finanzintermediär die Anleger zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage über die
Angebotsbedingungen.
Punkt
Abschnitt B – Emittentin
B.1
Juristische und
kommerzielle
Bezeichnung der
Emittentin
B.2
Sitz,
Rechtsform, Die Deutsche Bank ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die Bank hat ihren Sitz in
geltendes Recht und Frankfurt am Main, Deutschland. Sie unterhält ihre Hauptniederlassung unter der Anschrift
Land der Gründung der Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland (Telefon: +49-69-910-00).
Emittentin
B.4b
Trends
Mit Ausnahme der Auswirkungen der makroökonomischen Bedingungen und des Marktumfelds,
Rechtsrisiken in Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise sowie der Auswirkungen gesetzlicher
und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, die für Finanzinstitute in Deutschland und der Europäischen
Union gelten, gibt es keine bekannten Trends, Unsicherheiten, Anforderungen, Verpflichtungen oder
Ereignisse, die im laufenden Geschäftsjahr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit wesentliche
Auswirkungen auf die Aussichten der Emittentin haben werden.
B.5
Beschreibung
der
Gruppe und der Stellung
der Emittentin innerhalb
dieser Gruppe
Die Deutsche Bank ist die Konzernobergesellschaft und zugleich die bedeutendste Gesellschaft des
Deutsche Bank-Konzerns, einem Konzern bestehend aus Banken, Kapitalmarktunternehmen,
Fondsgesellschaften, Gesellschaften zur Immobilienfinanzierung, Teilzahlungsunternehmen,
Research- und Beratungsunternehmen und anderen in- und ausländischen Unternehmen
(der"Deutsche Bank-Konzern").
ISIN: DE000DM0Y0S7
Die juristische und kommerzielle Bezeichnung der Emittentin lautet Deutsche Bank
Aktiengesellschaft ("Deutsche Bank" oder die "Bank").
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 13
B.9
Gewinnprognosen oder Entfällt. Es werden keine Gewinnprognosen oder –schätzungen abgegeben.
-schätzungen
B.10
Beschränkungen
im Entfällt. Es gibt keine Beschränkungen im Bestätigungsvermerk zu den historischen
Bestätigungsvermerk zu Finanzinformationen.
den
historischen
Finanzinformationen
B.12
Ausgewählte wesentliche Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bilanz der Deutsche Bank AG, der den
historische
maßgeblichen geprüften konsolidierten und in Übereinstimmung mit den IFRS erstellten
Finanzinformationen
Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2014 und zum 31. Dezember 2015 sowie den ungeprüften
konsolidierten Zwischenfinanzangaben zum 30. September 2015 und zum 30. September 2016
entnommen ist.
31. Dezember 2014
(IFRS, geprüft)
30. September
2015
(IFRS,
3.530.939.215,36
3.530.939.215,3
31. Dezember 2015
(IFRS, geprüft)
30. September
2016
(IFRS,
3.530.939.215,36
3.530.939.215,36
ungeprüft)
Grundkapital (in Euro)
ungeprüft)
6
Anzahl
der 1.379.273.131
*
1.379.273.131
1.379.273.131
1.379.273.131*
1.719.374
1.629.130
1.688.951
1.650.495
1.561.506
1.622.224
(in 73.223
68.879
67.624
66.727
15,2%
13,4%
13,2%
12,6%2
16,1%
15,0%
14,7%
14,5%3
Stammaktien
Summe
der
Aktiva 1.708.703
(in Millionen Euro)
Summe
der 1.635.481
Verbindlichkeiten
(in
Millionen Euro)
Eigenkapital
Millionen Euro)
Harte
Kernkapitalquote
1
Kernkapitalquote1
*
Quelle: Internetseite der Emittentin unter https://www.db.com/ir/de/informationen-zur-aktie.htm; Stand: 14. November 2016.
1
Die Kapitalquoten basieren auf den Übergangsbestimmungen der CRR/CRD 4-Eigenkapitalvorschriften.
2
Die auf Basis einer vollständigen Umsetzung von CRR/CRD 4 berechnete Harte Kernkapitalquote belief sich zum 30.
September 2016 auf 11,1% (im Einklang mit der Entscheidung des Vorstands, keine Dividende auf Stammaktien für das
Geschäftsjahr 2016 vorzuschlagen).
3
Die auf Basis einer vollständigen Umsetzung von CRR/CRD 4 berechnete Kernkapitalquote belief sich zum 30. September
2016 auf 12,3%.
Erklärung, dass sich die Seit dem 31. Dezember 2015 sind keine wesentlichen negativen Veränderungen in den Aussichten
Aussichten
der der Deutschen Bank eingetreten.
Emittentin
seit
dem
Datum
des
letzten
veröffentlichten geprüften
Abschlusses
nicht
wesentlich
verschlechtert
haben,
oder Beschreibung jeder
wesentlichen
Verschlechterung
Beschreibung
Entfällt. Seit dem 30. September 2016 ist keine wesentliche Veränderung der Finanzlage oder
wesentlicher
Handelsposition des Deutsche Bank-Konzerns oder der Deutschen Bank eingetreten.
Veränderungen
der
Finanzlage
oder
Handelsposition
der
Emittentin, die nach dem
von den historischen
ISIN: DE000DM0Y0S7
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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Finanzinformationen
abgedeckten Zeitraum
eingetreten sind
B.13
Ereignisse
aus
jüngsten Zeit
der Entfällt. Es gibt keine Ereignisse aus der jüngsten Zeit – insbesondere betreffend die Emittentin –, die
wesentlich für die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit der Emittentin sind.
B.14
Abhängigkeit von
anderen Unternehmen
der Gruppe
B.15
Haupttätigkeiten
Emittentin
Entfällt. Die Emittentin ist nicht von anderen Unternehmen der Gruppe abhängig.
der Gegenstand der Deutschen Bank ist gemäß ihrer Satzung der Betrieb von Bankgeschäften jeder Art,
die Erbringung von Finanz- und sonstigen Dienstleistungen und die Förderung der internationalen
Wirtschaftsbeziehungen. Die Bank kann diesen Unternehmensgegenstand selbst oder durch Tochterund Beteiligungsunternehmen verwirklichen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Bank zu allen
Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern,
insbesondere zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken, zur Errichtung von
Zweigniederlassungen im In- und Ausland, zum Erwerb, zur Verwaltung und zur Veräußerung von
Beteiligungen an andere Unternehmen sowie zum Abschluss von Unternehmensverträgen.
Der Deutsche Bank-Konzern ist gegliedert in die folgenden fünf Unternehmensbereiche:
•
Corporate & Investment Banking (CIB);
•
Global Markets (GM);
•
Deutsche Asset Management (DeAM);
•
Private Wealth & Commercial Clients (PWCC); und
•
Non-Core Operations Unit (NCOU).
Die fünf Unternehmensbereiche werden von Infrastrukturfunktionen unterstützt. Darüber hinaus hat
der Deutsche Bank-Konzern eine regionale Managementstruktur, die weltweit regionale
Zuständigkeiten abdeckt.
Die Deutsche Bank unterhält Geschäftsbeziehungen mit bestehenden und neuen Kunden in nahezu
jedem Land der Welt. Diese Geschäftsaktivitäten werden abgewickelt über:
•
Tochtergesellschaften und Filialen in zahlreichen Ländern,
•
Repräsentanzen in anderen Ländern und
•
einen oder mehrere Repräsentanten zur Betreuung ihrer Kunden in einer Reihe von
weiteren Ländern.
B.16
Beteiligungen
oder Entfällt. Nach den Meldungen wesentlicher Beteiligungen gemäß §§ 21 ff. des
Beherrschungsver
Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) gibt es nur drei Aktionäre, die über 3 %, aber unter 10 % der
hältnisse
Aktien an der Emittentin halten. Nach Kenntnis der Emittentin existieren keine weiteren Aktionäre, die
über 3 % der Aktien halten. Die Emittentin ist daher weder unmittelbar noch mittelbar beherrscht oder
kontrolliert.
Punkt
C.1
Abschnitt C – Wertpapiere
Art und Gattung der Gattung der Wertpapiere
Wertpapiere,
einschließlich
jeder Die Wertpapiere werden durch eine Globalurkunde (die " Globalurkunde ") verbrieft.
WertpapierEs werden keine effektiven Stücke ausgegeben.
kennnummer
Die Wertpapiere werden als Inhaberpapiere begeben.
Art der Wertpapiere
Bei den Wertpapieren handelt es sich um Optionsscheine .
Wertpapierkennnummer(n) der Wertpapiere
ISIN:
DE000DM0Y0S7
WKN:
DM0Y0S
C.2
Währung
Euro ("EUR")
C.5
Beschränkungen der
freien Übertragbarkeit
der Wertpapiere
Jedes Wertpapier ist nach dem jeweils anwendbaren Recht und gegebenenfalls den jeweils geltenden
Vorschriften und Verfahren der Clearingstelle übertragbar, in deren Unterlagen die Übertragung
vermerkt wird.
ISIN: DE000DM0Y0S7
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 15
C.8
Mit den Wertpapieren
verbundene
Rechte,
einschließlich
der
Rangordnung
und
Beschränkungen dieser
Rechte
Anwendbares Recht der Wertpapiere
Die Wertpapiere unterliegen deutschem Recht. Die Schaffung der Wertpapiere kann der für die
Clearingstelle geltenden Rechtsordnung unterliegen.
Mit den Wertpapieren verbundene Rechte
Durch die Wertpapiere erhalten die Inhaber der Wertpapiere bei Tilgung oder Ausübung Anspruch auf
Erhalt eines Auszahlungsbetrages und/oder eines Lieferbestandes.
Beschränkungen der Rechte
Die Emittentin ist unter den in den Emissionsbedingungen festgelegten Voraussetzungen zur
Kündigung der Wertpapiere und zu Anpassungen der Emissionsbedingungen berechtigt.
Status der Wertpapiere
Die Wertpapiere begründen direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin,
die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen
Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, vorbehaltlich jedoch eines Vorrangs, der
bestimmten nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten im Fall von
Abwicklungsmaßnahmen in Bezug auf die Emittentin oder im Fall der Auflösung, der Liquidation oder
der Insolvenz der Emittentin oder eines Vergleichs oder eines anderen der Abwendung der Insolvenz
dienenden Verfahrens gegen die Emittentin aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eingeräumt wird.
C.11
C.15
Antrag auf Zulassung
zum Handel, um die
Wertpapiere an einem
geregelten Markt oder
anderen gleichwertigen
Märkten zu platzieren,
wobei die betreffenden
Märkte zu nennen sind
Entfällt. Die Zulassung der Wertpapiere zu einem geregelten Markt an einer Börse wurde nicht
beantragt.
Beschreibung, wie der
Wert der Anlage durch
den
Wert
des
Basisinstruments/der
Basisinstrumente
beeinflusst wird, es sei
denn, die Wertpapiere
haben
eine
Mindeststückelung von
100 000 EUR
Mit diesem WAVE XXL Put-Optionsschein ohne festen Fälligkeitstermin können Anleger
überproportional (gehebelt) an der negativen Entwicklung des Basiswerts teilnehmen.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse, der
kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der Stuttgarter Wertpapierbörse, der
kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Im Gegenzug nehmen sie aber auch gehebelt an einer positiven Entwicklung des Basiswerts teil und
tragen zudem das Risiko einer sofortigen Laufzeitbeendigung (Barrieren-Ereignis) des WAVE XXL
Put-Optionsscheins, wenn der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt während des
Beobachtungszeitraums auf oder über der Barriere liegt. In diesem Fall erhalten Anleger als
Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den der von der
Emittentin festgestellte Stop-Loss-Referenzpreis den Basispreis unterschreitet. Liegt der Basiswert
zum jeweiligen Zeitpunkt auf oder über dem Basispreis – was insbesondere bei starker Bewegung
des Basiswerts zum Zeitpunkt des Barrieren-Ereignisses der Fall sein kann -, erhalten Anleger nur
den Mindestbetrag.
Bei Nichteintritt eines Barrieren-Ereignisses erhalten Anleger, nach Ausübung des Wertpapiers an
einem Ausübungstag oder Kündigung durch die Emittentin mit Wirkung zu einem Tilgungstag, am
Fälligkeitstag als Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den
der Schlussreferenzpreis den Basispreis unterschreitet.
Wegen des Fehlens einer festen Laufzeit wird der anfänglich geltende Basispreis
konstruktionsbedingt täglich um eine für die Emittentin anfallende Finanzierungskomponente
angepasst, auf Grundlage der jeweiligen Marktzinsen abzüglich eines von der Emittentin bei
Emission des Wertpapiers festgelegten Prozentsatzes.
Schließlich wird auch die anfänglich geltende Barriere an jedem nachfolgenden Anpassungstag so
angepasst, dass diese jeweils dem jeweils geltenden Basispreis abzüglich dem
Barrieren-Anpassungsbetrag entspricht. Der Barrieren-Anpassungsbetrag wiederum ist das Produkt
aus dem jeweils geltenden Basispreis und dem Barrieren-Anpassungssatz, wobei letzterer,
gegenüber dem Stand am Emissionstag, von der Emittentin an jedem Anpassungstag nach
vernünftigem Ermessen neu festgesetzt werden kann, um einen wertlosen Verfall des Wertpapiers
ohne jede Auszahlung nach Eintritt eines Barrieren-Ereignisses mit der gleichen Wahrscheinlichkeit
wie bei dessen Emission zu verhindern (unter Berücksichtigung insbesondere der Volatilität und
Liquidität des Basiswerts).
Während der Laufzeit erhalten Anleger keine laufenden Erträge wie z.B. Zinsen.
Anlegern stehen zudem keine Ansprüche auf den/aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte, Dividenden)
zu.
ISIN: DE000DM0Y0S7
Barriere
(am Emissionstag ) 22.400,00 Indexpunkte, wird nachfolgend an
jedem Anpassungstag angepasst.
Basispreis
(am Emissionstag) 23.093,00 Indexpunkte, wird nachfolgend täglich
um die Finanzierungskomponente angepasst.
Beendigungstag
Der früheste der folgenden Tage:
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 16
C.16
(a)
Wenn ein Barrieren-Ereignis eingetreten ist, der letzte Tag
des Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums;
(b)
Wenn der Wertpapierinhaber das Wertpapier ausgeübt hat
oder das Wertpapier als ausgeübt gilt, der entsprechende
Ausübungstag und
(c)
Wenn die Emittentin das Wertpapier kündigt, der
entsprechende Tilgungstag.
Beobachtungszeitraum
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag (08:00 Uhr
Ortszeit Frankfurt am Main) bis einschließlich zum maßgeblichen
Zeitpunkt für die Bestimmung des Schlussreferenzpreises am
Bewertungstag.
Bezugsverhältnis
0,01
Emissionstag
18. Januar 2017
Mindestbetrag
EUR 0,001 je Wertpapier
Stop-Loss-Referenzpreis
Ein von der Berechnungsstelle nach billigem Ermessen auf der
Grundlage der aus der Auflösung von Absicherungsgeschäften
erzielten Erlöse als der marktgerechte Preis des Basiswerts zu einem
von der Emittentin unter Berücksichtigung von Faktoren wie der
Liquidität des Basiswerts nach billigem Ermessen ausgewählten
Zeitpunkt innerhalb des
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums bestimmter Betrag.
Stop-Loss-ReferenzpreisBewertungszeitraum
Der Zeitraum ab Eintritt des Barrieren-Ereignisses bis maximal drei
Stunden danach.
Tilgungstag
Der bei Kündigung durch die Emittentin in der Kündigungsmitteilung
angegebene Tag.
Wertstellungstag bei
Emission
20. Januar 2017
Verfalltag
oder Fälligkeitstag:
Fälligkeitstermin
der
derivativen Wertpapiere
—
Ausübungstermin Ausübungstage:
oder
letzter
Referenztermin
Der vierte unmittelbar folgende Geschäftstag nach dem
Bewertungstag.
Bewertungstag:
Der Beendigungstag und falls dieser Tag kein Handelstag ist, der
nächstfolgende Handelstag.
Der auf den 7. Kalendertag folgende Geschäftstag im Februar jeden
Kalenderjahrs während des Zeitraums ab einschließlich dem
Wertstellungstag bei Emission.
C.17
Abrechnungsverfahren
Seitens der Emittentin fällige Auszahlungsbeträge werden zur Auszahlung an die Wertpapierinhaber
für
die
derivativen auf die jeweilige Clearingstelle übertragen.
Wertpapiere
Die Emittentin wird durch Zahlungen an die jeweilige Clearingstelle oder den von dieser/diesem
angegebenen Zahlungsempfänger in Höhe des gezahlten Betrages von ihren Zahlungsverpflichtungen
befreit.
C.18
Beschreibung
der Zahlung des Auszahlungsbetrages an die jeweiligen Wertpapierinhaber am Fälligkeitstag.
Tilgung bei derivativen
Wertpapieren
C.19
Ausübungspreis
endgültiger
Referenzpreis
Basiswerts
C.20
des
Art des Basiswerts und Typ:
Index
Angabe des Ortes, an
®
dem Informationen über Bezeichnung: MDAX Index (Performance Index)
den Basiswert erhältlich ISIN:
DE0008467416
sind
Informationen zur historischen und fortlaufenden Wertentwicklung des Basiswerts und zu seiner
Volatilität sind auf der öffentlich zugänglichen Webseite unter www.ariva.de erhältlich.
Punkt
D.2
oder Schlussreferenzpreis : Der Referenzpreis am Bewertungstag.
Abschnitt D – Risiken
Zentrale Angaben zu den Anleger sind dem Risiko einer Insolvenz infolge einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der
zentralen Risiken, die Emittentin, d. h. dem Risiko einer vorübergehenden oder endgültigen Unfähigkeit zur termingerechten
der Emittentin eigen sind Erfüllung von Zins- und/oder Tilgungsverpflichtungen, ausgesetzt. Eine Bewertung dieses Risikos
wird mittels der Emittentenratings vorgenommen.
ISIN: DE000DM0Y0S7
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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Im Folgenden werden Faktoren beschrieben, die sich nachteilig auf die Profitabilität der Deutschen
Bank auswirken können:
ISIN: DE000DM0Y0S7
•
Ein gedämpftes Wirtschaftswachstum in jüngster Zeit und Unsicherheiten hinsichtlich der
künftigen Wachstumsaussichten haben negative Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage
einiger Geschäftsbereiche der Deutschen Bank, während die Margen zahlreicher
Geschäftsbereiche der Deutschen Bank aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus und des
Wettbewerbs im Finanzdienstleistungssektor unter Druck geraten sind. Sollten diese
Bedingungen anhalten oder sich verschlechtern, könnte dies das Geschäft, die Ertragslage oder
die strategischen Ziele der Deutschen Bank beeinträchtigen.
•
Die steigende Attraktivität anti-europäischer politischer Bewegungen für Wähler in einigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union könnte zu einer teilweisen Rückabwicklung der
europäischen Integration führen. Insbesondere hat das Vereinigte Königreich am 23. Juni 2016 in
einem nationalen Referendum für einen Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. Das
Referendum ist nicht rechtlich verbindlich und der Zeitpunkt, wann die EU-Mitgliedschaft des
Vereinigten Königreichs endet, hängt vom Ergebnis der Verhandlungen über den Austritt ab, die
beginnen, wenn das Vereinigte Königreich beim Europäischen Rat formal ein Austrittsgesuch
stellt. Angesichts dieser und anderer Unsicherheiten in Zusammenhang mit einem EU-Austritt
des Vereinigten Königreichs ist es schwierig, die genauen Auswirkungen auf die Deutsche Bank
abzuschätzen. Jedoch könnten die Entwicklungen im Vereinigten Königreich oder eine Eskalation
politischer Risiken in anderen EU-Mitgliedstaaten das Vertrauen in die Europäische Union und
ihren Binnenmarkt sowie die Eurozone untergraben und, einzeln oder in Wechselwirkung
miteinander, möglicherweise zu einer Abschwächung des Geschäftsvolumens, Abschreibungen
von Vermögenswerten und Verlusten in allen Geschäftsbereichen der Deutschen Bank führen.
Die Möglichkeiten der Deutschen Bank, sich gegen diese Risiken abzusichern, sind begrenzt.
•
Die Deutsche Bank könnte gezwungen sein, Abschreibungen auf den Bestand von Forderungen
gegen europäische und andere Staaten vorzunehmen, wenn die europäische Staatsschuldenkrise
wieder auflebt. Die Kreditausfallabsicherungen, die die Deutsche Bank eingegangen ist, um ihr
Kreditrisiko gegenüber betroffenen Staaten zu steuern, könnten zum Ausgleich dieser Verluste
nicht ausreichen.
•
Die Deutsche Bank hat einen steten Bedarf an Liquidität, um ihre Geschäftsaktivitäten zu
refinanzieren. Sie könnte von Phasen eines marktweiten oder bankenspezifischen
Liquiditätsengpasses betroffen sein, und die ihr zur Verfügung stehende Liquidität könnte sich als
nicht ausreichend erweisen, selbst wenn ihr zugrunde liegendes Geschäft stark bleibt.
•
Bereits umgesetzte sowie geplante aufsichtsrechtliche Reformen als Antwort auf die Schwäche
des Finanzsektors haben zusammen mit der allgemein verstärkten regulatorischen
Überwachung eine erhebliche Unsicherheit für die Deutsche Bank geschaffen und könnten ihr
Geschäft sowie ihre Fähigkeit zur Umsetzung ihrer strategischen Pläne beeinträchtigen.
•
Gesetzliche Vorschriften zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und
Wertpapierfirmen könnten sich erheblich auf die Geschäftstätigkeit der Deutschen Bank
auswirken und zu Verlusten für ihre Aktionäre und Gläubiger führen, wenn die zuständigen
Behörden Abwicklungsmaßnahmen im Hinblick auf die Deutsche Bank anordnen.
•
Änderungen der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen verlangen von der
Deutschen Bank eine erhöhte Kapitalunterlegung und könnten ihr Geschäftsmodell, die Finanzund Ertragslage und das generelle Wettbewerbsumfeld, in dem sie sich bewegt, wesentlich
beeinflussen. Annahmen im Markt, die Deutsche Bank könnte ihre Kapitalanforderungen nicht mit
einem angemessenen Puffer einhalten, oder Forderungen nach einer Kapitalausstattung über das
erforderliche Maß hinaus könnten die Auswirkungen der vorgenannten Faktoren auf ihr Geschäft
und ihr Ergebnis noch verstärken.
•
Vorschriften in den Vereinigten Staaten und in Deutschland sowie Vorschläge der Europäischen
Union in Bezug auf ein Verbot des Eigenhandels oder dessen Abtrennung vom Einlagengeschäft
könnten wesentliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Deutschen Bank haben.
•
Andere im Zuge der Finanzkrise verabschiedete oder vorgeschlagene aufsichtsrechtliche
Reformen, beispielsweise umfassende neue Vorschriften hinsichtlich der Tätigkeit der
Deutschen Bank bezüglich des Derivategeschäfts, Bankenabgaben, Einlagensicherung oder eine
mögliche Finanztransaktionssteuer, könnten zu einer wesentlichen Erhöhung der betrieblichen
Aufwendungen der Deutschen Bank führen und sich nachteilig auf ihr Geschäftsmodell auswirken.
•
Nachteilige Marktbedingungen, ein historisch niedriges Preisniveau, Volatilität und die
Zurückhaltung der Anleger haben sich auf die Erträge und Gewinne der Deutschen Bank bereits
erheblich nachteilig ausgewirkt und können auch in der Zukunft erhebliche nachteilige
Auswirkungen haben. Dies gilt insbesondere für das Investmentbanking, das Brokerage-Geschäft
und andere kommissions- und gebührenabhängige Geschäftsbereiche. Die Deutsche Bank hat
infolgedessen bereits erhebliche Verluste in den Bereichen Trading und Investment erlitten, die
sich auch in Zukunft fortsetzen könnten.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 18
D.6
Zentrale Angaben zu den
zentralen Risiken, die
den Wertpapieren eigen
sind
sowie
Risikohinweis
darauf,
ISIN: DE000DM0Y0S7
•
Die Deutsche Bank hat im April 2015 die nächste Phase ihrer Strategie, die Strategie 2020,
verkündet und weitere Details hierzu im Oktober 2015 bekannt gegeben. Sollte es der Deutschen
Bank nicht gelingen, ihre strategischen Ziele erfolgreich umzusetzen, könnte dies dazu führen,
dass sie nicht in der Lage ist, ihre finanziellen Ziele zu erreichen, oder Verluste, eine sinkende
Profitabilität oder eine Erosion ihrer Kapitalbasis erleidet, und ihre Finanz- und Ertragslage sowie
ihr Aktienkurs wesentlich nachteilig beeinflusst werden.
•
Als Teil der Strategie 2020 hat die Deutsche Bank ihre Absicht verkündet, die Deutsche
Postbank AG (zusammen mit ihren Tochtergesellschaften: „Postbank“) zu entkonsolidieren. Die
Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, die Postbank zu einem für sie vorteilhaften Preis,
zu sonstigen für sie vorteilhaften Bedingungen oder überhaupt zu veräußern, und könnte
erhebliche Verluste aufgrund ihrer Postbank-Beteiligung oder einer Veräußerung der Postbank
erleiden.
•
Die Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, nicht zum Kerngeschäft gehörende
Vermögenswerte zu für sie vorteilhaften Konditionen oder überhaupt zu verkaufen. Aus solchen
nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögenswerten sowie anderen Investitionen könnten
unabhängig von der Marktentwicklung erhebliche Verluste entstehen.
•
Die Deutsche Bank ist in einem Umfeld tätig, in dem der Grad der Regulierung bereits hoch ist
und noch weiter zunimmt und das darüber hinaus für Rechtsstreitigkeiten anfällig ist, so dass sie
Schadensersatzansprüchen und anderen Kosten, deren Höhe beträchtlich und schwierig
abzuschätzen sein kann, sowie rechtlichen, aufsichtsrechtlichen Sanktionen und
Reputationsschädigungen ausgesetzt sein kann.
•
Die Deutsche Bank ist gegenwärtig Adressat globaler Untersuchungen verschiedener Aufsichtsund Strafverfolgungsbehörden sowie damit zusammenhängender Zivilklagen in Bezug auf
mögliches Fehlverhalten. Der Ausgang dieser Vorgänge lässt sich nicht vorhersehen und kann
sich wesentlich nachteilig auf die Ertrags- und Finanzlage der Deutschen Bank sowie ihre
Reputation auswirken.
•
Die Deutsche Bank ist im Rahmen ihres nicht klassischen Kreditgeschäfts Kreditrisiken
ausgesetzt, die erheblich über die Risiken aus dem klassischen Bankkreditgeschäft hinausgehen.
•
Infolge von Veränderungen des Zeitwertes (Fair Value) ihrer Finanzinstrumente hat die
Deutsche Bank Verluste erlitten und könnte weitere Verluste erleiden.
•
Ungeachtet bestehender Grundsätze, Verfahren und Methoden zur Überwachung von Risiken ist
die Deutsche Bank unerkannten und nicht vorhergesehenen Risiken ausgesetzt, die zu
erheblichen Verlusten führen könnten.
•
Operationelle Risiken (das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das
Versagen von internen Verfahren (einschließlich Arbeits-, Organisations- und Kontrollverfahren),
Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse (z.B. strafbare Handlungen oder
Naturkatastrophen) verursacht werden, einschließlich Rechtsrisiken) können das Geschäft der
Deutschen Bank beeinträchtigen und zu erheblichen Verlusten führen.
•
Die operationellen Systeme der Deutschen Bank sind zunehmend dem Risiko von
Cyberangriffen und sonstiger Internetkriminalität ausgesetzt, die wesentliche Verluste von
Kundendaten zur Folge haben könnten, was zu einer Reputationsschädigung der Deutschen Bank,
zur Verhängung von aufsichtsrechtlichen Sanktionen sowie zu finanziellen Verlusten führen
könnte.
•
Der Umfang der Clearing-Geschäfte der Deutschen Bank setzt sie erhöhten Gefahren
erheblicher Verluste aus, sollten ihre Systeme nicht ordnungsgemäß funktionieren.
•
Die Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, Akquisitionsmöglichkeiten zu identifizieren
und Akquisitionen durchzuführen. Sowohl Akquisitionen als auch das Absehen von Zukäufen
können die Ertragslage und den Aktienkurs der Deutschen Bank erheblich beeinträchtigen.
•
Intensiver Wettbewerb auf dem deutschen Heimatmarkt der Deutschen Bank sowie auf den
internationalen Märkten könnte die Erträge und die Profitabilität der Deutschen Bank wesentlich
beeinträchtigen.
•
Transaktionen mit Geschäftspartnern in Ländern, die vom State Department der Vereinigten
Staaten als Staaten eingeordnet werden, die den Terrorismus unterstützen, oder mit Personen,
die Gegenstand von Wirtschaftssanktionen der Vereinigten Staaten sind, könnten mögliche
Kunden und Investoren davon abhalten, mit der Deutschen Bank Geschäfte zu machen oder in
ihre Wertpapiere zu investieren, ihrer Reputation schaden oder zur aufsichtsrechtlichen
Maßnahmen führen, die ihr Geschäft wesentlich beeinträchtigen könnten.
An den Basiswert gekoppelte Wertpapiere
In regelmäßigen Abständen und/oder bei Ausübung oder Tilgung der Wertpapiere zu zahlende
Beträge bzw. zu liefernde Vermögenswerte sind an den Basiswert gekoppelt, der einen oder mehrere
Referenzwert(e) umfassen kann. Der Kauf von oder die Anlage in an den Basiswert gekoppelte
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 19
dass der Anleger seinen Wertpapiere beinhaltet erhebliche Risiken.
Kapitaleinsatz ganz oder
teilweise verlieren könnte Die Wertpapiere sind keine herkömmlichen Wertpapiere und daher mit verschiedenen besonderen
Anlagerisiken verbunden, über die sich potenzielle Anleger vor einer Anlage vollständig im Klaren
sein sollten. Potenzielle Anleger in die Wertpapiere sollten mit Wertpapieren vertraut sein, die
ähnliche Merkmale aufweisen, alle Unterlagen vollständig überprüfen, die Emissionsbedingungen der
Wertpapiere lesen und verstehen sowie sich über die Art und den Umfang des Exposure in Bezug auf
das Verlustrisiko im Klaren sein.
Potenzielle Anleger sollten sicherstellen, dass sie die jeweilige Formel, auf deren Basis die zu
zahlenden Beträge bzw. die zu liefernden Vermögenswerte berechnet werden, verstehen, und, falls
erforderlich, ihren/ihre persönlichen Berater zu Rate ziehen.
Mit dem Basiswert verbundene Risiken
Wegen des Einflusses des Basiswerts auf den Anspruch aus dem Wertpapier sind Anleger, wie bei
einer Direktanlage in den Basiswert, sowohl während der Laufzeit als auch zum Laufzeitende Risiken
ausgesetzt, die auch mit einer Anlage in den jeweiligen Index allgemein verbunden sind.
Währungsrisiken
Ein Wechselkursrisiko besteht für Anleger, wenn die Abwicklungswährung nicht ihre Heimatwährung
ist.
Vorzeitige Beendigung
Die Emissionsbedingungen der Wertpapiere enthalten eine Bestimmung, laut derer die Wertpapiere
von der Emittentin bei Erfüllung bestimmter Bedingungen vorzeitig getilgt werden können. Folglich
können die Wertpapiere einen niedrigeren Marktwert aufweisen als ähnliche Wertpapiere ohne ein
solches Tilgungsrecht der Emittentin. Während des Zeitraums, in dem die Wertpapiere auf diese
Weise getilgt werden können, steigt der Marktwert der Wertpapiere im Allgemeinen nicht wesentlich
über den Preis, zu dem sie zurückgezahlt, getilgt oder gekündigt werden können. Dies gilt auch, wenn
die Emissionsbedingungen der Wertpapiere eine automatische Tilgung oder Kündigung der
Wertpapiere vorsehen (z. B. Knock-out- bzw. Auto-Call-Option).
Vorzeitige Kündigung durch die Emittentin
Die Emittentin ist berechtigt, die Wertpapiere gemäß den Emissionsbedingungen vorzeitig zu
kündigen und zu einem in den Emissionsbedingungen festgelegten Auszahlungsbetrag
zurückzuzahlen bzw. zu tilgen. Dieser Betrag kann unter dem Marktwert der Wertpapiere und dem
investierten Betrag liegen.
Instrument der Gläubigerbeteiligung und sonstige Abwicklungsmaßnahmen
Stellt die zuständige Behörde fest, dass die Emittentin ausfällt oder wahrscheinlich ausfällt und sind
bestimmte weitere Bedingungen erfüllt, so hat die zuständige Abwicklungsbehörde die Befugnis zur
teilweisen oder vollständigen Herabschreibung des Nennwerts der Wertpapiere beziehungsweise der
Ansprüche aus den Wertpapieren sowie von Zinsen oder sonstigen Beträgen in Bezug auf die
Wertpapiere, zur Umwandlung der Wertpapiere in Anteile oder sonstige Instrumente des harten
Kernkapitals (diese Herabschreibungs- und Umwandlungsbefugnisse werden üblicherweise als
„Instrument der Gläubigerbeteiligung“ bezeichnet), oder zur Anwendung sonstiger
Abwicklungsmaßnahmen, unter anderem einer Übertragung der Wertpapiere auf einen anderen
Rechtsträger oder einer Änderung der Bedingungen der Wertpapiere bzw. deren Löschung.
Risiken zum Laufzeitende
Liegt der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt während des Beobachtungszeitraums auf oder über der
Barriere, tritt beim WAVE XXL Put-Optionsschein das Barrieren-Ereignis ein und die Laufzeit des
WAVE XXL Put-Optionsscheins endet sofort. Eine Kurserholung ist ausgeschlossen. In diesem Fall
wird der Auszahlungsbetrag auf Grundlage der Differenz zwischen Basispreis und Wert des
Basiswerts im Zeitraum nach Eintritt des Barrieren-Ereignisses bestimmt, und Anleger verlieren bis
auf den Mindestbetrag u. U. ihren gesamten Anlagebetrag oder einen Großteil davon. Andernfalls
erleiden Anleger einen Verlust, wenn der Basiswert am Bewertungstag so nahe am Basispreis liegt,
dass der Auszahlungsbetrag unter dem Erwerbspreis des WAVE XXL Put-Optionsscheins liegt. Das
Barrieren-Ereignis kann jederzeit während der Handelszeiten des Basiswerts eintreten;
gegebenenfalls auch außerhalb der Handelszeiten des WAVE XXL Put-Optionsscheins.
Möglicher Totalverlust
Ist kein Mindestauszahlungsbetrag vorgesehen, erleiden Anleger unter Umständen einen Totalverlust
ihrer Anlage in das Wertpapier.
Auch wenn ein Mindestauszahlungsbetrag vorgesehen ist, erleiden Anleger unter Umständen einen
Verlust, der einem Totalverlust ihrer Anlage in das Wertpapier nahezu gleichkommt.
Punkt
ISIN: DE000DM0Y0S7
Abschnitt E – Angebot
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 20
E.2b
Gründe für das Angebot, Entfällt. Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken sind die Gründe für das Angebot.
Zweckbestimmung der
Erlöse,
geschätzte
Nettoerlöse
E.3
Angebotskonditionen
Bedingungen für das Angebot:
Entfällt. Das Angebot unterliegt keinen Bedingungen.
Anzahl der Wertpapiere :
bis zu 100.000.000 Wertpapiere
Angebotszeitraum:
Das Angebot der Wertpapiere beginnt am 18. Januar 2017
(08:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main) und endet am 24.
August 2017.
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Anzahl der
angebotenen Wertpapiere, gleich aus welchem Grund, zu
verringern.
Stornierung der
Wertpapiere:
Emission
der Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Emission der
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu stornieren.
Vorzeitige Beendigung des
Angebotszeitraums für die
Wertpapiere:
Die Emittentin behält sich vor, den Angebotszeitraum, gleich
aus welchem Grund, vorzeitig zu beenden.
Mindestzeichnungsbetrag für
Anleger:
Entfällt. Es gibt keinen Mindestzeichnungsbetrag für Anleger.
Höchstzeichnungsbetrag für
Anleger:
Entfällt. Es gibt keinen Höchstzeichnungsbetrag für Anleger.
Beschreibung des
Antragsverfahrens:
Entfällt. Es ist kein Antragsverfahren vorgesehen.
Möglichkeit zur Reduzierung des
Zeichnungsbetrags und
Rückerstattungsverfahren bei zu
hohen Zahlungen der Antragsteller:
Entfällt.
Eine
Möglichkeit
zur
Reduzierung
des
Zeichnungsbetrags und ein Rückerstattungsverfahren bei zu
hohen Zahlungen der Antragsteller sind nicht vorgesehen.
Angaben zu Verfahren und Fristen Entfällt. Ein Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung
für Bezahlung und Lieferung der
der Wertpapiere sind nicht vorgesehen.
Wertpapiere:
Verfahren und Zeitpunkt für die Entfällt. Ein Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der
Veröffentlichung der Ergebnisse Ergebnisse des Angebots ist nicht vorgesehen.
des Angebots:
Verfahren für die Ausübung von Entfällt. Ein Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten,
Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit die Übertragbarkeit von Zeichnungsrechten und der Umgang
von
Zeichnungsrechten
und mit nicht ausgeübten Zeichnungsrechten sind nicht vorgesehen.
Umgang mit nicht ausgeübten
Zeichnungsrechten:
Kategorien potenzieller Anleger, für
die das Angebot der Wertpapiere
gilt, und Angaben zur möglichen
Beschränkung
des
Angebots
einzelner Tranchen auf bestimmte
Länder:
Qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie und
Nicht-Qualifizierte Anleger.
Das Angebot kann an alle Personen in Deutschland und
Österreich erfolgen, die alle anderen in dem Basisprospekt
angegebenen oder anderweitig von der Emittentin und/oder den
jeweiligen
Finanzintermediären
festgelegten
Anlagebedingungen erfüllen. In anderen Ländern des EWR
erfolgt das Angebot ausschließlich gemäß einer
Ausnahmeregelung, die eine Befreiung von der Prospektpflicht
gemäß der Prospektrichtlinie in der jeweils nationalrechtlichen
Umsetzung vorsieht.
Verfahren für die Mitteilung des Entfällt. Es ist kein Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten
zugeteilten
Betrags
an
die Betrags an die Antragsteller vorgesehen.
Antragsteller und Informationen
dazu, ob bereits vor Erhalt der
entsprechenden Mitteilung mit den
Wertpapieren gehandelt werden
darf:
Emissionspreis:
ISIN: DE000DM0Y0S7
Der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am
Emissionstag festgelegt und anschließend kontinuierlich
angepasst.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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Betrag der Gebühren und Steuern, Entfällt. Es gibt keine Gebühren und Steuern, die speziell für
die speziell für Zeichner oder Zeichner oder Käufer anfallen.
Käufer anfallen:
Name(n) und Adresse(n) (sofern Entfällt.
der Emittentin bekannt) der
Platzierungsstellen
in
den
verschiedenen Ländern, in denen
das Angebot erfolgt:
Name und Anschrift der Zahlstelle: In Deutschland:
Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
In Österreich:
Deutsche Bank AG, Niederlassung Wien
Fleischmarkt 1
1010 Wien
Österreich
Name
und
Anschrift
Berechnungsstelle:
der Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
E.4
Für die Emission/das Der Emittentin sind keine an der Emission der Wertpapiere beteiligten Personen bekannt, die ein
Angebot
wesentliche wesentliches Interesse an dem Angebot haben.
Interessen,
einschließlich
Interessenkonflikten
E.7
Schätzung der Ausgaben, Entfällt. Dem Anleger werden von der Emittentin oder dem Anbieter keine Ausgaben in Rechnung
die dem Anleger vom gestellt.
Emittenten oder Anbieter
in Rechnung gestellt
werden
ISIN: DE000DM0Y0S7
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 22
Endgültige Bedingungen Nr. 116477 vom 17. Januar 2017
DEUTSCHE BANK AG
Emission von bis zu 100.000.000 WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Put-Optionsscheinen (entspricht Produkt Nr. 26 im Basisprospekt)
bezogen auf den MDAX ® Index
(die "Wertpapiere")
im Rahmen des
-Programms für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und Schuldverschreibungen
Emissionspreis: der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am Emissionstag festgelegt und anschließend kontinuierlich angepasst.
WKN / ISIN: DM0Y0T / DE000DM0Y0T5
Dieses Dokument stellt die Endgültigen Bedingungen für die hierin beschriebenen Wertpapiere dar und enthält folgende Teile:
Übersicht über das Wertpapier
Emissionsbedingungen (Produktbedingungen)
Weitere Informationen zum Angebot der Wertpapiere
Emissionsspezifische Zusammenfassung
Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des Artikels 5 (4) der Prospektrichtlinie erstellt und müssen in
Verbindung mit dem Basisprospekt vom 24. August 2016 (einschließlich der per Verweis einbezogenen Dokumente), wie durch die
Nachträge vom 19. September 2016, 13. Oktober 2016, 14. November 2016, 22. Dezember 2016 und 05. Januar 2017 ergänzt (der
"Basisprospekt") gelesen werden. Begriffe, die in diesem Dokument nicht anderweitig definiert sind, haben die ihnen in den
Allgemeinen Bedingungen der Wertpapierbedingungen zugewiesene Bedeutung. Die vollständigen Informationen über die
Emittentin und die Wertpapiere enthält nur der kombinierte Inhalt dieser Endgültigen Bedingungen und des Basisprospekts. Eine
Zusammenfassung der einzelnen Emission ist diesen Endgültigen Bedingungen angehängt.
Der Basisprospekt vom 24. August 2016, etwaige Nachträge sowie die Endgültigen Bedingungen, zusammen mit ihren
Übersetzungen oder den Übersetzungen der Zusammenfassung in der durch die jeweiligen Endgültigen Bedingungen
vervollständigten und konkretisierten Fassung, werden gemäß Artikel 14 (2)(c) der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG in der
geänderten Fassung), wie sie durch die jeweiligen Bestimmungen der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt worden ist, auf der Webseite
der Emittentin (www.xmarkets.db.com) sowie (i) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel an der Luxembourg Stock
Exchange auf der Webseite der Luxembourg Stock Exchange (www.bourse.lu), (ii) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum
Handel an der Borsa Italiana auf deren Webseite (www.borsaitaliana.it), (iii) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel
im regulierten Markt der Euronext Lissabon oder im Falle eines öffentlichen Angebots der Wertpapiere in Portugal auf der
Webseite der portugiesischen Börsenaufsichtsbehörde (Comissão do Mercado de Valores Mobiliários) (www.cmvm.pt), (iv) im
Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel an einer spanischen Wertpapierbörse oder der AIAF auf der Webseite der
spanischen Börsenaufsichtsbehörde (Comisión Nacional del Mercado de Valores) (www.cnmv.es) veröffentlicht.
Zusätzlich ist der Basisprospekt vom 24. August 2016 am Sitz der Emittentin Deutsche Bank AG, Große Gallusstraße 10-14, 60311
Frankfurt am Main kostenlos erhältlich.
Der obengenannte Basisprospekt vom 24. August 2016, unter dem die in diesen Endgültigen Bedingungen beschriebenen
Wertpapiere begeben werden, verliert am 24. August 2017 seine Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt sind diese Endgültigen
Bedingungen im Zusammenhang mit dem jeweils aktuellen Basisprospekt für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und
Schuldverschreibungen der Deutsche Bank AG zu lesen, der dem Basisprospekt vom 24. August 2016 nachfolgt. Der jeweils
aktuelle Basisprospekt für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und Schuldverschreibungen wird auf der Internetseite
www.xmarkets.db.com veröffentlicht.
2.
EndgültigeBedingungenNr. 116477vom 17. Januar 2017für WAVE XXL Put-Optionsscheinebezogenauf den MDAX® Index
WKN/ISIN: DM0Y0T / DE000DM0Y0T5
ISIN: DE000DM0Y0T5
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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Wave XXL
Übersicht über das Wertpapier
1. Produktbeschreibung / Funktionsweise
● Produktgattung
WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Put-Optionsschein / Inhaberschuldverschreibung
● Markterwartung
Der WAVE XXL Put-Optionsschein richtet sich an Anleger, die davon ausgehen, dass der Stand des MDAX® Index fällt.
● Allgemeine Darstellung der Funktionsweise
Produktbeschreibung
Mit diesem WAVE XXL Put-Optionsschein ohne festen Fälligkeitstermin können Anleger überproportional (gehebelt) an der negativen
Entwicklung des Basiswerts teilnehmen.
Im Gegenzug nehmen sie aber auch gehebelt an einer positiven Entwicklung des Basiswerts teil und tragen zudem das Risiko einer
sofortigen Laufzeitbeendigung (Barrieren-Ereignis) des WAVE XXL Put-Optionsscheins, wenn der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt
während des Beobachtungszeitraums auf oder über der Barriere liegt. In diesem Fall erhalten Anleger als Auszahlungsbetrag den mit dem
Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den der von der Emittentin festgestellte Stop-Loss-Referenzpreis den Basispreis
unterschreitet. Liegt der Basiswert zum jeweiligen Zeitpunkt auf oder über dem Basispreis – was insbesondere bei starker Bewegung des
Basiswerts zum Zeitpunkt des Barrieren-Ereignisses der Fall sein kann -, erhalten Anleger nur den Mindestbetrag .
Bei Nichteintritt eines Barrieren-Ereignisses erhalten Anleger, nach Ausübung des Wertpapiers an einem Ausübungstag oder Kündigung
durch die Emittentin mit Wirkung zu einem Tilgungstag, am Fälligkeitstag als Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis
multiplizierten Betrag, um den der Schlussreferenzpreis den Basispreis unterschreitet.
Wegen des Fehlens einer festen Laufzeit wird der anfänglich geltende Basispreis konstruktionsbedingt täglich um eine für die Emittentin
anfallende Finanzierungskomponente angepasst, auf Grundlage der jeweiligen Marktzinsen abzüglich eines von der Emittentin bei
Emission des Wertpapiers festgelegten Prozentsatzes.
Schließlich wird auch die anfänglich geltende Barriere an jedem nachfolgenden Anpassungstag so angepasst, dass diese jeweils dem
jeweils geltenden Basispreis abzüglich dem Barrieren-Anpassungsbetrag entspricht. Der Barrieren-Anpassungsbetrag wiederum ist das
Produkt aus dem jeweils geltenden Basispreis und dem Barrieren-Anpassungssatz, wobei letzterer, gegenüber dem Stand am
Emissionstag, von der Emittentin an jedem Anpassungstag nach vernünftigem Ermessen neu festgesetzt werden kann, um einen
wertlosen Verfall des Wertpapiers ohne jede Auszahlung nach Eintritt eines Barrieren-Ereignisses mit der gleichen Wahrscheinlichkeit
wie bei dessen Emission zu verhindern (unter Berücksichtigung insbesondere der Volatilität und Liquidität des Basiswerts ).
Während der Laufzeit erhalten Anleger keine laufenden Erträge wie z.B. Zinsen.
Anlegern stehen zudem keine Ansprüche auf den/aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte, Dividenden) zu.
2. Risiken
Für eine Beschreibung emissionsspezifischer Risiken siehe Abschnitt "II. Risikofaktoren" des Basisprospekts und die Punkte D.2 und D.6
der den Endgültigen Bedingungen beigefügten emissionsspezifischen Zusammenfassung.
3. Verfügbarkeit
● Handelbarkeit
Nach dem Emissionstag kann der WAVE XXL Put-Optionsschein in der Regel börslich oder außerbörslich erworben oder verkauft
werden.
Die Emittentin wird für den WAVE XXL Put-Optionsschein unter normalen Marktbedingungen fortlaufend indikative (unverbindliche) Anund Verkaufspreise stellen (Market Making). Hierzu ist sie jedoch rechtlich nicht verpflichtet. In außergewöhnlichen Marktsituationen oder
bei technischen Störungen kann ein Erwerb bzw. Verkauf des WAVE XXL Put-Optionsscheins vorübergehend erschwert oder nicht
möglich sein.
● Marktpreisbestimmende Faktoren während der Laufzeit
Insbesondere folgende Faktoren können wertmindernd auf den WAVE XXL Put-Optionsschein wirken:
•
der Stand des Basiswerts steigt
Umgekehrt können die Faktoren wertsteigernd auf den WAVE XXL Put-Optionsschein wirken. Einzelne Marktfaktoren können sich
gegenseitig verstärken oder aufheben.
Für eine Beschreibung der Risiken in Zusammenhang mit marktpreisbestimmenden Faktoren während der Laufzeit siehe Abschnitt "3.
Marktpreisbestimmende Faktoren" unter "II.D. Risikofaktoren in Bezug auf den Markt im Allgemeinen" in dem Basisprospekt .
4. Kosten/Vertriebsvergütung
Preisbestimmung durch die Emittentin
ISIN: DE000DM0Y0T5
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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•
Sowohl der anfängliche Emissionspreis des WAVE XXL Put-Optionsscheins als auch die während der Laufzeit von der Emittentin
gestellten An- und Verkaufspreise beruhen auf internen Preisbildungsmodellen der Emittentin. Dementsprechend kommen die
während der Laufzeit gestellten Preise anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage
zustande. Insbesondere ist in den Preisen eine Marge enthalten, welche die Emittentin nach freiem Ermessen festsetzt und die neben
dem Ertrag der Emittentin u.a. die Kosten für die Strukturierung des WAVE XXL Put-Optionsscheins und gegebenenfalls für den
Vertrieb (Vertriebsvergütung) abdeckt.
Erwerbskosten
•
Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und seiner Bank (Kundenbank) zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart
(Festpreisgeschäft), so umfasst dieser Preis alle Erwerbskosten und enthält üblicherweise einen Erlös für die Bank (Kundenbank).
Andernfalls wird das Geschäft im Namen der Bank (Kundenbank) mit einem Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen
(Kommissionsgeschäft). Je nach Depotmodell der Bank des Anlegers (Kundenbank) kann das Entgelt für das Kommissionsgeschäft
beispielsweise als prozentualer Anteil des Erwerbspreises, gegebenenfalls auch mit einem Mindestbetrag und/oder einem
Höchstbetrag je Transaktion oder als ein transaktionsunabhängiger Festbetrag für einen festgelegten Zeitraum (monatlich,
quartalsweise etc.) vereinbart sein. Die Entgelte für das Kommissionsgeschäft sowie fremde Kosten und Auslagen werden in der
Wertpapierabrechnung gesondert ausgewiesen.
Laufende Kosten
•
Für die Verwahrung des WAVE XXL Put-Optionsscheins im Anlegerdepot fallen für den Anleger die mit der verwahrenden Bank
(Kundenbank) vereinbarten Kosten an (Depotentgelt). Weitere Erwerbsfolgekosten (z.B. Veräußerungskosten) können anfallen.
ISIN: DE000DM0Y0T5
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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Emissionsbedingungen
Die folgenden "Produktbedingungen" der Wertpapiere vervollständigen und konkretisieren für die jeweilige Serie der Wertpapiere die
Allgemeinen Bedingungen für die Zwecke dieser Serie von Wertpapieren. Die Produktbedingungen und die Allgemeinen Bedingungen bilden
zusammen die " Emissionsbedingungen " der jeweiligen Wertpapiere.
Bei Unstimmigkeiten zwischen diesen Produktbedingungen und den Allgemeinen Bedingungen sind diese Produktbedingungen für die Zwecke
der Wertpapiere maßgeblich.
Allgemeine Angaben
Typ des Wertpapiers
Optionsschein /
WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Put-Optionsschein
Typ: Put
ISIN
DE000DM0Y0T5
WKN
DM0Y0T
Emittentin
Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
Anzahl der Wertpapiere
bis zu 100.000.000 Wertpapiere
Emissionspreis
Der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am Emissionstag festgelegt und anschließend
kontinuierlich angepasst.
Basiswert
Basiswert
Typ:
Index
Bezeichnung:
MDAX ® Index (Performance Index)
Sponsor oder Emittent:
Deutsche Börse AG
Referenzstelle:
Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main, Exchange Electronic Trading
Multi-Exchange Index:
Nicht zutreffend
ISIN:
DE0008467416
Produktdaten
Abwicklungsart
Zahlung
Abwicklungswährung
Euro ("EUR")
Auszahlungsbetrag
(1)
Wenn, nach Feststellung der Berechnungsstelle,
der Barrieren-Bestimmungsstand zu irgendeinem Zeitpunkt während
Beobachtungszeitraums der Barriere entsprach oder über der Barriere lag,
des
(ein solches Ereignis wird als " Barrieren-Ereignis " bezeichnet),
(Basispreis – Stop-Loss-Referenzpreis ) x Bezugsverhältnis ,
(2)
ansonsten:
(Basispreis – Schlussreferenzpreis ) x Bezugsverhältnis .
Der Auszahlungsbetrag entspricht jedoch mindestens dem Mindestbetrag .
Mindestbetrag
EUR 0,001 je Wertpapier
Bezugsverhältnis
0,01
Barrierenbestimmungsstand
BarrierenBestimmungsstand
Der von der Referenzstelle zu jedem Zeitpunkt an einem Beobachtungstermin während des
Beobachtungszeitraums notierte bzw. veröffentlichte Stand des Basiswerts (wie fortlaufend
berechnet und veröffentlicht, ausschließlich des auf der Grundlage der untertägigen Mittagsauktion
oder einer anderen untertägigen Auktion berechneten Standes), ungeachtet nachfolgend von der
Referenzstelle in Bezug hierauf veröffentlichter Korrekturen.
Liegt eine Marktstörung vor, die zu diesem Zeitpunkt an dem betreffenden Beobachtungstermin
noch andauert, so wird für diesen Zeitpunkt kein Barrieren-Bestimmungsstand berechnet.
Beobachtungstermin
Jeder Tag während des Beobachtungszeitraums .
Beobachtungszeitraum
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag (08:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main) bis
einschließlich zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Bestimmung des Schlussreferenzpreises am
Bewertungstag.
ISIN: DE000DM0Y0T5
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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Barriere
Barriere
(1)
Während des Zeitraums von einschließlich dem Emissionstag bis einschließlich zum
ersten Anpassungstag 22.500,00 Indexpunkte.
(2)
An jedem darauffolgenden Tag: ein von der Berechnungsstelle für den diesem Tag
unmittelbar vorangegangenen Anpassungstag bestimmter Betrag in Höhe:
von (a) minus (b) abgerundet auf ganze 10 Einheiten, wobei
(a)
dem für diesen Anpassungstag geltenden Basispreis und
(b)
dem Barrieren-Anpassungsbetrag
entspricht.
Mit Ausnahme des Emissionstages wird die Emittentin durch Veröffentlichung gemäß § 16 der
Allgemeinen Bedingungen die Barriere so bald wie praktikabel nach dem Anpassungstag bekannt
geben.
Barrieren-Anpassungsbetrag
In Bezug auf einen Anpassungstag , das Produkt aus:
(a)
dem Barrieren-Anpassungssatz und
(b)
dem für diesen Anpassungstag geltenden Basispreis ,
wobei der Barrieren-Anpassungsbetrag nicht unter einem gegebenenfalls festgelegten
Barrieren-Anpassungsmindestbetrag und nicht über einem gegebenenfalls festgelegten
Barrieren-Anpassungshöchstbetrag liegen darf.
Barrieren-Anpassungshöchstbetrag
20% des Basispreises
Barrieren-Anpassungsmindestbetrag
2% des Basispreises
Barrieren-Anpassungssatz
(1)
Am Emissionstag 3% und
(2)
in Bezug auf den jeweiligen Anpassungstag ein Prozentsatz, den die Emittentin nach billigen
Ermessen unter Berücksichtigung von ihr als angemessen erachteter Faktoren und mit dem
Ziel bestimmt, die Wahrscheinlichkeit, dass der Auszahlungsbetrag bei Eintritt eines
Barrieren-Ereignisses nicht null beträgt, gegenüber dem Emissionstag konstant zu halten.
Hierbei kann die Emittentin Faktoren wie die Volatilität und/oder Liquidität des Basiswerts
berücksichtigen.
Anpassungstag
Ab (ausschließlich) dem Emissionstag jeder der folgenden Tage: der zehnte Tag eines jeden
Monats oder, wenn einer dieser Tage kein Geschäftstag ist, der nächstfolgende Geschäftstag.
Basispreis
Basispreis
Wird täglich angepasst und ist
(1)
in Bezug auf den Emissionstag 23.196,00 Indexpunkte und
(2)
in Bezug auf jeden Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum ersten
Anpassungstag (einschließlich) die Summe aus
(3)
(a)
dem für den Emissionstag geltenden Basispreis und
(b)
der bis zu diesem Tag aufgelaufenen Finanzierungskomponente
in Bezug auf jeden Tag nach dem ersten Anpassungstag , zu jeder Zeit die Summe aus
(a)
dem für den jeweils unmittelbar vorangegangenen Anpassungstag geltenden Basispreis,
und
(b)
der bis zu diesem Tag aufgelaufenen Finanzierungskomponente.
Die Emittentin gibt den Basispreis gemäß § 16 der Allgemeinen Bedingungen so bald wie
praktikabel bekannt.
Finanzierungskomponente
In Bezug auf jeden Tag, das Produkt aus:
(1)
(a) minus (b), wobei
(a) der für den unmittelbar vorangegangenen Referenzzinssatz-Anpassungstag
festgelegten Referenzzinssatz und
(b) der Zinsbereinigungsfaktor
ist,
(2)
in Bezug auf einen Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum nachfolgenden
ersten Anpassungstag (einschließlich), der Basispreis am Emissionstag bzw.
in Bezug auf jeden Tag nach dem ersten Anpassungstag, der an dem unmittelbar
vorangegangenen Anpassungstag geltende Basispreis , und
(3)
ISIN: DE000DM0Y0T5
der Anzahl von Kalendertagen von dem diesem Tag unmittelbar vorangegangenen
Anpassungstag, bzw. für einen Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum
ersten Anpassungstag, vom Emissionstag (ausschließlich desselben), bis zu diesem Tag
(einschließlich desselben), geteilt durch 365.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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Referenzzinssatz
In Bezug auf einen Tag, der an dem diesem Tag unmittelbar vorangegangenen
Referenzzinssatz-Anpassungstag bzw. in Bezug auf einen Tag während des Zeitraums vom
Emissionstag bis zum ersten Referenzzinssatz-Anpassungstag (einschließlich desselben) der am
Emissionstag auf der Seite <EONIA=> des Informationsdienstleisters Thomson Reuters
veröffentlichte Zinssatz für Tagesgelder in Euro.
Referenzzinssatz-Anpassungstag
Ab (ausschließlich) dem Emissionstag jeder der folgenden Tage: der zehnte Tag eines jeden
Monats oder, wenn einer dieser Tage kein Geschäftstag ist, der nächstfolgende Geschäftstag.
Zinsbereinigungsfaktor
3%
Stop-Loss-Referenzpreis
Stop-Loss-Referenzpreis
Ein (als Geldgegenwert in der Abwicklungswährung zu betrachtender) Betrag, der von der
Berechnungsstelle nach billigem Ermessen auf der Grundlage der aus der Auflösung von
Absicherungsgeschäften erzielten Erlöse als der marktgerechte Stand des Basiswerts zu einem
von der Emittentin unter Berücksichtigung von Faktoren wie der Liquidität des Basiswerts nach
billigem
Ermessen
ausgewählten
Zeitpunkt
innerhalb
des
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums bestimmt wird.
Stop-Loss-ReferenzpreisBewertungszeitraum
Der Zeitraum ab Eintritt des Barrieren-Ereignisses bis maximal drei Stunden danach, wobei dieser
Zeitraum im Fall des Eintritts einer Marktstörung im Sinne von § 5 innerhalb dieses Zeitraums um
die
Dauer
der
Marktstörung
verlängert
wird.
Endet
der
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraum nach dem offiziellen Handelsschluss bzw., falls es
keinen offiziellen Handelsschluss gibt, nach dem Handels- oder Notierungsschluss an der
Referenzstelle, wird der Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraum am nächstfolgenden
Handelstag an dieser Referenzstelle um den Zeitraum verlängert, der andernfalls nach diesem
offiziellen Schluss gelegen hätte.
Schlussreferenzpreis
Schlussreferenzpreis
Der Referenzpreis am Bewertungstag.
Referenzpreis
In Bezug auf einen Tag ein (als Geldgegenwert in der Abwicklungswährung zu betrachtender)
Betrag entsprechend:
dem von bzw. bei der Referenzstelle an diesem Tag notierten bzw. veröffentlichten Maßgeblichen
Wert des Referenzpreises , wie in den Informationen zum Basiswert angegeben.
Maßgeblicher Wert des
Referenzpreises
Der offizielle Schlussstand des Basiswerts an der Referenzstelle.
Kündigung
Kündigungsrecht
Kündigungsrecht der Emittentin findet Anwendung.
Kündigungsperiode
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag.
Kündigungsfrist
4 Wochen
Wesentliche Termine
Emissionstag
18. Januar 2017
Wertstellungstag bei Emission
20. Januar 2017
Erster Börsenhandelstag
18. Januar 2017
Ausübungstage
Der auf den 7. Kalendertag folgende Geschäftstag im Februar jeden Kalenderjahrs während der
Ausübungsfrist.
Beendigungstag
Der früheste der folgenden Tage:
(a)
Wenn
ein
Barrieren-Ereignis
eingetreten
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums;
ist,
der
letzte
Tag
des
(b)
Wenn der Wertpapierinhaber das Wertpapier ausgeübt hat oder das Wertpapier als
ausgeübt gilt, der entsprechende Ausübungstag und
(c)
Wenn die Emittentin das Wertpapier kündigt, der entsprechende Tilgungstag .
Bewertungstag
Der Beendigungstag und falls dieser Tag kein Handelstag ist, der nächstfolgende Handelstag.
Fälligkeitstag
Der vierte unmittelbar folgende Geschäftstag nach dem Bewertungstag .
Weitere Angaben
Ausübungsart
Bermuda-Ausübungsart
Ausübungsfrist
Der Zeitraum ab einschließlich dem Wertstellungstag bei Emission.
Automatische Ausübung
Automatische Ausübung findet keine Anwendung.
Mindestausübungsbetrag
1 Wertpapier
ISIN: DE000DM0Y0T5
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 28
Ganzzahliger Ausübungsbetrag
1 Wertpapier
Geschäftstag
Ein Tag, an dem das Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer
(TARGET2)-System betriebsbereit ist und an dem jede maßgebliche Clearingstelle Zahlungen
abwickelt. Samstag und Sonntag gelten nicht als Geschäftstag .
Anwendbares Recht
deutsches Recht
ISIN: DE000DM0Y0T5
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 29
Weitere Informationen zum Angebot der Wertpapiere
NOTIERUNG UND HANDEL
Notierung und Handel
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der
Frankfurter Wertpapierbörse, der kein geregelter Markt im Sinne der
Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der
Stuttgarter Wertpapierbörse, der kein geregelter Markt im Sinne der
Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Die Zulassung der Wertpapiere zu einem geregelten Markt an einer
Börse wurde nicht beantragt.
Mindesthandelsvolumen
1 Wertpapier
Schätzung der Gesamtkosten für die Zulassung zum Handel
Nicht anwendbar
ANGEBOT VON WERTPAPIEREN
Mindestzeichnungsbetrag für Anleger
Nicht anwendbar
Höchstzeichnungsbetrag für Anleger
Nicht anwendbar
Der Angebotszeitraum
Das Angebot der Wertpapiere beginnt am 18. Januar 2017 (08:00 Uhr
Ortszeit Frankfurt am Main) und endet am 24. August 2017
(vorbehaltlich einer Verlängerung über diesen Termin hinaus durch
Veröffentlichung eines oder mehrerer Basisprospekte für die
Emission
von
Zertifikaten,
Optionsscheinen
und
Schuldverschreibungen, die dem Basisprospekt vom 24. August 2016
nachfolgen).
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Anzahl der angebotenen
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu verringern.
Stornierung der Emission der Wertpapiere:
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Emission der
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu stornieren.
Vorzeitige Beendigung des Angebotszeitraums für die Wertpapiere : Die Emittentin behält sich vor, den Angebotszeitraum, gleich aus
welchem Grund, vorzeitig zu beenden.
Bedingungen für das Angebot:
Nicht anwendbar
Beschreibung des Antragsverfahrens:
Nicht anwendbar
Möglichkeit zur Reduzierung des Zeichnungsbetrags und
Rückerstattungsverfahren bei zu hohen Zahlungen der Antragsteller:
Nicht anwendbar
Angaben zu Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung der Nicht anwendbar
Wertpapiere:
Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der Ergebnisse des Nicht anwendbar
Angebots:
Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit Nicht anwendbar
von Zeichnungsrechten und Umgang mit nicht ausgeübten
Zeichnungsrechten:
Kategorien potenzieller Anleger, für die das Angebot der Wertpapiere Qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie und
gilt, und Angaben zur möglichen Beschränkung des Angebots
Nicht-Qualifizierte Anleger.
einzelner Tranchen auf bestimmte Länder:
Das Angebot kann an alle Personen in Deutschland und Österreich
erfolgen, die alle anderen in dem Basisprospekt angegebenen oder
anderweitig von der Emittentin und/oder den jeweiligen
Finanzintermediären festgelegten Anlagebedingungen erfüllen. In
anderen Ländern des EWR erfolgt das Angebot ausschließlich gemäß
einer Ausnahmeregelung, die eine Befreiung von der Prospektpflicht
gemäß der Prospektrichtlinie in der jeweils nationalrechtlichen
Umsetzung vorsieht.
Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten Betrags an die
Nicht anwendbar
Antragsteller und Informationen dazu, ob bereits vor Erhalt der
entsprechenden Mitteilung mit den Wertpapieren gehandelt werden
darf:
ISIN: DE000DM0Y0T5
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 30
Betrag der Gebühren und Steuern, die speziell für Zeichner oder
Käufer anfallen:
Nicht anwendbar
Name(n) und Adresse(n) (sofern der Emittentin bekannt) der
Platzierungsstellen in den verschiedenen Ländern, in denen das
Angebot erfolgt.
Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen nicht anwendbar
Zustimmung zur Verwendung des Prospekts:
Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle
Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung).
Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der
Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der
Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 der Prospektrichtlinie
erfolgen.
GEBÜHREN
Von der Emittentin an die Vertriebsstellen gezahlte Gebühren
Nicht anwendbar
Bestandsprovision
Nicht anwendbar
Platzierungsgebühr
Nicht anwendbar
1
Von der Emittentin nach der Emission von den Wertpapierinhabern Nicht anwendbar
erhobene Gebühren
WERTPAPIERRATINGS
Rating
Die Wertpapiere verfügen über kein Rating.
INTERESSEN AN DER EMISSION BETEILIGTER NATÜRLICHER UND JURISTISCHER PERSONEN
Interessen an der Emission beteiligter natürlicher und juristischer
Personen
Der Emittentin sind keine an der Emission der Wertpapiere beteiligten
Personen bekannt, die ein wesentliches Interesse an dem Angebot
haben.
RANGFOLGE DER WERTPAPIERE
Rangfolge der Wertpapiere
1
Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere dem
Anwendungsbereich des § 46f Absatz 7 Kreditwesengesetz ("KWG")
und erfüllen die Kriterien als Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten,
wie in Abschnitt „III. Allgemeine Informationen zum Programm - C.
Allgemeine Beschreibung des Programms“ unter „Rangfolge der
Wertpapiere“ beschrieben. Anleger sollten jedoch beachten, dass es
im Falle eines Insolvenzverfahrens nach deutschem Recht oder einer
Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen gegen die Emittentin der
zuständigen Abwicklungsbehörde oder dem zuständigen Gericht
obliegt, zu entscheiden, ob die im Rahmen des Programms
begebenen unbesicherten und nicht nachrangigen Wertpapiere die
Kriterien als Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten oder als
Nicht-Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten erfüllen.
Die Emittentin zahlt ggf. Platzierungsgebühren und Bestandsprovisionen in Form von verkaufsbezogenen Provisionen an die jeweilige(n)
Vertriebsstelle(n). Alternativ kann die Emittentin der/den jeweiligen Vertriebsstelle(n) einen angemessenen Abschlag auf den Emissionspreis
(ohne Ausgabeaufschlag) gewähren. Bestandsprovisionen können laufend aus denin den Produktbedingungen erwähnten Verwaltungsgebühren
auf Grundlage des Basiswerts bestritten werden. Fungiert die Deutsche Bank AG sowohl als Emittentin als auch als Vertriebsstelle in
Verbindung mit dem Verkauf ihrer eigenen Wertpapiere, werden die entsprechenden Beträge der Vertriebseinheit der Deutsche Bank AG intern
gutgeschrieben. Weitere Informationen zu Preisen und Preisbestandteilen sind den Punkten 5 und 6 im Abschnitt E "Interessenkonflikte" von
Teil II (Risikofaktoren) des Basisprospekts zu entnehmen.
ISIN: DE000DM0Y0T5
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 31
ANGABEN ZUM BASISWERT
Informationen zum Basiswert, zur vergangenen und künftigen Wertentwicklung des Basiswerts und zu seiner Volatilität sind auf der öffentlich
zugänglichen Webseite unter www.ariva.de erhältlich.
Der Sponsor des Basiswerts bzw. jedes den Basiswert bildenden Index unterhält zudem unter folgender Adresse eine Webseite, auf der
weitere Informationen (einschließlich einer Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Index, bestehend, wie jeweils anwendbar, aus dem
Typ des Index, der Berechnungsmethode und –formel, einer Beschreibung des individuellen Auswahlprozesses der Indexbestandteile und der
Anpassungsregeln) zum Basiswert erhältlich sein können.
Index Sponsor
Deutsche Börse AG
Webseite:
www.deutsche-boerse.com
Index Disclaimer
Das Finanzinstrument wird von der Deutsche Börse AG („DBAG“) nicht gesponsert, gefördert, verkauft oder auf eine andere Art und Weise
unterstützt und die DBAG bietet keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung oder Zusicherung, weder hinsichtlich der
Ergebnisse aus einer Nutzung des Index oder der zugrunde liegenden Index-Daten noch hinsichtlich des Index-Stands zu einem bestimmten
Zeitpunkt bzw. an einem bestimmten Tag noch in sonstiger Hinsicht. Der Index und die zugrunde liegenden Index-Daten werden durch die
DBAG berechnet und veröffentlicht. Dennoch haftet die DBAG, soweit gesetzlich zulässig, nicht gegenüber Dritten für etwaige Fehler im Index
oder den zugrunde liegenden Index-Daten. Darüber hinaus besteht für die DBAG keine Verpflichtung gegenüber Dritten, einschließlich
Investoren, auf etwaige Fehler im Index hinzuweisen. Weder die Veröffentlichung des Index durch die DBAG noch die Lizenzierung des Index
oder der zugrunde liegenden Index-Daten für die Nutzung im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument oder anderen Wertpapieren oder
Finanzprodukten, die vom Index abgeleitet werden, stellt eine Empfehlung der DBAG zur Kapitalanlage dar oder beinhaltet in irgendeiner Weise
eine Zusicherung oder Meinung der DBAG hinsichtlich der Attraktivität einer Investition in dieses Produkt. Durch die DBAG als alleiniger
Rechteinhaberin an dem Index bzw. der zugrunde liegenden Index-Daten wurde dem Emittent des Finanzinstruments allein die Nutzung der
Index-Daten bzw. die Bezugnahme auf die Index-Daten im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument gestattet.
Veröffentlichung weiterer Angaben durch die Emittentin
Die Emittentin beabsichtigt nicht, weitere Angaben zum Basiswert bereitzustellen.
ISIN: DE000DM0Y0T5
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 32
LÄNDERSPEZIFISCHE ANGABEN:
Bundesrepublik Deutschland
Zahl- und Verwaltungsstelle in Deutschland
In Deutschland ist die Zahl- und Verwaltungsstelle die Deutsche Bank
AG. Die Zahl- und Verwaltungsstelle handelt über ihre
Hauptgeschäftsstelle in Frankfurt am Main, die sich zum
Emissionstag unter folgender Anschrift befindet: Taunusanlage 12,
60325 Frankfurt am Main, Deutschland.
Republik Österreich
Zahl- und Verwaltungsstelle in Österreich
ISIN: DE000DM0Y0T5
In Österreich ist die Zahl- und Verwaltungsstelle die Deutsche Bank
AG handelnd über ihre Niederlassung Wien, die sich zum
Emissionstag unter folgender Anschrift befindet: Fleischmarkt 1, 1010
Wien, Österreich.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 33
Anhang zu den Endgültigen Bedingungen
Emissionsspezifische Zusammenfassung
Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten "Punkten". Diese Punkte sind in den Abschnitten A - E
enthalten und nummeriert (A.1 – E.7).
Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die für eine Zusammenfassung dieses Typs von Wertpapieren und Emittent erforderlich sind. Da
einige Punkte nicht adressiert werden müssen, kann es Lücken in der Nummerierungsreihenfolge geben.
Auch wenn ein Punkt aufgrund des Typs von Wertpapieren und Emittent erforderlich sein kann, besteht die Möglichkeit, dass zu diesem Punkt
keine relevanten Informationen gegeben werden können. In diesem Fall wird eine kurze Beschreibung des Punktes mit der Erwähnung
"Entfällt" eingefügt.
Punkt
A.1
Abschnitt A – Einleitung und Warnhinweise
Warnhinweis
Warnhinweis, dass
• die Zusammenfassung als Einführung zum Prospekt verstanden werden sollte,
• der Anleger jede Entscheidung zur Anlage in die betreffenden Wertpapiere auf die Prüfung des
gesamten Prospekts stützen sollte,
• für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in einem Prospekt enthaltenen
Informationen geltend gemacht werden, der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der
einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten
für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben könnte und
• die Deutsche Bank Aktiengesellschaft in ihrer Funktion als Emittentin, die die Verantwortung für
die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon übernommen hat und von
der der Erlass der Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon ausgeht,
haftbar gemacht werden kann, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend,
unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts
gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird,
nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die
Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen.
A.2
Zustimmung zur
Verwendung des
Basisprospekts
• Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts für eine spätere Weiterveräußerung oder
endgültige Platzierung der Wertpapiere durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung).
• Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch
Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 der
Prospektrichtlinie erfolgen.
• Diese Zustimmung erfolgt nicht vorbehaltlich etwaiger Bedingungen.
• Im Fall, dass ein Finanzintermediär ein Angebot macht, unterrichtet dieser
Finanzintermediär die Anleger zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage über die
Angebotsbedingungen.
Punkt
Abschnitt B – Emittentin
B.1
Juristische und
kommerzielle
Bezeichnung der
Emittentin
B.2
Sitz,
Rechtsform, Die Deutsche Bank ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die Bank hat ihren Sitz in
geltendes Recht und Frankfurt am Main, Deutschland. Sie unterhält ihre Hauptniederlassung unter der Anschrift
Land der Gründung der Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland (Telefon: +49-69-910-00).
Emittentin
B.4b
Trends
Mit Ausnahme der Auswirkungen der makroökonomischen Bedingungen und des Marktumfelds,
Rechtsrisiken in Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise sowie der Auswirkungen gesetzlicher
und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, die für Finanzinstitute in Deutschland und der Europäischen
Union gelten, gibt es keine bekannten Trends, Unsicherheiten, Anforderungen, Verpflichtungen oder
Ereignisse, die im laufenden Geschäftsjahr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit wesentliche
Auswirkungen auf die Aussichten der Emittentin haben werden.
B.5
Beschreibung
der
Gruppe und der Stellung
der Emittentin innerhalb
dieser Gruppe
Die Deutsche Bank ist die Konzernobergesellschaft und zugleich die bedeutendste Gesellschaft des
Deutsche Bank-Konzerns, einem Konzern bestehend aus Banken, Kapitalmarktunternehmen,
Fondsgesellschaften, Gesellschaften zur Immobilienfinanzierung, Teilzahlungsunternehmen,
Research- und Beratungsunternehmen und anderen in- und ausländischen Unternehmen
(der"Deutsche Bank-Konzern").
ISIN: DE000DM0Y0T5
Die juristische und kommerzielle Bezeichnung der Emittentin lautet Deutsche Bank
Aktiengesellschaft ("Deutsche Bank" oder die "Bank").
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 34
B.9
Gewinnprognosen oder Entfällt. Es werden keine Gewinnprognosen oder –schätzungen abgegeben.
-schätzungen
B.10
Beschränkungen
im Entfällt. Es gibt keine Beschränkungen im Bestätigungsvermerk zu den historischen
Bestätigungsvermerk zu Finanzinformationen.
den
historischen
Finanzinformationen
B.12
Ausgewählte wesentliche Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bilanz der Deutsche Bank AG, der den
historische
maßgeblichen geprüften konsolidierten und in Übereinstimmung mit den IFRS erstellten
Finanzinformationen
Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2014 und zum 31. Dezember 2015 sowie den ungeprüften
konsolidierten Zwischenfinanzangaben zum 30. September 2015 und zum 30. September 2016
entnommen ist.
31. Dezember 2014
(IFRS, geprüft)
30. September
2015
(IFRS,
3.530.939.215,36
3.530.939.215,3
31. Dezember 2015
(IFRS, geprüft)
30. September
2016
(IFRS,
3.530.939.215,36
3.530.939.215,36
ungeprüft)
Grundkapital (in Euro)
ungeprüft)
6
Anzahl
der 1.379.273.131
*
1.379.273.131
1.379.273.131
1.379.273.131*
1.719.374
1.629.130
1.688.951
1.650.495
1.561.506
1.622.224
(in 73.223
68.879
67.624
66.727
15,2%
13,4%
13,2%
12,6%2
16,1%
15,0%
14,7%
14,5%3
Stammaktien
Summe
der
Aktiva 1.708.703
(in Millionen Euro)
Summe
der 1.635.481
Verbindlichkeiten
(in
Millionen Euro)
Eigenkapital
Millionen Euro)
Harte
Kernkapitalquote
1
Kernkapitalquote1
*
Quelle: Internetseite der Emittentin unter https://www.db.com/ir/de/informationen-zur-aktie.htm; Stand: 14. November 2016.
1
Die Kapitalquoten basieren auf den Übergangsbestimmungen der CRR/CRD 4-Eigenkapitalvorschriften.
2
Die auf Basis einer vollständigen Umsetzung von CRR/CRD 4 berechnete Harte Kernkapitalquote belief sich zum 30.
September 2016 auf 11,1% (im Einklang mit der Entscheidung des Vorstands, keine Dividende auf Stammaktien für das
Geschäftsjahr 2016 vorzuschlagen).
3
Die auf Basis einer vollständigen Umsetzung von CRR/CRD 4 berechnete Kernkapitalquote belief sich zum 30. September
2016 auf 12,3%.
Erklärung, dass sich die Seit dem 31. Dezember 2015 sind keine wesentlichen negativen Veränderungen in den Aussichten
Aussichten
der der Deutschen Bank eingetreten.
Emittentin
seit
dem
Datum
des
letzten
veröffentlichten geprüften
Abschlusses
nicht
wesentlich
verschlechtert
haben,
oder Beschreibung jeder
wesentlichen
Verschlechterung
Beschreibung
Entfällt. Seit dem 30. September 2016 ist keine wesentliche Veränderung der Finanzlage oder
wesentlicher
Handelsposition des Deutsche Bank-Konzerns oder der Deutschen Bank eingetreten.
Veränderungen
der
Finanzlage
oder
Handelsposition
der
Emittentin, die nach dem
von den historischen
ISIN: DE000DM0Y0T5
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 35
Finanzinformationen
abgedeckten Zeitraum
eingetreten sind
B.13
Ereignisse
aus
jüngsten Zeit
der Entfällt. Es gibt keine Ereignisse aus der jüngsten Zeit – insbesondere betreffend die Emittentin –, die
wesentlich für die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit der Emittentin sind.
B.14
Abhängigkeit von
anderen Unternehmen
der Gruppe
B.15
Haupttätigkeiten
Emittentin
Entfällt. Die Emittentin ist nicht von anderen Unternehmen der Gruppe abhängig.
der Gegenstand der Deutschen Bank ist gemäß ihrer Satzung der Betrieb von Bankgeschäften jeder Art,
die Erbringung von Finanz- und sonstigen Dienstleistungen und die Förderung der internationalen
Wirtschaftsbeziehungen. Die Bank kann diesen Unternehmensgegenstand selbst oder durch Tochterund Beteiligungsunternehmen verwirklichen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Bank zu allen
Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern,
insbesondere zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken, zur Errichtung von
Zweigniederlassungen im In- und Ausland, zum Erwerb, zur Verwaltung und zur Veräußerung von
Beteiligungen an andere Unternehmen sowie zum Abschluss von Unternehmensverträgen.
Der Deutsche Bank-Konzern ist gegliedert in die folgenden fünf Unternehmensbereiche:
•
Corporate & Investment Banking (CIB);
•
Global Markets (GM);
•
Deutsche Asset Management (DeAM);
•
Private Wealth & Commercial Clients (PWCC); und
•
Non-Core Operations Unit (NCOU).
Die fünf Unternehmensbereiche werden von Infrastrukturfunktionen unterstützt. Darüber hinaus hat
der Deutsche Bank-Konzern eine regionale Managementstruktur, die weltweit regionale
Zuständigkeiten abdeckt.
Die Deutsche Bank unterhält Geschäftsbeziehungen mit bestehenden und neuen Kunden in nahezu
jedem Land der Welt. Diese Geschäftsaktivitäten werden abgewickelt über:
•
Tochtergesellschaften und Filialen in zahlreichen Ländern,
•
Repräsentanzen in anderen Ländern und
•
einen oder mehrere Repräsentanten zur Betreuung ihrer Kunden in einer Reihe von
weiteren Ländern.
B.16
Beteiligungen
oder Entfällt. Nach den Meldungen wesentlicher Beteiligungen gemäß §§ 21 ff. des
Beherrschungsver
Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) gibt es nur drei Aktionäre, die über 3 %, aber unter 10 % der
hältnisse
Aktien an der Emittentin halten. Nach Kenntnis der Emittentin existieren keine weiteren Aktionäre, die
über 3 % der Aktien halten. Die Emittentin ist daher weder unmittelbar noch mittelbar beherrscht oder
kontrolliert.
Punkt
C.1
Abschnitt C – Wertpapiere
Art und Gattung der Gattung der Wertpapiere
Wertpapiere,
einschließlich
jeder Die Wertpapiere werden durch eine Globalurkunde (die " Globalurkunde ") verbrieft.
WertpapierEs werden keine effektiven Stücke ausgegeben.
kennnummer
Die Wertpapiere werden als Inhaberpapiere begeben.
Art der Wertpapiere
Bei den Wertpapieren handelt es sich um Optionsscheine .
Wertpapierkennnummer(n) der Wertpapiere
ISIN:
DE000DM0Y0T5
WKN:
DM0Y0T
C.2
Währung
Euro ("EUR")
C.5
Beschränkungen der
freien Übertragbarkeit
der Wertpapiere
Jedes Wertpapier ist nach dem jeweils anwendbaren Recht und gegebenenfalls den jeweils geltenden
Vorschriften und Verfahren der Clearingstelle übertragbar, in deren Unterlagen die Übertragung
vermerkt wird.
ISIN: DE000DM0Y0T5
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 36
C.8
Mit den Wertpapieren
verbundene
Rechte,
einschließlich
der
Rangordnung
und
Beschränkungen dieser
Rechte
Anwendbares Recht der Wertpapiere
Die Wertpapiere unterliegen deutschem Recht. Die Schaffung der Wertpapiere kann der für die
Clearingstelle geltenden Rechtsordnung unterliegen.
Mit den Wertpapieren verbundene Rechte
Durch die Wertpapiere erhalten die Inhaber der Wertpapiere bei Tilgung oder Ausübung Anspruch auf
Erhalt eines Auszahlungsbetrages und/oder eines Lieferbestandes.
Beschränkungen der Rechte
Die Emittentin ist unter den in den Emissionsbedingungen festgelegten Voraussetzungen zur
Kündigung der Wertpapiere und zu Anpassungen der Emissionsbedingungen berechtigt.
Status der Wertpapiere
Die Wertpapiere begründen direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin,
die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen
Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, vorbehaltlich jedoch eines Vorrangs, der
bestimmten nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten im Fall von
Abwicklungsmaßnahmen in Bezug auf die Emittentin oder im Fall der Auflösung, der Liquidation oder
der Insolvenz der Emittentin oder eines Vergleichs oder eines anderen der Abwendung der Insolvenz
dienenden Verfahrens gegen die Emittentin aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eingeräumt wird.
C.11
C.15
Antrag auf Zulassung
zum Handel, um die
Wertpapiere an einem
geregelten Markt oder
anderen gleichwertigen
Märkten zu platzieren,
wobei die betreffenden
Märkte zu nennen sind
Entfällt. Die Zulassung der Wertpapiere zu einem geregelten Markt an einer Börse wurde nicht
beantragt.
Beschreibung, wie der
Wert der Anlage durch
den
Wert
des
Basisinstruments/der
Basisinstrumente
beeinflusst wird, es sei
denn, die Wertpapiere
haben
eine
Mindeststückelung von
100 000 EUR
Mit diesem WAVE XXL Put-Optionsschein ohne festen Fälligkeitstermin können Anleger
überproportional (gehebelt) an der negativen Entwicklung des Basiswerts teilnehmen.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse, der
kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der Stuttgarter Wertpapierbörse, der
kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Im Gegenzug nehmen sie aber auch gehebelt an einer positiven Entwicklung des Basiswerts teil und
tragen zudem das Risiko einer sofortigen Laufzeitbeendigung (Barrieren-Ereignis) des WAVE XXL
Put-Optionsscheins, wenn der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt während des
Beobachtungszeitraums auf oder über der Barriere liegt. In diesem Fall erhalten Anleger als
Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den der von der
Emittentin festgestellte Stop-Loss-Referenzpreis den Basispreis unterschreitet. Liegt der Basiswert
zum jeweiligen Zeitpunkt auf oder über dem Basispreis – was insbesondere bei starker Bewegung
des Basiswerts zum Zeitpunkt des Barrieren-Ereignisses der Fall sein kann -, erhalten Anleger nur
den Mindestbetrag.
Bei Nichteintritt eines Barrieren-Ereignisses erhalten Anleger, nach Ausübung des Wertpapiers an
einem Ausübungstag oder Kündigung durch die Emittentin mit Wirkung zu einem Tilgungstag, am
Fälligkeitstag als Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den
der Schlussreferenzpreis den Basispreis unterschreitet.
Wegen des Fehlens einer festen Laufzeit wird der anfänglich geltende Basispreis
konstruktionsbedingt täglich um eine für die Emittentin anfallende Finanzierungskomponente
angepasst, auf Grundlage der jeweiligen Marktzinsen abzüglich eines von der Emittentin bei
Emission des Wertpapiers festgelegten Prozentsatzes.
Schließlich wird auch die anfänglich geltende Barriere an jedem nachfolgenden Anpassungstag so
angepasst, dass diese jeweils dem jeweils geltenden Basispreis abzüglich dem
Barrieren-Anpassungsbetrag entspricht. Der Barrieren-Anpassungsbetrag wiederum ist das Produkt
aus dem jeweils geltenden Basispreis und dem Barrieren-Anpassungssatz, wobei letzterer,
gegenüber dem Stand am Emissionstag, von der Emittentin an jedem Anpassungstag nach
vernünftigem Ermessen neu festgesetzt werden kann, um einen wertlosen Verfall des Wertpapiers
ohne jede Auszahlung nach Eintritt eines Barrieren-Ereignisses mit der gleichen Wahrscheinlichkeit
wie bei dessen Emission zu verhindern (unter Berücksichtigung insbesondere der Volatilität und
Liquidität des Basiswerts).
Während der Laufzeit erhalten Anleger keine laufenden Erträge wie z.B. Zinsen.
Anlegern stehen zudem keine Ansprüche auf den/aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte, Dividenden)
zu.
ISIN: DE000DM0Y0T5
Barriere
(am Emissionstag ) 22.500,00 Indexpunkte, wird nachfolgend an
jedem Anpassungstag angepasst.
Basispreis
(am Emissionstag) 23.196,00 Indexpunkte, wird nachfolgend täglich
um die Finanzierungskomponente angepasst.
Beendigungstag
Der früheste der folgenden Tage:
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 37
C.16
(a)
Wenn ein Barrieren-Ereignis eingetreten ist, der letzte Tag
des Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums;
(b)
Wenn der Wertpapierinhaber das Wertpapier ausgeübt hat
oder das Wertpapier als ausgeübt gilt, der entsprechende
Ausübungstag und
(c)
Wenn die Emittentin das Wertpapier kündigt, der
entsprechende Tilgungstag.
Beobachtungszeitraum
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag (08:00 Uhr
Ortszeit Frankfurt am Main) bis einschließlich zum maßgeblichen
Zeitpunkt für die Bestimmung des Schlussreferenzpreises am
Bewertungstag.
Bezugsverhältnis
0,01
Emissionstag
18. Januar 2017
Mindestbetrag
EUR 0,001 je Wertpapier
Stop-Loss-Referenzpreis
Ein von der Berechnungsstelle nach billigem Ermessen auf der
Grundlage der aus der Auflösung von Absicherungsgeschäften
erzielten Erlöse als der marktgerechte Preis des Basiswerts zu einem
von der Emittentin unter Berücksichtigung von Faktoren wie der
Liquidität des Basiswerts nach billigem Ermessen ausgewählten
Zeitpunkt innerhalb des
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums bestimmter Betrag.
Stop-Loss-ReferenzpreisBewertungszeitraum
Der Zeitraum ab Eintritt des Barrieren-Ereignisses bis maximal drei
Stunden danach.
Tilgungstag
Der bei Kündigung durch die Emittentin in der Kündigungsmitteilung
angegebene Tag.
Wertstellungstag bei
Emission
20. Januar 2017
Verfalltag
oder Fälligkeitstag:
Fälligkeitstermin
der
derivativen Wertpapiere
—
Ausübungstermin Ausübungstage:
oder
letzter
Referenztermin
Der vierte unmittelbar folgende Geschäftstag nach dem
Bewertungstag.
Bewertungstag:
Der Beendigungstag und falls dieser Tag kein Handelstag ist, der
nächstfolgende Handelstag.
Der auf den 7. Kalendertag folgende Geschäftstag im Februar jeden
Kalenderjahrs während des Zeitraums ab einschließlich dem
Wertstellungstag bei Emission.
C.17
Abrechnungsverfahren
Seitens der Emittentin fällige Auszahlungsbeträge werden zur Auszahlung an die Wertpapierinhaber
für
die
derivativen auf die jeweilige Clearingstelle übertragen.
Wertpapiere
Die Emittentin wird durch Zahlungen an die jeweilige Clearingstelle oder den von dieser/diesem
angegebenen Zahlungsempfänger in Höhe des gezahlten Betrages von ihren Zahlungsverpflichtungen
befreit.
C.18
Beschreibung
der Zahlung des Auszahlungsbetrages an die jeweiligen Wertpapierinhaber am Fälligkeitstag.
Tilgung bei derivativen
Wertpapieren
C.19
Ausübungspreis
endgültiger
Referenzpreis
Basiswerts
C.20
des
Art des Basiswerts und Typ:
Index
Angabe des Ortes, an
®
dem Informationen über Bezeichnung: MDAX Index (Performance Index)
den Basiswert erhältlich ISIN:
DE0008467416
sind
Informationen zur historischen und fortlaufenden Wertentwicklung des Basiswerts und zu seiner
Volatilität sind auf der öffentlich zugänglichen Webseite unter www.ariva.de erhältlich.
Punkt
D.2
oder Schlussreferenzpreis : Der Referenzpreis am Bewertungstag.
Abschnitt D – Risiken
Zentrale Angaben zu den Anleger sind dem Risiko einer Insolvenz infolge einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der
zentralen Risiken, die Emittentin, d. h. dem Risiko einer vorübergehenden oder endgültigen Unfähigkeit zur termingerechten
der Emittentin eigen sind Erfüllung von Zins- und/oder Tilgungsverpflichtungen, ausgesetzt. Eine Bewertung dieses Risikos
wird mittels der Emittentenratings vorgenommen.
ISIN: DE000DM0Y0T5
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 38
Im Folgenden werden Faktoren beschrieben, die sich nachteilig auf die Profitabilität der Deutschen
Bank auswirken können:
ISIN: DE000DM0Y0T5
•
Ein gedämpftes Wirtschaftswachstum in jüngster Zeit und Unsicherheiten hinsichtlich der
künftigen Wachstumsaussichten haben negative Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage
einiger Geschäftsbereiche der Deutschen Bank, während die Margen zahlreicher
Geschäftsbereiche der Deutschen Bank aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus und des
Wettbewerbs im Finanzdienstleistungssektor unter Druck geraten sind. Sollten diese
Bedingungen anhalten oder sich verschlechtern, könnte dies das Geschäft, die Ertragslage oder
die strategischen Ziele der Deutschen Bank beeinträchtigen.
•
Die steigende Attraktivität anti-europäischer politischer Bewegungen für Wähler in einigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union könnte zu einer teilweisen Rückabwicklung der
europäischen Integration führen. Insbesondere hat das Vereinigte Königreich am 23. Juni 2016 in
einem nationalen Referendum für einen Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. Das
Referendum ist nicht rechtlich verbindlich und der Zeitpunkt, wann die EU-Mitgliedschaft des
Vereinigten Königreichs endet, hängt vom Ergebnis der Verhandlungen über den Austritt ab, die
beginnen, wenn das Vereinigte Königreich beim Europäischen Rat formal ein Austrittsgesuch
stellt. Angesichts dieser und anderer Unsicherheiten in Zusammenhang mit einem EU-Austritt
des Vereinigten Königreichs ist es schwierig, die genauen Auswirkungen auf die Deutsche Bank
abzuschätzen. Jedoch könnten die Entwicklungen im Vereinigten Königreich oder eine Eskalation
politischer Risiken in anderen EU-Mitgliedstaaten das Vertrauen in die Europäische Union und
ihren Binnenmarkt sowie die Eurozone untergraben und, einzeln oder in Wechselwirkung
miteinander, möglicherweise zu einer Abschwächung des Geschäftsvolumens, Abschreibungen
von Vermögenswerten und Verlusten in allen Geschäftsbereichen der Deutschen Bank führen.
Die Möglichkeiten der Deutschen Bank, sich gegen diese Risiken abzusichern, sind begrenzt.
•
Die Deutsche Bank könnte gezwungen sein, Abschreibungen auf den Bestand von Forderungen
gegen europäische und andere Staaten vorzunehmen, wenn die europäische Staatsschuldenkrise
wieder auflebt. Die Kreditausfallabsicherungen, die die Deutsche Bank eingegangen ist, um ihr
Kreditrisiko gegenüber betroffenen Staaten zu steuern, könnten zum Ausgleich dieser Verluste
nicht ausreichen.
•
Die Deutsche Bank hat einen steten Bedarf an Liquidität, um ihre Geschäftsaktivitäten zu
refinanzieren. Sie könnte von Phasen eines marktweiten oder bankenspezifischen
Liquiditätsengpasses betroffen sein, und die ihr zur Verfügung stehende Liquidität könnte sich als
nicht ausreichend erweisen, selbst wenn ihr zugrunde liegendes Geschäft stark bleibt.
•
Bereits umgesetzte sowie geplante aufsichtsrechtliche Reformen als Antwort auf die Schwäche
des Finanzsektors haben zusammen mit der allgemein verstärkten regulatorischen
Überwachung eine erhebliche Unsicherheit für die Deutsche Bank geschaffen und könnten ihr
Geschäft sowie ihre Fähigkeit zur Umsetzung ihrer strategischen Pläne beeinträchtigen.
•
Gesetzliche Vorschriften zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und
Wertpapierfirmen könnten sich erheblich auf die Geschäftstätigkeit der Deutschen Bank
auswirken und zu Verlusten für ihre Aktionäre und Gläubiger führen, wenn die zuständigen
Behörden Abwicklungsmaßnahmen im Hinblick auf die Deutsche Bank anordnen.
•
Änderungen der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen verlangen von der
Deutschen Bank eine erhöhte Kapitalunterlegung und könnten ihr Geschäftsmodell, die Finanzund Ertragslage und das generelle Wettbewerbsumfeld, in dem sie sich bewegt, wesentlich
beeinflussen. Annahmen im Markt, die Deutsche Bank könnte ihre Kapitalanforderungen nicht mit
einem angemessenen Puffer einhalten, oder Forderungen nach einer Kapitalausstattung über das
erforderliche Maß hinaus könnten die Auswirkungen der vorgenannten Faktoren auf ihr Geschäft
und ihr Ergebnis noch verstärken.
•
Vorschriften in den Vereinigten Staaten und in Deutschland sowie Vorschläge der Europäischen
Union in Bezug auf ein Verbot des Eigenhandels oder dessen Abtrennung vom Einlagengeschäft
könnten wesentliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Deutschen Bank haben.
•
Andere im Zuge der Finanzkrise verabschiedete oder vorgeschlagene aufsichtsrechtliche
Reformen, beispielsweise umfassende neue Vorschriften hinsichtlich der Tätigkeit der
Deutschen Bank bezüglich des Derivategeschäfts, Bankenabgaben, Einlagensicherung oder eine
mögliche Finanztransaktionssteuer, könnten zu einer wesentlichen Erhöhung der betrieblichen
Aufwendungen der Deutschen Bank führen und sich nachteilig auf ihr Geschäftsmodell auswirken.
•
Nachteilige Marktbedingungen, ein historisch niedriges Preisniveau, Volatilität und die
Zurückhaltung der Anleger haben sich auf die Erträge und Gewinne der Deutschen Bank bereits
erheblich nachteilig ausgewirkt und können auch in der Zukunft erhebliche nachteilige
Auswirkungen haben. Dies gilt insbesondere für das Investmentbanking, das Brokerage-Geschäft
und andere kommissions- und gebührenabhängige Geschäftsbereiche. Die Deutsche Bank hat
infolgedessen bereits erhebliche Verluste in den Bereichen Trading und Investment erlitten, die
sich auch in Zukunft fortsetzen könnten.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 39
D.6
Zentrale Angaben zu den
zentralen Risiken, die
den Wertpapieren eigen
sind
sowie
Risikohinweis
darauf,
ISIN: DE000DM0Y0T5
•
Die Deutsche Bank hat im April 2015 die nächste Phase ihrer Strategie, die Strategie 2020,
verkündet und weitere Details hierzu im Oktober 2015 bekannt gegeben. Sollte es der Deutschen
Bank nicht gelingen, ihre strategischen Ziele erfolgreich umzusetzen, könnte dies dazu führen,
dass sie nicht in der Lage ist, ihre finanziellen Ziele zu erreichen, oder Verluste, eine sinkende
Profitabilität oder eine Erosion ihrer Kapitalbasis erleidet, und ihre Finanz- und Ertragslage sowie
ihr Aktienkurs wesentlich nachteilig beeinflusst werden.
•
Als Teil der Strategie 2020 hat die Deutsche Bank ihre Absicht verkündet, die Deutsche
Postbank AG (zusammen mit ihren Tochtergesellschaften: „Postbank“) zu entkonsolidieren. Die
Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, die Postbank zu einem für sie vorteilhaften Preis,
zu sonstigen für sie vorteilhaften Bedingungen oder überhaupt zu veräußern, und könnte
erhebliche Verluste aufgrund ihrer Postbank-Beteiligung oder einer Veräußerung der Postbank
erleiden.
•
Die Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, nicht zum Kerngeschäft gehörende
Vermögenswerte zu für sie vorteilhaften Konditionen oder überhaupt zu verkaufen. Aus solchen
nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögenswerten sowie anderen Investitionen könnten
unabhängig von der Marktentwicklung erhebliche Verluste entstehen.
•
Die Deutsche Bank ist in einem Umfeld tätig, in dem der Grad der Regulierung bereits hoch ist
und noch weiter zunimmt und das darüber hinaus für Rechtsstreitigkeiten anfällig ist, so dass sie
Schadensersatzansprüchen und anderen Kosten, deren Höhe beträchtlich und schwierig
abzuschätzen sein kann, sowie rechtlichen, aufsichtsrechtlichen Sanktionen und
Reputationsschädigungen ausgesetzt sein kann.
•
Die Deutsche Bank ist gegenwärtig Adressat globaler Untersuchungen verschiedener Aufsichtsund Strafverfolgungsbehörden sowie damit zusammenhängender Zivilklagen in Bezug auf
mögliches Fehlverhalten. Der Ausgang dieser Vorgänge lässt sich nicht vorhersehen und kann
sich wesentlich nachteilig auf die Ertrags- und Finanzlage der Deutschen Bank sowie ihre
Reputation auswirken.
•
Die Deutsche Bank ist im Rahmen ihres nicht klassischen Kreditgeschäfts Kreditrisiken
ausgesetzt, die erheblich über die Risiken aus dem klassischen Bankkreditgeschäft hinausgehen.
•
Infolge von Veränderungen des Zeitwertes (Fair Value) ihrer Finanzinstrumente hat die
Deutsche Bank Verluste erlitten und könnte weitere Verluste erleiden.
•
Ungeachtet bestehender Grundsätze, Verfahren und Methoden zur Überwachung von Risiken ist
die Deutsche Bank unerkannten und nicht vorhergesehenen Risiken ausgesetzt, die zu
erheblichen Verlusten führen könnten.
•
Operationelle Risiken (das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das
Versagen von internen Verfahren (einschließlich Arbeits-, Organisations- und Kontrollverfahren),
Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse (z.B. strafbare Handlungen oder
Naturkatastrophen) verursacht werden, einschließlich Rechtsrisiken) können das Geschäft der
Deutschen Bank beeinträchtigen und zu erheblichen Verlusten führen.
•
Die operationellen Systeme der Deutschen Bank sind zunehmend dem Risiko von
Cyberangriffen und sonstiger Internetkriminalität ausgesetzt, die wesentliche Verluste von
Kundendaten zur Folge haben könnten, was zu einer Reputationsschädigung der Deutschen Bank,
zur Verhängung von aufsichtsrechtlichen Sanktionen sowie zu finanziellen Verlusten führen
könnte.
•
Der Umfang der Clearing-Geschäfte der Deutschen Bank setzt sie erhöhten Gefahren
erheblicher Verluste aus, sollten ihre Systeme nicht ordnungsgemäß funktionieren.
•
Die Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, Akquisitionsmöglichkeiten zu identifizieren
und Akquisitionen durchzuführen. Sowohl Akquisitionen als auch das Absehen von Zukäufen
können die Ertragslage und den Aktienkurs der Deutschen Bank erheblich beeinträchtigen.
•
Intensiver Wettbewerb auf dem deutschen Heimatmarkt der Deutschen Bank sowie auf den
internationalen Märkten könnte die Erträge und die Profitabilität der Deutschen Bank wesentlich
beeinträchtigen.
•
Transaktionen mit Geschäftspartnern in Ländern, die vom State Department der Vereinigten
Staaten als Staaten eingeordnet werden, die den Terrorismus unterstützen, oder mit Personen,
die Gegenstand von Wirtschaftssanktionen der Vereinigten Staaten sind, könnten mögliche
Kunden und Investoren davon abhalten, mit der Deutschen Bank Geschäfte zu machen oder in
ihre Wertpapiere zu investieren, ihrer Reputation schaden oder zur aufsichtsrechtlichen
Maßnahmen führen, die ihr Geschäft wesentlich beeinträchtigen könnten.
An den Basiswert gekoppelte Wertpapiere
In regelmäßigen Abständen und/oder bei Ausübung oder Tilgung der Wertpapiere zu zahlende
Beträge bzw. zu liefernde Vermögenswerte sind an den Basiswert gekoppelt, der einen oder mehrere
Referenzwert(e) umfassen kann. Der Kauf von oder die Anlage in an den Basiswert gekoppelte
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 40
dass der Anleger seinen Wertpapiere beinhaltet erhebliche Risiken.
Kapitaleinsatz ganz oder
teilweise verlieren könnte Die Wertpapiere sind keine herkömmlichen Wertpapiere und daher mit verschiedenen besonderen
Anlagerisiken verbunden, über die sich potenzielle Anleger vor einer Anlage vollständig im Klaren
sein sollten. Potenzielle Anleger in die Wertpapiere sollten mit Wertpapieren vertraut sein, die
ähnliche Merkmale aufweisen, alle Unterlagen vollständig überprüfen, die Emissionsbedingungen der
Wertpapiere lesen und verstehen sowie sich über die Art und den Umfang des Exposure in Bezug auf
das Verlustrisiko im Klaren sein.
Potenzielle Anleger sollten sicherstellen, dass sie die jeweilige Formel, auf deren Basis die zu
zahlenden Beträge bzw. die zu liefernden Vermögenswerte berechnet werden, verstehen, und, falls
erforderlich, ihren/ihre persönlichen Berater zu Rate ziehen.
Mit dem Basiswert verbundene Risiken
Wegen des Einflusses des Basiswerts auf den Anspruch aus dem Wertpapier sind Anleger, wie bei
einer Direktanlage in den Basiswert, sowohl während der Laufzeit als auch zum Laufzeitende Risiken
ausgesetzt, die auch mit einer Anlage in den jeweiligen Index allgemein verbunden sind.
Währungsrisiken
Ein Wechselkursrisiko besteht für Anleger, wenn die Abwicklungswährung nicht ihre Heimatwährung
ist.
Vorzeitige Beendigung
Die Emissionsbedingungen der Wertpapiere enthalten eine Bestimmung, laut derer die Wertpapiere
von der Emittentin bei Erfüllung bestimmter Bedingungen vorzeitig getilgt werden können. Folglich
können die Wertpapiere einen niedrigeren Marktwert aufweisen als ähnliche Wertpapiere ohne ein
solches Tilgungsrecht der Emittentin. Während des Zeitraums, in dem die Wertpapiere auf diese
Weise getilgt werden können, steigt der Marktwert der Wertpapiere im Allgemeinen nicht wesentlich
über den Preis, zu dem sie zurückgezahlt, getilgt oder gekündigt werden können. Dies gilt auch, wenn
die Emissionsbedingungen der Wertpapiere eine automatische Tilgung oder Kündigung der
Wertpapiere vorsehen (z. B. Knock-out- bzw. Auto-Call-Option).
Vorzeitige Kündigung durch die Emittentin
Die Emittentin ist berechtigt, die Wertpapiere gemäß den Emissionsbedingungen vorzeitig zu
kündigen und zu einem in den Emissionsbedingungen festgelegten Auszahlungsbetrag
zurückzuzahlen bzw. zu tilgen. Dieser Betrag kann unter dem Marktwert der Wertpapiere und dem
investierten Betrag liegen.
Instrument der Gläubigerbeteiligung und sonstige Abwicklungsmaßnahmen
Stellt die zuständige Behörde fest, dass die Emittentin ausfällt oder wahrscheinlich ausfällt und sind
bestimmte weitere Bedingungen erfüllt, so hat die zuständige Abwicklungsbehörde die Befugnis zur
teilweisen oder vollständigen Herabschreibung des Nennwerts der Wertpapiere beziehungsweise der
Ansprüche aus den Wertpapieren sowie von Zinsen oder sonstigen Beträgen in Bezug auf die
Wertpapiere, zur Umwandlung der Wertpapiere in Anteile oder sonstige Instrumente des harten
Kernkapitals (diese Herabschreibungs- und Umwandlungsbefugnisse werden üblicherweise als
„Instrument der Gläubigerbeteiligung“ bezeichnet), oder zur Anwendung sonstiger
Abwicklungsmaßnahmen, unter anderem einer Übertragung der Wertpapiere auf einen anderen
Rechtsträger oder einer Änderung der Bedingungen der Wertpapiere bzw. deren Löschung.
Risiken zum Laufzeitende
Liegt der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt während des Beobachtungszeitraums auf oder über der
Barriere, tritt beim WAVE XXL Put-Optionsschein das Barrieren-Ereignis ein und die Laufzeit des
WAVE XXL Put-Optionsscheins endet sofort. Eine Kurserholung ist ausgeschlossen. In diesem Fall
wird der Auszahlungsbetrag auf Grundlage der Differenz zwischen Basispreis und Wert des
Basiswerts im Zeitraum nach Eintritt des Barrieren-Ereignisses bestimmt, und Anleger verlieren bis
auf den Mindestbetrag u. U. ihren gesamten Anlagebetrag oder einen Großteil davon. Andernfalls
erleiden Anleger einen Verlust, wenn der Basiswert am Bewertungstag so nahe am Basispreis liegt,
dass der Auszahlungsbetrag unter dem Erwerbspreis des WAVE XXL Put-Optionsscheins liegt. Das
Barrieren-Ereignis kann jederzeit während der Handelszeiten des Basiswerts eintreten;
gegebenenfalls auch außerhalb der Handelszeiten des WAVE XXL Put-Optionsscheins.
Möglicher Totalverlust
Ist kein Mindestauszahlungsbetrag vorgesehen, erleiden Anleger unter Umständen einen Totalverlust
ihrer Anlage in das Wertpapier.
Auch wenn ein Mindestauszahlungsbetrag vorgesehen ist, erleiden Anleger unter Umständen einen
Verlust, der einem Totalverlust ihrer Anlage in das Wertpapier nahezu gleichkommt.
Punkt
ISIN: DE000DM0Y0T5
Abschnitt E – Angebot
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 41
E.2b
Gründe für das Angebot, Entfällt. Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken sind die Gründe für das Angebot.
Zweckbestimmung der
Erlöse,
geschätzte
Nettoerlöse
E.3
Angebotskonditionen
Bedingungen für das Angebot:
Entfällt. Das Angebot unterliegt keinen Bedingungen.
Anzahl der Wertpapiere :
bis zu 100.000.000 Wertpapiere
Angebotszeitraum:
Das Angebot der Wertpapiere beginnt am 18. Januar 2017
(08:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main) und endet am 24.
August 2017.
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Anzahl der
angebotenen Wertpapiere, gleich aus welchem Grund, zu
verringern.
Stornierung der
Wertpapiere:
Emission
der Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Emission der
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu stornieren.
Vorzeitige Beendigung des
Angebotszeitraums für die
Wertpapiere:
Die Emittentin behält sich vor, den Angebotszeitraum, gleich
aus welchem Grund, vorzeitig zu beenden.
Mindestzeichnungsbetrag für
Anleger:
Entfällt. Es gibt keinen Mindestzeichnungsbetrag für Anleger.
Höchstzeichnungsbetrag für
Anleger:
Entfällt. Es gibt keinen Höchstzeichnungsbetrag für Anleger.
Beschreibung des
Antragsverfahrens:
Entfällt. Es ist kein Antragsverfahren vorgesehen.
Möglichkeit zur Reduzierung des
Zeichnungsbetrags und
Rückerstattungsverfahren bei zu
hohen Zahlungen der Antragsteller:
Entfällt.
Eine
Möglichkeit
zur
Reduzierung
des
Zeichnungsbetrags und ein Rückerstattungsverfahren bei zu
hohen Zahlungen der Antragsteller sind nicht vorgesehen.
Angaben zu Verfahren und Fristen Entfällt. Ein Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung
für Bezahlung und Lieferung der
der Wertpapiere sind nicht vorgesehen.
Wertpapiere:
Verfahren und Zeitpunkt für die Entfällt. Ein Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der
Veröffentlichung der Ergebnisse Ergebnisse des Angebots ist nicht vorgesehen.
des Angebots:
Verfahren für die Ausübung von Entfällt. Ein Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten,
Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit die Übertragbarkeit von Zeichnungsrechten und der Umgang
von
Zeichnungsrechten
und mit nicht ausgeübten Zeichnungsrechten sind nicht vorgesehen.
Umgang mit nicht ausgeübten
Zeichnungsrechten:
Kategorien potenzieller Anleger, für
die das Angebot der Wertpapiere
gilt, und Angaben zur möglichen
Beschränkung
des
Angebots
einzelner Tranchen auf bestimmte
Länder:
Qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie und
Nicht-Qualifizierte Anleger.
Das Angebot kann an alle Personen in Deutschland und
Österreich erfolgen, die alle anderen in dem Basisprospekt
angegebenen oder anderweitig von der Emittentin und/oder den
jeweiligen
Finanzintermediären
festgelegten
Anlagebedingungen erfüllen. In anderen Ländern des EWR
erfolgt das Angebot ausschließlich gemäß einer
Ausnahmeregelung, die eine Befreiung von der Prospektpflicht
gemäß der Prospektrichtlinie in der jeweils nationalrechtlichen
Umsetzung vorsieht.
Verfahren für die Mitteilung des Entfällt. Es ist kein Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten
zugeteilten
Betrags
an
die Betrags an die Antragsteller vorgesehen.
Antragsteller und Informationen
dazu, ob bereits vor Erhalt der
entsprechenden Mitteilung mit den
Wertpapieren gehandelt werden
darf:
Emissionspreis:
ISIN: DE000DM0Y0T5
Der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am
Emissionstag festgelegt und anschließend kontinuierlich
angepasst.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 42
Betrag der Gebühren und Steuern, Entfällt. Es gibt keine Gebühren und Steuern, die speziell für
die speziell für Zeichner oder Zeichner oder Käufer anfallen.
Käufer anfallen:
Name(n) und Adresse(n) (sofern Entfällt.
der Emittentin bekannt) der
Platzierungsstellen
in
den
verschiedenen Ländern, in denen
das Angebot erfolgt:
Name und Anschrift der Zahlstelle: In Deutschland:
Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
In Österreich:
Deutsche Bank AG, Niederlassung Wien
Fleischmarkt 1
1010 Wien
Österreich
Name
und
Anschrift
Berechnungsstelle:
der Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
E.4
Für die Emission/das Der Emittentin sind keine an der Emission der Wertpapiere beteiligten Personen bekannt, die ein
Angebot
wesentliche wesentliches Interesse an dem Angebot haben.
Interessen,
einschließlich
Interessenkonflikten
E.7
Schätzung der Ausgaben, Entfällt. Dem Anleger werden von der Emittentin oder dem Anbieter keine Ausgaben in Rechnung
die dem Anleger vom gestellt.
Emittenten oder Anbieter
in Rechnung gestellt
werden
ISIN: DE000DM0Y0T5
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 43
Endgültige Bedingungen Nr. 116478 vom 17. Januar 2017
DEUTSCHE BANK AG
Emission von bis zu 100.000.000 WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Call-Optionsscheinen (entspricht Produkt Nr. 24 im Basisprospekt)
bezogen auf den Nikkei 225® Index
(die "Wertpapiere")
im Rahmen des
-Programms für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und Schuldverschreibungen
Emissionspreis: der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am Emissionstag festgelegt und anschließend kontinuierlich angepasst.
WKN / ISIN: DM0Y0U / DE000DM0Y0U3
Dieses Dokument stellt die Endgültigen Bedingungen für die hierin beschriebenen Wertpapiere dar und enthält folgende Teile:
Übersicht über das Wertpapier
Emissionsbedingungen (Produktbedingungen)
Weitere Informationen zum Angebot der Wertpapiere
Emissionsspezifische Zusammenfassung
Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des Artikels 5 (4) der Prospektrichtlinie erstellt und müssen in
Verbindung mit dem Basisprospekt vom 24. August 2016 (einschließlich der per Verweis einbezogenen Dokumente), wie durch die
Nachträge vom 19. September 2016, 13. Oktober 2016, 14. November 2016, 22. Dezember 2016 und 05. Januar 2017 ergänzt (der
"Basisprospekt") gelesen werden. Begriffe, die in diesem Dokument nicht anderweitig definiert sind, haben die ihnen in den
Allgemeinen Bedingungen der Wertpapierbedingungen zugewiesene Bedeutung. Die vollständigen Informationen über die
Emittentin und die Wertpapiere enthält nur der kombinierte Inhalt dieser Endgültigen Bedingungen und des Basisprospekts. Eine
Zusammenfassung der einzelnen Emission ist diesen Endgültigen Bedingungen angehängt.
Der Basisprospekt vom 24. August 2016, etwaige Nachträge sowie die Endgültigen Bedingungen, zusammen mit ihren
Übersetzungen oder den Übersetzungen der Zusammenfassung in der durch die jeweiligen Endgültigen Bedingungen
vervollständigten und konkretisierten Fassung, werden gemäß Artikel 14 (2)(c) der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG in der
geänderten Fassung), wie sie durch die jeweiligen Bestimmungen der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt worden ist, auf der Webseite
der Emittentin (www.xmarkets.db.com) sowie (i) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel an der Luxembourg Stock
Exchange auf der Webseite der Luxembourg Stock Exchange (www.bourse.lu), (ii) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum
Handel an der Borsa Italiana auf deren Webseite (www.borsaitaliana.it), (iii) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel
im regulierten Markt der Euronext Lissabon oder im Falle eines öffentlichen Angebots der Wertpapiere in Portugal auf der
Webseite der portugiesischen Börsenaufsichtsbehörde (Comissão do Mercado de Valores Mobiliários) (www.cmvm.pt), (iv) im
Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel an einer spanischen Wertpapierbörse oder der AIAF auf der Webseite der
spanischen Börsenaufsichtsbehörde (Comisión Nacional del Mercado de Valores) (www.cnmv.es) veröffentlicht.
Zusätzlich ist der Basisprospekt vom 24. August 2016 am Sitz der Emittentin Deutsche Bank AG, Große Gallusstraße 10-14, 60311
Frankfurt am Main kostenlos erhältlich.
Der obengenannte Basisprospekt vom 24. August 2016, unter dem die in diesen Endgültigen Bedingungen beschriebenen
Wertpapiere begeben werden, verliert am 24. August 2017 seine Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt sind diese Endgültigen
Bedingungen im Zusammenhang mit dem jeweils aktuellen Basisprospekt für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und
Schuldverschreibungen der Deutsche Bank AG zu lesen, der dem Basisprospekt vom 24. August 2016 nachfolgt. Der jeweils
aktuelle Basisprospekt für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und Schuldverschreibungen wird auf der Internetseite
www.xmarkets.db.com veröffentlicht.
3.
EndgültigeBedingungenNr. 116478vom 17. Januar 2017für WAVE XXL Call-Optionsscheinebezogenauf den Nikkei 225® Index
WKN/ISIN: DM0Y0U / DE000DM0Y0U3
ISIN: DE000DM0Y0U3
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 44
Wave XXL
Übersicht über das Wertpapier
1. Produktbeschreibung / Funktionsweise
● Produktgattung
WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Call-Optionsschein / Inhaberschuldverschreibung
● Markterwartung
Der WAVE XXL Call-Optionsschein richtet sich an Anleger, die davon ausgehen, dass der Stand des Nikkei 225® Index steigt.
● Allgemeine Darstellung der Funktionsweise
Produktbeschreibung
Mit diesem WAVE XXL Call-Optionsschein ohne festen Fälligkeitstermin können Anleger überproportional (gehebelt) an der positiven
Entwicklung des Basiswerts teilnehmen.
Im Gegenzug nehmen sie aber auch gehebelt an einer negativen Entwicklung des Basiswerts teil und tragen zudem das Risiko einer
sofortigen Laufzeitbeendigung (Barrieren-Ereignis) des WAVE XXL Call-Optionsscheins, wenn der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt
während des Beobachtungszeitraums auf oder unter der Barriere liegt. In diesem Fall erhalten Anleger als Auszahlungsbetrag den mit
dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den der von der Emittentin festgestellte Stop-Loss-Referenzpreis den Basispreis
überschreitet. Liegt der Basiswert zum jeweiligen Zeitpunkt auf oder unter dem Basispreis – was insbesondere bei starker Bewegung des
Basiswerts zum Zeitpunkt des Barrieren-Ereignisses der Fall sein kann -, erhalten Anleger nur den Mindestbetrag .
Bei Nichteintritt eines Barrieren-Ereignisses erhalten Anleger, nach Ausübung des Wertpapiers an einem Ausübungstag oder Kündigung
durch die Emittentin mit Wirkung zu einem Tilgungstag, am Fälligkeitstag als Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis
multiplizierten Betrag, um den der Schlussreferenzpreis den Basispreis übersteigt.
Wegen des Fehlens einer festen Laufzeit wird der anfänglich geltende Basispreis konstruktionsbedingt täglich um eine für die Emittentin
anfallende Finanzierungskomponente angepasst, auf Grundlage der jeweiligen Marktzinsen zuzüglich eines von der Emittentin bei
Emission des Wertpapiers festgelegten Prozentsatzes.
Darüber hinaus ist bei Zahlung einer Bardividende durch den Index-Sponsor des Basiswerts der Dividendenanpassungstag ein
zusätzlicher Anpassungstag, und der Basispreis wird um den jeweiligen Dividendenfaktor reduziert, welcher die gezahlte Dividende
abzüglich eines Ausgleichsbetrags für hierauf anfallende Steuern u.ä. berücksichtigt.
Schließlich wird auch die anfänglich geltende Barriere an jedem nachfolgenden Anpassungstag so angepasst, dass diese jeweils der
Summe aus dem jeweils geltenden Basispreis und Barrieren-Anpassungsbetrag entspricht. Der Barrieren-Anpassungsbetrag wiederum
ist das Produkt aus dem jeweils geltenden Basispreis und dem Barrieren-Anpassungssatz, wobei letzterer, gegenüber dem Stand am
Emissionstag, von der Emittentin an jedem Anpassungstag nach vernünftigem Ermessen neu festgesetzt werden kann, um einen
wertlosen Verfall des Wertpapiers ohne jede Auszahlung nach Eintritt eines Barrieren-Ereignisses mit der gleichen Wahrscheinlichkeit
wie bei dessen Emission zu verhindern (unter Berücksichtigung insbesondere der Volatilität und Liquidität des Basiswerts ).
Der Basiswert wird in der Referenzwährung festgestellt; die Umrechnung der hierauf beruhenden Beträge in die Abwicklungswährung
erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Umrechnungskurses .
Während der Laufzeit erhalten Anleger keine laufenden Erträge wie z.B. Zinsen.
Anlegern stehen zudem keine Ansprüche auf den/aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte, Dividenden) zu.
2. Risiken
Für eine Beschreibung emissionsspezifischer Risiken siehe Abschnitt "II. Risikofaktoren" des Basisprospekts und die Punkte D.2 und D.6
der den Endgültigen Bedingungen beigefügten emissionsspezifischen Zusammenfassung.
3. Verfügbarkeit
● Handelbarkeit
Nach dem Emissionstag kann der WAVE XXL Call-Optionsschein in der Regel börslich oder außerbörslich erworben oder verkauft
werden.
Die Emittentin wird für den WAVE XXL Call-Optionsschein unter normalen Marktbedingungen fortlaufend indikative (unverbindliche) Anund Verkaufspreise stellen (Market Making). Hierzu ist sie jedoch rechtlich nicht verpflichtet. In außergewöhnlichen Marktsituationen oder
bei technischen Störungen kann ein Erwerb bzw. Verkauf des WAVE XXL Call-Optionsscheins vorübergehend erschwert oder nicht
möglich sein.
● Marktpreisbestimmende Faktoren während der Laufzeit
Insbesondere folgende Faktoren können wertmindernd auf den WAVE XXL Call-Optionsschein wirken:
•
der Stand des Basiswerts fällt
Umgekehrt können die Faktoren wertsteigernd auf den WAVE XXL Call-Optionsschein wirken. Einzelne Marktfaktoren können sich
gegenseitig verstärken oder aufheben.
ISIN: DE000DM0Y0U3
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 45
Für eine Beschreibung der Risiken in Zusammenhang mit marktpreisbestimmenden Faktoren während der Laufzeit siehe Abschnitt "3.
Marktpreisbestimmende Faktoren" unter "II.D. Risikofaktoren in Bezug auf den Markt im Allgemeinen" in dem Basisprospekt .
4. Kosten/Vertriebsvergütung
Preisbestimmung durch die Emittentin
•
Sowohl der anfängliche Emissionspreis des WAVE XXL Call-Optionsscheins als auch die während der Laufzeit von der Emittentin
gestellten An- und Verkaufspreise beruhen auf internen Preisbildungsmodellen der Emittentin. Dementsprechend kommen die
während der Laufzeit gestellten Preise anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage
zustande. Insbesondere ist in den Preisen eine Marge enthalten, welche die Emittentin nach freiem Ermessen festsetzt und die neben
dem Ertrag der Emittentin u.a. die Kosten für die Strukturierung des WAVE XXL Call-Optionsscheins und gegebenenfalls für den
Vertrieb (Vertriebsvergütung) abdeckt.
Erwerbskosten
•
Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und seiner Bank (Kundenbank) zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart
(Festpreisgeschäft), so umfasst dieser Preis alle Erwerbskosten und enthält üblicherweise einen Erlös für die Bank (Kundenbank).
Andernfalls wird das Geschäft im Namen der Bank (Kundenbank) mit einem Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen
(Kommissionsgeschäft). Je nach Depotmodell der Bank des Anlegers (Kundenbank) kann das Entgelt für das Kommissionsgeschäft
beispielsweise als prozentualer Anteil des Erwerbspreises, gegebenenfalls auch mit einem Mindestbetrag und/oder einem
Höchstbetrag je Transaktion oder als ein transaktionsunabhängiger Festbetrag für einen festgelegten Zeitraum (monatlich,
quartalsweise etc.) vereinbart sein. Die Entgelte für das Kommissionsgeschäft sowie fremde Kosten und Auslagen werden in der
Wertpapierabrechnung gesondert ausgewiesen.
Laufende Kosten
•
Für die Verwahrung des WAVE XXL Call-Optionsscheins im Anlegerdepot fallen für den Anleger die mit der verwahrenden Bank
(Kundenbank) vereinbarten Kosten an (Depotentgelt). Weitere Erwerbsfolgekosten (z.B. Veräußerungskosten) können anfallen.
ISIN: DE000DM0Y0U3
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 46
Emissionsbedingungen
Die folgenden "Produktbedingungen" der Wertpapiere vervollständigen und konkretisieren für die jeweilige Serie der Wertpapiere die
Allgemeinen Bedingungen für die Zwecke dieser Serie von Wertpapieren. Die Produktbedingungen und die Allgemeinen Bedingungen bilden
zusammen die " Emissionsbedingungen " der jeweiligen Wertpapiere.
Bei Unstimmigkeiten zwischen diesen Produktbedingungen und den Allgemeinen Bedingungen sind diese Produktbedingungen für die Zwecke
der Wertpapiere maßgeblich.
Allgemeine Angaben
Typ des Wertpapiers
Optionsschein /
WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Call-Optionsschein
Typ: Call
ISIN
DE000DM0Y0U3
WKN
DM0Y0U
Emittentin
Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
Anzahl der Wertpapiere
bis zu 100.000.000 Wertpapiere
Emissionspreis
Der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am Emissionstag festgelegt und anschließend
kontinuierlich angepasst.
Basiswert
Basiswert
Typ:
Index
Bezeichnung:
Nikkei 225® Index (Preisindex)
Sponsor oder Emittent:
Nikkei Inc.
Referenzstelle:
Tokyo Stock Exchange
Multi-Exchange Index:
Nicht zutreffend
Referenzwährung:
Yen ("JPY")
Währungsumrechnung:
Währungsumrechnung findet Anwendung
ISIN:
JP9010C00002
Produktdaten
Abwicklungsart
Zahlung
Abwicklungswährung
Euro ("EUR")
Auszahlungsbetrag
(1)
Wenn, nach Feststellung der Berechnungsstelle,
(a)
der Barrieren-Bestimmungsstand zu irgendeinem Zeitpunkt während des
Beobachtungszeitraums der Barriere entsprach oder unter der Barriere lag, oder
(b)
der Basispreis an einem Anpassungstag null beträgt,
(ein solches Ereignis wird als " Barrieren-Ereignis " bezeichnet),
( Stop-Loss-Referenzpreis – Basispreis) x Bezugsverhältnis ,
(2)
ansonsten:
( Schlussreferenzpreis – Basispreis) x Bezugsverhältnis .
Dieser Betrag wird am dritten Geschäftstag unmittelbar vor dem Fälligkeitstag zum
Umrechnungskurs in die Abwicklungswährung umgerechnet.
Der Auszahlungsbetrag entspricht jedoch mindestens dem Mindestbetrag .
Mindestbetrag
EUR 0,001 je Wertpapier
Bezugsverhältnis
0,1
Barrierenbestimmungsstand
BarrierenBestimmungsstand
Der von der Referenzstelle zu jedem Zeitpunkt an einem Beobachtungstermin während des
Beobachtungszeitraums notierte bzw. veröffentlichte Stand des Basiswerts (wie fortlaufend
berechnet und veröffentlicht), ungeachtet nachfolgend von der Referenzstelle in Bezug hierauf
veröffentlichter Korrekturen.
Liegt eine Marktstörung vor, die zu diesem Zeitpunkt an dem betreffenden Beobachtungstermin
ISIN: DE000DM0Y0U3
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 47
noch andauert, so wird für diesen Zeitpunkt kein Barrieren-Bestimmungsstand berechnet.
Beobachtungstermin
Jeder Tag während des Beobachtungszeitraums .
Beobachtungszeitraum
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag (08:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main) bis
einschließlich zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Bestimmung des Schlussreferenzpreises am
Bewertungstag.
Barriere
Barriere
(1)
Während des Zeitraums von einschließlich dem Emissionstag bis einschließlich zum
ersten Anpassungstag 18.800,00 Indexpunkte.
(2)
An jedem darauffolgenden Tag: ein von der Berechnungsstelle für den diesem Tag
unmittelbar vorangegangenen Anpassungstag bestimmter Betrag in Höhe:
der Summe aus dem für diesen Anpassungstag geltenden Basispreis und dem
Barrieren-Anpassungsbetrag, abzüglich des Dividendenfaktors, sofern dieser Tag ein
Dividendenanpassungstag war, vorbehaltlich eines Mindestbetrags von null, aufgerundet
auf ganze 10 Einheiten.
Mit Ausnahme des Emissionstages wird die Emittentin durch Veröffentlichung gemäß § 16 der
Allgemeinen Bedingungen die Barriere so bald wie praktikabel nach dem Anpassungstag bekannt
geben.
Barrieren-Anpassungsbetrag
In Bezug auf einen Anpassungstag , das Produkt aus:
(a)
dem Barrieren-Anpassungssatz und
(b) dem für diesen Anpassungstag geltenden Basispreis abzüglich des Dividendenfaktors , sofern
dieser Tag ein Dividendenanpassungstag war, vorbehaltlich eines Mindestbetrags von null,
wobei der Barrieren-Anpassungsbetrag nicht unter einem gegebenenfalls festgelegten
Barrieren-Anpassungsmindestbetrag und nicht über einem gegebenenfalls festgelegten
Barrieren-Anpassungshöchstbetrag liegen darf.
Barrieren-Anpassungshöchstbetrag
20% des Basispreises
Barrieren-Anpassungsmindestbetrag
2% des Basispreises
Barrieren-Anpassungssatz
(1)
Am Emissionstag 3% und
(2)
in Bezug auf den jeweiligen Anpassungstag ein Prozentsatz, den die Emittentin nach billigen
Ermessen unter Berücksichtigung von ihr als angemessen erachteter Faktoren und mit dem
Ziel bestimmt, die Wahrscheinlichkeit, dass der Auszahlungsbetrag bei Eintritt eines
Barrieren-Ereignisses nicht null beträgt, gegenüber dem Emissionstag konstant zu halten.
Hierbei kann die Emittentin Faktoren wie die Volatilität und/oder Liquidität des Basiswerts
berücksichtigen.
Anpassungstag
Ab (ausschließlich) dem Emissionstag jeder der folgenden Tage: der zehnte Tag eines jeden
Monats und jeder Dividendenanpassungstag oder, wenn einer dieser Tage kein Geschäftstag ist,
der nächstfolgende Geschäftstag.
Dividendenanpassungstag
In Bezug auf eine Dividende für einen oder mehrere Maßgebliche(n) Referenzwert(e) der
Geschäftstag unmittelbar vor dem ersten Tag, an dem der Maßgebliche Referenzwert bzw. die
Maßgeblichen Referenzwerte in Bezug auf diese Dividende an der jeweiligen Referenzstelle
ex-Dividende gehandelt oder notiert wird bzw. werden, wie von der Berechnungsstelle bestimmt.
Dividendenfaktor
In Bezug auf einen Maßgeblichen Referenzwert und wie von der Berechnungsstelle bestimmt das
Produkt aus (a) jeder Bardividende (jeweils eine "Dividende"), die vom Emittenten des
Maßgeblichen Referenzwerts erklärt und gezahlt wird abzüglich eines von der Berechnungsstelle
nach billigem Ermessen festgelegten Betrages, in Höhe der Steuern, Abgaben, Einbehaltungen,
Abzügen oder sonstigen Gebühren, die einem in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen
Privatanleger, sofern er Inhaber des Maßgeblichen Referenzwerts wäre, in Bezug auf die Dividende
entstünden und (b) der Anzahl von Einheiten des Maßgeblichen Referenzwerts in dem Basiswert
am Dividendenanpassungstag.
Werden an einem Dividendenanpassungstag mehr als ein Maßgeblicher Referenzwert in Bezug auf
eine Dividende letztmalig an der jeweiligen Referenzstelle cum-Dividende gehandelt, entspricht der
Dividendenfaktor der Summe aus den für jeden einzelnen betroffenen Maßgeblichen Referenzwert
nach Satz 1 bestimmten Werten.
Basispreis
Basispreis
Wird täglich angepasst und ist
(1)
in Bezug auf den Emissionstag 18.252,00 Indexpunkte und
(2)
in Bezug auf jeden Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum ersten
Anpassungstag (einschließlich) die Summe aus
(3)
ISIN: DE000DM0Y0U3
(a)
dem für den Emissionstag geltenden Basispreis und
(b)
der bis zu diesem Tag aufgelaufenen Finanzierungskomponente
in Bezug auf jeden Tag nach dem ersten Anpassungstag , zu jeder Zeit die Summe aus
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 48
(a)
dem für den jeweils unmittelbar vorangegangenen Anpassungstag geltenden Basispreis,
abzüglich des maßgeblichen Dividendenfaktors, sofern der jeweilige Tag ein
Dividendenanpassungstag ist, wobei dieser Betrag nicht kleiner als null sein kann, und
(b)
der bis zu diesem Tag aufgelaufenen Finanzierungskomponente.
Die Emittentin gibt den Basispreis gemäß § 16 der Allgemeinen Bedingungen so bald wie
praktikabel bekannt.
Finanzierungskomponente
In Bezug auf jeden Tag, das Produkt aus:
(1)
der
Summe
aus
dem
Referenzzinssatz-Anpassungstag
Zinsbereinigungsfaktor,
für
den
festgelegten
unmittelbar
vorangegangenen
Referenzzinssatz
und
dem
(2)
in Bezug auf einen Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum nachfolgenden
ersten Anpassungstag (einschließlich), der Basispreis am Emissionstag bzw.
in Bezug auf jeden Tag nach dem ersten Anpassungstag, der an dem unmittelbar
vorangegangenen Anpassungstag geltende Basispreis, abzüglich des Dividendenfaktors,
sofern dieser Tag ein Dividendenanpassungstag war, wobei dieser Betrag nicht kleiner als
null sein kann, und
(3)
der Anzahl von Kalendertagen von dem diesem Tag unmittelbar vorangegangenen
Anpassungstag, bzw. für einen Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum
ersten Anpassungstag, vom Emissionstag (ausschließlich desselben), bis zu diesem Tag
(einschließlich desselben), geteilt durch 365.
Referenzzinssatz
In Bezug auf einen Tag, der an dem diesem Tag unmittelbar vorangegangenen
Referenzzinssatz-Anpassungstag bzw. in Bezug auf einen Tag während des Zeitraums vom
Emissionstag bis zum ersten Referenzzinssatz-Anpassungstag (einschließlich desselben) der am
Emissionstag auf der Seite <JPY1MFSR=> des Informationsdienstleisters Thomson Reuters
veröffentlichte Zinssatz für Monatsgelder in JPY (1-Monats-LIBOR JPY).
Referenzzinssatz-Anpassungstag
Ab (ausschließlich) dem Emissionstag jeder der folgenden Tage: der zehnte Tag eines jeden
Monats und jeder Dividendenanpassungstag oder, wenn einer dieser Tage kein Geschäftstag ist,
der nächstfolgende Geschäftstag.
Zinsbereinigungsfaktor
3%
Stop-Loss-Referenzpreis
Stop-Loss-Referenzpreis
Ein (als Geldgegenwert in der Referenzwährung zu betrachtender) Betrag, der von der
Berechnungsstelle nach billigem Ermessen auf der Grundlage der aus der Auflösung von
Absicherungsgeschäften erzielten Erlöse als der marktgerechte Stand des Basiswerts zu einem
von der Emittentin unter Berücksichtigung von Faktoren wie der Liquidität des Basiswerts nach
billigem
Ermessen
ausgewählten
Zeitpunkt
innerhalb
des
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums bestimmt wird.
Stop-Loss-ReferenzpreisBewertungszeitraum
Der Zeitraum ab Eintritt des Barrieren-Ereignisses bis maximal drei Stunden danach, wobei dieser
Zeitraum im Fall des Eintritts einer Marktstörung im Sinne von § 5 innerhalb dieses Zeitraums um
die
Dauer
der
Marktstörung
verlängert
wird.
Endet
der
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraum nach dem offiziellen Handelsschluss bzw., falls es
keinen offiziellen Handelsschluss gibt, nach dem Handels- oder Notierungsschluss an der
Referenzstelle
oder
an
einem
Dividendenanpassungstag,
wird
der
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraum am nächstfolgenden Handelstag an dieser
Referenzstelle um den Zeitraum verlängert, der andernfalls nach diesem offiziellen Schluss
gelegen hätte.
Schlussreferenzpreis
Schlussreferenzpreis
Der Referenzpreis am Bewertungstag.
Referenzpreis
In Bezug auf einen Tag ein (als Geldgegenwert in der Referenzwährung zu betrachtender) Betrag
entsprechend:
dem von bzw. bei der Referenzstelle an diesem Tag notierten bzw. veröffentlichten Maßgeblichen
Wert des Referenzpreises , wie in den Informationen zum Basiswert angegeben.
Maßgeblicher Wert des
Referenzpreises
Der offizielle Schlussstand des Basiswerts an der Referenzstelle.
Kündigung
Kündigungsrecht
Kündigungsrecht der Emittentin findet Anwendung.
Kündigungsperiode
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag.
Kündigungsfrist
4 Wochen
Wesentliche Termine
Emissionstag
Wertstellungstag bei Emission
ISIN: DE000DM0Y0U3
18. Januar 2017
20. Januar 2017
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 49
Erster Börsenhandelstag
18. Januar 2017
Ausübungstage
Der auf den 7. Kalendertag folgende Geschäftstag im Februar jeden Kalenderjahrs während der
Ausübungsfrist.
Beendigungstag
Der früheste der folgenden Tage:
(a)
Wenn
ein
Barrieren-Ereignis
eingetreten
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums;
ist,
der
letzte
Tag
des
(b)
Wenn der Wertpapierinhaber das Wertpapier ausgeübt hat oder das Wertpapier als
ausgeübt gilt, der entsprechende Ausübungstag und
(c)
Wenn die Emittentin das Wertpapier kündigt, der entsprechende Tilgungstag .
Bewertungstag
Wenn kein Barrieren-Ereignis eingetreten ist, der auf den entsprechenden Beendigungstag
folgende Handelstag.
Fälligkeitstag
Der vierte unmittelbar folgende Geschäftstag nach
(a) wenn ein Barrieren-Ereignis eingetreten ist, dem entsprechenden Beendigungstag , oder
(b) wenn kein Barrieren-Ereignis eingetreten ist, dem entsprechenden Bewertungstag.
Weitere Angaben
Ausübungsart
Bermuda-Ausübungsart
Ausübungsfrist
Der Zeitraum ab einschließlich dem Wertstellungstag bei Emission.
Automatische Ausübung
Automatische Ausübung findet keine Anwendung.
Mindestausübungsbetrag
1 Wertpapier
Ganzzahliger Ausübungsbetrag
1 Wertpapier
Umrechnungskurs
Die Bestimmung des Umrechnungskurses erfolgt anhand des Umrechnungskurses zwischen der
Referenzwährung und der Abwicklungswährung, anhand des WMR Spot Fixing um 12:00 Uhr,
Ortszeit London, wie unter Ask auf der entsprechenden Unterseite zum jeweiligen
Umrechnungskurs zwischen der Referenzwährung und der Abwicklungswährung auf der Seite
<0#WMSPOTI> des Informationsdienstleisters Thomson Reuters veröffentlicht.
Sofern bis 12:30 Uhr, Ortszeit London das WMR Spot Fixing, unter Ask auf der entsprechenden
Unterseite zum jeweiligen Umrechnungskurs zwischen der Referenzwährung und der
Abwicklungswährung der Seite <0#WMSPOTI> des Informationsdienstleisters Thomson Reuters
nicht veröffentlicht wird, erfolgt die Bestimmung des Umrechnungskurses anhand des
Umrechnungskurses zwischen der Referenzwährung und der Abwicklungswährung, der nach
Maßgabe einer oder mehrerer von der Berechnungsstelle nach billigem Ermessen für geeignet
befundenen Referenzstellen berechnet wird.
Geschäftstag
Ein Tag, an dem das Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer
(TARGET2)-System betriebsbereit ist und an dem jede maßgebliche Clearingstelle Zahlungen
abwickelt. Samstag und Sonntag gelten nicht als Geschäftstag .
Anwendbares Recht
deutsches Recht
ISIN: DE000DM0Y0U3
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 50
Weitere Informationen zum Angebot der Wertpapiere
NOTIERUNG UND HANDEL
Notierung und Handel
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der
Frankfurter Wertpapierbörse, der kein geregelter Markt im Sinne der
Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der
Stuttgarter Wertpapierbörse, der kein geregelter Markt im Sinne der
Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Die Zulassung der Wertpapiere zu einem geregelten Markt an einer
Börse wurde nicht beantragt.
Mindesthandelsvolumen
1 Wertpapier
Schätzung der Gesamtkosten für die Zulassung zum Handel
Nicht anwendbar
ANGEBOT VON WERTPAPIEREN
Mindestzeichnungsbetrag für Anleger
Nicht anwendbar
Höchstzeichnungsbetrag für Anleger
Nicht anwendbar
Der Angebotszeitraum
Das Angebot der Wertpapiere beginnt am 18. Januar 2017 (08:00 Uhr
Ortszeit Frankfurt am Main) und endet am 24. August 2017
(vorbehaltlich einer Verlängerung über diesen Termin hinaus durch
Veröffentlichung eines oder mehrerer Basisprospekte für die
Emission
von
Zertifikaten,
Optionsscheinen
und
Schuldverschreibungen, die dem Basisprospekt vom 24. August 2016
nachfolgen).
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Anzahl der angebotenen
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu verringern.
Stornierung der Emission der Wertpapiere:
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Emission der
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu stornieren.
Vorzeitige Beendigung des Angebotszeitraums für die Wertpapiere : Die Emittentin behält sich vor, den Angebotszeitraum, gleich aus
welchem Grund, vorzeitig zu beenden.
Bedingungen für das Angebot:
Nicht anwendbar
Beschreibung des Antragsverfahrens:
Nicht anwendbar
Möglichkeit zur Reduzierung des Zeichnungsbetrags und
Rückerstattungsverfahren bei zu hohen Zahlungen der Antragsteller:
Nicht anwendbar
Angaben zu Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung der Nicht anwendbar
Wertpapiere:
Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der Ergebnisse des Nicht anwendbar
Angebots:
Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit Nicht anwendbar
von Zeichnungsrechten und Umgang mit nicht ausgeübten
Zeichnungsrechten:
Kategorien potenzieller Anleger, für die das Angebot der Wertpapiere Qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie und
gilt, und Angaben zur möglichen Beschränkung des Angebots
Nicht-Qualifizierte Anleger.
einzelner Tranchen auf bestimmte Länder:
Das Angebot kann an alle Personen in Deutschland und Österreich
erfolgen, die alle anderen in dem Basisprospekt angegebenen oder
anderweitig von der Emittentin und/oder den jeweiligen
Finanzintermediären festgelegten Anlagebedingungen erfüllen. In
anderen Ländern des EWR erfolgt das Angebot ausschließlich gemäß
einer Ausnahmeregelung, die eine Befreiung von der Prospektpflicht
gemäß der Prospektrichtlinie in der jeweils nationalrechtlichen
Umsetzung vorsieht.
Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten Betrags an die
Nicht anwendbar
Antragsteller und Informationen dazu, ob bereits vor Erhalt der
entsprechenden Mitteilung mit den Wertpapieren gehandelt werden
darf:
ISIN: DE000DM0Y0U3
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 51
Betrag der Gebühren und Steuern, die speziell für Zeichner oder
Käufer anfallen:
Nicht anwendbar
Name(n) und Adresse(n) (sofern der Emittentin bekannt) der
Platzierungsstellen in den verschiedenen Ländern, in denen das
Angebot erfolgt.
Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen nicht anwendbar
Zustimmung zur Verwendung des Prospekts:
Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle
Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung).
Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der
Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der
Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 der Prospektrichtlinie
erfolgen.
GEBÜHREN
Von der Emittentin an die Vertriebsstellen gezahlte Gebühren
Nicht anwendbar
Bestandsprovision
Nicht anwendbar
Platzierungsgebühr
Nicht anwendbar
1
Von der Emittentin nach der Emission von den Wertpapierinhabern Nicht anwendbar
erhobene Gebühren
WERTPAPIERRATINGS
Rating
Die Wertpapiere verfügen über kein Rating.
INTERESSEN AN DER EMISSION BETEILIGTER NATÜRLICHER UND JURISTISCHER PERSONEN
Interessen an der Emission beteiligter natürlicher und juristischer
Personen
Der Emittentin sind keine an der Emission der Wertpapiere beteiligten
Personen bekannt, die ein wesentliches Interesse an dem Angebot
haben.
RANGFOLGE DER WERTPAPIERE
Rangfolge der Wertpapiere
1
Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere dem
Anwendungsbereich des § 46f Absatz 7 Kreditwesengesetz ("KWG")
und erfüllen die Kriterien als Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten,
wie in Abschnitt „III. Allgemeine Informationen zum Programm - C.
Allgemeine Beschreibung des Programms“ unter „Rangfolge der
Wertpapiere“ beschrieben. Anleger sollten jedoch beachten, dass es
im Falle eines Insolvenzverfahrens nach deutschem Recht oder einer
Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen gegen die Emittentin der
zuständigen Abwicklungsbehörde oder dem zuständigen Gericht
obliegt, zu entscheiden, ob die im Rahmen des Programms
begebenen unbesicherten und nicht nachrangigen Wertpapiere die
Kriterien als Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten oder als
Nicht-Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten erfüllen.
Die Emittentin zahlt ggf. Platzierungsgebühren und Bestandsprovisionen in Form von verkaufsbezogenen Provisionen an die jeweilige(n)
Vertriebsstelle(n). Alternativ kann die Emittentin der/den jeweiligen Vertriebsstelle(n) einen angemessenen Abschlag auf den Emissionspreis
(ohne Ausgabeaufschlag) gewähren. Bestandsprovisionen können laufend aus denin den Produktbedingungen erwähnten Verwaltungsgebühren
auf Grundlage des Basiswerts bestritten werden. Fungiert die Deutsche Bank AG sowohl als Emittentin als auch als Vertriebsstelle in
Verbindung mit dem Verkauf ihrer eigenen Wertpapiere, werden die entsprechenden Beträge der Vertriebseinheit der Deutsche Bank AG intern
gutgeschrieben. Weitere Informationen zu Preisen und Preisbestandteilen sind den Punkten 5 und 6 im Abschnitt E "Interessenkonflikte" von
Teil II (Risikofaktoren) des Basisprospekts zu entnehmen.
ISIN: DE000DM0Y0U3
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 52
ANGABEN ZUM BASISWERT
Informationen zum Basiswert, zur vergangenen und künftigen Wertentwicklung des Basiswerts und zu seiner Volatilität sind auf der öffentlich
zugänglichen Webseite unter www.ariva.de erhältlich.
Der Sponsor des Basiswerts bzw. jedes den Basiswert bildenden Index unterhält zudem unter folgender Adresse eine Webseite, auf der
weitere Informationen (einschließlich einer Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Index, bestehend, wie jeweils anwendbar, aus dem
Typ des Index, der Berechnungsmethode und –formel, einer Beschreibung des individuellen Auswahlprozesses der Indexbestandteile und der
Anpassungsregeln) zum Basiswert erhältlich sein können.
Index Sponsor
Nikkei Inc.
Webseite:
www.nikkei.com
Index Disclaimer
All the intellectual and industrial property rights (including copyright) on the Nikkei Stock Average (“Index”) are the exclusive property of Nikkei
Inc. Among others, “Nikkei”, “Nikkei Stock Average” and “Nikkei 225” are registered trademarks owned by Nikkei Inc. Nikkei Inc. reserves all
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The Security is not in any way sponsored, endorsed or promoted by Nikkei Inc. Nikkei Inc. does not make any warranty or representation
whatsoever, express or implied, either as to the results to be obtained as to the use of the Index or the figure at which the Index stands at any
particular day or otherwise, warning that the past results or figure of the Index are not a reliable indicator for the results or the figure of the Index
in the future. The Index is compiled and calculated solely by Nikkei Inc. However, Nikkei Inc. shall not be liable to any person for an error in the
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Veröffentlichung weiterer Angaben durch die Emittentin
Die Emittentin beabsichtigt nicht, weitere Angaben zum Basiswert bereitzustellen.
ISIN: DE000DM0Y0U3
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 53
LÄNDERSPEZIFISCHE ANGABEN:
Bundesrepublik Deutschland
Zahl- und Verwaltungsstelle in Deutschland
In Deutschland ist die Zahl- und Verwaltungsstelle die Deutsche Bank
AG. Die Zahl- und Verwaltungsstelle handelt über ihre
Hauptgeschäftsstelle in Frankfurt am Main, die sich zum
Emissionstag unter folgender Anschrift befindet: Taunusanlage 12,
60325 Frankfurt am Main, Deutschland.
Republik Österreich
Zahl- und Verwaltungsstelle in Österreich
ISIN: DE000DM0Y0U3
In Österreich ist die Zahl- und Verwaltungsstelle die Deutsche Bank
AG handelnd über ihre Niederlassung Wien, die sich zum
Emissionstag unter folgender Anschrift befindet: Fleischmarkt 1, 1010
Wien, Österreich.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 54
Anhang zu den Endgültigen Bedingungen
Emissionsspezifische Zusammenfassung
Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten "Punkten". Diese Punkte sind in den Abschnitten A - E
enthalten und nummeriert (A.1 – E.7).
Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die für eine Zusammenfassung dieses Typs von Wertpapieren und Emittent erforderlich sind. Da
einige Punkte nicht adressiert werden müssen, kann es Lücken in der Nummerierungsreihenfolge geben.
Auch wenn ein Punkt aufgrund des Typs von Wertpapieren und Emittent erforderlich sein kann, besteht die Möglichkeit, dass zu diesem Punkt
keine relevanten Informationen gegeben werden können. In diesem Fall wird eine kurze Beschreibung des Punktes mit der Erwähnung
"Entfällt" eingefügt.
Punkt
A.1
Abschnitt A – Einleitung und Warnhinweise
Warnhinweis
Warnhinweis, dass
• die Zusammenfassung als Einführung zum Prospekt verstanden werden sollte,
• der Anleger jede Entscheidung zur Anlage in die betreffenden Wertpapiere auf die Prüfung des
gesamten Prospekts stützen sollte,
• für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in einem Prospekt enthaltenen
Informationen geltend gemacht werden, der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der
einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten
für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben könnte und
• die Deutsche Bank Aktiengesellschaft in ihrer Funktion als Emittentin, die die Verantwortung für
die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon übernommen hat und von
der der Erlass der Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon ausgeht,
haftbar gemacht werden kann, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend,
unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts
gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird,
nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die
Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen.
A.2
Zustimmung zur
Verwendung des
Basisprospekts
• Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts für eine spätere Weiterveräußerung oder
endgültige Platzierung der Wertpapiere durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung).
• Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch
Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 der
Prospektrichtlinie erfolgen.
• Diese Zustimmung erfolgt nicht vorbehaltlich etwaiger Bedingungen.
• Im Fall, dass ein Finanzintermediär ein Angebot macht, unterrichtet dieser
Finanzintermediär die Anleger zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage über die
Angebotsbedingungen.
Punkt
Abschnitt B – Emittentin
B.1
Juristische und
kommerzielle
Bezeichnung der
Emittentin
B.2
Sitz,
Rechtsform, Die Deutsche Bank ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die Bank hat ihren Sitz in
geltendes Recht und Frankfurt am Main, Deutschland. Sie unterhält ihre Hauptniederlassung unter der Anschrift
Land der Gründung der Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland (Telefon: +49-69-910-00).
Emittentin
B.4b
Trends
Mit Ausnahme der Auswirkungen der makroökonomischen Bedingungen und des Marktumfelds,
Rechtsrisiken in Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise sowie der Auswirkungen gesetzlicher
und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, die für Finanzinstitute in Deutschland und der Europäischen
Union gelten, gibt es keine bekannten Trends, Unsicherheiten, Anforderungen, Verpflichtungen oder
Ereignisse, die im laufenden Geschäftsjahr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit wesentliche
Auswirkungen auf die Aussichten der Emittentin haben werden.
B.5
Beschreibung
der
Gruppe und der Stellung
der Emittentin innerhalb
dieser Gruppe
Die Deutsche Bank ist die Konzernobergesellschaft und zugleich die bedeutendste Gesellschaft des
Deutsche Bank-Konzerns, einem Konzern bestehend aus Banken, Kapitalmarktunternehmen,
Fondsgesellschaften, Gesellschaften zur Immobilienfinanzierung, Teilzahlungsunternehmen,
Research- und Beratungsunternehmen und anderen in- und ausländischen Unternehmen
(der"Deutsche Bank-Konzern").
ISIN: DE000DM0Y0U3
Die juristische und kommerzielle Bezeichnung der Emittentin lautet Deutsche Bank
Aktiengesellschaft ("Deutsche Bank" oder die "Bank").
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 55
B.9
Gewinnprognosen oder Entfällt. Es werden keine Gewinnprognosen oder –schätzungen abgegeben.
-schätzungen
B.10
Beschränkungen
im Entfällt. Es gibt keine Beschränkungen im Bestätigungsvermerk zu den historischen
Bestätigungsvermerk zu Finanzinformationen.
den
historischen
Finanzinformationen
B.12
Ausgewählte wesentliche Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bilanz der Deutsche Bank AG, der den
historische
maßgeblichen geprüften konsolidierten und in Übereinstimmung mit den IFRS erstellten
Finanzinformationen
Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2014 und zum 31. Dezember 2015 sowie den ungeprüften
konsolidierten Zwischenfinanzangaben zum 30. September 2015 und zum 30. September 2016
entnommen ist.
31. Dezember 2014
(IFRS, geprüft)
30. September
2015
(IFRS,
3.530.939.215,36
3.530.939.215,3
31. Dezember 2015
(IFRS, geprüft)
30. September
2016
(IFRS,
3.530.939.215,36
3.530.939.215,36
ungeprüft)
Grundkapital (in Euro)
ungeprüft)
6
Anzahl
der 1.379.273.131
*
1.379.273.131
1.379.273.131
1.379.273.131*
1.719.374
1.629.130
1.688.951
1.650.495
1.561.506
1.622.224
(in 73.223
68.879
67.624
66.727
15,2%
13,4%
13,2%
12,6%2
16,1%
15,0%
14,7%
14,5%3
Stammaktien
Summe
der
Aktiva 1.708.703
(in Millionen Euro)
Summe
der 1.635.481
Verbindlichkeiten
(in
Millionen Euro)
Eigenkapital
Millionen Euro)
Harte
Kernkapitalquote
1
Kernkapitalquote1
*
Quelle: Internetseite der Emittentin unter https://www.db.com/ir/de/informationen-zur-aktie.htm; Stand: 14. November 2016.
1
Die Kapitalquoten basieren auf den Übergangsbestimmungen der CRR/CRD 4-Eigenkapitalvorschriften.
2
Die auf Basis einer vollständigen Umsetzung von CRR/CRD 4 berechnete Harte Kernkapitalquote belief sich zum 30.
September 2016 auf 11,1% (im Einklang mit der Entscheidung des Vorstands, keine Dividende auf Stammaktien für das
Geschäftsjahr 2016 vorzuschlagen).
3
Die auf Basis einer vollständigen Umsetzung von CRR/CRD 4 berechnete Kernkapitalquote belief sich zum 30. September
2016 auf 12,3%.
Erklärung, dass sich die Seit dem 31. Dezember 2015 sind keine wesentlichen negativen Veränderungen in den Aussichten
Aussichten
der der Deutschen Bank eingetreten.
Emittentin
seit
dem
Datum
des
letzten
veröffentlichten geprüften
Abschlusses
nicht
wesentlich
verschlechtert
haben,
oder Beschreibung jeder
wesentlichen
Verschlechterung
Beschreibung
Entfällt. Seit dem 30. September 2016 ist keine wesentliche Veränderung der Finanzlage oder
wesentlicher
Handelsposition des Deutsche Bank-Konzerns oder der Deutschen Bank eingetreten.
Veränderungen
der
Finanzlage
oder
Handelsposition
der
Emittentin, die nach dem
von den historischen
ISIN: DE000DM0Y0U3
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 56
Finanzinformationen
abgedeckten Zeitraum
eingetreten sind
B.13
Ereignisse
aus
jüngsten Zeit
der Entfällt. Es gibt keine Ereignisse aus der jüngsten Zeit – insbesondere betreffend die Emittentin –, die
wesentlich für die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit der Emittentin sind.
B.14
Abhängigkeit von
anderen Unternehmen
der Gruppe
B.15
Haupttätigkeiten
Emittentin
Entfällt. Die Emittentin ist nicht von anderen Unternehmen der Gruppe abhängig.
der Gegenstand der Deutschen Bank ist gemäß ihrer Satzung der Betrieb von Bankgeschäften jeder Art,
die Erbringung von Finanz- und sonstigen Dienstleistungen und die Förderung der internationalen
Wirtschaftsbeziehungen. Die Bank kann diesen Unternehmensgegenstand selbst oder durch Tochterund Beteiligungsunternehmen verwirklichen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Bank zu allen
Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern,
insbesondere zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken, zur Errichtung von
Zweigniederlassungen im In- und Ausland, zum Erwerb, zur Verwaltung und zur Veräußerung von
Beteiligungen an andere Unternehmen sowie zum Abschluss von Unternehmensverträgen.
Der Deutsche Bank-Konzern ist gegliedert in die folgenden fünf Unternehmensbereiche:
•
Corporate & Investment Banking (CIB);
•
Global Markets (GM);
•
Deutsche Asset Management (DeAM);
•
Private Wealth & Commercial Clients (PWCC); und
•
Non-Core Operations Unit (NCOU).
Die fünf Unternehmensbereiche werden von Infrastrukturfunktionen unterstützt. Darüber hinaus hat
der Deutsche Bank-Konzern eine regionale Managementstruktur, die weltweit regionale
Zuständigkeiten abdeckt.
Die Deutsche Bank unterhält Geschäftsbeziehungen mit bestehenden und neuen Kunden in nahezu
jedem Land der Welt. Diese Geschäftsaktivitäten werden abgewickelt über:
•
Tochtergesellschaften und Filialen in zahlreichen Ländern,
•
Repräsentanzen in anderen Ländern und
•
einen oder mehrere Repräsentanten zur Betreuung ihrer Kunden in einer Reihe von
weiteren Ländern.
B.16
Beteiligungen
oder Entfällt. Nach den Meldungen wesentlicher Beteiligungen gemäß §§ 21 ff. des
Beherrschungsver
Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) gibt es nur drei Aktionäre, die über 3 %, aber unter 10 % der
hältnisse
Aktien an der Emittentin halten. Nach Kenntnis der Emittentin existieren keine weiteren Aktionäre, die
über 3 % der Aktien halten. Die Emittentin ist daher weder unmittelbar noch mittelbar beherrscht oder
kontrolliert.
Punkt
C.1
Abschnitt C – Wertpapiere
Art und Gattung der Gattung der Wertpapiere
Wertpapiere,
einschließlich
jeder Die Wertpapiere werden durch eine Globalurkunde (die " Globalurkunde ") verbrieft.
WertpapierEs werden keine effektiven Stücke ausgegeben.
kennnummer
Die Wertpapiere werden als Inhaberpapiere begeben.
Art der Wertpapiere
Bei den Wertpapieren handelt es sich um Optionsscheine .
Wertpapierkennnummer(n) der Wertpapiere
ISIN:
DE000DM0Y0U3
WKN:
DM0Y0U
C.2
Währung
Euro ("EUR")
C.5
Beschränkungen der
freien Übertragbarkeit
der Wertpapiere
Jedes Wertpapier ist nach dem jeweils anwendbaren Recht und gegebenenfalls den jeweils geltenden
Vorschriften und Verfahren der Clearingstelle übertragbar, in deren Unterlagen die Übertragung
vermerkt wird.
ISIN: DE000DM0Y0U3
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 57
C.8
Mit den Wertpapieren
verbundene
Rechte,
einschließlich
der
Rangordnung
und
Beschränkungen dieser
Rechte
Anwendbares Recht der Wertpapiere
Die Wertpapiere unterliegen deutschem Recht. Die Schaffung der Wertpapiere kann der für die
Clearingstelle geltenden Rechtsordnung unterliegen.
Mit den Wertpapieren verbundene Rechte
Durch die Wertpapiere erhalten die Inhaber der Wertpapiere bei Tilgung oder Ausübung Anspruch auf
Erhalt eines Auszahlungsbetrages und/oder eines Lieferbestandes.
Beschränkungen der Rechte
Die Emittentin ist unter den in den Emissionsbedingungen festgelegten Voraussetzungen zur
Kündigung der Wertpapiere und zu Anpassungen der Emissionsbedingungen berechtigt.
Status der Wertpapiere
Die Wertpapiere begründen direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin,
die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen
Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, vorbehaltlich jedoch eines Vorrangs, der
bestimmten nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten im Fall von
Abwicklungsmaßnahmen in Bezug auf die Emittentin oder im Fall der Auflösung, der Liquidation oder
der Insolvenz der Emittentin oder eines Vergleichs oder eines anderen der Abwendung der Insolvenz
dienenden Verfahrens gegen die Emittentin aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eingeräumt wird.
C.11
C.15
Antrag auf Zulassung
zum Handel, um die
Wertpapiere an einem
geregelten Markt oder
anderen gleichwertigen
Märkten zu platzieren,
wobei die betreffenden
Märkte zu nennen sind
Entfällt. Die Zulassung der Wertpapiere zu einem geregelten Markt an einer Börse wurde nicht
beantragt.
Beschreibung, wie der
Wert der Anlage durch
den
Wert
des
Basisinstruments/der
Basisinstrumente
beeinflusst wird, es sei
denn, die Wertpapiere
haben
eine
Mindeststückelung von
100 000 EUR
Mit diesem WAVE XXL Call-Optionsschein ohne festen Fälligkeitstermin können Anleger
überproportional (gehebelt) an der positiven Entwicklung des Basiswerts teilnehmen.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse, der
kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der Stuttgarter Wertpapierbörse, der
kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Im Gegenzug nehmen sie aber auch gehebelt an einer negativen Entwicklung des Basiswerts teil und
tragen zudem das Risiko einer sofortigen Laufzeitbeendigung (Barrieren-Ereignis) des WAVE XXL
Call-Optionsscheins, wenn der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt während des
Beobachtungszeitraums auf oder unter der Barriere liegt. In diesem Fall erhalten Anleger als
Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den der von der
Emittentin festgestellte Stop-Loss-Referenzpreis den Basispreis überschreitet. Liegt der Basiswert
zum jeweiligen Zeitpunkt auf oder unter dem Basispreis – was insbesondere bei starker Bewegung
des Basiswerts zum Zeitpunkt des Barrieren-Ereignisses der Fall sein kann -, erhalten Anleger nur
den Mindestbetrag.
Bei Nichteintritt eines Barrieren-Ereignisses erhalten Anleger, nach Ausübung des Wertpapiers an
einem Ausübungstag oder Kündigung durch die Emittentin mit Wirkung zu einem Tilgungstag, am
Fälligkeitstag als Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den
der Schlussreferenzpreis den Basispreis übersteigt.
Wegen des Fehlens einer festen Laufzeit wird der anfänglich geltende Basispreis
konstruktionsbedingt täglich um eine für die Emittentin anfallende Finanzierungskomponente
angepasst, auf Grundlage der jeweiligen Marktzinsen zuzüglich eines von der Emittentin bei
Emission des Wertpapiers festgelegten Prozentsatzes.
Darüber hinaus ist bei Zahlung einer Bardividende durch den Index-Sponsor des Basiswerts der
Dividendenanpassungstag ein zusätzlicher Anpassungstag, und der Basispreis wird um den
jeweiligen Dividendenfaktor reduziert, welcher die gezahlte Dividende abzüglich eines
Ausgleichsbetrags für hierauf anfallende Steuern u.ä. berücksichtigt.
Schließlich wird auch die anfänglich geltende Barriere an jedem nachfolgenden Anpassungstag so
angepasst, dass diese jeweils der Summe aus dem jeweils geltenden Basispreis und
Barrieren-Anpassungsbetrag entspricht. Der Barrieren-Anpassungsbetrag wiederum ist das Produkt
aus dem jeweils geltenden Basispreis und dem Barrieren-Anpassungssatz, wobei letzterer,
gegenüber dem Stand am Emissionstag, von der Emittentin an jedem Anpassungstag nach
vernünftigem Ermessen neu festgesetzt werden kann, um einen wertlosen Verfall des Wertpapiers
ohne jede Auszahlung nach Eintritt eines Barrieren-Ereignisses mit der gleichen Wahrscheinlichkeit
wie bei dessen Emission zu verhindern (unter Berücksichtigung insbesondere der Volatilität und
Liquidität des Basiswerts).
Der Basiswert wird in der Referenzwährung festgestellt; die Umrechnung der hierauf beruhenden
Beträge in die Abwicklungswährung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Umrechnungskurses .
Während der Laufzeit erhalten Anleger keine laufenden Erträge wie z.B. Zinsen.
Anlegern stehen zudem keine Ansprüche auf den/aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte, Dividenden)
ISIN: DE000DM0Y0U3
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 58
zu.
C.16
Barriere
(am Emissionstag ) 18.800,00 Indexpunkte, wird nachfolgend an
jedem Anpassungstag angepasst.
Basispreis
(am Emissionstag) 18.252,00 Indexpunkte, wird nachfolgend täglich
um die Finanzierungskomponente angepasst.
Beendigungstag
Der früheste der folgenden Tage:
(a)
Wenn ein Barrieren-Ereignis eingetreten ist, der letzte Tag
des Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums;
(b)
Wenn der Wertpapierinhaber das Wertpapier ausgeübt hat
oder das Wertpapier als ausgeübt gilt, der entsprechende
Ausübungstag und
(c)
Wenn die Emittentin das Wertpapier kündigt, der
entsprechende Tilgungstag.
Beobachtungszeitraum
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag (08:00 Uhr
Ortszeit Frankfurt am Main) bis einschließlich zum maßgeblichen
Zeitpunkt für die Bestimmung des Schlussreferenzpreises am
Bewertungstag.
Bezugsverhältnis
0,1
Emissionstag
18. Januar 2017
Mindestbetrag
EUR 0,001 je Wertpapier
Stop-Loss-Referenzpreis
Ein von der Berechnungsstelle nach billigem Ermessen auf der
Grundlage der aus der Auflösung von Absicherungsgeschäften
erzielten Erlöse als der marktgerechte Preis des Basiswerts zu einem
von der Emittentin unter Berücksichtigung von Faktoren wie der
Liquidität des Basiswerts nach billigem Ermessen ausgewählten
Zeitpunkt innerhalb des
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums bestimmter Betrag.
Stop-Loss-ReferenzpreisBewertungszeitraum
Der Zeitraum ab Eintritt des Barrieren-Ereignisses bis maximal drei
Stunden danach.
Tilgungstag
Der bei Kündigung durch die Emittentin in der Kündigungsmitteilung
angegebene Tag.
Wertstellungstag bei
Emission
20. Januar 2017
Verfalltag
oder Fälligkeitstag:
Fälligkeitstermin
der
derivativen Wertpapiere
—
Ausübungstermin
oder
letzter
Referenztermin
Der vierte unmittelbar folgende Geschäftstag nach
(a) wenn ein Barrieren-Ereignis eingetreten
entsprechenden Beendigungstag, oder
ist,
dem
(b) wenn kein Barrieren-Ereignis
entsprechenden Bewertungstag.
ist,
dem
eingetreten
Ausübungstage:
Der auf den 7. Kalendertag folgende Geschäftstag im Februar jeden
Kalenderjahrs während des Zeitraums ab einschließlich dem
Wertstellungstag bei Emission.
Bewertungstag:
Wenn kein Barrieren-Ereignis eingetreten ist, der auf den
entsprechenden Beendigungstag folgende Handelstag.
C.17
Abrechnungsverfahren
Seitens der Emittentin fällige Auszahlungsbeträge werden zur Auszahlung an die Wertpapierinhaber
für
die
derivativen auf die jeweilige Clearingstelle übertragen.
Wertpapiere
Die Emittentin wird durch Zahlungen an die jeweilige Clearingstelle oder den von dieser/diesem
angegebenen Zahlungsempfänger in Höhe des gezahlten Betrages von ihren Zahlungsverpflichtungen
befreit.
C.18
Beschreibung
der Zahlung des Auszahlungsbetrages an die jeweiligen Wertpapierinhaber am Fälligkeitstag.
Tilgung bei derivativen
Wertpapieren
C.19
Ausübungspreis
endgültiger
Referenzpreis
Basiswerts
C.20
oder Schlussreferenzpreis : Der Referenzpreis am Bewertungstag.
des
Art des Basiswerts und Typ:
Angabe des Ortes, an
ISIN: DE000DM0Y0U3
Index
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 59
dem Informationen über Bezeichnung: Nikkei 225® Index (Preisindex)
den Basiswert erhältlich
ISIN:
JP9010C00002
sind
Informationen zur historischen und fortlaufenden Wertentwicklung des Basiswerts und zu seiner
Volatilität sind auf der öffentlich zugänglichen Webseite unter www.ariva.de erhältlich.
Punkt
D.2
Abschnitt D – Risiken
Zentrale Angaben zu den Anleger sind dem Risiko einer Insolvenz infolge einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der
zentralen Risiken, die Emittentin, d. h. dem Risiko einer vorübergehenden oder endgültigen Unfähigkeit zur termingerechten
der Emittentin eigen sind Erfüllung von Zins- und/oder Tilgungsverpflichtungen, ausgesetzt. Eine Bewertung dieses Risikos
wird mittels der Emittentenratings vorgenommen.
Im Folgenden werden Faktoren beschrieben, die sich nachteilig auf die Profitabilität der Deutschen
Bank auswirken können:
ISIN: DE000DM0Y0U3
•
Ein gedämpftes Wirtschaftswachstum in jüngster Zeit und Unsicherheiten hinsichtlich der
künftigen Wachstumsaussichten haben negative Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage
einiger Geschäftsbereiche der Deutschen Bank, während die Margen zahlreicher
Geschäftsbereiche der Deutschen Bank aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus und des
Wettbewerbs im Finanzdienstleistungssektor unter Druck geraten sind. Sollten diese
Bedingungen anhalten oder sich verschlechtern, könnte dies das Geschäft, die Ertragslage oder
die strategischen Ziele der Deutschen Bank beeinträchtigen.
•
Die steigende Attraktivität anti-europäischer politischer Bewegungen für Wähler in einigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union könnte zu einer teilweisen Rückabwicklung der
europäischen Integration führen. Insbesondere hat das Vereinigte Königreich am 23. Juni 2016 in
einem nationalen Referendum für einen Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. Das
Referendum ist nicht rechtlich verbindlich und der Zeitpunkt, wann die EU-Mitgliedschaft des
Vereinigten Königreichs endet, hängt vom Ergebnis der Verhandlungen über den Austritt ab, die
beginnen, wenn das Vereinigte Königreich beim Europäischen Rat formal ein Austrittsgesuch
stellt. Angesichts dieser und anderer Unsicherheiten in Zusammenhang mit einem EU-Austritt
des Vereinigten Königreichs ist es schwierig, die genauen Auswirkungen auf die Deutsche Bank
abzuschätzen. Jedoch könnten die Entwicklungen im Vereinigten Königreich oder eine Eskalation
politischer Risiken in anderen EU-Mitgliedstaaten das Vertrauen in die Europäische Union und
ihren Binnenmarkt sowie die Eurozone untergraben und, einzeln oder in Wechselwirkung
miteinander, möglicherweise zu einer Abschwächung des Geschäftsvolumens, Abschreibungen
von Vermögenswerten und Verlusten in allen Geschäftsbereichen der Deutschen Bank führen.
Die Möglichkeiten der Deutschen Bank, sich gegen diese Risiken abzusichern, sind begrenzt.
•
Die Deutsche Bank könnte gezwungen sein, Abschreibungen auf den Bestand von Forderungen
gegen europäische und andere Staaten vorzunehmen, wenn die europäische Staatsschuldenkrise
wieder auflebt. Die Kreditausfallabsicherungen, die die Deutsche Bank eingegangen ist, um ihr
Kreditrisiko gegenüber betroffenen Staaten zu steuern, könnten zum Ausgleich dieser Verluste
nicht ausreichen.
•
Die Deutsche Bank hat einen steten Bedarf an Liquidität, um ihre Geschäftsaktivitäten zu
refinanzieren. Sie könnte von Phasen eines marktweiten oder bankenspezifischen
Liquiditätsengpasses betroffen sein, und die ihr zur Verfügung stehende Liquidität könnte sich als
nicht ausreichend erweisen, selbst wenn ihr zugrunde liegendes Geschäft stark bleibt.
•
Bereits umgesetzte sowie geplante aufsichtsrechtliche Reformen als Antwort auf die Schwäche
des Finanzsektors haben zusammen mit der allgemein verstärkten regulatorischen
Überwachung eine erhebliche Unsicherheit für die Deutsche Bank geschaffen und könnten ihr
Geschäft sowie ihre Fähigkeit zur Umsetzung ihrer strategischen Pläne beeinträchtigen.
•
Gesetzliche Vorschriften zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und
Wertpapierfirmen könnten sich erheblich auf die Geschäftstätigkeit der Deutschen Bank
auswirken und zu Verlusten für ihre Aktionäre und Gläubiger führen, wenn die zuständigen
Behörden Abwicklungsmaßnahmen im Hinblick auf die Deutsche Bank anordnen.
•
Änderungen der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen verlangen von der
Deutschen Bank eine erhöhte Kapitalunterlegung und könnten ihr Geschäftsmodell, die Finanzund Ertragslage und das generelle Wettbewerbsumfeld, in dem sie sich bewegt, wesentlich
beeinflussen. Annahmen im Markt, die Deutsche Bank könnte ihre Kapitalanforderungen nicht mit
einem angemessenen Puffer einhalten, oder Forderungen nach einer Kapitalausstattung über das
erforderliche Maß hinaus könnten die Auswirkungen der vorgenannten Faktoren auf ihr Geschäft
und ihr Ergebnis noch verstärken.
•
Vorschriften in den Vereinigten Staaten und in Deutschland sowie Vorschläge der Europäischen
Union in Bezug auf ein Verbot des Eigenhandels oder dessen Abtrennung vom Einlagengeschäft
könnten wesentliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Deutschen Bank haben.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 60
ISIN: DE000DM0Y0U3
•
Andere im Zuge der Finanzkrise verabschiedete oder vorgeschlagene aufsichtsrechtliche
Reformen, beispielsweise umfassende neue Vorschriften hinsichtlich der Tätigkeit der
Deutschen Bank bezüglich des Derivategeschäfts, Bankenabgaben, Einlagensicherung oder eine
mögliche Finanztransaktionssteuer, könnten zu einer wesentlichen Erhöhung der betrieblichen
Aufwendungen der Deutschen Bank führen und sich nachteilig auf ihr Geschäftsmodell auswirken.
•
Nachteilige Marktbedingungen, ein historisch niedriges Preisniveau, Volatilität und die
Zurückhaltung der Anleger haben sich auf die Erträge und Gewinne der Deutschen Bank bereits
erheblich nachteilig ausgewirkt und können auch in der Zukunft erhebliche nachteilige
Auswirkungen haben. Dies gilt insbesondere für das Investmentbanking, das Brokerage-Geschäft
und andere kommissions- und gebührenabhängige Geschäftsbereiche. Die Deutsche Bank hat
infolgedessen bereits erhebliche Verluste in den Bereichen Trading und Investment erlitten, die
sich auch in Zukunft fortsetzen könnten.
•
Die Deutsche Bank hat im April 2015 die nächste Phase ihrer Strategie, die Strategie 2020,
verkündet und weitere Details hierzu im Oktober 2015 bekannt gegeben. Sollte es der Deutschen
Bank nicht gelingen, ihre strategischen Ziele erfolgreich umzusetzen, könnte dies dazu führen,
dass sie nicht in der Lage ist, ihre finanziellen Ziele zu erreichen, oder Verluste, eine sinkende
Profitabilität oder eine Erosion ihrer Kapitalbasis erleidet, und ihre Finanz- und Ertragslage sowie
ihr Aktienkurs wesentlich nachteilig beeinflusst werden.
•
Als Teil der Strategie 2020 hat die Deutsche Bank ihre Absicht verkündet, die Deutsche
Postbank AG (zusammen mit ihren Tochtergesellschaften: „Postbank“) zu entkonsolidieren. Die
Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, die Postbank zu einem für sie vorteilhaften Preis,
zu sonstigen für sie vorteilhaften Bedingungen oder überhaupt zu veräußern, und könnte
erhebliche Verluste aufgrund ihrer Postbank-Beteiligung oder einer Veräußerung der Postbank
erleiden.
•
Die Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, nicht zum Kerngeschäft gehörende
Vermögenswerte zu für sie vorteilhaften Konditionen oder überhaupt zu verkaufen. Aus solchen
nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögenswerten sowie anderen Investitionen könnten
unabhängig von der Marktentwicklung erhebliche Verluste entstehen.
•
Die Deutsche Bank ist in einem Umfeld tätig, in dem der Grad der Regulierung bereits hoch ist
und noch weiter zunimmt und das darüber hinaus für Rechtsstreitigkeiten anfällig ist, so dass sie
Schadensersatzansprüchen und anderen Kosten, deren Höhe beträchtlich und schwierig
abzuschätzen sein kann, sowie rechtlichen, aufsichtsrechtlichen Sanktionen und
Reputationsschädigungen ausgesetzt sein kann.
•
Die Deutsche Bank ist gegenwärtig Adressat globaler Untersuchungen verschiedener Aufsichtsund Strafverfolgungsbehörden sowie damit zusammenhängender Zivilklagen in Bezug auf
mögliches Fehlverhalten. Der Ausgang dieser Vorgänge lässt sich nicht vorhersehen und kann
sich wesentlich nachteilig auf die Ertrags- und Finanzlage der Deutschen Bank sowie ihre
Reputation auswirken.
•
Die Deutsche Bank ist im Rahmen ihres nicht klassischen Kreditgeschäfts Kreditrisiken
ausgesetzt, die erheblich über die Risiken aus dem klassischen Bankkreditgeschäft hinausgehen.
•
Infolge von Veränderungen des Zeitwertes (Fair Value) ihrer Finanzinstrumente hat die
Deutsche Bank Verluste erlitten und könnte weitere Verluste erleiden.
•
Ungeachtet bestehender Grundsätze, Verfahren und Methoden zur Überwachung von Risiken ist
die Deutsche Bank unerkannten und nicht vorhergesehenen Risiken ausgesetzt, die zu
erheblichen Verlusten führen könnten.
•
Operationelle Risiken (das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das
Versagen von internen Verfahren (einschließlich Arbeits-, Organisations- und Kontrollverfahren),
Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse (z.B. strafbare Handlungen oder
Naturkatastrophen) verursacht werden, einschließlich Rechtsrisiken) können das Geschäft der
Deutschen Bank beeinträchtigen und zu erheblichen Verlusten führen.
•
Die operationellen Systeme der Deutschen Bank sind zunehmend dem Risiko von
Cyberangriffen und sonstiger Internetkriminalität ausgesetzt, die wesentliche Verluste von
Kundendaten zur Folge haben könnten, was zu einer Reputationsschädigung der Deutschen Bank,
zur Verhängung von aufsichtsrechtlichen Sanktionen sowie zu finanziellen Verlusten führen
könnte.
•
Der Umfang der Clearing-Geschäfte der Deutschen Bank setzt sie erhöhten Gefahren
erheblicher Verluste aus, sollten ihre Systeme nicht ordnungsgemäß funktionieren.
•
Die Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, Akquisitionsmöglichkeiten zu identifizieren
und Akquisitionen durchzuführen. Sowohl Akquisitionen als auch das Absehen von Zukäufen
können die Ertragslage und den Aktienkurs der Deutschen Bank erheblich beeinträchtigen.
•
Intensiver Wettbewerb auf dem deutschen Heimatmarkt der Deutschen Bank sowie auf den
internationalen Märkten könnte die Erträge und die Profitabilität der Deutschen Bank wesentlich
beeinträchtigen.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 61
•
D.6
Zentrale Angaben zu den
zentralen Risiken, die
den Wertpapieren eigen
sind
sowie
Risikohinweis
darauf,
dass der Anleger seinen
Kapitaleinsatz ganz oder
teilweise verlieren könnte
Transaktionen mit Geschäftspartnern in Ländern, die vom State Department der Vereinigten
Staaten als Staaten eingeordnet werden, die den Terrorismus unterstützen, oder mit Personen,
die Gegenstand von Wirtschaftssanktionen der Vereinigten Staaten sind, könnten mögliche
Kunden und Investoren davon abhalten, mit der Deutschen Bank Geschäfte zu machen oder in
ihre Wertpapiere zu investieren, ihrer Reputation schaden oder zur aufsichtsrechtlichen
Maßnahmen führen, die ihr Geschäft wesentlich beeinträchtigen könnten.
An den Basiswert gekoppelte Wertpapiere
In regelmäßigen Abständen und/oder bei Ausübung oder Tilgung der Wertpapiere zu zahlende
Beträge bzw. zu liefernde Vermögenswerte sind an den Basiswert gekoppelt, der einen oder mehrere
Referenzwert(e) umfassen kann. Der Kauf von oder die Anlage in an den Basiswert gekoppelte
Wertpapiere beinhaltet erhebliche Risiken.
Die Wertpapiere sind keine herkömmlichen Wertpapiere und daher mit verschiedenen besonderen
Anlagerisiken verbunden, über die sich potenzielle Anleger vor einer Anlage vollständig im Klaren
sein sollten. Potenzielle Anleger in die Wertpapiere sollten mit Wertpapieren vertraut sein, die
ähnliche Merkmale aufweisen, alle Unterlagen vollständig überprüfen, die Emissionsbedingungen der
Wertpapiere lesen und verstehen sowie sich über die Art und den Umfang des Exposure in Bezug auf
das Verlustrisiko im Klaren sein.
Potenzielle Anleger sollten sicherstellen, dass sie die jeweilige Formel, auf deren Basis die zu
zahlenden Beträge bzw. die zu liefernden Vermögenswerte berechnet werden, verstehen, und, falls
erforderlich, ihren/ihre persönlichen Berater zu Rate ziehen.
Mit dem Basiswert verbundene Risiken
Wegen des Einflusses des Basiswerts auf den Anspruch aus dem Wertpapier sind Anleger, wie bei
einer Direktanlage in den Basiswert, sowohl während der Laufzeit als auch zum Laufzeitende Risiken
ausgesetzt, die auch mit einer Anlage in den jeweiligen Index allgemein verbunden sind.
Währungsrisiken
Da die Währung des Basiswerts nicht mit der Abwicklungswährung des Wertpapiers übereinstimmt,
sind Anleger sowohl während der Laufzeit als auch zum Laufzeitende dem Risiko für sie nachteiliger
Wechselkursänderungen ausgesetzt. Ein Wechselkursrisiko besteht für Anleger darüber hinaus auch
dann, wenn die Abwicklungswährung nicht ihre Heimatwährung ist.
Vorzeitige Beendigung
Die Emissionsbedingungen der Wertpapiere enthalten eine Bestimmung, laut derer die Wertpapiere
von der Emittentin bei Erfüllung bestimmter Bedingungen vorzeitig getilgt werden können. Folglich
können die Wertpapiere einen niedrigeren Marktwert aufweisen als ähnliche Wertpapiere ohne ein
solches Tilgungsrecht der Emittentin. Während des Zeitraums, in dem die Wertpapiere auf diese
Weise getilgt werden können, steigt der Marktwert der Wertpapiere im Allgemeinen nicht wesentlich
über den Preis, zu dem sie zurückgezahlt, getilgt oder gekündigt werden können. Dies gilt auch, wenn
die Emissionsbedingungen der Wertpapiere eine automatische Tilgung oder Kündigung der
Wertpapiere vorsehen (z. B. Knock-out- bzw. Auto-Call-Option).
Vorzeitige Kündigung durch die Emittentin
Die Emittentin ist berechtigt, die Wertpapiere gemäß den Emissionsbedingungen vorzeitig zu
kündigen und zu einem in den Emissionsbedingungen festgelegten Auszahlungsbetrag
zurückzuzahlen bzw. zu tilgen. Dieser Betrag kann unter dem Marktwert der Wertpapiere und dem
investierten Betrag liegen.
Instrument der Gläubigerbeteiligung und sonstige Abwicklungsmaßnahmen
Stellt die zuständige Behörde fest, dass die Emittentin ausfällt oder wahrscheinlich ausfällt und sind
bestimmte weitere Bedingungen erfüllt, so hat die zuständige Abwicklungsbehörde die Befugnis zur
teilweisen oder vollständigen Herabschreibung des Nennwerts der Wertpapiere beziehungsweise der
Ansprüche aus den Wertpapieren sowie von Zinsen oder sonstigen Beträgen in Bezug auf die
Wertpapiere, zur Umwandlung der Wertpapiere in Anteile oder sonstige Instrumente des harten
Kernkapitals (diese Herabschreibungs- und Umwandlungsbefugnisse werden üblicherweise als
„Instrument der Gläubigerbeteiligung“ bezeichnet), oder zur Anwendung sonstiger
Abwicklungsmaßnahmen, unter anderem einer Übertragung der Wertpapiere auf einen anderen
Rechtsträger oder einer Änderung der Bedingungen der Wertpapiere bzw. deren Löschung.
Risiken zum Laufzeitende
Liegt der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt während des Beobachtungszeitraums auf oder unter
der Barriere, tritt beim WAVE XXL Call-Optionsschein das Barrieren-Ereignis ein und die Laufzeit
des WAVE XXL Call-Optionsscheins endet sofort. Eine Kurserholung ist ausgeschlossen. In diesem
Fall wird der Auszahlungsbetrag auf Grundlage der Differenz zwischen Wert des Basiswerts im
Zeitraum nach Eintritt des Barrieren-Ereignisses und Basispreis bestimmt, und Anleger verlieren bis
auf den Mindestbetrag u. U. ihren gesamten Anlagebetrag oder einen Großteil davon. Andernfalls
ISIN: DE000DM0Y0U3
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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erleiden Anleger einen Verlust, wenn der Basiswert am Bewertungstag so nahe am Basispreis liegt,
dass der Auszahlungsbetrag unter dem Erwerbspreis des WAVE XXL Call-Optionsscheins liegt. Das
Barrieren-Ereignis kann jederzeit während der Handelszeiten des Basiswerts eintreten;
gegebenenfalls auch außerhalb der Handelszeiten des WAVE XXL Call-Optionsscheins.
Möglicher Totalverlust
Ist kein Mindestauszahlungsbetrag vorgesehen, erleiden Anleger unter Umständen einen Totalverlust
ihrer Anlage in das Wertpapier.
Auch wenn ein Mindestauszahlungsbetrag vorgesehen ist, erleiden Anleger unter Umständen einen
Verlust, der einem Totalverlust ihrer Anlage in das Wertpapier nahezu gleichkommt.
Punkt
Abschnitt E – Angebot
E.2b
Gründe für das Angebot, Entfällt. Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken sind die Gründe für das Angebot.
Zweckbestimmung der
Erlöse,
geschätzte
Nettoerlöse
E.3
Angebotskonditionen
Bedingungen für das Angebot:
Entfällt. Das Angebot unterliegt keinen Bedingungen.
Anzahl der Wertpapiere :
bis zu 100.000.000 Wertpapiere
Angebotszeitraum:
Das Angebot der Wertpapiere beginnt am 18. Januar 2017
(08:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main) und endet am 24.
August 2017.
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Anzahl der
angebotenen Wertpapiere, gleich aus welchem Grund, zu
verringern.
Stornierung der
Wertpapiere:
Emission
der Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Emission der
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu stornieren.
Vorzeitige Beendigung des
Angebotszeitraums für die
Wertpapiere:
Die Emittentin behält sich vor, den Angebotszeitraum, gleich
aus welchem Grund, vorzeitig zu beenden.
Mindestzeichnungsbetrag für
Anleger:
Entfällt. Es gibt keinen Mindestzeichnungsbetrag für Anleger.
Höchstzeichnungsbetrag für
Anleger:
Entfällt. Es gibt keinen Höchstzeichnungsbetrag für Anleger.
Beschreibung des
Antragsverfahrens:
Entfällt. Es ist kein Antragsverfahren vorgesehen.
Möglichkeit zur Reduzierung des
Zeichnungsbetrags und
Rückerstattungsverfahren bei zu
hohen Zahlungen der Antragsteller:
Entfällt.
Eine
Möglichkeit
zur
Reduzierung
des
Zeichnungsbetrags und ein Rückerstattungsverfahren bei zu
hohen Zahlungen der Antragsteller sind nicht vorgesehen.
Angaben zu Verfahren und Fristen Entfällt. Ein Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung
für Bezahlung und Lieferung der
der Wertpapiere sind nicht vorgesehen.
Wertpapiere:
Verfahren und Zeitpunkt für die Entfällt. Ein Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der
Veröffentlichung der Ergebnisse Ergebnisse des Angebots ist nicht vorgesehen.
des Angebots:
Verfahren für die Ausübung von Entfällt. Ein Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten,
Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit die Übertragbarkeit von Zeichnungsrechten und der Umgang
von
Zeichnungsrechten
und mit nicht ausgeübten Zeichnungsrechten sind nicht vorgesehen.
Umgang mit nicht ausgeübten
Zeichnungsrechten:
Kategorien potenzieller Anleger, für
die das Angebot der Wertpapiere
gilt, und Angaben zur möglichen
Beschränkung
des
Angebots
einzelner Tranchen auf bestimmte
Länder:
ISIN: DE000DM0Y0U3
Qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie und
Nicht-Qualifizierte Anleger.
Das Angebot kann an alle Personen in Deutschland und
Österreich erfolgen, die alle anderen in dem Basisprospekt
angegebenen oder anderweitig von der Emittentin und/oder den
jeweiligen
Finanzintermediären
festgelegten
Anlagebedingungen erfüllen. In anderen Ländern des EWR
erfolgt das Angebot ausschließlich gemäß einer
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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Ausnahmeregelung, die eine Befreiung von der Prospektpflicht
gemäß der Prospektrichtlinie in der jeweils nationalrechtlichen
Umsetzung vorsieht.
Verfahren für die Mitteilung des Entfällt. Es ist kein Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten
zugeteilten
Betrags
an
die Betrags an die Antragsteller vorgesehen.
Antragsteller und Informationen
dazu, ob bereits vor Erhalt der
entsprechenden Mitteilung mit den
Wertpapieren gehandelt werden
darf:
Emissionspreis:
Der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am
Emissionstag festgelegt und anschließend kontinuierlich
angepasst.
Betrag der Gebühren und Steuern, Entfällt. Es gibt keine Gebühren und Steuern, die speziell für
die speziell für Zeichner oder Zeichner oder Käufer anfallen.
Käufer anfallen:
Name(n) und Adresse(n) (sofern Entfällt.
der Emittentin bekannt) der
Platzierungsstellen
in
den
verschiedenen Ländern, in denen
das Angebot erfolgt:
Name und Anschrift der Zahlstelle: In Deutschland:
Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
In Österreich:
Deutsche Bank AG, Niederlassung Wien
Fleischmarkt 1
1010 Wien
Österreich
Name
und
Anschrift
Berechnungsstelle:
der Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
E.4
Für die Emission/das Der Emittentin sind keine an der Emission der Wertpapiere beteiligten Personen bekannt, die ein
Angebot
wesentliche wesentliches Interesse an dem Angebot haben.
Interessen,
einschließlich
Interessenkonflikten
E.7
Schätzung der Ausgaben, Entfällt. Dem Anleger werden von der Emittentin oder dem Anbieter keine Ausgaben in Rechnung
die dem Anleger vom gestellt.
Emittenten oder Anbieter
in Rechnung gestellt
werden
ISIN: DE000DM0Y0U3
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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Endgültige Bedingungen Nr. 116479 vom 17. Januar 2017
DEUTSCHE BANK AG
Emission von bis zu 100.000.000 WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Call-Optionsscheinen (entspricht Produkt Nr. 24 im Basisprospekt)
bezogen auf den Nikkei 225® Index
(die "Wertpapiere")
im Rahmen des
-Programms für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und Schuldverschreibungen
Emissionspreis: der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am Emissionstag festgelegt und anschließend kontinuierlich angepasst.
WKN / ISIN: DM0Y0V / DE000DM0Y0V1
Dieses Dokument stellt die Endgültigen Bedingungen für die hierin beschriebenen Wertpapiere dar und enthält folgende Teile:
Übersicht über das Wertpapier
Emissionsbedingungen (Produktbedingungen)
Weitere Informationen zum Angebot der Wertpapiere
Emissionsspezifische Zusammenfassung
Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des Artikels 5 (4) der Prospektrichtlinie erstellt und müssen in
Verbindung mit dem Basisprospekt vom 24. August 2016 (einschließlich der per Verweis einbezogenen Dokumente), wie durch die
Nachträge vom 19. September 2016, 13. Oktober 2016, 14. November 2016, 22. Dezember 2016 und 05. Januar 2017 ergänzt (der
"Basisprospekt") gelesen werden. Begriffe, die in diesem Dokument nicht anderweitig definiert sind, haben die ihnen in den
Allgemeinen Bedingungen der Wertpapierbedingungen zugewiesene Bedeutung. Die vollständigen Informationen über die
Emittentin und die Wertpapiere enthält nur der kombinierte Inhalt dieser Endgültigen Bedingungen und des Basisprospekts. Eine
Zusammenfassung der einzelnen Emission ist diesen Endgültigen Bedingungen angehängt.
Der Basisprospekt vom 24. August 2016, etwaige Nachträge sowie die Endgültigen Bedingungen, zusammen mit ihren
Übersetzungen oder den Übersetzungen der Zusammenfassung in der durch die jeweiligen Endgültigen Bedingungen
vervollständigten und konkretisierten Fassung, werden gemäß Artikel 14 (2)(c) der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG in der
geänderten Fassung), wie sie durch die jeweiligen Bestimmungen der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt worden ist, auf der Webseite
der Emittentin (www.xmarkets.db.com) sowie (i) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel an der Luxembourg Stock
Exchange auf der Webseite der Luxembourg Stock Exchange (www.bourse.lu), (ii) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum
Handel an der Borsa Italiana auf deren Webseite (www.borsaitaliana.it), (iii) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel
im regulierten Markt der Euronext Lissabon oder im Falle eines öffentlichen Angebots der Wertpapiere in Portugal auf der
Webseite der portugiesischen Börsenaufsichtsbehörde (Comissão do Mercado de Valores Mobiliários) (www.cmvm.pt), (iv) im
Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel an einer spanischen Wertpapierbörse oder der AIAF auf der Webseite der
spanischen Börsenaufsichtsbehörde (Comisión Nacional del Mercado de Valores) (www.cnmv.es) veröffentlicht.
Zusätzlich ist der Basisprospekt vom 24. August 2016 am Sitz der Emittentin Deutsche Bank AG, Große Gallusstraße 10-14, 60311
Frankfurt am Main kostenlos erhältlich.
Der obengenannte Basisprospekt vom 24. August 2016, unter dem die in diesen Endgültigen Bedingungen beschriebenen
Wertpapiere begeben werden, verliert am 24. August 2017 seine Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt sind diese Endgültigen
Bedingungen im Zusammenhang mit dem jeweils aktuellen Basisprospekt für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und
Schuldverschreibungen der Deutsche Bank AG zu lesen, der dem Basisprospekt vom 24. August 2016 nachfolgt. Der jeweils
aktuelle Basisprospekt für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und Schuldverschreibungen wird auf der Internetseite
www.xmarkets.db.com veröffentlicht.
4.
EndgültigeBedingungenNr. 116479vom 17. Januar 2017für WAVE XXL Call-Optionsscheinebezogenauf den Nikkei 225® Index
WKN/ISIN: DM0Y0V / DE000DM0Y0V1
ISIN: DE000DM0Y0V1
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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Wave XXL
Übersicht über das Wertpapier
1. Produktbeschreibung / Funktionsweise
● Produktgattung
WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Call-Optionsschein / Inhaberschuldverschreibung
● Markterwartung
Der WAVE XXL Call-Optionsschein richtet sich an Anleger, die davon ausgehen, dass der Stand des Nikkei 225® Index steigt.
● Allgemeine Darstellung der Funktionsweise
Produktbeschreibung
Mit diesem WAVE XXL Call-Optionsschein ohne festen Fälligkeitstermin können Anleger überproportional (gehebelt) an der positiven
Entwicklung des Basiswerts teilnehmen.
Im Gegenzug nehmen sie aber auch gehebelt an einer negativen Entwicklung des Basiswerts teil und tragen zudem das Risiko einer
sofortigen Laufzeitbeendigung (Barrieren-Ereignis) des WAVE XXL Call-Optionsscheins, wenn der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt
während des Beobachtungszeitraums auf oder unter der Barriere liegt. In diesem Fall erhalten Anleger als Auszahlungsbetrag den mit
dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den der von der Emittentin festgestellte Stop-Loss-Referenzpreis den Basispreis
überschreitet. Liegt der Basiswert zum jeweiligen Zeitpunkt auf oder unter dem Basispreis – was insbesondere bei starker Bewegung des
Basiswerts zum Zeitpunkt des Barrieren-Ereignisses der Fall sein kann -, erhalten Anleger nur den Mindestbetrag .
Bei Nichteintritt eines Barrieren-Ereignisses erhalten Anleger, nach Ausübung des Wertpapiers an einem Ausübungstag oder Kündigung
durch die Emittentin mit Wirkung zu einem Tilgungstag, am Fälligkeitstag als Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis
multiplizierten Betrag, um den der Schlussreferenzpreis den Basispreis übersteigt.
Wegen des Fehlens einer festen Laufzeit wird der anfänglich geltende Basispreis konstruktionsbedingt täglich um eine für die Emittentin
anfallende Finanzierungskomponente angepasst, auf Grundlage der jeweiligen Marktzinsen zuzüglich eines von der Emittentin bei
Emission des Wertpapiers festgelegten Prozentsatzes.
Darüber hinaus ist bei Zahlung einer Bardividende durch den Index-Sponsor des Basiswerts der Dividendenanpassungstag ein
zusätzlicher Anpassungstag, und der Basispreis wird um den jeweiligen Dividendenfaktor reduziert, welcher die gezahlte Dividende
abzüglich eines Ausgleichsbetrags für hierauf anfallende Steuern u.ä. berücksichtigt.
Schließlich wird auch die anfänglich geltende Barriere an jedem nachfolgenden Anpassungstag so angepasst, dass diese jeweils der
Summe aus dem jeweils geltenden Basispreis und Barrieren-Anpassungsbetrag entspricht. Der Barrieren-Anpassungsbetrag wiederum
ist das Produkt aus dem jeweils geltenden Basispreis und dem Barrieren-Anpassungssatz, wobei letzterer, gegenüber dem Stand am
Emissionstag, von der Emittentin an jedem Anpassungstag nach vernünftigem Ermessen neu festgesetzt werden kann, um einen
wertlosen Verfall des Wertpapiers ohne jede Auszahlung nach Eintritt eines Barrieren-Ereignisses mit der gleichen Wahrscheinlichkeit
wie bei dessen Emission zu verhindern (unter Berücksichtigung insbesondere der Volatilität und Liquidität des Basiswerts ).
Der Basiswert wird in der Referenzwährung festgestellt; die Umrechnung der hierauf beruhenden Beträge in die Abwicklungswährung
erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Umrechnungskurses .
Während der Laufzeit erhalten Anleger keine laufenden Erträge wie z.B. Zinsen.
Anlegern stehen zudem keine Ansprüche auf den/aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte, Dividenden) zu.
2. Risiken
Für eine Beschreibung emissionsspezifischer Risiken siehe Abschnitt "II. Risikofaktoren" des Basisprospekts und die Punkte D.2 und D.6
der den Endgültigen Bedingungen beigefügten emissionsspezifischen Zusammenfassung.
3. Verfügbarkeit
● Handelbarkeit
Nach dem Emissionstag kann der WAVE XXL Call-Optionsschein in der Regel börslich oder außerbörslich erworben oder verkauft
werden.
Die Emittentin wird für den WAVE XXL Call-Optionsschein unter normalen Marktbedingungen fortlaufend indikative (unverbindliche) Anund Verkaufspreise stellen (Market Making). Hierzu ist sie jedoch rechtlich nicht verpflichtet. In außergewöhnlichen Marktsituationen oder
bei technischen Störungen kann ein Erwerb bzw. Verkauf des WAVE XXL Call-Optionsscheins vorübergehend erschwert oder nicht
möglich sein.
● Marktpreisbestimmende Faktoren während der Laufzeit
Insbesondere folgende Faktoren können wertmindernd auf den WAVE XXL Call-Optionsschein wirken:
•
der Stand des Basiswerts fällt
Umgekehrt können die Faktoren wertsteigernd auf den WAVE XXL Call-Optionsschein wirken. Einzelne Marktfaktoren können sich
gegenseitig verstärken oder aufheben.
ISIN: DE000DM0Y0V1
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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Für eine Beschreibung der Risiken in Zusammenhang mit marktpreisbestimmenden Faktoren während der Laufzeit siehe Abschnitt "3.
Marktpreisbestimmende Faktoren" unter "II.D. Risikofaktoren in Bezug auf den Markt im Allgemeinen" in dem Basisprospekt .
4. Kosten/Vertriebsvergütung
Preisbestimmung durch die Emittentin
•
Sowohl der anfängliche Emissionspreis des WAVE XXL Call-Optionsscheins als auch die während der Laufzeit von der Emittentin
gestellten An- und Verkaufspreise beruhen auf internen Preisbildungsmodellen der Emittentin. Dementsprechend kommen die
während der Laufzeit gestellten Preise anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage
zustande. Insbesondere ist in den Preisen eine Marge enthalten, welche die Emittentin nach freiem Ermessen festsetzt und die neben
dem Ertrag der Emittentin u.a. die Kosten für die Strukturierung des WAVE XXL Call-Optionsscheins und gegebenenfalls für den
Vertrieb (Vertriebsvergütung) abdeckt.
Erwerbskosten
•
Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und seiner Bank (Kundenbank) zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart
(Festpreisgeschäft), so umfasst dieser Preis alle Erwerbskosten und enthält üblicherweise einen Erlös für die Bank (Kundenbank).
Andernfalls wird das Geschäft im Namen der Bank (Kundenbank) mit einem Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen
(Kommissionsgeschäft). Je nach Depotmodell der Bank des Anlegers (Kundenbank) kann das Entgelt für das Kommissionsgeschäft
beispielsweise als prozentualer Anteil des Erwerbspreises, gegebenenfalls auch mit einem Mindestbetrag und/oder einem
Höchstbetrag je Transaktion oder als ein transaktionsunabhängiger Festbetrag für einen festgelegten Zeitraum (monatlich,
quartalsweise etc.) vereinbart sein. Die Entgelte für das Kommissionsgeschäft sowie fremde Kosten und Auslagen werden in der
Wertpapierabrechnung gesondert ausgewiesen.
Laufende Kosten
•
Für die Verwahrung des WAVE XXL Call-Optionsscheins im Anlegerdepot fallen für den Anleger die mit der verwahrenden Bank
(Kundenbank) vereinbarten Kosten an (Depotentgelt). Weitere Erwerbsfolgekosten (z.B. Veräußerungskosten) können anfallen.
ISIN: DE000DM0Y0V1
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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Emissionsbedingungen
Die folgenden "Produktbedingungen" der Wertpapiere vervollständigen und konkretisieren für die jeweilige Serie der Wertpapiere die
Allgemeinen Bedingungen für die Zwecke dieser Serie von Wertpapieren. Die Produktbedingungen und die Allgemeinen Bedingungen bilden
zusammen die " Emissionsbedingungen " der jeweiligen Wertpapiere.
Bei Unstimmigkeiten zwischen diesen Produktbedingungen und den Allgemeinen Bedingungen sind diese Produktbedingungen für die Zwecke
der Wertpapiere maßgeblich.
Allgemeine Angaben
Typ des Wertpapiers
Optionsschein /
WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Call-Optionsschein
Typ: Call
ISIN
DE000DM0Y0V1
WKN
DM0Y0V
Emittentin
Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
Anzahl der Wertpapiere
bis zu 100.000.000 Wertpapiere
Emissionspreis
Der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am Emissionstag festgelegt und anschließend
kontinuierlich angepasst.
Basiswert
Basiswert
Typ:
Index
Bezeichnung:
Nikkei 225® Index (Preisindex)
Sponsor oder Emittent:
Nikkei Inc.
Referenzstelle:
Tokyo Stock Exchange
Multi-Exchange Index:
Nicht zutreffend
Referenzwährung:
Yen ("JPY")
Währungsumrechnung:
Währungsumrechnung findet Anwendung
ISIN:
JP9010C00002
Produktdaten
Abwicklungsart
Zahlung
Abwicklungswährung
Euro ("EUR")
Auszahlungsbetrag
(1)
Wenn, nach Feststellung der Berechnungsstelle,
(a)
der Barrieren-Bestimmungsstand zu irgendeinem Zeitpunkt während des
Beobachtungszeitraums der Barriere entsprach oder unter der Barriere lag, oder
(b)
der Basispreis an einem Anpassungstag null beträgt,
(ein solches Ereignis wird als " Barrieren-Ereignis " bezeichnet),
( Stop-Loss-Referenzpreis – Basispreis) x Bezugsverhältnis ,
(2)
ansonsten:
( Schlussreferenzpreis – Basispreis) x Bezugsverhältnis .
Dieser Betrag wird am dritten Geschäftstag unmittelbar vor dem Fälligkeitstag zum
Umrechnungskurs in die Abwicklungswährung umgerechnet.
Der Auszahlungsbetrag entspricht jedoch mindestens dem Mindestbetrag .
Mindestbetrag
EUR 0,001 je Wertpapier
Bezugsverhältnis
0,1
Barrierenbestimmungsstand
BarrierenBestimmungsstand
Der von der Referenzstelle zu jedem Zeitpunkt an einem Beobachtungstermin während des
Beobachtungszeitraums notierte bzw. veröffentlichte Stand des Basiswerts (wie fortlaufend
berechnet und veröffentlicht), ungeachtet nachfolgend von der Referenzstelle in Bezug hierauf
veröffentlichter Korrekturen.
Liegt eine Marktstörung vor, die zu diesem Zeitpunkt an dem betreffenden Beobachtungstermin
ISIN: DE000DM0Y0V1
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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noch andauert, so wird für diesen Zeitpunkt kein Barrieren-Bestimmungsstand berechnet.
Beobachtungstermin
Jeder Tag während des Beobachtungszeitraums .
Beobachtungszeitraum
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag (08:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main) bis
einschließlich zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Bestimmung des Schlussreferenzpreises am
Bewertungstag.
Barriere
Barriere
(1)
Während des Zeitraums von einschließlich dem Emissionstag bis einschließlich zum
ersten Anpassungstag 18.900,00 Indexpunkte.
(2)
An jedem darauffolgenden Tag: ein von der Berechnungsstelle für den diesem Tag
unmittelbar vorangegangenen Anpassungstag bestimmter Betrag in Höhe:
der Summe aus dem für diesen Anpassungstag geltenden Basispreis und dem
Barrieren-Anpassungsbetrag, abzüglich des Dividendenfaktors, sofern dieser Tag ein
Dividendenanpassungstag war, vorbehaltlich eines Mindestbetrags von null, aufgerundet
auf ganze 10 Einheiten.
Mit Ausnahme des Emissionstages wird die Emittentin durch Veröffentlichung gemäß § 16 der
Allgemeinen Bedingungen die Barriere so bald wie praktikabel nach dem Anpassungstag bekannt
geben.
Barrieren-Anpassungsbetrag
In Bezug auf einen Anpassungstag , das Produkt aus:
(a)
dem Barrieren-Anpassungssatz und
(b) dem für diesen Anpassungstag geltenden Basispreis abzüglich des Dividendenfaktors , sofern
dieser Tag ein Dividendenanpassungstag war, vorbehaltlich eines Mindestbetrags von null,
wobei der Barrieren-Anpassungsbetrag nicht unter einem gegebenenfalls festgelegten
Barrieren-Anpassungsmindestbetrag und nicht über einem gegebenenfalls festgelegten
Barrieren-Anpassungshöchstbetrag liegen darf.
Barrieren-Anpassungshöchstbetrag
20% des Basispreises
Barrieren-Anpassungsmindestbetrag
2% des Basispreises
Barrieren-Anpassungssatz
(1)
Am Emissionstag 3% und
(2)
in Bezug auf den jeweiligen Anpassungstag ein Prozentsatz, den die Emittentin nach billigen
Ermessen unter Berücksichtigung von ihr als angemessen erachteter Faktoren und mit dem
Ziel bestimmt, die Wahrscheinlichkeit, dass der Auszahlungsbetrag bei Eintritt eines
Barrieren-Ereignisses nicht null beträgt, gegenüber dem Emissionstag konstant zu halten.
Hierbei kann die Emittentin Faktoren wie die Volatilität und/oder Liquidität des Basiswerts
berücksichtigen.
Anpassungstag
Ab (ausschließlich) dem Emissionstag jeder der folgenden Tage: der zehnte Tag eines jeden
Monats und jeder Dividendenanpassungstag oder, wenn einer dieser Tage kein Geschäftstag ist,
der nächstfolgende Geschäftstag.
Dividendenanpassungstag
In Bezug auf eine Dividende für einen oder mehrere Maßgebliche(n) Referenzwert(e) der
Geschäftstag unmittelbar vor dem ersten Tag, an dem der Maßgebliche Referenzwert bzw. die
Maßgeblichen Referenzwerte in Bezug auf diese Dividende an der jeweiligen Referenzstelle
ex-Dividende gehandelt oder notiert wird bzw. werden, wie von der Berechnungsstelle bestimmt.
Dividendenfaktor
In Bezug auf einen Maßgeblichen Referenzwert und wie von der Berechnungsstelle bestimmt das
Produkt aus (a) jeder Bardividende (jeweils eine "Dividende"), die vom Emittenten des
Maßgeblichen Referenzwerts erklärt und gezahlt wird abzüglich eines von der Berechnungsstelle
nach billigem Ermessen festgelegten Betrages, in Höhe der Steuern, Abgaben, Einbehaltungen,
Abzügen oder sonstigen Gebühren, die einem in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen
Privatanleger, sofern er Inhaber des Maßgeblichen Referenzwerts wäre, in Bezug auf die Dividende
entstünden und (b) der Anzahl von Einheiten des Maßgeblichen Referenzwerts in dem Basiswert
am Dividendenanpassungstag.
Werden an einem Dividendenanpassungstag mehr als ein Maßgeblicher Referenzwert in Bezug auf
eine Dividende letztmalig an der jeweiligen Referenzstelle cum-Dividende gehandelt, entspricht der
Dividendenfaktor der Summe aus den für jeden einzelnen betroffenen Maßgeblichen Referenzwert
nach Satz 1 bestimmten Werten.
Basispreis
Basispreis
Wird täglich angepasst und ist
(1)
in Bezug auf den Emissionstag 18.349,00 Indexpunkte und
(2)
in Bezug auf jeden Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum ersten
Anpassungstag (einschließlich) die Summe aus
(3)
ISIN: DE000DM0Y0V1
(a)
dem für den Emissionstag geltenden Basispreis und
(b)
der bis zu diesem Tag aufgelaufenen Finanzierungskomponente
in Bezug auf jeden Tag nach dem ersten Anpassungstag , zu jeder Zeit die Summe aus
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 69
(a)
dem für den jeweils unmittelbar vorangegangenen Anpassungstag geltenden Basispreis,
abzüglich des maßgeblichen Dividendenfaktors, sofern der jeweilige Tag ein
Dividendenanpassungstag ist, wobei dieser Betrag nicht kleiner als null sein kann, und
(b)
der bis zu diesem Tag aufgelaufenen Finanzierungskomponente.
Die Emittentin gibt den Basispreis gemäß § 16 der Allgemeinen Bedingungen so bald wie
praktikabel bekannt.
Finanzierungskomponente
In Bezug auf jeden Tag, das Produkt aus:
(1)
der
Summe
aus
dem
Referenzzinssatz-Anpassungstag
Zinsbereinigungsfaktor,
für
den
festgelegten
unmittelbar
vorangegangenen
Referenzzinssatz
und
dem
(2)
in Bezug auf einen Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum nachfolgenden
ersten Anpassungstag (einschließlich), der Basispreis am Emissionstag bzw.
in Bezug auf jeden Tag nach dem ersten Anpassungstag, der an dem unmittelbar
vorangegangenen Anpassungstag geltende Basispreis, abzüglich des Dividendenfaktors,
sofern dieser Tag ein Dividendenanpassungstag war, wobei dieser Betrag nicht kleiner als
null sein kann, und
(3)
der Anzahl von Kalendertagen von dem diesem Tag unmittelbar vorangegangenen
Anpassungstag, bzw. für einen Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum
ersten Anpassungstag, vom Emissionstag (ausschließlich desselben), bis zu diesem Tag
(einschließlich desselben), geteilt durch 365.
Referenzzinssatz
In Bezug auf einen Tag, der an dem diesem Tag unmittelbar vorangegangenen
Referenzzinssatz-Anpassungstag bzw. in Bezug auf einen Tag während des Zeitraums vom
Emissionstag bis zum ersten Referenzzinssatz-Anpassungstag (einschließlich desselben) der am
Emissionstag auf der Seite <JPY1MFSR=> des Informationsdienstleisters Thomson Reuters
veröffentlichte Zinssatz für Monatsgelder in JPY (1-Monats-LIBOR JPY).
Referenzzinssatz-Anpassungstag
Ab (ausschließlich) dem Emissionstag jeder der folgenden Tage: der zehnte Tag eines jeden
Monats und jeder Dividendenanpassungstag oder, wenn einer dieser Tage kein Geschäftstag ist,
der nächstfolgende Geschäftstag.
Zinsbereinigungsfaktor
3%
Stop-Loss-Referenzpreis
Stop-Loss-Referenzpreis
Ein (als Geldgegenwert in der Referenzwährung zu betrachtender) Betrag, der von der
Berechnungsstelle nach billigem Ermessen auf der Grundlage der aus der Auflösung von
Absicherungsgeschäften erzielten Erlöse als der marktgerechte Stand des Basiswerts zu einem
von der Emittentin unter Berücksichtigung von Faktoren wie der Liquidität des Basiswerts nach
billigem
Ermessen
ausgewählten
Zeitpunkt
innerhalb
des
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums bestimmt wird.
Stop-Loss-ReferenzpreisBewertungszeitraum
Der Zeitraum ab Eintritt des Barrieren-Ereignisses bis maximal drei Stunden danach, wobei dieser
Zeitraum im Fall des Eintritts einer Marktstörung im Sinne von § 5 innerhalb dieses Zeitraums um
die
Dauer
der
Marktstörung
verlängert
wird.
Endet
der
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraum nach dem offiziellen Handelsschluss bzw., falls es
keinen offiziellen Handelsschluss gibt, nach dem Handels- oder Notierungsschluss an der
Referenzstelle
oder
an
einem
Dividendenanpassungstag,
wird
der
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraum am nächstfolgenden Handelstag an dieser
Referenzstelle um den Zeitraum verlängert, der andernfalls nach diesem offiziellen Schluss
gelegen hätte.
Schlussreferenzpreis
Schlussreferenzpreis
Der Referenzpreis am Bewertungstag.
Referenzpreis
In Bezug auf einen Tag ein (als Geldgegenwert in der Referenzwährung zu betrachtender) Betrag
entsprechend:
dem von bzw. bei der Referenzstelle an diesem Tag notierten bzw. veröffentlichten Maßgeblichen
Wert des Referenzpreises , wie in den Informationen zum Basiswert angegeben.
Maßgeblicher Wert des
Referenzpreises
Der offizielle Schlussstand des Basiswerts an der Referenzstelle.
Kündigung
Kündigungsrecht
Kündigungsrecht der Emittentin findet Anwendung.
Kündigungsperiode
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag.
Kündigungsfrist
4 Wochen
Wesentliche Termine
Emissionstag
Wertstellungstag bei Emission
ISIN: DE000DM0Y0V1
18. Januar 2017
20. Januar 2017
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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Erster Börsenhandelstag
18. Januar 2017
Ausübungstage
Der auf den 7. Kalendertag folgende Geschäftstag im Februar jeden Kalenderjahrs während der
Ausübungsfrist.
Beendigungstag
Der früheste der folgenden Tage:
(a)
Wenn
ein
Barrieren-Ereignis
eingetreten
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums;
ist,
der
letzte
Tag
des
(b)
Wenn der Wertpapierinhaber das Wertpapier ausgeübt hat oder das Wertpapier als
ausgeübt gilt, der entsprechende Ausübungstag und
(c)
Wenn die Emittentin das Wertpapier kündigt, der entsprechende Tilgungstag .
Bewertungstag
Wenn kein Barrieren-Ereignis eingetreten ist, der auf den entsprechenden Beendigungstag
folgende Handelstag.
Fälligkeitstag
Der vierte unmittelbar folgende Geschäftstag nach
(a) wenn ein Barrieren-Ereignis eingetreten ist, dem entsprechenden Beendigungstag , oder
(b) wenn kein Barrieren-Ereignis eingetreten ist, dem entsprechenden Bewertungstag.
Weitere Angaben
Ausübungsart
Bermuda-Ausübungsart
Ausübungsfrist
Der Zeitraum ab einschließlich dem Wertstellungstag bei Emission.
Automatische Ausübung
Automatische Ausübung findet keine Anwendung.
Mindestausübungsbetrag
1 Wertpapier
Ganzzahliger Ausübungsbetrag
1 Wertpapier
Umrechnungskurs
Die Bestimmung des Umrechnungskurses erfolgt anhand des Umrechnungskurses zwischen der
Referenzwährung und der Abwicklungswährung, anhand des WMR Spot Fixing um 12:00 Uhr,
Ortszeit London, wie unter Ask auf der entsprechenden Unterseite zum jeweiligen
Umrechnungskurs zwischen der Referenzwährung und der Abwicklungswährung auf der Seite
<0#WMSPOTI> des Informationsdienstleisters Thomson Reuters veröffentlicht.
Sofern bis 12:30 Uhr, Ortszeit London das WMR Spot Fixing, unter Ask auf der entsprechenden
Unterseite zum jeweiligen Umrechnungskurs zwischen der Referenzwährung und der
Abwicklungswährung der Seite <0#WMSPOTI> des Informationsdienstleisters Thomson Reuters
nicht veröffentlicht wird, erfolgt die Bestimmung des Umrechnungskurses anhand des
Umrechnungskurses zwischen der Referenzwährung und der Abwicklungswährung, der nach
Maßgabe einer oder mehrerer von der Berechnungsstelle nach billigem Ermessen für geeignet
befundenen Referenzstellen berechnet wird.
Geschäftstag
Ein Tag, an dem das Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer
(TARGET2)-System betriebsbereit ist und an dem jede maßgebliche Clearingstelle Zahlungen
abwickelt. Samstag und Sonntag gelten nicht als Geschäftstag .
Anwendbares Recht
deutsches Recht
ISIN: DE000DM0Y0V1
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 71
Weitere Informationen zum Angebot der Wertpapiere
NOTIERUNG UND HANDEL
Notierung und Handel
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der
Frankfurter Wertpapierbörse, der kein geregelter Markt im Sinne der
Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der
Stuttgarter Wertpapierbörse, der kein geregelter Markt im Sinne der
Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Die Zulassung der Wertpapiere zu einem geregelten Markt an einer
Börse wurde nicht beantragt.
Mindesthandelsvolumen
1 Wertpapier
Schätzung der Gesamtkosten für die Zulassung zum Handel
Nicht anwendbar
ANGEBOT VON WERTPAPIEREN
Mindestzeichnungsbetrag für Anleger
Nicht anwendbar
Höchstzeichnungsbetrag für Anleger
Nicht anwendbar
Der Angebotszeitraum
Das Angebot der Wertpapiere beginnt am 18. Januar 2017 (08:00 Uhr
Ortszeit Frankfurt am Main) und endet am 24. August 2017
(vorbehaltlich einer Verlängerung über diesen Termin hinaus durch
Veröffentlichung eines oder mehrerer Basisprospekte für die
Emission
von
Zertifikaten,
Optionsscheinen
und
Schuldverschreibungen, die dem Basisprospekt vom 24. August 2016
nachfolgen).
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Anzahl der angebotenen
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu verringern.
Stornierung der Emission der Wertpapiere:
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Emission der
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu stornieren.
Vorzeitige Beendigung des Angebotszeitraums für die Wertpapiere : Die Emittentin behält sich vor, den Angebotszeitraum, gleich aus
welchem Grund, vorzeitig zu beenden.
Bedingungen für das Angebot:
Nicht anwendbar
Beschreibung des Antragsverfahrens:
Nicht anwendbar
Möglichkeit zur Reduzierung des Zeichnungsbetrags und
Rückerstattungsverfahren bei zu hohen Zahlungen der Antragsteller:
Nicht anwendbar
Angaben zu Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung der Nicht anwendbar
Wertpapiere:
Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der Ergebnisse des Nicht anwendbar
Angebots:
Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit Nicht anwendbar
von Zeichnungsrechten und Umgang mit nicht ausgeübten
Zeichnungsrechten:
Kategorien potenzieller Anleger, für die das Angebot der Wertpapiere Qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie und
gilt, und Angaben zur möglichen Beschränkung des Angebots
Nicht-Qualifizierte Anleger.
einzelner Tranchen auf bestimmte Länder:
Das Angebot kann an alle Personen in Deutschland und Österreich
erfolgen, die alle anderen in dem Basisprospekt angegebenen oder
anderweitig von der Emittentin und/oder den jeweiligen
Finanzintermediären festgelegten Anlagebedingungen erfüllen. In
anderen Ländern des EWR erfolgt das Angebot ausschließlich gemäß
einer Ausnahmeregelung, die eine Befreiung von der Prospektpflicht
gemäß der Prospektrichtlinie in der jeweils nationalrechtlichen
Umsetzung vorsieht.
Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten Betrags an die
Nicht anwendbar
Antragsteller und Informationen dazu, ob bereits vor Erhalt der
entsprechenden Mitteilung mit den Wertpapieren gehandelt werden
darf:
ISIN: DE000DM0Y0V1
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 72
Betrag der Gebühren und Steuern, die speziell für Zeichner oder
Käufer anfallen:
Nicht anwendbar
Name(n) und Adresse(n) (sofern der Emittentin bekannt) der
Platzierungsstellen in den verschiedenen Ländern, in denen das
Angebot erfolgt.
Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen nicht anwendbar
Zustimmung zur Verwendung des Prospekts:
Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle
Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung).
Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der
Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der
Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 der Prospektrichtlinie
erfolgen.
GEBÜHREN
Von der Emittentin an die Vertriebsstellen gezahlte Gebühren
Nicht anwendbar
Bestandsprovision
Nicht anwendbar
Platzierungsgebühr
Nicht anwendbar
1
Von der Emittentin nach der Emission von den Wertpapierinhabern Nicht anwendbar
erhobene Gebühren
WERTPAPIERRATINGS
Rating
Die Wertpapiere verfügen über kein Rating.
INTERESSEN AN DER EMISSION BETEILIGTER NATÜRLICHER UND JURISTISCHER PERSONEN
Interessen an der Emission beteiligter natürlicher und juristischer
Personen
Der Emittentin sind keine an der Emission der Wertpapiere beteiligten
Personen bekannt, die ein wesentliches Interesse an dem Angebot
haben.
RANGFOLGE DER WERTPAPIERE
Rangfolge der Wertpapiere
1
Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere dem
Anwendungsbereich des § 46f Absatz 7 Kreditwesengesetz ("KWG")
und erfüllen die Kriterien als Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten,
wie in Abschnitt „III. Allgemeine Informationen zum Programm - C.
Allgemeine Beschreibung des Programms“ unter „Rangfolge der
Wertpapiere“ beschrieben. Anleger sollten jedoch beachten, dass es
im Falle eines Insolvenzverfahrens nach deutschem Recht oder einer
Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen gegen die Emittentin der
zuständigen Abwicklungsbehörde oder dem zuständigen Gericht
obliegt, zu entscheiden, ob die im Rahmen des Programms
begebenen unbesicherten und nicht nachrangigen Wertpapiere die
Kriterien als Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten oder als
Nicht-Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten erfüllen.
Die Emittentin zahlt ggf. Platzierungsgebühren und Bestandsprovisionen in Form von verkaufsbezogenen Provisionen an die jeweilige(n)
Vertriebsstelle(n). Alternativ kann die Emittentin der/den jeweiligen Vertriebsstelle(n) einen angemessenen Abschlag auf den Emissionspreis
(ohne Ausgabeaufschlag) gewähren. Bestandsprovisionen können laufend aus denin den Produktbedingungen erwähnten Verwaltungsgebühren
auf Grundlage des Basiswerts bestritten werden. Fungiert die Deutsche Bank AG sowohl als Emittentin als auch als Vertriebsstelle in
Verbindung mit dem Verkauf ihrer eigenen Wertpapiere, werden die entsprechenden Beträge der Vertriebseinheit der Deutsche Bank AG intern
gutgeschrieben. Weitere Informationen zu Preisen und Preisbestandteilen sind den Punkten 5 und 6 im Abschnitt E "Interessenkonflikte" von
Teil II (Risikofaktoren) des Basisprospekts zu entnehmen.
ISIN: DE000DM0Y0V1
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 73
ANGABEN ZUM BASISWERT
Informationen zum Basiswert, zur vergangenen und künftigen Wertentwicklung des Basiswerts und zu seiner Volatilität sind auf der öffentlich
zugänglichen Webseite unter www.ariva.de erhältlich.
Der Sponsor des Basiswerts bzw. jedes den Basiswert bildenden Index unterhält zudem unter folgender Adresse eine Webseite, auf der
weitere Informationen (einschließlich einer Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Index, bestehend, wie jeweils anwendbar, aus dem
Typ des Index, der Berechnungsmethode und –formel, einer Beschreibung des individuellen Auswahlprozesses der Indexbestandteile und der
Anpassungsregeln) zum Basiswert erhältlich sein können.
Index Sponsor
Nikkei Inc.
Webseite:
www.nikkei.com
Index Disclaimer
All the intellectual and industrial property rights (including copyright) on the Nikkei Stock Average (“Index”) are the exclusive property of Nikkei
Inc. Among others, “Nikkei”, “Nikkei Stock Average” and “Nikkei 225” are registered trademarks owned by Nikkei Inc. Nikkei Inc. reserves all
intellectual and industrial property rights (including copyright) on the Index.
The Security is not in any way sponsored, endorsed or promoted by Nikkei Inc. Nikkei Inc. does not make any warranty or representation
whatsoever, express or implied, either as to the results to be obtained as to the use of the Index or the figure at which the Index stands at any
particular day or otherwise, warning that the past results or figure of the Index are not a reliable indicator for the results or the figure of the Index
in the future. The Index is compiled and calculated solely by Nikkei Inc. However, Nikkei Inc. shall not be liable to any person for an error in the
Index and Nikkei Inc. shall not be under any obligation to advise any person, including a purchaser or vendor of the products, of any error therein.
In addition, Nikkei Inc. gives no assurance regarding any modification or change in any methodology used in calculating the Index and is under
no obligation to continue the calculation or change in any methodology used in calculating the Index and is under no obligation to continue the
calculation, publication and dissemination of the Index.
Nikkei Inc. in no event shall be responsible for compliance with any regulations applicable to the financial institution in relation to financial
investors.
Veröffentlichung weiterer Angaben durch die Emittentin
Die Emittentin beabsichtigt nicht, weitere Angaben zum Basiswert bereitzustellen.
ISIN: DE000DM0Y0V1
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 74
LÄNDERSPEZIFISCHE ANGABEN:
Bundesrepublik Deutschland
Zahl- und Verwaltungsstelle in Deutschland
In Deutschland ist die Zahl- und Verwaltungsstelle die Deutsche Bank
AG. Die Zahl- und Verwaltungsstelle handelt über ihre
Hauptgeschäftsstelle in Frankfurt am Main, die sich zum
Emissionstag unter folgender Anschrift befindet: Taunusanlage 12,
60325 Frankfurt am Main, Deutschland.
Republik Österreich
Zahl- und Verwaltungsstelle in Österreich
ISIN: DE000DM0Y0V1
In Österreich ist die Zahl- und Verwaltungsstelle die Deutsche Bank
AG handelnd über ihre Niederlassung Wien, die sich zum
Emissionstag unter folgender Anschrift befindet: Fleischmarkt 1, 1010
Wien, Österreich.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 75
Anhang zu den Endgültigen Bedingungen
Emissionsspezifische Zusammenfassung
Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten "Punkten". Diese Punkte sind in den Abschnitten A - E
enthalten und nummeriert (A.1 – E.7).
Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die für eine Zusammenfassung dieses Typs von Wertpapieren und Emittent erforderlich sind. Da
einige Punkte nicht adressiert werden müssen, kann es Lücken in der Nummerierungsreihenfolge geben.
Auch wenn ein Punkt aufgrund des Typs von Wertpapieren und Emittent erforderlich sein kann, besteht die Möglichkeit, dass zu diesem Punkt
keine relevanten Informationen gegeben werden können. In diesem Fall wird eine kurze Beschreibung des Punktes mit der Erwähnung
"Entfällt" eingefügt.
Punkt
A.1
Abschnitt A – Einleitung und Warnhinweise
Warnhinweis
Warnhinweis, dass
• die Zusammenfassung als Einführung zum Prospekt verstanden werden sollte,
• der Anleger jede Entscheidung zur Anlage in die betreffenden Wertpapiere auf die Prüfung des
gesamten Prospekts stützen sollte,
• für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in einem Prospekt enthaltenen
Informationen geltend gemacht werden, der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der
einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten
für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben könnte und
• die Deutsche Bank Aktiengesellschaft in ihrer Funktion als Emittentin, die die Verantwortung für
die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon übernommen hat und von
der der Erlass der Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon ausgeht,
haftbar gemacht werden kann, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend,
unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts
gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird,
nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die
Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen.
A.2
Zustimmung zur
Verwendung des
Basisprospekts
• Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts für eine spätere Weiterveräußerung oder
endgültige Platzierung der Wertpapiere durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung).
• Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch
Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 der
Prospektrichtlinie erfolgen.
• Diese Zustimmung erfolgt nicht vorbehaltlich etwaiger Bedingungen.
• Im Fall, dass ein Finanzintermediär ein Angebot macht, unterrichtet dieser
Finanzintermediär die Anleger zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage über die
Angebotsbedingungen.
Punkt
Abschnitt B – Emittentin
B.1
Juristische und
kommerzielle
Bezeichnung der
Emittentin
B.2
Sitz,
Rechtsform, Die Deutsche Bank ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die Bank hat ihren Sitz in
geltendes Recht und Frankfurt am Main, Deutschland. Sie unterhält ihre Hauptniederlassung unter der Anschrift
Land der Gründung der Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland (Telefon: +49-69-910-00).
Emittentin
B.4b
Trends
Mit Ausnahme der Auswirkungen der makroökonomischen Bedingungen und des Marktumfelds,
Rechtsrisiken in Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise sowie der Auswirkungen gesetzlicher
und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, die für Finanzinstitute in Deutschland und der Europäischen
Union gelten, gibt es keine bekannten Trends, Unsicherheiten, Anforderungen, Verpflichtungen oder
Ereignisse, die im laufenden Geschäftsjahr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit wesentliche
Auswirkungen auf die Aussichten der Emittentin haben werden.
B.5
Beschreibung
der
Gruppe und der Stellung
der Emittentin innerhalb
dieser Gruppe
Die Deutsche Bank ist die Konzernobergesellschaft und zugleich die bedeutendste Gesellschaft des
Deutsche Bank-Konzerns, einem Konzern bestehend aus Banken, Kapitalmarktunternehmen,
Fondsgesellschaften, Gesellschaften zur Immobilienfinanzierung, Teilzahlungsunternehmen,
Research- und Beratungsunternehmen und anderen in- und ausländischen Unternehmen
(der"Deutsche Bank-Konzern").
ISIN: DE000DM0Y0V1
Die juristische und kommerzielle Bezeichnung der Emittentin lautet Deutsche Bank
Aktiengesellschaft ("Deutsche Bank" oder die "Bank").
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 76
B.9
Gewinnprognosen oder Entfällt. Es werden keine Gewinnprognosen oder –schätzungen abgegeben.
-schätzungen
B.10
Beschränkungen
im Entfällt. Es gibt keine Beschränkungen im Bestätigungsvermerk zu den historischen
Bestätigungsvermerk zu Finanzinformationen.
den
historischen
Finanzinformationen
B.12
Ausgewählte wesentliche Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bilanz der Deutsche Bank AG, der den
historische
maßgeblichen geprüften konsolidierten und in Übereinstimmung mit den IFRS erstellten
Finanzinformationen
Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2014 und zum 31. Dezember 2015 sowie den ungeprüften
konsolidierten Zwischenfinanzangaben zum 30. September 2015 und zum 30. September 2016
entnommen ist.
31. Dezember 2014
(IFRS, geprüft)
30. September
2015
(IFRS,
3.530.939.215,36
3.530.939.215,3
31. Dezember 2015
(IFRS, geprüft)
30. September
2016
(IFRS,
3.530.939.215,36
3.530.939.215,36
ungeprüft)
Grundkapital (in Euro)
ungeprüft)
6
Anzahl
der 1.379.273.131
*
1.379.273.131
1.379.273.131
1.379.273.131*
1.719.374
1.629.130
1.688.951
1.650.495
1.561.506
1.622.224
(in 73.223
68.879
67.624
66.727
15,2%
13,4%
13,2%
12,6%2
16,1%
15,0%
14,7%
14,5%3
Stammaktien
Summe
der
Aktiva 1.708.703
(in Millionen Euro)
Summe
der 1.635.481
Verbindlichkeiten
(in
Millionen Euro)
Eigenkapital
Millionen Euro)
Harte
Kernkapitalquote
1
Kernkapitalquote1
*
Quelle: Internetseite der Emittentin unter https://www.db.com/ir/de/informationen-zur-aktie.htm; Stand: 14. November 2016.
1
Die Kapitalquoten basieren auf den Übergangsbestimmungen der CRR/CRD 4-Eigenkapitalvorschriften.
2
Die auf Basis einer vollständigen Umsetzung von CRR/CRD 4 berechnete Harte Kernkapitalquote belief sich zum 30.
September 2016 auf 11,1% (im Einklang mit der Entscheidung des Vorstands, keine Dividende auf Stammaktien für das
Geschäftsjahr 2016 vorzuschlagen).
3
Die auf Basis einer vollständigen Umsetzung von CRR/CRD 4 berechnete Kernkapitalquote belief sich zum 30. September
2016 auf 12,3%.
Erklärung, dass sich die Seit dem 31. Dezember 2015 sind keine wesentlichen negativen Veränderungen in den Aussichten
Aussichten
der der Deutschen Bank eingetreten.
Emittentin
seit
dem
Datum
des
letzten
veröffentlichten geprüften
Abschlusses
nicht
wesentlich
verschlechtert
haben,
oder Beschreibung jeder
wesentlichen
Verschlechterung
Beschreibung
Entfällt. Seit dem 30. September 2016 ist keine wesentliche Veränderung der Finanzlage oder
wesentlicher
Handelsposition des Deutsche Bank-Konzerns oder der Deutschen Bank eingetreten.
Veränderungen
der
Finanzlage
oder
Handelsposition
der
Emittentin, die nach dem
von den historischen
ISIN: DE000DM0Y0V1
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 77
Finanzinformationen
abgedeckten Zeitraum
eingetreten sind
B.13
Ereignisse
aus
jüngsten Zeit
der Entfällt. Es gibt keine Ereignisse aus der jüngsten Zeit – insbesondere betreffend die Emittentin –, die
wesentlich für die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit der Emittentin sind.
B.14
Abhängigkeit von
anderen Unternehmen
der Gruppe
B.15
Haupttätigkeiten
Emittentin
Entfällt. Die Emittentin ist nicht von anderen Unternehmen der Gruppe abhängig.
der Gegenstand der Deutschen Bank ist gemäß ihrer Satzung der Betrieb von Bankgeschäften jeder Art,
die Erbringung von Finanz- und sonstigen Dienstleistungen und die Förderung der internationalen
Wirtschaftsbeziehungen. Die Bank kann diesen Unternehmensgegenstand selbst oder durch Tochterund Beteiligungsunternehmen verwirklichen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Bank zu allen
Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern,
insbesondere zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken, zur Errichtung von
Zweigniederlassungen im In- und Ausland, zum Erwerb, zur Verwaltung und zur Veräußerung von
Beteiligungen an andere Unternehmen sowie zum Abschluss von Unternehmensverträgen.
Der Deutsche Bank-Konzern ist gegliedert in die folgenden fünf Unternehmensbereiche:
•
Corporate & Investment Banking (CIB);
•
Global Markets (GM);
•
Deutsche Asset Management (DeAM);
•
Private Wealth & Commercial Clients (PWCC); und
•
Non-Core Operations Unit (NCOU).
Die fünf Unternehmensbereiche werden von Infrastrukturfunktionen unterstützt. Darüber hinaus hat
der Deutsche Bank-Konzern eine regionale Managementstruktur, die weltweit regionale
Zuständigkeiten abdeckt.
Die Deutsche Bank unterhält Geschäftsbeziehungen mit bestehenden und neuen Kunden in nahezu
jedem Land der Welt. Diese Geschäftsaktivitäten werden abgewickelt über:
•
Tochtergesellschaften und Filialen in zahlreichen Ländern,
•
Repräsentanzen in anderen Ländern und
•
einen oder mehrere Repräsentanten zur Betreuung ihrer Kunden in einer Reihe von
weiteren Ländern.
B.16
Beteiligungen
oder Entfällt. Nach den Meldungen wesentlicher Beteiligungen gemäß §§ 21 ff. des
Beherrschungsver
Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) gibt es nur drei Aktionäre, die über 3 %, aber unter 10 % der
hältnisse
Aktien an der Emittentin halten. Nach Kenntnis der Emittentin existieren keine weiteren Aktionäre, die
über 3 % der Aktien halten. Die Emittentin ist daher weder unmittelbar noch mittelbar beherrscht oder
kontrolliert.
Punkt
C.1
Abschnitt C – Wertpapiere
Art und Gattung der Gattung der Wertpapiere
Wertpapiere,
einschließlich
jeder Die Wertpapiere werden durch eine Globalurkunde (die " Globalurkunde ") verbrieft.
WertpapierEs werden keine effektiven Stücke ausgegeben.
kennnummer
Die Wertpapiere werden als Inhaberpapiere begeben.
Art der Wertpapiere
Bei den Wertpapieren handelt es sich um Optionsscheine .
Wertpapierkennnummer(n) der Wertpapiere
ISIN:
DE000DM0Y0V1
WKN:
DM0Y0V
C.2
Währung
Euro ("EUR")
C.5
Beschränkungen der
freien Übertragbarkeit
der Wertpapiere
Jedes Wertpapier ist nach dem jeweils anwendbaren Recht und gegebenenfalls den jeweils geltenden
Vorschriften und Verfahren der Clearingstelle übertragbar, in deren Unterlagen die Übertragung
vermerkt wird.
ISIN: DE000DM0Y0V1
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 78
C.8
Mit den Wertpapieren
verbundene
Rechte,
einschließlich
der
Rangordnung
und
Beschränkungen dieser
Rechte
Anwendbares Recht der Wertpapiere
Die Wertpapiere unterliegen deutschem Recht. Die Schaffung der Wertpapiere kann der für die
Clearingstelle geltenden Rechtsordnung unterliegen.
Mit den Wertpapieren verbundene Rechte
Durch die Wertpapiere erhalten die Inhaber der Wertpapiere bei Tilgung oder Ausübung Anspruch auf
Erhalt eines Auszahlungsbetrages und/oder eines Lieferbestandes.
Beschränkungen der Rechte
Die Emittentin ist unter den in den Emissionsbedingungen festgelegten Voraussetzungen zur
Kündigung der Wertpapiere und zu Anpassungen der Emissionsbedingungen berechtigt.
Status der Wertpapiere
Die Wertpapiere begründen direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin,
die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen
Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, vorbehaltlich jedoch eines Vorrangs, der
bestimmten nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten im Fall von
Abwicklungsmaßnahmen in Bezug auf die Emittentin oder im Fall der Auflösung, der Liquidation oder
der Insolvenz der Emittentin oder eines Vergleichs oder eines anderen der Abwendung der Insolvenz
dienenden Verfahrens gegen die Emittentin aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eingeräumt wird.
C.11
C.15
Antrag auf Zulassung
zum Handel, um die
Wertpapiere an einem
geregelten Markt oder
anderen gleichwertigen
Märkten zu platzieren,
wobei die betreffenden
Märkte zu nennen sind
Entfällt. Die Zulassung der Wertpapiere zu einem geregelten Markt an einer Börse wurde nicht
beantragt.
Beschreibung, wie der
Wert der Anlage durch
den
Wert
des
Basisinstruments/der
Basisinstrumente
beeinflusst wird, es sei
denn, die Wertpapiere
haben
eine
Mindeststückelung von
100 000 EUR
Mit diesem WAVE XXL Call-Optionsschein ohne festen Fälligkeitstermin können Anleger
überproportional (gehebelt) an der positiven Entwicklung des Basiswerts teilnehmen.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse, der
kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der Stuttgarter Wertpapierbörse, der
kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Im Gegenzug nehmen sie aber auch gehebelt an einer negativen Entwicklung des Basiswerts teil und
tragen zudem das Risiko einer sofortigen Laufzeitbeendigung (Barrieren-Ereignis) des WAVE XXL
Call-Optionsscheins, wenn der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt während des
Beobachtungszeitraums auf oder unter der Barriere liegt. In diesem Fall erhalten Anleger als
Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den der von der
Emittentin festgestellte Stop-Loss-Referenzpreis den Basispreis überschreitet. Liegt der Basiswert
zum jeweiligen Zeitpunkt auf oder unter dem Basispreis – was insbesondere bei starker Bewegung
des Basiswerts zum Zeitpunkt des Barrieren-Ereignisses der Fall sein kann -, erhalten Anleger nur
den Mindestbetrag.
Bei Nichteintritt eines Barrieren-Ereignisses erhalten Anleger, nach Ausübung des Wertpapiers an
einem Ausübungstag oder Kündigung durch die Emittentin mit Wirkung zu einem Tilgungstag, am
Fälligkeitstag als Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den
der Schlussreferenzpreis den Basispreis übersteigt.
Wegen des Fehlens einer festen Laufzeit wird der anfänglich geltende Basispreis
konstruktionsbedingt täglich um eine für die Emittentin anfallende Finanzierungskomponente
angepasst, auf Grundlage der jeweiligen Marktzinsen zuzüglich eines von der Emittentin bei
Emission des Wertpapiers festgelegten Prozentsatzes.
Darüber hinaus ist bei Zahlung einer Bardividende durch den Index-Sponsor des Basiswerts der
Dividendenanpassungstag ein zusätzlicher Anpassungstag, und der Basispreis wird um den
jeweiligen Dividendenfaktor reduziert, welcher die gezahlte Dividende abzüglich eines
Ausgleichsbetrags für hierauf anfallende Steuern u.ä. berücksichtigt.
Schließlich wird auch die anfänglich geltende Barriere an jedem nachfolgenden Anpassungstag so
angepasst, dass diese jeweils der Summe aus dem jeweils geltenden Basispreis und
Barrieren-Anpassungsbetrag entspricht. Der Barrieren-Anpassungsbetrag wiederum ist das Produkt
aus dem jeweils geltenden Basispreis und dem Barrieren-Anpassungssatz, wobei letzterer,
gegenüber dem Stand am Emissionstag, von der Emittentin an jedem Anpassungstag nach
vernünftigem Ermessen neu festgesetzt werden kann, um einen wertlosen Verfall des Wertpapiers
ohne jede Auszahlung nach Eintritt eines Barrieren-Ereignisses mit der gleichen Wahrscheinlichkeit
wie bei dessen Emission zu verhindern (unter Berücksichtigung insbesondere der Volatilität und
Liquidität des Basiswerts).
Der Basiswert wird in der Referenzwährung festgestellt; die Umrechnung der hierauf beruhenden
Beträge in die Abwicklungswährung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Umrechnungskurses .
Während der Laufzeit erhalten Anleger keine laufenden Erträge wie z.B. Zinsen.
Anlegern stehen zudem keine Ansprüche auf den/aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte, Dividenden)
ISIN: DE000DM0Y0V1
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 79
zu.
C.16
Barriere
(am Emissionstag ) 18.900,00 Indexpunkte, wird nachfolgend an
jedem Anpassungstag angepasst.
Basispreis
(am Emissionstag) 18.349,00 Indexpunkte, wird nachfolgend täglich
um die Finanzierungskomponente angepasst.
Beendigungstag
Der früheste der folgenden Tage:
(a)
Wenn ein Barrieren-Ereignis eingetreten ist, der letzte Tag
des Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums;
(b)
Wenn der Wertpapierinhaber das Wertpapier ausgeübt hat
oder das Wertpapier als ausgeübt gilt, der entsprechende
Ausübungstag und
(c)
Wenn die Emittentin das Wertpapier kündigt, der
entsprechende Tilgungstag.
Beobachtungszeitraum
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag (08:00 Uhr
Ortszeit Frankfurt am Main) bis einschließlich zum maßgeblichen
Zeitpunkt für die Bestimmung des Schlussreferenzpreises am
Bewertungstag.
Bezugsverhältnis
0,1
Emissionstag
18. Januar 2017
Mindestbetrag
EUR 0,001 je Wertpapier
Stop-Loss-Referenzpreis
Ein von der Berechnungsstelle nach billigem Ermessen auf der
Grundlage der aus der Auflösung von Absicherungsgeschäften
erzielten Erlöse als der marktgerechte Preis des Basiswerts zu einem
von der Emittentin unter Berücksichtigung von Faktoren wie der
Liquidität des Basiswerts nach billigem Ermessen ausgewählten
Zeitpunkt innerhalb des
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums bestimmter Betrag.
Stop-Loss-ReferenzpreisBewertungszeitraum
Der Zeitraum ab Eintritt des Barrieren-Ereignisses bis maximal drei
Stunden danach.
Tilgungstag
Der bei Kündigung durch die Emittentin in der Kündigungsmitteilung
angegebene Tag.
Wertstellungstag bei
Emission
20. Januar 2017
Verfalltag
oder Fälligkeitstag:
Fälligkeitstermin
der
derivativen Wertpapiere
—
Ausübungstermin
oder
letzter
Referenztermin
Der vierte unmittelbar folgende Geschäftstag nach
(a) wenn ein Barrieren-Ereignis eingetreten
entsprechenden Beendigungstag, oder
ist,
dem
(b) wenn kein Barrieren-Ereignis
entsprechenden Bewertungstag.
ist,
dem
eingetreten
Ausübungstage:
Der auf den 7. Kalendertag folgende Geschäftstag im Februar jeden
Kalenderjahrs während des Zeitraums ab einschließlich dem
Wertstellungstag bei Emission.
Bewertungstag:
Wenn kein Barrieren-Ereignis eingetreten ist, der auf den
entsprechenden Beendigungstag folgende Handelstag.
C.17
Abrechnungsverfahren
Seitens der Emittentin fällige Auszahlungsbeträge werden zur Auszahlung an die Wertpapierinhaber
für
die
derivativen auf die jeweilige Clearingstelle übertragen.
Wertpapiere
Die Emittentin wird durch Zahlungen an die jeweilige Clearingstelle oder den von dieser/diesem
angegebenen Zahlungsempfänger in Höhe des gezahlten Betrages von ihren Zahlungsverpflichtungen
befreit.
C.18
Beschreibung
der Zahlung des Auszahlungsbetrages an die jeweiligen Wertpapierinhaber am Fälligkeitstag.
Tilgung bei derivativen
Wertpapieren
C.19
Ausübungspreis
endgültiger
Referenzpreis
Basiswerts
C.20
oder Schlussreferenzpreis : Der Referenzpreis am Bewertungstag.
des
Art des Basiswerts und Typ:
Angabe des Ortes, an
ISIN: DE000DM0Y0V1
Index
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 80
dem Informationen über Bezeichnung: Nikkei 225® Index (Preisindex)
den Basiswert erhältlich
ISIN:
JP9010C00002
sind
Informationen zur historischen und fortlaufenden Wertentwicklung des Basiswerts und zu seiner
Volatilität sind auf der öffentlich zugänglichen Webseite unter www.ariva.de erhältlich.
Punkt
D.2
Abschnitt D – Risiken
Zentrale Angaben zu den Anleger sind dem Risiko einer Insolvenz infolge einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der
zentralen Risiken, die Emittentin, d. h. dem Risiko einer vorübergehenden oder endgültigen Unfähigkeit zur termingerechten
der Emittentin eigen sind Erfüllung von Zins- und/oder Tilgungsverpflichtungen, ausgesetzt. Eine Bewertung dieses Risikos
wird mittels der Emittentenratings vorgenommen.
Im Folgenden werden Faktoren beschrieben, die sich nachteilig auf die Profitabilität der Deutschen
Bank auswirken können:
ISIN: DE000DM0Y0V1
•
Ein gedämpftes Wirtschaftswachstum in jüngster Zeit und Unsicherheiten hinsichtlich der
künftigen Wachstumsaussichten haben negative Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage
einiger Geschäftsbereiche der Deutschen Bank, während die Margen zahlreicher
Geschäftsbereiche der Deutschen Bank aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus und des
Wettbewerbs im Finanzdienstleistungssektor unter Druck geraten sind. Sollten diese
Bedingungen anhalten oder sich verschlechtern, könnte dies das Geschäft, die Ertragslage oder
die strategischen Ziele der Deutschen Bank beeinträchtigen.
•
Die steigende Attraktivität anti-europäischer politischer Bewegungen für Wähler in einigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union könnte zu einer teilweisen Rückabwicklung der
europäischen Integration führen. Insbesondere hat das Vereinigte Königreich am 23. Juni 2016 in
einem nationalen Referendum für einen Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. Das
Referendum ist nicht rechtlich verbindlich und der Zeitpunkt, wann die EU-Mitgliedschaft des
Vereinigten Königreichs endet, hängt vom Ergebnis der Verhandlungen über den Austritt ab, die
beginnen, wenn das Vereinigte Königreich beim Europäischen Rat formal ein Austrittsgesuch
stellt. Angesichts dieser und anderer Unsicherheiten in Zusammenhang mit einem EU-Austritt
des Vereinigten Königreichs ist es schwierig, die genauen Auswirkungen auf die Deutsche Bank
abzuschätzen. Jedoch könnten die Entwicklungen im Vereinigten Königreich oder eine Eskalation
politischer Risiken in anderen EU-Mitgliedstaaten das Vertrauen in die Europäische Union und
ihren Binnenmarkt sowie die Eurozone untergraben und, einzeln oder in Wechselwirkung
miteinander, möglicherweise zu einer Abschwächung des Geschäftsvolumens, Abschreibungen
von Vermögenswerten und Verlusten in allen Geschäftsbereichen der Deutschen Bank führen.
Die Möglichkeiten der Deutschen Bank, sich gegen diese Risiken abzusichern, sind begrenzt.
•
Die Deutsche Bank könnte gezwungen sein, Abschreibungen auf den Bestand von Forderungen
gegen europäische und andere Staaten vorzunehmen, wenn die europäische Staatsschuldenkrise
wieder auflebt. Die Kreditausfallabsicherungen, die die Deutsche Bank eingegangen ist, um ihr
Kreditrisiko gegenüber betroffenen Staaten zu steuern, könnten zum Ausgleich dieser Verluste
nicht ausreichen.
•
Die Deutsche Bank hat einen steten Bedarf an Liquidität, um ihre Geschäftsaktivitäten zu
refinanzieren. Sie könnte von Phasen eines marktweiten oder bankenspezifischen
Liquiditätsengpasses betroffen sein, und die ihr zur Verfügung stehende Liquidität könnte sich als
nicht ausreichend erweisen, selbst wenn ihr zugrunde liegendes Geschäft stark bleibt.
•
Bereits umgesetzte sowie geplante aufsichtsrechtliche Reformen als Antwort auf die Schwäche
des Finanzsektors haben zusammen mit der allgemein verstärkten regulatorischen
Überwachung eine erhebliche Unsicherheit für die Deutsche Bank geschaffen und könnten ihr
Geschäft sowie ihre Fähigkeit zur Umsetzung ihrer strategischen Pläne beeinträchtigen.
•
Gesetzliche Vorschriften zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und
Wertpapierfirmen könnten sich erheblich auf die Geschäftstätigkeit der Deutschen Bank
auswirken und zu Verlusten für ihre Aktionäre und Gläubiger führen, wenn die zuständigen
Behörden Abwicklungsmaßnahmen im Hinblick auf die Deutsche Bank anordnen.
•
Änderungen der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen verlangen von der
Deutschen Bank eine erhöhte Kapitalunterlegung und könnten ihr Geschäftsmodell, die Finanzund Ertragslage und das generelle Wettbewerbsumfeld, in dem sie sich bewegt, wesentlich
beeinflussen. Annahmen im Markt, die Deutsche Bank könnte ihre Kapitalanforderungen nicht mit
einem angemessenen Puffer einhalten, oder Forderungen nach einer Kapitalausstattung über das
erforderliche Maß hinaus könnten die Auswirkungen der vorgenannten Faktoren auf ihr Geschäft
und ihr Ergebnis noch verstärken.
•
Vorschriften in den Vereinigten Staaten und in Deutschland sowie Vorschläge der Europäischen
Union in Bezug auf ein Verbot des Eigenhandels oder dessen Abtrennung vom Einlagengeschäft
könnten wesentliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Deutschen Bank haben.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 81
ISIN: DE000DM0Y0V1
•
Andere im Zuge der Finanzkrise verabschiedete oder vorgeschlagene aufsichtsrechtliche
Reformen, beispielsweise umfassende neue Vorschriften hinsichtlich der Tätigkeit der
Deutschen Bank bezüglich des Derivategeschäfts, Bankenabgaben, Einlagensicherung oder eine
mögliche Finanztransaktionssteuer, könnten zu einer wesentlichen Erhöhung der betrieblichen
Aufwendungen der Deutschen Bank führen und sich nachteilig auf ihr Geschäftsmodell auswirken.
•
Nachteilige Marktbedingungen, ein historisch niedriges Preisniveau, Volatilität und die
Zurückhaltung der Anleger haben sich auf die Erträge und Gewinne der Deutschen Bank bereits
erheblich nachteilig ausgewirkt und können auch in der Zukunft erhebliche nachteilige
Auswirkungen haben. Dies gilt insbesondere für das Investmentbanking, das Brokerage-Geschäft
und andere kommissions- und gebührenabhängige Geschäftsbereiche. Die Deutsche Bank hat
infolgedessen bereits erhebliche Verluste in den Bereichen Trading und Investment erlitten, die
sich auch in Zukunft fortsetzen könnten.
•
Die Deutsche Bank hat im April 2015 die nächste Phase ihrer Strategie, die Strategie 2020,
verkündet und weitere Details hierzu im Oktober 2015 bekannt gegeben. Sollte es der Deutschen
Bank nicht gelingen, ihre strategischen Ziele erfolgreich umzusetzen, könnte dies dazu führen,
dass sie nicht in der Lage ist, ihre finanziellen Ziele zu erreichen, oder Verluste, eine sinkende
Profitabilität oder eine Erosion ihrer Kapitalbasis erleidet, und ihre Finanz- und Ertragslage sowie
ihr Aktienkurs wesentlich nachteilig beeinflusst werden.
•
Als Teil der Strategie 2020 hat die Deutsche Bank ihre Absicht verkündet, die Deutsche
Postbank AG (zusammen mit ihren Tochtergesellschaften: „Postbank“) zu entkonsolidieren. Die
Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, die Postbank zu einem für sie vorteilhaften Preis,
zu sonstigen für sie vorteilhaften Bedingungen oder überhaupt zu veräußern, und könnte
erhebliche Verluste aufgrund ihrer Postbank-Beteiligung oder einer Veräußerung der Postbank
erleiden.
•
Die Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, nicht zum Kerngeschäft gehörende
Vermögenswerte zu für sie vorteilhaften Konditionen oder überhaupt zu verkaufen. Aus solchen
nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögenswerten sowie anderen Investitionen könnten
unabhängig von der Marktentwicklung erhebliche Verluste entstehen.
•
Die Deutsche Bank ist in einem Umfeld tätig, in dem der Grad der Regulierung bereits hoch ist
und noch weiter zunimmt und das darüber hinaus für Rechtsstreitigkeiten anfällig ist, so dass sie
Schadensersatzansprüchen und anderen Kosten, deren Höhe beträchtlich und schwierig
abzuschätzen sein kann, sowie rechtlichen, aufsichtsrechtlichen Sanktionen und
Reputationsschädigungen ausgesetzt sein kann.
•
Die Deutsche Bank ist gegenwärtig Adressat globaler Untersuchungen verschiedener Aufsichtsund Strafverfolgungsbehörden sowie damit zusammenhängender Zivilklagen in Bezug auf
mögliches Fehlverhalten. Der Ausgang dieser Vorgänge lässt sich nicht vorhersehen und kann
sich wesentlich nachteilig auf die Ertrags- und Finanzlage der Deutschen Bank sowie ihre
Reputation auswirken.
•
Die Deutsche Bank ist im Rahmen ihres nicht klassischen Kreditgeschäfts Kreditrisiken
ausgesetzt, die erheblich über die Risiken aus dem klassischen Bankkreditgeschäft hinausgehen.
•
Infolge von Veränderungen des Zeitwertes (Fair Value) ihrer Finanzinstrumente hat die
Deutsche Bank Verluste erlitten und könnte weitere Verluste erleiden.
•
Ungeachtet bestehender Grundsätze, Verfahren und Methoden zur Überwachung von Risiken ist
die Deutsche Bank unerkannten und nicht vorhergesehenen Risiken ausgesetzt, die zu
erheblichen Verlusten führen könnten.
•
Operationelle Risiken (das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das
Versagen von internen Verfahren (einschließlich Arbeits-, Organisations- und Kontrollverfahren),
Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse (z.B. strafbare Handlungen oder
Naturkatastrophen) verursacht werden, einschließlich Rechtsrisiken) können das Geschäft der
Deutschen Bank beeinträchtigen und zu erheblichen Verlusten führen.
•
Die operationellen Systeme der Deutschen Bank sind zunehmend dem Risiko von
Cyberangriffen und sonstiger Internetkriminalität ausgesetzt, die wesentliche Verluste von
Kundendaten zur Folge haben könnten, was zu einer Reputationsschädigung der Deutschen Bank,
zur Verhängung von aufsichtsrechtlichen Sanktionen sowie zu finanziellen Verlusten führen
könnte.
•
Der Umfang der Clearing-Geschäfte der Deutschen Bank setzt sie erhöhten Gefahren
erheblicher Verluste aus, sollten ihre Systeme nicht ordnungsgemäß funktionieren.
•
Die Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, Akquisitionsmöglichkeiten zu identifizieren
und Akquisitionen durchzuführen. Sowohl Akquisitionen als auch das Absehen von Zukäufen
können die Ertragslage und den Aktienkurs der Deutschen Bank erheblich beeinträchtigen.
•
Intensiver Wettbewerb auf dem deutschen Heimatmarkt der Deutschen Bank sowie auf den
internationalen Märkten könnte die Erträge und die Profitabilität der Deutschen Bank wesentlich
beeinträchtigen.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 82
•
D.6
Zentrale Angaben zu den
zentralen Risiken, die
den Wertpapieren eigen
sind
sowie
Risikohinweis
darauf,
dass der Anleger seinen
Kapitaleinsatz ganz oder
teilweise verlieren könnte
Transaktionen mit Geschäftspartnern in Ländern, die vom State Department der Vereinigten
Staaten als Staaten eingeordnet werden, die den Terrorismus unterstützen, oder mit Personen,
die Gegenstand von Wirtschaftssanktionen der Vereinigten Staaten sind, könnten mögliche
Kunden und Investoren davon abhalten, mit der Deutschen Bank Geschäfte zu machen oder in
ihre Wertpapiere zu investieren, ihrer Reputation schaden oder zur aufsichtsrechtlichen
Maßnahmen führen, die ihr Geschäft wesentlich beeinträchtigen könnten.
An den Basiswert gekoppelte Wertpapiere
In regelmäßigen Abständen und/oder bei Ausübung oder Tilgung der Wertpapiere zu zahlende
Beträge bzw. zu liefernde Vermögenswerte sind an den Basiswert gekoppelt, der einen oder mehrere
Referenzwert(e) umfassen kann. Der Kauf von oder die Anlage in an den Basiswert gekoppelte
Wertpapiere beinhaltet erhebliche Risiken.
Die Wertpapiere sind keine herkömmlichen Wertpapiere und daher mit verschiedenen besonderen
Anlagerisiken verbunden, über die sich potenzielle Anleger vor einer Anlage vollständig im Klaren
sein sollten. Potenzielle Anleger in die Wertpapiere sollten mit Wertpapieren vertraut sein, die
ähnliche Merkmale aufweisen, alle Unterlagen vollständig überprüfen, die Emissionsbedingungen der
Wertpapiere lesen und verstehen sowie sich über die Art und den Umfang des Exposure in Bezug auf
das Verlustrisiko im Klaren sein.
Potenzielle Anleger sollten sicherstellen, dass sie die jeweilige Formel, auf deren Basis die zu
zahlenden Beträge bzw. die zu liefernden Vermögenswerte berechnet werden, verstehen, und, falls
erforderlich, ihren/ihre persönlichen Berater zu Rate ziehen.
Mit dem Basiswert verbundene Risiken
Wegen des Einflusses des Basiswerts auf den Anspruch aus dem Wertpapier sind Anleger, wie bei
einer Direktanlage in den Basiswert, sowohl während der Laufzeit als auch zum Laufzeitende Risiken
ausgesetzt, die auch mit einer Anlage in den jeweiligen Index allgemein verbunden sind.
Währungsrisiken
Da die Währung des Basiswerts nicht mit der Abwicklungswährung des Wertpapiers übereinstimmt,
sind Anleger sowohl während der Laufzeit als auch zum Laufzeitende dem Risiko für sie nachteiliger
Wechselkursänderungen ausgesetzt. Ein Wechselkursrisiko besteht für Anleger darüber hinaus auch
dann, wenn die Abwicklungswährung nicht ihre Heimatwährung ist.
Vorzeitige Beendigung
Die Emissionsbedingungen der Wertpapiere enthalten eine Bestimmung, laut derer die Wertpapiere
von der Emittentin bei Erfüllung bestimmter Bedingungen vorzeitig getilgt werden können. Folglich
können die Wertpapiere einen niedrigeren Marktwert aufweisen als ähnliche Wertpapiere ohne ein
solches Tilgungsrecht der Emittentin. Während des Zeitraums, in dem die Wertpapiere auf diese
Weise getilgt werden können, steigt der Marktwert der Wertpapiere im Allgemeinen nicht wesentlich
über den Preis, zu dem sie zurückgezahlt, getilgt oder gekündigt werden können. Dies gilt auch, wenn
die Emissionsbedingungen der Wertpapiere eine automatische Tilgung oder Kündigung der
Wertpapiere vorsehen (z. B. Knock-out- bzw. Auto-Call-Option).
Vorzeitige Kündigung durch die Emittentin
Die Emittentin ist berechtigt, die Wertpapiere gemäß den Emissionsbedingungen vorzeitig zu
kündigen und zu einem in den Emissionsbedingungen festgelegten Auszahlungsbetrag
zurückzuzahlen bzw. zu tilgen. Dieser Betrag kann unter dem Marktwert der Wertpapiere und dem
investierten Betrag liegen.
Instrument der Gläubigerbeteiligung und sonstige Abwicklungsmaßnahmen
Stellt die zuständige Behörde fest, dass die Emittentin ausfällt oder wahrscheinlich ausfällt und sind
bestimmte weitere Bedingungen erfüllt, so hat die zuständige Abwicklungsbehörde die Befugnis zur
teilweisen oder vollständigen Herabschreibung des Nennwerts der Wertpapiere beziehungsweise der
Ansprüche aus den Wertpapieren sowie von Zinsen oder sonstigen Beträgen in Bezug auf die
Wertpapiere, zur Umwandlung der Wertpapiere in Anteile oder sonstige Instrumente des harten
Kernkapitals (diese Herabschreibungs- und Umwandlungsbefugnisse werden üblicherweise als
„Instrument der Gläubigerbeteiligung“ bezeichnet), oder zur Anwendung sonstiger
Abwicklungsmaßnahmen, unter anderem einer Übertragung der Wertpapiere auf einen anderen
Rechtsträger oder einer Änderung der Bedingungen der Wertpapiere bzw. deren Löschung.
Risiken zum Laufzeitende
Liegt der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt während des Beobachtungszeitraums auf oder unter
der Barriere, tritt beim WAVE XXL Call-Optionsschein das Barrieren-Ereignis ein und die Laufzeit
des WAVE XXL Call-Optionsscheins endet sofort. Eine Kurserholung ist ausgeschlossen. In diesem
Fall wird der Auszahlungsbetrag auf Grundlage der Differenz zwischen Wert des Basiswerts im
Zeitraum nach Eintritt des Barrieren-Ereignisses und Basispreis bestimmt, und Anleger verlieren bis
auf den Mindestbetrag u. U. ihren gesamten Anlagebetrag oder einen Großteil davon. Andernfalls
ISIN: DE000DM0Y0V1
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 83
erleiden Anleger einen Verlust, wenn der Basiswert am Bewertungstag so nahe am Basispreis liegt,
dass der Auszahlungsbetrag unter dem Erwerbspreis des WAVE XXL Call-Optionsscheins liegt. Das
Barrieren-Ereignis kann jederzeit während der Handelszeiten des Basiswerts eintreten;
gegebenenfalls auch außerhalb der Handelszeiten des WAVE XXL Call-Optionsscheins.
Möglicher Totalverlust
Ist kein Mindestauszahlungsbetrag vorgesehen, erleiden Anleger unter Umständen einen Totalverlust
ihrer Anlage in das Wertpapier.
Auch wenn ein Mindestauszahlungsbetrag vorgesehen ist, erleiden Anleger unter Umständen einen
Verlust, der einem Totalverlust ihrer Anlage in das Wertpapier nahezu gleichkommt.
Punkt
Abschnitt E – Angebot
E.2b
Gründe für das Angebot, Entfällt. Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken sind die Gründe für das Angebot.
Zweckbestimmung der
Erlöse,
geschätzte
Nettoerlöse
E.3
Angebotskonditionen
Bedingungen für das Angebot:
Entfällt. Das Angebot unterliegt keinen Bedingungen.
Anzahl der Wertpapiere :
bis zu 100.000.000 Wertpapiere
Angebotszeitraum:
Das Angebot der Wertpapiere beginnt am 18. Januar 2017
(08:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main) und endet am 24.
August 2017.
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Anzahl der
angebotenen Wertpapiere, gleich aus welchem Grund, zu
verringern.
Stornierung der
Wertpapiere:
Emission
der Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Emission der
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu stornieren.
Vorzeitige Beendigung des
Angebotszeitraums für die
Wertpapiere:
Die Emittentin behält sich vor, den Angebotszeitraum, gleich
aus welchem Grund, vorzeitig zu beenden.
Mindestzeichnungsbetrag für
Anleger:
Entfällt. Es gibt keinen Mindestzeichnungsbetrag für Anleger.
Höchstzeichnungsbetrag für
Anleger:
Entfällt. Es gibt keinen Höchstzeichnungsbetrag für Anleger.
Beschreibung des
Antragsverfahrens:
Entfällt. Es ist kein Antragsverfahren vorgesehen.
Möglichkeit zur Reduzierung des
Zeichnungsbetrags und
Rückerstattungsverfahren bei zu
hohen Zahlungen der Antragsteller:
Entfällt.
Eine
Möglichkeit
zur
Reduzierung
des
Zeichnungsbetrags und ein Rückerstattungsverfahren bei zu
hohen Zahlungen der Antragsteller sind nicht vorgesehen.
Angaben zu Verfahren und Fristen Entfällt. Ein Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung
für Bezahlung und Lieferung der
der Wertpapiere sind nicht vorgesehen.
Wertpapiere:
Verfahren und Zeitpunkt für die Entfällt. Ein Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der
Veröffentlichung der Ergebnisse Ergebnisse des Angebots ist nicht vorgesehen.
des Angebots:
Verfahren für die Ausübung von Entfällt. Ein Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten,
Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit die Übertragbarkeit von Zeichnungsrechten und der Umgang
von
Zeichnungsrechten
und mit nicht ausgeübten Zeichnungsrechten sind nicht vorgesehen.
Umgang mit nicht ausgeübten
Zeichnungsrechten:
Kategorien potenzieller Anleger, für
die das Angebot der Wertpapiere
gilt, und Angaben zur möglichen
Beschränkung
des
Angebots
einzelner Tranchen auf bestimmte
Länder:
ISIN: DE000DM0Y0V1
Qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie und
Nicht-Qualifizierte Anleger.
Das Angebot kann an alle Personen in Deutschland und
Österreich erfolgen, die alle anderen in dem Basisprospekt
angegebenen oder anderweitig von der Emittentin und/oder den
jeweiligen
Finanzintermediären
festgelegten
Anlagebedingungen erfüllen. In anderen Ländern des EWR
erfolgt das Angebot ausschließlich gemäß einer
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 84
Ausnahmeregelung, die eine Befreiung von der Prospektpflicht
gemäß der Prospektrichtlinie in der jeweils nationalrechtlichen
Umsetzung vorsieht.
Verfahren für die Mitteilung des Entfällt. Es ist kein Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten
zugeteilten
Betrags
an
die Betrags an die Antragsteller vorgesehen.
Antragsteller und Informationen
dazu, ob bereits vor Erhalt der
entsprechenden Mitteilung mit den
Wertpapieren gehandelt werden
darf:
Emissionspreis:
Der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am
Emissionstag festgelegt und anschließend kontinuierlich
angepasst.
Betrag der Gebühren und Steuern, Entfällt. Es gibt keine Gebühren und Steuern, die speziell für
die speziell für Zeichner oder Zeichner oder Käufer anfallen.
Käufer anfallen:
Name(n) und Adresse(n) (sofern Entfällt.
der Emittentin bekannt) der
Platzierungsstellen
in
den
verschiedenen Ländern, in denen
das Angebot erfolgt:
Name und Anschrift der Zahlstelle: In Deutschland:
Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
In Österreich:
Deutsche Bank AG, Niederlassung Wien
Fleischmarkt 1
1010 Wien
Österreich
Name
und
Anschrift
Berechnungsstelle:
der Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
E.4
Für die Emission/das Der Emittentin sind keine an der Emission der Wertpapiere beteiligten Personen bekannt, die ein
Angebot
wesentliche wesentliches Interesse an dem Angebot haben.
Interessen,
einschließlich
Interessenkonflikten
E.7
Schätzung der Ausgaben, Entfällt. Dem Anleger werden von der Emittentin oder dem Anbieter keine Ausgaben in Rechnung
die dem Anleger vom gestellt.
Emittenten oder Anbieter
in Rechnung gestellt
werden
ISIN: DE000DM0Y0V1
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 85
Endgültige Bedingungen Nr. 116480 vom 17. Januar 2017
DEUTSCHE BANK AG
Emission von bis zu 100.000.000 WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Call-Optionsscheinen (entspricht Produkt Nr. 24 im Basisprospekt)
bezogen auf den Nikkei 225® Index
(die "Wertpapiere")
im Rahmen des
-Programms für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und Schuldverschreibungen
Emissionspreis: der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am Emissionstag festgelegt und anschließend kontinuierlich angepasst.
WKN / ISIN: DM0Y0W / DE000DM0Y0W9
Dieses Dokument stellt die Endgültigen Bedingungen für die hierin beschriebenen Wertpapiere dar und enthält folgende Teile:
Übersicht über das Wertpapier
Emissionsbedingungen (Produktbedingungen)
Weitere Informationen zum Angebot der Wertpapiere
Emissionsspezifische Zusammenfassung
Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des Artikels 5 (4) der Prospektrichtlinie erstellt und müssen in
Verbindung mit dem Basisprospekt vom 24. August 2016 (einschließlich der per Verweis einbezogenen Dokumente), wie durch die
Nachträge vom 19. September 2016, 13. Oktober 2016, 14. November 2016, 22. Dezember 2016 und 05. Januar 2017 ergänzt (der
"Basisprospekt") gelesen werden. Begriffe, die in diesem Dokument nicht anderweitig definiert sind, haben die ihnen in den
Allgemeinen Bedingungen der Wertpapierbedingungen zugewiesene Bedeutung. Die vollständigen Informationen über die
Emittentin und die Wertpapiere enthält nur der kombinierte Inhalt dieser Endgültigen Bedingungen und des Basisprospekts. Eine
Zusammenfassung der einzelnen Emission ist diesen Endgültigen Bedingungen angehängt.
Der Basisprospekt vom 24. August 2016, etwaige Nachträge sowie die Endgültigen Bedingungen, zusammen mit ihren
Übersetzungen oder den Übersetzungen der Zusammenfassung in der durch die jeweiligen Endgültigen Bedingungen
vervollständigten und konkretisierten Fassung, werden gemäß Artikel 14 (2)(c) der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG in der
geänderten Fassung), wie sie durch die jeweiligen Bestimmungen der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt worden ist, auf der Webseite
der Emittentin (www.xmarkets.db.com) sowie (i) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel an der Luxembourg Stock
Exchange auf der Webseite der Luxembourg Stock Exchange (www.bourse.lu), (ii) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum
Handel an der Borsa Italiana auf deren Webseite (www.borsaitaliana.it), (iii) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel
im regulierten Markt der Euronext Lissabon oder im Falle eines öffentlichen Angebots der Wertpapiere in Portugal auf der
Webseite der portugiesischen Börsenaufsichtsbehörde (Comissão do Mercado de Valores Mobiliários) (www.cmvm.pt), (iv) im
Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel an einer spanischen Wertpapierbörse oder der AIAF auf der Webseite der
spanischen Börsenaufsichtsbehörde (Comisión Nacional del Mercado de Valores) (www.cnmv.es) veröffentlicht.
Zusätzlich ist der Basisprospekt vom 24. August 2016 am Sitz der Emittentin Deutsche Bank AG, Große Gallusstraße 10-14, 60311
Frankfurt am Main kostenlos erhältlich.
Der obengenannte Basisprospekt vom 24. August 2016, unter dem die in diesen Endgültigen Bedingungen beschriebenen
Wertpapiere begeben werden, verliert am 24. August 2017 seine Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt sind diese Endgültigen
Bedingungen im Zusammenhang mit dem jeweils aktuellen Basisprospekt für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und
Schuldverschreibungen der Deutsche Bank AG zu lesen, der dem Basisprospekt vom 24. August 2016 nachfolgt. Der jeweils
aktuelle Basisprospekt für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und Schuldverschreibungen wird auf der Internetseite
www.xmarkets.db.com veröffentlicht.
5.
EndgültigeBedingungenNr. 116480vom 17. Januar 2017für WAVE XXL Call-Optionsscheinebezogenauf den Nikkei 225® Index
WKN/ISIN: DM0Y0W / DE000DM0Y0W9
ISIN: DE000DM0Y0W9
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 86
Wave XXL
Übersicht über das Wertpapier
1. Produktbeschreibung / Funktionsweise
● Produktgattung
WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Call-Optionsschein / Inhaberschuldverschreibung
● Markterwartung
Der WAVE XXL Call-Optionsschein richtet sich an Anleger, die davon ausgehen, dass der Stand des Nikkei 225® Index steigt.
● Allgemeine Darstellung der Funktionsweise
Produktbeschreibung
Mit diesem WAVE XXL Call-Optionsschein ohne festen Fälligkeitstermin können Anleger überproportional (gehebelt) an der positiven
Entwicklung des Basiswerts teilnehmen.
Im Gegenzug nehmen sie aber auch gehebelt an einer negativen Entwicklung des Basiswerts teil und tragen zudem das Risiko einer
sofortigen Laufzeitbeendigung (Barrieren-Ereignis) des WAVE XXL Call-Optionsscheins, wenn der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt
während des Beobachtungszeitraums auf oder unter der Barriere liegt. In diesem Fall erhalten Anleger als Auszahlungsbetrag den mit
dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den der von der Emittentin festgestellte Stop-Loss-Referenzpreis den Basispreis
überschreitet. Liegt der Basiswert zum jeweiligen Zeitpunkt auf oder unter dem Basispreis – was insbesondere bei starker Bewegung des
Basiswerts zum Zeitpunkt des Barrieren-Ereignisses der Fall sein kann -, erhalten Anleger nur den Mindestbetrag .
Bei Nichteintritt eines Barrieren-Ereignisses erhalten Anleger, nach Ausübung des Wertpapiers an einem Ausübungstag oder Kündigung
durch die Emittentin mit Wirkung zu einem Tilgungstag, am Fälligkeitstag als Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis
multiplizierten Betrag, um den der Schlussreferenzpreis den Basispreis übersteigt.
Wegen des Fehlens einer festen Laufzeit wird der anfänglich geltende Basispreis konstruktionsbedingt täglich um eine für die Emittentin
anfallende Finanzierungskomponente angepasst, auf Grundlage der jeweiligen Marktzinsen zuzüglich eines von der Emittentin bei
Emission des Wertpapiers festgelegten Prozentsatzes.
Darüber hinaus ist bei Zahlung einer Bardividende durch den Index-Sponsor des Basiswerts der Dividendenanpassungstag ein
zusätzlicher Anpassungstag, und der Basispreis wird um den jeweiligen Dividendenfaktor reduziert, welcher die gezahlte Dividende
abzüglich eines Ausgleichsbetrags für hierauf anfallende Steuern u.ä. berücksichtigt.
Schließlich wird auch die anfänglich geltende Barriere an jedem nachfolgenden Anpassungstag so angepasst, dass diese jeweils der
Summe aus dem jeweils geltenden Basispreis und Barrieren-Anpassungsbetrag entspricht. Der Barrieren-Anpassungsbetrag wiederum
ist das Produkt aus dem jeweils geltenden Basispreis und dem Barrieren-Anpassungssatz, wobei letzterer, gegenüber dem Stand am
Emissionstag, von der Emittentin an jedem Anpassungstag nach vernünftigem Ermessen neu festgesetzt werden kann, um einen
wertlosen Verfall des Wertpapiers ohne jede Auszahlung nach Eintritt eines Barrieren-Ereignisses mit der gleichen Wahrscheinlichkeit
wie bei dessen Emission zu verhindern (unter Berücksichtigung insbesondere der Volatilität und Liquidität des Basiswerts ).
Der Basiswert wird in der Referenzwährung festgestellt; die Umrechnung der hierauf beruhenden Beträge in die Abwicklungswährung
erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Umrechnungskurses .
Während der Laufzeit erhalten Anleger keine laufenden Erträge wie z.B. Zinsen.
Anlegern stehen zudem keine Ansprüche auf den/aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte, Dividenden) zu.
2. Risiken
Für eine Beschreibung emissionsspezifischer Risiken siehe Abschnitt "II. Risikofaktoren" des Basisprospekts und die Punkte D.2 und D.6
der den Endgültigen Bedingungen beigefügten emissionsspezifischen Zusammenfassung.
3. Verfügbarkeit
● Handelbarkeit
Nach dem Emissionstag kann der WAVE XXL Call-Optionsschein in der Regel börslich oder außerbörslich erworben oder verkauft
werden.
Die Emittentin wird für den WAVE XXL Call-Optionsschein unter normalen Marktbedingungen fortlaufend indikative (unverbindliche) Anund Verkaufspreise stellen (Market Making). Hierzu ist sie jedoch rechtlich nicht verpflichtet. In außergewöhnlichen Marktsituationen oder
bei technischen Störungen kann ein Erwerb bzw. Verkauf des WAVE XXL Call-Optionsscheins vorübergehend erschwert oder nicht
möglich sein.
● Marktpreisbestimmende Faktoren während der Laufzeit
Insbesondere folgende Faktoren können wertmindernd auf den WAVE XXL Call-Optionsschein wirken:
•
der Stand des Basiswerts fällt
Umgekehrt können die Faktoren wertsteigernd auf den WAVE XXL Call-Optionsschein wirken. Einzelne Marktfaktoren können sich
gegenseitig verstärken oder aufheben.
ISIN: DE000DM0Y0W9
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 87
Für eine Beschreibung der Risiken in Zusammenhang mit marktpreisbestimmenden Faktoren während der Laufzeit siehe Abschnitt "3.
Marktpreisbestimmende Faktoren" unter "II.D. Risikofaktoren in Bezug auf den Markt im Allgemeinen" in dem Basisprospekt .
4. Kosten/Vertriebsvergütung
Preisbestimmung durch die Emittentin
•
Sowohl der anfängliche Emissionspreis des WAVE XXL Call-Optionsscheins als auch die während der Laufzeit von der Emittentin
gestellten An- und Verkaufspreise beruhen auf internen Preisbildungsmodellen der Emittentin. Dementsprechend kommen die
während der Laufzeit gestellten Preise anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage
zustande. Insbesondere ist in den Preisen eine Marge enthalten, welche die Emittentin nach freiem Ermessen festsetzt und die neben
dem Ertrag der Emittentin u.a. die Kosten für die Strukturierung des WAVE XXL Call-Optionsscheins und gegebenenfalls für den
Vertrieb (Vertriebsvergütung) abdeckt.
Erwerbskosten
•
Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und seiner Bank (Kundenbank) zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart
(Festpreisgeschäft), so umfasst dieser Preis alle Erwerbskosten und enthält üblicherweise einen Erlös für die Bank (Kundenbank).
Andernfalls wird das Geschäft im Namen der Bank (Kundenbank) mit einem Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen
(Kommissionsgeschäft). Je nach Depotmodell der Bank des Anlegers (Kundenbank) kann das Entgelt für das Kommissionsgeschäft
beispielsweise als prozentualer Anteil des Erwerbspreises, gegebenenfalls auch mit einem Mindestbetrag und/oder einem
Höchstbetrag je Transaktion oder als ein transaktionsunabhängiger Festbetrag für einen festgelegten Zeitraum (monatlich,
quartalsweise etc.) vereinbart sein. Die Entgelte für das Kommissionsgeschäft sowie fremde Kosten und Auslagen werden in der
Wertpapierabrechnung gesondert ausgewiesen.
Laufende Kosten
•
Für die Verwahrung des WAVE XXL Call-Optionsscheins im Anlegerdepot fallen für den Anleger die mit der verwahrenden Bank
(Kundenbank) vereinbarten Kosten an (Depotentgelt). Weitere Erwerbsfolgekosten (z.B. Veräußerungskosten) können anfallen.
ISIN: DE000DM0Y0W9
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 88
Emissionsbedingungen
Die folgenden "Produktbedingungen" der Wertpapiere vervollständigen und konkretisieren für die jeweilige Serie der Wertpapiere die
Allgemeinen Bedingungen für die Zwecke dieser Serie von Wertpapieren. Die Produktbedingungen und die Allgemeinen Bedingungen bilden
zusammen die " Emissionsbedingungen " der jeweiligen Wertpapiere.
Bei Unstimmigkeiten zwischen diesen Produktbedingungen und den Allgemeinen Bedingungen sind diese Produktbedingungen für die Zwecke
der Wertpapiere maßgeblich.
Allgemeine Angaben
Typ des Wertpapiers
Optionsschein /
WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Call-Optionsschein
Typ: Call
ISIN
DE000DM0Y0W9
WKN
DM0Y0W
Emittentin
Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
Anzahl der Wertpapiere
bis zu 100.000.000 Wertpapiere
Emissionspreis
Der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am Emissionstag festgelegt und anschließend
kontinuierlich angepasst.
Basiswert
Basiswert
Typ:
Index
Bezeichnung:
Nikkei 225® Index (Preisindex)
Sponsor oder Emittent:
Nikkei Inc.
Referenzstelle:
Tokyo Stock Exchange
Multi-Exchange Index:
Nicht zutreffend
Referenzwährung:
Yen ("JPY")
Währungsumrechnung:
Währungsumrechnung findet Anwendung
ISIN:
JP9010C00002
Produktdaten
Abwicklungsart
Zahlung
Abwicklungswährung
Euro ("EUR")
Auszahlungsbetrag
(1)
Wenn, nach Feststellung der Berechnungsstelle,
(a)
der Barrieren-Bestimmungsstand zu irgendeinem Zeitpunkt während des
Beobachtungszeitraums der Barriere entsprach oder unter der Barriere lag, oder
(b)
der Basispreis an einem Anpassungstag null beträgt,
(ein solches Ereignis wird als " Barrieren-Ereignis " bezeichnet),
( Stop-Loss-Referenzpreis – Basispreis) x Bezugsverhältnis ,
(2)
ansonsten:
( Schlussreferenzpreis – Basispreis) x Bezugsverhältnis .
Dieser Betrag wird am dritten Geschäftstag unmittelbar vor dem Fälligkeitstag zum
Umrechnungskurs in die Abwicklungswährung umgerechnet.
Der Auszahlungsbetrag entspricht jedoch mindestens dem Mindestbetrag .
Mindestbetrag
EUR 0,001 je Wertpapier
Bezugsverhältnis
0,1
Barrierenbestimmungsstand
BarrierenBestimmungsstand
Der von der Referenzstelle zu jedem Zeitpunkt an einem Beobachtungstermin während des
Beobachtungszeitraums notierte bzw. veröffentlichte Stand des Basiswerts (wie fortlaufend
berechnet und veröffentlicht), ungeachtet nachfolgend von der Referenzstelle in Bezug hierauf
veröffentlichter Korrekturen.
Liegt eine Marktstörung vor, die zu diesem Zeitpunkt an dem betreffenden Beobachtungstermin
ISIN: DE000DM0Y0W9
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 89
noch andauert, so wird für diesen Zeitpunkt kein Barrieren-Bestimmungsstand berechnet.
Beobachtungstermin
Jeder Tag während des Beobachtungszeitraums .
Beobachtungszeitraum
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag (08:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main) bis
einschließlich zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Bestimmung des Schlussreferenzpreises am
Bewertungstag.
Barriere
Barriere
(1)
Während des Zeitraums von einschließlich dem Emissionstag bis einschließlich zum
ersten Anpassungstag 19.000,00 Indexpunkte.
(2)
An jedem darauffolgenden Tag: ein von der Berechnungsstelle für den diesem Tag
unmittelbar vorangegangenen Anpassungstag bestimmter Betrag in Höhe:
der Summe aus dem für diesen Anpassungstag geltenden Basispreis und dem
Barrieren-Anpassungsbetrag, abzüglich des Dividendenfaktors, sofern dieser Tag ein
Dividendenanpassungstag war, vorbehaltlich eines Mindestbetrags von null, aufgerundet
auf ganze 10 Einheiten.
Mit Ausnahme des Emissionstages wird die Emittentin durch Veröffentlichung gemäß § 16 der
Allgemeinen Bedingungen die Barriere so bald wie praktikabel nach dem Anpassungstag bekannt
geben.
Barrieren-Anpassungsbetrag
In Bezug auf einen Anpassungstag , das Produkt aus:
(a)
dem Barrieren-Anpassungssatz und
(b) dem für diesen Anpassungstag geltenden Basispreis abzüglich des Dividendenfaktors , sofern
dieser Tag ein Dividendenanpassungstag war, vorbehaltlich eines Mindestbetrags von null,
wobei der Barrieren-Anpassungsbetrag nicht unter einem gegebenenfalls festgelegten
Barrieren-Anpassungsmindestbetrag und nicht über einem gegebenenfalls festgelegten
Barrieren-Anpassungshöchstbetrag liegen darf.
Barrieren-Anpassungshöchstbetrag
20% des Basispreises
Barrieren-Anpassungsmindestbetrag
2% des Basispreises
Barrieren-Anpassungssatz
(1)
Am Emissionstag 3% und
(2)
in Bezug auf den jeweiligen Anpassungstag ein Prozentsatz, den die Emittentin nach billigen
Ermessen unter Berücksichtigung von ihr als angemessen erachteter Faktoren und mit dem
Ziel bestimmt, die Wahrscheinlichkeit, dass der Auszahlungsbetrag bei Eintritt eines
Barrieren-Ereignisses nicht null beträgt, gegenüber dem Emissionstag konstant zu halten.
Hierbei kann die Emittentin Faktoren wie die Volatilität und/oder Liquidität des Basiswerts
berücksichtigen.
Anpassungstag
Ab (ausschließlich) dem Emissionstag jeder der folgenden Tage: der zehnte Tag eines jeden
Monats und jeder Dividendenanpassungstag oder, wenn einer dieser Tage kein Geschäftstag ist,
der nächstfolgende Geschäftstag.
Dividendenanpassungstag
In Bezug auf eine Dividende für einen oder mehrere Maßgebliche(n) Referenzwert(e) der
Geschäftstag unmittelbar vor dem ersten Tag, an dem der Maßgebliche Referenzwert bzw. die
Maßgeblichen Referenzwerte in Bezug auf diese Dividende an der jeweiligen Referenzstelle
ex-Dividende gehandelt oder notiert wird bzw. werden, wie von der Berechnungsstelle bestimmt.
Dividendenfaktor
In Bezug auf einen Maßgeblichen Referenzwert und wie von der Berechnungsstelle bestimmt das
Produkt aus (a) jeder Bardividende (jeweils eine "Dividende"), die vom Emittenten des
Maßgeblichen Referenzwerts erklärt und gezahlt wird abzüglich eines von der Berechnungsstelle
nach billigem Ermessen festgelegten Betrages, in Höhe der Steuern, Abgaben, Einbehaltungen,
Abzügen oder sonstigen Gebühren, die einem in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen
Privatanleger, sofern er Inhaber des Maßgeblichen Referenzwerts wäre, in Bezug auf die Dividende
entstünden und (b) der Anzahl von Einheiten des Maßgeblichen Referenzwerts in dem Basiswert
am Dividendenanpassungstag.
Werden an einem Dividendenanpassungstag mehr als ein Maßgeblicher Referenzwert in Bezug auf
eine Dividende letztmalig an der jeweiligen Referenzstelle cum-Dividende gehandelt, entspricht der
Dividendenfaktor der Summe aus den für jeden einzelnen betroffenen Maßgeblichen Referenzwert
nach Satz 1 bestimmten Werten.
Basispreis
Basispreis
Wird täglich angepasst und ist
(1)
in Bezug auf den Emissionstag 18.446,00 Indexpunkte und
(2)
in Bezug auf jeden Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum ersten
Anpassungstag (einschließlich) die Summe aus
(3)
ISIN: DE000DM0Y0W9
(a)
dem für den Emissionstag geltenden Basispreis und
(b)
der bis zu diesem Tag aufgelaufenen Finanzierungskomponente
in Bezug auf jeden Tag nach dem ersten Anpassungstag , zu jeder Zeit die Summe aus
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 90
(a)
dem für den jeweils unmittelbar vorangegangenen Anpassungstag geltenden Basispreis,
abzüglich des maßgeblichen Dividendenfaktors, sofern der jeweilige Tag ein
Dividendenanpassungstag ist, wobei dieser Betrag nicht kleiner als null sein kann, und
(b)
der bis zu diesem Tag aufgelaufenen Finanzierungskomponente.
Die Emittentin gibt den Basispreis gemäß § 16 der Allgemeinen Bedingungen so bald wie
praktikabel bekannt.
Finanzierungskomponente
In Bezug auf jeden Tag, das Produkt aus:
(1)
der
Summe
aus
dem
Referenzzinssatz-Anpassungstag
Zinsbereinigungsfaktor,
für
den
festgelegten
unmittelbar
vorangegangenen
Referenzzinssatz
und
dem
(2)
in Bezug auf einen Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum nachfolgenden
ersten Anpassungstag (einschließlich), der Basispreis am Emissionstag bzw.
in Bezug auf jeden Tag nach dem ersten Anpassungstag, der an dem unmittelbar
vorangegangenen Anpassungstag geltende Basispreis, abzüglich des Dividendenfaktors,
sofern dieser Tag ein Dividendenanpassungstag war, wobei dieser Betrag nicht kleiner als
null sein kann, und
(3)
der Anzahl von Kalendertagen von dem diesem Tag unmittelbar vorangegangenen
Anpassungstag, bzw. für einen Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum
ersten Anpassungstag, vom Emissionstag (ausschließlich desselben), bis zu diesem Tag
(einschließlich desselben), geteilt durch 365.
Referenzzinssatz
In Bezug auf einen Tag, der an dem diesem Tag unmittelbar vorangegangenen
Referenzzinssatz-Anpassungstag bzw. in Bezug auf einen Tag während des Zeitraums vom
Emissionstag bis zum ersten Referenzzinssatz-Anpassungstag (einschließlich desselben) der am
Emissionstag auf der Seite <JPY1MFSR=> des Informationsdienstleisters Thomson Reuters
veröffentlichte Zinssatz für Monatsgelder in JPY (1-Monats-LIBOR JPY).
Referenzzinssatz-Anpassungstag
Ab (ausschließlich) dem Emissionstag jeder der folgenden Tage: der zehnte Tag eines jeden
Monats und jeder Dividendenanpassungstag oder, wenn einer dieser Tage kein Geschäftstag ist,
der nächstfolgende Geschäftstag.
Zinsbereinigungsfaktor
3%
Stop-Loss-Referenzpreis
Stop-Loss-Referenzpreis
Ein (als Geldgegenwert in der Referenzwährung zu betrachtender) Betrag, der von der
Berechnungsstelle nach billigem Ermessen auf der Grundlage der aus der Auflösung von
Absicherungsgeschäften erzielten Erlöse als der marktgerechte Stand des Basiswerts zu einem
von der Emittentin unter Berücksichtigung von Faktoren wie der Liquidität des Basiswerts nach
billigem
Ermessen
ausgewählten
Zeitpunkt
innerhalb
des
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums bestimmt wird.
Stop-Loss-ReferenzpreisBewertungszeitraum
Der Zeitraum ab Eintritt des Barrieren-Ereignisses bis maximal drei Stunden danach, wobei dieser
Zeitraum im Fall des Eintritts einer Marktstörung im Sinne von § 5 innerhalb dieses Zeitraums um
die
Dauer
der
Marktstörung
verlängert
wird.
Endet
der
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraum nach dem offiziellen Handelsschluss bzw., falls es
keinen offiziellen Handelsschluss gibt, nach dem Handels- oder Notierungsschluss an der
Referenzstelle
oder
an
einem
Dividendenanpassungstag,
wird
der
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraum am nächstfolgenden Handelstag an dieser
Referenzstelle um den Zeitraum verlängert, der andernfalls nach diesem offiziellen Schluss
gelegen hätte.
Schlussreferenzpreis
Schlussreferenzpreis
Der Referenzpreis am Bewertungstag.
Referenzpreis
In Bezug auf einen Tag ein (als Geldgegenwert in der Referenzwährung zu betrachtender) Betrag
entsprechend:
dem von bzw. bei der Referenzstelle an diesem Tag notierten bzw. veröffentlichten Maßgeblichen
Wert des Referenzpreises , wie in den Informationen zum Basiswert angegeben.
Maßgeblicher Wert des
Referenzpreises
Der offizielle Schlussstand des Basiswerts an der Referenzstelle.
Kündigung
Kündigungsrecht
Kündigungsrecht der Emittentin findet Anwendung.
Kündigungsperiode
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag.
Kündigungsfrist
4 Wochen
Wesentliche Termine
Emissionstag
Wertstellungstag bei Emission
ISIN: DE000DM0Y0W9
18. Januar 2017
20. Januar 2017
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 91
Erster Börsenhandelstag
18. Januar 2017
Ausübungstage
Der auf den 7. Kalendertag folgende Geschäftstag im Februar jeden Kalenderjahrs während der
Ausübungsfrist.
Beendigungstag
Der früheste der folgenden Tage:
(a)
Wenn
ein
Barrieren-Ereignis
eingetreten
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums;
ist,
der
letzte
Tag
des
(b)
Wenn der Wertpapierinhaber das Wertpapier ausgeübt hat oder das Wertpapier als
ausgeübt gilt, der entsprechende Ausübungstag und
(c)
Wenn die Emittentin das Wertpapier kündigt, der entsprechende Tilgungstag .
Bewertungstag
Wenn kein Barrieren-Ereignis eingetreten ist, der auf den entsprechenden Beendigungstag
folgende Handelstag.
Fälligkeitstag
Der vierte unmittelbar folgende Geschäftstag nach
(a) wenn ein Barrieren-Ereignis eingetreten ist, dem entsprechenden Beendigungstag , oder
(b) wenn kein Barrieren-Ereignis eingetreten ist, dem entsprechenden Bewertungstag.
Weitere Angaben
Ausübungsart
Bermuda-Ausübungsart
Ausübungsfrist
Der Zeitraum ab einschließlich dem Wertstellungstag bei Emission.
Automatische Ausübung
Automatische Ausübung findet keine Anwendung.
Mindestausübungsbetrag
1 Wertpapier
Ganzzahliger Ausübungsbetrag
1 Wertpapier
Umrechnungskurs
Die Bestimmung des Umrechnungskurses erfolgt anhand des Umrechnungskurses zwischen der
Referenzwährung und der Abwicklungswährung, anhand des WMR Spot Fixing um 12:00 Uhr,
Ortszeit London, wie unter Ask auf der entsprechenden Unterseite zum jeweiligen
Umrechnungskurs zwischen der Referenzwährung und der Abwicklungswährung auf der Seite
<0#WMSPOTI> des Informationsdienstleisters Thomson Reuters veröffentlicht.
Sofern bis 12:30 Uhr, Ortszeit London das WMR Spot Fixing, unter Ask auf der entsprechenden
Unterseite zum jeweiligen Umrechnungskurs zwischen der Referenzwährung und der
Abwicklungswährung der Seite <0#WMSPOTI> des Informationsdienstleisters Thomson Reuters
nicht veröffentlicht wird, erfolgt die Bestimmung des Umrechnungskurses anhand des
Umrechnungskurses zwischen der Referenzwährung und der Abwicklungswährung, der nach
Maßgabe einer oder mehrerer von der Berechnungsstelle nach billigem Ermessen für geeignet
befundenen Referenzstellen berechnet wird.
Geschäftstag
Ein Tag, an dem das Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer
(TARGET2)-System betriebsbereit ist und an dem jede maßgebliche Clearingstelle Zahlungen
abwickelt. Samstag und Sonntag gelten nicht als Geschäftstag .
Anwendbares Recht
deutsches Recht
ISIN: DE000DM0Y0W9
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 92
Weitere Informationen zum Angebot der Wertpapiere
NOTIERUNG UND HANDEL
Notierung und Handel
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der
Frankfurter Wertpapierbörse, der kein geregelter Markt im Sinne der
Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der
Stuttgarter Wertpapierbörse, der kein geregelter Markt im Sinne der
Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Die Zulassung der Wertpapiere zu einem geregelten Markt an einer
Börse wurde nicht beantragt.
Mindesthandelsvolumen
1 Wertpapier
Schätzung der Gesamtkosten für die Zulassung zum Handel
Nicht anwendbar
ANGEBOT VON WERTPAPIEREN
Mindestzeichnungsbetrag für Anleger
Nicht anwendbar
Höchstzeichnungsbetrag für Anleger
Nicht anwendbar
Der Angebotszeitraum
Das Angebot der Wertpapiere beginnt am 18. Januar 2017 (08:00 Uhr
Ortszeit Frankfurt am Main) und endet am 24. August 2017
(vorbehaltlich einer Verlängerung über diesen Termin hinaus durch
Veröffentlichung eines oder mehrerer Basisprospekte für die
Emission
von
Zertifikaten,
Optionsscheinen
und
Schuldverschreibungen, die dem Basisprospekt vom 24. August 2016
nachfolgen).
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Anzahl der angebotenen
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu verringern.
Stornierung der Emission der Wertpapiere:
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Emission der
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu stornieren.
Vorzeitige Beendigung des Angebotszeitraums für die Wertpapiere : Die Emittentin behält sich vor, den Angebotszeitraum, gleich aus
welchem Grund, vorzeitig zu beenden.
Bedingungen für das Angebot:
Nicht anwendbar
Beschreibung des Antragsverfahrens:
Nicht anwendbar
Möglichkeit zur Reduzierung des Zeichnungsbetrags und
Rückerstattungsverfahren bei zu hohen Zahlungen der Antragsteller:
Nicht anwendbar
Angaben zu Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung der Nicht anwendbar
Wertpapiere:
Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der Ergebnisse des Nicht anwendbar
Angebots:
Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit Nicht anwendbar
von Zeichnungsrechten und Umgang mit nicht ausgeübten
Zeichnungsrechten:
Kategorien potenzieller Anleger, für die das Angebot der Wertpapiere Qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie und
gilt, und Angaben zur möglichen Beschränkung des Angebots
Nicht-Qualifizierte Anleger.
einzelner Tranchen auf bestimmte Länder:
Das Angebot kann an alle Personen in Deutschland und Österreich
erfolgen, die alle anderen in dem Basisprospekt angegebenen oder
anderweitig von der Emittentin und/oder den jeweiligen
Finanzintermediären festgelegten Anlagebedingungen erfüllen. In
anderen Ländern des EWR erfolgt das Angebot ausschließlich gemäß
einer Ausnahmeregelung, die eine Befreiung von der Prospektpflicht
gemäß der Prospektrichtlinie in der jeweils nationalrechtlichen
Umsetzung vorsieht.
Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten Betrags an die
Nicht anwendbar
Antragsteller und Informationen dazu, ob bereits vor Erhalt der
entsprechenden Mitteilung mit den Wertpapieren gehandelt werden
darf:
ISIN: DE000DM0Y0W9
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 93
Betrag der Gebühren und Steuern, die speziell für Zeichner oder
Käufer anfallen:
Nicht anwendbar
Name(n) und Adresse(n) (sofern der Emittentin bekannt) der
Platzierungsstellen in den verschiedenen Ländern, in denen das
Angebot erfolgt.
Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen nicht anwendbar
Zustimmung zur Verwendung des Prospekts:
Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle
Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung).
Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der
Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der
Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 der Prospektrichtlinie
erfolgen.
GEBÜHREN
Von der Emittentin an die Vertriebsstellen gezahlte Gebühren
Nicht anwendbar
Bestandsprovision
Nicht anwendbar
Platzierungsgebühr
Nicht anwendbar
1
Von der Emittentin nach der Emission von den Wertpapierinhabern Nicht anwendbar
erhobene Gebühren
WERTPAPIERRATINGS
Rating
Die Wertpapiere verfügen über kein Rating.
INTERESSEN AN DER EMISSION BETEILIGTER NATÜRLICHER UND JURISTISCHER PERSONEN
Interessen an der Emission beteiligter natürlicher und juristischer
Personen
Der Emittentin sind keine an der Emission der Wertpapiere beteiligten
Personen bekannt, die ein wesentliches Interesse an dem Angebot
haben.
RANGFOLGE DER WERTPAPIERE
Rangfolge der Wertpapiere
1
Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere dem
Anwendungsbereich des § 46f Absatz 7 Kreditwesengesetz ("KWG")
und erfüllen die Kriterien als Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten,
wie in Abschnitt „III. Allgemeine Informationen zum Programm - C.
Allgemeine Beschreibung des Programms“ unter „Rangfolge der
Wertpapiere“ beschrieben. Anleger sollten jedoch beachten, dass es
im Falle eines Insolvenzverfahrens nach deutschem Recht oder einer
Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen gegen die Emittentin der
zuständigen Abwicklungsbehörde oder dem zuständigen Gericht
obliegt, zu entscheiden, ob die im Rahmen des Programms
begebenen unbesicherten und nicht nachrangigen Wertpapiere die
Kriterien als Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten oder als
Nicht-Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten erfüllen.
Die Emittentin zahlt ggf. Platzierungsgebühren und Bestandsprovisionen in Form von verkaufsbezogenen Provisionen an die jeweilige(n)
Vertriebsstelle(n). Alternativ kann die Emittentin der/den jeweiligen Vertriebsstelle(n) einen angemessenen Abschlag auf den Emissionspreis
(ohne Ausgabeaufschlag) gewähren. Bestandsprovisionen können laufend aus denin den Produktbedingungen erwähnten Verwaltungsgebühren
auf Grundlage des Basiswerts bestritten werden. Fungiert die Deutsche Bank AG sowohl als Emittentin als auch als Vertriebsstelle in
Verbindung mit dem Verkauf ihrer eigenen Wertpapiere, werden die entsprechenden Beträge der Vertriebseinheit der Deutsche Bank AG intern
gutgeschrieben. Weitere Informationen zu Preisen und Preisbestandteilen sind den Punkten 5 und 6 im Abschnitt E "Interessenkonflikte" von
Teil II (Risikofaktoren) des Basisprospekts zu entnehmen.
ISIN: DE000DM0Y0W9
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 94
ANGABEN ZUM BASISWERT
Informationen zum Basiswert, zur vergangenen und künftigen Wertentwicklung des Basiswerts und zu seiner Volatilität sind auf der öffentlich
zugänglichen Webseite unter www.ariva.de erhältlich.
Der Sponsor des Basiswerts bzw. jedes den Basiswert bildenden Index unterhält zudem unter folgender Adresse eine Webseite, auf der
weitere Informationen (einschließlich einer Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Index, bestehend, wie jeweils anwendbar, aus dem
Typ des Index, der Berechnungsmethode und –formel, einer Beschreibung des individuellen Auswahlprozesses der Indexbestandteile und der
Anpassungsregeln) zum Basiswert erhältlich sein können.
Index Sponsor
Nikkei Inc.
Webseite:
www.nikkei.com
Index Disclaimer
All the intellectual and industrial property rights (including copyright) on the Nikkei Stock Average (“Index”) are the exclusive property of Nikkei
Inc. Among others, “Nikkei”, “Nikkei Stock Average” and “Nikkei 225” are registered trademarks owned by Nikkei Inc. Nikkei Inc. reserves all
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whatsoever, express or implied, either as to the results to be obtained as to the use of the Index or the figure at which the Index stands at any
particular day or otherwise, warning that the past results or figure of the Index are not a reliable indicator for the results or the figure of the Index
in the future. The Index is compiled and calculated solely by Nikkei Inc. However, Nikkei Inc. shall not be liable to any person for an error in the
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Nikkei Inc. in no event shall be responsible for compliance with any regulations applicable to the financial institution in relation to financial
investors.
Veröffentlichung weiterer Angaben durch die Emittentin
Die Emittentin beabsichtigt nicht, weitere Angaben zum Basiswert bereitzustellen.
ISIN: DE000DM0Y0W9
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 95
LÄNDERSPEZIFISCHE ANGABEN:
Bundesrepublik Deutschland
Zahl- und Verwaltungsstelle in Deutschland
In Deutschland ist die Zahl- und Verwaltungsstelle die Deutsche Bank
AG. Die Zahl- und Verwaltungsstelle handelt über ihre
Hauptgeschäftsstelle in Frankfurt am Main, die sich zum
Emissionstag unter folgender Anschrift befindet: Taunusanlage 12,
60325 Frankfurt am Main, Deutschland.
Republik Österreich
Zahl- und Verwaltungsstelle in Österreich
ISIN: DE000DM0Y0W9
In Österreich ist die Zahl- und Verwaltungsstelle die Deutsche Bank
AG handelnd über ihre Niederlassung Wien, die sich zum
Emissionstag unter folgender Anschrift befindet: Fleischmarkt 1, 1010
Wien, Österreich.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 96
Anhang zu den Endgültigen Bedingungen
Emissionsspezifische Zusammenfassung
Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten "Punkten". Diese Punkte sind in den Abschnitten A - E
enthalten und nummeriert (A.1 – E.7).
Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die für eine Zusammenfassung dieses Typs von Wertpapieren und Emittent erforderlich sind. Da
einige Punkte nicht adressiert werden müssen, kann es Lücken in der Nummerierungsreihenfolge geben.
Auch wenn ein Punkt aufgrund des Typs von Wertpapieren und Emittent erforderlich sein kann, besteht die Möglichkeit, dass zu diesem Punkt
keine relevanten Informationen gegeben werden können. In diesem Fall wird eine kurze Beschreibung des Punktes mit der Erwähnung
"Entfällt" eingefügt.
Punkt
A.1
Abschnitt A – Einleitung und Warnhinweise
Warnhinweis
Warnhinweis, dass
• die Zusammenfassung als Einführung zum Prospekt verstanden werden sollte,
• der Anleger jede Entscheidung zur Anlage in die betreffenden Wertpapiere auf die Prüfung des
gesamten Prospekts stützen sollte,
• für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in einem Prospekt enthaltenen
Informationen geltend gemacht werden, der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der
einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten
für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben könnte und
• die Deutsche Bank Aktiengesellschaft in ihrer Funktion als Emittentin, die die Verantwortung für
die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon übernommen hat und von
der der Erlass der Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon ausgeht,
haftbar gemacht werden kann, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend,
unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts
gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird,
nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die
Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen.
A.2
Zustimmung zur
Verwendung des
Basisprospekts
• Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts für eine spätere Weiterveräußerung oder
endgültige Platzierung der Wertpapiere durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung).
• Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch
Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 der
Prospektrichtlinie erfolgen.
• Diese Zustimmung erfolgt nicht vorbehaltlich etwaiger Bedingungen.
• Im Fall, dass ein Finanzintermediär ein Angebot macht, unterrichtet dieser
Finanzintermediär die Anleger zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage über die
Angebotsbedingungen.
Punkt
Abschnitt B – Emittentin
B.1
Juristische und
kommerzielle
Bezeichnung der
Emittentin
B.2
Sitz,
Rechtsform, Die Deutsche Bank ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die Bank hat ihren Sitz in
geltendes Recht und Frankfurt am Main, Deutschland. Sie unterhält ihre Hauptniederlassung unter der Anschrift
Land der Gründung der Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland (Telefon: +49-69-910-00).
Emittentin
B.4b
Trends
Mit Ausnahme der Auswirkungen der makroökonomischen Bedingungen und des Marktumfelds,
Rechtsrisiken in Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise sowie der Auswirkungen gesetzlicher
und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, die für Finanzinstitute in Deutschland und der Europäischen
Union gelten, gibt es keine bekannten Trends, Unsicherheiten, Anforderungen, Verpflichtungen oder
Ereignisse, die im laufenden Geschäftsjahr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit wesentliche
Auswirkungen auf die Aussichten der Emittentin haben werden.
B.5
Beschreibung
der
Gruppe und der Stellung
der Emittentin innerhalb
dieser Gruppe
Die Deutsche Bank ist die Konzernobergesellschaft und zugleich die bedeutendste Gesellschaft des
Deutsche Bank-Konzerns, einem Konzern bestehend aus Banken, Kapitalmarktunternehmen,
Fondsgesellschaften, Gesellschaften zur Immobilienfinanzierung, Teilzahlungsunternehmen,
Research- und Beratungsunternehmen und anderen in- und ausländischen Unternehmen
(der"Deutsche Bank-Konzern").
ISIN: DE000DM0Y0W9
Die juristische und kommerzielle Bezeichnung der Emittentin lautet Deutsche Bank
Aktiengesellschaft ("Deutsche Bank" oder die "Bank").
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 97
B.9
Gewinnprognosen oder Entfällt. Es werden keine Gewinnprognosen oder –schätzungen abgegeben.
-schätzungen
B.10
Beschränkungen
im Entfällt. Es gibt keine Beschränkungen im Bestätigungsvermerk zu den historischen
Bestätigungsvermerk zu Finanzinformationen.
den
historischen
Finanzinformationen
B.12
Ausgewählte wesentliche Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bilanz der Deutsche Bank AG, der den
historische
maßgeblichen geprüften konsolidierten und in Übereinstimmung mit den IFRS erstellten
Finanzinformationen
Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2014 und zum 31. Dezember 2015 sowie den ungeprüften
konsolidierten Zwischenfinanzangaben zum 30. September 2015 und zum 30. September 2016
entnommen ist.
31. Dezember 2014
(IFRS, geprüft)
30. September
2015
(IFRS,
3.530.939.215,36
3.530.939.215,3
31. Dezember 2015
(IFRS, geprüft)
30. September
2016
(IFRS,
3.530.939.215,36
3.530.939.215,36
ungeprüft)
Grundkapital (in Euro)
ungeprüft)
6
Anzahl
der 1.379.273.131
*
1.379.273.131
1.379.273.131
1.379.273.131*
1.719.374
1.629.130
1.688.951
1.650.495
1.561.506
1.622.224
(in 73.223
68.879
67.624
66.727
15,2%
13,4%
13,2%
12,6%2
16,1%
15,0%
14,7%
14,5%3
Stammaktien
Summe
der
Aktiva 1.708.703
(in Millionen Euro)
Summe
der 1.635.481
Verbindlichkeiten
(in
Millionen Euro)
Eigenkapital
Millionen Euro)
Harte
Kernkapitalquote
1
Kernkapitalquote1
*
Quelle: Internetseite der Emittentin unter https://www.db.com/ir/de/informationen-zur-aktie.htm; Stand: 14. November 2016.
1
Die Kapitalquoten basieren auf den Übergangsbestimmungen der CRR/CRD 4-Eigenkapitalvorschriften.
2
Die auf Basis einer vollständigen Umsetzung von CRR/CRD 4 berechnete Harte Kernkapitalquote belief sich zum 30.
September 2016 auf 11,1% (im Einklang mit der Entscheidung des Vorstands, keine Dividende auf Stammaktien für das
Geschäftsjahr 2016 vorzuschlagen).
3
Die auf Basis einer vollständigen Umsetzung von CRR/CRD 4 berechnete Kernkapitalquote belief sich zum 30. September
2016 auf 12,3%.
Erklärung, dass sich die Seit dem 31. Dezember 2015 sind keine wesentlichen negativen Veränderungen in den Aussichten
Aussichten
der der Deutschen Bank eingetreten.
Emittentin
seit
dem
Datum
des
letzten
veröffentlichten geprüften
Abschlusses
nicht
wesentlich
verschlechtert
haben,
oder Beschreibung jeder
wesentlichen
Verschlechterung
Beschreibung
Entfällt. Seit dem 30. September 2016 ist keine wesentliche Veränderung der Finanzlage oder
wesentlicher
Handelsposition des Deutsche Bank-Konzerns oder der Deutschen Bank eingetreten.
Veränderungen
der
Finanzlage
oder
Handelsposition
der
Emittentin, die nach dem
von den historischen
ISIN: DE000DM0Y0W9
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 98
Finanzinformationen
abgedeckten Zeitraum
eingetreten sind
B.13
Ereignisse
aus
jüngsten Zeit
der Entfällt. Es gibt keine Ereignisse aus der jüngsten Zeit – insbesondere betreffend die Emittentin –, die
wesentlich für die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit der Emittentin sind.
B.14
Abhängigkeit von
anderen Unternehmen
der Gruppe
B.15
Haupttätigkeiten
Emittentin
Entfällt. Die Emittentin ist nicht von anderen Unternehmen der Gruppe abhängig.
der Gegenstand der Deutschen Bank ist gemäß ihrer Satzung der Betrieb von Bankgeschäften jeder Art,
die Erbringung von Finanz- und sonstigen Dienstleistungen und die Förderung der internationalen
Wirtschaftsbeziehungen. Die Bank kann diesen Unternehmensgegenstand selbst oder durch Tochterund Beteiligungsunternehmen verwirklichen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Bank zu allen
Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern,
insbesondere zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken, zur Errichtung von
Zweigniederlassungen im In- und Ausland, zum Erwerb, zur Verwaltung und zur Veräußerung von
Beteiligungen an andere Unternehmen sowie zum Abschluss von Unternehmensverträgen.
Der Deutsche Bank-Konzern ist gegliedert in die folgenden fünf Unternehmensbereiche:
•
Corporate & Investment Banking (CIB);
•
Global Markets (GM);
•
Deutsche Asset Management (DeAM);
•
Private Wealth & Commercial Clients (PWCC); und
•
Non-Core Operations Unit (NCOU).
Die fünf Unternehmensbereiche werden von Infrastrukturfunktionen unterstützt. Darüber hinaus hat
der Deutsche Bank-Konzern eine regionale Managementstruktur, die weltweit regionale
Zuständigkeiten abdeckt.
Die Deutsche Bank unterhält Geschäftsbeziehungen mit bestehenden und neuen Kunden in nahezu
jedem Land der Welt. Diese Geschäftsaktivitäten werden abgewickelt über:
•
Tochtergesellschaften und Filialen in zahlreichen Ländern,
•
Repräsentanzen in anderen Ländern und
•
einen oder mehrere Repräsentanten zur Betreuung ihrer Kunden in einer Reihe von
weiteren Ländern.
B.16
Beteiligungen
oder Entfällt. Nach den Meldungen wesentlicher Beteiligungen gemäß §§ 21 ff. des
Beherrschungsver
Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) gibt es nur drei Aktionäre, die über 3 %, aber unter 10 % der
hältnisse
Aktien an der Emittentin halten. Nach Kenntnis der Emittentin existieren keine weiteren Aktionäre, die
über 3 % der Aktien halten. Die Emittentin ist daher weder unmittelbar noch mittelbar beherrscht oder
kontrolliert.
Punkt
C.1
Abschnitt C – Wertpapiere
Art und Gattung der Gattung der Wertpapiere
Wertpapiere,
einschließlich
jeder Die Wertpapiere werden durch eine Globalurkunde (die " Globalurkunde ") verbrieft.
WertpapierEs werden keine effektiven Stücke ausgegeben.
kennnummer
Die Wertpapiere werden als Inhaberpapiere begeben.
Art der Wertpapiere
Bei den Wertpapieren handelt es sich um Optionsscheine .
Wertpapierkennnummer(n) der Wertpapiere
ISIN:
DE000DM0Y0W9
WKN:
DM0Y0W
C.2
Währung
Euro ("EUR")
C.5
Beschränkungen der
freien Übertragbarkeit
der Wertpapiere
Jedes Wertpapier ist nach dem jeweils anwendbaren Recht und gegebenenfalls den jeweils geltenden
Vorschriften und Verfahren der Clearingstelle übertragbar, in deren Unterlagen die Übertragung
vermerkt wird.
ISIN: DE000DM0Y0W9
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 99
C.8
Mit den Wertpapieren
verbundene
Rechte,
einschließlich
der
Rangordnung
und
Beschränkungen dieser
Rechte
Anwendbares Recht der Wertpapiere
Die Wertpapiere unterliegen deutschem Recht. Die Schaffung der Wertpapiere kann der für die
Clearingstelle geltenden Rechtsordnung unterliegen.
Mit den Wertpapieren verbundene Rechte
Durch die Wertpapiere erhalten die Inhaber der Wertpapiere bei Tilgung oder Ausübung Anspruch auf
Erhalt eines Auszahlungsbetrages und/oder eines Lieferbestandes.
Beschränkungen der Rechte
Die Emittentin ist unter den in den Emissionsbedingungen festgelegten Voraussetzungen zur
Kündigung der Wertpapiere und zu Anpassungen der Emissionsbedingungen berechtigt.
Status der Wertpapiere
Die Wertpapiere begründen direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin,
die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen
Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, vorbehaltlich jedoch eines Vorrangs, der
bestimmten nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten im Fall von
Abwicklungsmaßnahmen in Bezug auf die Emittentin oder im Fall der Auflösung, der Liquidation oder
der Insolvenz der Emittentin oder eines Vergleichs oder eines anderen der Abwendung der Insolvenz
dienenden Verfahrens gegen die Emittentin aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eingeräumt wird.
C.11
C.15
Antrag auf Zulassung
zum Handel, um die
Wertpapiere an einem
geregelten Markt oder
anderen gleichwertigen
Märkten zu platzieren,
wobei die betreffenden
Märkte zu nennen sind
Entfällt. Die Zulassung der Wertpapiere zu einem geregelten Markt an einer Börse wurde nicht
beantragt.
Beschreibung, wie der
Wert der Anlage durch
den
Wert
des
Basisinstruments/der
Basisinstrumente
beeinflusst wird, es sei
denn, die Wertpapiere
haben
eine
Mindeststückelung von
100 000 EUR
Mit diesem WAVE XXL Call-Optionsschein ohne festen Fälligkeitstermin können Anleger
überproportional (gehebelt) an der positiven Entwicklung des Basiswerts teilnehmen.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse, der
kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der Stuttgarter Wertpapierbörse, der
kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Im Gegenzug nehmen sie aber auch gehebelt an einer negativen Entwicklung des Basiswerts teil und
tragen zudem das Risiko einer sofortigen Laufzeitbeendigung (Barrieren-Ereignis) des WAVE XXL
Call-Optionsscheins, wenn der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt während des
Beobachtungszeitraums auf oder unter der Barriere liegt. In diesem Fall erhalten Anleger als
Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den der von der
Emittentin festgestellte Stop-Loss-Referenzpreis den Basispreis überschreitet. Liegt der Basiswert
zum jeweiligen Zeitpunkt auf oder unter dem Basispreis – was insbesondere bei starker Bewegung
des Basiswerts zum Zeitpunkt des Barrieren-Ereignisses der Fall sein kann -, erhalten Anleger nur
den Mindestbetrag.
Bei Nichteintritt eines Barrieren-Ereignisses erhalten Anleger, nach Ausübung des Wertpapiers an
einem Ausübungstag oder Kündigung durch die Emittentin mit Wirkung zu einem Tilgungstag, am
Fälligkeitstag als Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den
der Schlussreferenzpreis den Basispreis übersteigt.
Wegen des Fehlens einer festen Laufzeit wird der anfänglich geltende Basispreis
konstruktionsbedingt täglich um eine für die Emittentin anfallende Finanzierungskomponente
angepasst, auf Grundlage der jeweiligen Marktzinsen zuzüglich eines von der Emittentin bei
Emission des Wertpapiers festgelegten Prozentsatzes.
Darüber hinaus ist bei Zahlung einer Bardividende durch den Index-Sponsor des Basiswerts der
Dividendenanpassungstag ein zusätzlicher Anpassungstag, und der Basispreis wird um den
jeweiligen Dividendenfaktor reduziert, welcher die gezahlte Dividende abzüglich eines
Ausgleichsbetrags für hierauf anfallende Steuern u.ä. berücksichtigt.
Schließlich wird auch die anfänglich geltende Barriere an jedem nachfolgenden Anpassungstag so
angepasst, dass diese jeweils der Summe aus dem jeweils geltenden Basispreis und
Barrieren-Anpassungsbetrag entspricht. Der Barrieren-Anpassungsbetrag wiederum ist das Produkt
aus dem jeweils geltenden Basispreis und dem Barrieren-Anpassungssatz, wobei letzterer,
gegenüber dem Stand am Emissionstag, von der Emittentin an jedem Anpassungstag nach
vernünftigem Ermessen neu festgesetzt werden kann, um einen wertlosen Verfall des Wertpapiers
ohne jede Auszahlung nach Eintritt eines Barrieren-Ereignisses mit der gleichen Wahrscheinlichkeit
wie bei dessen Emission zu verhindern (unter Berücksichtigung insbesondere der Volatilität und
Liquidität des Basiswerts).
Der Basiswert wird in der Referenzwährung festgestellt; die Umrechnung der hierauf beruhenden
Beträge in die Abwicklungswährung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Umrechnungskurses .
Während der Laufzeit erhalten Anleger keine laufenden Erträge wie z.B. Zinsen.
Anlegern stehen zudem keine Ansprüche auf den/aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte, Dividenden)
ISIN: DE000DM0Y0W9
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 100
zu.
C.16
Barriere
(am Emissionstag ) 19.000,00 Indexpunkte, wird nachfolgend an
jedem Anpassungstag angepasst.
Basispreis
(am Emissionstag) 18.446,00 Indexpunkte, wird nachfolgend täglich
um die Finanzierungskomponente angepasst.
Beendigungstag
Der früheste der folgenden Tage:
(a)
Wenn ein Barrieren-Ereignis eingetreten ist, der letzte Tag
des Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums;
(b)
Wenn der Wertpapierinhaber das Wertpapier ausgeübt hat
oder das Wertpapier als ausgeübt gilt, der entsprechende
Ausübungstag und
(c)
Wenn die Emittentin das Wertpapier kündigt, der
entsprechende Tilgungstag.
Beobachtungszeitraum
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag (08:00 Uhr
Ortszeit Frankfurt am Main) bis einschließlich zum maßgeblichen
Zeitpunkt für die Bestimmung des Schlussreferenzpreises am
Bewertungstag.
Bezugsverhältnis
0,1
Emissionstag
18. Januar 2017
Mindestbetrag
EUR 0,001 je Wertpapier
Stop-Loss-Referenzpreis
Ein von der Berechnungsstelle nach billigem Ermessen auf der
Grundlage der aus der Auflösung von Absicherungsgeschäften
erzielten Erlöse als der marktgerechte Preis des Basiswerts zu einem
von der Emittentin unter Berücksichtigung von Faktoren wie der
Liquidität des Basiswerts nach billigem Ermessen ausgewählten
Zeitpunkt innerhalb des
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums bestimmter Betrag.
Stop-Loss-ReferenzpreisBewertungszeitraum
Der Zeitraum ab Eintritt des Barrieren-Ereignisses bis maximal drei
Stunden danach.
Tilgungstag
Der bei Kündigung durch die Emittentin in der Kündigungsmitteilung
angegebene Tag.
Wertstellungstag bei
Emission
20. Januar 2017
Verfalltag
oder Fälligkeitstag:
Fälligkeitstermin
der
derivativen Wertpapiere
—
Ausübungstermin
oder
letzter
Referenztermin
Der vierte unmittelbar folgende Geschäftstag nach
(a) wenn ein Barrieren-Ereignis eingetreten
entsprechenden Beendigungstag, oder
ist,
dem
(b) wenn kein Barrieren-Ereignis
entsprechenden Bewertungstag.
ist,
dem
eingetreten
Ausübungstage:
Der auf den 7. Kalendertag folgende Geschäftstag im Februar jeden
Kalenderjahrs während des Zeitraums ab einschließlich dem
Wertstellungstag bei Emission.
Bewertungstag:
Wenn kein Barrieren-Ereignis eingetreten ist, der auf den
entsprechenden Beendigungstag folgende Handelstag.
C.17
Abrechnungsverfahren
Seitens der Emittentin fällige Auszahlungsbeträge werden zur Auszahlung an die Wertpapierinhaber
für
die
derivativen auf die jeweilige Clearingstelle übertragen.
Wertpapiere
Die Emittentin wird durch Zahlungen an die jeweilige Clearingstelle oder den von dieser/diesem
angegebenen Zahlungsempfänger in Höhe des gezahlten Betrages von ihren Zahlungsverpflichtungen
befreit.
C.18
Beschreibung
der Zahlung des Auszahlungsbetrages an die jeweiligen Wertpapierinhaber am Fälligkeitstag.
Tilgung bei derivativen
Wertpapieren
C.19
Ausübungspreis
endgültiger
Referenzpreis
Basiswerts
C.20
oder Schlussreferenzpreis : Der Referenzpreis am Bewertungstag.
des
Art des Basiswerts und Typ:
Angabe des Ortes, an
ISIN: DE000DM0Y0W9
Index
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 101
dem Informationen über Bezeichnung: Nikkei 225® Index (Preisindex)
den Basiswert erhältlich
ISIN:
JP9010C00002
sind
Informationen zur historischen und fortlaufenden Wertentwicklung des Basiswerts und zu seiner
Volatilität sind auf der öffentlich zugänglichen Webseite unter www.ariva.de erhältlich.
Punkt
D.2
Abschnitt D – Risiken
Zentrale Angaben zu den Anleger sind dem Risiko einer Insolvenz infolge einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der
zentralen Risiken, die Emittentin, d. h. dem Risiko einer vorübergehenden oder endgültigen Unfähigkeit zur termingerechten
der Emittentin eigen sind Erfüllung von Zins- und/oder Tilgungsverpflichtungen, ausgesetzt. Eine Bewertung dieses Risikos
wird mittels der Emittentenratings vorgenommen.
Im Folgenden werden Faktoren beschrieben, die sich nachteilig auf die Profitabilität der Deutschen
Bank auswirken können:
ISIN: DE000DM0Y0W9
•
Ein gedämpftes Wirtschaftswachstum in jüngster Zeit und Unsicherheiten hinsichtlich der
künftigen Wachstumsaussichten haben negative Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage
einiger Geschäftsbereiche der Deutschen Bank, während die Margen zahlreicher
Geschäftsbereiche der Deutschen Bank aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus und des
Wettbewerbs im Finanzdienstleistungssektor unter Druck geraten sind. Sollten diese
Bedingungen anhalten oder sich verschlechtern, könnte dies das Geschäft, die Ertragslage oder
die strategischen Ziele der Deutschen Bank beeinträchtigen.
•
Die steigende Attraktivität anti-europäischer politischer Bewegungen für Wähler in einigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union könnte zu einer teilweisen Rückabwicklung der
europäischen Integration führen. Insbesondere hat das Vereinigte Königreich am 23. Juni 2016 in
einem nationalen Referendum für einen Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. Das
Referendum ist nicht rechtlich verbindlich und der Zeitpunkt, wann die EU-Mitgliedschaft des
Vereinigten Königreichs endet, hängt vom Ergebnis der Verhandlungen über den Austritt ab, die
beginnen, wenn das Vereinigte Königreich beim Europäischen Rat formal ein Austrittsgesuch
stellt. Angesichts dieser und anderer Unsicherheiten in Zusammenhang mit einem EU-Austritt
des Vereinigten Königreichs ist es schwierig, die genauen Auswirkungen auf die Deutsche Bank
abzuschätzen. Jedoch könnten die Entwicklungen im Vereinigten Königreich oder eine Eskalation
politischer Risiken in anderen EU-Mitgliedstaaten das Vertrauen in die Europäische Union und
ihren Binnenmarkt sowie die Eurozone untergraben und, einzeln oder in Wechselwirkung
miteinander, möglicherweise zu einer Abschwächung des Geschäftsvolumens, Abschreibungen
von Vermögenswerten und Verlusten in allen Geschäftsbereichen der Deutschen Bank führen.
Die Möglichkeiten der Deutschen Bank, sich gegen diese Risiken abzusichern, sind begrenzt.
•
Die Deutsche Bank könnte gezwungen sein, Abschreibungen auf den Bestand von Forderungen
gegen europäische und andere Staaten vorzunehmen, wenn die europäische Staatsschuldenkrise
wieder auflebt. Die Kreditausfallabsicherungen, die die Deutsche Bank eingegangen ist, um ihr
Kreditrisiko gegenüber betroffenen Staaten zu steuern, könnten zum Ausgleich dieser Verluste
nicht ausreichen.
•
Die Deutsche Bank hat einen steten Bedarf an Liquidität, um ihre Geschäftsaktivitäten zu
refinanzieren. Sie könnte von Phasen eines marktweiten oder bankenspezifischen
Liquiditätsengpasses betroffen sein, und die ihr zur Verfügung stehende Liquidität könnte sich als
nicht ausreichend erweisen, selbst wenn ihr zugrunde liegendes Geschäft stark bleibt.
•
Bereits umgesetzte sowie geplante aufsichtsrechtliche Reformen als Antwort auf die Schwäche
des Finanzsektors haben zusammen mit der allgemein verstärkten regulatorischen
Überwachung eine erhebliche Unsicherheit für die Deutsche Bank geschaffen und könnten ihr
Geschäft sowie ihre Fähigkeit zur Umsetzung ihrer strategischen Pläne beeinträchtigen.
•
Gesetzliche Vorschriften zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und
Wertpapierfirmen könnten sich erheblich auf die Geschäftstätigkeit der Deutschen Bank
auswirken und zu Verlusten für ihre Aktionäre und Gläubiger führen, wenn die zuständigen
Behörden Abwicklungsmaßnahmen im Hinblick auf die Deutsche Bank anordnen.
•
Änderungen der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen verlangen von der
Deutschen Bank eine erhöhte Kapitalunterlegung und könnten ihr Geschäftsmodell, die Finanzund Ertragslage und das generelle Wettbewerbsumfeld, in dem sie sich bewegt, wesentlich
beeinflussen. Annahmen im Markt, die Deutsche Bank könnte ihre Kapitalanforderungen nicht mit
einem angemessenen Puffer einhalten, oder Forderungen nach einer Kapitalausstattung über das
erforderliche Maß hinaus könnten die Auswirkungen der vorgenannten Faktoren auf ihr Geschäft
und ihr Ergebnis noch verstärken.
•
Vorschriften in den Vereinigten Staaten und in Deutschland sowie Vorschläge der Europäischen
Union in Bezug auf ein Verbot des Eigenhandels oder dessen Abtrennung vom Einlagengeschäft
könnten wesentliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Deutschen Bank haben.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 102
ISIN: DE000DM0Y0W9
•
Andere im Zuge der Finanzkrise verabschiedete oder vorgeschlagene aufsichtsrechtliche
Reformen, beispielsweise umfassende neue Vorschriften hinsichtlich der Tätigkeit der
Deutschen Bank bezüglich des Derivategeschäfts, Bankenabgaben, Einlagensicherung oder eine
mögliche Finanztransaktionssteuer, könnten zu einer wesentlichen Erhöhung der betrieblichen
Aufwendungen der Deutschen Bank führen und sich nachteilig auf ihr Geschäftsmodell auswirken.
•
Nachteilige Marktbedingungen, ein historisch niedriges Preisniveau, Volatilität und die
Zurückhaltung der Anleger haben sich auf die Erträge und Gewinne der Deutschen Bank bereits
erheblich nachteilig ausgewirkt und können auch in der Zukunft erhebliche nachteilige
Auswirkungen haben. Dies gilt insbesondere für das Investmentbanking, das Brokerage-Geschäft
und andere kommissions- und gebührenabhängige Geschäftsbereiche. Die Deutsche Bank hat
infolgedessen bereits erhebliche Verluste in den Bereichen Trading und Investment erlitten, die
sich auch in Zukunft fortsetzen könnten.
•
Die Deutsche Bank hat im April 2015 die nächste Phase ihrer Strategie, die Strategie 2020,
verkündet und weitere Details hierzu im Oktober 2015 bekannt gegeben. Sollte es der Deutschen
Bank nicht gelingen, ihre strategischen Ziele erfolgreich umzusetzen, könnte dies dazu führen,
dass sie nicht in der Lage ist, ihre finanziellen Ziele zu erreichen, oder Verluste, eine sinkende
Profitabilität oder eine Erosion ihrer Kapitalbasis erleidet, und ihre Finanz- und Ertragslage sowie
ihr Aktienkurs wesentlich nachteilig beeinflusst werden.
•
Als Teil der Strategie 2020 hat die Deutsche Bank ihre Absicht verkündet, die Deutsche
Postbank AG (zusammen mit ihren Tochtergesellschaften: „Postbank“) zu entkonsolidieren. Die
Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, die Postbank zu einem für sie vorteilhaften Preis,
zu sonstigen für sie vorteilhaften Bedingungen oder überhaupt zu veräußern, und könnte
erhebliche Verluste aufgrund ihrer Postbank-Beteiligung oder einer Veräußerung der Postbank
erleiden.
•
Die Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, nicht zum Kerngeschäft gehörende
Vermögenswerte zu für sie vorteilhaften Konditionen oder überhaupt zu verkaufen. Aus solchen
nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögenswerten sowie anderen Investitionen könnten
unabhängig von der Marktentwicklung erhebliche Verluste entstehen.
•
Die Deutsche Bank ist in einem Umfeld tätig, in dem der Grad der Regulierung bereits hoch ist
und noch weiter zunimmt und das darüber hinaus für Rechtsstreitigkeiten anfällig ist, so dass sie
Schadensersatzansprüchen und anderen Kosten, deren Höhe beträchtlich und schwierig
abzuschätzen sein kann, sowie rechtlichen, aufsichtsrechtlichen Sanktionen und
Reputationsschädigungen ausgesetzt sein kann.
•
Die Deutsche Bank ist gegenwärtig Adressat globaler Untersuchungen verschiedener Aufsichtsund Strafverfolgungsbehörden sowie damit zusammenhängender Zivilklagen in Bezug auf
mögliches Fehlverhalten. Der Ausgang dieser Vorgänge lässt sich nicht vorhersehen und kann
sich wesentlich nachteilig auf die Ertrags- und Finanzlage der Deutschen Bank sowie ihre
Reputation auswirken.
•
Die Deutsche Bank ist im Rahmen ihres nicht klassischen Kreditgeschäfts Kreditrisiken
ausgesetzt, die erheblich über die Risiken aus dem klassischen Bankkreditgeschäft hinausgehen.
•
Infolge von Veränderungen des Zeitwertes (Fair Value) ihrer Finanzinstrumente hat die
Deutsche Bank Verluste erlitten und könnte weitere Verluste erleiden.
•
Ungeachtet bestehender Grundsätze, Verfahren und Methoden zur Überwachung von Risiken ist
die Deutsche Bank unerkannten und nicht vorhergesehenen Risiken ausgesetzt, die zu
erheblichen Verlusten führen könnten.
•
Operationelle Risiken (das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das
Versagen von internen Verfahren (einschließlich Arbeits-, Organisations- und Kontrollverfahren),
Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse (z.B. strafbare Handlungen oder
Naturkatastrophen) verursacht werden, einschließlich Rechtsrisiken) können das Geschäft der
Deutschen Bank beeinträchtigen und zu erheblichen Verlusten führen.
•
Die operationellen Systeme der Deutschen Bank sind zunehmend dem Risiko von
Cyberangriffen und sonstiger Internetkriminalität ausgesetzt, die wesentliche Verluste von
Kundendaten zur Folge haben könnten, was zu einer Reputationsschädigung der Deutschen Bank,
zur Verhängung von aufsichtsrechtlichen Sanktionen sowie zu finanziellen Verlusten führen
könnte.
•
Der Umfang der Clearing-Geschäfte der Deutschen Bank setzt sie erhöhten Gefahren
erheblicher Verluste aus, sollten ihre Systeme nicht ordnungsgemäß funktionieren.
•
Die Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, Akquisitionsmöglichkeiten zu identifizieren
und Akquisitionen durchzuführen. Sowohl Akquisitionen als auch das Absehen von Zukäufen
können die Ertragslage und den Aktienkurs der Deutschen Bank erheblich beeinträchtigen.
•
Intensiver Wettbewerb auf dem deutschen Heimatmarkt der Deutschen Bank sowie auf den
internationalen Märkten könnte die Erträge und die Profitabilität der Deutschen Bank wesentlich
beeinträchtigen.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 103
•
D.6
Zentrale Angaben zu den
zentralen Risiken, die
den Wertpapieren eigen
sind
sowie
Risikohinweis
darauf,
dass der Anleger seinen
Kapitaleinsatz ganz oder
teilweise verlieren könnte
Transaktionen mit Geschäftspartnern in Ländern, die vom State Department der Vereinigten
Staaten als Staaten eingeordnet werden, die den Terrorismus unterstützen, oder mit Personen,
die Gegenstand von Wirtschaftssanktionen der Vereinigten Staaten sind, könnten mögliche
Kunden und Investoren davon abhalten, mit der Deutschen Bank Geschäfte zu machen oder in
ihre Wertpapiere zu investieren, ihrer Reputation schaden oder zur aufsichtsrechtlichen
Maßnahmen führen, die ihr Geschäft wesentlich beeinträchtigen könnten.
An den Basiswert gekoppelte Wertpapiere
In regelmäßigen Abständen und/oder bei Ausübung oder Tilgung der Wertpapiere zu zahlende
Beträge bzw. zu liefernde Vermögenswerte sind an den Basiswert gekoppelt, der einen oder mehrere
Referenzwert(e) umfassen kann. Der Kauf von oder die Anlage in an den Basiswert gekoppelte
Wertpapiere beinhaltet erhebliche Risiken.
Die Wertpapiere sind keine herkömmlichen Wertpapiere und daher mit verschiedenen besonderen
Anlagerisiken verbunden, über die sich potenzielle Anleger vor einer Anlage vollständig im Klaren
sein sollten. Potenzielle Anleger in die Wertpapiere sollten mit Wertpapieren vertraut sein, die
ähnliche Merkmale aufweisen, alle Unterlagen vollständig überprüfen, die Emissionsbedingungen der
Wertpapiere lesen und verstehen sowie sich über die Art und den Umfang des Exposure in Bezug auf
das Verlustrisiko im Klaren sein.
Potenzielle Anleger sollten sicherstellen, dass sie die jeweilige Formel, auf deren Basis die zu
zahlenden Beträge bzw. die zu liefernden Vermögenswerte berechnet werden, verstehen, und, falls
erforderlich, ihren/ihre persönlichen Berater zu Rate ziehen.
Mit dem Basiswert verbundene Risiken
Wegen des Einflusses des Basiswerts auf den Anspruch aus dem Wertpapier sind Anleger, wie bei
einer Direktanlage in den Basiswert, sowohl während der Laufzeit als auch zum Laufzeitende Risiken
ausgesetzt, die auch mit einer Anlage in den jeweiligen Index allgemein verbunden sind.
Währungsrisiken
Da die Währung des Basiswerts nicht mit der Abwicklungswährung des Wertpapiers übereinstimmt,
sind Anleger sowohl während der Laufzeit als auch zum Laufzeitende dem Risiko für sie nachteiliger
Wechselkursänderungen ausgesetzt. Ein Wechselkursrisiko besteht für Anleger darüber hinaus auch
dann, wenn die Abwicklungswährung nicht ihre Heimatwährung ist.
Vorzeitige Beendigung
Die Emissionsbedingungen der Wertpapiere enthalten eine Bestimmung, laut derer die Wertpapiere
von der Emittentin bei Erfüllung bestimmter Bedingungen vorzeitig getilgt werden können. Folglich
können die Wertpapiere einen niedrigeren Marktwert aufweisen als ähnliche Wertpapiere ohne ein
solches Tilgungsrecht der Emittentin. Während des Zeitraums, in dem die Wertpapiere auf diese
Weise getilgt werden können, steigt der Marktwert der Wertpapiere im Allgemeinen nicht wesentlich
über den Preis, zu dem sie zurückgezahlt, getilgt oder gekündigt werden können. Dies gilt auch, wenn
die Emissionsbedingungen der Wertpapiere eine automatische Tilgung oder Kündigung der
Wertpapiere vorsehen (z. B. Knock-out- bzw. Auto-Call-Option).
Vorzeitige Kündigung durch die Emittentin
Die Emittentin ist berechtigt, die Wertpapiere gemäß den Emissionsbedingungen vorzeitig zu
kündigen und zu einem in den Emissionsbedingungen festgelegten Auszahlungsbetrag
zurückzuzahlen bzw. zu tilgen. Dieser Betrag kann unter dem Marktwert der Wertpapiere und dem
investierten Betrag liegen.
Instrument der Gläubigerbeteiligung und sonstige Abwicklungsmaßnahmen
Stellt die zuständige Behörde fest, dass die Emittentin ausfällt oder wahrscheinlich ausfällt und sind
bestimmte weitere Bedingungen erfüllt, so hat die zuständige Abwicklungsbehörde die Befugnis zur
teilweisen oder vollständigen Herabschreibung des Nennwerts der Wertpapiere beziehungsweise der
Ansprüche aus den Wertpapieren sowie von Zinsen oder sonstigen Beträgen in Bezug auf die
Wertpapiere, zur Umwandlung der Wertpapiere in Anteile oder sonstige Instrumente des harten
Kernkapitals (diese Herabschreibungs- und Umwandlungsbefugnisse werden üblicherweise als
„Instrument der Gläubigerbeteiligung“ bezeichnet), oder zur Anwendung sonstiger
Abwicklungsmaßnahmen, unter anderem einer Übertragung der Wertpapiere auf einen anderen
Rechtsträger oder einer Änderung der Bedingungen der Wertpapiere bzw. deren Löschung.
Risiken zum Laufzeitende
Liegt der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt während des Beobachtungszeitraums auf oder unter
der Barriere, tritt beim WAVE XXL Call-Optionsschein das Barrieren-Ereignis ein und die Laufzeit
des WAVE XXL Call-Optionsscheins endet sofort. Eine Kurserholung ist ausgeschlossen. In diesem
Fall wird der Auszahlungsbetrag auf Grundlage der Differenz zwischen Wert des Basiswerts im
Zeitraum nach Eintritt des Barrieren-Ereignisses und Basispreis bestimmt, und Anleger verlieren bis
auf den Mindestbetrag u. U. ihren gesamten Anlagebetrag oder einen Großteil davon. Andernfalls
ISIN: DE000DM0Y0W9
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 104
erleiden Anleger einen Verlust, wenn der Basiswert am Bewertungstag so nahe am Basispreis liegt,
dass der Auszahlungsbetrag unter dem Erwerbspreis des WAVE XXL Call-Optionsscheins liegt. Das
Barrieren-Ereignis kann jederzeit während der Handelszeiten des Basiswerts eintreten;
gegebenenfalls auch außerhalb der Handelszeiten des WAVE XXL Call-Optionsscheins.
Möglicher Totalverlust
Ist kein Mindestauszahlungsbetrag vorgesehen, erleiden Anleger unter Umständen einen Totalverlust
ihrer Anlage in das Wertpapier.
Auch wenn ein Mindestauszahlungsbetrag vorgesehen ist, erleiden Anleger unter Umständen einen
Verlust, der einem Totalverlust ihrer Anlage in das Wertpapier nahezu gleichkommt.
Punkt
Abschnitt E – Angebot
E.2b
Gründe für das Angebot, Entfällt. Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken sind die Gründe für das Angebot.
Zweckbestimmung der
Erlöse,
geschätzte
Nettoerlöse
E.3
Angebotskonditionen
Bedingungen für das Angebot:
Entfällt. Das Angebot unterliegt keinen Bedingungen.
Anzahl der Wertpapiere :
bis zu 100.000.000 Wertpapiere
Angebotszeitraum:
Das Angebot der Wertpapiere beginnt am 18. Januar 2017
(08:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main) und endet am 24.
August 2017.
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Anzahl der
angebotenen Wertpapiere, gleich aus welchem Grund, zu
verringern.
Stornierung der
Wertpapiere:
Emission
der Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Emission der
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu stornieren.
Vorzeitige Beendigung des
Angebotszeitraums für die
Wertpapiere:
Die Emittentin behält sich vor, den Angebotszeitraum, gleich
aus welchem Grund, vorzeitig zu beenden.
Mindestzeichnungsbetrag für
Anleger:
Entfällt. Es gibt keinen Mindestzeichnungsbetrag für Anleger.
Höchstzeichnungsbetrag für
Anleger:
Entfällt. Es gibt keinen Höchstzeichnungsbetrag für Anleger.
Beschreibung des
Antragsverfahrens:
Entfällt. Es ist kein Antragsverfahren vorgesehen.
Möglichkeit zur Reduzierung des
Zeichnungsbetrags und
Rückerstattungsverfahren bei zu
hohen Zahlungen der Antragsteller:
Entfällt.
Eine
Möglichkeit
zur
Reduzierung
des
Zeichnungsbetrags und ein Rückerstattungsverfahren bei zu
hohen Zahlungen der Antragsteller sind nicht vorgesehen.
Angaben zu Verfahren und Fristen Entfällt. Ein Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung
für Bezahlung und Lieferung der
der Wertpapiere sind nicht vorgesehen.
Wertpapiere:
Verfahren und Zeitpunkt für die Entfällt. Ein Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der
Veröffentlichung der Ergebnisse Ergebnisse des Angebots ist nicht vorgesehen.
des Angebots:
Verfahren für die Ausübung von Entfällt. Ein Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten,
Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit die Übertragbarkeit von Zeichnungsrechten und der Umgang
von
Zeichnungsrechten
und mit nicht ausgeübten Zeichnungsrechten sind nicht vorgesehen.
Umgang mit nicht ausgeübten
Zeichnungsrechten:
Kategorien potenzieller Anleger, für
die das Angebot der Wertpapiere
gilt, und Angaben zur möglichen
Beschränkung
des
Angebots
einzelner Tranchen auf bestimmte
Länder:
ISIN: DE000DM0Y0W9
Qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie und
Nicht-Qualifizierte Anleger.
Das Angebot kann an alle Personen in Deutschland und
Österreich erfolgen, die alle anderen in dem Basisprospekt
angegebenen oder anderweitig von der Emittentin und/oder den
jeweiligen
Finanzintermediären
festgelegten
Anlagebedingungen erfüllen. In anderen Ländern des EWR
erfolgt das Angebot ausschließlich gemäß einer
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 105
Ausnahmeregelung, die eine Befreiung von der Prospektpflicht
gemäß der Prospektrichtlinie in der jeweils nationalrechtlichen
Umsetzung vorsieht.
Verfahren für die Mitteilung des Entfällt. Es ist kein Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten
zugeteilten
Betrags
an
die Betrags an die Antragsteller vorgesehen.
Antragsteller und Informationen
dazu, ob bereits vor Erhalt der
entsprechenden Mitteilung mit den
Wertpapieren gehandelt werden
darf:
Emissionspreis:
Der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am
Emissionstag festgelegt und anschließend kontinuierlich
angepasst.
Betrag der Gebühren und Steuern, Entfällt. Es gibt keine Gebühren und Steuern, die speziell für
die speziell für Zeichner oder Zeichner oder Käufer anfallen.
Käufer anfallen:
Name(n) und Adresse(n) (sofern Entfällt.
der Emittentin bekannt) der
Platzierungsstellen
in
den
verschiedenen Ländern, in denen
das Angebot erfolgt:
Name und Anschrift der Zahlstelle: In Deutschland:
Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
In Österreich:
Deutsche Bank AG, Niederlassung Wien
Fleischmarkt 1
1010 Wien
Österreich
Name
und
Anschrift
Berechnungsstelle:
der Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
E.4
Für die Emission/das Der Emittentin sind keine an der Emission der Wertpapiere beteiligten Personen bekannt, die ein
Angebot
wesentliche wesentliches Interesse an dem Angebot haben.
Interessen,
einschließlich
Interessenkonflikten
E.7
Schätzung der Ausgaben, Entfällt. Dem Anleger werden von der Emittentin oder dem Anbieter keine Ausgaben in Rechnung
die dem Anleger vom gestellt.
Emittenten oder Anbieter
in Rechnung gestellt
werden
ISIN: DE000DM0Y0W9
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 106
Endgültige Bedingungen Nr. 116481 vom 17. Januar 2017
DEUTSCHE BANK AG
Emission von bis zu 100.000.000 WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Call-Optionsscheinen (entspricht Produkt Nr. 24 im Basisprospekt)
bezogen auf den STOXX Europe 50® Index
(die "Wertpapiere")
im Rahmen des
-Programms für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und Schuldverschreibungen
Emissionspreis: der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am Emissionstag festgelegt und anschließend kontinuierlich angepasst.
WKN / ISIN: DM0Y0X / DE000DM0Y0X7
Dieses Dokument stellt die Endgültigen Bedingungen für die hierin beschriebenen Wertpapiere dar und enthält folgende Teile:
Übersicht über das Wertpapier
Emissionsbedingungen (Produktbedingungen)
Weitere Informationen zum Angebot der Wertpapiere
Emissionsspezifische Zusammenfassung
Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des Artikels 5 (4) der Prospektrichtlinie erstellt und müssen in
Verbindung mit dem Basisprospekt vom 24. August 2016 (einschließlich der per Verweis einbezogenen Dokumente), wie durch die
Nachträge vom 19. September 2016, 13. Oktober 2016, 14. November 2016, 22. Dezember 2016 und 05. Januar 2017 ergänzt (der
"Basisprospekt") gelesen werden. Begriffe, die in diesem Dokument nicht anderweitig definiert sind, haben die ihnen in den
Allgemeinen Bedingungen der Wertpapierbedingungen zugewiesene Bedeutung. Die vollständigen Informationen über die
Emittentin und die Wertpapiere enthält nur der kombinierte Inhalt dieser Endgültigen Bedingungen und des Basisprospekts. Eine
Zusammenfassung der einzelnen Emission ist diesen Endgültigen Bedingungen angehängt.
Der Basisprospekt vom 24. August 2016, etwaige Nachträge sowie die Endgültigen Bedingungen, zusammen mit ihren
Übersetzungen oder den Übersetzungen der Zusammenfassung in der durch die jeweiligen Endgültigen Bedingungen
vervollständigten und konkretisierten Fassung, werden gemäß Artikel 14 (2)(c) der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG in der
geänderten Fassung), wie sie durch die jeweiligen Bestimmungen der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt worden ist, auf der Webseite
der Emittentin (www.xmarkets.db.com) sowie (i) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel an der Luxembourg Stock
Exchange auf der Webseite der Luxembourg Stock Exchange (www.bourse.lu), (ii) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum
Handel an der Borsa Italiana auf deren Webseite (www.borsaitaliana.it), (iii) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel
im regulierten Markt der Euronext Lissabon oder im Falle eines öffentlichen Angebots der Wertpapiere in Portugal auf der
Webseite der portugiesischen Börsenaufsichtsbehörde (Comissão do Mercado de Valores Mobiliários) (www.cmvm.pt), (iv) im
Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel an einer spanischen Wertpapierbörse oder der AIAF auf der Webseite der
spanischen Börsenaufsichtsbehörde (Comisión Nacional del Mercado de Valores) (www.cnmv.es) veröffentlicht.
Zusätzlich ist der Basisprospekt vom 24. August 2016 am Sitz der Emittentin Deutsche Bank AG, Große Gallusstraße 10-14, 60311
Frankfurt am Main kostenlos erhältlich.
Der obengenannte Basisprospekt vom 24. August 2016, unter dem die in diesen Endgültigen Bedingungen beschriebenen
Wertpapiere begeben werden, verliert am 24. August 2017 seine Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt sind diese Endgültigen
Bedingungen im Zusammenhang mit dem jeweils aktuellen Basisprospekt für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und
Schuldverschreibungen der Deutsche Bank AG zu lesen, der dem Basisprospekt vom 24. August 2016 nachfolgt. Der jeweils
aktuelle Basisprospekt für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und Schuldverschreibungen wird auf der Internetseite
www.xmarkets.db.com veröffentlicht.
6.
Endgültige Bedingungen Nr. 116481 vom 17. Januar 2017 für WAVE XXL Call-Optionsscheine bezogen auf den STOXX Europe 50®
Index
WKN/ISIN: DM0Y0X / DE000DM0Y0X7
ISIN: DE000DM0Y0X7
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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Wave XXL
Übersicht über das Wertpapier
1. Produktbeschreibung / Funktionsweise
● Produktgattung
WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Call-Optionsschein / Inhaberschuldverschreibung
● Markterwartung
Der WAVE XXL Call-Optionsschein richtet sich an Anleger, die davon ausgehen, dass der Stand des STOXX Europe 50® Index steigt.
● Allgemeine Darstellung der Funktionsweise
Produktbeschreibung
Mit diesem WAVE XXL Call-Optionsschein ohne festen Fälligkeitstermin können Anleger überproportional (gehebelt) an der positiven
Entwicklung des Basiswerts teilnehmen.
Im Gegenzug nehmen sie aber auch gehebelt an einer negativen Entwicklung des Basiswerts teil und tragen zudem das Risiko einer
sofortigen Laufzeitbeendigung (Barrieren-Ereignis) des WAVE XXL Call-Optionsscheins, wenn der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt
während des Beobachtungszeitraums auf oder unter der Barriere liegt. In diesem Fall erhalten Anleger als Auszahlungsbetrag den mit
dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den der von der Emittentin festgestellte Stop-Loss-Referenzpreis den Basispreis
überschreitet. Liegt der Basiswert zum jeweiligen Zeitpunkt auf oder unter dem Basispreis – was insbesondere bei starker Bewegung des
Basiswerts zum Zeitpunkt des Barrieren-Ereignisses der Fall sein kann -, erhalten Anleger nur den Mindestbetrag .
Bei Nichteintritt eines Barrieren-Ereignisses erhalten Anleger, nach Ausübung des Wertpapiers an einem Ausübungstag oder Kündigung
durch die Emittentin mit Wirkung zu einem Tilgungstag, am Fälligkeitstag als Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis
multiplizierten Betrag, um den der Schlussreferenzpreis den Basispreis übersteigt.
Wegen des Fehlens einer festen Laufzeit wird der anfänglich geltende Basispreis konstruktionsbedingt täglich um eine für die Emittentin
anfallende Finanzierungskomponente angepasst, auf Grundlage der jeweiligen Marktzinsen zuzüglich eines von der Emittentin bei
Emission des Wertpapiers festgelegten Prozentsatzes.
Darüber hinaus ist bei Zahlung einer Bardividende durch den Index-Sponsor des Basiswerts der Dividendenanpassungstag ein
zusätzlicher Anpassungstag, und der Basispreis wird um den jeweiligen Dividendenfaktor reduziert, welcher die gezahlte Dividende
abzüglich eines Ausgleichsbetrags für hierauf anfallende Steuern u.ä. berücksichtigt.
Schließlich wird auch die anfänglich geltende Barriere an jedem nachfolgenden Anpassungstag so angepasst, dass diese jeweils der
Summe aus dem jeweils geltenden Basispreis und Barrieren-Anpassungsbetrag entspricht. Der Barrieren-Anpassungsbetrag wiederum
ist das Produkt aus dem jeweils geltenden Basispreis und dem Barrieren-Anpassungssatz, wobei letzterer, gegenüber dem Stand am
Emissionstag, von der Emittentin an jedem Anpassungstag nach vernünftigem Ermessen neu festgesetzt werden kann, um einen
wertlosen Verfall des Wertpapiers ohne jede Auszahlung nach Eintritt eines Barrieren-Ereignisses mit der gleichen Wahrscheinlichkeit
wie bei dessen Emission zu verhindern (unter Berücksichtigung insbesondere der Volatilität und Liquidität des Basiswerts ).
Während der Laufzeit erhalten Anleger keine laufenden Erträge wie z.B. Zinsen.
Anlegern stehen zudem keine Ansprüche auf den/aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte, Dividenden) zu.
2. Risiken
Für eine Beschreibung emissionsspezifischer Risiken siehe Abschnitt "II. Risikofaktoren" des Basisprospekts und die Punkte D.2 und D.6
der den Endgültigen Bedingungen beigefügten emissionsspezifischen Zusammenfassung.
3. Verfügbarkeit
● Handelbarkeit
Nach dem Emissionstag kann der WAVE XXL Call-Optionsschein in der Regel börslich oder außerbörslich erworben oder verkauft
werden.
Die Emittentin wird für den WAVE XXL Call-Optionsschein unter normalen Marktbedingungen fortlaufend indikative (unverbindliche) Anund Verkaufspreise stellen (Market Making). Hierzu ist sie jedoch rechtlich nicht verpflichtet. In außergewöhnlichen Marktsituationen oder
bei technischen Störungen kann ein Erwerb bzw. Verkauf des WAVE XXL Call-Optionsscheins vorübergehend erschwert oder nicht
möglich sein.
● Marktpreisbestimmende Faktoren während der Laufzeit
Insbesondere folgende Faktoren können wertmindernd auf den WAVE XXL Call-Optionsschein wirken:
•
der Stand des Basiswerts fällt
Umgekehrt können die Faktoren wertsteigernd auf den WAVE XXL Call-Optionsschein wirken. Einzelne Marktfaktoren können sich
gegenseitig verstärken oder aufheben.
Für eine Beschreibung der Risiken in Zusammenhang mit marktpreisbestimmenden Faktoren während der Laufzeit siehe Abschnitt "3.
Marktpreisbestimmende Faktoren" unter "II.D. Risikofaktoren in Bezug auf den Markt im Allgemeinen" in dem Basisprospekt .
ISIN: DE000DM0Y0X7
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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4. Kosten/Vertriebsvergütung
Preisbestimmung durch die Emittentin
•
Sowohl der anfängliche Emissionspreis des WAVE XXL Call-Optionsscheins als auch die während der Laufzeit von der Emittentin
gestellten An- und Verkaufspreise beruhen auf internen Preisbildungsmodellen der Emittentin. Dementsprechend kommen die
während der Laufzeit gestellten Preise anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage
zustande. Insbesondere ist in den Preisen eine Marge enthalten, welche die Emittentin nach freiem Ermessen festsetzt und die neben
dem Ertrag der Emittentin u.a. die Kosten für die Strukturierung des WAVE XXL Call-Optionsscheins und gegebenenfalls für den
Vertrieb (Vertriebsvergütung) abdeckt.
Erwerbskosten
•
Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und seiner Bank (Kundenbank) zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart
(Festpreisgeschäft), so umfasst dieser Preis alle Erwerbskosten und enthält üblicherweise einen Erlös für die Bank (Kundenbank).
Andernfalls wird das Geschäft im Namen der Bank (Kundenbank) mit einem Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen
(Kommissionsgeschäft). Je nach Depotmodell der Bank des Anlegers (Kundenbank) kann das Entgelt für das Kommissionsgeschäft
beispielsweise als prozentualer Anteil des Erwerbspreises, gegebenenfalls auch mit einem Mindestbetrag und/oder einem
Höchstbetrag je Transaktion oder als ein transaktionsunabhängiger Festbetrag für einen festgelegten Zeitraum (monatlich,
quartalsweise etc.) vereinbart sein. Die Entgelte für das Kommissionsgeschäft sowie fremde Kosten und Auslagen werden in der
Wertpapierabrechnung gesondert ausgewiesen.
Laufende Kosten
•
Für die Verwahrung des WAVE XXL Call-Optionsscheins im Anlegerdepot fallen für den Anleger die mit der verwahrenden Bank
(Kundenbank) vereinbarten Kosten an (Depotentgelt). Weitere Erwerbsfolgekosten (z.B. Veräußerungskosten) können anfallen.
ISIN: DE000DM0Y0X7
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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Emissionsbedingungen
Die folgenden "Produktbedingungen" der Wertpapiere vervollständigen und konkretisieren für die jeweilige Serie der Wertpapiere die
Allgemeinen Bedingungen für die Zwecke dieser Serie von Wertpapieren. Die Produktbedingungen und die Allgemeinen Bedingungen bilden
zusammen die " Emissionsbedingungen " der jeweiligen Wertpapiere.
Bei Unstimmigkeiten zwischen diesen Produktbedingungen und den Allgemeinen Bedingungen sind diese Produktbedingungen für die Zwecke
der Wertpapiere maßgeblich.
Allgemeine Angaben
Typ des Wertpapiers
Optionsschein /
WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Call-Optionsschein
Typ: Call
ISIN
DE000DM0Y0X7
WKN
DM0Y0X
Emittentin
Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
Anzahl der Wertpapiere
bis zu 100.000.000 Wertpapiere
Emissionspreis
Der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am Emissionstag festgelegt und anschließend
kontinuierlich angepasst.
Basiswert
Basiswert
Typ:
Index
Bezeichnung:
STOXX Europe 50® Index (Preisindex)
Sponsor oder Emittent:
STOXX Limited
Referenzstelle:
STOXX Limited, Zürich
Multi-Exchange Index:
Zutreffend
ISIN:
EU0009658160
Produktdaten
Abwicklungsart
Zahlung
Abwicklungswährung
Euro ("EUR")
Auszahlungsbetrag
(1)
Wenn, nach Feststellung der Berechnungsstelle,
(a)
der Barrieren-Bestimmungsstand zu irgendeinem Zeitpunkt während des
Beobachtungszeitraums der Barriere entsprach oder unter der Barriere lag, oder
(b)
der Basispreis an einem Anpassungstag null beträgt,
(ein solches Ereignis wird als " Barrieren-Ereignis " bezeichnet),
( Stop-Loss-Referenzpreis – Basispreis) x Bezugsverhältnis ,
(2)
ansonsten:
( Schlussreferenzpreis – Basispreis) x Bezugsverhältnis .
Der Auszahlungsbetrag entspricht jedoch mindestens dem Mindestbetrag .
Mindestbetrag
EUR 0,001 je Wertpapier
Bezugsverhältnis
0,01
Barrierenbestimmungsstand
BarrierenBestimmungsstand
Der von der Referenzstelle zu jedem Zeitpunkt an einem Beobachtungstermin während des
Beobachtungszeitraums notierte bzw. veröffentlichte Stand des Basiswerts (wie fortlaufend
berechnet und veröffentlicht), ungeachtet nachfolgend von der Referenzstelle in Bezug hierauf
veröffentlichter Korrekturen.
Liegt eine Marktstörung vor, die zu diesem Zeitpunkt an dem betreffenden Beobachtungstermin
noch andauert, so wird für diesen Zeitpunkt kein Barrieren-Bestimmungsstand berechnet.
Beobachtungstermin
Jeder Tag während des Beobachtungszeitraums .
Beobachtungszeitraum
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag (08:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main) bis
einschließlich zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Bestimmung des Schlussreferenzpreises am
Bewertungstag.
ISIN: DE000DM0Y0X7
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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Barriere
Barriere
(1)
Während des Zeitraums von einschließlich dem Emissionstag bis einschließlich zum
ersten Anpassungstag 3.000,00 Indexpunkte.
(2)
An jedem darauffolgenden Tag: ein von der Berechnungsstelle für den diesem Tag
unmittelbar vorangegangenen Anpassungstag bestimmter Betrag in Höhe:
der Summe aus dem für diesen Anpassungstag geltenden Basispreis und dem
Barrieren-Anpassungsbetrag, abzüglich des Dividendenfaktors, sofern dieser Tag ein
Dividendenanpassungstag war, vorbehaltlich eines Mindestbetrags von null, aufgerundet
auf ganze 10 Einheiten.
Mit Ausnahme des Emissionstages wird die Emittentin durch Veröffentlichung gemäß § 16 der
Allgemeinen Bedingungen die Barriere so bald wie praktikabel nach dem Anpassungstag bekannt
geben.
Barrieren-Anpassungsbetrag
In Bezug auf einen Anpassungstag , das Produkt aus:
(a)
dem Barrieren-Anpassungssatz und
(b) dem für diesen Anpassungstag geltenden Basispreis abzüglich des Dividendenfaktors , sofern
dieser Tag ein Dividendenanpassungstag war, vorbehaltlich eines Mindestbetrags von null,
wobei der Barrieren-Anpassungsbetrag nicht unter einem gegebenenfalls festgelegten
Barrieren-Anpassungsmindestbetrag und nicht über einem gegebenenfalls festgelegten
Barrieren-Anpassungshöchstbetrag liegen darf.
Barrieren-Anpassungshöchstbetrag
20% des Basispreises
Barrieren-Anpassungsmindestbetrag
2% des Basispreises
Barrieren-Anpassungssatz
(1)
Am Emissionstag 2% und
(2)
in Bezug auf den jeweiligen Anpassungstag ein Prozentsatz, den die Emittentin nach billigen
Ermessen unter Berücksichtigung von ihr als angemessen erachteter Faktoren und mit dem
Ziel bestimmt, die Wahrscheinlichkeit, dass der Auszahlungsbetrag bei Eintritt eines
Barrieren-Ereignisses nicht null beträgt, gegenüber dem Emissionstag konstant zu halten.
Hierbei kann die Emittentin Faktoren wie die Volatilität und/oder Liquidität des Basiswerts
berücksichtigen.
Anpassungstag
Ab (ausschließlich) dem Emissionstag jeder der folgenden Tage: der zehnte Tag eines jeden
Monats und jeder Dividendenanpassungstag oder, wenn einer dieser Tage kein Geschäftstag ist,
der nächstfolgende Geschäftstag.
Dividendenanpassungstag
In Bezug auf eine Dividende für einen oder mehrere Maßgebliche(n) Referenzwert(e) der
Geschäftstag unmittelbar vor dem ersten Tag, an dem der Maßgebliche Referenzwert bzw. die
Maßgeblichen Referenzwerte in Bezug auf diese Dividende an der jeweiligen Referenzstelle
ex-Dividende gehandelt oder notiert wird bzw. werden, wie von der Berechnungsstelle bestimmt.
Dividendenfaktor
In Bezug auf einen Maßgeblichen Referenzwert und wie von der Berechnungsstelle bestimmt das
Produkt aus (a) jeder Bardividende (jeweils eine "Dividende"), die vom Emittenten des
Maßgeblichen Referenzwerts erklärt und gezahlt wird abzüglich eines von der Berechnungsstelle
nach billigem Ermessen festgelegten Betrages, in Höhe der Steuern, Abgaben, Einbehaltungen,
Abzügen oder sonstigen Gebühren, die einem in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen
Privatanleger, sofern er Inhaber des Maßgeblichen Referenzwerts wäre, in Bezug auf die Dividende
entstünden und (b) der Anzahl von Einheiten des Maßgeblichen Referenzwerts in dem Basiswert
am Dividendenanpassungstag.
Werden an einem Dividendenanpassungstag mehr als ein Maßgeblicher Referenzwert in Bezug auf
eine Dividende letztmalig an der jeweiligen Referenzstelle cum-Dividende gehandelt, entspricht der
Dividendenfaktor der Summe aus den für jeden einzelnen betroffenen Maßgeblichen Referenzwert
nach Satz 1 bestimmten Werten.
Basispreis
Basispreis
Wird täglich angepasst und ist
(1)
in Bezug auf den Emissionstag 2.941,00 Indexpunkte und
(2)
in Bezug auf jeden Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum ersten
Anpassungstag (einschließlich) die Summe aus
(3)
(a)
dem für den Emissionstag geltenden Basispreis und
(b)
der bis zu diesem Tag aufgelaufenen Finanzierungskomponente
in Bezug auf jeden Tag nach dem ersten Anpassungstag , zu jeder Zeit die Summe aus
(a)
dem für den jeweils unmittelbar vorangegangenen Anpassungstag geltenden Basispreis,
abzüglich des maßgeblichen Dividendenfaktors, sofern der jeweilige Tag ein
Dividendenanpassungstag ist, wobei dieser Betrag nicht kleiner als null sein kann, und
(b)
der bis zu diesem Tag aufgelaufenen Finanzierungskomponente.
Die Emittentin gibt den Basispreis gemäß § 16 der Allgemeinen Bedingungen so bald wie
praktikabel bekannt.
ISIN: DE000DM0Y0X7
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 111
Finanzierungskomponente
In Bezug auf jeden Tag, das Produkt aus:
(1)
der
Summe
aus
dem
Referenzzinssatz-Anpassungstag
Zinsbereinigungsfaktor,
für
den
festgelegten
unmittelbar
vorangegangenen
Referenzzinssatz
und
dem
(2)
in Bezug auf einen Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum nachfolgenden
ersten Anpassungstag (einschließlich), der Basispreis am Emissionstag bzw.
in Bezug auf jeden Tag nach dem ersten Anpassungstag, der an dem unmittelbar
vorangegangenen Anpassungstag geltende Basispreis, abzüglich des Dividendenfaktors,
sofern dieser Tag ein Dividendenanpassungstag war, wobei dieser Betrag nicht kleiner als
null sein kann, und
(3)
der Anzahl von Kalendertagen von dem diesem Tag unmittelbar vorangegangenen
Anpassungstag, bzw. für einen Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum
ersten Anpassungstag, vom Emissionstag (ausschließlich desselben), bis zu diesem Tag
(einschließlich desselben), geteilt durch 365.
Referenzzinssatz
In Bezug auf einen Tag, der an dem diesem Tag unmittelbar vorangegangenen
Referenzzinssatz-Anpassungstag bzw. in Bezug auf einen Tag während des Zeitraums vom
Emissionstag bis zum ersten Referenzzinssatz-Anpassungstag (einschließlich desselben) der am
Emissionstag auf der Seite <EONIA=> des Informationsdienstleisters Thomson Reuters
veröffentlichte Zinssatz für Tagesgelder in Euro.
Referenzzinssatz-Anpassungstag
Ab (ausschließlich) dem Emissionstag jeder der folgenden Tage: der zehnte Tag eines jeden
Monats und jeder Dividendenanpassungstag oder, wenn einer dieser Tage kein Geschäftstag ist,
der nächstfolgende Geschäftstag.
Zinsbereinigungsfaktor
3%
Stop-Loss-Referenzpreis
Stop-Loss-Referenzpreis
Ein (als Geldgegenwert in der Abwicklungswährung zu betrachtender) Betrag, der von der
Berechnungsstelle nach billigem Ermessen auf der Grundlage der aus der Auflösung von
Absicherungsgeschäften erzielten Erlöse als der marktgerechte Stand des Basiswerts zu einem
von der Emittentin unter Berücksichtigung von Faktoren wie der Liquidität des Basiswerts nach
billigem
Ermessen
ausgewählten
Zeitpunkt
innerhalb
des
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums bestimmt wird.
Stop-Loss-ReferenzpreisBewertungszeitraum
Der Zeitraum ab Eintritt des Barrieren-Ereignisses bis maximal drei Stunden danach, wobei dieser
Zeitraum im Fall des Eintritts einer Marktstörung im Sinne von § 5 innerhalb dieses Zeitraums um
die
Dauer
der
Marktstörung
verlängert
wird.
Endet
der
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraum nach dem offiziellen Handelsschluss bzw., falls es
keinen offiziellen Handelsschluss gibt, nach dem Handels- oder Notierungsschluss an der
Referenzstelle
oder
an
einem
Dividendenanpassungstag,
wird
der
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraum am nächstfolgenden Handelstag an dieser
Referenzstelle um den Zeitraum verlängert, der andernfalls nach diesem offiziellen Schluss
gelegen hätte.
Schlussreferenzpreis
Schlussreferenzpreis
Der Referenzpreis am Bewertungstag.
Referenzpreis
In Bezug auf einen Tag ein (als Geldgegenwert in der Abwicklungswährung zu betrachtender)
Betrag entsprechend:
dem von bzw. bei der Referenzstelle an diesem Tag notierten bzw. veröffentlichten Maßgeblichen
Wert des Referenzpreises , wie in den Informationen zum Basiswert angegeben.
Maßgeblicher Wert des
Referenzpreises
Der offizielle Schlussstand des Basiswerts an der Referenzstelle.
Kündigung
Kündigungsrecht
Kündigungsrecht der Emittentin findet Anwendung.
Kündigungsperiode
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag.
Kündigungsfrist
4 Wochen
Wesentliche Termine
Emissionstag
18. Januar 2017
Wertstellungstag bei Emission
20. Januar 2017
Erster Börsenhandelstag
18. Januar 2017
Ausübungstage
Der auf den 7. Kalendertag folgende Geschäftstag im Februar jeden Kalenderjahrs während der
Ausübungsfrist.
Beendigungstag
Der früheste der folgenden Tage:
(a)
ISIN: DE000DM0Y0X7
Wenn
ein
Barrieren-Ereignis
eingetreten
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
ist,
der
letzte
Tag
des
Seite 112
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums;
(b)
Wenn der Wertpapierinhaber das Wertpapier ausgeübt hat oder das Wertpapier als
ausgeübt gilt, der entsprechende Ausübungstag und
(c)
Wenn die Emittentin das Wertpapier kündigt, der entsprechende Tilgungstag .
Bewertungstag
Der Beendigungstag und falls dieser Tag kein Handelstag ist, der nächstfolgende Handelstag.
Fälligkeitstag
Der vierte unmittelbar folgende Geschäftstag nach dem Bewertungstag .
Weitere Angaben
Ausübungsart
Bermuda-Ausübungsart
Ausübungsfrist
Der Zeitraum ab einschließlich dem Wertstellungstag bei Emission.
Automatische Ausübung
Automatische Ausübung findet keine Anwendung.
Mindestausübungsbetrag
1 Wertpapier
Ganzzahliger Ausübungsbetrag
1 Wertpapier
Geschäftstag
Ein Tag, an dem das Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer
(TARGET2)-System betriebsbereit ist und an dem jede maßgebliche Clearingstelle Zahlungen
abwickelt. Samstag und Sonntag gelten nicht als Geschäftstag .
Anwendbares Recht
deutsches Recht
ISIN: DE000DM0Y0X7
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 113
Weitere Informationen zum Angebot der Wertpapiere
NOTIERUNG UND HANDEL
Notierung und Handel
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der
Frankfurter Wertpapierbörse, der kein geregelter Markt im Sinne der
Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der
Stuttgarter Wertpapierbörse, der kein geregelter Markt im Sinne der
Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Die Zulassung der Wertpapiere zu einem geregelten Markt an einer
Börse wurde nicht beantragt.
Mindesthandelsvolumen
1 Wertpapier
Schätzung der Gesamtkosten für die Zulassung zum Handel
Nicht anwendbar
ANGEBOT VON WERTPAPIEREN
Mindestzeichnungsbetrag für Anleger
Nicht anwendbar
Höchstzeichnungsbetrag für Anleger
Nicht anwendbar
Der Angebotszeitraum
Das Angebot der Wertpapiere beginnt am 18. Januar 2017 (08:00 Uhr
Ortszeit Frankfurt am Main) und endet am 24. August 2017
(vorbehaltlich einer Verlängerung über diesen Termin hinaus durch
Veröffentlichung eines oder mehrerer Basisprospekte für die
Emission
von
Zertifikaten,
Optionsscheinen
und
Schuldverschreibungen, die dem Basisprospekt vom 24. August 2016
nachfolgen).
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Anzahl der angebotenen
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu verringern.
Stornierung der Emission der Wertpapiere:
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Emission der
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu stornieren.
Vorzeitige Beendigung des Angebotszeitraums für die Wertpapiere : Die Emittentin behält sich vor, den Angebotszeitraum, gleich aus
welchem Grund, vorzeitig zu beenden.
Bedingungen für das Angebot:
Nicht anwendbar
Beschreibung des Antragsverfahrens:
Nicht anwendbar
Möglichkeit zur Reduzierung des Zeichnungsbetrags und
Rückerstattungsverfahren bei zu hohen Zahlungen der Antragsteller:
Nicht anwendbar
Angaben zu Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung der Nicht anwendbar
Wertpapiere:
Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der Ergebnisse des Nicht anwendbar
Angebots:
Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit Nicht anwendbar
von Zeichnungsrechten und Umgang mit nicht ausgeübten
Zeichnungsrechten:
Kategorien potenzieller Anleger, für die das Angebot der Wertpapiere Qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie und
gilt, und Angaben zur möglichen Beschränkung des Angebots
Nicht-Qualifizierte Anleger.
einzelner Tranchen auf bestimmte Länder:
Das Angebot kann an alle Personen in Deutschland und Österreich
erfolgen, die alle anderen in dem Basisprospekt angegebenen oder
anderweitig von der Emittentin und/oder den jeweiligen
Finanzintermediären festgelegten Anlagebedingungen erfüllen. In
anderen Ländern des EWR erfolgt das Angebot ausschließlich gemäß
einer Ausnahmeregelung, die eine Befreiung von der Prospektpflicht
gemäß der Prospektrichtlinie in der jeweils nationalrechtlichen
Umsetzung vorsieht.
Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten Betrags an die
Nicht anwendbar
Antragsteller und Informationen dazu, ob bereits vor Erhalt der
entsprechenden Mitteilung mit den Wertpapieren gehandelt werden
darf:
ISIN: DE000DM0Y0X7
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 114
Betrag der Gebühren und Steuern, die speziell für Zeichner oder
Käufer anfallen:
Nicht anwendbar
Name(n) und Adresse(n) (sofern der Emittentin bekannt) der
Platzierungsstellen in den verschiedenen Ländern, in denen das
Angebot erfolgt.
Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen nicht anwendbar
Zustimmung zur Verwendung des Prospekts:
Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle
Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung).
Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der
Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der
Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 der Prospektrichtlinie
erfolgen.
GEBÜHREN
Von der Emittentin an die Vertriebsstellen gezahlte Gebühren
Nicht anwendbar
Bestandsprovision
Nicht anwendbar
Platzierungsgebühr
Nicht anwendbar
1
Von der Emittentin nach der Emission von den Wertpapierinhabern Nicht anwendbar
erhobene Gebühren
WERTPAPIERRATINGS
Rating
Die Wertpapiere verfügen über kein Rating.
INTERESSEN AN DER EMISSION BETEILIGTER NATÜRLICHER UND JURISTISCHER PERSONEN
Interessen an der Emission beteiligter natürlicher und juristischer
Personen
Der Emittentin sind keine an der Emission der Wertpapiere beteiligten
Personen bekannt, die ein wesentliches Interesse an dem Angebot
haben.
RANGFOLGE DER WERTPAPIERE
Rangfolge der Wertpapiere
1
Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere dem
Anwendungsbereich des § 46f Absatz 7 Kreditwesengesetz ("KWG")
und erfüllen die Kriterien als Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten,
wie in Abschnitt „III. Allgemeine Informationen zum Programm - C.
Allgemeine Beschreibung des Programms“ unter „Rangfolge der
Wertpapiere“ beschrieben. Anleger sollten jedoch beachten, dass es
im Falle eines Insolvenzverfahrens nach deutschem Recht oder einer
Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen gegen die Emittentin der
zuständigen Abwicklungsbehörde oder dem zuständigen Gericht
obliegt, zu entscheiden, ob die im Rahmen des Programms
begebenen unbesicherten und nicht nachrangigen Wertpapiere die
Kriterien als Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten oder als
Nicht-Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten erfüllen.
Die Emittentin zahlt ggf. Platzierungsgebühren und Bestandsprovisionen in Form von verkaufsbezogenen Provisionen an die jeweilige(n)
Vertriebsstelle(n). Alternativ kann die Emittentin der/den jeweiligen Vertriebsstelle(n) einen angemessenen Abschlag auf den Emissionspreis
(ohne Ausgabeaufschlag) gewähren. Bestandsprovisionen können laufend aus denin den Produktbedingungen erwähnten Verwaltungsgebühren
auf Grundlage des Basiswerts bestritten werden. Fungiert die Deutsche Bank AG sowohl als Emittentin als auch als Vertriebsstelle in
Verbindung mit dem Verkauf ihrer eigenen Wertpapiere, werden die entsprechenden Beträge der Vertriebseinheit der Deutsche Bank AG intern
gutgeschrieben. Weitere Informationen zu Preisen und Preisbestandteilen sind den Punkten 5 und 6 im Abschnitt E "Interessenkonflikte" von
Teil II (Risikofaktoren) des Basisprospekts zu entnehmen.
ISIN: DE000DM0Y0X7
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 115
ANGABEN ZUM BASISWERT
Informationen zum Basiswert, zur vergangenen und künftigen Wertentwicklung des Basiswerts und zu seiner Volatilität sind auf der öffentlich
zugänglichen Webseite unter www.ariva.de erhältlich.
Der Sponsor des Basiswerts bzw. jedes den Basiswert bildenden Index unterhält zudem unter folgender Adresse eine Webseite, auf der
weitere Informationen (einschließlich einer Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Index, bestehend, wie jeweils anwendbar, aus dem
Typ des Index, der Berechnungsmethode und –formel, einer Beschreibung des individuellen Auswahlprozesses der Indexbestandteile und der
Anpassungsregeln) zum Basiswert erhältlich sein können.
Index Sponsor
STOXX Limited
Webseite:
www.stoxx.com
Index Disclaimer
STOXX and its licensors (the “Licensors”) have no relationship to the Deutsche Bank, other than the licensing of the STOXX Europe 50® Index
and the related trademarks for use in connection with the products.
STOXX and its Licensors do not:
Sponsor, endorse, sell or promote the Securities.
Recommend that any person invest in the Securities or any other securities.
Have any responsibility or liability for or make any decisions about the timing, amount or pricing of the Securities.
Have any responsibility or liability for the administration, management or marketing of the Securities.
Consider the needs of the Securities or the owners of the Securities in determining, composing or calculating the STOXX Europe 50®
Index or have any obligation to do so.
STOXX and its Licensors will not have any liability in connection with the Securities. Specifically,
STOXX and its Licensors do not make any warranty, express or implied and disclaim any and all warranty about:
The results to be obtained by the Securities, the owner of the Securities or any other person in connection with the
use of the STOXX Europe 50® and the data included in the STOXX Europe 50® Index;
The accuracy or completeness of the STOXX Europe 50® and its data;
The merchantability and the fitness for a particular purpose or use of the STOXX Europe 50® Index or its data;
STOXX and its Licensors will have no liability for any errors, omissions or interruptions in the STOXX Europe 50® Index
or its data;
Under no circumstances will STOXX or its Licensors be liable for any lost profits or indirect, punitive, special or
consequential damages or losses, even if STOXX or its Licensors knows that they might occur.
The licensing agreement between the Issuer and STOXX is solely for their benefit and not for the benefit of the owners of the
Securities or any other third parties.
Veröffentlichung weiterer Angaben durch die Emittentin
Die Emittentin beabsichtigt nicht, weitere Angaben zum Basiswert bereitzustellen.
ISIN: DE000DM0Y0X7
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 116
LÄNDERSPEZIFISCHE ANGABEN:
Bundesrepublik Deutschland
Zahl- und Verwaltungsstelle in Deutschland
In Deutschland ist die Zahl- und Verwaltungsstelle die Deutsche Bank
AG. Die Zahl- und Verwaltungsstelle handelt über ihre
Hauptgeschäftsstelle in Frankfurt am Main, die sich zum
Emissionstag unter folgender Anschrift befindet: Taunusanlage 12,
60325 Frankfurt am Main, Deutschland.
Republik Österreich
Zahl- und Verwaltungsstelle in Österreich
ISIN: DE000DM0Y0X7
In Österreich ist die Zahl- und Verwaltungsstelle die Deutsche Bank
AG handelnd über ihre Niederlassung Wien, die sich zum
Emissionstag unter folgender Anschrift befindet: Fleischmarkt 1, 1010
Wien, Österreich.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 117
Anhang zu den Endgültigen Bedingungen
Emissionsspezifische Zusammenfassung
Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten "Punkten". Diese Punkte sind in den Abschnitten A - E
enthalten und nummeriert (A.1 – E.7).
Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die für eine Zusammenfassung dieses Typs von Wertpapieren und Emittent erforderlich sind. Da
einige Punkte nicht adressiert werden müssen, kann es Lücken in der Nummerierungsreihenfolge geben.
Auch wenn ein Punkt aufgrund des Typs von Wertpapieren und Emittent erforderlich sein kann, besteht die Möglichkeit, dass zu diesem Punkt
keine relevanten Informationen gegeben werden können. In diesem Fall wird eine kurze Beschreibung des Punktes mit der Erwähnung
"Entfällt" eingefügt.
Punkt
A.1
Abschnitt A – Einleitung und Warnhinweise
Warnhinweis
Warnhinweis, dass
• die Zusammenfassung als Einführung zum Prospekt verstanden werden sollte,
• der Anleger jede Entscheidung zur Anlage in die betreffenden Wertpapiere auf die Prüfung des
gesamten Prospekts stützen sollte,
• für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in einem Prospekt enthaltenen
Informationen geltend gemacht werden, der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der
einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten
für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben könnte und
• die Deutsche Bank Aktiengesellschaft in ihrer Funktion als Emittentin, die die Verantwortung für
die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon übernommen hat und von
der der Erlass der Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon ausgeht,
haftbar gemacht werden kann, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend,
unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts
gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird,
nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die
Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen.
A.2
Zustimmung zur
Verwendung des
Basisprospekts
• Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts für eine spätere Weiterveräußerung oder
endgültige Platzierung der Wertpapiere durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung).
• Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch
Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 der
Prospektrichtlinie erfolgen.
• Diese Zustimmung erfolgt nicht vorbehaltlich etwaiger Bedingungen.
• Im Fall, dass ein Finanzintermediär ein Angebot macht, unterrichtet dieser
Finanzintermediär die Anleger zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage über die
Angebotsbedingungen.
Punkt
Abschnitt B – Emittentin
B.1
Juristische und
kommerzielle
Bezeichnung der
Emittentin
B.2
Sitz,
Rechtsform, Die Deutsche Bank ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die Bank hat ihren Sitz in
geltendes Recht und Frankfurt am Main, Deutschland. Sie unterhält ihre Hauptniederlassung unter der Anschrift
Land der Gründung der Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland (Telefon: +49-69-910-00).
Emittentin
B.4b
Trends
Mit Ausnahme der Auswirkungen der makroökonomischen Bedingungen und des Marktumfelds,
Rechtsrisiken in Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise sowie der Auswirkungen gesetzlicher
und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, die für Finanzinstitute in Deutschland und der Europäischen
Union gelten, gibt es keine bekannten Trends, Unsicherheiten, Anforderungen, Verpflichtungen oder
Ereignisse, die im laufenden Geschäftsjahr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit wesentliche
Auswirkungen auf die Aussichten der Emittentin haben werden.
B.5
Beschreibung
der
Gruppe und der Stellung
der Emittentin innerhalb
dieser Gruppe
Die Deutsche Bank ist die Konzernobergesellschaft und zugleich die bedeutendste Gesellschaft des
Deutsche Bank-Konzerns, einem Konzern bestehend aus Banken, Kapitalmarktunternehmen,
Fondsgesellschaften, Gesellschaften zur Immobilienfinanzierung, Teilzahlungsunternehmen,
Research- und Beratungsunternehmen und anderen in- und ausländischen Unternehmen
(der"Deutsche Bank-Konzern").
ISIN: DE000DM0Y0X7
Die juristische und kommerzielle Bezeichnung der Emittentin lautet Deutsche Bank
Aktiengesellschaft ("Deutsche Bank" oder die "Bank").
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 118
B.9
Gewinnprognosen oder Entfällt. Es werden keine Gewinnprognosen oder –schätzungen abgegeben.
-schätzungen
B.10
Beschränkungen
im Entfällt. Es gibt keine Beschränkungen im Bestätigungsvermerk zu den historischen
Bestätigungsvermerk zu Finanzinformationen.
den
historischen
Finanzinformationen
B.12
Ausgewählte wesentliche Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bilanz der Deutsche Bank AG, der den
historische
maßgeblichen geprüften konsolidierten und in Übereinstimmung mit den IFRS erstellten
Finanzinformationen
Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2014 und zum 31. Dezember 2015 sowie den ungeprüften
konsolidierten Zwischenfinanzangaben zum 30. September 2015 und zum 30. September 2016
entnommen ist.
31. Dezember 2014
(IFRS, geprüft)
30. September
2015
(IFRS,
3.530.939.215,36
3.530.939.215,3
31. Dezember 2015
(IFRS, geprüft)
30. September
2016
(IFRS,
3.530.939.215,36
3.530.939.215,36
ungeprüft)
Grundkapital (in Euro)
ungeprüft)
6
Anzahl
der 1.379.273.131
*
1.379.273.131
1.379.273.131
1.379.273.131*
1.719.374
1.629.130
1.688.951
1.650.495
1.561.506
1.622.224
(in 73.223
68.879
67.624
66.727
15,2%
13,4%
13,2%
12,6%2
16,1%
15,0%
14,7%
14,5%3
Stammaktien
Summe
der
Aktiva 1.708.703
(in Millionen Euro)
Summe
der 1.635.481
Verbindlichkeiten
(in
Millionen Euro)
Eigenkapital
Millionen Euro)
Harte
Kernkapitalquote
1
Kernkapitalquote1
*
Quelle: Internetseite der Emittentin unter https://www.db.com/ir/de/informationen-zur-aktie.htm; Stand: 14. November 2016.
1
Die Kapitalquoten basieren auf den Übergangsbestimmungen der CRR/CRD 4-Eigenkapitalvorschriften.
2
Die auf Basis einer vollständigen Umsetzung von CRR/CRD 4 berechnete Harte Kernkapitalquote belief sich zum 30.
September 2016 auf 11,1% (im Einklang mit der Entscheidung des Vorstands, keine Dividende auf Stammaktien für das
Geschäftsjahr 2016 vorzuschlagen).
3
Die auf Basis einer vollständigen Umsetzung von CRR/CRD 4 berechnete Kernkapitalquote belief sich zum 30. September
2016 auf 12,3%.
Erklärung, dass sich die Seit dem 31. Dezember 2015 sind keine wesentlichen negativen Veränderungen in den Aussichten
Aussichten
der der Deutschen Bank eingetreten.
Emittentin
seit
dem
Datum
des
letzten
veröffentlichten geprüften
Abschlusses
nicht
wesentlich
verschlechtert
haben,
oder Beschreibung jeder
wesentlichen
Verschlechterung
Beschreibung
Entfällt. Seit dem 30. September 2016 ist keine wesentliche Veränderung der Finanzlage oder
wesentlicher
Handelsposition des Deutsche Bank-Konzerns oder der Deutschen Bank eingetreten.
Veränderungen
der
Finanzlage
oder
Handelsposition
der
Emittentin, die nach dem
von den historischen
ISIN: DE000DM0Y0X7
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 119
Finanzinformationen
abgedeckten Zeitraum
eingetreten sind
B.13
Ereignisse
aus
jüngsten Zeit
der Entfällt. Es gibt keine Ereignisse aus der jüngsten Zeit – insbesondere betreffend die Emittentin –, die
wesentlich für die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit der Emittentin sind.
B.14
Abhängigkeit von
anderen Unternehmen
der Gruppe
B.15
Haupttätigkeiten
Emittentin
Entfällt. Die Emittentin ist nicht von anderen Unternehmen der Gruppe abhängig.
der Gegenstand der Deutschen Bank ist gemäß ihrer Satzung der Betrieb von Bankgeschäften jeder Art,
die Erbringung von Finanz- und sonstigen Dienstleistungen und die Förderung der internationalen
Wirtschaftsbeziehungen. Die Bank kann diesen Unternehmensgegenstand selbst oder durch Tochterund Beteiligungsunternehmen verwirklichen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Bank zu allen
Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern,
insbesondere zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken, zur Errichtung von
Zweigniederlassungen im In- und Ausland, zum Erwerb, zur Verwaltung und zur Veräußerung von
Beteiligungen an andere Unternehmen sowie zum Abschluss von Unternehmensverträgen.
Der Deutsche Bank-Konzern ist gegliedert in die folgenden fünf Unternehmensbereiche:
•
Corporate & Investment Banking (CIB);
•
Global Markets (GM);
•
Deutsche Asset Management (DeAM);
•
Private Wealth & Commercial Clients (PWCC); und
•
Non-Core Operations Unit (NCOU).
Die fünf Unternehmensbereiche werden von Infrastrukturfunktionen unterstützt. Darüber hinaus hat
der Deutsche Bank-Konzern eine regionale Managementstruktur, die weltweit regionale
Zuständigkeiten abdeckt.
Die Deutsche Bank unterhält Geschäftsbeziehungen mit bestehenden und neuen Kunden in nahezu
jedem Land der Welt. Diese Geschäftsaktivitäten werden abgewickelt über:
•
Tochtergesellschaften und Filialen in zahlreichen Ländern,
•
Repräsentanzen in anderen Ländern und
•
einen oder mehrere Repräsentanten zur Betreuung ihrer Kunden in einer Reihe von
weiteren Ländern.
B.16
Beteiligungen
oder Entfällt. Nach den Meldungen wesentlicher Beteiligungen gemäß §§ 21 ff. des
Beherrschungsver
Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) gibt es nur drei Aktionäre, die über 3 %, aber unter 10 % der
hältnisse
Aktien an der Emittentin halten. Nach Kenntnis der Emittentin existieren keine weiteren Aktionäre, die
über 3 % der Aktien halten. Die Emittentin ist daher weder unmittelbar noch mittelbar beherrscht oder
kontrolliert.
Punkt
C.1
Abschnitt C – Wertpapiere
Art und Gattung der Gattung der Wertpapiere
Wertpapiere,
einschließlich
jeder Die Wertpapiere werden durch eine Globalurkunde (die " Globalurkunde ") verbrieft.
WertpapierEs werden keine effektiven Stücke ausgegeben.
kennnummer
Die Wertpapiere werden als Inhaberpapiere begeben.
Art der Wertpapiere
Bei den Wertpapieren handelt es sich um Optionsscheine .
Wertpapierkennnummer(n) der Wertpapiere
ISIN:
DE000DM0Y0X7
WKN:
DM0Y0X
C.2
Währung
Euro ("EUR")
C.5
Beschränkungen der
freien Übertragbarkeit
der Wertpapiere
Jedes Wertpapier ist nach dem jeweils anwendbaren Recht und gegebenenfalls den jeweils geltenden
Vorschriften und Verfahren der Clearingstelle übertragbar, in deren Unterlagen die Übertragung
vermerkt wird.
ISIN: DE000DM0Y0X7
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 120
C.8
Mit den Wertpapieren
verbundene
Rechte,
einschließlich
der
Rangordnung
und
Beschränkungen dieser
Rechte
Anwendbares Recht der Wertpapiere
Die Wertpapiere unterliegen deutschem Recht. Die Schaffung der Wertpapiere kann der für die
Clearingstelle geltenden Rechtsordnung unterliegen.
Mit den Wertpapieren verbundene Rechte
Durch die Wertpapiere erhalten die Inhaber der Wertpapiere bei Tilgung oder Ausübung Anspruch auf
Erhalt eines Auszahlungsbetrages und/oder eines Lieferbestandes.
Beschränkungen der Rechte
Die Emittentin ist unter den in den Emissionsbedingungen festgelegten Voraussetzungen zur
Kündigung der Wertpapiere und zu Anpassungen der Emissionsbedingungen berechtigt.
Status der Wertpapiere
Die Wertpapiere begründen direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin,
die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen
Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, vorbehaltlich jedoch eines Vorrangs, der
bestimmten nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten im Fall von
Abwicklungsmaßnahmen in Bezug auf die Emittentin oder im Fall der Auflösung, der Liquidation oder
der Insolvenz der Emittentin oder eines Vergleichs oder eines anderen der Abwendung der Insolvenz
dienenden Verfahrens gegen die Emittentin aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eingeräumt wird.
C.11
C.15
Antrag auf Zulassung
zum Handel, um die
Wertpapiere an einem
geregelten Markt oder
anderen gleichwertigen
Märkten zu platzieren,
wobei die betreffenden
Märkte zu nennen sind
Entfällt. Die Zulassung der Wertpapiere zu einem geregelten Markt an einer Börse wurde nicht
beantragt.
Beschreibung, wie der
Wert der Anlage durch
den
Wert
des
Basisinstruments/der
Basisinstrumente
beeinflusst wird, es sei
denn, die Wertpapiere
haben
eine
Mindeststückelung von
100 000 EUR
Mit diesem WAVE XXL Call-Optionsschein ohne festen Fälligkeitstermin können Anleger
überproportional (gehebelt) an der positiven Entwicklung des Basiswerts teilnehmen.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse, der
kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der Stuttgarter Wertpapierbörse, der
kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Im Gegenzug nehmen sie aber auch gehebelt an einer negativen Entwicklung des Basiswerts teil und
tragen zudem das Risiko einer sofortigen Laufzeitbeendigung (Barrieren-Ereignis) des WAVE XXL
Call-Optionsscheins, wenn der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt während des
Beobachtungszeitraums auf oder unter der Barriere liegt. In diesem Fall erhalten Anleger als
Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den der von der
Emittentin festgestellte Stop-Loss-Referenzpreis den Basispreis überschreitet. Liegt der Basiswert
zum jeweiligen Zeitpunkt auf oder unter dem Basispreis – was insbesondere bei starker Bewegung
des Basiswerts zum Zeitpunkt des Barrieren-Ereignisses der Fall sein kann -, erhalten Anleger nur
den Mindestbetrag.
Bei Nichteintritt eines Barrieren-Ereignisses erhalten Anleger, nach Ausübung des Wertpapiers an
einem Ausübungstag oder Kündigung durch die Emittentin mit Wirkung zu einem Tilgungstag, am
Fälligkeitstag als Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den
der Schlussreferenzpreis den Basispreis übersteigt.
Wegen des Fehlens einer festen Laufzeit wird der anfänglich geltende Basispreis
konstruktionsbedingt täglich um eine für die Emittentin anfallende Finanzierungskomponente
angepasst, auf Grundlage der jeweiligen Marktzinsen zuzüglich eines von der Emittentin bei
Emission des Wertpapiers festgelegten Prozentsatzes.
Darüber hinaus ist bei Zahlung einer Bardividende durch den Index-Sponsor des Basiswerts der
Dividendenanpassungstag ein zusätzlicher Anpassungstag, und der Basispreis wird um den
jeweiligen Dividendenfaktor reduziert, welcher die gezahlte Dividende abzüglich eines
Ausgleichsbetrags für hierauf anfallende Steuern u.ä. berücksichtigt.
Schließlich wird auch die anfänglich geltende Barriere an jedem nachfolgenden Anpassungstag so
angepasst, dass diese jeweils der Summe aus dem jeweils geltenden Basispreis und
Barrieren-Anpassungsbetrag entspricht. Der Barrieren-Anpassungsbetrag wiederum ist das Produkt
aus dem jeweils geltenden Basispreis und dem Barrieren-Anpassungssatz, wobei letzterer,
gegenüber dem Stand am Emissionstag, von der Emittentin an jedem Anpassungstag nach
vernünftigem Ermessen neu festgesetzt werden kann, um einen wertlosen Verfall des Wertpapiers
ohne jede Auszahlung nach Eintritt eines Barrieren-Ereignisses mit der gleichen Wahrscheinlichkeit
wie bei dessen Emission zu verhindern (unter Berücksichtigung insbesondere der Volatilität und
Liquidität des Basiswerts).
Während der Laufzeit erhalten Anleger keine laufenden Erträge wie z.B. Zinsen.
Anlegern stehen zudem keine Ansprüche auf den/aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte, Dividenden)
zu.
Barriere
ISIN: DE000DM0Y0X7
(am Emissionstag ) 3.000,00 Indexpunkte, wird nachfolgend an jedem
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 121
Anpassungstag angepasst.
C.16
Basispreis
(am Emissionstag) 2.941,00 Indexpunkte, wird nachfolgend täglich
um die Finanzierungskomponente angepasst.
Beendigungstag
Der früheste der folgenden Tage:
(a)
Wenn ein Barrieren-Ereignis eingetreten ist, der letzte Tag
des Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums;
(b)
Wenn der Wertpapierinhaber das Wertpapier ausgeübt hat
oder das Wertpapier als ausgeübt gilt, der entsprechende
Ausübungstag und
(c)
Wenn die Emittentin das Wertpapier kündigt, der
entsprechende Tilgungstag.
Beobachtungszeitraum
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag (08:00 Uhr
Ortszeit Frankfurt am Main) bis einschließlich zum maßgeblichen
Zeitpunkt für die Bestimmung des Schlussreferenzpreises am
Bewertungstag.
Bezugsverhältnis
0,01
Emissionstag
18. Januar 2017
Mindestbetrag
EUR 0,001 je Wertpapier
Stop-Loss-Referenzpreis
Ein von der Berechnungsstelle nach billigem Ermessen auf der
Grundlage der aus der Auflösung von Absicherungsgeschäften
erzielten Erlöse als der marktgerechte Preis des Basiswerts zu einem
von der Emittentin unter Berücksichtigung von Faktoren wie der
Liquidität des Basiswerts nach billigem Ermessen ausgewählten
Zeitpunkt innerhalb des
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums bestimmter Betrag.
Stop-Loss-ReferenzpreisBewertungszeitraum
Der Zeitraum ab Eintritt des Barrieren-Ereignisses bis maximal drei
Stunden danach.
Tilgungstag
Der bei Kündigung durch die Emittentin in der Kündigungsmitteilung
angegebene Tag.
Wertstellungstag bei
Emission
20. Januar 2017
Verfalltag
oder Fälligkeitstag:
Fälligkeitstermin
der
derivativen Wertpapiere
—
Ausübungstermin Ausübungstage:
oder
letzter
Referenztermin
Der vierte unmittelbar folgende Geschäftstag nach dem
Bewertungstag.
Bewertungstag:
Der Beendigungstag und falls dieser Tag kein Handelstag ist, der
nächstfolgende Handelstag.
Der auf den 7. Kalendertag folgende Geschäftstag im Februar jeden
Kalenderjahrs während des Zeitraums ab einschließlich dem
Wertstellungstag bei Emission.
C.17
Abrechnungsverfahren
Seitens der Emittentin fällige Auszahlungsbeträge werden zur Auszahlung an die Wertpapierinhaber
für
die
derivativen auf die jeweilige Clearingstelle übertragen.
Wertpapiere
Die Emittentin wird durch Zahlungen an die jeweilige Clearingstelle oder den von dieser/diesem
angegebenen Zahlungsempfänger in Höhe des gezahlten Betrages von ihren Zahlungsverpflichtungen
befreit.
C.18
Beschreibung
der Zahlung des Auszahlungsbetrages an die jeweiligen Wertpapierinhaber am Fälligkeitstag.
Tilgung bei derivativen
Wertpapieren
C.19
Ausübungspreis
endgültiger
Referenzpreis
Basiswerts
C.20
oder Schlussreferenzpreis : Der Referenzpreis am Bewertungstag.
des
Art des Basiswerts und Typ:
Index
Angabe des Ortes, an
®
dem Informationen über Bezeichnung: STOXX Europe 50 Index (Preisindex)
den Basiswert erhältlich ISIN:
EU0009658160
sind
Informationen zur historischen und fortlaufenden Wertentwicklung des Basiswerts und zu seiner
Volatilität sind auf der öffentlich zugänglichen Webseite unter www.ariva.de erhältlich.
ISIN: DE000DM0Y0X7
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 122
Punkt
D.2
Abschnitt D – Risiken
Zentrale Angaben zu den Anleger sind dem Risiko einer Insolvenz infolge einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der
zentralen Risiken, die Emittentin, d. h. dem Risiko einer vorübergehenden oder endgültigen Unfähigkeit zur termingerechten
der Emittentin eigen sind Erfüllung von Zins- und/oder Tilgungsverpflichtungen, ausgesetzt. Eine Bewertung dieses Risikos
wird mittels der Emittentenratings vorgenommen.
Im Folgenden werden Faktoren beschrieben, die sich nachteilig auf die Profitabilität der Deutschen
Bank auswirken können:
ISIN: DE000DM0Y0X7
•
Ein gedämpftes Wirtschaftswachstum in jüngster Zeit und Unsicherheiten hinsichtlich der
künftigen Wachstumsaussichten haben negative Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage
einiger Geschäftsbereiche der Deutschen Bank, während die Margen zahlreicher
Geschäftsbereiche der Deutschen Bank aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus und des
Wettbewerbs im Finanzdienstleistungssektor unter Druck geraten sind. Sollten diese
Bedingungen anhalten oder sich verschlechtern, könnte dies das Geschäft, die Ertragslage oder
die strategischen Ziele der Deutschen Bank beeinträchtigen.
•
Die steigende Attraktivität anti-europäischer politischer Bewegungen für Wähler in einigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union könnte zu einer teilweisen Rückabwicklung der
europäischen Integration führen. Insbesondere hat das Vereinigte Königreich am 23. Juni 2016 in
einem nationalen Referendum für einen Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. Das
Referendum ist nicht rechtlich verbindlich und der Zeitpunkt, wann die EU-Mitgliedschaft des
Vereinigten Königreichs endet, hängt vom Ergebnis der Verhandlungen über den Austritt ab, die
beginnen, wenn das Vereinigte Königreich beim Europäischen Rat formal ein Austrittsgesuch
stellt. Angesichts dieser und anderer Unsicherheiten in Zusammenhang mit einem EU-Austritt
des Vereinigten Königreichs ist es schwierig, die genauen Auswirkungen auf die Deutsche Bank
abzuschätzen. Jedoch könnten die Entwicklungen im Vereinigten Königreich oder eine Eskalation
politischer Risiken in anderen EU-Mitgliedstaaten das Vertrauen in die Europäische Union und
ihren Binnenmarkt sowie die Eurozone untergraben und, einzeln oder in Wechselwirkung
miteinander, möglicherweise zu einer Abschwächung des Geschäftsvolumens, Abschreibungen
von Vermögenswerten und Verlusten in allen Geschäftsbereichen der Deutschen Bank führen.
Die Möglichkeiten der Deutschen Bank, sich gegen diese Risiken abzusichern, sind begrenzt.
•
Die Deutsche Bank könnte gezwungen sein, Abschreibungen auf den Bestand von Forderungen
gegen europäische und andere Staaten vorzunehmen, wenn die europäische Staatsschuldenkrise
wieder auflebt. Die Kreditausfallabsicherungen, die die Deutsche Bank eingegangen ist, um ihr
Kreditrisiko gegenüber betroffenen Staaten zu steuern, könnten zum Ausgleich dieser Verluste
nicht ausreichen.
•
Die Deutsche Bank hat einen steten Bedarf an Liquidität, um ihre Geschäftsaktivitäten zu
refinanzieren. Sie könnte von Phasen eines marktweiten oder bankenspezifischen
Liquiditätsengpasses betroffen sein, und die ihr zur Verfügung stehende Liquidität könnte sich als
nicht ausreichend erweisen, selbst wenn ihr zugrunde liegendes Geschäft stark bleibt.
•
Bereits umgesetzte sowie geplante aufsichtsrechtliche Reformen als Antwort auf die Schwäche
des Finanzsektors haben zusammen mit der allgemein verstärkten regulatorischen
Überwachung eine erhebliche Unsicherheit für die Deutsche Bank geschaffen und könnten ihr
Geschäft sowie ihre Fähigkeit zur Umsetzung ihrer strategischen Pläne beeinträchtigen.
•
Gesetzliche Vorschriften zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und
Wertpapierfirmen könnten sich erheblich auf die Geschäftstätigkeit der Deutschen Bank
auswirken und zu Verlusten für ihre Aktionäre und Gläubiger führen, wenn die zuständigen
Behörden Abwicklungsmaßnahmen im Hinblick auf die Deutsche Bank anordnen.
•
Änderungen der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen verlangen von der
Deutschen Bank eine erhöhte Kapitalunterlegung und könnten ihr Geschäftsmodell, die Finanzund Ertragslage und das generelle Wettbewerbsumfeld, in dem sie sich bewegt, wesentlich
beeinflussen. Annahmen im Markt, die Deutsche Bank könnte ihre Kapitalanforderungen nicht mit
einem angemessenen Puffer einhalten, oder Forderungen nach einer Kapitalausstattung über das
erforderliche Maß hinaus könnten die Auswirkungen der vorgenannten Faktoren auf ihr Geschäft
und ihr Ergebnis noch verstärken.
•
Vorschriften in den Vereinigten Staaten und in Deutschland sowie Vorschläge der Europäischen
Union in Bezug auf ein Verbot des Eigenhandels oder dessen Abtrennung vom Einlagengeschäft
könnten wesentliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Deutschen Bank haben.
•
Andere im Zuge der Finanzkrise verabschiedete oder vorgeschlagene aufsichtsrechtliche
Reformen, beispielsweise umfassende neue Vorschriften hinsichtlich der Tätigkeit der
Deutschen Bank bezüglich des Derivategeschäfts, Bankenabgaben, Einlagensicherung oder eine
mögliche Finanztransaktionssteuer, könnten zu einer wesentlichen Erhöhung der betrieblichen
Aufwendungen der Deutschen Bank führen und sich nachteilig auf ihr Geschäftsmodell auswirken.
•
Nachteilige Marktbedingungen, ein historisch niedriges Preisniveau, Volatilität und die
Zurückhaltung der Anleger haben sich auf die Erträge und Gewinne der Deutschen Bank bereits
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 123
erheblich nachteilig ausgewirkt und können auch in der Zukunft erhebliche nachteilige
Auswirkungen haben. Dies gilt insbesondere für das Investmentbanking, das Brokerage-Geschäft
und andere kommissions- und gebührenabhängige Geschäftsbereiche. Die Deutsche Bank hat
infolgedessen bereits erhebliche Verluste in den Bereichen Trading und Investment erlitten, die
sich auch in Zukunft fortsetzen könnten.
ISIN: DE000DM0Y0X7
•
Die Deutsche Bank hat im April 2015 die nächste Phase ihrer Strategie, die Strategie 2020,
verkündet und weitere Details hierzu im Oktober 2015 bekannt gegeben. Sollte es der Deutschen
Bank nicht gelingen, ihre strategischen Ziele erfolgreich umzusetzen, könnte dies dazu führen,
dass sie nicht in der Lage ist, ihre finanziellen Ziele zu erreichen, oder Verluste, eine sinkende
Profitabilität oder eine Erosion ihrer Kapitalbasis erleidet, und ihre Finanz- und Ertragslage sowie
ihr Aktienkurs wesentlich nachteilig beeinflusst werden.
•
Als Teil der Strategie 2020 hat die Deutsche Bank ihre Absicht verkündet, die Deutsche
Postbank AG (zusammen mit ihren Tochtergesellschaften: „Postbank“) zu entkonsolidieren. Die
Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, die Postbank zu einem für sie vorteilhaften Preis,
zu sonstigen für sie vorteilhaften Bedingungen oder überhaupt zu veräußern, und könnte
erhebliche Verluste aufgrund ihrer Postbank-Beteiligung oder einer Veräußerung der Postbank
erleiden.
•
Die Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, nicht zum Kerngeschäft gehörende
Vermögenswerte zu für sie vorteilhaften Konditionen oder überhaupt zu verkaufen. Aus solchen
nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögenswerten sowie anderen Investitionen könnten
unabhängig von der Marktentwicklung erhebliche Verluste entstehen.
•
Die Deutsche Bank ist in einem Umfeld tätig, in dem der Grad der Regulierung bereits hoch ist
und noch weiter zunimmt und das darüber hinaus für Rechtsstreitigkeiten anfällig ist, so dass sie
Schadensersatzansprüchen und anderen Kosten, deren Höhe beträchtlich und schwierig
abzuschätzen sein kann, sowie rechtlichen, aufsichtsrechtlichen Sanktionen und
Reputationsschädigungen ausgesetzt sein kann.
•
Die Deutsche Bank ist gegenwärtig Adressat globaler Untersuchungen verschiedener Aufsichtsund Strafverfolgungsbehörden sowie damit zusammenhängender Zivilklagen in Bezug auf
mögliches Fehlverhalten. Der Ausgang dieser Vorgänge lässt sich nicht vorhersehen und kann
sich wesentlich nachteilig auf die Ertrags- und Finanzlage der Deutschen Bank sowie ihre
Reputation auswirken.
•
Die Deutsche Bank ist im Rahmen ihres nicht klassischen Kreditgeschäfts Kreditrisiken
ausgesetzt, die erheblich über die Risiken aus dem klassischen Bankkreditgeschäft hinausgehen.
•
Infolge von Veränderungen des Zeitwertes (Fair Value) ihrer Finanzinstrumente hat die
Deutsche Bank Verluste erlitten und könnte weitere Verluste erleiden.
•
Ungeachtet bestehender Grundsätze, Verfahren und Methoden zur Überwachung von Risiken ist
die Deutsche Bank unerkannten und nicht vorhergesehenen Risiken ausgesetzt, die zu
erheblichen Verlusten führen könnten.
•
Operationelle Risiken (das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das
Versagen von internen Verfahren (einschließlich Arbeits-, Organisations- und Kontrollverfahren),
Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse (z.B. strafbare Handlungen oder
Naturkatastrophen) verursacht werden, einschließlich Rechtsrisiken) können das Geschäft der
Deutschen Bank beeinträchtigen und zu erheblichen Verlusten führen.
•
Die operationellen Systeme der Deutschen Bank sind zunehmend dem Risiko von
Cyberangriffen und sonstiger Internetkriminalität ausgesetzt, die wesentliche Verluste von
Kundendaten zur Folge haben könnten, was zu einer Reputationsschädigung der Deutschen Bank,
zur Verhängung von aufsichtsrechtlichen Sanktionen sowie zu finanziellen Verlusten führen
könnte.
•
Der Umfang der Clearing-Geschäfte der Deutschen Bank setzt sie erhöhten Gefahren
erheblicher Verluste aus, sollten ihre Systeme nicht ordnungsgemäß funktionieren.
•
Die Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, Akquisitionsmöglichkeiten zu identifizieren
und Akquisitionen durchzuführen. Sowohl Akquisitionen als auch das Absehen von Zukäufen
können die Ertragslage und den Aktienkurs der Deutschen Bank erheblich beeinträchtigen.
•
Intensiver Wettbewerb auf dem deutschen Heimatmarkt der Deutschen Bank sowie auf den
internationalen Märkten könnte die Erträge und die Profitabilität der Deutschen Bank wesentlich
beeinträchtigen.
•
Transaktionen mit Geschäftspartnern in Ländern, die vom State Department der Vereinigten
Staaten als Staaten eingeordnet werden, die den Terrorismus unterstützen, oder mit Personen,
die Gegenstand von Wirtschaftssanktionen der Vereinigten Staaten sind, könnten mögliche
Kunden und Investoren davon abhalten, mit der Deutschen Bank Geschäfte zu machen oder in
ihre Wertpapiere zu investieren, ihrer Reputation schaden oder zur aufsichtsrechtlichen
Maßnahmen führen, die ihr Geschäft wesentlich beeinträchtigen könnten.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 124
D.6
Zentrale Angaben zu den
zentralen Risiken, die
den Wertpapieren eigen
sind
sowie
Risikohinweis
darauf,
dass der Anleger seinen
Kapitaleinsatz ganz oder
teilweise verlieren könnte
An den Basiswert gekoppelte Wertpapiere
In regelmäßigen Abständen und/oder bei Ausübung oder Tilgung der Wertpapiere zu zahlende
Beträge bzw. zu liefernde Vermögenswerte sind an den Basiswert gekoppelt, der einen oder mehrere
Referenzwert(e) umfassen kann. Der Kauf von oder die Anlage in an den Basiswert gekoppelte
Wertpapiere beinhaltet erhebliche Risiken.
Die Wertpapiere sind keine herkömmlichen Wertpapiere und daher mit verschiedenen besonderen
Anlagerisiken verbunden, über die sich potenzielle Anleger vor einer Anlage vollständig im Klaren
sein sollten. Potenzielle Anleger in die Wertpapiere sollten mit Wertpapieren vertraut sein, die
ähnliche Merkmale aufweisen, alle Unterlagen vollständig überprüfen, die Emissionsbedingungen der
Wertpapiere lesen und verstehen sowie sich über die Art und den Umfang des Exposure in Bezug auf
das Verlustrisiko im Klaren sein.
Potenzielle Anleger sollten sicherstellen, dass sie die jeweilige Formel, auf deren Basis die zu
zahlenden Beträge bzw. die zu liefernden Vermögenswerte berechnet werden, verstehen, und, falls
erforderlich, ihren/ihre persönlichen Berater zu Rate ziehen.
Mit dem Basiswert verbundene Risiken
Wegen des Einflusses des Basiswerts auf den Anspruch aus dem Wertpapier sind Anleger, wie bei
einer Direktanlage in den Basiswert, sowohl während der Laufzeit als auch zum Laufzeitende Risiken
ausgesetzt, die auch mit einer Anlage in den jeweiligen Index allgemein verbunden sind.
Währungsrisiken
Ein Wechselkursrisiko besteht für Anleger, wenn die Abwicklungswährung nicht ihre Heimatwährung
ist.
Vorzeitige Beendigung
Die Emissionsbedingungen der Wertpapiere enthalten eine Bestimmung, laut derer die Wertpapiere
von der Emittentin bei Erfüllung bestimmter Bedingungen vorzeitig getilgt werden können. Folglich
können die Wertpapiere einen niedrigeren Marktwert aufweisen als ähnliche Wertpapiere ohne ein
solches Tilgungsrecht der Emittentin. Während des Zeitraums, in dem die Wertpapiere auf diese
Weise getilgt werden können, steigt der Marktwert der Wertpapiere im Allgemeinen nicht wesentlich
über den Preis, zu dem sie zurückgezahlt, getilgt oder gekündigt werden können. Dies gilt auch, wenn
die Emissionsbedingungen der Wertpapiere eine automatische Tilgung oder Kündigung der
Wertpapiere vorsehen (z. B. Knock-out- bzw. Auto-Call-Option).
Vorzeitige Kündigung durch die Emittentin
Die Emittentin ist berechtigt, die Wertpapiere gemäß den Emissionsbedingungen vorzeitig zu
kündigen und zu einem in den Emissionsbedingungen festgelegten Auszahlungsbetrag
zurückzuzahlen bzw. zu tilgen. Dieser Betrag kann unter dem Marktwert der Wertpapiere und dem
investierten Betrag liegen.
Instrument der Gläubigerbeteiligung und sonstige Abwicklungsmaßnahmen
Stellt die zuständige Behörde fest, dass die Emittentin ausfällt oder wahrscheinlich ausfällt und sind
bestimmte weitere Bedingungen erfüllt, so hat die zuständige Abwicklungsbehörde die Befugnis zur
teilweisen oder vollständigen Herabschreibung des Nennwerts der Wertpapiere beziehungsweise der
Ansprüche aus den Wertpapieren sowie von Zinsen oder sonstigen Beträgen in Bezug auf die
Wertpapiere, zur Umwandlung der Wertpapiere in Anteile oder sonstige Instrumente des harten
Kernkapitals (diese Herabschreibungs- und Umwandlungsbefugnisse werden üblicherweise als
„Instrument der Gläubigerbeteiligung“ bezeichnet), oder zur Anwendung sonstiger
Abwicklungsmaßnahmen, unter anderem einer Übertragung der Wertpapiere auf einen anderen
Rechtsträger oder einer Änderung der Bedingungen der Wertpapiere bzw. deren Löschung.
Risiken zum Laufzeitende
Liegt der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt während des Beobachtungszeitraums auf oder unter
der Barriere, tritt beim WAVE XXL Call-Optionsschein das Barrieren-Ereignis ein und die Laufzeit
des WAVE XXL Call-Optionsscheins endet sofort. Eine Kurserholung ist ausgeschlossen. In diesem
Fall wird der Auszahlungsbetrag auf Grundlage der Differenz zwischen Wert des Basiswerts im
Zeitraum nach Eintritt des Barrieren-Ereignisses und Basispreis bestimmt, und Anleger verlieren bis
auf den Mindestbetrag u. U. ihren gesamten Anlagebetrag oder einen Großteil davon. Andernfalls
erleiden Anleger einen Verlust, wenn der Basiswert am Bewertungstag so nahe am Basispreis liegt,
dass der Auszahlungsbetrag unter dem Erwerbspreis des WAVE XXL Call-Optionsscheins liegt. Das
Barrieren-Ereignis kann jederzeit während der Handelszeiten des Basiswerts eintreten;
gegebenenfalls auch außerhalb der Handelszeiten des WAVE XXL Call-Optionsscheins.
Möglicher Totalverlust
Ist kein Mindestauszahlungsbetrag vorgesehen, erleiden Anleger unter Umständen einen Totalverlust
ihrer Anlage in das Wertpapier.
Auch wenn ein Mindestauszahlungsbetrag vorgesehen ist, erleiden Anleger unter Umständen einen
ISIN: DE000DM0Y0X7
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 125
Verlust, der einem Totalverlust ihrer Anlage in das Wertpapier nahezu gleichkommt.
Punkt
Abschnitt E – Angebot
E.2b
Gründe für das Angebot, Entfällt. Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken sind die Gründe für das Angebot.
Zweckbestimmung der
Erlöse,
geschätzte
Nettoerlöse
E.3
Angebotskonditionen
Bedingungen für das Angebot:
Entfällt. Das Angebot unterliegt keinen Bedingungen.
Anzahl der Wertpapiere :
bis zu 100.000.000 Wertpapiere
Angebotszeitraum:
Das Angebot der Wertpapiere beginnt am 18. Januar 2017
(08:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main) und endet am 24.
August 2017.
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Anzahl der
angebotenen Wertpapiere, gleich aus welchem Grund, zu
verringern.
Stornierung der
Wertpapiere:
Emission
der Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Emission der
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu stornieren.
Vorzeitige Beendigung des
Angebotszeitraums für die
Wertpapiere:
Die Emittentin behält sich vor, den Angebotszeitraum, gleich
aus welchem Grund, vorzeitig zu beenden.
Mindestzeichnungsbetrag für
Anleger:
Entfällt. Es gibt keinen Mindestzeichnungsbetrag für Anleger.
Höchstzeichnungsbetrag für
Anleger:
Entfällt. Es gibt keinen Höchstzeichnungsbetrag für Anleger.
Beschreibung des
Antragsverfahrens:
Entfällt. Es ist kein Antragsverfahren vorgesehen.
Möglichkeit zur Reduzierung des
Zeichnungsbetrags und
Rückerstattungsverfahren bei zu
hohen Zahlungen der Antragsteller:
Entfällt.
Eine
Möglichkeit
zur
Reduzierung
des
Zeichnungsbetrags und ein Rückerstattungsverfahren bei zu
hohen Zahlungen der Antragsteller sind nicht vorgesehen.
Angaben zu Verfahren und Fristen Entfällt. Ein Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung
für Bezahlung und Lieferung der
der Wertpapiere sind nicht vorgesehen.
Wertpapiere:
Verfahren und Zeitpunkt für die Entfällt. Ein Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der
Veröffentlichung der Ergebnisse Ergebnisse des Angebots ist nicht vorgesehen.
des Angebots:
Verfahren für die Ausübung von Entfällt. Ein Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten,
Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit die Übertragbarkeit von Zeichnungsrechten und der Umgang
von
Zeichnungsrechten
und mit nicht ausgeübten Zeichnungsrechten sind nicht vorgesehen.
Umgang mit nicht ausgeübten
Zeichnungsrechten:
Kategorien potenzieller Anleger, für
die das Angebot der Wertpapiere
gilt, und Angaben zur möglichen
Beschränkung
des
Angebots
einzelner Tranchen auf bestimmte
Länder:
Qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie und
Nicht-Qualifizierte Anleger.
Das Angebot kann an alle Personen in Deutschland und
Österreich erfolgen, die alle anderen in dem Basisprospekt
angegebenen oder anderweitig von der Emittentin und/oder den
jeweiligen
Finanzintermediären
festgelegten
Anlagebedingungen erfüllen. In anderen Ländern des EWR
erfolgt das Angebot ausschließlich gemäß einer
Ausnahmeregelung, die eine Befreiung von der Prospektpflicht
gemäß der Prospektrichtlinie in der jeweils nationalrechtlichen
Umsetzung vorsieht.
Verfahren für die Mitteilung des Entfällt. Es ist kein Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten
zugeteilten
Betrags
an
die Betrags an die Antragsteller vorgesehen.
Antragsteller und Informationen
dazu, ob bereits vor Erhalt der
entsprechenden Mitteilung mit den
Wertpapieren gehandelt werden
darf:
ISIN: DE000DM0Y0X7
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 126
Emissionspreis:
Der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am
Emissionstag festgelegt und anschließend kontinuierlich
angepasst.
Betrag der Gebühren und Steuern, Entfällt. Es gibt keine Gebühren und Steuern, die speziell für
die speziell für Zeichner oder Zeichner oder Käufer anfallen.
Käufer anfallen:
Name(n) und Adresse(n) (sofern Entfällt.
der Emittentin bekannt) der
Platzierungsstellen
in
den
verschiedenen Ländern, in denen
das Angebot erfolgt:
Name und Anschrift der Zahlstelle: In Deutschland:
Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
In Österreich:
Deutsche Bank AG, Niederlassung Wien
Fleischmarkt 1
1010 Wien
Österreich
Name
und
Anschrift
Berechnungsstelle:
der Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
E.4
Für die Emission/das Der Emittentin sind keine an der Emission der Wertpapiere beteiligten Personen bekannt, die ein
Angebot
wesentliche wesentliches Interesse an dem Angebot haben.
Interessen,
einschließlich
Interessenkonflikten
E.7
Schätzung der Ausgaben, Entfällt. Dem Anleger werden von der Emittentin oder dem Anbieter keine Ausgaben in Rechnung
die dem Anleger vom gestellt.
Emittenten oder Anbieter
in Rechnung gestellt
werden
ISIN: DE000DM0Y0X7
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 127
Endgültige Bedingungen Nr. 116491 vom 17. Januar 2017
DEUTSCHE BANK AG
Emission von bis zu 100.000.000 WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Call-Optionsscheinen (entspricht Produkt Nr. 24 im Basisprospekt)
bezogen auf den TecDAX ® Index
(die "Wertpapiere")
im Rahmen des
-Programms für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und Schuldverschreibungen
Emissionspreis: der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am Emissionstag festgelegt und anschließend kontinuierlich angepasst.
WKN / ISIN: DM0Y17 / DE000DM0Y176
Dieses Dokument stellt die Endgültigen Bedingungen für die hierin beschriebenen Wertpapiere dar und enthält folgende Teile:
Übersicht über das Wertpapier
Emissionsbedingungen (Produktbedingungen)
Weitere Informationen zum Angebot der Wertpapiere
Emissionsspezifische Zusammenfassung
Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des Artikels 5 (4) der Prospektrichtlinie erstellt und müssen in
Verbindung mit dem Basisprospekt vom 24. August 2016 (einschließlich der per Verweis einbezogenen Dokumente), wie durch die
Nachträge vom 19. September 2016, 13. Oktober 2016, 14. November 2016, 22. Dezember 2016 und 05. Januar 2017 ergänzt (der
"Basisprospekt") gelesen werden. Begriffe, die in diesem Dokument nicht anderweitig definiert sind, haben die ihnen in den
Allgemeinen Bedingungen der Wertpapierbedingungen zugewiesene Bedeutung. Die vollständigen Informationen über die
Emittentin und die Wertpapiere enthält nur der kombinierte Inhalt dieser Endgültigen Bedingungen und des Basisprospekts. Eine
Zusammenfassung der einzelnen Emission ist diesen Endgültigen Bedingungen angehängt.
Der Basisprospekt vom 24. August 2016, etwaige Nachträge sowie die Endgültigen Bedingungen, zusammen mit ihren
Übersetzungen oder den Übersetzungen der Zusammenfassung in der durch die jeweiligen Endgültigen Bedingungen
vervollständigten und konkretisierten Fassung, werden gemäß Artikel 14 (2)(c) der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG in der
geänderten Fassung), wie sie durch die jeweiligen Bestimmungen der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt worden ist, auf der Webseite
der Emittentin (www.xmarkets.db.com) sowie (i) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel an der Luxembourg Stock
Exchange auf der Webseite der Luxembourg Stock Exchange (www.bourse.lu), (ii) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum
Handel an der Borsa Italiana auf deren Webseite (www.borsaitaliana.it), (iii) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel
im regulierten Markt der Euronext Lissabon oder im Falle eines öffentlichen Angebots der Wertpapiere in Portugal auf der
Webseite der portugiesischen Börsenaufsichtsbehörde (Comissão do Mercado de Valores Mobiliários) (www.cmvm.pt), (iv) im
Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel an einer spanischen Wertpapierbörse oder der AIAF auf der Webseite der
spanischen Börsenaufsichtsbehörde (Comisión Nacional del Mercado de Valores) (www.cnmv.es) veröffentlicht.
Zusätzlich ist der Basisprospekt vom 24. August 2016 am Sitz der Emittentin Deutsche Bank AG, Große Gallusstraße 10-14, 60311
Frankfurt am Main kostenlos erhältlich.
Der obengenannte Basisprospekt vom 24. August 2016, unter dem die in diesen Endgültigen Bedingungen beschriebenen
Wertpapiere begeben werden, verliert am 24. August 2017 seine Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt sind diese Endgültigen
Bedingungen im Zusammenhang mit dem jeweils aktuellen Basisprospekt für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und
Schuldverschreibungen der Deutsche Bank AG zu lesen, der dem Basisprospekt vom 24. August 2016 nachfolgt. Der jeweils
aktuelle Basisprospekt für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und Schuldverschreibungen wird auf der Internetseite
www.xmarkets.db.com veröffentlicht.
7.
EndgültigeBedingungenNr. 116491vom 17. Januar 2017für WAVE XXL Call-Optionsscheinebezogenauf den TecDAX® Index
WKN/ISIN: DM0Y17 / DE000DM0Y176
ISIN: DE000DM0Y176
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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Wave XXL
Übersicht über das Wertpapier
1. Produktbeschreibung / Funktionsweise
● Produktgattung
WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Call-Optionsschein / Inhaberschuldverschreibung
● Markterwartung
Der WAVE XXL Call-Optionsschein richtet sich an Anleger, die davon ausgehen, dass der Stand des TecDAX ® Index steigt.
● Allgemeine Darstellung der Funktionsweise
Produktbeschreibung
Mit diesem WAVE XXL Call-Optionsschein ohne festen Fälligkeitstermin können Anleger überproportional (gehebelt) an der positiven
Entwicklung des Basiswerts teilnehmen.
Im Gegenzug nehmen sie aber auch gehebelt an einer negativen Entwicklung des Basiswerts teil und tragen zudem das Risiko einer
sofortigen Laufzeitbeendigung (Barrieren-Ereignis) des WAVE XXL Call-Optionsscheins, wenn der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt
während des Beobachtungszeitraums auf oder unter der Barriere liegt. In diesem Fall erhalten Anleger als Auszahlungsbetrag den mit
dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den der von der Emittentin festgestellte Stop-Loss-Referenzpreis den Basispreis
überschreitet. Liegt der Basiswert zum jeweiligen Zeitpunkt auf oder unter dem Basispreis – was insbesondere bei starker Bewegung des
Basiswerts zum Zeitpunkt des Barrieren-Ereignisses der Fall sein kann -, erhalten Anleger nur den Mindestbetrag .
Bei Nichteintritt eines Barrieren-Ereignisses erhalten Anleger, nach Ausübung des Wertpapiers an einem Ausübungstag oder Kündigung
durch die Emittentin mit Wirkung zu einem Tilgungstag, am Fälligkeitstag als Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis
multiplizierten Betrag, um den der Schlussreferenzpreis den Basispreis übersteigt.
Wegen des Fehlens einer festen Laufzeit wird der anfänglich geltende Basispreis konstruktionsbedingt täglich um eine für die Emittentin
anfallende Finanzierungskomponente angepasst, auf Grundlage der jeweiligen Marktzinsen zuzüglich eines von der Emittentin bei
Emission des Wertpapiers festgelegten Prozentsatzes.
Schließlich wird auch die anfänglich geltende Barriere an jedem nachfolgenden Anpassungstag so angepasst, dass diese jeweils der
Summe aus dem jeweils geltenden Basispreis und Barrieren-Anpassungsbetrag entspricht. Der Barrieren-Anpassungsbetrag wiederum
ist das Produkt aus dem jeweils geltenden Basispreis und dem Barrieren-Anpassungssatz, wobei letzterer, gegenüber dem Stand am
Emissionstag, von der Emittentin an jedem Anpassungstag nach vernünftigem Ermessen neu festgesetzt werden kann, um einen
wertlosen Verfall des Wertpapiers ohne jede Auszahlung nach Eintritt eines Barrieren-Ereignisses mit der gleichen Wahrscheinlichkeit
wie bei dessen Emission zu verhindern (unter Berücksichtigung insbesondere der Volatilität und Liquidität des Basiswerts ).
Während der Laufzeit erhalten Anleger keine laufenden Erträge wie z.B. Zinsen.
Anlegern stehen zudem keine Ansprüche auf den/aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte, Dividenden) zu.
2. Risiken
Für eine Beschreibung emissionsspezifischer Risiken siehe Abschnitt "II. Risikofaktoren" des Basisprospekts und die Punkte D.2 und D.6
der den Endgültigen Bedingungen beigefügten emissionsspezifischen Zusammenfassung.
3. Verfügbarkeit
● Handelbarkeit
Nach dem Emissionstag kann der WAVE XXL Call-Optionsschein in der Regel börslich oder außerbörslich erworben oder verkauft
werden.
Die Emittentin wird für den WAVE XXL Call-Optionsschein unter normalen Marktbedingungen fortlaufend indikative (unverbindliche) Anund Verkaufspreise stellen (Market Making). Hierzu ist sie jedoch rechtlich nicht verpflichtet. In außergewöhnlichen Marktsituationen oder
bei technischen Störungen kann ein Erwerb bzw. Verkauf des WAVE XXL Call-Optionsscheins vorübergehend erschwert oder nicht
möglich sein.
● Marktpreisbestimmende Faktoren während der Laufzeit
Insbesondere folgende Faktoren können wertmindernd auf den WAVE XXL Call-Optionsschein wirken:
•
der Stand des Basiswerts fällt
Umgekehrt können die Faktoren wertsteigernd auf den WAVE XXL Call-Optionsschein wirken. Einzelne Marktfaktoren können sich
gegenseitig verstärken oder aufheben.
Für eine Beschreibung der Risiken in Zusammenhang mit marktpreisbestimmenden Faktoren während der Laufzeit siehe Abschnitt "3.
Marktpreisbestimmende Faktoren" unter "II.D. Risikofaktoren in Bezug auf den Markt im Allgemeinen" in dem Basisprospekt .
4. Kosten/Vertriebsvergütung
Preisbestimmung durch die Emittentin
ISIN: DE000DM0Y176
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 129
•
Sowohl der anfängliche Emissionspreis des WAVE XXL Call-Optionsscheins als auch die während der Laufzeit von der Emittentin
gestellten An- und Verkaufspreise beruhen auf internen Preisbildungsmodellen der Emittentin. Dementsprechend kommen die
während der Laufzeit gestellten Preise anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage
zustande. Insbesondere ist in den Preisen eine Marge enthalten, welche die Emittentin nach freiem Ermessen festsetzt und die neben
dem Ertrag der Emittentin u.a. die Kosten für die Strukturierung des WAVE XXL Call-Optionsscheins und gegebenenfalls für den
Vertrieb (Vertriebsvergütung) abdeckt.
Erwerbskosten
•
Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und seiner Bank (Kundenbank) zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart
(Festpreisgeschäft), so umfasst dieser Preis alle Erwerbskosten und enthält üblicherweise einen Erlös für die Bank (Kundenbank).
Andernfalls wird das Geschäft im Namen der Bank (Kundenbank) mit einem Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen
(Kommissionsgeschäft). Je nach Depotmodell der Bank des Anlegers (Kundenbank) kann das Entgelt für das Kommissionsgeschäft
beispielsweise als prozentualer Anteil des Erwerbspreises, gegebenenfalls auch mit einem Mindestbetrag und/oder einem
Höchstbetrag je Transaktion oder als ein transaktionsunabhängiger Festbetrag für einen festgelegten Zeitraum (monatlich,
quartalsweise etc.) vereinbart sein. Die Entgelte für das Kommissionsgeschäft sowie fremde Kosten und Auslagen werden in der
Wertpapierabrechnung gesondert ausgewiesen.
Laufende Kosten
•
Für die Verwahrung des WAVE XXL Call-Optionsscheins im Anlegerdepot fallen für den Anleger die mit der verwahrenden Bank
(Kundenbank) vereinbarten Kosten an (Depotentgelt). Weitere Erwerbsfolgekosten (z.B. Veräußerungskosten) können anfallen.
ISIN: DE000DM0Y176
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 130
Emissionsbedingungen
Die folgenden "Produktbedingungen" der Wertpapiere vervollständigen und konkretisieren für die jeweilige Serie der Wertpapiere die
Allgemeinen Bedingungen für die Zwecke dieser Serie von Wertpapieren. Die Produktbedingungen und die Allgemeinen Bedingungen bilden
zusammen die " Emissionsbedingungen " der jeweiligen Wertpapiere.
Bei Unstimmigkeiten zwischen diesen Produktbedingungen und den Allgemeinen Bedingungen sind diese Produktbedingungen für die Zwecke
der Wertpapiere maßgeblich.
Allgemeine Angaben
Typ des Wertpapiers
Optionsschein /
WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Call-Optionsschein
Typ: Call
ISIN
DE000DM0Y176
WKN
DM0Y17
Emittentin
Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
Anzahl der Wertpapiere
bis zu 100.000.000 Wertpapiere
Emissionspreis
Der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am Emissionstag festgelegt und anschließend
kontinuierlich angepasst.
Basiswert
Basiswert
Typ:
Index
Bezeichnung:
TecDAX ® Index (Performance Index)
Sponsor oder Emittent:
Deutsche Börse AG
Referenzstelle:
Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main, Exchange Electronic Trading
Multi-Exchange Index:
Nicht zutreffend
ISIN:
DE0007203275
Produktdaten
Abwicklungsart
Zahlung
Abwicklungswährung
Euro ("EUR")
Auszahlungsbetrag
(1)
Wenn, nach Feststellung der Berechnungsstelle,
der Barrieren-Bestimmungsstand zu irgendeinem Zeitpunkt während
Beobachtungszeitraums der Barriere entsprach oder unter der Barriere lag,
des
(ein solches Ereignis wird als " Barrieren-Ereignis " bezeichnet),
( Stop-Loss-Referenzpreis – Basispreis) x Bezugsverhältnis ,
(2)
ansonsten:
( Schlussreferenzpreis – Basispreis) x Bezugsverhältnis .
Der Auszahlungsbetrag entspricht jedoch mindestens dem Mindestbetrag .
Mindestbetrag
EUR 0,001 je Wertpapier
Bezugsverhältnis
0,01
Barrierenbestimmungsstand
BarrierenBestimmungsstand
Der von der Referenzstelle zu jedem Zeitpunkt an einem Beobachtungstermin während des
Beobachtungszeitraums notierte bzw. veröffentlichte Stand des Basiswerts (wie fortlaufend
berechnet und veröffentlicht, ausschließlich des auf der Grundlage der untertägigen Mittagsauktion
oder einer anderen untertägigen Auktion berechneten Standes), ungeachtet nachfolgend von der
Referenzstelle in Bezug hierauf veröffentlichter Korrekturen.
Liegt eine Marktstörung vor, die zu diesem Zeitpunkt an dem betreffenden Beobachtungstermin
noch andauert, so wird für diesen Zeitpunkt kein Barrieren-Bestimmungsstand berechnet.
Beobachtungstermin
Jeder Tag während des Beobachtungszeitraums .
Beobachtungszeitraum
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag (08:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main) bis
einschließlich zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Bestimmung des Schlussreferenzpreises am
Bewertungstag.
ISIN: DE000DM0Y176
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 131
Barriere
Barriere
(1)
Während des Zeitraums von einschließlich dem Emissionstag bis einschließlich zum
ersten Anpassungstag 1.840,00 Indexpunkte.
(2)
An jedem darauffolgenden Tag: ein von der Berechnungsstelle für den diesem Tag
unmittelbar vorangegangenen Anpassungstag bestimmter Betrag in Höhe:
der Summe aus dem für diesen Anpassungstag geltenden Basispreis und dem
Barrieren-Anpassungsbetrag, aufgerundet auf eine ganze Einheit.
Mit Ausnahme des Emissionstages wird die Emittentin durch Veröffentlichung gemäß § 16 der
Allgemeinen Bedingungen die Barriere so bald wie praktikabel nach dem Anpassungstag bekannt
geben.
Barrieren-Anpassungsbetrag
In Bezug auf einen Anpassungstag , das Produkt aus:
(a)
dem Barrieren-Anpassungssatz und
(b)
dem für diesen Anpassungstag geltenden Basispreis ,
wobei der Barrieren-Anpassungsbetrag nicht unter einem gegebenenfalls festgelegten
Barrieren-Anpassungsmindestbetrag und nicht über einem gegebenenfalls festgelegten
Barrieren-Anpassungshöchstbetrag liegen darf.
Barrieren-Anpassungshöchstbetrag
20% des Basispreises
Barrieren-Anpassungsmindestbetrag
2% des Basispreises
Barrieren-Anpassungssatz
(1)
Am Emissionstag 3% und
(2)
in Bezug auf den jeweiligen Anpassungstag ein Prozentsatz, den die Emittentin nach billigen
Ermessen unter Berücksichtigung von ihr als angemessen erachteter Faktoren und mit dem
Ziel bestimmt, die Wahrscheinlichkeit, dass der Auszahlungsbetrag bei Eintritt eines
Barrieren-Ereignisses nicht null beträgt, gegenüber dem Emissionstag konstant zu halten.
Hierbei kann die Emittentin Faktoren wie die Volatilität und/oder Liquidität des Basiswerts
berücksichtigen.
Anpassungstag
Ab (ausschließlich) dem Emissionstag jeder der folgenden Tage: der zehnte Tag eines jeden
Monats oder, wenn einer dieser Tage kein Geschäftstag ist, der nächstfolgende Geschäftstag.
Basispreis
Basispreis
Wird täglich angepasst und ist
(1)
in Bezug auf den Emissionstag 1.786,00 Indexpunkte und
(2)
in Bezug auf jeden Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum ersten
Anpassungstag (einschließlich) die Summe aus
(3)
(a)
dem für den Emissionstag geltenden Basispreis und
(b)
der bis zu diesem Tag aufgelaufenen Finanzierungskomponente
in Bezug auf jeden Tag nach dem ersten Anpassungstag , zu jeder Zeit die Summe aus
(a)
dem für den jeweils unmittelbar vorangegangenen Anpassungstag geltenden Basispreis,
und
(b)
der bis zu diesem Tag aufgelaufenen Finanzierungskomponente.
Die Emittentin gibt den Basispreis gemäß § 16 der Allgemeinen Bedingungen so bald wie
praktikabel bekannt.
Finanzierungskomponente
In Bezug auf jeden Tag, das Produkt aus:
(1)
der
Summe
aus
dem
Referenzzinssatz-Anpassungstag
Zinsbereinigungsfaktor,
für
den
festgelegten
unmittelbar
vorangegangenen
Referenzzinssatz
und
dem
(2)
in Bezug auf einen Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum nachfolgenden
ersten Anpassungstag (einschließlich), der Basispreis am Emissionstag bzw.
in Bezug auf jeden Tag nach dem ersten Anpassungstag, der an dem unmittelbar
vorangegangenen Anpassungstag geltende Basispreis , und
(3)
der Anzahl von Kalendertagen von dem diesem Tag unmittelbar vorangegangenen
Anpassungstag, bzw. für einen Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum
ersten Anpassungstag, vom Emissionstag (ausschließlich desselben), bis zu diesem Tag
(einschließlich desselben), geteilt durch 365.
Referenzzinssatz
In Bezug auf einen Tag, der an dem diesem Tag unmittelbar vorangegangenen
Referenzzinssatz-Anpassungstag bzw. in Bezug auf einen Tag während des Zeitraums vom
Emissionstag bis zum ersten Referenzzinssatz-Anpassungstag (einschließlich desselben) der am
Emissionstag auf der Seite <EONIA=> des Informationsdienstleisters Thomson Reuters
veröffentlichte Zinssatz für Tagesgelder in Euro.
Referenzzinssatz-Anpassungstag
Ab (ausschließlich) dem Emissionstag jeder der folgenden Tage: der zehnte Tag eines jeden
ISIN: DE000DM0Y176
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 132
Monats oder, wenn einer dieser Tage kein Geschäftstag ist, der nächstfolgende Geschäftstag.
Zinsbereinigungsfaktor
3%
Stop-Loss-Referenzpreis
Stop-Loss-Referenzpreis
Ein (als Geldgegenwert in der Abwicklungswährung zu betrachtender) Betrag, der von der
Berechnungsstelle nach billigem Ermessen auf der Grundlage der aus der Auflösung von
Absicherungsgeschäften erzielten Erlöse als der marktgerechte Stand des Basiswerts zu einem
von der Emittentin unter Berücksichtigung von Faktoren wie der Liquidität des Basiswerts nach
billigem
Ermessen
ausgewählten
Zeitpunkt
innerhalb
des
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums bestimmt wird.
Stop-Loss-ReferenzpreisBewertungszeitraum
Der Zeitraum ab Eintritt des Barrieren-Ereignisses bis maximal drei Stunden danach, wobei dieser
Zeitraum im Fall des Eintritts einer Marktstörung im Sinne von § 5 innerhalb dieses Zeitraums um
die
Dauer
der
Marktstörung
verlängert
wird.
Endet
der
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraum nach dem offiziellen Handelsschluss bzw., falls es
keinen offiziellen Handelsschluss gibt, nach dem Handels- oder Notierungsschluss an der
Referenzstelle, wird der Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraum am nächstfolgenden
Handelstag an dieser Referenzstelle um den Zeitraum verlängert, der andernfalls nach diesem
offiziellen Schluss gelegen hätte.
Schlussreferenzpreis
Schlussreferenzpreis
Der Referenzpreis am Bewertungstag.
Referenzpreis
In Bezug auf einen Tag ein (als Geldgegenwert in der Abwicklungswährung zu betrachtender)
Betrag entsprechend:
dem von bzw. bei der Referenzstelle an diesem Tag notierten bzw. veröffentlichten Maßgeblichen
Wert des Referenzpreises , wie in den Informationen zum Basiswert angegeben.
Maßgeblicher Wert des
Referenzpreises
Der offizielle Schlussstand des Basiswerts an der Referenzstelle.
Kündigung
Kündigungsrecht
Kündigungsrecht der Emittentin findet Anwendung.
Kündigungsperiode
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag.
Kündigungsfrist
4 Wochen
Wesentliche Termine
Emissionstag
18. Januar 2017
Wertstellungstag bei Emission
20. Januar 2017
Erster Börsenhandelstag
18. Januar 2017
Ausübungstage
Der auf den 7. Kalendertag folgende Geschäftstag im Februar jeden Kalenderjahrs während der
Ausübungsfrist.
Beendigungstag
Der früheste der folgenden Tage:
(a)
Wenn
ein
Barrieren-Ereignis
eingetreten
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums;
ist,
der
letzte
Tag
des
(b)
Wenn der Wertpapierinhaber das Wertpapier ausgeübt hat oder das Wertpapier als
ausgeübt gilt, der entsprechende Ausübungstag und
(c)
Wenn die Emittentin das Wertpapier kündigt, der entsprechende Tilgungstag .
Bewertungstag
Der Beendigungstag und falls dieser Tag kein Handelstag ist, der nächstfolgende Handelstag.
Fälligkeitstag
Der vierte unmittelbar folgende Geschäftstag nach dem Bewertungstag .
Weitere Angaben
Ausübungsart
Bermuda-Ausübungsart
Ausübungsfrist
Der Zeitraum ab einschließlich dem Wertstellungstag bei Emission.
Automatische Ausübung
Automatische Ausübung findet keine Anwendung.
Mindestausübungsbetrag
1 Wertpapier
Ganzzahliger Ausübungsbetrag
1 Wertpapier
Geschäftstag
Ein Tag, an dem das Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer
(TARGET2)-System betriebsbereit ist und an dem jede maßgebliche Clearingstelle Zahlungen
abwickelt. Samstag und Sonntag gelten nicht als Geschäftstag .
Anwendbares Recht
deutsches Recht
ISIN: DE000DM0Y176
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 133
ISIN: DE000DM0Y176
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 134
Weitere Informationen zum Angebot der Wertpapiere
NOTIERUNG UND HANDEL
Notierung und Handel
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der
Frankfurter Wertpapierbörse, der kein geregelter Markt im Sinne der
Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der
Stuttgarter Wertpapierbörse, der kein geregelter Markt im Sinne der
Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Die Zulassung der Wertpapiere zu einem geregelten Markt an einer
Börse wurde nicht beantragt.
Mindesthandelsvolumen
1 Wertpapier
Schätzung der Gesamtkosten für die Zulassung zum Handel
Nicht anwendbar
ANGEBOT VON WERTPAPIEREN
Mindestzeichnungsbetrag für Anleger
Nicht anwendbar
Höchstzeichnungsbetrag für Anleger
Nicht anwendbar
Der Angebotszeitraum
Das Angebot der Wertpapiere beginnt am 18. Januar 2017 (08:00 Uhr
Ortszeit Frankfurt am Main) und endet am 24. August 2017
(vorbehaltlich einer Verlängerung über diesen Termin hinaus durch
Veröffentlichung eines oder mehrerer Basisprospekte für die
Emission
von
Zertifikaten,
Optionsscheinen
und
Schuldverschreibungen, die dem Basisprospekt vom 24. August 2016
nachfolgen).
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Anzahl der angebotenen
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu verringern.
Stornierung der Emission der Wertpapiere:
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Emission der
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu stornieren.
Vorzeitige Beendigung des Angebotszeitraums für die Wertpapiere : Die Emittentin behält sich vor, den Angebotszeitraum, gleich aus
welchem Grund, vorzeitig zu beenden.
Bedingungen für das Angebot:
Nicht anwendbar
Beschreibung des Antragsverfahrens:
Nicht anwendbar
Möglichkeit zur Reduzierung des Zeichnungsbetrags und
Rückerstattungsverfahren bei zu hohen Zahlungen der Antragsteller:
Nicht anwendbar
Angaben zu Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung der Nicht anwendbar
Wertpapiere:
Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der Ergebnisse des Nicht anwendbar
Angebots:
Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit Nicht anwendbar
von Zeichnungsrechten und Umgang mit nicht ausgeübten
Zeichnungsrechten:
Kategorien potenzieller Anleger, für die das Angebot der Wertpapiere Qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie und
gilt, und Angaben zur möglichen Beschränkung des Angebots
Nicht-Qualifizierte Anleger.
einzelner Tranchen auf bestimmte Länder:
Das Angebot kann an alle Personen in Deutschland und Österreich
erfolgen, die alle anderen in dem Basisprospekt angegebenen oder
anderweitig von der Emittentin und/oder den jeweiligen
Finanzintermediären festgelegten Anlagebedingungen erfüllen. In
anderen Ländern des EWR erfolgt das Angebot ausschließlich gemäß
einer Ausnahmeregelung, die eine Befreiung von der Prospektpflicht
gemäß der Prospektrichtlinie in der jeweils nationalrechtlichen
Umsetzung vorsieht.
Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten Betrags an die
Nicht anwendbar
Antragsteller und Informationen dazu, ob bereits vor Erhalt der
entsprechenden Mitteilung mit den Wertpapieren gehandelt werden
darf:
ISIN: DE000DM0Y176
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 135
Betrag der Gebühren und Steuern, die speziell für Zeichner oder
Käufer anfallen:
Nicht anwendbar
Name(n) und Adresse(n) (sofern der Emittentin bekannt) der
Platzierungsstellen in den verschiedenen Ländern, in denen das
Angebot erfolgt.
Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen nicht anwendbar
Zustimmung zur Verwendung des Prospekts:
Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle
Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung).
Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der
Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der
Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 der Prospektrichtlinie
erfolgen.
GEBÜHREN
Von der Emittentin an die Vertriebsstellen gezahlte Gebühren
Nicht anwendbar
Bestandsprovision
Nicht anwendbar
Platzierungsgebühr
Nicht anwendbar
1
Von der Emittentin nach der Emission von den Wertpapierinhabern Nicht anwendbar
erhobene Gebühren
WERTPAPIERRATINGS
Rating
Die Wertpapiere verfügen über kein Rating.
INTERESSEN AN DER EMISSION BETEILIGTER NATÜRLICHER UND JURISTISCHER PERSONEN
Interessen an der Emission beteiligter natürlicher und juristischer
Personen
Der Emittentin sind keine an der Emission der Wertpapiere beteiligten
Personen bekannt, die ein wesentliches Interesse an dem Angebot
haben.
RANGFOLGE DER WERTPAPIERE
Rangfolge der Wertpapiere
1
Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere dem
Anwendungsbereich des § 46f Absatz 7 Kreditwesengesetz ("KWG")
und erfüllen die Kriterien als Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten,
wie in Abschnitt „III. Allgemeine Informationen zum Programm - C.
Allgemeine Beschreibung des Programms“ unter „Rangfolge der
Wertpapiere“ beschrieben. Anleger sollten jedoch beachten, dass es
im Falle eines Insolvenzverfahrens nach deutschem Recht oder einer
Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen gegen die Emittentin der
zuständigen Abwicklungsbehörde oder dem zuständigen Gericht
obliegt, zu entscheiden, ob die im Rahmen des Programms
begebenen unbesicherten und nicht nachrangigen Wertpapiere die
Kriterien als Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten oder als
Nicht-Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten erfüllen.
Die Emittentin zahlt ggf. Platzierungsgebühren und Bestandsprovisionen in Form von verkaufsbezogenen Provisionen an die jeweilige(n)
Vertriebsstelle(n). Alternativ kann die Emittentin der/den jeweiligen Vertriebsstelle(n) einen angemessenen Abschlag auf den Emissionspreis
(ohne Ausgabeaufschlag) gewähren. Bestandsprovisionen können laufend aus denin den Produktbedingungen erwähnten Verwaltungsgebühren
auf Grundlage des Basiswerts bestritten werden. Fungiert die Deutsche Bank AG sowohl als Emittentin als auch als Vertriebsstelle in
Verbindung mit dem Verkauf ihrer eigenen Wertpapiere, werden die entsprechenden Beträge der Vertriebseinheit der Deutsche Bank AG intern
gutgeschrieben. Weitere Informationen zu Preisen und Preisbestandteilen sind den Punkten 5 und 6 im Abschnitt E "Interessenkonflikte" von
Teil II (Risikofaktoren) des Basisprospekts zu entnehmen.
ISIN: DE000DM0Y176
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 136
ANGABEN ZUM BASISWERT
Informationen zum Basiswert, zur vergangenen und künftigen Wertentwicklung des Basiswerts und zu seiner Volatilität sind auf der öffentlich
zugänglichen Webseite unter www.ariva.de erhältlich.
Der Sponsor des Basiswerts bzw. jedes den Basiswert bildenden Index unterhält zudem unter folgender Adresse eine Webseite, auf der
weitere Informationen (einschließlich einer Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Index, bestehend, wie jeweils anwendbar, aus dem
Typ des Index, der Berechnungsmethode und –formel, einer Beschreibung des individuellen Auswahlprozesses der Indexbestandteile und der
Anpassungsregeln) zum Basiswert erhältlich sein können.
Index Sponsor
Deutsche Börse AG
Webseite:
www.deutsche-boerse.com
Index Disclaimer
Das Finanzinstrument wird von der Deutsche Börse AG („DBAG“) nicht gesponsert, gefördert, verkauft oder auf eine andere Art und Weise
unterstützt und die DBAG bietet keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung oder Zusicherung, weder hinsichtlich der
Ergebnisse aus einer Nutzung des Index oder der zugrunde liegenden Index-Daten noch hinsichtlich des Index-Stands zu einem bestimmten
Zeitpunkt bzw. an einem bestimmten Tag noch in sonstiger Hinsicht. Der Index und die zugrunde liegenden Index-Daten werden durch die
DBAG berechnet und veröffentlicht. Dennoch haftet die DBAG, soweit gesetzlich zulässig, nicht gegenüber Dritten für etwaige Fehler im Index
oder den zugrunde liegenden Index-Daten. Darüber hinaus besteht für die DBAG keine Verpflichtung gegenüber Dritten, einschließlich
Investoren, auf etwaige Fehler im Index hinzuweisen. Weder die Veröffentlichung des Index durch die DBAG noch die Lizenzierung des Index
oder der zugrunde liegenden Index-Daten für die Nutzung im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument oder anderen Wertpapieren oder
Finanzprodukten, die vom Index abgeleitet werden, stellt eine Empfehlung der DBAG zur Kapitalanlage dar oder beinhaltet in irgendeiner Weise
eine Zusicherung oder Meinung der DBAG hinsichtlich der Attraktivität einer Investition in dieses Produkt. Durch die DBAG als alleiniger
Rechteinhaberin an dem Index bzw. der zugrunde liegenden Index-Daten wurde dem Emittent des Finanzinstruments allein die Nutzung der
Index-Daten bzw. die Bezugnahme auf die Index-Daten im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument gestattet.
Veröffentlichung weiterer Angaben durch die Emittentin
Die Emittentin beabsichtigt nicht, weitere Angaben zum Basiswert bereitzustellen.
ISIN: DE000DM0Y176
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 137
LÄNDERSPEZIFISCHE ANGABEN:
Bundesrepublik Deutschland
Zahl- und Verwaltungsstelle in Deutschland
In Deutschland ist die Zahl- und Verwaltungsstelle die Deutsche Bank
AG. Die Zahl- und Verwaltungsstelle handelt über ihre
Hauptgeschäftsstelle in Frankfurt am Main, die sich zum
Emissionstag unter folgender Anschrift befindet: Taunusanlage 12,
60325 Frankfurt am Main, Deutschland.
Republik Österreich
Zahl- und Verwaltungsstelle in Österreich
ISIN: DE000DM0Y176
In Österreich ist die Zahl- und Verwaltungsstelle die Deutsche Bank
AG handelnd über ihre Niederlassung Wien, die sich zum
Emissionstag unter folgender Anschrift befindet: Fleischmarkt 1, 1010
Wien, Österreich.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 138
Anhang zu den Endgültigen Bedingungen
Emissionsspezifische Zusammenfassung
Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten "Punkten". Diese Punkte sind in den Abschnitten A - E
enthalten und nummeriert (A.1 – E.7).
Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die für eine Zusammenfassung dieses Typs von Wertpapieren und Emittent erforderlich sind. Da
einige Punkte nicht adressiert werden müssen, kann es Lücken in der Nummerierungsreihenfolge geben.
Auch wenn ein Punkt aufgrund des Typs von Wertpapieren und Emittent erforderlich sein kann, besteht die Möglichkeit, dass zu diesem Punkt
keine relevanten Informationen gegeben werden können. In diesem Fall wird eine kurze Beschreibung des Punktes mit der Erwähnung
"Entfällt" eingefügt.
Punkt
A.1
Abschnitt A – Einleitung und Warnhinweise
Warnhinweis
Warnhinweis, dass
• die Zusammenfassung als Einführung zum Prospekt verstanden werden sollte,
• der Anleger jede Entscheidung zur Anlage in die betreffenden Wertpapiere auf die Prüfung des
gesamten Prospekts stützen sollte,
• für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in einem Prospekt enthaltenen
Informationen geltend gemacht werden, der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der
einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten
für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben könnte und
• die Deutsche Bank Aktiengesellschaft in ihrer Funktion als Emittentin, die die Verantwortung für
die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon übernommen hat und von
der der Erlass der Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon ausgeht,
haftbar gemacht werden kann, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend,
unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts
gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird,
nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die
Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen.
A.2
Zustimmung zur
Verwendung des
Basisprospekts
• Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts für eine spätere Weiterveräußerung oder
endgültige Platzierung der Wertpapiere durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung).
• Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch
Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 der
Prospektrichtlinie erfolgen.
• Diese Zustimmung erfolgt nicht vorbehaltlich etwaiger Bedingungen.
• Im Fall, dass ein Finanzintermediär ein Angebot macht, unterrichtet dieser
Finanzintermediär die Anleger zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage über die
Angebotsbedingungen.
Punkt
Abschnitt B – Emittentin
B.1
Juristische und
kommerzielle
Bezeichnung der
Emittentin
B.2
Sitz,
Rechtsform, Die Deutsche Bank ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die Bank hat ihren Sitz in
geltendes Recht und Frankfurt am Main, Deutschland. Sie unterhält ihre Hauptniederlassung unter der Anschrift
Land der Gründung der Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland (Telefon: +49-69-910-00).
Emittentin
B.4b
Trends
Mit Ausnahme der Auswirkungen der makroökonomischen Bedingungen und des Marktumfelds,
Rechtsrisiken in Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise sowie der Auswirkungen gesetzlicher
und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, die für Finanzinstitute in Deutschland und der Europäischen
Union gelten, gibt es keine bekannten Trends, Unsicherheiten, Anforderungen, Verpflichtungen oder
Ereignisse, die im laufenden Geschäftsjahr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit wesentliche
Auswirkungen auf die Aussichten der Emittentin haben werden.
B.5
Beschreibung
der
Gruppe und der Stellung
der Emittentin innerhalb
dieser Gruppe
Die Deutsche Bank ist die Konzernobergesellschaft und zugleich die bedeutendste Gesellschaft des
Deutsche Bank-Konzerns, einem Konzern bestehend aus Banken, Kapitalmarktunternehmen,
Fondsgesellschaften, Gesellschaften zur Immobilienfinanzierung, Teilzahlungsunternehmen,
Research- und Beratungsunternehmen und anderen in- und ausländischen Unternehmen
(der"Deutsche Bank-Konzern").
ISIN: DE000DM0Y176
Die juristische und kommerzielle Bezeichnung der Emittentin lautet Deutsche Bank
Aktiengesellschaft ("Deutsche Bank" oder die "Bank").
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 139
B.9
Gewinnprognosen oder Entfällt. Es werden keine Gewinnprognosen oder –schätzungen abgegeben.
-schätzungen
B.10
Beschränkungen
im Entfällt. Es gibt keine Beschränkungen im Bestätigungsvermerk zu den historischen
Bestätigungsvermerk zu Finanzinformationen.
den
historischen
Finanzinformationen
B.12
Ausgewählte wesentliche Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bilanz der Deutsche Bank AG, der den
historische
maßgeblichen geprüften konsolidierten und in Übereinstimmung mit den IFRS erstellten
Finanzinformationen
Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2014 und zum 31. Dezember 2015 sowie den ungeprüften
konsolidierten Zwischenfinanzangaben zum 30. September 2015 und zum 30. September 2016
entnommen ist.
31. Dezember 2014
(IFRS, geprüft)
30. September
2015
(IFRS,
3.530.939.215,36
3.530.939.215,3
31. Dezember 2015
(IFRS, geprüft)
30. September
2016
(IFRS,
3.530.939.215,36
3.530.939.215,36
ungeprüft)
Grundkapital (in Euro)
ungeprüft)
6
Anzahl
der 1.379.273.131
*
1.379.273.131
1.379.273.131
1.379.273.131*
1.719.374
1.629.130
1.688.951
1.650.495
1.561.506
1.622.224
(in 73.223
68.879
67.624
66.727
15,2%
13,4%
13,2%
12,6%2
16,1%
15,0%
14,7%
14,5%3
Stammaktien
Summe
der
Aktiva 1.708.703
(in Millionen Euro)
Summe
der 1.635.481
Verbindlichkeiten
(in
Millionen Euro)
Eigenkapital
Millionen Euro)
Harte
Kernkapitalquote
1
Kernkapitalquote1
*
Quelle: Internetseite der Emittentin unter https://www.db.com/ir/de/informationen-zur-aktie.htm; Stand: 14. November 2016.
1
Die Kapitalquoten basieren auf den Übergangsbestimmungen der CRR/CRD 4-Eigenkapitalvorschriften.
2
Die auf Basis einer vollständigen Umsetzung von CRR/CRD 4 berechnete Harte Kernkapitalquote belief sich zum 30.
September 2016 auf 11,1% (im Einklang mit der Entscheidung des Vorstands, keine Dividende auf Stammaktien für das
Geschäftsjahr 2016 vorzuschlagen).
3
Die auf Basis einer vollständigen Umsetzung von CRR/CRD 4 berechnete Kernkapitalquote belief sich zum 30. September
2016 auf 12,3%.
Erklärung, dass sich die Seit dem 31. Dezember 2015 sind keine wesentlichen negativen Veränderungen in den Aussichten
Aussichten
der der Deutschen Bank eingetreten.
Emittentin
seit
dem
Datum
des
letzten
veröffentlichten geprüften
Abschlusses
nicht
wesentlich
verschlechtert
haben,
oder Beschreibung jeder
wesentlichen
Verschlechterung
Beschreibung
Entfällt. Seit dem 30. September 2016 ist keine wesentliche Veränderung der Finanzlage oder
wesentlicher
Handelsposition des Deutsche Bank-Konzerns oder der Deutschen Bank eingetreten.
Veränderungen
der
Finanzlage
oder
Handelsposition
der
Emittentin, die nach dem
von den historischen
ISIN: DE000DM0Y176
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 140
Finanzinformationen
abgedeckten Zeitraum
eingetreten sind
B.13
Ereignisse
aus
jüngsten Zeit
der Entfällt. Es gibt keine Ereignisse aus der jüngsten Zeit – insbesondere betreffend die Emittentin –, die
wesentlich für die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit der Emittentin sind.
B.14
Abhängigkeit von
anderen Unternehmen
der Gruppe
B.15
Haupttätigkeiten
Emittentin
Entfällt. Die Emittentin ist nicht von anderen Unternehmen der Gruppe abhängig.
der Gegenstand der Deutschen Bank ist gemäß ihrer Satzung der Betrieb von Bankgeschäften jeder Art,
die Erbringung von Finanz- und sonstigen Dienstleistungen und die Förderung der internationalen
Wirtschaftsbeziehungen. Die Bank kann diesen Unternehmensgegenstand selbst oder durch Tochterund Beteiligungsunternehmen verwirklichen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Bank zu allen
Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern,
insbesondere zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken, zur Errichtung von
Zweigniederlassungen im In- und Ausland, zum Erwerb, zur Verwaltung und zur Veräußerung von
Beteiligungen an andere Unternehmen sowie zum Abschluss von Unternehmensverträgen.
Der Deutsche Bank-Konzern ist gegliedert in die folgenden fünf Unternehmensbereiche:
•
Corporate & Investment Banking (CIB);
•
Global Markets (GM);
•
Deutsche Asset Management (DeAM);
•
Private Wealth & Commercial Clients (PWCC); und
•
Non-Core Operations Unit (NCOU).
Die fünf Unternehmensbereiche werden von Infrastrukturfunktionen unterstützt. Darüber hinaus hat
der Deutsche Bank-Konzern eine regionale Managementstruktur, die weltweit regionale
Zuständigkeiten abdeckt.
Die Deutsche Bank unterhält Geschäftsbeziehungen mit bestehenden und neuen Kunden in nahezu
jedem Land der Welt. Diese Geschäftsaktivitäten werden abgewickelt über:
•
Tochtergesellschaften und Filialen in zahlreichen Ländern,
•
Repräsentanzen in anderen Ländern und
•
einen oder mehrere Repräsentanten zur Betreuung ihrer Kunden in einer Reihe von
weiteren Ländern.
B.16
Beteiligungen
oder Entfällt. Nach den Meldungen wesentlicher Beteiligungen gemäß §§ 21 ff. des
Beherrschungsver
Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) gibt es nur drei Aktionäre, die über 3 %, aber unter 10 % der
hältnisse
Aktien an der Emittentin halten. Nach Kenntnis der Emittentin existieren keine weiteren Aktionäre, die
über 3 % der Aktien halten. Die Emittentin ist daher weder unmittelbar noch mittelbar beherrscht oder
kontrolliert.
Punkt
C.1
Abschnitt C – Wertpapiere
Art und Gattung der Gattung der Wertpapiere
Wertpapiere,
einschließlich
jeder Die Wertpapiere werden durch eine Globalurkunde (die " Globalurkunde ") verbrieft.
WertpapierEs werden keine effektiven Stücke ausgegeben.
kennnummer
Die Wertpapiere werden als Inhaberpapiere begeben.
Art der Wertpapiere
Bei den Wertpapieren handelt es sich um Optionsscheine .
Wertpapierkennnummer(n) der Wertpapiere
ISIN:
DE000DM0Y176
WKN:
DM0Y17
C.2
Währung
Euro ("EUR")
C.5
Beschränkungen der
freien Übertragbarkeit
der Wertpapiere
Jedes Wertpapier ist nach dem jeweils anwendbaren Recht und gegebenenfalls den jeweils geltenden
Vorschriften und Verfahren der Clearingstelle übertragbar, in deren Unterlagen die Übertragung
vermerkt wird.
ISIN: DE000DM0Y176
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 141
C.8
Mit den Wertpapieren
verbundene
Rechte,
einschließlich
der
Rangordnung
und
Beschränkungen dieser
Rechte
Anwendbares Recht der Wertpapiere
Die Wertpapiere unterliegen deutschem Recht. Die Schaffung der Wertpapiere kann der für die
Clearingstelle geltenden Rechtsordnung unterliegen.
Mit den Wertpapieren verbundene Rechte
Durch die Wertpapiere erhalten die Inhaber der Wertpapiere bei Tilgung oder Ausübung Anspruch auf
Erhalt eines Auszahlungsbetrages und/oder eines Lieferbestandes.
Beschränkungen der Rechte
Die Emittentin ist unter den in den Emissionsbedingungen festgelegten Voraussetzungen zur
Kündigung der Wertpapiere und zu Anpassungen der Emissionsbedingungen berechtigt.
Status der Wertpapiere
Die Wertpapiere begründen direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin,
die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen
Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, vorbehaltlich jedoch eines Vorrangs, der
bestimmten nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten im Fall von
Abwicklungsmaßnahmen in Bezug auf die Emittentin oder im Fall der Auflösung, der Liquidation oder
der Insolvenz der Emittentin oder eines Vergleichs oder eines anderen der Abwendung der Insolvenz
dienenden Verfahrens gegen die Emittentin aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eingeräumt wird.
C.11
C.15
Antrag auf Zulassung
zum Handel, um die
Wertpapiere an einem
geregelten Markt oder
anderen gleichwertigen
Märkten zu platzieren,
wobei die betreffenden
Märkte zu nennen sind
Entfällt. Die Zulassung der Wertpapiere zu einem geregelten Markt an einer Börse wurde nicht
beantragt.
Beschreibung, wie der
Wert der Anlage durch
den
Wert
des
Basisinstruments/der
Basisinstrumente
beeinflusst wird, es sei
denn, die Wertpapiere
haben
eine
Mindeststückelung von
100 000 EUR
Mit diesem WAVE XXL Call-Optionsschein ohne festen Fälligkeitstermin können Anleger
überproportional (gehebelt) an der positiven Entwicklung des Basiswerts teilnehmen.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse, der
kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der Stuttgarter Wertpapierbörse, der
kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Im Gegenzug nehmen sie aber auch gehebelt an einer negativen Entwicklung des Basiswerts teil und
tragen zudem das Risiko einer sofortigen Laufzeitbeendigung (Barrieren-Ereignis) des WAVE XXL
Call-Optionsscheins, wenn der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt während des
Beobachtungszeitraums auf oder unter der Barriere liegt. In diesem Fall erhalten Anleger als
Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den der von der
Emittentin festgestellte Stop-Loss-Referenzpreis den Basispreis überschreitet. Liegt der Basiswert
zum jeweiligen Zeitpunkt auf oder unter dem Basispreis – was insbesondere bei starker Bewegung
des Basiswerts zum Zeitpunkt des Barrieren-Ereignisses der Fall sein kann -, erhalten Anleger nur
den Mindestbetrag.
Bei Nichteintritt eines Barrieren-Ereignisses erhalten Anleger, nach Ausübung des Wertpapiers an
einem Ausübungstag oder Kündigung durch die Emittentin mit Wirkung zu einem Tilgungstag, am
Fälligkeitstag als Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den
der Schlussreferenzpreis den Basispreis übersteigt.
Wegen des Fehlens einer festen Laufzeit wird der anfänglich geltende Basispreis
konstruktionsbedingt täglich um eine für die Emittentin anfallende Finanzierungskomponente
angepasst, auf Grundlage der jeweiligen Marktzinsen zuzüglich eines von der Emittentin bei
Emission des Wertpapiers festgelegten Prozentsatzes.
Schließlich wird auch die anfänglich geltende Barriere an jedem nachfolgenden Anpassungstag so
angepasst, dass diese jeweils der Summe aus dem jeweils geltenden Basispreis und
Barrieren-Anpassungsbetrag entspricht. Der Barrieren-Anpassungsbetrag wiederum ist das Produkt
aus dem jeweils geltenden Basispreis und dem Barrieren-Anpassungssatz, wobei letzterer,
gegenüber dem Stand am Emissionstag, von der Emittentin an jedem Anpassungstag nach
vernünftigem Ermessen neu festgesetzt werden kann, um einen wertlosen Verfall des Wertpapiers
ohne jede Auszahlung nach Eintritt eines Barrieren-Ereignisses mit der gleichen Wahrscheinlichkeit
wie bei dessen Emission zu verhindern (unter Berücksichtigung insbesondere der Volatilität und
Liquidität des Basiswerts).
Während der Laufzeit erhalten Anleger keine laufenden Erträge wie z.B. Zinsen.
Anlegern stehen zudem keine Ansprüche auf den/aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte, Dividenden)
zu.
ISIN: DE000DM0Y176
Barriere
(am Emissionstag ) 1.840,00 Indexpunkte, wird nachfolgend an jedem
Anpassungstag angepasst.
Basispreis
(am Emissionstag) 1.786,00 Indexpunkte, wird nachfolgend täglich
um die Finanzierungskomponente angepasst.
Beendigungstag
Der früheste der folgenden Tage:
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 142
C.16
(a)
Wenn ein Barrieren-Ereignis eingetreten ist, der letzte Tag
des Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums;
(b)
Wenn der Wertpapierinhaber das Wertpapier ausgeübt hat
oder das Wertpapier als ausgeübt gilt, der entsprechende
Ausübungstag und
(c)
Wenn die Emittentin das Wertpapier kündigt, der
entsprechende Tilgungstag.
Beobachtungszeitraum
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag (08:00 Uhr
Ortszeit Frankfurt am Main) bis einschließlich zum maßgeblichen
Zeitpunkt für die Bestimmung des Schlussreferenzpreises am
Bewertungstag.
Bezugsverhältnis
0,01
Emissionstag
18. Januar 2017
Mindestbetrag
EUR 0,001 je Wertpapier
Stop-Loss-Referenzpreis
Ein von der Berechnungsstelle nach billigem Ermessen auf der
Grundlage der aus der Auflösung von Absicherungsgeschäften
erzielten Erlöse als der marktgerechte Preis des Basiswerts zu einem
von der Emittentin unter Berücksichtigung von Faktoren wie der
Liquidität des Basiswerts nach billigem Ermessen ausgewählten
Zeitpunkt innerhalb des
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums bestimmter Betrag.
Stop-Loss-ReferenzpreisBewertungszeitraum
Der Zeitraum ab Eintritt des Barrieren-Ereignisses bis maximal drei
Stunden danach.
Tilgungstag
Der bei Kündigung durch die Emittentin in der Kündigungsmitteilung
angegebene Tag.
Wertstellungstag bei
Emission
20. Januar 2017
Verfalltag
oder Fälligkeitstag:
Fälligkeitstermin
der
derivativen Wertpapiere
—
Ausübungstermin Ausübungstage:
oder
letzter
Referenztermin
Der vierte unmittelbar folgende Geschäftstag nach dem
Bewertungstag.
Bewertungstag:
Der Beendigungstag und falls dieser Tag kein Handelstag ist, der
nächstfolgende Handelstag.
Der auf den 7. Kalendertag folgende Geschäftstag im Februar jeden
Kalenderjahrs während des Zeitraums ab einschließlich dem
Wertstellungstag bei Emission.
C.17
Abrechnungsverfahren
Seitens der Emittentin fällige Auszahlungsbeträge werden zur Auszahlung an die Wertpapierinhaber
für
die
derivativen auf die jeweilige Clearingstelle übertragen.
Wertpapiere
Die Emittentin wird durch Zahlungen an die jeweilige Clearingstelle oder den von dieser/diesem
angegebenen Zahlungsempfänger in Höhe des gezahlten Betrages von ihren Zahlungsverpflichtungen
befreit.
C.18
Beschreibung
der Zahlung des Auszahlungsbetrages an die jeweiligen Wertpapierinhaber am Fälligkeitstag.
Tilgung bei derivativen
Wertpapieren
C.19
Ausübungspreis
endgültiger
Referenzpreis
Basiswerts
C.20
des
Art des Basiswerts und Typ:
Index
Angabe des Ortes, an
®
dem Informationen über Bezeichnung: TecDAX Index (Performance Index)
den Basiswert erhältlich ISIN:
DE0007203275
sind
Informationen zur historischen und fortlaufenden Wertentwicklung des Basiswerts und zu seiner
Volatilität sind auf der öffentlich zugänglichen Webseite unter www.ariva.de erhältlich.
Punkt
D.2
oder Schlussreferenzpreis : Der Referenzpreis am Bewertungstag.
Abschnitt D – Risiken
Zentrale Angaben zu den Anleger sind dem Risiko einer Insolvenz infolge einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der
zentralen Risiken, die Emittentin, d. h. dem Risiko einer vorübergehenden oder endgültigen Unfähigkeit zur termingerechten
der Emittentin eigen sind Erfüllung von Zins- und/oder Tilgungsverpflichtungen, ausgesetzt. Eine Bewertung dieses Risikos
wird mittels der Emittentenratings vorgenommen.
ISIN: DE000DM0Y176
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 143
Im Folgenden werden Faktoren beschrieben, die sich nachteilig auf die Profitabilität der Deutschen
Bank auswirken können:
ISIN: DE000DM0Y176
•
Ein gedämpftes Wirtschaftswachstum in jüngster Zeit und Unsicherheiten hinsichtlich der
künftigen Wachstumsaussichten haben negative Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage
einiger Geschäftsbereiche der Deutschen Bank, während die Margen zahlreicher
Geschäftsbereiche der Deutschen Bank aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus und des
Wettbewerbs im Finanzdienstleistungssektor unter Druck geraten sind. Sollten diese
Bedingungen anhalten oder sich verschlechtern, könnte dies das Geschäft, die Ertragslage oder
die strategischen Ziele der Deutschen Bank beeinträchtigen.
•
Die steigende Attraktivität anti-europäischer politischer Bewegungen für Wähler in einigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union könnte zu einer teilweisen Rückabwicklung der
europäischen Integration führen. Insbesondere hat das Vereinigte Königreich am 23. Juni 2016 in
einem nationalen Referendum für einen Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. Das
Referendum ist nicht rechtlich verbindlich und der Zeitpunkt, wann die EU-Mitgliedschaft des
Vereinigten Königreichs endet, hängt vom Ergebnis der Verhandlungen über den Austritt ab, die
beginnen, wenn das Vereinigte Königreich beim Europäischen Rat formal ein Austrittsgesuch
stellt. Angesichts dieser und anderer Unsicherheiten in Zusammenhang mit einem EU-Austritt
des Vereinigten Königreichs ist es schwierig, die genauen Auswirkungen auf die Deutsche Bank
abzuschätzen. Jedoch könnten die Entwicklungen im Vereinigten Königreich oder eine Eskalation
politischer Risiken in anderen EU-Mitgliedstaaten das Vertrauen in die Europäische Union und
ihren Binnenmarkt sowie die Eurozone untergraben und, einzeln oder in Wechselwirkung
miteinander, möglicherweise zu einer Abschwächung des Geschäftsvolumens, Abschreibungen
von Vermögenswerten und Verlusten in allen Geschäftsbereichen der Deutschen Bank führen.
Die Möglichkeiten der Deutschen Bank, sich gegen diese Risiken abzusichern, sind begrenzt.
•
Die Deutsche Bank könnte gezwungen sein, Abschreibungen auf den Bestand von Forderungen
gegen europäische und andere Staaten vorzunehmen, wenn die europäische Staatsschuldenkrise
wieder auflebt. Die Kreditausfallabsicherungen, die die Deutsche Bank eingegangen ist, um ihr
Kreditrisiko gegenüber betroffenen Staaten zu steuern, könnten zum Ausgleich dieser Verluste
nicht ausreichen.
•
Die Deutsche Bank hat einen steten Bedarf an Liquidität, um ihre Geschäftsaktivitäten zu
refinanzieren. Sie könnte von Phasen eines marktweiten oder bankenspezifischen
Liquiditätsengpasses betroffen sein, und die ihr zur Verfügung stehende Liquidität könnte sich als
nicht ausreichend erweisen, selbst wenn ihr zugrunde liegendes Geschäft stark bleibt.
•
Bereits umgesetzte sowie geplante aufsichtsrechtliche Reformen als Antwort auf die Schwäche
des Finanzsektors haben zusammen mit der allgemein verstärkten regulatorischen
Überwachung eine erhebliche Unsicherheit für die Deutsche Bank geschaffen und könnten ihr
Geschäft sowie ihre Fähigkeit zur Umsetzung ihrer strategischen Pläne beeinträchtigen.
•
Gesetzliche Vorschriften zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und
Wertpapierfirmen könnten sich erheblich auf die Geschäftstätigkeit der Deutschen Bank
auswirken und zu Verlusten für ihre Aktionäre und Gläubiger führen, wenn die zuständigen
Behörden Abwicklungsmaßnahmen im Hinblick auf die Deutsche Bank anordnen.
•
Änderungen der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen verlangen von der
Deutschen Bank eine erhöhte Kapitalunterlegung und könnten ihr Geschäftsmodell, die Finanzund Ertragslage und das generelle Wettbewerbsumfeld, in dem sie sich bewegt, wesentlich
beeinflussen. Annahmen im Markt, die Deutsche Bank könnte ihre Kapitalanforderungen nicht mit
einem angemessenen Puffer einhalten, oder Forderungen nach einer Kapitalausstattung über das
erforderliche Maß hinaus könnten die Auswirkungen der vorgenannten Faktoren auf ihr Geschäft
und ihr Ergebnis noch verstärken.
•
Vorschriften in den Vereinigten Staaten und in Deutschland sowie Vorschläge der Europäischen
Union in Bezug auf ein Verbot des Eigenhandels oder dessen Abtrennung vom Einlagengeschäft
könnten wesentliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Deutschen Bank haben.
•
Andere im Zuge der Finanzkrise verabschiedete oder vorgeschlagene aufsichtsrechtliche
Reformen, beispielsweise umfassende neue Vorschriften hinsichtlich der Tätigkeit der
Deutschen Bank bezüglich des Derivategeschäfts, Bankenabgaben, Einlagensicherung oder eine
mögliche Finanztransaktionssteuer, könnten zu einer wesentlichen Erhöhung der betrieblichen
Aufwendungen der Deutschen Bank führen und sich nachteilig auf ihr Geschäftsmodell auswirken.
•
Nachteilige Marktbedingungen, ein historisch niedriges Preisniveau, Volatilität und die
Zurückhaltung der Anleger haben sich auf die Erträge und Gewinne der Deutschen Bank bereits
erheblich nachteilig ausgewirkt und können auch in der Zukunft erhebliche nachteilige
Auswirkungen haben. Dies gilt insbesondere für das Investmentbanking, das Brokerage-Geschäft
und andere kommissions- und gebührenabhängige Geschäftsbereiche. Die Deutsche Bank hat
infolgedessen bereits erhebliche Verluste in den Bereichen Trading und Investment erlitten, die
sich auch in Zukunft fortsetzen könnten.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 144
D.6
Zentrale Angaben zu den
zentralen Risiken, die
den Wertpapieren eigen
sind
sowie
Risikohinweis
darauf,
ISIN: DE000DM0Y176
•
Die Deutsche Bank hat im April 2015 die nächste Phase ihrer Strategie, die Strategie 2020,
verkündet und weitere Details hierzu im Oktober 2015 bekannt gegeben. Sollte es der Deutschen
Bank nicht gelingen, ihre strategischen Ziele erfolgreich umzusetzen, könnte dies dazu führen,
dass sie nicht in der Lage ist, ihre finanziellen Ziele zu erreichen, oder Verluste, eine sinkende
Profitabilität oder eine Erosion ihrer Kapitalbasis erleidet, und ihre Finanz- und Ertragslage sowie
ihr Aktienkurs wesentlich nachteilig beeinflusst werden.
•
Als Teil der Strategie 2020 hat die Deutsche Bank ihre Absicht verkündet, die Deutsche
Postbank AG (zusammen mit ihren Tochtergesellschaften: „Postbank“) zu entkonsolidieren. Die
Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, die Postbank zu einem für sie vorteilhaften Preis,
zu sonstigen für sie vorteilhaften Bedingungen oder überhaupt zu veräußern, und könnte
erhebliche Verluste aufgrund ihrer Postbank-Beteiligung oder einer Veräußerung der Postbank
erleiden.
•
Die Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, nicht zum Kerngeschäft gehörende
Vermögenswerte zu für sie vorteilhaften Konditionen oder überhaupt zu verkaufen. Aus solchen
nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögenswerten sowie anderen Investitionen könnten
unabhängig von der Marktentwicklung erhebliche Verluste entstehen.
•
Die Deutsche Bank ist in einem Umfeld tätig, in dem der Grad der Regulierung bereits hoch ist
und noch weiter zunimmt und das darüber hinaus für Rechtsstreitigkeiten anfällig ist, so dass sie
Schadensersatzansprüchen und anderen Kosten, deren Höhe beträchtlich und schwierig
abzuschätzen sein kann, sowie rechtlichen, aufsichtsrechtlichen Sanktionen und
Reputationsschädigungen ausgesetzt sein kann.
•
Die Deutsche Bank ist gegenwärtig Adressat globaler Untersuchungen verschiedener Aufsichtsund Strafverfolgungsbehörden sowie damit zusammenhängender Zivilklagen in Bezug auf
mögliches Fehlverhalten. Der Ausgang dieser Vorgänge lässt sich nicht vorhersehen und kann
sich wesentlich nachteilig auf die Ertrags- und Finanzlage der Deutschen Bank sowie ihre
Reputation auswirken.
•
Die Deutsche Bank ist im Rahmen ihres nicht klassischen Kreditgeschäfts Kreditrisiken
ausgesetzt, die erheblich über die Risiken aus dem klassischen Bankkreditgeschäft hinausgehen.
•
Infolge von Veränderungen des Zeitwertes (Fair Value) ihrer Finanzinstrumente hat die
Deutsche Bank Verluste erlitten und könnte weitere Verluste erleiden.
•
Ungeachtet bestehender Grundsätze, Verfahren und Methoden zur Überwachung von Risiken ist
die Deutsche Bank unerkannten und nicht vorhergesehenen Risiken ausgesetzt, die zu
erheblichen Verlusten führen könnten.
•
Operationelle Risiken (das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das
Versagen von internen Verfahren (einschließlich Arbeits-, Organisations- und Kontrollverfahren),
Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse (z.B. strafbare Handlungen oder
Naturkatastrophen) verursacht werden, einschließlich Rechtsrisiken) können das Geschäft der
Deutschen Bank beeinträchtigen und zu erheblichen Verlusten führen.
•
Die operationellen Systeme der Deutschen Bank sind zunehmend dem Risiko von
Cyberangriffen und sonstiger Internetkriminalität ausgesetzt, die wesentliche Verluste von
Kundendaten zur Folge haben könnten, was zu einer Reputationsschädigung der Deutschen Bank,
zur Verhängung von aufsichtsrechtlichen Sanktionen sowie zu finanziellen Verlusten führen
könnte.
•
Der Umfang der Clearing-Geschäfte der Deutschen Bank setzt sie erhöhten Gefahren
erheblicher Verluste aus, sollten ihre Systeme nicht ordnungsgemäß funktionieren.
•
Die Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, Akquisitionsmöglichkeiten zu identifizieren
und Akquisitionen durchzuführen. Sowohl Akquisitionen als auch das Absehen von Zukäufen
können die Ertragslage und den Aktienkurs der Deutschen Bank erheblich beeinträchtigen.
•
Intensiver Wettbewerb auf dem deutschen Heimatmarkt der Deutschen Bank sowie auf den
internationalen Märkten könnte die Erträge und die Profitabilität der Deutschen Bank wesentlich
beeinträchtigen.
•
Transaktionen mit Geschäftspartnern in Ländern, die vom State Department der Vereinigten
Staaten als Staaten eingeordnet werden, die den Terrorismus unterstützen, oder mit Personen,
die Gegenstand von Wirtschaftssanktionen der Vereinigten Staaten sind, könnten mögliche
Kunden und Investoren davon abhalten, mit der Deutschen Bank Geschäfte zu machen oder in
ihre Wertpapiere zu investieren, ihrer Reputation schaden oder zur aufsichtsrechtlichen
Maßnahmen führen, die ihr Geschäft wesentlich beeinträchtigen könnten.
An den Basiswert gekoppelte Wertpapiere
In regelmäßigen Abständen und/oder bei Ausübung oder Tilgung der Wertpapiere zu zahlende
Beträge bzw. zu liefernde Vermögenswerte sind an den Basiswert gekoppelt, der einen oder mehrere
Referenzwert(e) umfassen kann. Der Kauf von oder die Anlage in an den Basiswert gekoppelte
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 145
dass der Anleger seinen Wertpapiere beinhaltet erhebliche Risiken.
Kapitaleinsatz ganz oder
teilweise verlieren könnte Die Wertpapiere sind keine herkömmlichen Wertpapiere und daher mit verschiedenen besonderen
Anlagerisiken verbunden, über die sich potenzielle Anleger vor einer Anlage vollständig im Klaren
sein sollten. Potenzielle Anleger in die Wertpapiere sollten mit Wertpapieren vertraut sein, die
ähnliche Merkmale aufweisen, alle Unterlagen vollständig überprüfen, die Emissionsbedingungen der
Wertpapiere lesen und verstehen sowie sich über die Art und den Umfang des Exposure in Bezug auf
das Verlustrisiko im Klaren sein.
Potenzielle Anleger sollten sicherstellen, dass sie die jeweilige Formel, auf deren Basis die zu
zahlenden Beträge bzw. die zu liefernden Vermögenswerte berechnet werden, verstehen, und, falls
erforderlich, ihren/ihre persönlichen Berater zu Rate ziehen.
Mit dem Basiswert verbundene Risiken
Wegen des Einflusses des Basiswerts auf den Anspruch aus dem Wertpapier sind Anleger, wie bei
einer Direktanlage in den Basiswert, sowohl während der Laufzeit als auch zum Laufzeitende Risiken
ausgesetzt, die auch mit einer Anlage in den jeweiligen Index allgemein verbunden sind.
Währungsrisiken
Ein Wechselkursrisiko besteht für Anleger, wenn die Abwicklungswährung nicht ihre Heimatwährung
ist.
Vorzeitige Beendigung
Die Emissionsbedingungen der Wertpapiere enthalten eine Bestimmung, laut derer die Wertpapiere
von der Emittentin bei Erfüllung bestimmter Bedingungen vorzeitig getilgt werden können. Folglich
können die Wertpapiere einen niedrigeren Marktwert aufweisen als ähnliche Wertpapiere ohne ein
solches Tilgungsrecht der Emittentin. Während des Zeitraums, in dem die Wertpapiere auf diese
Weise getilgt werden können, steigt der Marktwert der Wertpapiere im Allgemeinen nicht wesentlich
über den Preis, zu dem sie zurückgezahlt, getilgt oder gekündigt werden können. Dies gilt auch, wenn
die Emissionsbedingungen der Wertpapiere eine automatische Tilgung oder Kündigung der
Wertpapiere vorsehen (z. B. Knock-out- bzw. Auto-Call-Option).
Vorzeitige Kündigung durch die Emittentin
Die Emittentin ist berechtigt, die Wertpapiere gemäß den Emissionsbedingungen vorzeitig zu
kündigen und zu einem in den Emissionsbedingungen festgelegten Auszahlungsbetrag
zurückzuzahlen bzw. zu tilgen. Dieser Betrag kann unter dem Marktwert der Wertpapiere und dem
investierten Betrag liegen.
Instrument der Gläubigerbeteiligung und sonstige Abwicklungsmaßnahmen
Stellt die zuständige Behörde fest, dass die Emittentin ausfällt oder wahrscheinlich ausfällt und sind
bestimmte weitere Bedingungen erfüllt, so hat die zuständige Abwicklungsbehörde die Befugnis zur
teilweisen oder vollständigen Herabschreibung des Nennwerts der Wertpapiere beziehungsweise der
Ansprüche aus den Wertpapieren sowie von Zinsen oder sonstigen Beträgen in Bezug auf die
Wertpapiere, zur Umwandlung der Wertpapiere in Anteile oder sonstige Instrumente des harten
Kernkapitals (diese Herabschreibungs- und Umwandlungsbefugnisse werden üblicherweise als
„Instrument der Gläubigerbeteiligung“ bezeichnet), oder zur Anwendung sonstiger
Abwicklungsmaßnahmen, unter anderem einer Übertragung der Wertpapiere auf einen anderen
Rechtsträger oder einer Änderung der Bedingungen der Wertpapiere bzw. deren Löschung.
Risiken zum Laufzeitende
Liegt der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt während des Beobachtungszeitraums auf oder unter
der Barriere, tritt beim WAVE XXL Call-Optionsschein das Barrieren-Ereignis ein und die Laufzeit
des WAVE XXL Call-Optionsscheins endet sofort. Eine Kurserholung ist ausgeschlossen. In diesem
Fall wird der Auszahlungsbetrag auf Grundlage der Differenz zwischen Wert des Basiswerts im
Zeitraum nach Eintritt des Barrieren-Ereignisses und Basispreis bestimmt, und Anleger verlieren bis
auf den Mindestbetrag u. U. ihren gesamten Anlagebetrag oder einen Großteil davon. Andernfalls
erleiden Anleger einen Verlust, wenn der Basiswert am Bewertungstag so nahe am Basispreis liegt,
dass der Auszahlungsbetrag unter dem Erwerbspreis des WAVE XXL Call-Optionsscheins liegt. Das
Barrieren-Ereignis kann jederzeit während der Handelszeiten des Basiswerts eintreten;
gegebenenfalls auch außerhalb der Handelszeiten des WAVE XXL Call-Optionsscheins.
Möglicher Totalverlust
Ist kein Mindestauszahlungsbetrag vorgesehen, erleiden Anleger unter Umständen einen Totalverlust
ihrer Anlage in das Wertpapier.
Auch wenn ein Mindestauszahlungsbetrag vorgesehen ist, erleiden Anleger unter Umständen einen
Verlust, der einem Totalverlust ihrer Anlage in das Wertpapier nahezu gleichkommt.
Punkt
ISIN: DE000DM0Y176
Abschnitt E – Angebot
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 146
E.2b
Gründe für das Angebot, Entfällt. Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken sind die Gründe für das Angebot.
Zweckbestimmung der
Erlöse,
geschätzte
Nettoerlöse
E.3
Angebotskonditionen
Bedingungen für das Angebot:
Entfällt. Das Angebot unterliegt keinen Bedingungen.
Anzahl der Wertpapiere :
bis zu 100.000.000 Wertpapiere
Angebotszeitraum:
Das Angebot der Wertpapiere beginnt am 18. Januar 2017
(08:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main) und endet am 24.
August 2017.
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Anzahl der
angebotenen Wertpapiere, gleich aus welchem Grund, zu
verringern.
Stornierung der
Wertpapiere:
Emission
der Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Emission der
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu stornieren.
Vorzeitige Beendigung des
Angebotszeitraums für die
Wertpapiere:
Die Emittentin behält sich vor, den Angebotszeitraum, gleich
aus welchem Grund, vorzeitig zu beenden.
Mindestzeichnungsbetrag für
Anleger:
Entfällt. Es gibt keinen Mindestzeichnungsbetrag für Anleger.
Höchstzeichnungsbetrag für
Anleger:
Entfällt. Es gibt keinen Höchstzeichnungsbetrag für Anleger.
Beschreibung des
Antragsverfahrens:
Entfällt. Es ist kein Antragsverfahren vorgesehen.
Möglichkeit zur Reduzierung des
Zeichnungsbetrags und
Rückerstattungsverfahren bei zu
hohen Zahlungen der Antragsteller:
Entfällt.
Eine
Möglichkeit
zur
Reduzierung
des
Zeichnungsbetrags und ein Rückerstattungsverfahren bei zu
hohen Zahlungen der Antragsteller sind nicht vorgesehen.
Angaben zu Verfahren und Fristen Entfällt. Ein Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung
für Bezahlung und Lieferung der
der Wertpapiere sind nicht vorgesehen.
Wertpapiere:
Verfahren und Zeitpunkt für die Entfällt. Ein Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der
Veröffentlichung der Ergebnisse Ergebnisse des Angebots ist nicht vorgesehen.
des Angebots:
Verfahren für die Ausübung von Entfällt. Ein Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten,
Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit die Übertragbarkeit von Zeichnungsrechten und der Umgang
von
Zeichnungsrechten
und mit nicht ausgeübten Zeichnungsrechten sind nicht vorgesehen.
Umgang mit nicht ausgeübten
Zeichnungsrechten:
Kategorien potenzieller Anleger, für
die das Angebot der Wertpapiere
gilt, und Angaben zur möglichen
Beschränkung
des
Angebots
einzelner Tranchen auf bestimmte
Länder:
Qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie und
Nicht-Qualifizierte Anleger.
Das Angebot kann an alle Personen in Deutschland und
Österreich erfolgen, die alle anderen in dem Basisprospekt
angegebenen oder anderweitig von der Emittentin und/oder den
jeweiligen
Finanzintermediären
festgelegten
Anlagebedingungen erfüllen. In anderen Ländern des EWR
erfolgt das Angebot ausschließlich gemäß einer
Ausnahmeregelung, die eine Befreiung von der Prospektpflicht
gemäß der Prospektrichtlinie in der jeweils nationalrechtlichen
Umsetzung vorsieht.
Verfahren für die Mitteilung des Entfällt. Es ist kein Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten
zugeteilten
Betrags
an
die Betrags an die Antragsteller vorgesehen.
Antragsteller und Informationen
dazu, ob bereits vor Erhalt der
entsprechenden Mitteilung mit den
Wertpapieren gehandelt werden
darf:
Emissionspreis:
ISIN: DE000DM0Y176
Der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am
Emissionstag festgelegt und anschließend kontinuierlich
angepasst.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 147
Betrag der Gebühren und Steuern, Entfällt. Es gibt keine Gebühren und Steuern, die speziell für
die speziell für Zeichner oder Zeichner oder Käufer anfallen.
Käufer anfallen:
Name(n) und Adresse(n) (sofern Entfällt.
der Emittentin bekannt) der
Platzierungsstellen
in
den
verschiedenen Ländern, in denen
das Angebot erfolgt:
Name und Anschrift der Zahlstelle: In Deutschland:
Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
In Österreich:
Deutsche Bank AG, Niederlassung Wien
Fleischmarkt 1
1010 Wien
Österreich
Name
und
Anschrift
Berechnungsstelle:
der Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
E.4
Für die Emission/das Der Emittentin sind keine an der Emission der Wertpapiere beteiligten Personen bekannt, die ein
Angebot
wesentliche wesentliches Interesse an dem Angebot haben.
Interessen,
einschließlich
Interessenkonflikten
E.7
Schätzung der Ausgaben, Entfällt. Dem Anleger werden von der Emittentin oder dem Anbieter keine Ausgaben in Rechnung
die dem Anleger vom gestellt.
Emittenten oder Anbieter
in Rechnung gestellt
werden
ISIN: DE000DM0Y176
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 148
Endgültige Bedingungen Nr. 116492 vom 17. Januar 2017
DEUTSCHE BANK AG
Emission von bis zu 100.000.000 WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Call-Optionsscheinen (entspricht Produkt Nr. 24 im Basisprospekt)
bezogen auf den TecDAX ® Index
(die "Wertpapiere")
im Rahmen des
-Programms für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und Schuldverschreibungen
Emissionspreis: der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am Emissionstag festgelegt und anschließend kontinuierlich angepasst.
WKN / ISIN: DM0Y18 / DE000DM0Y184
Dieses Dokument stellt die Endgültigen Bedingungen für die hierin beschriebenen Wertpapiere dar und enthält folgende Teile:
Übersicht über das Wertpapier
Emissionsbedingungen (Produktbedingungen)
Weitere Informationen zum Angebot der Wertpapiere
Emissionsspezifische Zusammenfassung
Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des Artikels 5 (4) der Prospektrichtlinie erstellt und müssen in
Verbindung mit dem Basisprospekt vom 24. August 2016 (einschließlich der per Verweis einbezogenen Dokumente), wie durch die
Nachträge vom 19. September 2016, 13. Oktober 2016, 14. November 2016, 22. Dezember 2016 und 05. Januar 2017 ergänzt (der
"Basisprospekt") gelesen werden. Begriffe, die in diesem Dokument nicht anderweitig definiert sind, haben die ihnen in den
Allgemeinen Bedingungen der Wertpapierbedingungen zugewiesene Bedeutung. Die vollständigen Informationen über die
Emittentin und die Wertpapiere enthält nur der kombinierte Inhalt dieser Endgültigen Bedingungen und des Basisprospekts. Eine
Zusammenfassung der einzelnen Emission ist diesen Endgültigen Bedingungen angehängt.
Der Basisprospekt vom 24. August 2016, etwaige Nachträge sowie die Endgültigen Bedingungen, zusammen mit ihren
Übersetzungen oder den Übersetzungen der Zusammenfassung in der durch die jeweiligen Endgültigen Bedingungen
vervollständigten und konkretisierten Fassung, werden gemäß Artikel 14 (2)(c) der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG in der
geänderten Fassung), wie sie durch die jeweiligen Bestimmungen der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt worden ist, auf der Webseite
der Emittentin (www.xmarkets.db.com) sowie (i) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel an der Luxembourg Stock
Exchange auf der Webseite der Luxembourg Stock Exchange (www.bourse.lu), (ii) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum
Handel an der Borsa Italiana auf deren Webseite (www.borsaitaliana.it), (iii) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel
im regulierten Markt der Euronext Lissabon oder im Falle eines öffentlichen Angebots der Wertpapiere in Portugal auf der
Webseite der portugiesischen Börsenaufsichtsbehörde (Comissão do Mercado de Valores Mobiliários) (www.cmvm.pt), (iv) im
Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel an einer spanischen Wertpapierbörse oder der AIAF auf der Webseite der
spanischen Börsenaufsichtsbehörde (Comisión Nacional del Mercado de Valores) (www.cnmv.es) veröffentlicht.
Zusätzlich ist der Basisprospekt vom 24. August 2016 am Sitz der Emittentin Deutsche Bank AG, Große Gallusstraße 10-14, 60311
Frankfurt am Main kostenlos erhältlich.
Der obengenannte Basisprospekt vom 24. August 2016, unter dem die in diesen Endgültigen Bedingungen beschriebenen
Wertpapiere begeben werden, verliert am 24. August 2017 seine Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt sind diese Endgültigen
Bedingungen im Zusammenhang mit dem jeweils aktuellen Basisprospekt für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und
Schuldverschreibungen der Deutsche Bank AG zu lesen, der dem Basisprospekt vom 24. August 2016 nachfolgt. Der jeweils
aktuelle Basisprospekt für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und Schuldverschreibungen wird auf der Internetseite
www.xmarkets.db.com veröffentlicht.
8.
EndgültigeBedingungenNr. 116492vom 17. Januar 2017für WAVE XXL Call-Optionsscheinebezogenauf den TecDAX® Index
WKN/ISIN: DM0Y18 / DE000DM0Y184
ISIN: DE000DM0Y184
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 149
Wave XXL
Übersicht über das Wertpapier
1. Produktbeschreibung / Funktionsweise
● Produktgattung
WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Call-Optionsschein / Inhaberschuldverschreibung
● Markterwartung
Der WAVE XXL Call-Optionsschein richtet sich an Anleger, die davon ausgehen, dass der Stand des TecDAX ® Index steigt.
● Allgemeine Darstellung der Funktionsweise
Produktbeschreibung
Mit diesem WAVE XXL Call-Optionsschein ohne festen Fälligkeitstermin können Anleger überproportional (gehebelt) an der positiven
Entwicklung des Basiswerts teilnehmen.
Im Gegenzug nehmen sie aber auch gehebelt an einer negativen Entwicklung des Basiswerts teil und tragen zudem das Risiko einer
sofortigen Laufzeitbeendigung (Barrieren-Ereignis) des WAVE XXL Call-Optionsscheins, wenn der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt
während des Beobachtungszeitraums auf oder unter der Barriere liegt. In diesem Fall erhalten Anleger als Auszahlungsbetrag den mit
dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den der von der Emittentin festgestellte Stop-Loss-Referenzpreis den Basispreis
überschreitet. Liegt der Basiswert zum jeweiligen Zeitpunkt auf oder unter dem Basispreis – was insbesondere bei starker Bewegung des
Basiswerts zum Zeitpunkt des Barrieren-Ereignisses der Fall sein kann -, erhalten Anleger nur den Mindestbetrag .
Bei Nichteintritt eines Barrieren-Ereignisses erhalten Anleger, nach Ausübung des Wertpapiers an einem Ausübungstag oder Kündigung
durch die Emittentin mit Wirkung zu einem Tilgungstag, am Fälligkeitstag als Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis
multiplizierten Betrag, um den der Schlussreferenzpreis den Basispreis übersteigt.
Wegen des Fehlens einer festen Laufzeit wird der anfänglich geltende Basispreis konstruktionsbedingt täglich um eine für die Emittentin
anfallende Finanzierungskomponente angepasst, auf Grundlage der jeweiligen Marktzinsen zuzüglich eines von der Emittentin bei
Emission des Wertpapiers festgelegten Prozentsatzes.
Schließlich wird auch die anfänglich geltende Barriere an jedem nachfolgenden Anpassungstag so angepasst, dass diese jeweils der
Summe aus dem jeweils geltenden Basispreis und Barrieren-Anpassungsbetrag entspricht. Der Barrieren-Anpassungsbetrag wiederum
ist das Produkt aus dem jeweils geltenden Basispreis und dem Barrieren-Anpassungssatz, wobei letzterer, gegenüber dem Stand am
Emissionstag, von der Emittentin an jedem Anpassungstag nach vernünftigem Ermessen neu festgesetzt werden kann, um einen
wertlosen Verfall des Wertpapiers ohne jede Auszahlung nach Eintritt eines Barrieren-Ereignisses mit der gleichen Wahrscheinlichkeit
wie bei dessen Emission zu verhindern (unter Berücksichtigung insbesondere der Volatilität und Liquidität des Basiswerts ).
Während der Laufzeit erhalten Anleger keine laufenden Erträge wie z.B. Zinsen.
Anlegern stehen zudem keine Ansprüche auf den/aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte, Dividenden) zu.
2. Risiken
Für eine Beschreibung emissionsspezifischer Risiken siehe Abschnitt "II. Risikofaktoren" des Basisprospekts und die Punkte D.2 und D.6
der den Endgültigen Bedingungen beigefügten emissionsspezifischen Zusammenfassung.
3. Verfügbarkeit
● Handelbarkeit
Nach dem Emissionstag kann der WAVE XXL Call-Optionsschein in der Regel börslich oder außerbörslich erworben oder verkauft
werden.
Die Emittentin wird für den WAVE XXL Call-Optionsschein unter normalen Marktbedingungen fortlaufend indikative (unverbindliche) Anund Verkaufspreise stellen (Market Making). Hierzu ist sie jedoch rechtlich nicht verpflichtet. In außergewöhnlichen Marktsituationen oder
bei technischen Störungen kann ein Erwerb bzw. Verkauf des WAVE XXL Call-Optionsscheins vorübergehend erschwert oder nicht
möglich sein.
● Marktpreisbestimmende Faktoren während der Laufzeit
Insbesondere folgende Faktoren können wertmindernd auf den WAVE XXL Call-Optionsschein wirken:
•
der Stand des Basiswerts fällt
Umgekehrt können die Faktoren wertsteigernd auf den WAVE XXL Call-Optionsschein wirken. Einzelne Marktfaktoren können sich
gegenseitig verstärken oder aufheben.
Für eine Beschreibung der Risiken in Zusammenhang mit marktpreisbestimmenden Faktoren während der Laufzeit siehe Abschnitt "3.
Marktpreisbestimmende Faktoren" unter "II.D. Risikofaktoren in Bezug auf den Markt im Allgemeinen" in dem Basisprospekt .
4. Kosten/Vertriebsvergütung
Preisbestimmung durch die Emittentin
ISIN: DE000DM0Y184
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 150
•
Sowohl der anfängliche Emissionspreis des WAVE XXL Call-Optionsscheins als auch die während der Laufzeit von der Emittentin
gestellten An- und Verkaufspreise beruhen auf internen Preisbildungsmodellen der Emittentin. Dementsprechend kommen die
während der Laufzeit gestellten Preise anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage
zustande. Insbesondere ist in den Preisen eine Marge enthalten, welche die Emittentin nach freiem Ermessen festsetzt und die neben
dem Ertrag der Emittentin u.a. die Kosten für die Strukturierung des WAVE XXL Call-Optionsscheins und gegebenenfalls für den
Vertrieb (Vertriebsvergütung) abdeckt.
Erwerbskosten
•
Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und seiner Bank (Kundenbank) zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart
(Festpreisgeschäft), so umfasst dieser Preis alle Erwerbskosten und enthält üblicherweise einen Erlös für die Bank (Kundenbank).
Andernfalls wird das Geschäft im Namen der Bank (Kundenbank) mit einem Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen
(Kommissionsgeschäft). Je nach Depotmodell der Bank des Anlegers (Kundenbank) kann das Entgelt für das Kommissionsgeschäft
beispielsweise als prozentualer Anteil des Erwerbspreises, gegebenenfalls auch mit einem Mindestbetrag und/oder einem
Höchstbetrag je Transaktion oder als ein transaktionsunabhängiger Festbetrag für einen festgelegten Zeitraum (monatlich,
quartalsweise etc.) vereinbart sein. Die Entgelte für das Kommissionsgeschäft sowie fremde Kosten und Auslagen werden in der
Wertpapierabrechnung gesondert ausgewiesen.
Laufende Kosten
•
Für die Verwahrung des WAVE XXL Call-Optionsscheins im Anlegerdepot fallen für den Anleger die mit der verwahrenden Bank
(Kundenbank) vereinbarten Kosten an (Depotentgelt). Weitere Erwerbsfolgekosten (z.B. Veräußerungskosten) können anfallen.
ISIN: DE000DM0Y184
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 151
Emissionsbedingungen
Die folgenden "Produktbedingungen" der Wertpapiere vervollständigen und konkretisieren für die jeweilige Serie der Wertpapiere die
Allgemeinen Bedingungen für die Zwecke dieser Serie von Wertpapieren. Die Produktbedingungen und die Allgemeinen Bedingungen bilden
zusammen die " Emissionsbedingungen " der jeweiligen Wertpapiere.
Bei Unstimmigkeiten zwischen diesen Produktbedingungen und den Allgemeinen Bedingungen sind diese Produktbedingungen für die Zwecke
der Wertpapiere maßgeblich.
Allgemeine Angaben
Typ des Wertpapiers
Optionsschein /
WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Call-Optionsschein
Typ: Call
ISIN
DE000DM0Y184
WKN
DM0Y18
Emittentin
Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
Anzahl der Wertpapiere
bis zu 100.000.000 Wertpapiere
Emissionspreis
Der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am Emissionstag festgelegt und anschließend
kontinuierlich angepasst.
Basiswert
Basiswert
Typ:
Index
Bezeichnung:
TecDAX ® Index (Performance Index)
Sponsor oder Emittent:
Deutsche Börse AG
Referenzstelle:
Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main, Exchange Electronic Trading
Multi-Exchange Index:
Nicht zutreffend
ISIN:
DE0007203275
Produktdaten
Abwicklungsart
Zahlung
Abwicklungswährung
Euro ("EUR")
Auszahlungsbetrag
(1)
Wenn, nach Feststellung der Berechnungsstelle,
der Barrieren-Bestimmungsstand zu irgendeinem Zeitpunkt während
Beobachtungszeitraums der Barriere entsprach oder unter der Barriere lag,
des
(ein solches Ereignis wird als " Barrieren-Ereignis " bezeichnet),
( Stop-Loss-Referenzpreis – Basispreis) x Bezugsverhältnis ,
(2)
ansonsten:
( Schlussreferenzpreis – Basispreis) x Bezugsverhältnis .
Der Auszahlungsbetrag entspricht jedoch mindestens dem Mindestbetrag .
Mindestbetrag
EUR 0,001 je Wertpapier
Bezugsverhältnis
0,01
Barrierenbestimmungsstand
BarrierenBestimmungsstand
Der von der Referenzstelle zu jedem Zeitpunkt an einem Beobachtungstermin während des
Beobachtungszeitraums notierte bzw. veröffentlichte Stand des Basiswerts (wie fortlaufend
berechnet und veröffentlicht, ausschließlich des auf der Grundlage der untertägigen Mittagsauktion
oder einer anderen untertägigen Auktion berechneten Standes), ungeachtet nachfolgend von der
Referenzstelle in Bezug hierauf veröffentlichter Korrekturen.
Liegt eine Marktstörung vor, die zu diesem Zeitpunkt an dem betreffenden Beobachtungstermin
noch andauert, so wird für diesen Zeitpunkt kein Barrieren-Bestimmungsstand berechnet.
Beobachtungstermin
Jeder Tag während des Beobachtungszeitraums .
Beobachtungszeitraum
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag (08:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main) bis
einschließlich zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Bestimmung des Schlussreferenzpreises am
Bewertungstag.
ISIN: DE000DM0Y184
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 152
Barriere
Barriere
(1)
Während des Zeitraums von einschließlich dem Emissionstag bis einschließlich zum
ersten Anpassungstag 1.850,00 Indexpunkte.
(2)
An jedem darauffolgenden Tag: ein von der Berechnungsstelle für den diesem Tag
unmittelbar vorangegangenen Anpassungstag bestimmter Betrag in Höhe:
der Summe aus dem für diesen Anpassungstag geltenden Basispreis und dem
Barrieren-Anpassungsbetrag, aufgerundet auf eine ganze Einheit.
Mit Ausnahme des Emissionstages wird die Emittentin durch Veröffentlichung gemäß § 16 der
Allgemeinen Bedingungen die Barriere so bald wie praktikabel nach dem Anpassungstag bekannt
geben.
Barrieren-Anpassungsbetrag
In Bezug auf einen Anpassungstag , das Produkt aus:
(a)
dem Barrieren-Anpassungssatz und
(b)
dem für diesen Anpassungstag geltenden Basispreis ,
wobei der Barrieren-Anpassungsbetrag nicht unter einem gegebenenfalls festgelegten
Barrieren-Anpassungsmindestbetrag und nicht über einem gegebenenfalls festgelegten
Barrieren-Anpassungshöchstbetrag liegen darf.
Barrieren-Anpassungshöchstbetrag
20% des Basispreises
Barrieren-Anpassungsmindestbetrag
2% des Basispreises
Barrieren-Anpassungssatz
(1)
Am Emissionstag 3% und
(2)
in Bezug auf den jeweiligen Anpassungstag ein Prozentsatz, den die Emittentin nach billigen
Ermessen unter Berücksichtigung von ihr als angemessen erachteter Faktoren und mit dem
Ziel bestimmt, die Wahrscheinlichkeit, dass der Auszahlungsbetrag bei Eintritt eines
Barrieren-Ereignisses nicht null beträgt, gegenüber dem Emissionstag konstant zu halten.
Hierbei kann die Emittentin Faktoren wie die Volatilität und/oder Liquidität des Basiswerts
berücksichtigen.
Anpassungstag
Ab (ausschließlich) dem Emissionstag jeder der folgenden Tage: der zehnte Tag eines jeden
Monats oder, wenn einer dieser Tage kein Geschäftstag ist, der nächstfolgende Geschäftstag.
Basispreis
Basispreis
Wird täglich angepasst und ist
(1)
in Bezug auf den Emissionstag 1.796,00 Indexpunkte und
(2)
in Bezug auf jeden Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum ersten
Anpassungstag (einschließlich) die Summe aus
(3)
(a)
dem für den Emissionstag geltenden Basispreis und
(b)
der bis zu diesem Tag aufgelaufenen Finanzierungskomponente
in Bezug auf jeden Tag nach dem ersten Anpassungstag , zu jeder Zeit die Summe aus
(a)
dem für den jeweils unmittelbar vorangegangenen Anpassungstag geltenden Basispreis,
und
(b)
der bis zu diesem Tag aufgelaufenen Finanzierungskomponente.
Die Emittentin gibt den Basispreis gemäß § 16 der Allgemeinen Bedingungen so bald wie
praktikabel bekannt.
Finanzierungskomponente
In Bezug auf jeden Tag, das Produkt aus:
(1)
der
Summe
aus
dem
Referenzzinssatz-Anpassungstag
Zinsbereinigungsfaktor,
für
den
festgelegten
unmittelbar
vorangegangenen
Referenzzinssatz
und
dem
(2)
in Bezug auf einen Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum nachfolgenden
ersten Anpassungstag (einschließlich), der Basispreis am Emissionstag bzw.
in Bezug auf jeden Tag nach dem ersten Anpassungstag, der an dem unmittelbar
vorangegangenen Anpassungstag geltende Basispreis , und
(3)
der Anzahl von Kalendertagen von dem diesem Tag unmittelbar vorangegangenen
Anpassungstag, bzw. für einen Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum
ersten Anpassungstag, vom Emissionstag (ausschließlich desselben), bis zu diesem Tag
(einschließlich desselben), geteilt durch 365.
Referenzzinssatz
In Bezug auf einen Tag, der an dem diesem Tag unmittelbar vorangegangenen
Referenzzinssatz-Anpassungstag bzw. in Bezug auf einen Tag während des Zeitraums vom
Emissionstag bis zum ersten Referenzzinssatz-Anpassungstag (einschließlich desselben) der am
Emissionstag auf der Seite <EONIA=> des Informationsdienstleisters Thomson Reuters
veröffentlichte Zinssatz für Tagesgelder in Euro.
Referenzzinssatz-Anpassungstag
Ab (ausschließlich) dem Emissionstag jeder der folgenden Tage: der zehnte Tag eines jeden
ISIN: DE000DM0Y184
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 153
Monats oder, wenn einer dieser Tage kein Geschäftstag ist, der nächstfolgende Geschäftstag.
Zinsbereinigungsfaktor
3%
Stop-Loss-Referenzpreis
Stop-Loss-Referenzpreis
Ein (als Geldgegenwert in der Abwicklungswährung zu betrachtender) Betrag, der von der
Berechnungsstelle nach billigem Ermessen auf der Grundlage der aus der Auflösung von
Absicherungsgeschäften erzielten Erlöse als der marktgerechte Stand des Basiswerts zu einem
von der Emittentin unter Berücksichtigung von Faktoren wie der Liquidität des Basiswerts nach
billigem
Ermessen
ausgewählten
Zeitpunkt
innerhalb
des
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums bestimmt wird.
Stop-Loss-ReferenzpreisBewertungszeitraum
Der Zeitraum ab Eintritt des Barrieren-Ereignisses bis maximal drei Stunden danach, wobei dieser
Zeitraum im Fall des Eintritts einer Marktstörung im Sinne von § 5 innerhalb dieses Zeitraums um
die
Dauer
der
Marktstörung
verlängert
wird.
Endet
der
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraum nach dem offiziellen Handelsschluss bzw., falls es
keinen offiziellen Handelsschluss gibt, nach dem Handels- oder Notierungsschluss an der
Referenzstelle, wird der Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraum am nächstfolgenden
Handelstag an dieser Referenzstelle um den Zeitraum verlängert, der andernfalls nach diesem
offiziellen Schluss gelegen hätte.
Schlussreferenzpreis
Schlussreferenzpreis
Der Referenzpreis am Bewertungstag.
Referenzpreis
In Bezug auf einen Tag ein (als Geldgegenwert in der Abwicklungswährung zu betrachtender)
Betrag entsprechend:
dem von bzw. bei der Referenzstelle an diesem Tag notierten bzw. veröffentlichten Maßgeblichen
Wert des Referenzpreises , wie in den Informationen zum Basiswert angegeben.
Maßgeblicher Wert des
Referenzpreises
Der offizielle Schlussstand des Basiswerts an der Referenzstelle.
Kündigung
Kündigungsrecht
Kündigungsrecht der Emittentin findet Anwendung.
Kündigungsperiode
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag.
Kündigungsfrist
4 Wochen
Wesentliche Termine
Emissionstag
18. Januar 2017
Wertstellungstag bei Emission
20. Januar 2017
Erster Börsenhandelstag
18. Januar 2017
Ausübungstage
Der auf den 7. Kalendertag folgende Geschäftstag im Februar jeden Kalenderjahrs während der
Ausübungsfrist.
Beendigungstag
Der früheste der folgenden Tage:
(a)
Wenn
ein
Barrieren-Ereignis
eingetreten
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums;
ist,
der
letzte
Tag
des
(b)
Wenn der Wertpapierinhaber das Wertpapier ausgeübt hat oder das Wertpapier als
ausgeübt gilt, der entsprechende Ausübungstag und
(c)
Wenn die Emittentin das Wertpapier kündigt, der entsprechende Tilgungstag .
Bewertungstag
Der Beendigungstag und falls dieser Tag kein Handelstag ist, der nächstfolgende Handelstag.
Fälligkeitstag
Der vierte unmittelbar folgende Geschäftstag nach dem Bewertungstag .
Weitere Angaben
Ausübungsart
Bermuda-Ausübungsart
Ausübungsfrist
Der Zeitraum ab einschließlich dem Wertstellungstag bei Emission.
Automatische Ausübung
Automatische Ausübung findet keine Anwendung.
Mindestausübungsbetrag
1 Wertpapier
Ganzzahliger Ausübungsbetrag
1 Wertpapier
Geschäftstag
Ein Tag, an dem das Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer
(TARGET2)-System betriebsbereit ist und an dem jede maßgebliche Clearingstelle Zahlungen
abwickelt. Samstag und Sonntag gelten nicht als Geschäftstag .
Anwendbares Recht
deutsches Recht
ISIN: DE000DM0Y184
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 154
ISIN: DE000DM0Y184
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 155
Weitere Informationen zum Angebot der Wertpapiere
NOTIERUNG UND HANDEL
Notierung und Handel
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der
Frankfurter Wertpapierbörse, der kein geregelter Markt im Sinne der
Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der
Stuttgarter Wertpapierbörse, der kein geregelter Markt im Sinne der
Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Die Zulassung der Wertpapiere zu einem geregelten Markt an einer
Börse wurde nicht beantragt.
Mindesthandelsvolumen
1 Wertpapier
Schätzung der Gesamtkosten für die Zulassung zum Handel
Nicht anwendbar
ANGEBOT VON WERTPAPIEREN
Mindestzeichnungsbetrag für Anleger
Nicht anwendbar
Höchstzeichnungsbetrag für Anleger
Nicht anwendbar
Der Angebotszeitraum
Das Angebot der Wertpapiere beginnt am 18. Januar 2017 (08:00 Uhr
Ortszeit Frankfurt am Main) und endet am 24. August 2017
(vorbehaltlich einer Verlängerung über diesen Termin hinaus durch
Veröffentlichung eines oder mehrerer Basisprospekte für die
Emission
von
Zertifikaten,
Optionsscheinen
und
Schuldverschreibungen, die dem Basisprospekt vom 24. August 2016
nachfolgen).
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Anzahl der angebotenen
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu verringern.
Stornierung der Emission der Wertpapiere:
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Emission der
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu stornieren.
Vorzeitige Beendigung des Angebotszeitraums für die Wertpapiere : Die Emittentin behält sich vor, den Angebotszeitraum, gleich aus
welchem Grund, vorzeitig zu beenden.
Bedingungen für das Angebot:
Nicht anwendbar
Beschreibung des Antragsverfahrens:
Nicht anwendbar
Möglichkeit zur Reduzierung des Zeichnungsbetrags und
Rückerstattungsverfahren bei zu hohen Zahlungen der Antragsteller:
Nicht anwendbar
Angaben zu Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung der Nicht anwendbar
Wertpapiere:
Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der Ergebnisse des Nicht anwendbar
Angebots:
Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit Nicht anwendbar
von Zeichnungsrechten und Umgang mit nicht ausgeübten
Zeichnungsrechten:
Kategorien potenzieller Anleger, für die das Angebot der Wertpapiere Qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie und
gilt, und Angaben zur möglichen Beschränkung des Angebots
Nicht-Qualifizierte Anleger.
einzelner Tranchen auf bestimmte Länder:
Das Angebot kann an alle Personen in Deutschland und Österreich
erfolgen, die alle anderen in dem Basisprospekt angegebenen oder
anderweitig von der Emittentin und/oder den jeweiligen
Finanzintermediären festgelegten Anlagebedingungen erfüllen. In
anderen Ländern des EWR erfolgt das Angebot ausschließlich gemäß
einer Ausnahmeregelung, die eine Befreiung von der Prospektpflicht
gemäß der Prospektrichtlinie in der jeweils nationalrechtlichen
Umsetzung vorsieht.
Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten Betrags an die
Nicht anwendbar
Antragsteller und Informationen dazu, ob bereits vor Erhalt der
entsprechenden Mitteilung mit den Wertpapieren gehandelt werden
darf:
ISIN: DE000DM0Y184
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 156
Betrag der Gebühren und Steuern, die speziell für Zeichner oder
Käufer anfallen:
Nicht anwendbar
Name(n) und Adresse(n) (sofern der Emittentin bekannt) der
Platzierungsstellen in den verschiedenen Ländern, in denen das
Angebot erfolgt.
Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen nicht anwendbar
Zustimmung zur Verwendung des Prospekts:
Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle
Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung).
Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der
Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der
Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 der Prospektrichtlinie
erfolgen.
GEBÜHREN
Von der Emittentin an die Vertriebsstellen gezahlte Gebühren
Nicht anwendbar
Bestandsprovision
Nicht anwendbar
Platzierungsgebühr
Nicht anwendbar
1
Von der Emittentin nach der Emission von den Wertpapierinhabern Nicht anwendbar
erhobene Gebühren
WERTPAPIERRATINGS
Rating
Die Wertpapiere verfügen über kein Rating.
INTERESSEN AN DER EMISSION BETEILIGTER NATÜRLICHER UND JURISTISCHER PERSONEN
Interessen an der Emission beteiligter natürlicher und juristischer
Personen
Der Emittentin sind keine an der Emission der Wertpapiere beteiligten
Personen bekannt, die ein wesentliches Interesse an dem Angebot
haben.
RANGFOLGE DER WERTPAPIERE
Rangfolge der Wertpapiere
1
Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere dem
Anwendungsbereich des § 46f Absatz 7 Kreditwesengesetz ("KWG")
und erfüllen die Kriterien als Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten,
wie in Abschnitt „III. Allgemeine Informationen zum Programm - C.
Allgemeine Beschreibung des Programms“ unter „Rangfolge der
Wertpapiere“ beschrieben. Anleger sollten jedoch beachten, dass es
im Falle eines Insolvenzverfahrens nach deutschem Recht oder einer
Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen gegen die Emittentin der
zuständigen Abwicklungsbehörde oder dem zuständigen Gericht
obliegt, zu entscheiden, ob die im Rahmen des Programms
begebenen unbesicherten und nicht nachrangigen Wertpapiere die
Kriterien als Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten oder als
Nicht-Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten erfüllen.
Die Emittentin zahlt ggf. Platzierungsgebühren und Bestandsprovisionen in Form von verkaufsbezogenen Provisionen an die jeweilige(n)
Vertriebsstelle(n). Alternativ kann die Emittentin der/den jeweiligen Vertriebsstelle(n) einen angemessenen Abschlag auf den Emissionspreis
(ohne Ausgabeaufschlag) gewähren. Bestandsprovisionen können laufend aus denin den Produktbedingungen erwähnten Verwaltungsgebühren
auf Grundlage des Basiswerts bestritten werden. Fungiert die Deutsche Bank AG sowohl als Emittentin als auch als Vertriebsstelle in
Verbindung mit dem Verkauf ihrer eigenen Wertpapiere, werden die entsprechenden Beträge der Vertriebseinheit der Deutsche Bank AG intern
gutgeschrieben. Weitere Informationen zu Preisen und Preisbestandteilen sind den Punkten 5 und 6 im Abschnitt E "Interessenkonflikte" von
Teil II (Risikofaktoren) des Basisprospekts zu entnehmen.
ISIN: DE000DM0Y184
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 157
ANGABEN ZUM BASISWERT
Informationen zum Basiswert, zur vergangenen und künftigen Wertentwicklung des Basiswerts und zu seiner Volatilität sind auf der öffentlich
zugänglichen Webseite unter www.ariva.de erhältlich.
Der Sponsor des Basiswerts bzw. jedes den Basiswert bildenden Index unterhält zudem unter folgender Adresse eine Webseite, auf der
weitere Informationen (einschließlich einer Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Index, bestehend, wie jeweils anwendbar, aus dem
Typ des Index, der Berechnungsmethode und –formel, einer Beschreibung des individuellen Auswahlprozesses der Indexbestandteile und der
Anpassungsregeln) zum Basiswert erhältlich sein können.
Index Sponsor
Deutsche Börse AG
Webseite:
www.deutsche-boerse.com
Index Disclaimer
Das Finanzinstrument wird von der Deutsche Börse AG („DBAG“) nicht gesponsert, gefördert, verkauft oder auf eine andere Art und Weise
unterstützt und die DBAG bietet keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung oder Zusicherung, weder hinsichtlich der
Ergebnisse aus einer Nutzung des Index oder der zugrunde liegenden Index-Daten noch hinsichtlich des Index-Stands zu einem bestimmten
Zeitpunkt bzw. an einem bestimmten Tag noch in sonstiger Hinsicht. Der Index und die zugrunde liegenden Index-Daten werden durch die
DBAG berechnet und veröffentlicht. Dennoch haftet die DBAG, soweit gesetzlich zulässig, nicht gegenüber Dritten für etwaige Fehler im Index
oder den zugrunde liegenden Index-Daten. Darüber hinaus besteht für die DBAG keine Verpflichtung gegenüber Dritten, einschließlich
Investoren, auf etwaige Fehler im Index hinzuweisen. Weder die Veröffentlichung des Index durch die DBAG noch die Lizenzierung des Index
oder der zugrunde liegenden Index-Daten für die Nutzung im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument oder anderen Wertpapieren oder
Finanzprodukten, die vom Index abgeleitet werden, stellt eine Empfehlung der DBAG zur Kapitalanlage dar oder beinhaltet in irgendeiner Weise
eine Zusicherung oder Meinung der DBAG hinsichtlich der Attraktivität einer Investition in dieses Produkt. Durch die DBAG als alleiniger
Rechteinhaberin an dem Index bzw. der zugrunde liegenden Index-Daten wurde dem Emittent des Finanzinstruments allein die Nutzung der
Index-Daten bzw. die Bezugnahme auf die Index-Daten im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument gestattet.
Veröffentlichung weiterer Angaben durch die Emittentin
Die Emittentin beabsichtigt nicht, weitere Angaben zum Basiswert bereitzustellen.
ISIN: DE000DM0Y184
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 158
LÄNDERSPEZIFISCHE ANGABEN:
Bundesrepublik Deutschland
Zahl- und Verwaltungsstelle in Deutschland
In Deutschland ist die Zahl- und Verwaltungsstelle die Deutsche Bank
AG. Die Zahl- und Verwaltungsstelle handelt über ihre
Hauptgeschäftsstelle in Frankfurt am Main, die sich zum
Emissionstag unter folgender Anschrift befindet: Taunusanlage 12,
60325 Frankfurt am Main, Deutschland.
Republik Österreich
Zahl- und Verwaltungsstelle in Österreich
ISIN: DE000DM0Y184
In Österreich ist die Zahl- und Verwaltungsstelle die Deutsche Bank
AG handelnd über ihre Niederlassung Wien, die sich zum
Emissionstag unter folgender Anschrift befindet: Fleischmarkt 1, 1010
Wien, Österreich.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 159
Anhang zu den Endgültigen Bedingungen
Emissionsspezifische Zusammenfassung
Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten "Punkten". Diese Punkte sind in den Abschnitten A - E
enthalten und nummeriert (A.1 – E.7).
Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die für eine Zusammenfassung dieses Typs von Wertpapieren und Emittent erforderlich sind. Da
einige Punkte nicht adressiert werden müssen, kann es Lücken in der Nummerierungsreihenfolge geben.
Auch wenn ein Punkt aufgrund des Typs von Wertpapieren und Emittent erforderlich sein kann, besteht die Möglichkeit, dass zu diesem Punkt
keine relevanten Informationen gegeben werden können. In diesem Fall wird eine kurze Beschreibung des Punktes mit der Erwähnung
"Entfällt" eingefügt.
Punkt
A.1
Abschnitt A – Einleitung und Warnhinweise
Warnhinweis
Warnhinweis, dass
• die Zusammenfassung als Einführung zum Prospekt verstanden werden sollte,
• der Anleger jede Entscheidung zur Anlage in die betreffenden Wertpapiere auf die Prüfung des
gesamten Prospekts stützen sollte,
• für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in einem Prospekt enthaltenen
Informationen geltend gemacht werden, der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der
einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten
für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben könnte und
• die Deutsche Bank Aktiengesellschaft in ihrer Funktion als Emittentin, die die Verantwortung für
die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon übernommen hat und von
der der Erlass der Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon ausgeht,
haftbar gemacht werden kann, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend,
unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts
gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird,
nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die
Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen.
A.2
Zustimmung zur
Verwendung des
Basisprospekts
• Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts für eine spätere Weiterveräußerung oder
endgültige Platzierung der Wertpapiere durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung).
• Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch
Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 der
Prospektrichtlinie erfolgen.
• Diese Zustimmung erfolgt nicht vorbehaltlich etwaiger Bedingungen.
• Im Fall, dass ein Finanzintermediär ein Angebot macht, unterrichtet dieser
Finanzintermediär die Anleger zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage über die
Angebotsbedingungen.
Punkt
Abschnitt B – Emittentin
B.1
Juristische und
kommerzielle
Bezeichnung der
Emittentin
B.2
Sitz,
Rechtsform, Die Deutsche Bank ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die Bank hat ihren Sitz in
geltendes Recht und Frankfurt am Main, Deutschland. Sie unterhält ihre Hauptniederlassung unter der Anschrift
Land der Gründung der Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland (Telefon: +49-69-910-00).
Emittentin
B.4b
Trends
Mit Ausnahme der Auswirkungen der makroökonomischen Bedingungen und des Marktumfelds,
Rechtsrisiken in Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise sowie der Auswirkungen gesetzlicher
und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, die für Finanzinstitute in Deutschland und der Europäischen
Union gelten, gibt es keine bekannten Trends, Unsicherheiten, Anforderungen, Verpflichtungen oder
Ereignisse, die im laufenden Geschäftsjahr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit wesentliche
Auswirkungen auf die Aussichten der Emittentin haben werden.
B.5
Beschreibung
der
Gruppe und der Stellung
der Emittentin innerhalb
dieser Gruppe
Die Deutsche Bank ist die Konzernobergesellschaft und zugleich die bedeutendste Gesellschaft des
Deutsche Bank-Konzerns, einem Konzern bestehend aus Banken, Kapitalmarktunternehmen,
Fondsgesellschaften, Gesellschaften zur Immobilienfinanzierung, Teilzahlungsunternehmen,
Research- und Beratungsunternehmen und anderen in- und ausländischen Unternehmen
(der"Deutsche Bank-Konzern").
ISIN: DE000DM0Y184
Die juristische und kommerzielle Bezeichnung der Emittentin lautet Deutsche Bank
Aktiengesellschaft ("Deutsche Bank" oder die "Bank").
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 160
B.9
Gewinnprognosen oder Entfällt. Es werden keine Gewinnprognosen oder –schätzungen abgegeben.
-schätzungen
B.10
Beschränkungen
im Entfällt. Es gibt keine Beschränkungen im Bestätigungsvermerk zu den historischen
Bestätigungsvermerk zu Finanzinformationen.
den
historischen
Finanzinformationen
B.12
Ausgewählte wesentliche Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bilanz der Deutsche Bank AG, der den
historische
maßgeblichen geprüften konsolidierten und in Übereinstimmung mit den IFRS erstellten
Finanzinformationen
Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2014 und zum 31. Dezember 2015 sowie den ungeprüften
konsolidierten Zwischenfinanzangaben zum 30. September 2015 und zum 30. September 2016
entnommen ist.
31. Dezember 2014
(IFRS, geprüft)
30. September
2015
(IFRS,
3.530.939.215,36
3.530.939.215,3
31. Dezember 2015
(IFRS, geprüft)
30. September
2016
(IFRS,
3.530.939.215,36
3.530.939.215,36
ungeprüft)
Grundkapital (in Euro)
ungeprüft)
6
Anzahl
der 1.379.273.131
*
1.379.273.131
1.379.273.131
1.379.273.131*
1.719.374
1.629.130
1.688.951
1.650.495
1.561.506
1.622.224
(in 73.223
68.879
67.624
66.727
15,2%
13,4%
13,2%
12,6%2
16,1%
15,0%
14,7%
14,5%3
Stammaktien
Summe
der
Aktiva 1.708.703
(in Millionen Euro)
Summe
der 1.635.481
Verbindlichkeiten
(in
Millionen Euro)
Eigenkapital
Millionen Euro)
Harte
Kernkapitalquote
1
Kernkapitalquote1
*
Quelle: Internetseite der Emittentin unter https://www.db.com/ir/de/informationen-zur-aktie.htm; Stand: 14. November 2016.
1
Die Kapitalquoten basieren auf den Übergangsbestimmungen der CRR/CRD 4-Eigenkapitalvorschriften.
2
Die auf Basis einer vollständigen Umsetzung von CRR/CRD 4 berechnete Harte Kernkapitalquote belief sich zum 30.
September 2016 auf 11,1% (im Einklang mit der Entscheidung des Vorstands, keine Dividende auf Stammaktien für das
Geschäftsjahr 2016 vorzuschlagen).
3
Die auf Basis einer vollständigen Umsetzung von CRR/CRD 4 berechnete Kernkapitalquote belief sich zum 30. September
2016 auf 12,3%.
Erklärung, dass sich die Seit dem 31. Dezember 2015 sind keine wesentlichen negativen Veränderungen in den Aussichten
Aussichten
der der Deutschen Bank eingetreten.
Emittentin
seit
dem
Datum
des
letzten
veröffentlichten geprüften
Abschlusses
nicht
wesentlich
verschlechtert
haben,
oder Beschreibung jeder
wesentlichen
Verschlechterung
Beschreibung
Entfällt. Seit dem 30. September 2016 ist keine wesentliche Veränderung der Finanzlage oder
wesentlicher
Handelsposition des Deutsche Bank-Konzerns oder der Deutschen Bank eingetreten.
Veränderungen
der
Finanzlage
oder
Handelsposition
der
Emittentin, die nach dem
von den historischen
ISIN: DE000DM0Y184
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 161
Finanzinformationen
abgedeckten Zeitraum
eingetreten sind
B.13
Ereignisse
aus
jüngsten Zeit
der Entfällt. Es gibt keine Ereignisse aus der jüngsten Zeit – insbesondere betreffend die Emittentin –, die
wesentlich für die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit der Emittentin sind.
B.14
Abhängigkeit von
anderen Unternehmen
der Gruppe
B.15
Haupttätigkeiten
Emittentin
Entfällt. Die Emittentin ist nicht von anderen Unternehmen der Gruppe abhängig.
der Gegenstand der Deutschen Bank ist gemäß ihrer Satzung der Betrieb von Bankgeschäften jeder Art,
die Erbringung von Finanz- und sonstigen Dienstleistungen und die Förderung der internationalen
Wirtschaftsbeziehungen. Die Bank kann diesen Unternehmensgegenstand selbst oder durch Tochterund Beteiligungsunternehmen verwirklichen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Bank zu allen
Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern,
insbesondere zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken, zur Errichtung von
Zweigniederlassungen im In- und Ausland, zum Erwerb, zur Verwaltung und zur Veräußerung von
Beteiligungen an andere Unternehmen sowie zum Abschluss von Unternehmensverträgen.
Der Deutsche Bank-Konzern ist gegliedert in die folgenden fünf Unternehmensbereiche:
•
Corporate & Investment Banking (CIB);
•
Global Markets (GM);
•
Deutsche Asset Management (DeAM);
•
Private Wealth & Commercial Clients (PWCC); und
•
Non-Core Operations Unit (NCOU).
Die fünf Unternehmensbereiche werden von Infrastrukturfunktionen unterstützt. Darüber hinaus hat
der Deutsche Bank-Konzern eine regionale Managementstruktur, die weltweit regionale
Zuständigkeiten abdeckt.
Die Deutsche Bank unterhält Geschäftsbeziehungen mit bestehenden und neuen Kunden in nahezu
jedem Land der Welt. Diese Geschäftsaktivitäten werden abgewickelt über:
•
Tochtergesellschaften und Filialen in zahlreichen Ländern,
•
Repräsentanzen in anderen Ländern und
•
einen oder mehrere Repräsentanten zur Betreuung ihrer Kunden in einer Reihe von
weiteren Ländern.
B.16
Beteiligungen
oder Entfällt. Nach den Meldungen wesentlicher Beteiligungen gemäß §§ 21 ff. des
Beherrschungsver
Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) gibt es nur drei Aktionäre, die über 3 %, aber unter 10 % der
hältnisse
Aktien an der Emittentin halten. Nach Kenntnis der Emittentin existieren keine weiteren Aktionäre, die
über 3 % der Aktien halten. Die Emittentin ist daher weder unmittelbar noch mittelbar beherrscht oder
kontrolliert.
Punkt
C.1
Abschnitt C – Wertpapiere
Art und Gattung der Gattung der Wertpapiere
Wertpapiere,
einschließlich
jeder Die Wertpapiere werden durch eine Globalurkunde (die " Globalurkunde ") verbrieft.
WertpapierEs werden keine effektiven Stücke ausgegeben.
kennnummer
Die Wertpapiere werden als Inhaberpapiere begeben.
Art der Wertpapiere
Bei den Wertpapieren handelt es sich um Optionsscheine .
Wertpapierkennnummer(n) der Wertpapiere
ISIN:
DE000DM0Y184
WKN:
DM0Y18
C.2
Währung
Euro ("EUR")
C.5
Beschränkungen der
freien Übertragbarkeit
der Wertpapiere
Jedes Wertpapier ist nach dem jeweils anwendbaren Recht und gegebenenfalls den jeweils geltenden
Vorschriften und Verfahren der Clearingstelle übertragbar, in deren Unterlagen die Übertragung
vermerkt wird.
ISIN: DE000DM0Y184
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 162
C.8
Mit den Wertpapieren
verbundene
Rechte,
einschließlich
der
Rangordnung
und
Beschränkungen dieser
Rechte
Anwendbares Recht der Wertpapiere
Die Wertpapiere unterliegen deutschem Recht. Die Schaffung der Wertpapiere kann der für die
Clearingstelle geltenden Rechtsordnung unterliegen.
Mit den Wertpapieren verbundene Rechte
Durch die Wertpapiere erhalten die Inhaber der Wertpapiere bei Tilgung oder Ausübung Anspruch auf
Erhalt eines Auszahlungsbetrages und/oder eines Lieferbestandes.
Beschränkungen der Rechte
Die Emittentin ist unter den in den Emissionsbedingungen festgelegten Voraussetzungen zur
Kündigung der Wertpapiere und zu Anpassungen der Emissionsbedingungen berechtigt.
Status der Wertpapiere
Die Wertpapiere begründen direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin,
die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen
Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, vorbehaltlich jedoch eines Vorrangs, der
bestimmten nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten im Fall von
Abwicklungsmaßnahmen in Bezug auf die Emittentin oder im Fall der Auflösung, der Liquidation oder
der Insolvenz der Emittentin oder eines Vergleichs oder eines anderen der Abwendung der Insolvenz
dienenden Verfahrens gegen die Emittentin aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eingeräumt wird.
C.11
C.15
Antrag auf Zulassung
zum Handel, um die
Wertpapiere an einem
geregelten Markt oder
anderen gleichwertigen
Märkten zu platzieren,
wobei die betreffenden
Märkte zu nennen sind
Entfällt. Die Zulassung der Wertpapiere zu einem geregelten Markt an einer Börse wurde nicht
beantragt.
Beschreibung, wie der
Wert der Anlage durch
den
Wert
des
Basisinstruments/der
Basisinstrumente
beeinflusst wird, es sei
denn, die Wertpapiere
haben
eine
Mindeststückelung von
100 000 EUR
Mit diesem WAVE XXL Call-Optionsschein ohne festen Fälligkeitstermin können Anleger
überproportional (gehebelt) an der positiven Entwicklung des Basiswerts teilnehmen.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse, der
kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der Stuttgarter Wertpapierbörse, der
kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Im Gegenzug nehmen sie aber auch gehebelt an einer negativen Entwicklung des Basiswerts teil und
tragen zudem das Risiko einer sofortigen Laufzeitbeendigung (Barrieren-Ereignis) des WAVE XXL
Call-Optionsscheins, wenn der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt während des
Beobachtungszeitraums auf oder unter der Barriere liegt. In diesem Fall erhalten Anleger als
Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den der von der
Emittentin festgestellte Stop-Loss-Referenzpreis den Basispreis überschreitet. Liegt der Basiswert
zum jeweiligen Zeitpunkt auf oder unter dem Basispreis – was insbesondere bei starker Bewegung
des Basiswerts zum Zeitpunkt des Barrieren-Ereignisses der Fall sein kann -, erhalten Anleger nur
den Mindestbetrag.
Bei Nichteintritt eines Barrieren-Ereignisses erhalten Anleger, nach Ausübung des Wertpapiers an
einem Ausübungstag oder Kündigung durch die Emittentin mit Wirkung zu einem Tilgungstag, am
Fälligkeitstag als Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den
der Schlussreferenzpreis den Basispreis übersteigt.
Wegen des Fehlens einer festen Laufzeit wird der anfänglich geltende Basispreis
konstruktionsbedingt täglich um eine für die Emittentin anfallende Finanzierungskomponente
angepasst, auf Grundlage der jeweiligen Marktzinsen zuzüglich eines von der Emittentin bei
Emission des Wertpapiers festgelegten Prozentsatzes.
Schließlich wird auch die anfänglich geltende Barriere an jedem nachfolgenden Anpassungstag so
angepasst, dass diese jeweils der Summe aus dem jeweils geltenden Basispreis und
Barrieren-Anpassungsbetrag entspricht. Der Barrieren-Anpassungsbetrag wiederum ist das Produkt
aus dem jeweils geltenden Basispreis und dem Barrieren-Anpassungssatz, wobei letzterer,
gegenüber dem Stand am Emissionstag, von der Emittentin an jedem Anpassungstag nach
vernünftigem Ermessen neu festgesetzt werden kann, um einen wertlosen Verfall des Wertpapiers
ohne jede Auszahlung nach Eintritt eines Barrieren-Ereignisses mit der gleichen Wahrscheinlichkeit
wie bei dessen Emission zu verhindern (unter Berücksichtigung insbesondere der Volatilität und
Liquidität des Basiswerts).
Während der Laufzeit erhalten Anleger keine laufenden Erträge wie z.B. Zinsen.
Anlegern stehen zudem keine Ansprüche auf den/aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte, Dividenden)
zu.
ISIN: DE000DM0Y184
Barriere
(am Emissionstag ) 1.850,00 Indexpunkte, wird nachfolgend an jedem
Anpassungstag angepasst.
Basispreis
(am Emissionstag) 1.796,00 Indexpunkte, wird nachfolgend täglich
um die Finanzierungskomponente angepasst.
Beendigungstag
Der früheste der folgenden Tage:
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 163
C.16
(a)
Wenn ein Barrieren-Ereignis eingetreten ist, der letzte Tag
des Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums;
(b)
Wenn der Wertpapierinhaber das Wertpapier ausgeübt hat
oder das Wertpapier als ausgeübt gilt, der entsprechende
Ausübungstag und
(c)
Wenn die Emittentin das Wertpapier kündigt, der
entsprechende Tilgungstag.
Beobachtungszeitraum
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag (08:00 Uhr
Ortszeit Frankfurt am Main) bis einschließlich zum maßgeblichen
Zeitpunkt für die Bestimmung des Schlussreferenzpreises am
Bewertungstag.
Bezugsverhältnis
0,01
Emissionstag
18. Januar 2017
Mindestbetrag
EUR 0,001 je Wertpapier
Stop-Loss-Referenzpreis
Ein von der Berechnungsstelle nach billigem Ermessen auf der
Grundlage der aus der Auflösung von Absicherungsgeschäften
erzielten Erlöse als der marktgerechte Preis des Basiswerts zu einem
von der Emittentin unter Berücksichtigung von Faktoren wie der
Liquidität des Basiswerts nach billigem Ermessen ausgewählten
Zeitpunkt innerhalb des
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums bestimmter Betrag.
Stop-Loss-ReferenzpreisBewertungszeitraum
Der Zeitraum ab Eintritt des Barrieren-Ereignisses bis maximal drei
Stunden danach.
Tilgungstag
Der bei Kündigung durch die Emittentin in der Kündigungsmitteilung
angegebene Tag.
Wertstellungstag bei
Emission
20. Januar 2017
Verfalltag
oder Fälligkeitstag:
Fälligkeitstermin
der
derivativen Wertpapiere
—
Ausübungstermin Ausübungstage:
oder
letzter
Referenztermin
Der vierte unmittelbar folgende Geschäftstag nach dem
Bewertungstag.
Bewertungstag:
Der Beendigungstag und falls dieser Tag kein Handelstag ist, der
nächstfolgende Handelstag.
Der auf den 7. Kalendertag folgende Geschäftstag im Februar jeden
Kalenderjahrs während des Zeitraums ab einschließlich dem
Wertstellungstag bei Emission.
C.17
Abrechnungsverfahren
Seitens der Emittentin fällige Auszahlungsbeträge werden zur Auszahlung an die Wertpapierinhaber
für
die
derivativen auf die jeweilige Clearingstelle übertragen.
Wertpapiere
Die Emittentin wird durch Zahlungen an die jeweilige Clearingstelle oder den von dieser/diesem
angegebenen Zahlungsempfänger in Höhe des gezahlten Betrages von ihren Zahlungsverpflichtungen
befreit.
C.18
Beschreibung
der Zahlung des Auszahlungsbetrages an die jeweiligen Wertpapierinhaber am Fälligkeitstag.
Tilgung bei derivativen
Wertpapieren
C.19
Ausübungspreis
endgültiger
Referenzpreis
Basiswerts
C.20
des
Art des Basiswerts und Typ:
Index
Angabe des Ortes, an
®
dem Informationen über Bezeichnung: TecDAX Index (Performance Index)
den Basiswert erhältlich ISIN:
DE0007203275
sind
Informationen zur historischen und fortlaufenden Wertentwicklung des Basiswerts und zu seiner
Volatilität sind auf der öffentlich zugänglichen Webseite unter www.ariva.de erhältlich.
Punkt
D.2
oder Schlussreferenzpreis : Der Referenzpreis am Bewertungstag.
Abschnitt D – Risiken
Zentrale Angaben zu den Anleger sind dem Risiko einer Insolvenz infolge einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der
zentralen Risiken, die Emittentin, d. h. dem Risiko einer vorübergehenden oder endgültigen Unfähigkeit zur termingerechten
der Emittentin eigen sind Erfüllung von Zins- und/oder Tilgungsverpflichtungen, ausgesetzt. Eine Bewertung dieses Risikos
wird mittels der Emittentenratings vorgenommen.
ISIN: DE000DM0Y184
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 164
Im Folgenden werden Faktoren beschrieben, die sich nachteilig auf die Profitabilität der Deutschen
Bank auswirken können:
ISIN: DE000DM0Y184
•
Ein gedämpftes Wirtschaftswachstum in jüngster Zeit und Unsicherheiten hinsichtlich der
künftigen Wachstumsaussichten haben negative Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage
einiger Geschäftsbereiche der Deutschen Bank, während die Margen zahlreicher
Geschäftsbereiche der Deutschen Bank aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus und des
Wettbewerbs im Finanzdienstleistungssektor unter Druck geraten sind. Sollten diese
Bedingungen anhalten oder sich verschlechtern, könnte dies das Geschäft, die Ertragslage oder
die strategischen Ziele der Deutschen Bank beeinträchtigen.
•
Die steigende Attraktivität anti-europäischer politischer Bewegungen für Wähler in einigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union könnte zu einer teilweisen Rückabwicklung der
europäischen Integration führen. Insbesondere hat das Vereinigte Königreich am 23. Juni 2016 in
einem nationalen Referendum für einen Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. Das
Referendum ist nicht rechtlich verbindlich und der Zeitpunkt, wann die EU-Mitgliedschaft des
Vereinigten Königreichs endet, hängt vom Ergebnis der Verhandlungen über den Austritt ab, die
beginnen, wenn das Vereinigte Königreich beim Europäischen Rat formal ein Austrittsgesuch
stellt. Angesichts dieser und anderer Unsicherheiten in Zusammenhang mit einem EU-Austritt
des Vereinigten Königreichs ist es schwierig, die genauen Auswirkungen auf die Deutsche Bank
abzuschätzen. Jedoch könnten die Entwicklungen im Vereinigten Königreich oder eine Eskalation
politischer Risiken in anderen EU-Mitgliedstaaten das Vertrauen in die Europäische Union und
ihren Binnenmarkt sowie die Eurozone untergraben und, einzeln oder in Wechselwirkung
miteinander, möglicherweise zu einer Abschwächung des Geschäftsvolumens, Abschreibungen
von Vermögenswerten und Verlusten in allen Geschäftsbereichen der Deutschen Bank führen.
Die Möglichkeiten der Deutschen Bank, sich gegen diese Risiken abzusichern, sind begrenzt.
•
Die Deutsche Bank könnte gezwungen sein, Abschreibungen auf den Bestand von Forderungen
gegen europäische und andere Staaten vorzunehmen, wenn die europäische Staatsschuldenkrise
wieder auflebt. Die Kreditausfallabsicherungen, die die Deutsche Bank eingegangen ist, um ihr
Kreditrisiko gegenüber betroffenen Staaten zu steuern, könnten zum Ausgleich dieser Verluste
nicht ausreichen.
•
Die Deutsche Bank hat einen steten Bedarf an Liquidität, um ihre Geschäftsaktivitäten zu
refinanzieren. Sie könnte von Phasen eines marktweiten oder bankenspezifischen
Liquiditätsengpasses betroffen sein, und die ihr zur Verfügung stehende Liquidität könnte sich als
nicht ausreichend erweisen, selbst wenn ihr zugrunde liegendes Geschäft stark bleibt.
•
Bereits umgesetzte sowie geplante aufsichtsrechtliche Reformen als Antwort auf die Schwäche
des Finanzsektors haben zusammen mit der allgemein verstärkten regulatorischen
Überwachung eine erhebliche Unsicherheit für die Deutsche Bank geschaffen und könnten ihr
Geschäft sowie ihre Fähigkeit zur Umsetzung ihrer strategischen Pläne beeinträchtigen.
•
Gesetzliche Vorschriften zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und
Wertpapierfirmen könnten sich erheblich auf die Geschäftstätigkeit der Deutschen Bank
auswirken und zu Verlusten für ihre Aktionäre und Gläubiger führen, wenn die zuständigen
Behörden Abwicklungsmaßnahmen im Hinblick auf die Deutsche Bank anordnen.
•
Änderungen der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen verlangen von der
Deutschen Bank eine erhöhte Kapitalunterlegung und könnten ihr Geschäftsmodell, die Finanzund Ertragslage und das generelle Wettbewerbsumfeld, in dem sie sich bewegt, wesentlich
beeinflussen. Annahmen im Markt, die Deutsche Bank könnte ihre Kapitalanforderungen nicht mit
einem angemessenen Puffer einhalten, oder Forderungen nach einer Kapitalausstattung über das
erforderliche Maß hinaus könnten die Auswirkungen der vorgenannten Faktoren auf ihr Geschäft
und ihr Ergebnis noch verstärken.
•
Vorschriften in den Vereinigten Staaten und in Deutschland sowie Vorschläge der Europäischen
Union in Bezug auf ein Verbot des Eigenhandels oder dessen Abtrennung vom Einlagengeschäft
könnten wesentliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Deutschen Bank haben.
•
Andere im Zuge der Finanzkrise verabschiedete oder vorgeschlagene aufsichtsrechtliche
Reformen, beispielsweise umfassende neue Vorschriften hinsichtlich der Tätigkeit der
Deutschen Bank bezüglich des Derivategeschäfts, Bankenabgaben, Einlagensicherung oder eine
mögliche Finanztransaktionssteuer, könnten zu einer wesentlichen Erhöhung der betrieblichen
Aufwendungen der Deutschen Bank führen und sich nachteilig auf ihr Geschäftsmodell auswirken.
•
Nachteilige Marktbedingungen, ein historisch niedriges Preisniveau, Volatilität und die
Zurückhaltung der Anleger haben sich auf die Erträge und Gewinne der Deutschen Bank bereits
erheblich nachteilig ausgewirkt und können auch in der Zukunft erhebliche nachteilige
Auswirkungen haben. Dies gilt insbesondere für das Investmentbanking, das Brokerage-Geschäft
und andere kommissions- und gebührenabhängige Geschäftsbereiche. Die Deutsche Bank hat
infolgedessen bereits erhebliche Verluste in den Bereichen Trading und Investment erlitten, die
sich auch in Zukunft fortsetzen könnten.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 165
D.6
Zentrale Angaben zu den
zentralen Risiken, die
den Wertpapieren eigen
sind
sowie
Risikohinweis
darauf,
ISIN: DE000DM0Y184
•
Die Deutsche Bank hat im April 2015 die nächste Phase ihrer Strategie, die Strategie 2020,
verkündet und weitere Details hierzu im Oktober 2015 bekannt gegeben. Sollte es der Deutschen
Bank nicht gelingen, ihre strategischen Ziele erfolgreich umzusetzen, könnte dies dazu führen,
dass sie nicht in der Lage ist, ihre finanziellen Ziele zu erreichen, oder Verluste, eine sinkende
Profitabilität oder eine Erosion ihrer Kapitalbasis erleidet, und ihre Finanz- und Ertragslage sowie
ihr Aktienkurs wesentlich nachteilig beeinflusst werden.
•
Als Teil der Strategie 2020 hat die Deutsche Bank ihre Absicht verkündet, die Deutsche
Postbank AG (zusammen mit ihren Tochtergesellschaften: „Postbank“) zu entkonsolidieren. Die
Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, die Postbank zu einem für sie vorteilhaften Preis,
zu sonstigen für sie vorteilhaften Bedingungen oder überhaupt zu veräußern, und könnte
erhebliche Verluste aufgrund ihrer Postbank-Beteiligung oder einer Veräußerung der Postbank
erleiden.
•
Die Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, nicht zum Kerngeschäft gehörende
Vermögenswerte zu für sie vorteilhaften Konditionen oder überhaupt zu verkaufen. Aus solchen
nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögenswerten sowie anderen Investitionen könnten
unabhängig von der Marktentwicklung erhebliche Verluste entstehen.
•
Die Deutsche Bank ist in einem Umfeld tätig, in dem der Grad der Regulierung bereits hoch ist
und noch weiter zunimmt und das darüber hinaus für Rechtsstreitigkeiten anfällig ist, so dass sie
Schadensersatzansprüchen und anderen Kosten, deren Höhe beträchtlich und schwierig
abzuschätzen sein kann, sowie rechtlichen, aufsichtsrechtlichen Sanktionen und
Reputationsschädigungen ausgesetzt sein kann.
•
Die Deutsche Bank ist gegenwärtig Adressat globaler Untersuchungen verschiedener Aufsichtsund Strafverfolgungsbehörden sowie damit zusammenhängender Zivilklagen in Bezug auf
mögliches Fehlverhalten. Der Ausgang dieser Vorgänge lässt sich nicht vorhersehen und kann
sich wesentlich nachteilig auf die Ertrags- und Finanzlage der Deutschen Bank sowie ihre
Reputation auswirken.
•
Die Deutsche Bank ist im Rahmen ihres nicht klassischen Kreditgeschäfts Kreditrisiken
ausgesetzt, die erheblich über die Risiken aus dem klassischen Bankkreditgeschäft hinausgehen.
•
Infolge von Veränderungen des Zeitwertes (Fair Value) ihrer Finanzinstrumente hat die
Deutsche Bank Verluste erlitten und könnte weitere Verluste erleiden.
•
Ungeachtet bestehender Grundsätze, Verfahren und Methoden zur Überwachung von Risiken ist
die Deutsche Bank unerkannten und nicht vorhergesehenen Risiken ausgesetzt, die zu
erheblichen Verlusten führen könnten.
•
Operationelle Risiken (das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das
Versagen von internen Verfahren (einschließlich Arbeits-, Organisations- und Kontrollverfahren),
Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse (z.B. strafbare Handlungen oder
Naturkatastrophen) verursacht werden, einschließlich Rechtsrisiken) können das Geschäft der
Deutschen Bank beeinträchtigen und zu erheblichen Verlusten führen.
•
Die operationellen Systeme der Deutschen Bank sind zunehmend dem Risiko von
Cyberangriffen und sonstiger Internetkriminalität ausgesetzt, die wesentliche Verluste von
Kundendaten zur Folge haben könnten, was zu einer Reputationsschädigung der Deutschen Bank,
zur Verhängung von aufsichtsrechtlichen Sanktionen sowie zu finanziellen Verlusten führen
könnte.
•
Der Umfang der Clearing-Geschäfte der Deutschen Bank setzt sie erhöhten Gefahren
erheblicher Verluste aus, sollten ihre Systeme nicht ordnungsgemäß funktionieren.
•
Die Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, Akquisitionsmöglichkeiten zu identifizieren
und Akquisitionen durchzuführen. Sowohl Akquisitionen als auch das Absehen von Zukäufen
können die Ertragslage und den Aktienkurs der Deutschen Bank erheblich beeinträchtigen.
•
Intensiver Wettbewerb auf dem deutschen Heimatmarkt der Deutschen Bank sowie auf den
internationalen Märkten könnte die Erträge und die Profitabilität der Deutschen Bank wesentlich
beeinträchtigen.
•
Transaktionen mit Geschäftspartnern in Ländern, die vom State Department der Vereinigten
Staaten als Staaten eingeordnet werden, die den Terrorismus unterstützen, oder mit Personen,
die Gegenstand von Wirtschaftssanktionen der Vereinigten Staaten sind, könnten mögliche
Kunden und Investoren davon abhalten, mit der Deutschen Bank Geschäfte zu machen oder in
ihre Wertpapiere zu investieren, ihrer Reputation schaden oder zur aufsichtsrechtlichen
Maßnahmen führen, die ihr Geschäft wesentlich beeinträchtigen könnten.
An den Basiswert gekoppelte Wertpapiere
In regelmäßigen Abständen und/oder bei Ausübung oder Tilgung der Wertpapiere zu zahlende
Beträge bzw. zu liefernde Vermögenswerte sind an den Basiswert gekoppelt, der einen oder mehrere
Referenzwert(e) umfassen kann. Der Kauf von oder die Anlage in an den Basiswert gekoppelte
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 166
dass der Anleger seinen Wertpapiere beinhaltet erhebliche Risiken.
Kapitaleinsatz ganz oder
teilweise verlieren könnte Die Wertpapiere sind keine herkömmlichen Wertpapiere und daher mit verschiedenen besonderen
Anlagerisiken verbunden, über die sich potenzielle Anleger vor einer Anlage vollständig im Klaren
sein sollten. Potenzielle Anleger in die Wertpapiere sollten mit Wertpapieren vertraut sein, die
ähnliche Merkmale aufweisen, alle Unterlagen vollständig überprüfen, die Emissionsbedingungen der
Wertpapiere lesen und verstehen sowie sich über die Art und den Umfang des Exposure in Bezug auf
das Verlustrisiko im Klaren sein.
Potenzielle Anleger sollten sicherstellen, dass sie die jeweilige Formel, auf deren Basis die zu
zahlenden Beträge bzw. die zu liefernden Vermögenswerte berechnet werden, verstehen, und, falls
erforderlich, ihren/ihre persönlichen Berater zu Rate ziehen.
Mit dem Basiswert verbundene Risiken
Wegen des Einflusses des Basiswerts auf den Anspruch aus dem Wertpapier sind Anleger, wie bei
einer Direktanlage in den Basiswert, sowohl während der Laufzeit als auch zum Laufzeitende Risiken
ausgesetzt, die auch mit einer Anlage in den jeweiligen Index allgemein verbunden sind.
Währungsrisiken
Ein Wechselkursrisiko besteht für Anleger, wenn die Abwicklungswährung nicht ihre Heimatwährung
ist.
Vorzeitige Beendigung
Die Emissionsbedingungen der Wertpapiere enthalten eine Bestimmung, laut derer die Wertpapiere
von der Emittentin bei Erfüllung bestimmter Bedingungen vorzeitig getilgt werden können. Folglich
können die Wertpapiere einen niedrigeren Marktwert aufweisen als ähnliche Wertpapiere ohne ein
solches Tilgungsrecht der Emittentin. Während des Zeitraums, in dem die Wertpapiere auf diese
Weise getilgt werden können, steigt der Marktwert der Wertpapiere im Allgemeinen nicht wesentlich
über den Preis, zu dem sie zurückgezahlt, getilgt oder gekündigt werden können. Dies gilt auch, wenn
die Emissionsbedingungen der Wertpapiere eine automatische Tilgung oder Kündigung der
Wertpapiere vorsehen (z. B. Knock-out- bzw. Auto-Call-Option).
Vorzeitige Kündigung durch die Emittentin
Die Emittentin ist berechtigt, die Wertpapiere gemäß den Emissionsbedingungen vorzeitig zu
kündigen und zu einem in den Emissionsbedingungen festgelegten Auszahlungsbetrag
zurückzuzahlen bzw. zu tilgen. Dieser Betrag kann unter dem Marktwert der Wertpapiere und dem
investierten Betrag liegen.
Instrument der Gläubigerbeteiligung und sonstige Abwicklungsmaßnahmen
Stellt die zuständige Behörde fest, dass die Emittentin ausfällt oder wahrscheinlich ausfällt und sind
bestimmte weitere Bedingungen erfüllt, so hat die zuständige Abwicklungsbehörde die Befugnis zur
teilweisen oder vollständigen Herabschreibung des Nennwerts der Wertpapiere beziehungsweise der
Ansprüche aus den Wertpapieren sowie von Zinsen oder sonstigen Beträgen in Bezug auf die
Wertpapiere, zur Umwandlung der Wertpapiere in Anteile oder sonstige Instrumente des harten
Kernkapitals (diese Herabschreibungs- und Umwandlungsbefugnisse werden üblicherweise als
„Instrument der Gläubigerbeteiligung“ bezeichnet), oder zur Anwendung sonstiger
Abwicklungsmaßnahmen, unter anderem einer Übertragung der Wertpapiere auf einen anderen
Rechtsträger oder einer Änderung der Bedingungen der Wertpapiere bzw. deren Löschung.
Risiken zum Laufzeitende
Liegt der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt während des Beobachtungszeitraums auf oder unter
der Barriere, tritt beim WAVE XXL Call-Optionsschein das Barrieren-Ereignis ein und die Laufzeit
des WAVE XXL Call-Optionsscheins endet sofort. Eine Kurserholung ist ausgeschlossen. In diesem
Fall wird der Auszahlungsbetrag auf Grundlage der Differenz zwischen Wert des Basiswerts im
Zeitraum nach Eintritt des Barrieren-Ereignisses und Basispreis bestimmt, und Anleger verlieren bis
auf den Mindestbetrag u. U. ihren gesamten Anlagebetrag oder einen Großteil davon. Andernfalls
erleiden Anleger einen Verlust, wenn der Basiswert am Bewertungstag so nahe am Basispreis liegt,
dass der Auszahlungsbetrag unter dem Erwerbspreis des WAVE XXL Call-Optionsscheins liegt. Das
Barrieren-Ereignis kann jederzeit während der Handelszeiten des Basiswerts eintreten;
gegebenenfalls auch außerhalb der Handelszeiten des WAVE XXL Call-Optionsscheins.
Möglicher Totalverlust
Ist kein Mindestauszahlungsbetrag vorgesehen, erleiden Anleger unter Umständen einen Totalverlust
ihrer Anlage in das Wertpapier.
Auch wenn ein Mindestauszahlungsbetrag vorgesehen ist, erleiden Anleger unter Umständen einen
Verlust, der einem Totalverlust ihrer Anlage in das Wertpapier nahezu gleichkommt.
Punkt
ISIN: DE000DM0Y184
Abschnitt E – Angebot
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 167
E.2b
Gründe für das Angebot, Entfällt. Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken sind die Gründe für das Angebot.
Zweckbestimmung der
Erlöse,
geschätzte
Nettoerlöse
E.3
Angebotskonditionen
Bedingungen für das Angebot:
Entfällt. Das Angebot unterliegt keinen Bedingungen.
Anzahl der Wertpapiere :
bis zu 100.000.000 Wertpapiere
Angebotszeitraum:
Das Angebot der Wertpapiere beginnt am 18. Januar 2017
(08:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main) und endet am 24.
August 2017.
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Anzahl der
angebotenen Wertpapiere, gleich aus welchem Grund, zu
verringern.
Stornierung der
Wertpapiere:
Emission
der Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Emission der
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu stornieren.
Vorzeitige Beendigung des
Angebotszeitraums für die
Wertpapiere:
Die Emittentin behält sich vor, den Angebotszeitraum, gleich
aus welchem Grund, vorzeitig zu beenden.
Mindestzeichnungsbetrag für
Anleger:
Entfällt. Es gibt keinen Mindestzeichnungsbetrag für Anleger.
Höchstzeichnungsbetrag für
Anleger:
Entfällt. Es gibt keinen Höchstzeichnungsbetrag für Anleger.
Beschreibung des
Antragsverfahrens:
Entfällt. Es ist kein Antragsverfahren vorgesehen.
Möglichkeit zur Reduzierung des
Zeichnungsbetrags und
Rückerstattungsverfahren bei zu
hohen Zahlungen der Antragsteller:
Entfällt.
Eine
Möglichkeit
zur
Reduzierung
des
Zeichnungsbetrags und ein Rückerstattungsverfahren bei zu
hohen Zahlungen der Antragsteller sind nicht vorgesehen.
Angaben zu Verfahren und Fristen Entfällt. Ein Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung
für Bezahlung und Lieferung der
der Wertpapiere sind nicht vorgesehen.
Wertpapiere:
Verfahren und Zeitpunkt für die Entfällt. Ein Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der
Veröffentlichung der Ergebnisse Ergebnisse des Angebots ist nicht vorgesehen.
des Angebots:
Verfahren für die Ausübung von Entfällt. Ein Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten,
Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit die Übertragbarkeit von Zeichnungsrechten und der Umgang
von
Zeichnungsrechten
und mit nicht ausgeübten Zeichnungsrechten sind nicht vorgesehen.
Umgang mit nicht ausgeübten
Zeichnungsrechten:
Kategorien potenzieller Anleger, für
die das Angebot der Wertpapiere
gilt, und Angaben zur möglichen
Beschränkung
des
Angebots
einzelner Tranchen auf bestimmte
Länder:
Qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie und
Nicht-Qualifizierte Anleger.
Das Angebot kann an alle Personen in Deutschland und
Österreich erfolgen, die alle anderen in dem Basisprospekt
angegebenen oder anderweitig von der Emittentin und/oder den
jeweiligen
Finanzintermediären
festgelegten
Anlagebedingungen erfüllen. In anderen Ländern des EWR
erfolgt das Angebot ausschließlich gemäß einer
Ausnahmeregelung, die eine Befreiung von der Prospektpflicht
gemäß der Prospektrichtlinie in der jeweils nationalrechtlichen
Umsetzung vorsieht.
Verfahren für die Mitteilung des Entfällt. Es ist kein Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten
zugeteilten
Betrags
an
die Betrags an die Antragsteller vorgesehen.
Antragsteller und Informationen
dazu, ob bereits vor Erhalt der
entsprechenden Mitteilung mit den
Wertpapieren gehandelt werden
darf:
Emissionspreis:
ISIN: DE000DM0Y184
Der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am
Emissionstag festgelegt und anschließend kontinuierlich
angepasst.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 168
Betrag der Gebühren und Steuern, Entfällt. Es gibt keine Gebühren und Steuern, die speziell für
die speziell für Zeichner oder Zeichner oder Käufer anfallen.
Käufer anfallen:
Name(n) und Adresse(n) (sofern Entfällt.
der Emittentin bekannt) der
Platzierungsstellen
in
den
verschiedenen Ländern, in denen
das Angebot erfolgt:
Name und Anschrift der Zahlstelle: In Deutschland:
Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
In Österreich:
Deutsche Bank AG, Niederlassung Wien
Fleischmarkt 1
1010 Wien
Österreich
Name
und
Anschrift
Berechnungsstelle:
der Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
E.4
Für die Emission/das Der Emittentin sind keine an der Emission der Wertpapiere beteiligten Personen bekannt, die ein
Angebot
wesentliche wesentliches Interesse an dem Angebot haben.
Interessen,
einschließlich
Interessenkonflikten
E.7
Schätzung der Ausgaben, Entfällt. Dem Anleger werden von der Emittentin oder dem Anbieter keine Ausgaben in Rechnung
die dem Anleger vom gestellt.
Emittenten oder Anbieter
in Rechnung gestellt
werden
ISIN: DE000DM0Y184
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 169
Endgültige Bedingungen Nr. 116493 vom 17. Januar 2017
DEUTSCHE BANK AG
Emission von bis zu 100.000.000 WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Put-Optionsscheinen (entspricht Produkt Nr. 26 im Basisprospekt)
bezogen auf den TecDAX ® Index
(die "Wertpapiere")
im Rahmen des
-Programms für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und Schuldverschreibungen
Emissionspreis: der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am Emissionstag festgelegt und anschließend kontinuierlich angepasst.
WKN / ISIN: DM0Y19 / DE000DM0Y192
Dieses Dokument stellt die Endgültigen Bedingungen für die hierin beschriebenen Wertpapiere dar und enthält folgende Teile:
Übersicht über das Wertpapier
Emissionsbedingungen (Produktbedingungen)
Weitere Informationen zum Angebot der Wertpapiere
Emissionsspezifische Zusammenfassung
Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des Artikels 5 (4) der Prospektrichtlinie erstellt und müssen in
Verbindung mit dem Basisprospekt vom 24. August 2016 (einschließlich der per Verweis einbezogenen Dokumente), wie durch die
Nachträge vom 19. September 2016, 13. Oktober 2016, 14. November 2016, 22. Dezember 2016 und 05. Januar 2017 ergänzt (der
"Basisprospekt") gelesen werden. Begriffe, die in diesem Dokument nicht anderweitig definiert sind, haben die ihnen in den
Allgemeinen Bedingungen der Wertpapierbedingungen zugewiesene Bedeutung. Die vollständigen Informationen über die
Emittentin und die Wertpapiere enthält nur der kombinierte Inhalt dieser Endgültigen Bedingungen und des Basisprospekts. Eine
Zusammenfassung der einzelnen Emission ist diesen Endgültigen Bedingungen angehängt.
Der Basisprospekt vom 24. August 2016, etwaige Nachträge sowie die Endgültigen Bedingungen, zusammen mit ihren
Übersetzungen oder den Übersetzungen der Zusammenfassung in der durch die jeweiligen Endgültigen Bedingungen
vervollständigten und konkretisierten Fassung, werden gemäß Artikel 14 (2)(c) der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG in der
geänderten Fassung), wie sie durch die jeweiligen Bestimmungen der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt worden ist, auf der Webseite
der Emittentin (www.xmarkets.db.com) sowie (i) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel an der Luxembourg Stock
Exchange auf der Webseite der Luxembourg Stock Exchange (www.bourse.lu), (ii) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum
Handel an der Borsa Italiana auf deren Webseite (www.borsaitaliana.it), (iii) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel
im regulierten Markt der Euronext Lissabon oder im Falle eines öffentlichen Angebots der Wertpapiere in Portugal auf der
Webseite der portugiesischen Börsenaufsichtsbehörde (Comissão do Mercado de Valores Mobiliários) (www.cmvm.pt), (iv) im
Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel an einer spanischen Wertpapierbörse oder der AIAF auf der Webseite der
spanischen Börsenaufsichtsbehörde (Comisión Nacional del Mercado de Valores) (www.cnmv.es) veröffentlicht.
Zusätzlich ist der Basisprospekt vom 24. August 2016 am Sitz der Emittentin Deutsche Bank AG, Große Gallusstraße 10-14, 60311
Frankfurt am Main kostenlos erhältlich.
Der obengenannte Basisprospekt vom 24. August 2016, unter dem die in diesen Endgültigen Bedingungen beschriebenen
Wertpapiere begeben werden, verliert am 24. August 2017 seine Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt sind diese Endgültigen
Bedingungen im Zusammenhang mit dem jeweils aktuellen Basisprospekt für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und
Schuldverschreibungen der Deutsche Bank AG zu lesen, der dem Basisprospekt vom 24. August 2016 nachfolgt. Der jeweils
aktuelle Basisprospekt für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und Schuldverschreibungen wird auf der Internetseite
www.xmarkets.db.com veröffentlicht.
9.
EndgültigeBedingungenNr. 116493vom 17. Januar 2017für WAVE XXL Put-Optionsscheinebezogenauf den TecDAX® Index
WKN/ISIN: DM0Y19 / DE000DM0Y192
ISIN: DE000DM0Y192
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 170
Wave XXL
Übersicht über das Wertpapier
1. Produktbeschreibung / Funktionsweise
● Produktgattung
WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Put-Optionsschein / Inhaberschuldverschreibung
● Markterwartung
Der WAVE XXL Put-Optionsschein richtet sich an Anleger, die davon ausgehen, dass der Stand des TecDAX ® Index fällt.
● Allgemeine Darstellung der Funktionsweise
Produktbeschreibung
Mit diesem WAVE XXL Put-Optionsschein ohne festen Fälligkeitstermin können Anleger überproportional (gehebelt) an der negativen
Entwicklung des Basiswerts teilnehmen.
Im Gegenzug nehmen sie aber auch gehebelt an einer positiven Entwicklung des Basiswerts teil und tragen zudem das Risiko einer
sofortigen Laufzeitbeendigung (Barrieren-Ereignis) des WAVE XXL Put-Optionsscheins, wenn der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt
während des Beobachtungszeitraums auf oder über der Barriere liegt. In diesem Fall erhalten Anleger als Auszahlungsbetrag den mit dem
Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den der von der Emittentin festgestellte Stop-Loss-Referenzpreis den Basispreis
unterschreitet. Liegt der Basiswert zum jeweiligen Zeitpunkt auf oder über dem Basispreis – was insbesondere bei starker Bewegung des
Basiswerts zum Zeitpunkt des Barrieren-Ereignisses der Fall sein kann -, erhalten Anleger nur den Mindestbetrag .
Bei Nichteintritt eines Barrieren-Ereignisses erhalten Anleger, nach Ausübung des Wertpapiers an einem Ausübungstag oder Kündigung
durch die Emittentin mit Wirkung zu einem Tilgungstag, am Fälligkeitstag als Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis
multiplizierten Betrag, um den der Schlussreferenzpreis den Basispreis unterschreitet.
Wegen des Fehlens einer festen Laufzeit wird der anfänglich geltende Basispreis konstruktionsbedingt täglich um eine für die Emittentin
anfallende Finanzierungskomponente angepasst, auf Grundlage der jeweiligen Marktzinsen abzüglich eines von der Emittentin bei
Emission des Wertpapiers festgelegten Prozentsatzes.
Schließlich wird auch die anfänglich geltende Barriere an jedem nachfolgenden Anpassungstag so angepasst, dass diese jeweils dem
jeweils geltenden Basispreis abzüglich dem Barrieren-Anpassungsbetrag entspricht. Der Barrieren-Anpassungsbetrag wiederum ist das
Produkt aus dem jeweils geltenden Basispreis und dem Barrieren-Anpassungssatz, wobei letzterer, gegenüber dem Stand am
Emissionstag, von der Emittentin an jedem Anpassungstag nach vernünftigem Ermessen neu festgesetzt werden kann, um einen
wertlosen Verfall des Wertpapiers ohne jede Auszahlung nach Eintritt eines Barrieren-Ereignisses mit der gleichen Wahrscheinlichkeit
wie bei dessen Emission zu verhindern (unter Berücksichtigung insbesondere der Volatilität und Liquidität des Basiswerts ).
Während der Laufzeit erhalten Anleger keine laufenden Erträge wie z.B. Zinsen.
Anlegern stehen zudem keine Ansprüche auf den/aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte, Dividenden) zu.
2. Risiken
Für eine Beschreibung emissionsspezifischer Risiken siehe Abschnitt "II. Risikofaktoren" des Basisprospekts und die Punkte D.2 und D.6
der den Endgültigen Bedingungen beigefügten emissionsspezifischen Zusammenfassung.
3. Verfügbarkeit
● Handelbarkeit
Nach dem Emissionstag kann der WAVE XXL Put-Optionsschein in der Regel börslich oder außerbörslich erworben oder verkauft
werden.
Die Emittentin wird für den WAVE XXL Put-Optionsschein unter normalen Marktbedingungen fortlaufend indikative (unverbindliche) Anund Verkaufspreise stellen (Market Making). Hierzu ist sie jedoch rechtlich nicht verpflichtet. In außergewöhnlichen Marktsituationen oder
bei technischen Störungen kann ein Erwerb bzw. Verkauf des WAVE XXL Put-Optionsscheins vorübergehend erschwert oder nicht
möglich sein.
● Marktpreisbestimmende Faktoren während der Laufzeit
Insbesondere folgende Faktoren können wertmindernd auf den WAVE XXL Put-Optionsschein wirken:
•
der Stand des Basiswerts steigt
Umgekehrt können die Faktoren wertsteigernd auf den WAVE XXL Put-Optionsschein wirken. Einzelne Marktfaktoren können sich
gegenseitig verstärken oder aufheben.
Für eine Beschreibung der Risiken in Zusammenhang mit marktpreisbestimmenden Faktoren während der Laufzeit siehe Abschnitt "3.
Marktpreisbestimmende Faktoren" unter "II.D. Risikofaktoren in Bezug auf den Markt im Allgemeinen" in dem Basisprospekt .
4. Kosten/Vertriebsvergütung
Preisbestimmung durch die Emittentin
ISIN: DE000DM0Y192
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 171
•
Sowohl der anfängliche Emissionspreis des WAVE XXL Put-Optionsscheins als auch die während der Laufzeit von der Emittentin
gestellten An- und Verkaufspreise beruhen auf internen Preisbildungsmodellen der Emittentin. Dementsprechend kommen die
während der Laufzeit gestellten Preise anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage
zustande. Insbesondere ist in den Preisen eine Marge enthalten, welche die Emittentin nach freiem Ermessen festsetzt und die neben
dem Ertrag der Emittentin u.a. die Kosten für die Strukturierung des WAVE XXL Put-Optionsscheins und gegebenenfalls für den
Vertrieb (Vertriebsvergütung) abdeckt.
Erwerbskosten
•
Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und seiner Bank (Kundenbank) zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart
(Festpreisgeschäft), so umfasst dieser Preis alle Erwerbskosten und enthält üblicherweise einen Erlös für die Bank (Kundenbank).
Andernfalls wird das Geschäft im Namen der Bank (Kundenbank) mit einem Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen
(Kommissionsgeschäft). Je nach Depotmodell der Bank des Anlegers (Kundenbank) kann das Entgelt für das Kommissionsgeschäft
beispielsweise als prozentualer Anteil des Erwerbspreises, gegebenenfalls auch mit einem Mindestbetrag und/oder einem
Höchstbetrag je Transaktion oder als ein transaktionsunabhängiger Festbetrag für einen festgelegten Zeitraum (monatlich,
quartalsweise etc.) vereinbart sein. Die Entgelte für das Kommissionsgeschäft sowie fremde Kosten und Auslagen werden in der
Wertpapierabrechnung gesondert ausgewiesen.
Laufende Kosten
•
Für die Verwahrung des WAVE XXL Put-Optionsscheins im Anlegerdepot fallen für den Anleger die mit der verwahrenden Bank
(Kundenbank) vereinbarten Kosten an (Depotentgelt). Weitere Erwerbsfolgekosten (z.B. Veräußerungskosten) können anfallen.
ISIN: DE000DM0Y192
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 172
Emissionsbedingungen
Die folgenden "Produktbedingungen" der Wertpapiere vervollständigen und konkretisieren für die jeweilige Serie der Wertpapiere die
Allgemeinen Bedingungen für die Zwecke dieser Serie von Wertpapieren. Die Produktbedingungen und die Allgemeinen Bedingungen bilden
zusammen die " Emissionsbedingungen " der jeweiligen Wertpapiere.
Bei Unstimmigkeiten zwischen diesen Produktbedingungen und den Allgemeinen Bedingungen sind diese Produktbedingungen für die Zwecke
der Wertpapiere maßgeblich.
Allgemeine Angaben
Typ des Wertpapiers
Optionsschein /
WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Put-Optionsschein
Typ: Put
ISIN
DE000DM0Y192
WKN
DM0Y19
Emittentin
Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
Anzahl der Wertpapiere
bis zu 100.000.000 Wertpapiere
Emissionspreis
Der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am Emissionstag festgelegt und anschließend
kontinuierlich angepasst.
Basiswert
Basiswert
Typ:
Index
Bezeichnung:
TecDAX ® Index (Performance Index)
Sponsor oder Emittent:
Deutsche Börse AG
Referenzstelle:
Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main, Exchange Electronic Trading
Multi-Exchange Index:
Nicht zutreffend
ISIN:
DE0007203275
Produktdaten
Abwicklungsart
Zahlung
Abwicklungswährung
Euro ("EUR")
Auszahlungsbetrag
(1)
Wenn, nach Feststellung der Berechnungsstelle,
der Barrieren-Bestimmungsstand zu irgendeinem Zeitpunkt während
Beobachtungszeitraums der Barriere entsprach oder über der Barriere lag,
des
(ein solches Ereignis wird als " Barrieren-Ereignis " bezeichnet),
(Basispreis – Stop-Loss-Referenzpreis ) x Bezugsverhältnis ,
(2)
ansonsten:
(Basispreis – Schlussreferenzpreis ) x Bezugsverhältnis .
Der Auszahlungsbetrag entspricht jedoch mindestens dem Mindestbetrag .
Mindestbetrag
EUR 0,001 je Wertpapier
Bezugsverhältnis
0,01
Barrierenbestimmungsstand
BarrierenBestimmungsstand
Der von der Referenzstelle zu jedem Zeitpunkt an einem Beobachtungstermin während des
Beobachtungszeitraums notierte bzw. veröffentlichte Stand des Basiswerts (wie fortlaufend
berechnet und veröffentlicht, ausschließlich des auf der Grundlage der untertägigen Mittagsauktion
oder einer anderen untertägigen Auktion berechneten Standes), ungeachtet nachfolgend von der
Referenzstelle in Bezug hierauf veröffentlichter Korrekturen.
Liegt eine Marktstörung vor, die zu diesem Zeitpunkt an dem betreffenden Beobachtungstermin
noch andauert, so wird für diesen Zeitpunkt kein Barrieren-Bestimmungsstand berechnet.
Beobachtungstermin
Jeder Tag während des Beobachtungszeitraums .
Beobachtungszeitraum
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag (08:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main) bis
einschließlich zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Bestimmung des Schlussreferenzpreises am
Bewertungstag.
ISIN: DE000DM0Y192
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 173
Barriere
Barriere
(1)
Während des Zeitraums von einschließlich dem Emissionstag bis einschließlich zum
ersten Anpassungstag 1.830,00 Indexpunkte.
(2)
An jedem darauffolgenden Tag: ein von der Berechnungsstelle für den diesem Tag
unmittelbar vorangegangenen Anpassungstag bestimmter Betrag in Höhe:
von (a) minus (b) abgerundet auf eine ganze Einheit, wobei
(a)
dem für diesen Anpassungstag geltenden Basispreis und
(b)
dem Barrieren-Anpassungsbetrag
entspricht.
Mit Ausnahme des Emissionstages wird die Emittentin durch Veröffentlichung gemäß § 16 der
Allgemeinen Bedingungen die Barriere so bald wie praktikabel nach dem Anpassungstag bekannt
geben.
Barrieren-Anpassungsbetrag
In Bezug auf einen Anpassungstag , das Produkt aus:
(a)
dem Barrieren-Anpassungssatz und
(b)
dem für diesen Anpassungstag geltenden Basispreis ,
wobei der Barrieren-Anpassungsbetrag nicht unter einem gegebenenfalls festgelegten
Barrieren-Anpassungsmindestbetrag und nicht über einem gegebenenfalls festgelegten
Barrieren-Anpassungshöchstbetrag liegen darf.
Barrieren-Anpassungshöchstbetrag
20% des Basispreises
Barrieren-Anpassungsmindestbetrag
2% des Basispreises
Barrieren-Anpassungssatz
(1)
Am Emissionstag 3% und
(2)
in Bezug auf den jeweiligen Anpassungstag ein Prozentsatz, den die Emittentin nach billigen
Ermessen unter Berücksichtigung von ihr als angemessen erachteter Faktoren und mit dem
Ziel bestimmt, die Wahrscheinlichkeit, dass der Auszahlungsbetrag bei Eintritt eines
Barrieren-Ereignisses nicht null beträgt, gegenüber dem Emissionstag konstant zu halten.
Hierbei kann die Emittentin Faktoren wie die Volatilität und/oder Liquidität des Basiswerts
berücksichtigen.
Anpassungstag
Ab (ausschließlich) dem Emissionstag jeder der folgenden Tage: der zehnte Tag eines jeden
Monats oder, wenn einer dieser Tage kein Geschäftstag ist, der nächstfolgende Geschäftstag.
Basispreis
Basispreis
Wird täglich angepasst und ist
(1)
in Bezug auf den Emissionstag 1.887,00 Indexpunkte und
(2)
in Bezug auf jeden Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum ersten
Anpassungstag (einschließlich) die Summe aus
(3)
(a)
dem für den Emissionstag geltenden Basispreis und
(b)
der bis zu diesem Tag aufgelaufenen Finanzierungskomponente
in Bezug auf jeden Tag nach dem ersten Anpassungstag , zu jeder Zeit die Summe aus
(a)
dem für den jeweils unmittelbar vorangegangenen Anpassungstag geltenden Basispreis,
und
(b)
der bis zu diesem Tag aufgelaufenen Finanzierungskomponente.
Die Emittentin gibt den Basispreis gemäß § 16 der Allgemeinen Bedingungen so bald wie
praktikabel bekannt.
Finanzierungskomponente
In Bezug auf jeden Tag, das Produkt aus:
(1)
(a) minus (b), wobei
(a) der für den unmittelbar vorangegangenen Referenzzinssatz-Anpassungstag
festgelegten Referenzzinssatz und
(b) der Zinsbereinigungsfaktor
ist,
(2)
in Bezug auf einen Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum nachfolgenden
ersten Anpassungstag (einschließlich), der Basispreis am Emissionstag bzw.
in Bezug auf jeden Tag nach dem ersten Anpassungstag, der an dem unmittelbar
vorangegangenen Anpassungstag geltende Basispreis , und
(3)
ISIN: DE000DM0Y192
der Anzahl von Kalendertagen von dem diesem Tag unmittelbar vorangegangenen
Anpassungstag, bzw. für einen Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum
ersten Anpassungstag, vom Emissionstag (ausschließlich desselben), bis zu diesem Tag
(einschließlich desselben), geteilt durch 365.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 174
Referenzzinssatz
In Bezug auf einen Tag, der an dem diesem Tag unmittelbar vorangegangenen
Referenzzinssatz-Anpassungstag bzw. in Bezug auf einen Tag während des Zeitraums vom
Emissionstag bis zum ersten Referenzzinssatz-Anpassungstag (einschließlich desselben) der am
Emissionstag auf der Seite <EONIA=> des Informationsdienstleisters Thomson Reuters
veröffentlichte Zinssatz für Tagesgelder in Euro.
Referenzzinssatz-Anpassungstag
Ab (ausschließlich) dem Emissionstag jeder der folgenden Tage: der zehnte Tag eines jeden
Monats oder, wenn einer dieser Tage kein Geschäftstag ist, der nächstfolgende Geschäftstag.
Zinsbereinigungsfaktor
3%
Stop-Loss-Referenzpreis
Stop-Loss-Referenzpreis
Ein (als Geldgegenwert in der Abwicklungswährung zu betrachtender) Betrag, der von der
Berechnungsstelle nach billigem Ermessen auf der Grundlage der aus der Auflösung von
Absicherungsgeschäften erzielten Erlöse als der marktgerechte Stand des Basiswerts zu einem
von der Emittentin unter Berücksichtigung von Faktoren wie der Liquidität des Basiswerts nach
billigem
Ermessen
ausgewählten
Zeitpunkt
innerhalb
des
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums bestimmt wird.
Stop-Loss-ReferenzpreisBewertungszeitraum
Der Zeitraum ab Eintritt des Barrieren-Ereignisses bis maximal drei Stunden danach, wobei dieser
Zeitraum im Fall des Eintritts einer Marktstörung im Sinne von § 5 innerhalb dieses Zeitraums um
die
Dauer
der
Marktstörung
verlängert
wird.
Endet
der
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraum nach dem offiziellen Handelsschluss bzw., falls es
keinen offiziellen Handelsschluss gibt, nach dem Handels- oder Notierungsschluss an der
Referenzstelle, wird der Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraum am nächstfolgenden
Handelstag an dieser Referenzstelle um den Zeitraum verlängert, der andernfalls nach diesem
offiziellen Schluss gelegen hätte.
Schlussreferenzpreis
Schlussreferenzpreis
Der Referenzpreis am Bewertungstag.
Referenzpreis
In Bezug auf einen Tag ein (als Geldgegenwert in der Abwicklungswährung zu betrachtender)
Betrag entsprechend:
dem von bzw. bei der Referenzstelle an diesem Tag notierten bzw. veröffentlichten Maßgeblichen
Wert des Referenzpreises , wie in den Informationen zum Basiswert angegeben.
Maßgeblicher Wert des
Referenzpreises
Der offizielle Schlussstand des Basiswerts an der Referenzstelle.
Kündigung
Kündigungsrecht
Kündigungsrecht der Emittentin findet Anwendung.
Kündigungsperiode
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag.
Kündigungsfrist
4 Wochen
Wesentliche Termine
Emissionstag
18. Januar 2017
Wertstellungstag bei Emission
20. Januar 2017
Erster Börsenhandelstag
18. Januar 2017
Ausübungstage
Der auf den 7. Kalendertag folgende Geschäftstag im Februar jeden Kalenderjahrs während der
Ausübungsfrist.
Beendigungstag
Der früheste der folgenden Tage:
(a)
Wenn
ein
Barrieren-Ereignis
eingetreten
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums;
ist,
der
letzte
Tag
des
(b)
Wenn der Wertpapierinhaber das Wertpapier ausgeübt hat oder das Wertpapier als
ausgeübt gilt, der entsprechende Ausübungstag und
(c)
Wenn die Emittentin das Wertpapier kündigt, der entsprechende Tilgungstag .
Bewertungstag
Der Beendigungstag und falls dieser Tag kein Handelstag ist, der nächstfolgende Handelstag.
Fälligkeitstag
Der vierte unmittelbar folgende Geschäftstag nach dem Bewertungstag .
Weitere Angaben
Ausübungsart
Bermuda-Ausübungsart
Ausübungsfrist
Der Zeitraum ab einschließlich dem Wertstellungstag bei Emission.
Automatische Ausübung
Automatische Ausübung findet keine Anwendung.
Mindestausübungsbetrag
1 Wertpapier
ISIN: DE000DM0Y192
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 175
Ganzzahliger Ausübungsbetrag
1 Wertpapier
Geschäftstag
Ein Tag, an dem das Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer
(TARGET2)-System betriebsbereit ist und an dem jede maßgebliche Clearingstelle Zahlungen
abwickelt. Samstag und Sonntag gelten nicht als Geschäftstag .
Anwendbares Recht
deutsches Recht
ISIN: DE000DM0Y192
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 176
Weitere Informationen zum Angebot der Wertpapiere
NOTIERUNG UND HANDEL
Notierung und Handel
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der
Frankfurter Wertpapierbörse, der kein geregelter Markt im Sinne der
Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der
Stuttgarter Wertpapierbörse, der kein geregelter Markt im Sinne der
Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Die Zulassung der Wertpapiere zu einem geregelten Markt an einer
Börse wurde nicht beantragt.
Mindesthandelsvolumen
1 Wertpapier
Schätzung der Gesamtkosten für die Zulassung zum Handel
Nicht anwendbar
ANGEBOT VON WERTPAPIEREN
Mindestzeichnungsbetrag für Anleger
Nicht anwendbar
Höchstzeichnungsbetrag für Anleger
Nicht anwendbar
Der Angebotszeitraum
Das Angebot der Wertpapiere beginnt am 18. Januar 2017 (08:00 Uhr
Ortszeit Frankfurt am Main) und endet am 24. August 2017
(vorbehaltlich einer Verlängerung über diesen Termin hinaus durch
Veröffentlichung eines oder mehrerer Basisprospekte für die
Emission
von
Zertifikaten,
Optionsscheinen
und
Schuldverschreibungen, die dem Basisprospekt vom 24. August 2016
nachfolgen).
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Anzahl der angebotenen
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu verringern.
Stornierung der Emission der Wertpapiere:
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Emission der
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu stornieren.
Vorzeitige Beendigung des Angebotszeitraums für die Wertpapiere : Die Emittentin behält sich vor, den Angebotszeitraum, gleich aus
welchem Grund, vorzeitig zu beenden.
Bedingungen für das Angebot:
Nicht anwendbar
Beschreibung des Antragsverfahrens:
Nicht anwendbar
Möglichkeit zur Reduzierung des Zeichnungsbetrags und
Rückerstattungsverfahren bei zu hohen Zahlungen der Antragsteller:
Nicht anwendbar
Angaben zu Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung der Nicht anwendbar
Wertpapiere:
Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der Ergebnisse des Nicht anwendbar
Angebots:
Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit Nicht anwendbar
von Zeichnungsrechten und Umgang mit nicht ausgeübten
Zeichnungsrechten:
Kategorien potenzieller Anleger, für die das Angebot der Wertpapiere Qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie und
gilt, und Angaben zur möglichen Beschränkung des Angebots
Nicht-Qualifizierte Anleger.
einzelner Tranchen auf bestimmte Länder:
Das Angebot kann an alle Personen in Deutschland und Österreich
erfolgen, die alle anderen in dem Basisprospekt angegebenen oder
anderweitig von der Emittentin und/oder den jeweiligen
Finanzintermediären festgelegten Anlagebedingungen erfüllen. In
anderen Ländern des EWR erfolgt das Angebot ausschließlich gemäß
einer Ausnahmeregelung, die eine Befreiung von der Prospektpflicht
gemäß der Prospektrichtlinie in der jeweils nationalrechtlichen
Umsetzung vorsieht.
Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten Betrags an die
Nicht anwendbar
Antragsteller und Informationen dazu, ob bereits vor Erhalt der
entsprechenden Mitteilung mit den Wertpapieren gehandelt werden
darf:
ISIN: DE000DM0Y192
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 177
Betrag der Gebühren und Steuern, die speziell für Zeichner oder
Käufer anfallen:
Nicht anwendbar
Name(n) und Adresse(n) (sofern der Emittentin bekannt) der
Platzierungsstellen in den verschiedenen Ländern, in denen das
Angebot erfolgt.
Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen nicht anwendbar
Zustimmung zur Verwendung des Prospekts:
Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle
Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung).
Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der
Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der
Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 der Prospektrichtlinie
erfolgen.
GEBÜHREN
Von der Emittentin an die Vertriebsstellen gezahlte Gebühren
Nicht anwendbar
Bestandsprovision
Nicht anwendbar
Platzierungsgebühr
Nicht anwendbar
1
Von der Emittentin nach der Emission von den Wertpapierinhabern Nicht anwendbar
erhobene Gebühren
WERTPAPIERRATINGS
Rating
Die Wertpapiere verfügen über kein Rating.
INTERESSEN AN DER EMISSION BETEILIGTER NATÜRLICHER UND JURISTISCHER PERSONEN
Interessen an der Emission beteiligter natürlicher und juristischer
Personen
Der Emittentin sind keine an der Emission der Wertpapiere beteiligten
Personen bekannt, die ein wesentliches Interesse an dem Angebot
haben.
RANGFOLGE DER WERTPAPIERE
Rangfolge der Wertpapiere
1
Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere dem
Anwendungsbereich des § 46f Absatz 7 Kreditwesengesetz ("KWG")
und erfüllen die Kriterien als Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten,
wie in Abschnitt „III. Allgemeine Informationen zum Programm - C.
Allgemeine Beschreibung des Programms“ unter „Rangfolge der
Wertpapiere“ beschrieben. Anleger sollten jedoch beachten, dass es
im Falle eines Insolvenzverfahrens nach deutschem Recht oder einer
Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen gegen die Emittentin der
zuständigen Abwicklungsbehörde oder dem zuständigen Gericht
obliegt, zu entscheiden, ob die im Rahmen des Programms
begebenen unbesicherten und nicht nachrangigen Wertpapiere die
Kriterien als Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten oder als
Nicht-Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten erfüllen.
Die Emittentin zahlt ggf. Platzierungsgebühren und Bestandsprovisionen in Form von verkaufsbezogenen Provisionen an die jeweilige(n)
Vertriebsstelle(n). Alternativ kann die Emittentin der/den jeweiligen Vertriebsstelle(n) einen angemessenen Abschlag auf den Emissionspreis
(ohne Ausgabeaufschlag) gewähren. Bestandsprovisionen können laufend aus denin den Produktbedingungen erwähnten Verwaltungsgebühren
auf Grundlage des Basiswerts bestritten werden. Fungiert die Deutsche Bank AG sowohl als Emittentin als auch als Vertriebsstelle in
Verbindung mit dem Verkauf ihrer eigenen Wertpapiere, werden die entsprechenden Beträge der Vertriebseinheit der Deutsche Bank AG intern
gutgeschrieben. Weitere Informationen zu Preisen und Preisbestandteilen sind den Punkten 5 und 6 im Abschnitt E "Interessenkonflikte" von
Teil II (Risikofaktoren) des Basisprospekts zu entnehmen.
ISIN: DE000DM0Y192
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 178
ANGABEN ZUM BASISWERT
Informationen zum Basiswert, zur vergangenen und künftigen Wertentwicklung des Basiswerts und zu seiner Volatilität sind auf der öffentlich
zugänglichen Webseite unter www.ariva.de erhältlich.
Der Sponsor des Basiswerts bzw. jedes den Basiswert bildenden Index unterhält zudem unter folgender Adresse eine Webseite, auf der
weitere Informationen (einschließlich einer Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Index, bestehend, wie jeweils anwendbar, aus dem
Typ des Index, der Berechnungsmethode und –formel, einer Beschreibung des individuellen Auswahlprozesses der Indexbestandteile und der
Anpassungsregeln) zum Basiswert erhältlich sein können.
Index Sponsor
Deutsche Börse AG
Webseite:
www.deutsche-boerse.com
Index Disclaimer
Das Finanzinstrument wird von der Deutsche Börse AG („DBAG“) nicht gesponsert, gefördert, verkauft oder auf eine andere Art und Weise
unterstützt und die DBAG bietet keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung oder Zusicherung, weder hinsichtlich der
Ergebnisse aus einer Nutzung des Index oder der zugrunde liegenden Index-Daten noch hinsichtlich des Index-Stands zu einem bestimmten
Zeitpunkt bzw. an einem bestimmten Tag noch in sonstiger Hinsicht. Der Index und die zugrunde liegenden Index-Daten werden durch die
DBAG berechnet und veröffentlicht. Dennoch haftet die DBAG, soweit gesetzlich zulässig, nicht gegenüber Dritten für etwaige Fehler im Index
oder den zugrunde liegenden Index-Daten. Darüber hinaus besteht für die DBAG keine Verpflichtung gegenüber Dritten, einschließlich
Investoren, auf etwaige Fehler im Index hinzuweisen. Weder die Veröffentlichung des Index durch die DBAG noch die Lizenzierung des Index
oder der zugrunde liegenden Index-Daten für die Nutzung im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument oder anderen Wertpapieren oder
Finanzprodukten, die vom Index abgeleitet werden, stellt eine Empfehlung der DBAG zur Kapitalanlage dar oder beinhaltet in irgendeiner Weise
eine Zusicherung oder Meinung der DBAG hinsichtlich der Attraktivität einer Investition in dieses Produkt. Durch die DBAG als alleiniger
Rechteinhaberin an dem Index bzw. der zugrunde liegenden Index-Daten wurde dem Emittent des Finanzinstruments allein die Nutzung der
Index-Daten bzw. die Bezugnahme auf die Index-Daten im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument gestattet.
Veröffentlichung weiterer Angaben durch die Emittentin
Die Emittentin beabsichtigt nicht, weitere Angaben zum Basiswert bereitzustellen.
ISIN: DE000DM0Y192
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 179
LÄNDERSPEZIFISCHE ANGABEN:
Bundesrepublik Deutschland
Zahl- und Verwaltungsstelle in Deutschland
In Deutschland ist die Zahl- und Verwaltungsstelle die Deutsche Bank
AG. Die Zahl- und Verwaltungsstelle handelt über ihre
Hauptgeschäftsstelle in Frankfurt am Main, die sich zum
Emissionstag unter folgender Anschrift befindet: Taunusanlage 12,
60325 Frankfurt am Main, Deutschland.
Republik Österreich
Zahl- und Verwaltungsstelle in Österreich
ISIN: DE000DM0Y192
In Österreich ist die Zahl- und Verwaltungsstelle die Deutsche Bank
AG handelnd über ihre Niederlassung Wien, die sich zum
Emissionstag unter folgender Anschrift befindet: Fleischmarkt 1, 1010
Wien, Österreich.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 180
Anhang zu den Endgültigen Bedingungen
Emissionsspezifische Zusammenfassung
Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten "Punkten". Diese Punkte sind in den Abschnitten A - E
enthalten und nummeriert (A.1 – E.7).
Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die für eine Zusammenfassung dieses Typs von Wertpapieren und Emittent erforderlich sind. Da
einige Punkte nicht adressiert werden müssen, kann es Lücken in der Nummerierungsreihenfolge geben.
Auch wenn ein Punkt aufgrund des Typs von Wertpapieren und Emittent erforderlich sein kann, besteht die Möglichkeit, dass zu diesem Punkt
keine relevanten Informationen gegeben werden können. In diesem Fall wird eine kurze Beschreibung des Punktes mit der Erwähnung
"Entfällt" eingefügt.
Punkt
A.1
Abschnitt A – Einleitung und Warnhinweise
Warnhinweis
Warnhinweis, dass
• die Zusammenfassung als Einführung zum Prospekt verstanden werden sollte,
• der Anleger jede Entscheidung zur Anlage in die betreffenden Wertpapiere auf die Prüfung des
gesamten Prospekts stützen sollte,
• für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in einem Prospekt enthaltenen
Informationen geltend gemacht werden, der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der
einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten
für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben könnte und
• die Deutsche Bank Aktiengesellschaft in ihrer Funktion als Emittentin, die die Verantwortung für
die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon übernommen hat und von
der der Erlass der Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon ausgeht,
haftbar gemacht werden kann, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend,
unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts
gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird,
nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die
Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen.
A.2
Zustimmung zur
Verwendung des
Basisprospekts
• Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts für eine spätere Weiterveräußerung oder
endgültige Platzierung der Wertpapiere durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung).
• Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch
Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 der
Prospektrichtlinie erfolgen.
• Diese Zustimmung erfolgt nicht vorbehaltlich etwaiger Bedingungen.
• Im Fall, dass ein Finanzintermediär ein Angebot macht, unterrichtet dieser
Finanzintermediär die Anleger zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage über die
Angebotsbedingungen.
Punkt
Abschnitt B – Emittentin
B.1
Juristische und
kommerzielle
Bezeichnung der
Emittentin
B.2
Sitz,
Rechtsform, Die Deutsche Bank ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die Bank hat ihren Sitz in
geltendes Recht und Frankfurt am Main, Deutschland. Sie unterhält ihre Hauptniederlassung unter der Anschrift
Land der Gründung der Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland (Telefon: +49-69-910-00).
Emittentin
B.4b
Trends
Mit Ausnahme der Auswirkungen der makroökonomischen Bedingungen und des Marktumfelds,
Rechtsrisiken in Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise sowie der Auswirkungen gesetzlicher
und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, die für Finanzinstitute in Deutschland und der Europäischen
Union gelten, gibt es keine bekannten Trends, Unsicherheiten, Anforderungen, Verpflichtungen oder
Ereignisse, die im laufenden Geschäftsjahr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit wesentliche
Auswirkungen auf die Aussichten der Emittentin haben werden.
B.5
Beschreibung
der
Gruppe und der Stellung
der Emittentin innerhalb
dieser Gruppe
Die Deutsche Bank ist die Konzernobergesellschaft und zugleich die bedeutendste Gesellschaft des
Deutsche Bank-Konzerns, einem Konzern bestehend aus Banken, Kapitalmarktunternehmen,
Fondsgesellschaften, Gesellschaften zur Immobilienfinanzierung, Teilzahlungsunternehmen,
Research- und Beratungsunternehmen und anderen in- und ausländischen Unternehmen
(der"Deutsche Bank-Konzern").
ISIN: DE000DM0Y192
Die juristische und kommerzielle Bezeichnung der Emittentin lautet Deutsche Bank
Aktiengesellschaft ("Deutsche Bank" oder die "Bank").
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 181
B.9
Gewinnprognosen oder Entfällt. Es werden keine Gewinnprognosen oder –schätzungen abgegeben.
-schätzungen
B.10
Beschränkungen
im Entfällt. Es gibt keine Beschränkungen im Bestätigungsvermerk zu den historischen
Bestätigungsvermerk zu Finanzinformationen.
den
historischen
Finanzinformationen
B.12
Ausgewählte wesentliche Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bilanz der Deutsche Bank AG, der den
historische
maßgeblichen geprüften konsolidierten und in Übereinstimmung mit den IFRS erstellten
Finanzinformationen
Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2014 und zum 31. Dezember 2015 sowie den ungeprüften
konsolidierten Zwischenfinanzangaben zum 30. September 2015 und zum 30. September 2016
entnommen ist.
31. Dezember 2014
(IFRS, geprüft)
30. September
2015
(IFRS,
3.530.939.215,36
3.530.939.215,3
31. Dezember 2015
(IFRS, geprüft)
30. September
2016
(IFRS,
3.530.939.215,36
3.530.939.215,36
ungeprüft)
Grundkapital (in Euro)
ungeprüft)
6
Anzahl
der 1.379.273.131
*
1.379.273.131
1.379.273.131
1.379.273.131*
1.719.374
1.629.130
1.688.951
1.650.495
1.561.506
1.622.224
(in 73.223
68.879
67.624
66.727
15,2%
13,4%
13,2%
12,6%2
16,1%
15,0%
14,7%
14,5%3
Stammaktien
Summe
der
Aktiva 1.708.703
(in Millionen Euro)
Summe
der 1.635.481
Verbindlichkeiten
(in
Millionen Euro)
Eigenkapital
Millionen Euro)
Harte
Kernkapitalquote
1
Kernkapitalquote1
*
Quelle: Internetseite der Emittentin unter https://www.db.com/ir/de/informationen-zur-aktie.htm; Stand: 14. November 2016.
1
Die Kapitalquoten basieren auf den Übergangsbestimmungen der CRR/CRD 4-Eigenkapitalvorschriften.
2
Die auf Basis einer vollständigen Umsetzung von CRR/CRD 4 berechnete Harte Kernkapitalquote belief sich zum 30.
September 2016 auf 11,1% (im Einklang mit der Entscheidung des Vorstands, keine Dividende auf Stammaktien für das
Geschäftsjahr 2016 vorzuschlagen).
3
Die auf Basis einer vollständigen Umsetzung von CRR/CRD 4 berechnete Kernkapitalquote belief sich zum 30. September
2016 auf 12,3%.
Erklärung, dass sich die Seit dem 31. Dezember 2015 sind keine wesentlichen negativen Veränderungen in den Aussichten
Aussichten
der der Deutschen Bank eingetreten.
Emittentin
seit
dem
Datum
des
letzten
veröffentlichten geprüften
Abschlusses
nicht
wesentlich
verschlechtert
haben,
oder Beschreibung jeder
wesentlichen
Verschlechterung
Beschreibung
Entfällt. Seit dem 30. September 2016 ist keine wesentliche Veränderung der Finanzlage oder
wesentlicher
Handelsposition des Deutsche Bank-Konzerns oder der Deutschen Bank eingetreten.
Veränderungen
der
Finanzlage
oder
Handelsposition
der
Emittentin, die nach dem
von den historischen
ISIN: DE000DM0Y192
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 182
Finanzinformationen
abgedeckten Zeitraum
eingetreten sind
B.13
Ereignisse
aus
jüngsten Zeit
der Entfällt. Es gibt keine Ereignisse aus der jüngsten Zeit – insbesondere betreffend die Emittentin –, die
wesentlich für die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit der Emittentin sind.
B.14
Abhängigkeit von
anderen Unternehmen
der Gruppe
B.15
Haupttätigkeiten
Emittentin
Entfällt. Die Emittentin ist nicht von anderen Unternehmen der Gruppe abhängig.
der Gegenstand der Deutschen Bank ist gemäß ihrer Satzung der Betrieb von Bankgeschäften jeder Art,
die Erbringung von Finanz- und sonstigen Dienstleistungen und die Förderung der internationalen
Wirtschaftsbeziehungen. Die Bank kann diesen Unternehmensgegenstand selbst oder durch Tochterund Beteiligungsunternehmen verwirklichen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Bank zu allen
Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern,
insbesondere zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken, zur Errichtung von
Zweigniederlassungen im In- und Ausland, zum Erwerb, zur Verwaltung und zur Veräußerung von
Beteiligungen an andere Unternehmen sowie zum Abschluss von Unternehmensverträgen.
Der Deutsche Bank-Konzern ist gegliedert in die folgenden fünf Unternehmensbereiche:
•
Corporate & Investment Banking (CIB);
•
Global Markets (GM);
•
Deutsche Asset Management (DeAM);
•
Private Wealth & Commercial Clients (PWCC); und
•
Non-Core Operations Unit (NCOU).
Die fünf Unternehmensbereiche werden von Infrastrukturfunktionen unterstützt. Darüber hinaus hat
der Deutsche Bank-Konzern eine regionale Managementstruktur, die weltweit regionale
Zuständigkeiten abdeckt.
Die Deutsche Bank unterhält Geschäftsbeziehungen mit bestehenden und neuen Kunden in nahezu
jedem Land der Welt. Diese Geschäftsaktivitäten werden abgewickelt über:
•
Tochtergesellschaften und Filialen in zahlreichen Ländern,
•
Repräsentanzen in anderen Ländern und
•
einen oder mehrere Repräsentanten zur Betreuung ihrer Kunden in einer Reihe von
weiteren Ländern.
B.16
Beteiligungen
oder Entfällt. Nach den Meldungen wesentlicher Beteiligungen gemäß §§ 21 ff. des
Beherrschungsver
Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) gibt es nur drei Aktionäre, die über 3 %, aber unter 10 % der
hältnisse
Aktien an der Emittentin halten. Nach Kenntnis der Emittentin existieren keine weiteren Aktionäre, die
über 3 % der Aktien halten. Die Emittentin ist daher weder unmittelbar noch mittelbar beherrscht oder
kontrolliert.
Punkt
C.1
Abschnitt C – Wertpapiere
Art und Gattung der Gattung der Wertpapiere
Wertpapiere,
einschließlich
jeder Die Wertpapiere werden durch eine Globalurkunde (die " Globalurkunde ") verbrieft.
WertpapierEs werden keine effektiven Stücke ausgegeben.
kennnummer
Die Wertpapiere werden als Inhaberpapiere begeben.
Art der Wertpapiere
Bei den Wertpapieren handelt es sich um Optionsscheine .
Wertpapierkennnummer(n) der Wertpapiere
ISIN:
DE000DM0Y192
WKN:
DM0Y19
C.2
Währung
Euro ("EUR")
C.5
Beschränkungen der
freien Übertragbarkeit
der Wertpapiere
Jedes Wertpapier ist nach dem jeweils anwendbaren Recht und gegebenenfalls den jeweils geltenden
Vorschriften und Verfahren der Clearingstelle übertragbar, in deren Unterlagen die Übertragung
vermerkt wird.
ISIN: DE000DM0Y192
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 183
C.8
Mit den Wertpapieren
verbundene
Rechte,
einschließlich
der
Rangordnung
und
Beschränkungen dieser
Rechte
Anwendbares Recht der Wertpapiere
Die Wertpapiere unterliegen deutschem Recht. Die Schaffung der Wertpapiere kann der für die
Clearingstelle geltenden Rechtsordnung unterliegen.
Mit den Wertpapieren verbundene Rechte
Durch die Wertpapiere erhalten die Inhaber der Wertpapiere bei Tilgung oder Ausübung Anspruch auf
Erhalt eines Auszahlungsbetrages und/oder eines Lieferbestandes.
Beschränkungen der Rechte
Die Emittentin ist unter den in den Emissionsbedingungen festgelegten Voraussetzungen zur
Kündigung der Wertpapiere und zu Anpassungen der Emissionsbedingungen berechtigt.
Status der Wertpapiere
Die Wertpapiere begründen direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin,
die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen
Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, vorbehaltlich jedoch eines Vorrangs, der
bestimmten nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten im Fall von
Abwicklungsmaßnahmen in Bezug auf die Emittentin oder im Fall der Auflösung, der Liquidation oder
der Insolvenz der Emittentin oder eines Vergleichs oder eines anderen der Abwendung der Insolvenz
dienenden Verfahrens gegen die Emittentin aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eingeräumt wird.
C.11
C.15
Antrag auf Zulassung
zum Handel, um die
Wertpapiere an einem
geregelten Markt oder
anderen gleichwertigen
Märkten zu platzieren,
wobei die betreffenden
Märkte zu nennen sind
Entfällt. Die Zulassung der Wertpapiere zu einem geregelten Markt an einer Börse wurde nicht
beantragt.
Beschreibung, wie der
Wert der Anlage durch
den
Wert
des
Basisinstruments/der
Basisinstrumente
beeinflusst wird, es sei
denn, die Wertpapiere
haben
eine
Mindeststückelung von
100 000 EUR
Mit diesem WAVE XXL Put-Optionsschein ohne festen Fälligkeitstermin können Anleger
überproportional (gehebelt) an der negativen Entwicklung des Basiswerts teilnehmen.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse, der
kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der Stuttgarter Wertpapierbörse, der
kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Im Gegenzug nehmen sie aber auch gehebelt an einer positiven Entwicklung des Basiswerts teil und
tragen zudem das Risiko einer sofortigen Laufzeitbeendigung (Barrieren-Ereignis) des WAVE XXL
Put-Optionsscheins, wenn der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt während des
Beobachtungszeitraums auf oder über der Barriere liegt. In diesem Fall erhalten Anleger als
Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den der von der
Emittentin festgestellte Stop-Loss-Referenzpreis den Basispreis unterschreitet. Liegt der Basiswert
zum jeweiligen Zeitpunkt auf oder über dem Basispreis – was insbesondere bei starker Bewegung
des Basiswerts zum Zeitpunkt des Barrieren-Ereignisses der Fall sein kann -, erhalten Anleger nur
den Mindestbetrag.
Bei Nichteintritt eines Barrieren-Ereignisses erhalten Anleger, nach Ausübung des Wertpapiers an
einem Ausübungstag oder Kündigung durch die Emittentin mit Wirkung zu einem Tilgungstag, am
Fälligkeitstag als Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den
der Schlussreferenzpreis den Basispreis unterschreitet.
Wegen des Fehlens einer festen Laufzeit wird der anfänglich geltende Basispreis
konstruktionsbedingt täglich um eine für die Emittentin anfallende Finanzierungskomponente
angepasst, auf Grundlage der jeweiligen Marktzinsen abzüglich eines von der Emittentin bei
Emission des Wertpapiers festgelegten Prozentsatzes.
Schließlich wird auch die anfänglich geltende Barriere an jedem nachfolgenden Anpassungstag so
angepasst, dass diese jeweils dem jeweils geltenden Basispreis abzüglich dem
Barrieren-Anpassungsbetrag entspricht. Der Barrieren-Anpassungsbetrag wiederum ist das Produkt
aus dem jeweils geltenden Basispreis und dem Barrieren-Anpassungssatz, wobei letzterer,
gegenüber dem Stand am Emissionstag, von der Emittentin an jedem Anpassungstag nach
vernünftigem Ermessen neu festgesetzt werden kann, um einen wertlosen Verfall des Wertpapiers
ohne jede Auszahlung nach Eintritt eines Barrieren-Ereignisses mit der gleichen Wahrscheinlichkeit
wie bei dessen Emission zu verhindern (unter Berücksichtigung insbesondere der Volatilität und
Liquidität des Basiswerts).
Während der Laufzeit erhalten Anleger keine laufenden Erträge wie z.B. Zinsen.
Anlegern stehen zudem keine Ansprüche auf den/aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte, Dividenden)
zu.
ISIN: DE000DM0Y192
Barriere
(am Emissionstag ) 1.830,00 Indexpunkte, wird nachfolgend an jedem
Anpassungstag angepasst.
Basispreis
(am Emissionstag) 1.887,00 Indexpunkte, wird nachfolgend täglich
um die Finanzierungskomponente angepasst.
Beendigungstag
Der früheste der folgenden Tage:
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 184
C.16
(a)
Wenn ein Barrieren-Ereignis eingetreten ist, der letzte Tag
des Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums;
(b)
Wenn der Wertpapierinhaber das Wertpapier ausgeübt hat
oder das Wertpapier als ausgeübt gilt, der entsprechende
Ausübungstag und
(c)
Wenn die Emittentin das Wertpapier kündigt, der
entsprechende Tilgungstag.
Beobachtungszeitraum
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag (08:00 Uhr
Ortszeit Frankfurt am Main) bis einschließlich zum maßgeblichen
Zeitpunkt für die Bestimmung des Schlussreferenzpreises am
Bewertungstag.
Bezugsverhältnis
0,01
Emissionstag
18. Januar 2017
Mindestbetrag
EUR 0,001 je Wertpapier
Stop-Loss-Referenzpreis
Ein von der Berechnungsstelle nach billigem Ermessen auf der
Grundlage der aus der Auflösung von Absicherungsgeschäften
erzielten Erlöse als der marktgerechte Preis des Basiswerts zu einem
von der Emittentin unter Berücksichtigung von Faktoren wie der
Liquidität des Basiswerts nach billigem Ermessen ausgewählten
Zeitpunkt innerhalb des
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums bestimmter Betrag.
Stop-Loss-ReferenzpreisBewertungszeitraum
Der Zeitraum ab Eintritt des Barrieren-Ereignisses bis maximal drei
Stunden danach.
Tilgungstag
Der bei Kündigung durch die Emittentin in der Kündigungsmitteilung
angegebene Tag.
Wertstellungstag bei
Emission
20. Januar 2017
Verfalltag
oder Fälligkeitstag:
Fälligkeitstermin
der
derivativen Wertpapiere
—
Ausübungstermin Ausübungstage:
oder
letzter
Referenztermin
Der vierte unmittelbar folgende Geschäftstag nach dem
Bewertungstag.
Bewertungstag:
Der Beendigungstag und falls dieser Tag kein Handelstag ist, der
nächstfolgende Handelstag.
Der auf den 7. Kalendertag folgende Geschäftstag im Februar jeden
Kalenderjahrs während des Zeitraums ab einschließlich dem
Wertstellungstag bei Emission.
C.17
Abrechnungsverfahren
Seitens der Emittentin fällige Auszahlungsbeträge werden zur Auszahlung an die Wertpapierinhaber
für
die
derivativen auf die jeweilige Clearingstelle übertragen.
Wertpapiere
Die Emittentin wird durch Zahlungen an die jeweilige Clearingstelle oder den von dieser/diesem
angegebenen Zahlungsempfänger in Höhe des gezahlten Betrages von ihren Zahlungsverpflichtungen
befreit.
C.18
Beschreibung
der Zahlung des Auszahlungsbetrages an die jeweiligen Wertpapierinhaber am Fälligkeitstag.
Tilgung bei derivativen
Wertpapieren
C.19
Ausübungspreis
endgültiger
Referenzpreis
Basiswerts
C.20
des
Art des Basiswerts und Typ:
Index
Angabe des Ortes, an
®
dem Informationen über Bezeichnung: TecDAX Index (Performance Index)
den Basiswert erhältlich ISIN:
DE0007203275
sind
Informationen zur historischen und fortlaufenden Wertentwicklung des Basiswerts und zu seiner
Volatilität sind auf der öffentlich zugänglichen Webseite unter www.ariva.de erhältlich.
Punkt
D.2
oder Schlussreferenzpreis : Der Referenzpreis am Bewertungstag.
Abschnitt D – Risiken
Zentrale Angaben zu den Anleger sind dem Risiko einer Insolvenz infolge einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der
zentralen Risiken, die Emittentin, d. h. dem Risiko einer vorübergehenden oder endgültigen Unfähigkeit zur termingerechten
der Emittentin eigen sind Erfüllung von Zins- und/oder Tilgungsverpflichtungen, ausgesetzt. Eine Bewertung dieses Risikos
wird mittels der Emittentenratings vorgenommen.
ISIN: DE000DM0Y192
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 185
Im Folgenden werden Faktoren beschrieben, die sich nachteilig auf die Profitabilität der Deutschen
Bank auswirken können:
ISIN: DE000DM0Y192
•
Ein gedämpftes Wirtschaftswachstum in jüngster Zeit und Unsicherheiten hinsichtlich der
künftigen Wachstumsaussichten haben negative Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage
einiger Geschäftsbereiche der Deutschen Bank, während die Margen zahlreicher
Geschäftsbereiche der Deutschen Bank aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus und des
Wettbewerbs im Finanzdienstleistungssektor unter Druck geraten sind. Sollten diese
Bedingungen anhalten oder sich verschlechtern, könnte dies das Geschäft, die Ertragslage oder
die strategischen Ziele der Deutschen Bank beeinträchtigen.
•
Die steigende Attraktivität anti-europäischer politischer Bewegungen für Wähler in einigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union könnte zu einer teilweisen Rückabwicklung der
europäischen Integration führen. Insbesondere hat das Vereinigte Königreich am 23. Juni 2016 in
einem nationalen Referendum für einen Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. Das
Referendum ist nicht rechtlich verbindlich und der Zeitpunkt, wann die EU-Mitgliedschaft des
Vereinigten Königreichs endet, hängt vom Ergebnis der Verhandlungen über den Austritt ab, die
beginnen, wenn das Vereinigte Königreich beim Europäischen Rat formal ein Austrittsgesuch
stellt. Angesichts dieser und anderer Unsicherheiten in Zusammenhang mit einem EU-Austritt
des Vereinigten Königreichs ist es schwierig, die genauen Auswirkungen auf die Deutsche Bank
abzuschätzen. Jedoch könnten die Entwicklungen im Vereinigten Königreich oder eine Eskalation
politischer Risiken in anderen EU-Mitgliedstaaten das Vertrauen in die Europäische Union und
ihren Binnenmarkt sowie die Eurozone untergraben und, einzeln oder in Wechselwirkung
miteinander, möglicherweise zu einer Abschwächung des Geschäftsvolumens, Abschreibungen
von Vermögenswerten und Verlusten in allen Geschäftsbereichen der Deutschen Bank führen.
Die Möglichkeiten der Deutschen Bank, sich gegen diese Risiken abzusichern, sind begrenzt.
•
Die Deutsche Bank könnte gezwungen sein, Abschreibungen auf den Bestand von Forderungen
gegen europäische und andere Staaten vorzunehmen, wenn die europäische Staatsschuldenkrise
wieder auflebt. Die Kreditausfallabsicherungen, die die Deutsche Bank eingegangen ist, um ihr
Kreditrisiko gegenüber betroffenen Staaten zu steuern, könnten zum Ausgleich dieser Verluste
nicht ausreichen.
•
Die Deutsche Bank hat einen steten Bedarf an Liquidität, um ihre Geschäftsaktivitäten zu
refinanzieren. Sie könnte von Phasen eines marktweiten oder bankenspezifischen
Liquiditätsengpasses betroffen sein, und die ihr zur Verfügung stehende Liquidität könnte sich als
nicht ausreichend erweisen, selbst wenn ihr zugrunde liegendes Geschäft stark bleibt.
•
Bereits umgesetzte sowie geplante aufsichtsrechtliche Reformen als Antwort auf die Schwäche
des Finanzsektors haben zusammen mit der allgemein verstärkten regulatorischen
Überwachung eine erhebliche Unsicherheit für die Deutsche Bank geschaffen und könnten ihr
Geschäft sowie ihre Fähigkeit zur Umsetzung ihrer strategischen Pläne beeinträchtigen.
•
Gesetzliche Vorschriften zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und
Wertpapierfirmen könnten sich erheblich auf die Geschäftstätigkeit der Deutschen Bank
auswirken und zu Verlusten für ihre Aktionäre und Gläubiger führen, wenn die zuständigen
Behörden Abwicklungsmaßnahmen im Hinblick auf die Deutsche Bank anordnen.
•
Änderungen der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen verlangen von der
Deutschen Bank eine erhöhte Kapitalunterlegung und könnten ihr Geschäftsmodell, die Finanzund Ertragslage und das generelle Wettbewerbsumfeld, in dem sie sich bewegt, wesentlich
beeinflussen. Annahmen im Markt, die Deutsche Bank könnte ihre Kapitalanforderungen nicht mit
einem angemessenen Puffer einhalten, oder Forderungen nach einer Kapitalausstattung über das
erforderliche Maß hinaus könnten die Auswirkungen der vorgenannten Faktoren auf ihr Geschäft
und ihr Ergebnis noch verstärken.
•
Vorschriften in den Vereinigten Staaten und in Deutschland sowie Vorschläge der Europäischen
Union in Bezug auf ein Verbot des Eigenhandels oder dessen Abtrennung vom Einlagengeschäft
könnten wesentliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Deutschen Bank haben.
•
Andere im Zuge der Finanzkrise verabschiedete oder vorgeschlagene aufsichtsrechtliche
Reformen, beispielsweise umfassende neue Vorschriften hinsichtlich der Tätigkeit der
Deutschen Bank bezüglich des Derivategeschäfts, Bankenabgaben, Einlagensicherung oder eine
mögliche Finanztransaktionssteuer, könnten zu einer wesentlichen Erhöhung der betrieblichen
Aufwendungen der Deutschen Bank führen und sich nachteilig auf ihr Geschäftsmodell auswirken.
•
Nachteilige Marktbedingungen, ein historisch niedriges Preisniveau, Volatilität und die
Zurückhaltung der Anleger haben sich auf die Erträge und Gewinne der Deutschen Bank bereits
erheblich nachteilig ausgewirkt und können auch in der Zukunft erhebliche nachteilige
Auswirkungen haben. Dies gilt insbesondere für das Investmentbanking, das Brokerage-Geschäft
und andere kommissions- und gebührenabhängige Geschäftsbereiche. Die Deutsche Bank hat
infolgedessen bereits erhebliche Verluste in den Bereichen Trading und Investment erlitten, die
sich auch in Zukunft fortsetzen könnten.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 186
D.6
Zentrale Angaben zu den
zentralen Risiken, die
den Wertpapieren eigen
sind
sowie
Risikohinweis
darauf,
ISIN: DE000DM0Y192
•
Die Deutsche Bank hat im April 2015 die nächste Phase ihrer Strategie, die Strategie 2020,
verkündet und weitere Details hierzu im Oktober 2015 bekannt gegeben. Sollte es der Deutschen
Bank nicht gelingen, ihre strategischen Ziele erfolgreich umzusetzen, könnte dies dazu führen,
dass sie nicht in der Lage ist, ihre finanziellen Ziele zu erreichen, oder Verluste, eine sinkende
Profitabilität oder eine Erosion ihrer Kapitalbasis erleidet, und ihre Finanz- und Ertragslage sowie
ihr Aktienkurs wesentlich nachteilig beeinflusst werden.
•
Als Teil der Strategie 2020 hat die Deutsche Bank ihre Absicht verkündet, die Deutsche
Postbank AG (zusammen mit ihren Tochtergesellschaften: „Postbank“) zu entkonsolidieren. Die
Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, die Postbank zu einem für sie vorteilhaften Preis,
zu sonstigen für sie vorteilhaften Bedingungen oder überhaupt zu veräußern, und könnte
erhebliche Verluste aufgrund ihrer Postbank-Beteiligung oder einer Veräußerung der Postbank
erleiden.
•
Die Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, nicht zum Kerngeschäft gehörende
Vermögenswerte zu für sie vorteilhaften Konditionen oder überhaupt zu verkaufen. Aus solchen
nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögenswerten sowie anderen Investitionen könnten
unabhängig von der Marktentwicklung erhebliche Verluste entstehen.
•
Die Deutsche Bank ist in einem Umfeld tätig, in dem der Grad der Regulierung bereits hoch ist
und noch weiter zunimmt und das darüber hinaus für Rechtsstreitigkeiten anfällig ist, so dass sie
Schadensersatzansprüchen und anderen Kosten, deren Höhe beträchtlich und schwierig
abzuschätzen sein kann, sowie rechtlichen, aufsichtsrechtlichen Sanktionen und
Reputationsschädigungen ausgesetzt sein kann.
•
Die Deutsche Bank ist gegenwärtig Adressat globaler Untersuchungen verschiedener Aufsichtsund Strafverfolgungsbehörden sowie damit zusammenhängender Zivilklagen in Bezug auf
mögliches Fehlverhalten. Der Ausgang dieser Vorgänge lässt sich nicht vorhersehen und kann
sich wesentlich nachteilig auf die Ertrags- und Finanzlage der Deutschen Bank sowie ihre
Reputation auswirken.
•
Die Deutsche Bank ist im Rahmen ihres nicht klassischen Kreditgeschäfts Kreditrisiken
ausgesetzt, die erheblich über die Risiken aus dem klassischen Bankkreditgeschäft hinausgehen.
•
Infolge von Veränderungen des Zeitwertes (Fair Value) ihrer Finanzinstrumente hat die
Deutsche Bank Verluste erlitten und könnte weitere Verluste erleiden.
•
Ungeachtet bestehender Grundsätze, Verfahren und Methoden zur Überwachung von Risiken ist
die Deutsche Bank unerkannten und nicht vorhergesehenen Risiken ausgesetzt, die zu
erheblichen Verlusten führen könnten.
•
Operationelle Risiken (das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das
Versagen von internen Verfahren (einschließlich Arbeits-, Organisations- und Kontrollverfahren),
Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse (z.B. strafbare Handlungen oder
Naturkatastrophen) verursacht werden, einschließlich Rechtsrisiken) können das Geschäft der
Deutschen Bank beeinträchtigen und zu erheblichen Verlusten führen.
•
Die operationellen Systeme der Deutschen Bank sind zunehmend dem Risiko von
Cyberangriffen und sonstiger Internetkriminalität ausgesetzt, die wesentliche Verluste von
Kundendaten zur Folge haben könnten, was zu einer Reputationsschädigung der Deutschen Bank,
zur Verhängung von aufsichtsrechtlichen Sanktionen sowie zu finanziellen Verlusten führen
könnte.
•
Der Umfang der Clearing-Geschäfte der Deutschen Bank setzt sie erhöhten Gefahren
erheblicher Verluste aus, sollten ihre Systeme nicht ordnungsgemäß funktionieren.
•
Die Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, Akquisitionsmöglichkeiten zu identifizieren
und Akquisitionen durchzuführen. Sowohl Akquisitionen als auch das Absehen von Zukäufen
können die Ertragslage und den Aktienkurs der Deutschen Bank erheblich beeinträchtigen.
•
Intensiver Wettbewerb auf dem deutschen Heimatmarkt der Deutschen Bank sowie auf den
internationalen Märkten könnte die Erträge und die Profitabilität der Deutschen Bank wesentlich
beeinträchtigen.
•
Transaktionen mit Geschäftspartnern in Ländern, die vom State Department der Vereinigten
Staaten als Staaten eingeordnet werden, die den Terrorismus unterstützen, oder mit Personen,
die Gegenstand von Wirtschaftssanktionen der Vereinigten Staaten sind, könnten mögliche
Kunden und Investoren davon abhalten, mit der Deutschen Bank Geschäfte zu machen oder in
ihre Wertpapiere zu investieren, ihrer Reputation schaden oder zur aufsichtsrechtlichen
Maßnahmen führen, die ihr Geschäft wesentlich beeinträchtigen könnten.
An den Basiswert gekoppelte Wertpapiere
In regelmäßigen Abständen und/oder bei Ausübung oder Tilgung der Wertpapiere zu zahlende
Beträge bzw. zu liefernde Vermögenswerte sind an den Basiswert gekoppelt, der einen oder mehrere
Referenzwert(e) umfassen kann. Der Kauf von oder die Anlage in an den Basiswert gekoppelte
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 187
dass der Anleger seinen Wertpapiere beinhaltet erhebliche Risiken.
Kapitaleinsatz ganz oder
teilweise verlieren könnte Die Wertpapiere sind keine herkömmlichen Wertpapiere und daher mit verschiedenen besonderen
Anlagerisiken verbunden, über die sich potenzielle Anleger vor einer Anlage vollständig im Klaren
sein sollten. Potenzielle Anleger in die Wertpapiere sollten mit Wertpapieren vertraut sein, die
ähnliche Merkmale aufweisen, alle Unterlagen vollständig überprüfen, die Emissionsbedingungen der
Wertpapiere lesen und verstehen sowie sich über die Art und den Umfang des Exposure in Bezug auf
das Verlustrisiko im Klaren sein.
Potenzielle Anleger sollten sicherstellen, dass sie die jeweilige Formel, auf deren Basis die zu
zahlenden Beträge bzw. die zu liefernden Vermögenswerte berechnet werden, verstehen, und, falls
erforderlich, ihren/ihre persönlichen Berater zu Rate ziehen.
Mit dem Basiswert verbundene Risiken
Wegen des Einflusses des Basiswerts auf den Anspruch aus dem Wertpapier sind Anleger, wie bei
einer Direktanlage in den Basiswert, sowohl während der Laufzeit als auch zum Laufzeitende Risiken
ausgesetzt, die auch mit einer Anlage in den jeweiligen Index allgemein verbunden sind.
Währungsrisiken
Ein Wechselkursrisiko besteht für Anleger, wenn die Abwicklungswährung nicht ihre Heimatwährung
ist.
Vorzeitige Beendigung
Die Emissionsbedingungen der Wertpapiere enthalten eine Bestimmung, laut derer die Wertpapiere
von der Emittentin bei Erfüllung bestimmter Bedingungen vorzeitig getilgt werden können. Folglich
können die Wertpapiere einen niedrigeren Marktwert aufweisen als ähnliche Wertpapiere ohne ein
solches Tilgungsrecht der Emittentin. Während des Zeitraums, in dem die Wertpapiere auf diese
Weise getilgt werden können, steigt der Marktwert der Wertpapiere im Allgemeinen nicht wesentlich
über den Preis, zu dem sie zurückgezahlt, getilgt oder gekündigt werden können. Dies gilt auch, wenn
die Emissionsbedingungen der Wertpapiere eine automatische Tilgung oder Kündigung der
Wertpapiere vorsehen (z. B. Knock-out- bzw. Auto-Call-Option).
Vorzeitige Kündigung durch die Emittentin
Die Emittentin ist berechtigt, die Wertpapiere gemäß den Emissionsbedingungen vorzeitig zu
kündigen und zu einem in den Emissionsbedingungen festgelegten Auszahlungsbetrag
zurückzuzahlen bzw. zu tilgen. Dieser Betrag kann unter dem Marktwert der Wertpapiere und dem
investierten Betrag liegen.
Instrument der Gläubigerbeteiligung und sonstige Abwicklungsmaßnahmen
Stellt die zuständige Behörde fest, dass die Emittentin ausfällt oder wahrscheinlich ausfällt und sind
bestimmte weitere Bedingungen erfüllt, so hat die zuständige Abwicklungsbehörde die Befugnis zur
teilweisen oder vollständigen Herabschreibung des Nennwerts der Wertpapiere beziehungsweise der
Ansprüche aus den Wertpapieren sowie von Zinsen oder sonstigen Beträgen in Bezug auf die
Wertpapiere, zur Umwandlung der Wertpapiere in Anteile oder sonstige Instrumente des harten
Kernkapitals (diese Herabschreibungs- und Umwandlungsbefugnisse werden üblicherweise als
„Instrument der Gläubigerbeteiligung“ bezeichnet), oder zur Anwendung sonstiger
Abwicklungsmaßnahmen, unter anderem einer Übertragung der Wertpapiere auf einen anderen
Rechtsträger oder einer Änderung der Bedingungen der Wertpapiere bzw. deren Löschung.
Risiken zum Laufzeitende
Liegt der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt während des Beobachtungszeitraums auf oder über der
Barriere, tritt beim WAVE XXL Put-Optionsschein das Barrieren-Ereignis ein und die Laufzeit des
WAVE XXL Put-Optionsscheins endet sofort. Eine Kurserholung ist ausgeschlossen. In diesem Fall
wird der Auszahlungsbetrag auf Grundlage der Differenz zwischen Basispreis und Wert des
Basiswerts im Zeitraum nach Eintritt des Barrieren-Ereignisses bestimmt, und Anleger verlieren bis
auf den Mindestbetrag u. U. ihren gesamten Anlagebetrag oder einen Großteil davon. Andernfalls
erleiden Anleger einen Verlust, wenn der Basiswert am Bewertungstag so nahe am Basispreis liegt,
dass der Auszahlungsbetrag unter dem Erwerbspreis des WAVE XXL Put-Optionsscheins liegt. Das
Barrieren-Ereignis kann jederzeit während der Handelszeiten des Basiswerts eintreten;
gegebenenfalls auch außerhalb der Handelszeiten des WAVE XXL Put-Optionsscheins.
Möglicher Totalverlust
Ist kein Mindestauszahlungsbetrag vorgesehen, erleiden Anleger unter Umständen einen Totalverlust
ihrer Anlage in das Wertpapier.
Auch wenn ein Mindestauszahlungsbetrag vorgesehen ist, erleiden Anleger unter Umständen einen
Verlust, der einem Totalverlust ihrer Anlage in das Wertpapier nahezu gleichkommt.
Punkt
ISIN: DE000DM0Y192
Abschnitt E – Angebot
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 188
E.2b
Gründe für das Angebot, Entfällt. Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken sind die Gründe für das Angebot.
Zweckbestimmung der
Erlöse,
geschätzte
Nettoerlöse
E.3
Angebotskonditionen
Bedingungen für das Angebot:
Entfällt. Das Angebot unterliegt keinen Bedingungen.
Anzahl der Wertpapiere :
bis zu 100.000.000 Wertpapiere
Angebotszeitraum:
Das Angebot der Wertpapiere beginnt am 18. Januar 2017
(08:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main) und endet am 24.
August 2017.
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Anzahl der
angebotenen Wertpapiere, gleich aus welchem Grund, zu
verringern.
Stornierung der
Wertpapiere:
Emission
der Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Emission der
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu stornieren.
Vorzeitige Beendigung des
Angebotszeitraums für die
Wertpapiere:
Die Emittentin behält sich vor, den Angebotszeitraum, gleich
aus welchem Grund, vorzeitig zu beenden.
Mindestzeichnungsbetrag für
Anleger:
Entfällt. Es gibt keinen Mindestzeichnungsbetrag für Anleger.
Höchstzeichnungsbetrag für
Anleger:
Entfällt. Es gibt keinen Höchstzeichnungsbetrag für Anleger.
Beschreibung des
Antragsverfahrens:
Entfällt. Es ist kein Antragsverfahren vorgesehen.
Möglichkeit zur Reduzierung des
Zeichnungsbetrags und
Rückerstattungsverfahren bei zu
hohen Zahlungen der Antragsteller:
Entfällt.
Eine
Möglichkeit
zur
Reduzierung
des
Zeichnungsbetrags und ein Rückerstattungsverfahren bei zu
hohen Zahlungen der Antragsteller sind nicht vorgesehen.
Angaben zu Verfahren und Fristen Entfällt. Ein Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung
für Bezahlung und Lieferung der
der Wertpapiere sind nicht vorgesehen.
Wertpapiere:
Verfahren und Zeitpunkt für die Entfällt. Ein Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der
Veröffentlichung der Ergebnisse Ergebnisse des Angebots ist nicht vorgesehen.
des Angebots:
Verfahren für die Ausübung von Entfällt. Ein Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten,
Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit die Übertragbarkeit von Zeichnungsrechten und der Umgang
von
Zeichnungsrechten
und mit nicht ausgeübten Zeichnungsrechten sind nicht vorgesehen.
Umgang mit nicht ausgeübten
Zeichnungsrechten:
Kategorien potenzieller Anleger, für
die das Angebot der Wertpapiere
gilt, und Angaben zur möglichen
Beschränkung
des
Angebots
einzelner Tranchen auf bestimmte
Länder:
Qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie und
Nicht-Qualifizierte Anleger.
Das Angebot kann an alle Personen in Deutschland und
Österreich erfolgen, die alle anderen in dem Basisprospekt
angegebenen oder anderweitig von der Emittentin und/oder den
jeweiligen
Finanzintermediären
festgelegten
Anlagebedingungen erfüllen. In anderen Ländern des EWR
erfolgt das Angebot ausschließlich gemäß einer
Ausnahmeregelung, die eine Befreiung von der Prospektpflicht
gemäß der Prospektrichtlinie in der jeweils nationalrechtlichen
Umsetzung vorsieht.
Verfahren für die Mitteilung des Entfällt. Es ist kein Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten
zugeteilten
Betrags
an
die Betrags an die Antragsteller vorgesehen.
Antragsteller und Informationen
dazu, ob bereits vor Erhalt der
entsprechenden Mitteilung mit den
Wertpapieren gehandelt werden
darf:
Emissionspreis:
ISIN: DE000DM0Y192
Der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am
Emissionstag festgelegt und anschließend kontinuierlich
angepasst.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 189
Betrag der Gebühren und Steuern, Entfällt. Es gibt keine Gebühren und Steuern, die speziell für
die speziell für Zeichner oder Zeichner oder Käufer anfallen.
Käufer anfallen:
Name(n) und Adresse(n) (sofern Entfällt.
der Emittentin bekannt) der
Platzierungsstellen
in
den
verschiedenen Ländern, in denen
das Angebot erfolgt:
Name und Anschrift der Zahlstelle: In Deutschland:
Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
In Österreich:
Deutsche Bank AG, Niederlassung Wien
Fleischmarkt 1
1010 Wien
Österreich
Name
und
Anschrift
Berechnungsstelle:
der Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
E.4
Für die Emission/das Der Emittentin sind keine an der Emission der Wertpapiere beteiligten Personen bekannt, die ein
Angebot
wesentliche wesentliches Interesse an dem Angebot haben.
Interessen,
einschließlich
Interessenkonflikten
E.7
Schätzung der Ausgaben, Entfällt. Dem Anleger werden von der Emittentin oder dem Anbieter keine Ausgaben in Rechnung
die dem Anleger vom gestellt.
Emittenten oder Anbieter
in Rechnung gestellt
werden
ISIN: DE000DM0Y192
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 190
Endgültige Bedingungen Nr. 116494 vom 17. Januar 2017
DEUTSCHE BANK AG
Emission von bis zu 100.000.000 WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Put-Optionsscheinen (entspricht Produkt Nr. 26 im Basisprospekt)
bezogen auf den TecDAX ® Index
(die "Wertpapiere")
im Rahmen des
-Programms für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und Schuldverschreibungen
Emissionspreis: der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am Emissionstag festgelegt und anschließend kontinuierlich angepasst.
WKN / ISIN: DM0Y1A / DE000DM0Y1A3
Dieses Dokument stellt die Endgültigen Bedingungen für die hierin beschriebenen Wertpapiere dar und enthält folgende Teile:
Übersicht über das Wertpapier
Emissionsbedingungen (Produktbedingungen)
Weitere Informationen zum Angebot der Wertpapiere
Emissionsspezifische Zusammenfassung
Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des Artikels 5 (4) der Prospektrichtlinie erstellt und müssen in
Verbindung mit dem Basisprospekt vom 24. August 2016 (einschließlich der per Verweis einbezogenen Dokumente), wie durch die
Nachträge vom 19. September 2016, 13. Oktober 2016, 14. November 2016, 22. Dezember 2016 und 05. Januar 2017 ergänzt (der
"Basisprospekt") gelesen werden. Begriffe, die in diesem Dokument nicht anderweitig definiert sind, haben die ihnen in den
Allgemeinen Bedingungen der Wertpapierbedingungen zugewiesene Bedeutung. Die vollständigen Informationen über die
Emittentin und die Wertpapiere enthält nur der kombinierte Inhalt dieser Endgültigen Bedingungen und des Basisprospekts. Eine
Zusammenfassung der einzelnen Emission ist diesen Endgültigen Bedingungen angehängt.
Der Basisprospekt vom 24. August 2016, etwaige Nachträge sowie die Endgültigen Bedingungen, zusammen mit ihren
Übersetzungen oder den Übersetzungen der Zusammenfassung in der durch die jeweiligen Endgültigen Bedingungen
vervollständigten und konkretisierten Fassung, werden gemäß Artikel 14 (2)(c) der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG in der
geänderten Fassung), wie sie durch die jeweiligen Bestimmungen der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt worden ist, auf der Webseite
der Emittentin (www.xmarkets.db.com) sowie (i) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel an der Luxembourg Stock
Exchange auf der Webseite der Luxembourg Stock Exchange (www.bourse.lu), (ii) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum
Handel an der Borsa Italiana auf deren Webseite (www.borsaitaliana.it), (iii) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel
im regulierten Markt der Euronext Lissabon oder im Falle eines öffentlichen Angebots der Wertpapiere in Portugal auf der
Webseite der portugiesischen Börsenaufsichtsbehörde (Comissão do Mercado de Valores Mobiliários) (www.cmvm.pt), (iv) im
Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel an einer spanischen Wertpapierbörse oder der AIAF auf der Webseite der
spanischen Börsenaufsichtsbehörde (Comisión Nacional del Mercado de Valores) (www.cnmv.es) veröffentlicht.
Zusätzlich ist der Basisprospekt vom 24. August 2016 am Sitz der Emittentin Deutsche Bank AG, Große Gallusstraße 10-14, 60311
Frankfurt am Main kostenlos erhältlich.
Der obengenannte Basisprospekt vom 24. August 2016, unter dem die in diesen Endgültigen Bedingungen beschriebenen
Wertpapiere begeben werden, verliert am 24. August 2017 seine Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt sind diese Endgültigen
Bedingungen im Zusammenhang mit dem jeweils aktuellen Basisprospekt für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und
Schuldverschreibungen der Deutsche Bank AG zu lesen, der dem Basisprospekt vom 24. August 2016 nachfolgt. Der jeweils
aktuelle Basisprospekt für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und Schuldverschreibungen wird auf der Internetseite
www.xmarkets.db.com veröffentlicht.
10.
EndgültigeBedingungenNr. 116494vom 17. Januar 2017für WAVE XXL Put-Optionsscheinebezogenauf den TecDAX® Index
WKN/ISIN: DM0Y1A / DE000DM0Y1A3
ISIN: DE000DM0Y1A3
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 191
Wave XXL
Übersicht über das Wertpapier
1. Produktbeschreibung / Funktionsweise
● Produktgattung
WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Put-Optionsschein / Inhaberschuldverschreibung
● Markterwartung
Der WAVE XXL Put-Optionsschein richtet sich an Anleger, die davon ausgehen, dass der Stand des TecDAX ® Index fällt.
● Allgemeine Darstellung der Funktionsweise
Produktbeschreibung
Mit diesem WAVE XXL Put-Optionsschein ohne festen Fälligkeitstermin können Anleger überproportional (gehebelt) an der negativen
Entwicklung des Basiswerts teilnehmen.
Im Gegenzug nehmen sie aber auch gehebelt an einer positiven Entwicklung des Basiswerts teil und tragen zudem das Risiko einer
sofortigen Laufzeitbeendigung (Barrieren-Ereignis) des WAVE XXL Put-Optionsscheins, wenn der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt
während des Beobachtungszeitraums auf oder über der Barriere liegt. In diesem Fall erhalten Anleger als Auszahlungsbetrag den mit dem
Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den der von der Emittentin festgestellte Stop-Loss-Referenzpreis den Basispreis
unterschreitet. Liegt der Basiswert zum jeweiligen Zeitpunkt auf oder über dem Basispreis – was insbesondere bei starker Bewegung des
Basiswerts zum Zeitpunkt des Barrieren-Ereignisses der Fall sein kann -, erhalten Anleger nur den Mindestbetrag .
Bei Nichteintritt eines Barrieren-Ereignisses erhalten Anleger, nach Ausübung des Wertpapiers an einem Ausübungstag oder Kündigung
durch die Emittentin mit Wirkung zu einem Tilgungstag, am Fälligkeitstag als Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis
multiplizierten Betrag, um den der Schlussreferenzpreis den Basispreis unterschreitet.
Wegen des Fehlens einer festen Laufzeit wird der anfänglich geltende Basispreis konstruktionsbedingt täglich um eine für die Emittentin
anfallende Finanzierungskomponente angepasst, auf Grundlage der jeweiligen Marktzinsen abzüglich eines von der Emittentin bei
Emission des Wertpapiers festgelegten Prozentsatzes.
Schließlich wird auch die anfänglich geltende Barriere an jedem nachfolgenden Anpassungstag so angepasst, dass diese jeweils dem
jeweils geltenden Basispreis abzüglich dem Barrieren-Anpassungsbetrag entspricht. Der Barrieren-Anpassungsbetrag wiederum ist das
Produkt aus dem jeweils geltenden Basispreis und dem Barrieren-Anpassungssatz, wobei letzterer, gegenüber dem Stand am
Emissionstag, von der Emittentin an jedem Anpassungstag nach vernünftigem Ermessen neu festgesetzt werden kann, um einen
wertlosen Verfall des Wertpapiers ohne jede Auszahlung nach Eintritt eines Barrieren-Ereignisses mit der gleichen Wahrscheinlichkeit
wie bei dessen Emission zu verhindern (unter Berücksichtigung insbesondere der Volatilität und Liquidität des Basiswerts ).
Während der Laufzeit erhalten Anleger keine laufenden Erträge wie z.B. Zinsen.
Anlegern stehen zudem keine Ansprüche auf den/aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte, Dividenden) zu.
2. Risiken
Für eine Beschreibung emissionsspezifischer Risiken siehe Abschnitt "II. Risikofaktoren" des Basisprospekts und die Punkte D.2 und D.6
der den Endgültigen Bedingungen beigefügten emissionsspezifischen Zusammenfassung.
3. Verfügbarkeit
● Handelbarkeit
Nach dem Emissionstag kann der WAVE XXL Put-Optionsschein in der Regel börslich oder außerbörslich erworben oder verkauft
werden.
Die Emittentin wird für den WAVE XXL Put-Optionsschein unter normalen Marktbedingungen fortlaufend indikative (unverbindliche) Anund Verkaufspreise stellen (Market Making). Hierzu ist sie jedoch rechtlich nicht verpflichtet. In außergewöhnlichen Marktsituationen oder
bei technischen Störungen kann ein Erwerb bzw. Verkauf des WAVE XXL Put-Optionsscheins vorübergehend erschwert oder nicht
möglich sein.
● Marktpreisbestimmende Faktoren während der Laufzeit
Insbesondere folgende Faktoren können wertmindernd auf den WAVE XXL Put-Optionsschein wirken:
•
der Stand des Basiswerts steigt
Umgekehrt können die Faktoren wertsteigernd auf den WAVE XXL Put-Optionsschein wirken. Einzelne Marktfaktoren können sich
gegenseitig verstärken oder aufheben.
Für eine Beschreibung der Risiken in Zusammenhang mit marktpreisbestimmenden Faktoren während der Laufzeit siehe Abschnitt "3.
Marktpreisbestimmende Faktoren" unter "II.D. Risikofaktoren in Bezug auf den Markt im Allgemeinen" in dem Basisprospekt .
4. Kosten/Vertriebsvergütung
Preisbestimmung durch die Emittentin
ISIN: DE000DM0Y1A3
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 192
•
Sowohl der anfängliche Emissionspreis des WAVE XXL Put-Optionsscheins als auch die während der Laufzeit von der Emittentin
gestellten An- und Verkaufspreise beruhen auf internen Preisbildungsmodellen der Emittentin. Dementsprechend kommen die
während der Laufzeit gestellten Preise anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage
zustande. Insbesondere ist in den Preisen eine Marge enthalten, welche die Emittentin nach freiem Ermessen festsetzt und die neben
dem Ertrag der Emittentin u.a. die Kosten für die Strukturierung des WAVE XXL Put-Optionsscheins und gegebenenfalls für den
Vertrieb (Vertriebsvergütung) abdeckt.
Erwerbskosten
•
Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und seiner Bank (Kundenbank) zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart
(Festpreisgeschäft), so umfasst dieser Preis alle Erwerbskosten und enthält üblicherweise einen Erlös für die Bank (Kundenbank).
Andernfalls wird das Geschäft im Namen der Bank (Kundenbank) mit einem Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen
(Kommissionsgeschäft). Je nach Depotmodell der Bank des Anlegers (Kundenbank) kann das Entgelt für das Kommissionsgeschäft
beispielsweise als prozentualer Anteil des Erwerbspreises, gegebenenfalls auch mit einem Mindestbetrag und/oder einem
Höchstbetrag je Transaktion oder als ein transaktionsunabhängiger Festbetrag für einen festgelegten Zeitraum (monatlich,
quartalsweise etc.) vereinbart sein. Die Entgelte für das Kommissionsgeschäft sowie fremde Kosten und Auslagen werden in der
Wertpapierabrechnung gesondert ausgewiesen.
Laufende Kosten
•
Für die Verwahrung des WAVE XXL Put-Optionsscheins im Anlegerdepot fallen für den Anleger die mit der verwahrenden Bank
(Kundenbank) vereinbarten Kosten an (Depotentgelt). Weitere Erwerbsfolgekosten (z.B. Veräußerungskosten) können anfallen.
ISIN: DE000DM0Y1A3
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 193
Emissionsbedingungen
Die folgenden "Produktbedingungen" der Wertpapiere vervollständigen und konkretisieren für die jeweilige Serie der Wertpapiere die
Allgemeinen Bedingungen für die Zwecke dieser Serie von Wertpapieren. Die Produktbedingungen und die Allgemeinen Bedingungen bilden
zusammen die " Emissionsbedingungen " der jeweiligen Wertpapiere.
Bei Unstimmigkeiten zwischen diesen Produktbedingungen und den Allgemeinen Bedingungen sind diese Produktbedingungen für die Zwecke
der Wertpapiere maßgeblich.
Allgemeine Angaben
Typ des Wertpapiers
Optionsschein /
WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Put-Optionsschein
Typ: Put
ISIN
DE000DM0Y1A3
WKN
DM0Y1A
Emittentin
Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
Anzahl der Wertpapiere
bis zu 100.000.000 Wertpapiere
Emissionspreis
Der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am Emissionstag festgelegt und anschließend
kontinuierlich angepasst.
Basiswert
Basiswert
Typ:
Index
Bezeichnung:
TecDAX ® Index (Performance Index)
Sponsor oder Emittent:
Deutsche Börse AG
Referenzstelle:
Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main, Exchange Electronic Trading
Multi-Exchange Index:
Nicht zutreffend
ISIN:
DE0007203275
Produktdaten
Abwicklungsart
Zahlung
Abwicklungswährung
Euro ("EUR")
Auszahlungsbetrag
(1)
Wenn, nach Feststellung der Berechnungsstelle,
der Barrieren-Bestimmungsstand zu irgendeinem Zeitpunkt während
Beobachtungszeitraums der Barriere entsprach oder über der Barriere lag,
des
(ein solches Ereignis wird als " Barrieren-Ereignis " bezeichnet),
(Basispreis – Stop-Loss-Referenzpreis ) x Bezugsverhältnis ,
(2)
ansonsten:
(Basispreis – Schlussreferenzpreis ) x Bezugsverhältnis .
Der Auszahlungsbetrag entspricht jedoch mindestens dem Mindestbetrag .
Mindestbetrag
EUR 0,001 je Wertpapier
Bezugsverhältnis
0,01
Barrierenbestimmungsstand
BarrierenBestimmungsstand
Der von der Referenzstelle zu jedem Zeitpunkt an einem Beobachtungstermin während des
Beobachtungszeitraums notierte bzw. veröffentlichte Stand des Basiswerts (wie fortlaufend
berechnet und veröffentlicht, ausschließlich des auf der Grundlage der untertägigen Mittagsauktion
oder einer anderen untertägigen Auktion berechneten Standes), ungeachtet nachfolgend von der
Referenzstelle in Bezug hierauf veröffentlichter Korrekturen.
Liegt eine Marktstörung vor, die zu diesem Zeitpunkt an dem betreffenden Beobachtungstermin
noch andauert, so wird für diesen Zeitpunkt kein Barrieren-Bestimmungsstand berechnet.
Beobachtungstermin
Jeder Tag während des Beobachtungszeitraums .
Beobachtungszeitraum
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag (08:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main) bis
einschließlich zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Bestimmung des Schlussreferenzpreises am
Bewertungstag.
ISIN: DE000DM0Y1A3
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 194
Barriere
Barriere
(1)
Während des Zeitraums von einschließlich dem Emissionstag bis einschließlich zum
ersten Anpassungstag 1.840,00 Indexpunkte.
(2)
An jedem darauffolgenden Tag: ein von der Berechnungsstelle für den diesem Tag
unmittelbar vorangegangenen Anpassungstag bestimmter Betrag in Höhe:
von (a) minus (b) abgerundet auf eine ganze Einheit, wobei
(a)
dem für diesen Anpassungstag geltenden Basispreis und
(b)
dem Barrieren-Anpassungsbetrag
entspricht.
Mit Ausnahme des Emissionstages wird die Emittentin durch Veröffentlichung gemäß § 16 der
Allgemeinen Bedingungen die Barriere so bald wie praktikabel nach dem Anpassungstag bekannt
geben.
Barrieren-Anpassungsbetrag
In Bezug auf einen Anpassungstag , das Produkt aus:
(a)
dem Barrieren-Anpassungssatz und
(b)
dem für diesen Anpassungstag geltenden Basispreis ,
wobei der Barrieren-Anpassungsbetrag nicht unter einem gegebenenfalls festgelegten
Barrieren-Anpassungsmindestbetrag und nicht über einem gegebenenfalls festgelegten
Barrieren-Anpassungshöchstbetrag liegen darf.
Barrieren-Anpassungshöchstbetrag
20% des Basispreises
Barrieren-Anpassungsmindestbetrag
2% des Basispreises
Barrieren-Anpassungssatz
(1)
Am Emissionstag 3% und
(2)
in Bezug auf den jeweiligen Anpassungstag ein Prozentsatz, den die Emittentin nach billigen
Ermessen unter Berücksichtigung von ihr als angemessen erachteter Faktoren und mit dem
Ziel bestimmt, die Wahrscheinlichkeit, dass der Auszahlungsbetrag bei Eintritt eines
Barrieren-Ereignisses nicht null beträgt, gegenüber dem Emissionstag konstant zu halten.
Hierbei kann die Emittentin Faktoren wie die Volatilität und/oder Liquidität des Basiswerts
berücksichtigen.
Anpassungstag
Ab (ausschließlich) dem Emissionstag jeder der folgenden Tage: der zehnte Tag eines jeden
Monats oder, wenn einer dieser Tage kein Geschäftstag ist, der nächstfolgende Geschäftstag.
Basispreis
Basispreis
Wird täglich angepasst und ist
(1)
in Bezug auf den Emissionstag 1.897,00 Indexpunkte und
(2)
in Bezug auf jeden Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum ersten
Anpassungstag (einschließlich) die Summe aus
(3)
(a)
dem für den Emissionstag geltenden Basispreis und
(b)
der bis zu diesem Tag aufgelaufenen Finanzierungskomponente
in Bezug auf jeden Tag nach dem ersten Anpassungstag , zu jeder Zeit die Summe aus
(a)
dem für den jeweils unmittelbar vorangegangenen Anpassungstag geltenden Basispreis,
und
(b)
der bis zu diesem Tag aufgelaufenen Finanzierungskomponente.
Die Emittentin gibt den Basispreis gemäß § 16 der Allgemeinen Bedingungen so bald wie
praktikabel bekannt.
Finanzierungskomponente
In Bezug auf jeden Tag, das Produkt aus:
(1)
(a) minus (b), wobei
(a) der für den unmittelbar vorangegangenen Referenzzinssatz-Anpassungstag
festgelegten Referenzzinssatz und
(b) der Zinsbereinigungsfaktor
ist,
(2)
in Bezug auf einen Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum nachfolgenden
ersten Anpassungstag (einschließlich), der Basispreis am Emissionstag bzw.
in Bezug auf jeden Tag nach dem ersten Anpassungstag, der an dem unmittelbar
vorangegangenen Anpassungstag geltende Basispreis , und
(3)
ISIN: DE000DM0Y1A3
der Anzahl von Kalendertagen von dem diesem Tag unmittelbar vorangegangenen
Anpassungstag, bzw. für einen Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum
ersten Anpassungstag, vom Emissionstag (ausschließlich desselben), bis zu diesem Tag
(einschließlich desselben), geteilt durch 365.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 195
Referenzzinssatz
In Bezug auf einen Tag, der an dem diesem Tag unmittelbar vorangegangenen
Referenzzinssatz-Anpassungstag bzw. in Bezug auf einen Tag während des Zeitraums vom
Emissionstag bis zum ersten Referenzzinssatz-Anpassungstag (einschließlich desselben) der am
Emissionstag auf der Seite <EONIA=> des Informationsdienstleisters Thomson Reuters
veröffentlichte Zinssatz für Tagesgelder in Euro.
Referenzzinssatz-Anpassungstag
Ab (ausschließlich) dem Emissionstag jeder der folgenden Tage: der zehnte Tag eines jeden
Monats oder, wenn einer dieser Tage kein Geschäftstag ist, der nächstfolgende Geschäftstag.
Zinsbereinigungsfaktor
3%
Stop-Loss-Referenzpreis
Stop-Loss-Referenzpreis
Ein (als Geldgegenwert in der Abwicklungswährung zu betrachtender) Betrag, der von der
Berechnungsstelle nach billigem Ermessen auf der Grundlage der aus der Auflösung von
Absicherungsgeschäften erzielten Erlöse als der marktgerechte Stand des Basiswerts zu einem
von der Emittentin unter Berücksichtigung von Faktoren wie der Liquidität des Basiswerts nach
billigem
Ermessen
ausgewählten
Zeitpunkt
innerhalb
des
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums bestimmt wird.
Stop-Loss-ReferenzpreisBewertungszeitraum
Der Zeitraum ab Eintritt des Barrieren-Ereignisses bis maximal drei Stunden danach, wobei dieser
Zeitraum im Fall des Eintritts einer Marktstörung im Sinne von § 5 innerhalb dieses Zeitraums um
die
Dauer
der
Marktstörung
verlängert
wird.
Endet
der
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraum nach dem offiziellen Handelsschluss bzw., falls es
keinen offiziellen Handelsschluss gibt, nach dem Handels- oder Notierungsschluss an der
Referenzstelle, wird der Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraum am nächstfolgenden
Handelstag an dieser Referenzstelle um den Zeitraum verlängert, der andernfalls nach diesem
offiziellen Schluss gelegen hätte.
Schlussreferenzpreis
Schlussreferenzpreis
Der Referenzpreis am Bewertungstag.
Referenzpreis
In Bezug auf einen Tag ein (als Geldgegenwert in der Abwicklungswährung zu betrachtender)
Betrag entsprechend:
dem von bzw. bei der Referenzstelle an diesem Tag notierten bzw. veröffentlichten Maßgeblichen
Wert des Referenzpreises , wie in den Informationen zum Basiswert angegeben.
Maßgeblicher Wert des
Referenzpreises
Der offizielle Schlussstand des Basiswerts an der Referenzstelle.
Kündigung
Kündigungsrecht
Kündigungsrecht der Emittentin findet Anwendung.
Kündigungsperiode
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag.
Kündigungsfrist
4 Wochen
Wesentliche Termine
Emissionstag
18. Januar 2017
Wertstellungstag bei Emission
20. Januar 2017
Erster Börsenhandelstag
18. Januar 2017
Ausübungstage
Der auf den 7. Kalendertag folgende Geschäftstag im Februar jeden Kalenderjahrs während der
Ausübungsfrist.
Beendigungstag
Der früheste der folgenden Tage:
(a)
Wenn
ein
Barrieren-Ereignis
eingetreten
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums;
ist,
der
letzte
Tag
des
(b)
Wenn der Wertpapierinhaber das Wertpapier ausgeübt hat oder das Wertpapier als
ausgeübt gilt, der entsprechende Ausübungstag und
(c)
Wenn die Emittentin das Wertpapier kündigt, der entsprechende Tilgungstag .
Bewertungstag
Der Beendigungstag und falls dieser Tag kein Handelstag ist, der nächstfolgende Handelstag.
Fälligkeitstag
Der vierte unmittelbar folgende Geschäftstag nach dem Bewertungstag .
Weitere Angaben
Ausübungsart
Bermuda-Ausübungsart
Ausübungsfrist
Der Zeitraum ab einschließlich dem Wertstellungstag bei Emission.
Automatische Ausübung
Automatische Ausübung findet keine Anwendung.
Mindestausübungsbetrag
1 Wertpapier
ISIN: DE000DM0Y1A3
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 196
Ganzzahliger Ausübungsbetrag
1 Wertpapier
Geschäftstag
Ein Tag, an dem das Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer
(TARGET2)-System betriebsbereit ist und an dem jede maßgebliche Clearingstelle Zahlungen
abwickelt. Samstag und Sonntag gelten nicht als Geschäftstag .
Anwendbares Recht
deutsches Recht
ISIN: DE000DM0Y1A3
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 197
Weitere Informationen zum Angebot der Wertpapiere
NOTIERUNG UND HANDEL
Notierung und Handel
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der
Frankfurter Wertpapierbörse, der kein geregelter Markt im Sinne der
Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der
Stuttgarter Wertpapierbörse, der kein geregelter Markt im Sinne der
Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Die Zulassung der Wertpapiere zu einem geregelten Markt an einer
Börse wurde nicht beantragt.
Mindesthandelsvolumen
1 Wertpapier
Schätzung der Gesamtkosten für die Zulassung zum Handel
Nicht anwendbar
ANGEBOT VON WERTPAPIEREN
Mindestzeichnungsbetrag für Anleger
Nicht anwendbar
Höchstzeichnungsbetrag für Anleger
Nicht anwendbar
Der Angebotszeitraum
Das Angebot der Wertpapiere beginnt am 18. Januar 2017 (08:00 Uhr
Ortszeit Frankfurt am Main) und endet am 24. August 2017
(vorbehaltlich einer Verlängerung über diesen Termin hinaus durch
Veröffentlichung eines oder mehrerer Basisprospekte für die
Emission
von
Zertifikaten,
Optionsscheinen
und
Schuldverschreibungen, die dem Basisprospekt vom 24. August 2016
nachfolgen).
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Anzahl der angebotenen
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu verringern.
Stornierung der Emission der Wertpapiere:
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Emission der
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu stornieren.
Vorzeitige Beendigung des Angebotszeitraums für die Wertpapiere : Die Emittentin behält sich vor, den Angebotszeitraum, gleich aus
welchem Grund, vorzeitig zu beenden.
Bedingungen für das Angebot:
Nicht anwendbar
Beschreibung des Antragsverfahrens:
Nicht anwendbar
Möglichkeit zur Reduzierung des Zeichnungsbetrags und
Rückerstattungsverfahren bei zu hohen Zahlungen der Antragsteller:
Nicht anwendbar
Angaben zu Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung der Nicht anwendbar
Wertpapiere:
Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der Ergebnisse des Nicht anwendbar
Angebots:
Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit Nicht anwendbar
von Zeichnungsrechten und Umgang mit nicht ausgeübten
Zeichnungsrechten:
Kategorien potenzieller Anleger, für die das Angebot der Wertpapiere Qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie und
gilt, und Angaben zur möglichen Beschränkung des Angebots
Nicht-Qualifizierte Anleger.
einzelner Tranchen auf bestimmte Länder:
Das Angebot kann an alle Personen in Deutschland und Österreich
erfolgen, die alle anderen in dem Basisprospekt angegebenen oder
anderweitig von der Emittentin und/oder den jeweiligen
Finanzintermediären festgelegten Anlagebedingungen erfüllen. In
anderen Ländern des EWR erfolgt das Angebot ausschließlich gemäß
einer Ausnahmeregelung, die eine Befreiung von der Prospektpflicht
gemäß der Prospektrichtlinie in der jeweils nationalrechtlichen
Umsetzung vorsieht.
Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten Betrags an die
Nicht anwendbar
Antragsteller und Informationen dazu, ob bereits vor Erhalt der
entsprechenden Mitteilung mit den Wertpapieren gehandelt werden
darf:
ISIN: DE000DM0Y1A3
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 198
Betrag der Gebühren und Steuern, die speziell für Zeichner oder
Käufer anfallen:
Nicht anwendbar
Name(n) und Adresse(n) (sofern der Emittentin bekannt) der
Platzierungsstellen in den verschiedenen Ländern, in denen das
Angebot erfolgt.
Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen nicht anwendbar
Zustimmung zur Verwendung des Prospekts:
Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle
Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung).
Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der
Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der
Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 der Prospektrichtlinie
erfolgen.
GEBÜHREN
Von der Emittentin an die Vertriebsstellen gezahlte Gebühren
Nicht anwendbar
Bestandsprovision
Nicht anwendbar
Platzierungsgebühr
Nicht anwendbar
1
Von der Emittentin nach der Emission von den Wertpapierinhabern Nicht anwendbar
erhobene Gebühren
WERTPAPIERRATINGS
Rating
Die Wertpapiere verfügen über kein Rating.
INTERESSEN AN DER EMISSION BETEILIGTER NATÜRLICHER UND JURISTISCHER PERSONEN
Interessen an der Emission beteiligter natürlicher und juristischer
Personen
Der Emittentin sind keine an der Emission der Wertpapiere beteiligten
Personen bekannt, die ein wesentliches Interesse an dem Angebot
haben.
RANGFOLGE DER WERTPAPIERE
Rangfolge der Wertpapiere
1
Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere dem
Anwendungsbereich des § 46f Absatz 7 Kreditwesengesetz ("KWG")
und erfüllen die Kriterien als Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten,
wie in Abschnitt „III. Allgemeine Informationen zum Programm - C.
Allgemeine Beschreibung des Programms“ unter „Rangfolge der
Wertpapiere“ beschrieben. Anleger sollten jedoch beachten, dass es
im Falle eines Insolvenzverfahrens nach deutschem Recht oder einer
Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen gegen die Emittentin der
zuständigen Abwicklungsbehörde oder dem zuständigen Gericht
obliegt, zu entscheiden, ob die im Rahmen des Programms
begebenen unbesicherten und nicht nachrangigen Wertpapiere die
Kriterien als Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten oder als
Nicht-Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten erfüllen.
Die Emittentin zahlt ggf. Platzierungsgebühren und Bestandsprovisionen in Form von verkaufsbezogenen Provisionen an die jeweilige(n)
Vertriebsstelle(n). Alternativ kann die Emittentin der/den jeweiligen Vertriebsstelle(n) einen angemessenen Abschlag auf den Emissionspreis
(ohne Ausgabeaufschlag) gewähren. Bestandsprovisionen können laufend aus denin den Produktbedingungen erwähnten Verwaltungsgebühren
auf Grundlage des Basiswerts bestritten werden. Fungiert die Deutsche Bank AG sowohl als Emittentin als auch als Vertriebsstelle in
Verbindung mit dem Verkauf ihrer eigenen Wertpapiere, werden die entsprechenden Beträge der Vertriebseinheit der Deutsche Bank AG intern
gutgeschrieben. Weitere Informationen zu Preisen und Preisbestandteilen sind den Punkten 5 und 6 im Abschnitt E "Interessenkonflikte" von
Teil II (Risikofaktoren) des Basisprospekts zu entnehmen.
ISIN: DE000DM0Y1A3
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 199
ANGABEN ZUM BASISWERT
Informationen zum Basiswert, zur vergangenen und künftigen Wertentwicklung des Basiswerts und zu seiner Volatilität sind auf der öffentlich
zugänglichen Webseite unter www.ariva.de erhältlich.
Der Sponsor des Basiswerts bzw. jedes den Basiswert bildenden Index unterhält zudem unter folgender Adresse eine Webseite, auf der
weitere Informationen (einschließlich einer Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Index, bestehend, wie jeweils anwendbar, aus dem
Typ des Index, der Berechnungsmethode und –formel, einer Beschreibung des individuellen Auswahlprozesses der Indexbestandteile und der
Anpassungsregeln) zum Basiswert erhältlich sein können.
Index Sponsor
Deutsche Börse AG
Webseite:
www.deutsche-boerse.com
Index Disclaimer
Das Finanzinstrument wird von der Deutsche Börse AG („DBAG“) nicht gesponsert, gefördert, verkauft oder auf eine andere Art und Weise
unterstützt und die DBAG bietet keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung oder Zusicherung, weder hinsichtlich der
Ergebnisse aus einer Nutzung des Index oder der zugrunde liegenden Index-Daten noch hinsichtlich des Index-Stands zu einem bestimmten
Zeitpunkt bzw. an einem bestimmten Tag noch in sonstiger Hinsicht. Der Index und die zugrunde liegenden Index-Daten werden durch die
DBAG berechnet und veröffentlicht. Dennoch haftet die DBAG, soweit gesetzlich zulässig, nicht gegenüber Dritten für etwaige Fehler im Index
oder den zugrunde liegenden Index-Daten. Darüber hinaus besteht für die DBAG keine Verpflichtung gegenüber Dritten, einschließlich
Investoren, auf etwaige Fehler im Index hinzuweisen. Weder die Veröffentlichung des Index durch die DBAG noch die Lizenzierung des Index
oder der zugrunde liegenden Index-Daten für die Nutzung im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument oder anderen Wertpapieren oder
Finanzprodukten, die vom Index abgeleitet werden, stellt eine Empfehlung der DBAG zur Kapitalanlage dar oder beinhaltet in irgendeiner Weise
eine Zusicherung oder Meinung der DBAG hinsichtlich der Attraktivität einer Investition in dieses Produkt. Durch die DBAG als alleiniger
Rechteinhaberin an dem Index bzw. der zugrunde liegenden Index-Daten wurde dem Emittent des Finanzinstruments allein die Nutzung der
Index-Daten bzw. die Bezugnahme auf die Index-Daten im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument gestattet.
Veröffentlichung weiterer Angaben durch die Emittentin
Die Emittentin beabsichtigt nicht, weitere Angaben zum Basiswert bereitzustellen.
ISIN: DE000DM0Y1A3
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 200
LÄNDERSPEZIFISCHE ANGABEN:
Bundesrepublik Deutschland
Zahl- und Verwaltungsstelle in Deutschland
In Deutschland ist die Zahl- und Verwaltungsstelle die Deutsche Bank
AG. Die Zahl- und Verwaltungsstelle handelt über ihre
Hauptgeschäftsstelle in Frankfurt am Main, die sich zum
Emissionstag unter folgender Anschrift befindet: Taunusanlage 12,
60325 Frankfurt am Main, Deutschland.
Republik Österreich
Zahl- und Verwaltungsstelle in Österreich
ISIN: DE000DM0Y1A3
In Österreich ist die Zahl- und Verwaltungsstelle die Deutsche Bank
AG handelnd über ihre Niederlassung Wien, die sich zum
Emissionstag unter folgender Anschrift befindet: Fleischmarkt 1, 1010
Wien, Österreich.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 201
Anhang zu den Endgültigen Bedingungen
Emissionsspezifische Zusammenfassung
Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten "Punkten". Diese Punkte sind in den Abschnitten A - E
enthalten und nummeriert (A.1 – E.7).
Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die für eine Zusammenfassung dieses Typs von Wertpapieren und Emittent erforderlich sind. Da
einige Punkte nicht adressiert werden müssen, kann es Lücken in der Nummerierungsreihenfolge geben.
Auch wenn ein Punkt aufgrund des Typs von Wertpapieren und Emittent erforderlich sein kann, besteht die Möglichkeit, dass zu diesem Punkt
keine relevanten Informationen gegeben werden können. In diesem Fall wird eine kurze Beschreibung des Punktes mit der Erwähnung
"Entfällt" eingefügt.
Punkt
A.1
Abschnitt A – Einleitung und Warnhinweise
Warnhinweis
Warnhinweis, dass
• die Zusammenfassung als Einführung zum Prospekt verstanden werden sollte,
• der Anleger jede Entscheidung zur Anlage in die betreffenden Wertpapiere auf die Prüfung des
gesamten Prospekts stützen sollte,
• für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in einem Prospekt enthaltenen
Informationen geltend gemacht werden, der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der
einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten
für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben könnte und
• die Deutsche Bank Aktiengesellschaft in ihrer Funktion als Emittentin, die die Verantwortung für
die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon übernommen hat und von
der der Erlass der Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon ausgeht,
haftbar gemacht werden kann, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend,
unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts
gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird,
nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die
Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen.
A.2
Zustimmung zur
Verwendung des
Basisprospekts
• Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts für eine spätere Weiterveräußerung oder
endgültige Platzierung der Wertpapiere durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung).
• Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch
Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 der
Prospektrichtlinie erfolgen.
• Diese Zustimmung erfolgt nicht vorbehaltlich etwaiger Bedingungen.
• Im Fall, dass ein Finanzintermediär ein Angebot macht, unterrichtet dieser
Finanzintermediär die Anleger zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage über die
Angebotsbedingungen.
Punkt
Abschnitt B – Emittentin
B.1
Juristische und
kommerzielle
Bezeichnung der
Emittentin
B.2
Sitz,
Rechtsform, Die Deutsche Bank ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die Bank hat ihren Sitz in
geltendes Recht und Frankfurt am Main, Deutschland. Sie unterhält ihre Hauptniederlassung unter der Anschrift
Land der Gründung der Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland (Telefon: +49-69-910-00).
Emittentin
B.4b
Trends
Mit Ausnahme der Auswirkungen der makroökonomischen Bedingungen und des Marktumfelds,
Rechtsrisiken in Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise sowie der Auswirkungen gesetzlicher
und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, die für Finanzinstitute in Deutschland und der Europäischen
Union gelten, gibt es keine bekannten Trends, Unsicherheiten, Anforderungen, Verpflichtungen oder
Ereignisse, die im laufenden Geschäftsjahr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit wesentliche
Auswirkungen auf die Aussichten der Emittentin haben werden.
B.5
Beschreibung
der
Gruppe und der Stellung
der Emittentin innerhalb
dieser Gruppe
Die Deutsche Bank ist die Konzernobergesellschaft und zugleich die bedeutendste Gesellschaft des
Deutsche Bank-Konzerns, einem Konzern bestehend aus Banken, Kapitalmarktunternehmen,
Fondsgesellschaften, Gesellschaften zur Immobilienfinanzierung, Teilzahlungsunternehmen,
Research- und Beratungsunternehmen und anderen in- und ausländischen Unternehmen
(der"Deutsche Bank-Konzern").
ISIN: DE000DM0Y1A3
Die juristische und kommerzielle Bezeichnung der Emittentin lautet Deutsche Bank
Aktiengesellschaft ("Deutsche Bank" oder die "Bank").
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 202
B.9
Gewinnprognosen oder Entfällt. Es werden keine Gewinnprognosen oder –schätzungen abgegeben.
-schätzungen
B.10
Beschränkungen
im Entfällt. Es gibt keine Beschränkungen im Bestätigungsvermerk zu den historischen
Bestätigungsvermerk zu Finanzinformationen.
den
historischen
Finanzinformationen
B.12
Ausgewählte wesentliche Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bilanz der Deutsche Bank AG, der den
historische
maßgeblichen geprüften konsolidierten und in Übereinstimmung mit den IFRS erstellten
Finanzinformationen
Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2014 und zum 31. Dezember 2015 sowie den ungeprüften
konsolidierten Zwischenfinanzangaben zum 30. September 2015 und zum 30. September 2016
entnommen ist.
31. Dezember 2014
(IFRS, geprüft)
30. September
2015
(IFRS,
3.530.939.215,36
3.530.939.215,3
31. Dezember 2015
(IFRS, geprüft)
30. September
2016
(IFRS,
3.530.939.215,36
3.530.939.215,36
ungeprüft)
Grundkapital (in Euro)
ungeprüft)
6
Anzahl
der 1.379.273.131
*
1.379.273.131
1.379.273.131
1.379.273.131*
1.719.374
1.629.130
1.688.951
1.650.495
1.561.506
1.622.224
(in 73.223
68.879
67.624
66.727
15,2%
13,4%
13,2%
12,6%2
16,1%
15,0%
14,7%
14,5%3
Stammaktien
Summe
der
Aktiva 1.708.703
(in Millionen Euro)
Summe
der 1.635.481
Verbindlichkeiten
(in
Millionen Euro)
Eigenkapital
Millionen Euro)
Harte
Kernkapitalquote
1
Kernkapitalquote1
*
Quelle: Internetseite der Emittentin unter https://www.db.com/ir/de/informationen-zur-aktie.htm; Stand: 14. November 2016.
1
Die Kapitalquoten basieren auf den Übergangsbestimmungen der CRR/CRD 4-Eigenkapitalvorschriften.
2
Die auf Basis einer vollständigen Umsetzung von CRR/CRD 4 berechnete Harte Kernkapitalquote belief sich zum 30.
September 2016 auf 11,1% (im Einklang mit der Entscheidung des Vorstands, keine Dividende auf Stammaktien für das
Geschäftsjahr 2016 vorzuschlagen).
3
Die auf Basis einer vollständigen Umsetzung von CRR/CRD 4 berechnete Kernkapitalquote belief sich zum 30. September
2016 auf 12,3%.
Erklärung, dass sich die Seit dem 31. Dezember 2015 sind keine wesentlichen negativen Veränderungen in den Aussichten
Aussichten
der der Deutschen Bank eingetreten.
Emittentin
seit
dem
Datum
des
letzten
veröffentlichten geprüften
Abschlusses
nicht
wesentlich
verschlechtert
haben,
oder Beschreibung jeder
wesentlichen
Verschlechterung
Beschreibung
Entfällt. Seit dem 30. September 2016 ist keine wesentliche Veränderung der Finanzlage oder
wesentlicher
Handelsposition des Deutsche Bank-Konzerns oder der Deutschen Bank eingetreten.
Veränderungen
der
Finanzlage
oder
Handelsposition
der
Emittentin, die nach dem
von den historischen
ISIN: DE000DM0Y1A3
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 203
Finanzinformationen
abgedeckten Zeitraum
eingetreten sind
B.13
Ereignisse
aus
jüngsten Zeit
der Entfällt. Es gibt keine Ereignisse aus der jüngsten Zeit – insbesondere betreffend die Emittentin –, die
wesentlich für die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit der Emittentin sind.
B.14
Abhängigkeit von
anderen Unternehmen
der Gruppe
B.15
Haupttätigkeiten
Emittentin
Entfällt. Die Emittentin ist nicht von anderen Unternehmen der Gruppe abhängig.
der Gegenstand der Deutschen Bank ist gemäß ihrer Satzung der Betrieb von Bankgeschäften jeder Art,
die Erbringung von Finanz- und sonstigen Dienstleistungen und die Förderung der internationalen
Wirtschaftsbeziehungen. Die Bank kann diesen Unternehmensgegenstand selbst oder durch Tochterund Beteiligungsunternehmen verwirklichen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Bank zu allen
Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern,
insbesondere zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken, zur Errichtung von
Zweigniederlassungen im In- und Ausland, zum Erwerb, zur Verwaltung und zur Veräußerung von
Beteiligungen an andere Unternehmen sowie zum Abschluss von Unternehmensverträgen.
Der Deutsche Bank-Konzern ist gegliedert in die folgenden fünf Unternehmensbereiche:
•
Corporate & Investment Banking (CIB);
•
Global Markets (GM);
•
Deutsche Asset Management (DeAM);
•
Private Wealth & Commercial Clients (PWCC); und
•
Non-Core Operations Unit (NCOU).
Die fünf Unternehmensbereiche werden von Infrastrukturfunktionen unterstützt. Darüber hinaus hat
der Deutsche Bank-Konzern eine regionale Managementstruktur, die weltweit regionale
Zuständigkeiten abdeckt.
Die Deutsche Bank unterhält Geschäftsbeziehungen mit bestehenden und neuen Kunden in nahezu
jedem Land der Welt. Diese Geschäftsaktivitäten werden abgewickelt über:
•
Tochtergesellschaften und Filialen in zahlreichen Ländern,
•
Repräsentanzen in anderen Ländern und
•
einen oder mehrere Repräsentanten zur Betreuung ihrer Kunden in einer Reihe von
weiteren Ländern.
B.16
Beteiligungen
oder Entfällt. Nach den Meldungen wesentlicher Beteiligungen gemäß §§ 21 ff. des
Beherrschungsver
Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) gibt es nur drei Aktionäre, die über 3 %, aber unter 10 % der
hältnisse
Aktien an der Emittentin halten. Nach Kenntnis der Emittentin existieren keine weiteren Aktionäre, die
über 3 % der Aktien halten. Die Emittentin ist daher weder unmittelbar noch mittelbar beherrscht oder
kontrolliert.
Punkt
C.1
Abschnitt C – Wertpapiere
Art und Gattung der Gattung der Wertpapiere
Wertpapiere,
einschließlich
jeder Die Wertpapiere werden durch eine Globalurkunde (die " Globalurkunde ") verbrieft.
WertpapierEs werden keine effektiven Stücke ausgegeben.
kennnummer
Die Wertpapiere werden als Inhaberpapiere begeben.
Art der Wertpapiere
Bei den Wertpapieren handelt es sich um Optionsscheine .
Wertpapierkennnummer(n) der Wertpapiere
ISIN:
DE000DM0Y1A3
WKN:
DM0Y1A
C.2
Währung
Euro ("EUR")
C.5
Beschränkungen der
freien Übertragbarkeit
der Wertpapiere
Jedes Wertpapier ist nach dem jeweils anwendbaren Recht und gegebenenfalls den jeweils geltenden
Vorschriften und Verfahren der Clearingstelle übertragbar, in deren Unterlagen die Übertragung
vermerkt wird.
ISIN: DE000DM0Y1A3
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 204
C.8
Mit den Wertpapieren
verbundene
Rechte,
einschließlich
der
Rangordnung
und
Beschränkungen dieser
Rechte
Anwendbares Recht der Wertpapiere
Die Wertpapiere unterliegen deutschem Recht. Die Schaffung der Wertpapiere kann der für die
Clearingstelle geltenden Rechtsordnung unterliegen.
Mit den Wertpapieren verbundene Rechte
Durch die Wertpapiere erhalten die Inhaber der Wertpapiere bei Tilgung oder Ausübung Anspruch auf
Erhalt eines Auszahlungsbetrages und/oder eines Lieferbestandes.
Beschränkungen der Rechte
Die Emittentin ist unter den in den Emissionsbedingungen festgelegten Voraussetzungen zur
Kündigung der Wertpapiere und zu Anpassungen der Emissionsbedingungen berechtigt.
Status der Wertpapiere
Die Wertpapiere begründen direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin,
die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen
Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, vorbehaltlich jedoch eines Vorrangs, der
bestimmten nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten im Fall von
Abwicklungsmaßnahmen in Bezug auf die Emittentin oder im Fall der Auflösung, der Liquidation oder
der Insolvenz der Emittentin oder eines Vergleichs oder eines anderen der Abwendung der Insolvenz
dienenden Verfahrens gegen die Emittentin aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eingeräumt wird.
C.11
C.15
Antrag auf Zulassung
zum Handel, um die
Wertpapiere an einem
geregelten Markt oder
anderen gleichwertigen
Märkten zu platzieren,
wobei die betreffenden
Märkte zu nennen sind
Entfällt. Die Zulassung der Wertpapiere zu einem geregelten Markt an einer Börse wurde nicht
beantragt.
Beschreibung, wie der
Wert der Anlage durch
den
Wert
des
Basisinstruments/der
Basisinstrumente
beeinflusst wird, es sei
denn, die Wertpapiere
haben
eine
Mindeststückelung von
100 000 EUR
Mit diesem WAVE XXL Put-Optionsschein ohne festen Fälligkeitstermin können Anleger
überproportional (gehebelt) an der negativen Entwicklung des Basiswerts teilnehmen.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse, der
kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der Stuttgarter Wertpapierbörse, der
kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Im Gegenzug nehmen sie aber auch gehebelt an einer positiven Entwicklung des Basiswerts teil und
tragen zudem das Risiko einer sofortigen Laufzeitbeendigung (Barrieren-Ereignis) des WAVE XXL
Put-Optionsscheins, wenn der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt während des
Beobachtungszeitraums auf oder über der Barriere liegt. In diesem Fall erhalten Anleger als
Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den der von der
Emittentin festgestellte Stop-Loss-Referenzpreis den Basispreis unterschreitet. Liegt der Basiswert
zum jeweiligen Zeitpunkt auf oder über dem Basispreis – was insbesondere bei starker Bewegung
des Basiswerts zum Zeitpunkt des Barrieren-Ereignisses der Fall sein kann -, erhalten Anleger nur
den Mindestbetrag.
Bei Nichteintritt eines Barrieren-Ereignisses erhalten Anleger, nach Ausübung des Wertpapiers an
einem Ausübungstag oder Kündigung durch die Emittentin mit Wirkung zu einem Tilgungstag, am
Fälligkeitstag als Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den
der Schlussreferenzpreis den Basispreis unterschreitet.
Wegen des Fehlens einer festen Laufzeit wird der anfänglich geltende Basispreis
konstruktionsbedingt täglich um eine für die Emittentin anfallende Finanzierungskomponente
angepasst, auf Grundlage der jeweiligen Marktzinsen abzüglich eines von der Emittentin bei
Emission des Wertpapiers festgelegten Prozentsatzes.
Schließlich wird auch die anfänglich geltende Barriere an jedem nachfolgenden Anpassungstag so
angepasst, dass diese jeweils dem jeweils geltenden Basispreis abzüglich dem
Barrieren-Anpassungsbetrag entspricht. Der Barrieren-Anpassungsbetrag wiederum ist das Produkt
aus dem jeweils geltenden Basispreis und dem Barrieren-Anpassungssatz, wobei letzterer,
gegenüber dem Stand am Emissionstag, von der Emittentin an jedem Anpassungstag nach
vernünftigem Ermessen neu festgesetzt werden kann, um einen wertlosen Verfall des Wertpapiers
ohne jede Auszahlung nach Eintritt eines Barrieren-Ereignisses mit der gleichen Wahrscheinlichkeit
wie bei dessen Emission zu verhindern (unter Berücksichtigung insbesondere der Volatilität und
Liquidität des Basiswerts).
Während der Laufzeit erhalten Anleger keine laufenden Erträge wie z.B. Zinsen.
Anlegern stehen zudem keine Ansprüche auf den/aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte, Dividenden)
zu.
ISIN: DE000DM0Y1A3
Barriere
(am Emissionstag ) 1.840,00 Indexpunkte, wird nachfolgend an jedem
Anpassungstag angepasst.
Basispreis
(am Emissionstag) 1.897,00 Indexpunkte, wird nachfolgend täglich
um die Finanzierungskomponente angepasst.
Beendigungstag
Der früheste der folgenden Tage:
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 205
C.16
(a)
Wenn ein Barrieren-Ereignis eingetreten ist, der letzte Tag
des Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums;
(b)
Wenn der Wertpapierinhaber das Wertpapier ausgeübt hat
oder das Wertpapier als ausgeübt gilt, der entsprechende
Ausübungstag und
(c)
Wenn die Emittentin das Wertpapier kündigt, der
entsprechende Tilgungstag.
Beobachtungszeitraum
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag (08:00 Uhr
Ortszeit Frankfurt am Main) bis einschließlich zum maßgeblichen
Zeitpunkt für die Bestimmung des Schlussreferenzpreises am
Bewertungstag.
Bezugsverhältnis
0,01
Emissionstag
18. Januar 2017
Mindestbetrag
EUR 0,001 je Wertpapier
Stop-Loss-Referenzpreis
Ein von der Berechnungsstelle nach billigem Ermessen auf der
Grundlage der aus der Auflösung von Absicherungsgeschäften
erzielten Erlöse als der marktgerechte Preis des Basiswerts zu einem
von der Emittentin unter Berücksichtigung von Faktoren wie der
Liquidität des Basiswerts nach billigem Ermessen ausgewählten
Zeitpunkt innerhalb des
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums bestimmter Betrag.
Stop-Loss-ReferenzpreisBewertungszeitraum
Der Zeitraum ab Eintritt des Barrieren-Ereignisses bis maximal drei
Stunden danach.
Tilgungstag
Der bei Kündigung durch die Emittentin in der Kündigungsmitteilung
angegebene Tag.
Wertstellungstag bei
Emission
20. Januar 2017
Verfalltag
oder Fälligkeitstag:
Fälligkeitstermin
der
derivativen Wertpapiere
—
Ausübungstermin Ausübungstage:
oder
letzter
Referenztermin
Der vierte unmittelbar folgende Geschäftstag nach dem
Bewertungstag.
Bewertungstag:
Der Beendigungstag und falls dieser Tag kein Handelstag ist, der
nächstfolgende Handelstag.
Der auf den 7. Kalendertag folgende Geschäftstag im Februar jeden
Kalenderjahrs während des Zeitraums ab einschließlich dem
Wertstellungstag bei Emission.
C.17
Abrechnungsverfahren
Seitens der Emittentin fällige Auszahlungsbeträge werden zur Auszahlung an die Wertpapierinhaber
für
die
derivativen auf die jeweilige Clearingstelle übertragen.
Wertpapiere
Die Emittentin wird durch Zahlungen an die jeweilige Clearingstelle oder den von dieser/diesem
angegebenen Zahlungsempfänger in Höhe des gezahlten Betrages von ihren Zahlungsverpflichtungen
befreit.
C.18
Beschreibung
der Zahlung des Auszahlungsbetrages an die jeweiligen Wertpapierinhaber am Fälligkeitstag.
Tilgung bei derivativen
Wertpapieren
C.19
Ausübungspreis
endgültiger
Referenzpreis
Basiswerts
C.20
des
Art des Basiswerts und Typ:
Index
Angabe des Ortes, an
®
dem Informationen über Bezeichnung: TecDAX Index (Performance Index)
den Basiswert erhältlich ISIN:
DE0007203275
sind
Informationen zur historischen und fortlaufenden Wertentwicklung des Basiswerts und zu seiner
Volatilität sind auf der öffentlich zugänglichen Webseite unter www.ariva.de erhältlich.
Punkt
D.2
oder Schlussreferenzpreis : Der Referenzpreis am Bewertungstag.
Abschnitt D – Risiken
Zentrale Angaben zu den Anleger sind dem Risiko einer Insolvenz infolge einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der
zentralen Risiken, die Emittentin, d. h. dem Risiko einer vorübergehenden oder endgültigen Unfähigkeit zur termingerechten
der Emittentin eigen sind Erfüllung von Zins- und/oder Tilgungsverpflichtungen, ausgesetzt. Eine Bewertung dieses Risikos
wird mittels der Emittentenratings vorgenommen.
ISIN: DE000DM0Y1A3
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 206
Im Folgenden werden Faktoren beschrieben, die sich nachteilig auf die Profitabilität der Deutschen
Bank auswirken können:
ISIN: DE000DM0Y1A3
•
Ein gedämpftes Wirtschaftswachstum in jüngster Zeit und Unsicherheiten hinsichtlich der
künftigen Wachstumsaussichten haben negative Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage
einiger Geschäftsbereiche der Deutschen Bank, während die Margen zahlreicher
Geschäftsbereiche der Deutschen Bank aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus und des
Wettbewerbs im Finanzdienstleistungssektor unter Druck geraten sind. Sollten diese
Bedingungen anhalten oder sich verschlechtern, könnte dies das Geschäft, die Ertragslage oder
die strategischen Ziele der Deutschen Bank beeinträchtigen.
•
Die steigende Attraktivität anti-europäischer politischer Bewegungen für Wähler in einigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union könnte zu einer teilweisen Rückabwicklung der
europäischen Integration führen. Insbesondere hat das Vereinigte Königreich am 23. Juni 2016 in
einem nationalen Referendum für einen Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. Das
Referendum ist nicht rechtlich verbindlich und der Zeitpunkt, wann die EU-Mitgliedschaft des
Vereinigten Königreichs endet, hängt vom Ergebnis der Verhandlungen über den Austritt ab, die
beginnen, wenn das Vereinigte Königreich beim Europäischen Rat formal ein Austrittsgesuch
stellt. Angesichts dieser und anderer Unsicherheiten in Zusammenhang mit einem EU-Austritt
des Vereinigten Königreichs ist es schwierig, die genauen Auswirkungen auf die Deutsche Bank
abzuschätzen. Jedoch könnten die Entwicklungen im Vereinigten Königreich oder eine Eskalation
politischer Risiken in anderen EU-Mitgliedstaaten das Vertrauen in die Europäische Union und
ihren Binnenmarkt sowie die Eurozone untergraben und, einzeln oder in Wechselwirkung
miteinander, möglicherweise zu einer Abschwächung des Geschäftsvolumens, Abschreibungen
von Vermögenswerten und Verlusten in allen Geschäftsbereichen der Deutschen Bank führen.
Die Möglichkeiten der Deutschen Bank, sich gegen diese Risiken abzusichern, sind begrenzt.
•
Die Deutsche Bank könnte gezwungen sein, Abschreibungen auf den Bestand von Forderungen
gegen europäische und andere Staaten vorzunehmen, wenn die europäische Staatsschuldenkrise
wieder auflebt. Die Kreditausfallabsicherungen, die die Deutsche Bank eingegangen ist, um ihr
Kreditrisiko gegenüber betroffenen Staaten zu steuern, könnten zum Ausgleich dieser Verluste
nicht ausreichen.
•
Die Deutsche Bank hat einen steten Bedarf an Liquidität, um ihre Geschäftsaktivitäten zu
refinanzieren. Sie könnte von Phasen eines marktweiten oder bankenspezifischen
Liquiditätsengpasses betroffen sein, und die ihr zur Verfügung stehende Liquidität könnte sich als
nicht ausreichend erweisen, selbst wenn ihr zugrunde liegendes Geschäft stark bleibt.
•
Bereits umgesetzte sowie geplante aufsichtsrechtliche Reformen als Antwort auf die Schwäche
des Finanzsektors haben zusammen mit der allgemein verstärkten regulatorischen
Überwachung eine erhebliche Unsicherheit für die Deutsche Bank geschaffen und könnten ihr
Geschäft sowie ihre Fähigkeit zur Umsetzung ihrer strategischen Pläne beeinträchtigen.
•
Gesetzliche Vorschriften zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und
Wertpapierfirmen könnten sich erheblich auf die Geschäftstätigkeit der Deutschen Bank
auswirken und zu Verlusten für ihre Aktionäre und Gläubiger führen, wenn die zuständigen
Behörden Abwicklungsmaßnahmen im Hinblick auf die Deutsche Bank anordnen.
•
Änderungen der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen verlangen von der
Deutschen Bank eine erhöhte Kapitalunterlegung und könnten ihr Geschäftsmodell, die Finanzund Ertragslage und das generelle Wettbewerbsumfeld, in dem sie sich bewegt, wesentlich
beeinflussen. Annahmen im Markt, die Deutsche Bank könnte ihre Kapitalanforderungen nicht mit
einem angemessenen Puffer einhalten, oder Forderungen nach einer Kapitalausstattung über das
erforderliche Maß hinaus könnten die Auswirkungen der vorgenannten Faktoren auf ihr Geschäft
und ihr Ergebnis noch verstärken.
•
Vorschriften in den Vereinigten Staaten und in Deutschland sowie Vorschläge der Europäischen
Union in Bezug auf ein Verbot des Eigenhandels oder dessen Abtrennung vom Einlagengeschäft
könnten wesentliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Deutschen Bank haben.
•
Andere im Zuge der Finanzkrise verabschiedete oder vorgeschlagene aufsichtsrechtliche
Reformen, beispielsweise umfassende neue Vorschriften hinsichtlich der Tätigkeit der
Deutschen Bank bezüglich des Derivategeschäfts, Bankenabgaben, Einlagensicherung oder eine
mögliche Finanztransaktionssteuer, könnten zu einer wesentlichen Erhöhung der betrieblichen
Aufwendungen der Deutschen Bank führen und sich nachteilig auf ihr Geschäftsmodell auswirken.
•
Nachteilige Marktbedingungen, ein historisch niedriges Preisniveau, Volatilität und die
Zurückhaltung der Anleger haben sich auf die Erträge und Gewinne der Deutschen Bank bereits
erheblich nachteilig ausgewirkt und können auch in der Zukunft erhebliche nachteilige
Auswirkungen haben. Dies gilt insbesondere für das Investmentbanking, das Brokerage-Geschäft
und andere kommissions- und gebührenabhängige Geschäftsbereiche. Die Deutsche Bank hat
infolgedessen bereits erhebliche Verluste in den Bereichen Trading und Investment erlitten, die
sich auch in Zukunft fortsetzen könnten.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 207
D.6
Zentrale Angaben zu den
zentralen Risiken, die
den Wertpapieren eigen
sind
sowie
Risikohinweis
darauf,
ISIN: DE000DM0Y1A3
•
Die Deutsche Bank hat im April 2015 die nächste Phase ihrer Strategie, die Strategie 2020,
verkündet und weitere Details hierzu im Oktober 2015 bekannt gegeben. Sollte es der Deutschen
Bank nicht gelingen, ihre strategischen Ziele erfolgreich umzusetzen, könnte dies dazu führen,
dass sie nicht in der Lage ist, ihre finanziellen Ziele zu erreichen, oder Verluste, eine sinkende
Profitabilität oder eine Erosion ihrer Kapitalbasis erleidet, und ihre Finanz- und Ertragslage sowie
ihr Aktienkurs wesentlich nachteilig beeinflusst werden.
•
Als Teil der Strategie 2020 hat die Deutsche Bank ihre Absicht verkündet, die Deutsche
Postbank AG (zusammen mit ihren Tochtergesellschaften: „Postbank“) zu entkonsolidieren. Die
Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, die Postbank zu einem für sie vorteilhaften Preis,
zu sonstigen für sie vorteilhaften Bedingungen oder überhaupt zu veräußern, und könnte
erhebliche Verluste aufgrund ihrer Postbank-Beteiligung oder einer Veräußerung der Postbank
erleiden.
•
Die Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, nicht zum Kerngeschäft gehörende
Vermögenswerte zu für sie vorteilhaften Konditionen oder überhaupt zu verkaufen. Aus solchen
nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögenswerten sowie anderen Investitionen könnten
unabhängig von der Marktentwicklung erhebliche Verluste entstehen.
•
Die Deutsche Bank ist in einem Umfeld tätig, in dem der Grad der Regulierung bereits hoch ist
und noch weiter zunimmt und das darüber hinaus für Rechtsstreitigkeiten anfällig ist, so dass sie
Schadensersatzansprüchen und anderen Kosten, deren Höhe beträchtlich und schwierig
abzuschätzen sein kann, sowie rechtlichen, aufsichtsrechtlichen Sanktionen und
Reputationsschädigungen ausgesetzt sein kann.
•
Die Deutsche Bank ist gegenwärtig Adressat globaler Untersuchungen verschiedener Aufsichtsund Strafverfolgungsbehörden sowie damit zusammenhängender Zivilklagen in Bezug auf
mögliches Fehlverhalten. Der Ausgang dieser Vorgänge lässt sich nicht vorhersehen und kann
sich wesentlich nachteilig auf die Ertrags- und Finanzlage der Deutschen Bank sowie ihre
Reputation auswirken.
•
Die Deutsche Bank ist im Rahmen ihres nicht klassischen Kreditgeschäfts Kreditrisiken
ausgesetzt, die erheblich über die Risiken aus dem klassischen Bankkreditgeschäft hinausgehen.
•
Infolge von Veränderungen des Zeitwertes (Fair Value) ihrer Finanzinstrumente hat die
Deutsche Bank Verluste erlitten und könnte weitere Verluste erleiden.
•
Ungeachtet bestehender Grundsätze, Verfahren und Methoden zur Überwachung von Risiken ist
die Deutsche Bank unerkannten und nicht vorhergesehenen Risiken ausgesetzt, die zu
erheblichen Verlusten führen könnten.
•
Operationelle Risiken (das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das
Versagen von internen Verfahren (einschließlich Arbeits-, Organisations- und Kontrollverfahren),
Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse (z.B. strafbare Handlungen oder
Naturkatastrophen) verursacht werden, einschließlich Rechtsrisiken) können das Geschäft der
Deutschen Bank beeinträchtigen und zu erheblichen Verlusten führen.
•
Die operationellen Systeme der Deutschen Bank sind zunehmend dem Risiko von
Cyberangriffen und sonstiger Internetkriminalität ausgesetzt, die wesentliche Verluste von
Kundendaten zur Folge haben könnten, was zu einer Reputationsschädigung der Deutschen Bank,
zur Verhängung von aufsichtsrechtlichen Sanktionen sowie zu finanziellen Verlusten führen
könnte.
•
Der Umfang der Clearing-Geschäfte der Deutschen Bank setzt sie erhöhten Gefahren
erheblicher Verluste aus, sollten ihre Systeme nicht ordnungsgemäß funktionieren.
•
Die Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, Akquisitionsmöglichkeiten zu identifizieren
und Akquisitionen durchzuführen. Sowohl Akquisitionen als auch das Absehen von Zukäufen
können die Ertragslage und den Aktienkurs der Deutschen Bank erheblich beeinträchtigen.
•
Intensiver Wettbewerb auf dem deutschen Heimatmarkt der Deutschen Bank sowie auf den
internationalen Märkten könnte die Erträge und die Profitabilität der Deutschen Bank wesentlich
beeinträchtigen.
•
Transaktionen mit Geschäftspartnern in Ländern, die vom State Department der Vereinigten
Staaten als Staaten eingeordnet werden, die den Terrorismus unterstützen, oder mit Personen,
die Gegenstand von Wirtschaftssanktionen der Vereinigten Staaten sind, könnten mögliche
Kunden und Investoren davon abhalten, mit der Deutschen Bank Geschäfte zu machen oder in
ihre Wertpapiere zu investieren, ihrer Reputation schaden oder zur aufsichtsrechtlichen
Maßnahmen führen, die ihr Geschäft wesentlich beeinträchtigen könnten.
An den Basiswert gekoppelte Wertpapiere
In regelmäßigen Abständen und/oder bei Ausübung oder Tilgung der Wertpapiere zu zahlende
Beträge bzw. zu liefernde Vermögenswerte sind an den Basiswert gekoppelt, der einen oder mehrere
Referenzwert(e) umfassen kann. Der Kauf von oder die Anlage in an den Basiswert gekoppelte
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 208
dass der Anleger seinen Wertpapiere beinhaltet erhebliche Risiken.
Kapitaleinsatz ganz oder
teilweise verlieren könnte Die Wertpapiere sind keine herkömmlichen Wertpapiere und daher mit verschiedenen besonderen
Anlagerisiken verbunden, über die sich potenzielle Anleger vor einer Anlage vollständig im Klaren
sein sollten. Potenzielle Anleger in die Wertpapiere sollten mit Wertpapieren vertraut sein, die
ähnliche Merkmale aufweisen, alle Unterlagen vollständig überprüfen, die Emissionsbedingungen der
Wertpapiere lesen und verstehen sowie sich über die Art und den Umfang des Exposure in Bezug auf
das Verlustrisiko im Klaren sein.
Potenzielle Anleger sollten sicherstellen, dass sie die jeweilige Formel, auf deren Basis die zu
zahlenden Beträge bzw. die zu liefernden Vermögenswerte berechnet werden, verstehen, und, falls
erforderlich, ihren/ihre persönlichen Berater zu Rate ziehen.
Mit dem Basiswert verbundene Risiken
Wegen des Einflusses des Basiswerts auf den Anspruch aus dem Wertpapier sind Anleger, wie bei
einer Direktanlage in den Basiswert, sowohl während der Laufzeit als auch zum Laufzeitende Risiken
ausgesetzt, die auch mit einer Anlage in den jeweiligen Index allgemein verbunden sind.
Währungsrisiken
Ein Wechselkursrisiko besteht für Anleger, wenn die Abwicklungswährung nicht ihre Heimatwährung
ist.
Vorzeitige Beendigung
Die Emissionsbedingungen der Wertpapiere enthalten eine Bestimmung, laut derer die Wertpapiere
von der Emittentin bei Erfüllung bestimmter Bedingungen vorzeitig getilgt werden können. Folglich
können die Wertpapiere einen niedrigeren Marktwert aufweisen als ähnliche Wertpapiere ohne ein
solches Tilgungsrecht der Emittentin. Während des Zeitraums, in dem die Wertpapiere auf diese
Weise getilgt werden können, steigt der Marktwert der Wertpapiere im Allgemeinen nicht wesentlich
über den Preis, zu dem sie zurückgezahlt, getilgt oder gekündigt werden können. Dies gilt auch, wenn
die Emissionsbedingungen der Wertpapiere eine automatische Tilgung oder Kündigung der
Wertpapiere vorsehen (z. B. Knock-out- bzw. Auto-Call-Option).
Vorzeitige Kündigung durch die Emittentin
Die Emittentin ist berechtigt, die Wertpapiere gemäß den Emissionsbedingungen vorzeitig zu
kündigen und zu einem in den Emissionsbedingungen festgelegten Auszahlungsbetrag
zurückzuzahlen bzw. zu tilgen. Dieser Betrag kann unter dem Marktwert der Wertpapiere und dem
investierten Betrag liegen.
Instrument der Gläubigerbeteiligung und sonstige Abwicklungsmaßnahmen
Stellt die zuständige Behörde fest, dass die Emittentin ausfällt oder wahrscheinlich ausfällt und sind
bestimmte weitere Bedingungen erfüllt, so hat die zuständige Abwicklungsbehörde die Befugnis zur
teilweisen oder vollständigen Herabschreibung des Nennwerts der Wertpapiere beziehungsweise der
Ansprüche aus den Wertpapieren sowie von Zinsen oder sonstigen Beträgen in Bezug auf die
Wertpapiere, zur Umwandlung der Wertpapiere in Anteile oder sonstige Instrumente des harten
Kernkapitals (diese Herabschreibungs- und Umwandlungsbefugnisse werden üblicherweise als
„Instrument der Gläubigerbeteiligung“ bezeichnet), oder zur Anwendung sonstiger
Abwicklungsmaßnahmen, unter anderem einer Übertragung der Wertpapiere auf einen anderen
Rechtsträger oder einer Änderung der Bedingungen der Wertpapiere bzw. deren Löschung.
Risiken zum Laufzeitende
Liegt der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt während des Beobachtungszeitraums auf oder über der
Barriere, tritt beim WAVE XXL Put-Optionsschein das Barrieren-Ereignis ein und die Laufzeit des
WAVE XXL Put-Optionsscheins endet sofort. Eine Kurserholung ist ausgeschlossen. In diesem Fall
wird der Auszahlungsbetrag auf Grundlage der Differenz zwischen Basispreis und Wert des
Basiswerts im Zeitraum nach Eintritt des Barrieren-Ereignisses bestimmt, und Anleger verlieren bis
auf den Mindestbetrag u. U. ihren gesamten Anlagebetrag oder einen Großteil davon. Andernfalls
erleiden Anleger einen Verlust, wenn der Basiswert am Bewertungstag so nahe am Basispreis liegt,
dass der Auszahlungsbetrag unter dem Erwerbspreis des WAVE XXL Put-Optionsscheins liegt. Das
Barrieren-Ereignis kann jederzeit während der Handelszeiten des Basiswerts eintreten;
gegebenenfalls auch außerhalb der Handelszeiten des WAVE XXL Put-Optionsscheins.
Möglicher Totalverlust
Ist kein Mindestauszahlungsbetrag vorgesehen, erleiden Anleger unter Umständen einen Totalverlust
ihrer Anlage in das Wertpapier.
Auch wenn ein Mindestauszahlungsbetrag vorgesehen ist, erleiden Anleger unter Umständen einen
Verlust, der einem Totalverlust ihrer Anlage in das Wertpapier nahezu gleichkommt.
Punkt
ISIN: DE000DM0Y1A3
Abschnitt E – Angebot
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 209
E.2b
Gründe für das Angebot, Entfällt. Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken sind die Gründe für das Angebot.
Zweckbestimmung der
Erlöse,
geschätzte
Nettoerlöse
E.3
Angebotskonditionen
Bedingungen für das Angebot:
Entfällt. Das Angebot unterliegt keinen Bedingungen.
Anzahl der Wertpapiere :
bis zu 100.000.000 Wertpapiere
Angebotszeitraum:
Das Angebot der Wertpapiere beginnt am 18. Januar 2017
(08:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main) und endet am 24.
August 2017.
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Anzahl der
angebotenen Wertpapiere, gleich aus welchem Grund, zu
verringern.
Stornierung der
Wertpapiere:
Emission
der Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Emission der
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu stornieren.
Vorzeitige Beendigung des
Angebotszeitraums für die
Wertpapiere:
Die Emittentin behält sich vor, den Angebotszeitraum, gleich
aus welchem Grund, vorzeitig zu beenden.
Mindestzeichnungsbetrag für
Anleger:
Entfällt. Es gibt keinen Mindestzeichnungsbetrag für Anleger.
Höchstzeichnungsbetrag für
Anleger:
Entfällt. Es gibt keinen Höchstzeichnungsbetrag für Anleger.
Beschreibung des
Antragsverfahrens:
Entfällt. Es ist kein Antragsverfahren vorgesehen.
Möglichkeit zur Reduzierung des
Zeichnungsbetrags und
Rückerstattungsverfahren bei zu
hohen Zahlungen der Antragsteller:
Entfällt.
Eine
Möglichkeit
zur
Reduzierung
des
Zeichnungsbetrags und ein Rückerstattungsverfahren bei zu
hohen Zahlungen der Antragsteller sind nicht vorgesehen.
Angaben zu Verfahren und Fristen Entfällt. Ein Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung
für Bezahlung und Lieferung der
der Wertpapiere sind nicht vorgesehen.
Wertpapiere:
Verfahren und Zeitpunkt für die Entfällt. Ein Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der
Veröffentlichung der Ergebnisse Ergebnisse des Angebots ist nicht vorgesehen.
des Angebots:
Verfahren für die Ausübung von Entfällt. Ein Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten,
Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit die Übertragbarkeit von Zeichnungsrechten und der Umgang
von
Zeichnungsrechten
und mit nicht ausgeübten Zeichnungsrechten sind nicht vorgesehen.
Umgang mit nicht ausgeübten
Zeichnungsrechten:
Kategorien potenzieller Anleger, für
die das Angebot der Wertpapiere
gilt, und Angaben zur möglichen
Beschränkung
des
Angebots
einzelner Tranchen auf bestimmte
Länder:
Qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie und
Nicht-Qualifizierte Anleger.
Das Angebot kann an alle Personen in Deutschland und
Österreich erfolgen, die alle anderen in dem Basisprospekt
angegebenen oder anderweitig von der Emittentin und/oder den
jeweiligen
Finanzintermediären
festgelegten
Anlagebedingungen erfüllen. In anderen Ländern des EWR
erfolgt das Angebot ausschließlich gemäß einer
Ausnahmeregelung, die eine Befreiung von der Prospektpflicht
gemäß der Prospektrichtlinie in der jeweils nationalrechtlichen
Umsetzung vorsieht.
Verfahren für die Mitteilung des Entfällt. Es ist kein Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten
zugeteilten
Betrags
an
die Betrags an die Antragsteller vorgesehen.
Antragsteller und Informationen
dazu, ob bereits vor Erhalt der
entsprechenden Mitteilung mit den
Wertpapieren gehandelt werden
darf:
Emissionspreis:
ISIN: DE000DM0Y1A3
Der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am
Emissionstag festgelegt und anschließend kontinuierlich
angepasst.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 210
Betrag der Gebühren und Steuern, Entfällt. Es gibt keine Gebühren und Steuern, die speziell für
die speziell für Zeichner oder Zeichner oder Käufer anfallen.
Käufer anfallen:
Name(n) und Adresse(n) (sofern Entfällt.
der Emittentin bekannt) der
Platzierungsstellen
in
den
verschiedenen Ländern, in denen
das Angebot erfolgt:
Name und Anschrift der Zahlstelle: In Deutschland:
Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
In Österreich:
Deutsche Bank AG, Niederlassung Wien
Fleischmarkt 1
1010 Wien
Österreich
Name
und
Anschrift
Berechnungsstelle:
der Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
E.4
Für die Emission/das Der Emittentin sind keine an der Emission der Wertpapiere beteiligten Personen bekannt, die ein
Angebot
wesentliche wesentliches Interesse an dem Angebot haben.
Interessen,
einschließlich
Interessenkonflikten
E.7
Schätzung der Ausgaben, Entfällt. Dem Anleger werden von der Emittentin oder dem Anbieter keine Ausgaben in Rechnung
die dem Anleger vom gestellt.
Emittenten oder Anbieter
in Rechnung gestellt
werden
ISIN: DE000DM0Y1A3
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 211
Endgültige Bedingungen Nr. 116495 vom 17. Januar 2017
DEUTSCHE BANK AG
Emission von bis zu 100.000.000 WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Put-Optionsscheinen (entspricht Produkt Nr. 26 im Basisprospekt)
bezogen auf den TecDAX ® Index
(die "Wertpapiere")
im Rahmen des
-Programms für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und Schuldverschreibungen
Emissionspreis: der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am Emissionstag festgelegt und anschließend kontinuierlich angepasst.
WKN / ISIN: DM0Y1B / DE000DM0Y1B1
Dieses Dokument stellt die Endgültigen Bedingungen für die hierin beschriebenen Wertpapiere dar und enthält folgende Teile:
Übersicht über das Wertpapier
Emissionsbedingungen (Produktbedingungen)
Weitere Informationen zum Angebot der Wertpapiere
Emissionsspezifische Zusammenfassung
Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des Artikels 5 (4) der Prospektrichtlinie erstellt und müssen in
Verbindung mit dem Basisprospekt vom 24. August 2016 (einschließlich der per Verweis einbezogenen Dokumente), wie durch die
Nachträge vom 19. September 2016, 13. Oktober 2016, 14. November 2016, 22. Dezember 2016 und 05. Januar 2017 ergänzt (der
"Basisprospekt") gelesen werden. Begriffe, die in diesem Dokument nicht anderweitig definiert sind, haben die ihnen in den
Allgemeinen Bedingungen der Wertpapierbedingungen zugewiesene Bedeutung. Die vollständigen Informationen über die
Emittentin und die Wertpapiere enthält nur der kombinierte Inhalt dieser Endgültigen Bedingungen und des Basisprospekts. Eine
Zusammenfassung der einzelnen Emission ist diesen Endgültigen Bedingungen angehängt.
Der Basisprospekt vom 24. August 2016, etwaige Nachträge sowie die Endgültigen Bedingungen, zusammen mit ihren
Übersetzungen oder den Übersetzungen der Zusammenfassung in der durch die jeweiligen Endgültigen Bedingungen
vervollständigten und konkretisierten Fassung, werden gemäß Artikel 14 (2)(c) der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG in der
geänderten Fassung), wie sie durch die jeweiligen Bestimmungen der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt worden ist, auf der Webseite
der Emittentin (www.xmarkets.db.com) sowie (i) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel an der Luxembourg Stock
Exchange auf der Webseite der Luxembourg Stock Exchange (www.bourse.lu), (ii) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum
Handel an der Borsa Italiana auf deren Webseite (www.borsaitaliana.it), (iii) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel
im regulierten Markt der Euronext Lissabon oder im Falle eines öffentlichen Angebots der Wertpapiere in Portugal auf der
Webseite der portugiesischen Börsenaufsichtsbehörde (Comissão do Mercado de Valores Mobiliários) (www.cmvm.pt), (iv) im
Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel an einer spanischen Wertpapierbörse oder der AIAF auf der Webseite der
spanischen Börsenaufsichtsbehörde (Comisión Nacional del Mercado de Valores) (www.cnmv.es) veröffentlicht.
Zusätzlich ist der Basisprospekt vom 24. August 2016 am Sitz der Emittentin Deutsche Bank AG, Große Gallusstraße 10-14, 60311
Frankfurt am Main kostenlos erhältlich.
Der obengenannte Basisprospekt vom 24. August 2016, unter dem die in diesen Endgültigen Bedingungen beschriebenen
Wertpapiere begeben werden, verliert am 24. August 2017 seine Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt sind diese Endgültigen
Bedingungen im Zusammenhang mit dem jeweils aktuellen Basisprospekt für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und
Schuldverschreibungen der Deutsche Bank AG zu lesen, der dem Basisprospekt vom 24. August 2016 nachfolgt. Der jeweils
aktuelle Basisprospekt für die Emission von Zertifikaten, Optionsscheinen und Schuldverschreibungen wird auf der Internetseite
www.xmarkets.db.com veröffentlicht.
11.
EndgültigeBedingungenNr. 116495vom 17. Januar 2017für WAVE XXL Put-Optionsscheinebezogenauf den TecDAX® Index
WKN/ISIN: DM0Y1B / DE000DM0Y1B1
ISIN: DE000DM0Y1B1
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 212
Wave XXL
Übersicht über das Wertpapier
1. Produktbeschreibung / Funktionsweise
● Produktgattung
WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Put-Optionsschein / Inhaberschuldverschreibung
● Markterwartung
Der WAVE XXL Put-Optionsschein richtet sich an Anleger, die davon ausgehen, dass der Stand des TecDAX ® Index fällt.
● Allgemeine Darstellung der Funktionsweise
Produktbeschreibung
Mit diesem WAVE XXL Put-Optionsschein ohne festen Fälligkeitstermin können Anleger überproportional (gehebelt) an der negativen
Entwicklung des Basiswerts teilnehmen.
Im Gegenzug nehmen sie aber auch gehebelt an einer positiven Entwicklung des Basiswerts teil und tragen zudem das Risiko einer
sofortigen Laufzeitbeendigung (Barrieren-Ereignis) des WAVE XXL Put-Optionsscheins, wenn der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt
während des Beobachtungszeitraums auf oder über der Barriere liegt. In diesem Fall erhalten Anleger als Auszahlungsbetrag den mit dem
Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den der von der Emittentin festgestellte Stop-Loss-Referenzpreis den Basispreis
unterschreitet. Liegt der Basiswert zum jeweiligen Zeitpunkt auf oder über dem Basispreis – was insbesondere bei starker Bewegung des
Basiswerts zum Zeitpunkt des Barrieren-Ereignisses der Fall sein kann -, erhalten Anleger nur den Mindestbetrag .
Bei Nichteintritt eines Barrieren-Ereignisses erhalten Anleger, nach Ausübung des Wertpapiers an einem Ausübungstag oder Kündigung
durch die Emittentin mit Wirkung zu einem Tilgungstag, am Fälligkeitstag als Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis
multiplizierten Betrag, um den der Schlussreferenzpreis den Basispreis unterschreitet.
Wegen des Fehlens einer festen Laufzeit wird der anfänglich geltende Basispreis konstruktionsbedingt täglich um eine für die Emittentin
anfallende Finanzierungskomponente angepasst, auf Grundlage der jeweiligen Marktzinsen abzüglich eines von der Emittentin bei
Emission des Wertpapiers festgelegten Prozentsatzes.
Schließlich wird auch die anfänglich geltende Barriere an jedem nachfolgenden Anpassungstag so angepasst, dass diese jeweils dem
jeweils geltenden Basispreis abzüglich dem Barrieren-Anpassungsbetrag entspricht. Der Barrieren-Anpassungsbetrag wiederum ist das
Produkt aus dem jeweils geltenden Basispreis und dem Barrieren-Anpassungssatz, wobei letzterer, gegenüber dem Stand am
Emissionstag, von der Emittentin an jedem Anpassungstag nach vernünftigem Ermessen neu festgesetzt werden kann, um einen
wertlosen Verfall des Wertpapiers ohne jede Auszahlung nach Eintritt eines Barrieren-Ereignisses mit der gleichen Wahrscheinlichkeit
wie bei dessen Emission zu verhindern (unter Berücksichtigung insbesondere der Volatilität und Liquidität des Basiswerts ).
Während der Laufzeit erhalten Anleger keine laufenden Erträge wie z.B. Zinsen.
Anlegern stehen zudem keine Ansprüche auf den/aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte, Dividenden) zu.
2. Risiken
Für eine Beschreibung emissionsspezifischer Risiken siehe Abschnitt "II. Risikofaktoren" des Basisprospekts und die Punkte D.2 und D.6
der den Endgültigen Bedingungen beigefügten emissionsspezifischen Zusammenfassung.
3. Verfügbarkeit
● Handelbarkeit
Nach dem Emissionstag kann der WAVE XXL Put-Optionsschein in der Regel börslich oder außerbörslich erworben oder verkauft
werden.
Die Emittentin wird für den WAVE XXL Put-Optionsschein unter normalen Marktbedingungen fortlaufend indikative (unverbindliche) Anund Verkaufspreise stellen (Market Making). Hierzu ist sie jedoch rechtlich nicht verpflichtet. In außergewöhnlichen Marktsituationen oder
bei technischen Störungen kann ein Erwerb bzw. Verkauf des WAVE XXL Put-Optionsscheins vorübergehend erschwert oder nicht
möglich sein.
● Marktpreisbestimmende Faktoren während der Laufzeit
Insbesondere folgende Faktoren können wertmindernd auf den WAVE XXL Put-Optionsschein wirken:
•
der Stand des Basiswerts steigt
Umgekehrt können die Faktoren wertsteigernd auf den WAVE XXL Put-Optionsschein wirken. Einzelne Marktfaktoren können sich
gegenseitig verstärken oder aufheben.
Für eine Beschreibung der Risiken in Zusammenhang mit marktpreisbestimmenden Faktoren während der Laufzeit siehe Abschnitt "3.
Marktpreisbestimmende Faktoren" unter "II.D. Risikofaktoren in Bezug auf den Markt im Allgemeinen" in dem Basisprospekt .
4. Kosten/Vertriebsvergütung
Preisbestimmung durch die Emittentin
ISIN: DE000DM0Y1B1
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 213
•
Sowohl der anfängliche Emissionspreis des WAVE XXL Put-Optionsscheins als auch die während der Laufzeit von der Emittentin
gestellten An- und Verkaufspreise beruhen auf internen Preisbildungsmodellen der Emittentin. Dementsprechend kommen die
während der Laufzeit gestellten Preise anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage
zustande. Insbesondere ist in den Preisen eine Marge enthalten, welche die Emittentin nach freiem Ermessen festsetzt und die neben
dem Ertrag der Emittentin u.a. die Kosten für die Strukturierung des WAVE XXL Put-Optionsscheins und gegebenenfalls für den
Vertrieb (Vertriebsvergütung) abdeckt.
Erwerbskosten
•
Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und seiner Bank (Kundenbank) zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart
(Festpreisgeschäft), so umfasst dieser Preis alle Erwerbskosten und enthält üblicherweise einen Erlös für die Bank (Kundenbank).
Andernfalls wird das Geschäft im Namen der Bank (Kundenbank) mit einem Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen
(Kommissionsgeschäft). Je nach Depotmodell der Bank des Anlegers (Kundenbank) kann das Entgelt für das Kommissionsgeschäft
beispielsweise als prozentualer Anteil des Erwerbspreises, gegebenenfalls auch mit einem Mindestbetrag und/oder einem
Höchstbetrag je Transaktion oder als ein transaktionsunabhängiger Festbetrag für einen festgelegten Zeitraum (monatlich,
quartalsweise etc.) vereinbart sein. Die Entgelte für das Kommissionsgeschäft sowie fremde Kosten und Auslagen werden in der
Wertpapierabrechnung gesondert ausgewiesen.
Laufende Kosten
•
Für die Verwahrung des WAVE XXL Put-Optionsscheins im Anlegerdepot fallen für den Anleger die mit der verwahrenden Bank
(Kundenbank) vereinbarten Kosten an (Depotentgelt). Weitere Erwerbsfolgekosten (z.B. Veräußerungskosten) können anfallen.
ISIN: DE000DM0Y1B1
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 214
Emissionsbedingungen
Die folgenden "Produktbedingungen" der Wertpapiere vervollständigen und konkretisieren für die jeweilige Serie der Wertpapiere die
Allgemeinen Bedingungen für die Zwecke dieser Serie von Wertpapieren. Die Produktbedingungen und die Allgemeinen Bedingungen bilden
zusammen die " Emissionsbedingungen " der jeweiligen Wertpapiere.
Bei Unstimmigkeiten zwischen diesen Produktbedingungen und den Allgemeinen Bedingungen sind diese Produktbedingungen für die Zwecke
der Wertpapiere maßgeblich.
Allgemeine Angaben
Typ des Wertpapiers
Optionsschein /
WAVE XXL (Knock-Out Endlos) Put-Optionsschein
Typ: Put
ISIN
DE000DM0Y1B1
WKN
DM0Y1B
Emittentin
Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
Anzahl der Wertpapiere
bis zu 100.000.000 Wertpapiere
Emissionspreis
Der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am Emissionstag festgelegt und anschließend
kontinuierlich angepasst.
Basiswert
Basiswert
Typ:
Index
Bezeichnung:
TecDAX ® Index (Performance Index)
Sponsor oder Emittent:
Deutsche Börse AG
Referenzstelle:
Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main, Exchange Electronic Trading
Multi-Exchange Index:
Nicht zutreffend
ISIN:
DE0007203275
Produktdaten
Abwicklungsart
Zahlung
Abwicklungswährung
Euro ("EUR")
Auszahlungsbetrag
(1)
Wenn, nach Feststellung der Berechnungsstelle,
der Barrieren-Bestimmungsstand zu irgendeinem Zeitpunkt während
Beobachtungszeitraums der Barriere entsprach oder über der Barriere lag,
des
(ein solches Ereignis wird als " Barrieren-Ereignis " bezeichnet),
(Basispreis – Stop-Loss-Referenzpreis ) x Bezugsverhältnis ,
(2)
ansonsten:
(Basispreis – Schlussreferenzpreis ) x Bezugsverhältnis .
Der Auszahlungsbetrag entspricht jedoch mindestens dem Mindestbetrag .
Mindestbetrag
EUR 0,001 je Wertpapier
Bezugsverhältnis
0,01
Barrierenbestimmungsstand
BarrierenBestimmungsstand
Der von der Referenzstelle zu jedem Zeitpunkt an einem Beobachtungstermin während des
Beobachtungszeitraums notierte bzw. veröffentlichte Stand des Basiswerts (wie fortlaufend
berechnet und veröffentlicht, ausschließlich des auf der Grundlage der untertägigen Mittagsauktion
oder einer anderen untertägigen Auktion berechneten Standes), ungeachtet nachfolgend von der
Referenzstelle in Bezug hierauf veröffentlichter Korrekturen.
Liegt eine Marktstörung vor, die zu diesem Zeitpunkt an dem betreffenden Beobachtungstermin
noch andauert, so wird für diesen Zeitpunkt kein Barrieren-Bestimmungsstand berechnet.
Beobachtungstermin
Jeder Tag während des Beobachtungszeitraums .
Beobachtungszeitraum
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag (08:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main) bis
einschließlich zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Bestimmung des Schlussreferenzpreises am
Bewertungstag.
ISIN: DE000DM0Y1B1
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 215
Barriere
Barriere
(1)
Während des Zeitraums von einschließlich dem Emissionstag bis einschließlich zum
ersten Anpassungstag 1.850,00 Indexpunkte.
(2)
An jedem darauffolgenden Tag: ein von der Berechnungsstelle für den diesem Tag
unmittelbar vorangegangenen Anpassungstag bestimmter Betrag in Höhe:
von (a) minus (b) abgerundet auf eine ganze Einheit, wobei
(a)
dem für diesen Anpassungstag geltenden Basispreis und
(b)
dem Barrieren-Anpassungsbetrag
entspricht.
Mit Ausnahme des Emissionstages wird die Emittentin durch Veröffentlichung gemäß § 16 der
Allgemeinen Bedingungen die Barriere so bald wie praktikabel nach dem Anpassungstag bekannt
geben.
Barrieren-Anpassungsbetrag
In Bezug auf einen Anpassungstag , das Produkt aus:
(a)
dem Barrieren-Anpassungssatz und
(b)
dem für diesen Anpassungstag geltenden Basispreis ,
wobei der Barrieren-Anpassungsbetrag nicht unter einem gegebenenfalls festgelegten
Barrieren-Anpassungsmindestbetrag und nicht über einem gegebenenfalls festgelegten
Barrieren-Anpassungshöchstbetrag liegen darf.
Barrieren-Anpassungshöchstbetrag
20% des Basispreises
Barrieren-Anpassungsmindestbetrag
2% des Basispreises
Barrieren-Anpassungssatz
(1)
Am Emissionstag 3% und
(2)
in Bezug auf den jeweiligen Anpassungstag ein Prozentsatz, den die Emittentin nach billigen
Ermessen unter Berücksichtigung von ihr als angemessen erachteter Faktoren und mit dem
Ziel bestimmt, die Wahrscheinlichkeit, dass der Auszahlungsbetrag bei Eintritt eines
Barrieren-Ereignisses nicht null beträgt, gegenüber dem Emissionstag konstant zu halten.
Hierbei kann die Emittentin Faktoren wie die Volatilität und/oder Liquidität des Basiswerts
berücksichtigen.
Anpassungstag
Ab (ausschließlich) dem Emissionstag jeder der folgenden Tage: der zehnte Tag eines jeden
Monats oder, wenn einer dieser Tage kein Geschäftstag ist, der nächstfolgende Geschäftstag.
Basispreis
Basispreis
Wird täglich angepasst und ist
(1)
in Bezug auf den Emissionstag 1.908,00 Indexpunkte und
(2)
in Bezug auf jeden Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum ersten
Anpassungstag (einschließlich) die Summe aus
(3)
(a)
dem für den Emissionstag geltenden Basispreis und
(b)
der bis zu diesem Tag aufgelaufenen Finanzierungskomponente
in Bezug auf jeden Tag nach dem ersten Anpassungstag , zu jeder Zeit die Summe aus
(a)
dem für den jeweils unmittelbar vorangegangenen Anpassungstag geltenden Basispreis,
und
(b)
der bis zu diesem Tag aufgelaufenen Finanzierungskomponente.
Die Emittentin gibt den Basispreis gemäß § 16 der Allgemeinen Bedingungen so bald wie
praktikabel bekannt.
Finanzierungskomponente
In Bezug auf jeden Tag, das Produkt aus:
(1)
(a) minus (b), wobei
(a) der für den unmittelbar vorangegangenen Referenzzinssatz-Anpassungstag
festgelegten Referenzzinssatz und
(b) der Zinsbereinigungsfaktor
ist,
(2)
in Bezug auf einen Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum nachfolgenden
ersten Anpassungstag (einschließlich), der Basispreis am Emissionstag bzw.
in Bezug auf jeden Tag nach dem ersten Anpassungstag, der an dem unmittelbar
vorangegangenen Anpassungstag geltende Basispreis , und
(3)
ISIN: DE000DM0Y1B1
der Anzahl von Kalendertagen von dem diesem Tag unmittelbar vorangegangenen
Anpassungstag, bzw. für einen Tag während des Zeitraums vom Emissionstag bis zum
ersten Anpassungstag, vom Emissionstag (ausschließlich desselben), bis zu diesem Tag
(einschließlich desselben), geteilt durch 365.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 216
Referenzzinssatz
In Bezug auf einen Tag, der an dem diesem Tag unmittelbar vorangegangenen
Referenzzinssatz-Anpassungstag bzw. in Bezug auf einen Tag während des Zeitraums vom
Emissionstag bis zum ersten Referenzzinssatz-Anpassungstag (einschließlich desselben) der am
Emissionstag auf der Seite <EONIA=> des Informationsdienstleisters Thomson Reuters
veröffentlichte Zinssatz für Tagesgelder in Euro.
Referenzzinssatz-Anpassungstag
Ab (ausschließlich) dem Emissionstag jeder der folgenden Tage: der zehnte Tag eines jeden
Monats oder, wenn einer dieser Tage kein Geschäftstag ist, der nächstfolgende Geschäftstag.
Zinsbereinigungsfaktor
3%
Stop-Loss-Referenzpreis
Stop-Loss-Referenzpreis
Ein (als Geldgegenwert in der Abwicklungswährung zu betrachtender) Betrag, der von der
Berechnungsstelle nach billigem Ermessen auf der Grundlage der aus der Auflösung von
Absicherungsgeschäften erzielten Erlöse als der marktgerechte Stand des Basiswerts zu einem
von der Emittentin unter Berücksichtigung von Faktoren wie der Liquidität des Basiswerts nach
billigem
Ermessen
ausgewählten
Zeitpunkt
innerhalb
des
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums bestimmt wird.
Stop-Loss-ReferenzpreisBewertungszeitraum
Der Zeitraum ab Eintritt des Barrieren-Ereignisses bis maximal drei Stunden danach, wobei dieser
Zeitraum im Fall des Eintritts einer Marktstörung im Sinne von § 5 innerhalb dieses Zeitraums um
die
Dauer
der
Marktstörung
verlängert
wird.
Endet
der
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraum nach dem offiziellen Handelsschluss bzw., falls es
keinen offiziellen Handelsschluss gibt, nach dem Handels- oder Notierungsschluss an der
Referenzstelle, wird der Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraum am nächstfolgenden
Handelstag an dieser Referenzstelle um den Zeitraum verlängert, der andernfalls nach diesem
offiziellen Schluss gelegen hätte.
Schlussreferenzpreis
Schlussreferenzpreis
Der Referenzpreis am Bewertungstag.
Referenzpreis
In Bezug auf einen Tag ein (als Geldgegenwert in der Abwicklungswährung zu betrachtender)
Betrag entsprechend:
dem von bzw. bei der Referenzstelle an diesem Tag notierten bzw. veröffentlichten Maßgeblichen
Wert des Referenzpreises , wie in den Informationen zum Basiswert angegeben.
Maßgeblicher Wert des
Referenzpreises
Der offizielle Schlussstand des Basiswerts an der Referenzstelle.
Kündigung
Kündigungsrecht
Kündigungsrecht der Emittentin findet Anwendung.
Kündigungsperiode
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag.
Kündigungsfrist
4 Wochen
Wesentliche Termine
Emissionstag
18. Januar 2017
Wertstellungstag bei Emission
20. Januar 2017
Erster Börsenhandelstag
18. Januar 2017
Ausübungstage
Der auf den 7. Kalendertag folgende Geschäftstag im Februar jeden Kalenderjahrs während der
Ausübungsfrist.
Beendigungstag
Der früheste der folgenden Tage:
(a)
Wenn
ein
Barrieren-Ereignis
eingetreten
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums;
ist,
der
letzte
Tag
des
(b)
Wenn der Wertpapierinhaber das Wertpapier ausgeübt hat oder das Wertpapier als
ausgeübt gilt, der entsprechende Ausübungstag und
(c)
Wenn die Emittentin das Wertpapier kündigt, der entsprechende Tilgungstag .
Bewertungstag
Der Beendigungstag und falls dieser Tag kein Handelstag ist, der nächstfolgende Handelstag.
Fälligkeitstag
Der vierte unmittelbar folgende Geschäftstag nach dem Bewertungstag .
Weitere Angaben
Ausübungsart
Bermuda-Ausübungsart
Ausübungsfrist
Der Zeitraum ab einschließlich dem Wertstellungstag bei Emission.
Automatische Ausübung
Automatische Ausübung findet keine Anwendung.
Mindestausübungsbetrag
1 Wertpapier
ISIN: DE000DM0Y1B1
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 217
Ganzzahliger Ausübungsbetrag
1 Wertpapier
Geschäftstag
Ein Tag, an dem das Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer
(TARGET2)-System betriebsbereit ist und an dem jede maßgebliche Clearingstelle Zahlungen
abwickelt. Samstag und Sonntag gelten nicht als Geschäftstag .
Anwendbares Recht
deutsches Recht
ISIN: DE000DM0Y1B1
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 218
Weitere Informationen zum Angebot der Wertpapiere
NOTIERUNG UND HANDEL
Notierung und Handel
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der
Frankfurter Wertpapierbörse, der kein geregelter Markt im Sinne der
Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der
Stuttgarter Wertpapierbörse, der kein geregelter Markt im Sinne der
Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Die Zulassung der Wertpapiere zu einem geregelten Markt an einer
Börse wurde nicht beantragt.
Mindesthandelsvolumen
1 Wertpapier
Schätzung der Gesamtkosten für die Zulassung zum Handel
Nicht anwendbar
ANGEBOT VON WERTPAPIEREN
Mindestzeichnungsbetrag für Anleger
Nicht anwendbar
Höchstzeichnungsbetrag für Anleger
Nicht anwendbar
Der Angebotszeitraum
Das Angebot der Wertpapiere beginnt am 18. Januar 2017 (08:00 Uhr
Ortszeit Frankfurt am Main) und endet am 24. August 2017
(vorbehaltlich einer Verlängerung über diesen Termin hinaus durch
Veröffentlichung eines oder mehrerer Basisprospekte für die
Emission
von
Zertifikaten,
Optionsscheinen
und
Schuldverschreibungen, die dem Basisprospekt vom 24. August 2016
nachfolgen).
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Anzahl der angebotenen
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu verringern.
Stornierung der Emission der Wertpapiere:
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Emission der
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu stornieren.
Vorzeitige Beendigung des Angebotszeitraums für die Wertpapiere : Die Emittentin behält sich vor, den Angebotszeitraum, gleich aus
welchem Grund, vorzeitig zu beenden.
Bedingungen für das Angebot:
Nicht anwendbar
Beschreibung des Antragsverfahrens:
Nicht anwendbar
Möglichkeit zur Reduzierung des Zeichnungsbetrags und
Rückerstattungsverfahren bei zu hohen Zahlungen der Antragsteller:
Nicht anwendbar
Angaben zu Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung der Nicht anwendbar
Wertpapiere:
Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der Ergebnisse des Nicht anwendbar
Angebots:
Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit Nicht anwendbar
von Zeichnungsrechten und Umgang mit nicht ausgeübten
Zeichnungsrechten:
Kategorien potenzieller Anleger, für die das Angebot der Wertpapiere Qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie und
gilt, und Angaben zur möglichen Beschränkung des Angebots
Nicht-Qualifizierte Anleger.
einzelner Tranchen auf bestimmte Länder:
Das Angebot kann an alle Personen in Deutschland und Österreich
erfolgen, die alle anderen in dem Basisprospekt angegebenen oder
anderweitig von der Emittentin und/oder den jeweiligen
Finanzintermediären festgelegten Anlagebedingungen erfüllen. In
anderen Ländern des EWR erfolgt das Angebot ausschließlich gemäß
einer Ausnahmeregelung, die eine Befreiung von der Prospektpflicht
gemäß der Prospektrichtlinie in der jeweils nationalrechtlichen
Umsetzung vorsieht.
Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten Betrags an die
Nicht anwendbar
Antragsteller und Informationen dazu, ob bereits vor Erhalt der
entsprechenden Mitteilung mit den Wertpapieren gehandelt werden
darf:
ISIN: DE000DM0Y1B1
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 219
Betrag der Gebühren und Steuern, die speziell für Zeichner oder
Käufer anfallen:
Nicht anwendbar
Name(n) und Adresse(n) (sofern der Emittentin bekannt) der
Platzierungsstellen in den verschiedenen Ländern, in denen das
Angebot erfolgt.
Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen nicht anwendbar
Zustimmung zur Verwendung des Prospekts:
Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle
Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung).
Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der
Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der
Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 der Prospektrichtlinie
erfolgen.
GEBÜHREN
Von der Emittentin an die Vertriebsstellen gezahlte Gebühren
Nicht anwendbar
Bestandsprovision
Nicht anwendbar
Platzierungsgebühr
Nicht anwendbar
1
Von der Emittentin nach der Emission von den Wertpapierinhabern Nicht anwendbar
erhobene Gebühren
WERTPAPIERRATINGS
Rating
Die Wertpapiere verfügen über kein Rating.
INTERESSEN AN DER EMISSION BETEILIGTER NATÜRLICHER UND JURISTISCHER PERSONEN
Interessen an der Emission beteiligter natürlicher und juristischer
Personen
Der Emittentin sind keine an der Emission der Wertpapiere beteiligten
Personen bekannt, die ein wesentliches Interesse an dem Angebot
haben.
RANGFOLGE DER WERTPAPIERE
Rangfolge der Wertpapiere
1
Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere dem
Anwendungsbereich des § 46f Absatz 7 Kreditwesengesetz ("KWG")
und erfüllen die Kriterien als Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten,
wie in Abschnitt „III. Allgemeine Informationen zum Programm - C.
Allgemeine Beschreibung des Programms“ unter „Rangfolge der
Wertpapiere“ beschrieben. Anleger sollten jedoch beachten, dass es
im Falle eines Insolvenzverfahrens nach deutschem Recht oder einer
Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen gegen die Emittentin der
zuständigen Abwicklungsbehörde oder dem zuständigen Gericht
obliegt, zu entscheiden, ob die im Rahmen des Programms
begebenen unbesicherten und nicht nachrangigen Wertpapiere die
Kriterien als Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten oder als
Nicht-Bevorzugte Vorrangige Verbindlichkeiten erfüllen.
Die Emittentin zahlt ggf. Platzierungsgebühren und Bestandsprovisionen in Form von verkaufsbezogenen Provisionen an die jeweilige(n)
Vertriebsstelle(n). Alternativ kann die Emittentin der/den jeweiligen Vertriebsstelle(n) einen angemessenen Abschlag auf den Emissionspreis
(ohne Ausgabeaufschlag) gewähren. Bestandsprovisionen können laufend aus denin den Produktbedingungen erwähnten Verwaltungsgebühren
auf Grundlage des Basiswerts bestritten werden. Fungiert die Deutsche Bank AG sowohl als Emittentin als auch als Vertriebsstelle in
Verbindung mit dem Verkauf ihrer eigenen Wertpapiere, werden die entsprechenden Beträge der Vertriebseinheit der Deutsche Bank AG intern
gutgeschrieben. Weitere Informationen zu Preisen und Preisbestandteilen sind den Punkten 5 und 6 im Abschnitt E "Interessenkonflikte" von
Teil II (Risikofaktoren) des Basisprospekts zu entnehmen.
ISIN: DE000DM0Y1B1
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 220
ANGABEN ZUM BASISWERT
Informationen zum Basiswert, zur vergangenen und künftigen Wertentwicklung des Basiswerts und zu seiner Volatilität sind auf der öffentlich
zugänglichen Webseite unter www.ariva.de erhältlich.
Der Sponsor des Basiswerts bzw. jedes den Basiswert bildenden Index unterhält zudem unter folgender Adresse eine Webseite, auf der
weitere Informationen (einschließlich einer Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Index, bestehend, wie jeweils anwendbar, aus dem
Typ des Index, der Berechnungsmethode und –formel, einer Beschreibung des individuellen Auswahlprozesses der Indexbestandteile und der
Anpassungsregeln) zum Basiswert erhältlich sein können.
Index Sponsor
Deutsche Börse AG
Webseite:
www.deutsche-boerse.com
Index Disclaimer
Das Finanzinstrument wird von der Deutsche Börse AG („DBAG“) nicht gesponsert, gefördert, verkauft oder auf eine andere Art und Weise
unterstützt und die DBAG bietet keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung oder Zusicherung, weder hinsichtlich der
Ergebnisse aus einer Nutzung des Index oder der zugrunde liegenden Index-Daten noch hinsichtlich des Index-Stands zu einem bestimmten
Zeitpunkt bzw. an einem bestimmten Tag noch in sonstiger Hinsicht. Der Index und die zugrunde liegenden Index-Daten werden durch die
DBAG berechnet und veröffentlicht. Dennoch haftet die DBAG, soweit gesetzlich zulässig, nicht gegenüber Dritten für etwaige Fehler im Index
oder den zugrunde liegenden Index-Daten. Darüber hinaus besteht für die DBAG keine Verpflichtung gegenüber Dritten, einschließlich
Investoren, auf etwaige Fehler im Index hinzuweisen. Weder die Veröffentlichung des Index durch die DBAG noch die Lizenzierung des Index
oder der zugrunde liegenden Index-Daten für die Nutzung im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument oder anderen Wertpapieren oder
Finanzprodukten, die vom Index abgeleitet werden, stellt eine Empfehlung der DBAG zur Kapitalanlage dar oder beinhaltet in irgendeiner Weise
eine Zusicherung oder Meinung der DBAG hinsichtlich der Attraktivität einer Investition in dieses Produkt. Durch die DBAG als alleiniger
Rechteinhaberin an dem Index bzw. der zugrunde liegenden Index-Daten wurde dem Emittent des Finanzinstruments allein die Nutzung der
Index-Daten bzw. die Bezugnahme auf die Index-Daten im Zusammenhang mit dem Finanzinstrument gestattet.
Veröffentlichung weiterer Angaben durch die Emittentin
Die Emittentin beabsichtigt nicht, weitere Angaben zum Basiswert bereitzustellen.
ISIN: DE000DM0Y1B1
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 221
LÄNDERSPEZIFISCHE ANGABEN:
Bundesrepublik Deutschland
Zahl- und Verwaltungsstelle in Deutschland
In Deutschland ist die Zahl- und Verwaltungsstelle die Deutsche Bank
AG. Die Zahl- und Verwaltungsstelle handelt über ihre
Hauptgeschäftsstelle in Frankfurt am Main, die sich zum
Emissionstag unter folgender Anschrift befindet: Taunusanlage 12,
60325 Frankfurt am Main, Deutschland.
Republik Österreich
Zahl- und Verwaltungsstelle in Österreich
ISIN: DE000DM0Y1B1
In Österreich ist die Zahl- und Verwaltungsstelle die Deutsche Bank
AG handelnd über ihre Niederlassung Wien, die sich zum
Emissionstag unter folgender Anschrift befindet: Fleischmarkt 1, 1010
Wien, Österreich.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 222
Anhang zu den Endgültigen Bedingungen
Emissionsspezifische Zusammenfassung
Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten "Punkten". Diese Punkte sind in den Abschnitten A - E
enthalten und nummeriert (A.1 – E.7).
Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die für eine Zusammenfassung dieses Typs von Wertpapieren und Emittent erforderlich sind. Da
einige Punkte nicht adressiert werden müssen, kann es Lücken in der Nummerierungsreihenfolge geben.
Auch wenn ein Punkt aufgrund des Typs von Wertpapieren und Emittent erforderlich sein kann, besteht die Möglichkeit, dass zu diesem Punkt
keine relevanten Informationen gegeben werden können. In diesem Fall wird eine kurze Beschreibung des Punktes mit der Erwähnung
"Entfällt" eingefügt.
Punkt
A.1
Abschnitt A – Einleitung und Warnhinweise
Warnhinweis
Warnhinweis, dass
• die Zusammenfassung als Einführung zum Prospekt verstanden werden sollte,
• der Anleger jede Entscheidung zur Anlage in die betreffenden Wertpapiere auf die Prüfung des
gesamten Prospekts stützen sollte,
• für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in einem Prospekt enthaltenen
Informationen geltend gemacht werden, der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der
einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten
für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben könnte und
• die Deutsche Bank Aktiengesellschaft in ihrer Funktion als Emittentin, die die Verantwortung für
die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon übernommen hat und von
der der Erlass der Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon ausgeht,
haftbar gemacht werden kann, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend,
unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts
gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird,
nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die
Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen.
A.2
Zustimmung zur
Verwendung des
Basisprospekts
• Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts für eine spätere Weiterveräußerung oder
endgültige Platzierung der Wertpapiere durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung).
• Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch
Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 der
Prospektrichtlinie erfolgen.
• Diese Zustimmung erfolgt nicht vorbehaltlich etwaiger Bedingungen.
• Im Fall, dass ein Finanzintermediär ein Angebot macht, unterrichtet dieser
Finanzintermediär die Anleger zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage über die
Angebotsbedingungen.
Punkt
Abschnitt B – Emittentin
B.1
Juristische und
kommerzielle
Bezeichnung der
Emittentin
B.2
Sitz,
Rechtsform, Die Deutsche Bank ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die Bank hat ihren Sitz in
geltendes Recht und Frankfurt am Main, Deutschland. Sie unterhält ihre Hauptniederlassung unter der Anschrift
Land der Gründung der Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland (Telefon: +49-69-910-00).
Emittentin
B.4b
Trends
Mit Ausnahme der Auswirkungen der makroökonomischen Bedingungen und des Marktumfelds,
Rechtsrisiken in Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise sowie der Auswirkungen gesetzlicher
und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, die für Finanzinstitute in Deutschland und der Europäischen
Union gelten, gibt es keine bekannten Trends, Unsicherheiten, Anforderungen, Verpflichtungen oder
Ereignisse, die im laufenden Geschäftsjahr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit wesentliche
Auswirkungen auf die Aussichten der Emittentin haben werden.
B.5
Beschreibung
der
Gruppe und der Stellung
der Emittentin innerhalb
dieser Gruppe
Die Deutsche Bank ist die Konzernobergesellschaft und zugleich die bedeutendste Gesellschaft des
Deutsche Bank-Konzerns, einem Konzern bestehend aus Banken, Kapitalmarktunternehmen,
Fondsgesellschaften, Gesellschaften zur Immobilienfinanzierung, Teilzahlungsunternehmen,
Research- und Beratungsunternehmen und anderen in- und ausländischen Unternehmen
(der"Deutsche Bank-Konzern").
ISIN: DE000DM0Y1B1
Die juristische und kommerzielle Bezeichnung der Emittentin lautet Deutsche Bank
Aktiengesellschaft ("Deutsche Bank" oder die "Bank").
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 223
B.9
Gewinnprognosen oder Entfällt. Es werden keine Gewinnprognosen oder –schätzungen abgegeben.
-schätzungen
B.10
Beschränkungen
im Entfällt. Es gibt keine Beschränkungen im Bestätigungsvermerk zu den historischen
Bestätigungsvermerk zu Finanzinformationen.
den
historischen
Finanzinformationen
B.12
Ausgewählte wesentliche Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bilanz der Deutsche Bank AG, der den
historische
maßgeblichen geprüften konsolidierten und in Übereinstimmung mit den IFRS erstellten
Finanzinformationen
Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2014 und zum 31. Dezember 2015 sowie den ungeprüften
konsolidierten Zwischenfinanzangaben zum 30. September 2015 und zum 30. September 2016
entnommen ist.
31. Dezember 2014
(IFRS, geprüft)
30. September
2015
(IFRS,
3.530.939.215,36
3.530.939.215,3
31. Dezember 2015
(IFRS, geprüft)
30. September
2016
(IFRS,
3.530.939.215,36
3.530.939.215,36
ungeprüft)
Grundkapital (in Euro)
ungeprüft)
6
Anzahl
der 1.379.273.131
*
1.379.273.131
1.379.273.131
1.379.273.131*
1.719.374
1.629.130
1.688.951
1.650.495
1.561.506
1.622.224
(in 73.223
68.879
67.624
66.727
15,2%
13,4%
13,2%
12,6%2
16,1%
15,0%
14,7%
14,5%3
Stammaktien
Summe
der
Aktiva 1.708.703
(in Millionen Euro)
Summe
der 1.635.481
Verbindlichkeiten
(in
Millionen Euro)
Eigenkapital
Millionen Euro)
Harte
Kernkapitalquote
1
Kernkapitalquote1
*
Quelle: Internetseite der Emittentin unter https://www.db.com/ir/de/informationen-zur-aktie.htm; Stand: 14. November 2016.
1
Die Kapitalquoten basieren auf den Übergangsbestimmungen der CRR/CRD 4-Eigenkapitalvorschriften.
2
Die auf Basis einer vollständigen Umsetzung von CRR/CRD 4 berechnete Harte Kernkapitalquote belief sich zum 30.
September 2016 auf 11,1% (im Einklang mit der Entscheidung des Vorstands, keine Dividende auf Stammaktien für das
Geschäftsjahr 2016 vorzuschlagen).
3
Die auf Basis einer vollständigen Umsetzung von CRR/CRD 4 berechnete Kernkapitalquote belief sich zum 30. September
2016 auf 12,3%.
Erklärung, dass sich die Seit dem 31. Dezember 2015 sind keine wesentlichen negativen Veränderungen in den Aussichten
Aussichten
der der Deutschen Bank eingetreten.
Emittentin
seit
dem
Datum
des
letzten
veröffentlichten geprüften
Abschlusses
nicht
wesentlich
verschlechtert
haben,
oder Beschreibung jeder
wesentlichen
Verschlechterung
Beschreibung
Entfällt. Seit dem 30. September 2016 ist keine wesentliche Veränderung der Finanzlage oder
wesentlicher
Handelsposition des Deutsche Bank-Konzerns oder der Deutschen Bank eingetreten.
Veränderungen
der
Finanzlage
oder
Handelsposition
der
Emittentin, die nach dem
von den historischen
ISIN: DE000DM0Y1B1
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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Finanzinformationen
abgedeckten Zeitraum
eingetreten sind
B.13
Ereignisse
aus
jüngsten Zeit
der Entfällt. Es gibt keine Ereignisse aus der jüngsten Zeit – insbesondere betreffend die Emittentin –, die
wesentlich für die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit der Emittentin sind.
B.14
Abhängigkeit von
anderen Unternehmen
der Gruppe
B.15
Haupttätigkeiten
Emittentin
Entfällt. Die Emittentin ist nicht von anderen Unternehmen der Gruppe abhängig.
der Gegenstand der Deutschen Bank ist gemäß ihrer Satzung der Betrieb von Bankgeschäften jeder Art,
die Erbringung von Finanz- und sonstigen Dienstleistungen und die Förderung der internationalen
Wirtschaftsbeziehungen. Die Bank kann diesen Unternehmensgegenstand selbst oder durch Tochterund Beteiligungsunternehmen verwirklichen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Bank zu allen
Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern,
insbesondere zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken, zur Errichtung von
Zweigniederlassungen im In- und Ausland, zum Erwerb, zur Verwaltung und zur Veräußerung von
Beteiligungen an andere Unternehmen sowie zum Abschluss von Unternehmensverträgen.
Der Deutsche Bank-Konzern ist gegliedert in die folgenden fünf Unternehmensbereiche:
•
Corporate & Investment Banking (CIB);
•
Global Markets (GM);
•
Deutsche Asset Management (DeAM);
•
Private Wealth & Commercial Clients (PWCC); und
•
Non-Core Operations Unit (NCOU).
Die fünf Unternehmensbereiche werden von Infrastrukturfunktionen unterstützt. Darüber hinaus hat
der Deutsche Bank-Konzern eine regionale Managementstruktur, die weltweit regionale
Zuständigkeiten abdeckt.
Die Deutsche Bank unterhält Geschäftsbeziehungen mit bestehenden und neuen Kunden in nahezu
jedem Land der Welt. Diese Geschäftsaktivitäten werden abgewickelt über:
•
Tochtergesellschaften und Filialen in zahlreichen Ländern,
•
Repräsentanzen in anderen Ländern und
•
einen oder mehrere Repräsentanten zur Betreuung ihrer Kunden in einer Reihe von
weiteren Ländern.
B.16
Beteiligungen
oder Entfällt. Nach den Meldungen wesentlicher Beteiligungen gemäß §§ 21 ff. des
Beherrschungsver
Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) gibt es nur drei Aktionäre, die über 3 %, aber unter 10 % der
hältnisse
Aktien an der Emittentin halten. Nach Kenntnis der Emittentin existieren keine weiteren Aktionäre, die
über 3 % der Aktien halten. Die Emittentin ist daher weder unmittelbar noch mittelbar beherrscht oder
kontrolliert.
Punkt
C.1
Abschnitt C – Wertpapiere
Art und Gattung der Gattung der Wertpapiere
Wertpapiere,
einschließlich
jeder Die Wertpapiere werden durch eine Globalurkunde (die " Globalurkunde ") verbrieft.
WertpapierEs werden keine effektiven Stücke ausgegeben.
kennnummer
Die Wertpapiere werden als Inhaberpapiere begeben.
Art der Wertpapiere
Bei den Wertpapieren handelt es sich um Optionsscheine .
Wertpapierkennnummer(n) der Wertpapiere
ISIN:
DE000DM0Y1B1
WKN:
DM0Y1B
C.2
Währung
Euro ("EUR")
C.5
Beschränkungen der
freien Übertragbarkeit
der Wertpapiere
Jedes Wertpapier ist nach dem jeweils anwendbaren Recht und gegebenenfalls den jeweils geltenden
Vorschriften und Verfahren der Clearingstelle übertragbar, in deren Unterlagen die Übertragung
vermerkt wird.
ISIN: DE000DM0Y1B1
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 225
C.8
Mit den Wertpapieren
verbundene
Rechte,
einschließlich
der
Rangordnung
und
Beschränkungen dieser
Rechte
Anwendbares Recht der Wertpapiere
Die Wertpapiere unterliegen deutschem Recht. Die Schaffung der Wertpapiere kann der für die
Clearingstelle geltenden Rechtsordnung unterliegen.
Mit den Wertpapieren verbundene Rechte
Durch die Wertpapiere erhalten die Inhaber der Wertpapiere bei Tilgung oder Ausübung Anspruch auf
Erhalt eines Auszahlungsbetrages und/oder eines Lieferbestandes.
Beschränkungen der Rechte
Die Emittentin ist unter den in den Emissionsbedingungen festgelegten Voraussetzungen zur
Kündigung der Wertpapiere und zu Anpassungen der Emissionsbedingungen berechtigt.
Status der Wertpapiere
Die Wertpapiere begründen direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin,
die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen
Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, vorbehaltlich jedoch eines Vorrangs, der
bestimmten nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten im Fall von
Abwicklungsmaßnahmen in Bezug auf die Emittentin oder im Fall der Auflösung, der Liquidation oder
der Insolvenz der Emittentin oder eines Vergleichs oder eines anderen der Abwendung der Insolvenz
dienenden Verfahrens gegen die Emittentin aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eingeräumt wird.
C.11
C.15
Antrag auf Zulassung
zum Handel, um die
Wertpapiere an einem
geregelten Markt oder
anderen gleichwertigen
Märkten zu platzieren,
wobei die betreffenden
Märkte zu nennen sind
Entfällt. Die Zulassung der Wertpapiere zu einem geregelten Markt an einer Börse wurde nicht
beantragt.
Beschreibung, wie der
Wert der Anlage durch
den
Wert
des
Basisinstruments/der
Basisinstrumente
beeinflusst wird, es sei
denn, die Wertpapiere
haben
eine
Mindeststückelung von
100 000 EUR
Mit diesem WAVE XXL Put-Optionsschein ohne festen Fälligkeitstermin können Anleger
überproportional (gehebelt) an der negativen Entwicklung des Basiswerts teilnehmen.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse, der
kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der Stuttgarter Wertpapierbörse, der
kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln.
Im Gegenzug nehmen sie aber auch gehebelt an einer positiven Entwicklung des Basiswerts teil und
tragen zudem das Risiko einer sofortigen Laufzeitbeendigung (Barrieren-Ereignis) des WAVE XXL
Put-Optionsscheins, wenn der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt während des
Beobachtungszeitraums auf oder über der Barriere liegt. In diesem Fall erhalten Anleger als
Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den der von der
Emittentin festgestellte Stop-Loss-Referenzpreis den Basispreis unterschreitet. Liegt der Basiswert
zum jeweiligen Zeitpunkt auf oder über dem Basispreis – was insbesondere bei starker Bewegung
des Basiswerts zum Zeitpunkt des Barrieren-Ereignisses der Fall sein kann -, erhalten Anleger nur
den Mindestbetrag.
Bei Nichteintritt eines Barrieren-Ereignisses erhalten Anleger, nach Ausübung des Wertpapiers an
einem Ausübungstag oder Kündigung durch die Emittentin mit Wirkung zu einem Tilgungstag, am
Fälligkeitstag als Auszahlungsbetrag den mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Betrag, um den
der Schlussreferenzpreis den Basispreis unterschreitet.
Wegen des Fehlens einer festen Laufzeit wird der anfänglich geltende Basispreis
konstruktionsbedingt täglich um eine für die Emittentin anfallende Finanzierungskomponente
angepasst, auf Grundlage der jeweiligen Marktzinsen abzüglich eines von der Emittentin bei
Emission des Wertpapiers festgelegten Prozentsatzes.
Schließlich wird auch die anfänglich geltende Barriere an jedem nachfolgenden Anpassungstag so
angepasst, dass diese jeweils dem jeweils geltenden Basispreis abzüglich dem
Barrieren-Anpassungsbetrag entspricht. Der Barrieren-Anpassungsbetrag wiederum ist das Produkt
aus dem jeweils geltenden Basispreis und dem Barrieren-Anpassungssatz, wobei letzterer,
gegenüber dem Stand am Emissionstag, von der Emittentin an jedem Anpassungstag nach
vernünftigem Ermessen neu festgesetzt werden kann, um einen wertlosen Verfall des Wertpapiers
ohne jede Auszahlung nach Eintritt eines Barrieren-Ereignisses mit der gleichen Wahrscheinlichkeit
wie bei dessen Emission zu verhindern (unter Berücksichtigung insbesondere der Volatilität und
Liquidität des Basiswerts).
Während der Laufzeit erhalten Anleger keine laufenden Erträge wie z.B. Zinsen.
Anlegern stehen zudem keine Ansprüche auf den/aus dem Basiswert (z.B. Stimmrechte, Dividenden)
zu.
ISIN: DE000DM0Y1B1
Barriere
(am Emissionstag ) 1.850,00 Indexpunkte, wird nachfolgend an jedem
Anpassungstag angepasst.
Basispreis
(am Emissionstag) 1.908,00 Indexpunkte, wird nachfolgend täglich
um die Finanzierungskomponente angepasst.
Beendigungstag
Der früheste der folgenden Tage:
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 226
C.16
(a)
Wenn ein Barrieren-Ereignis eingetreten ist, der letzte Tag
des Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums;
(b)
Wenn der Wertpapierinhaber das Wertpapier ausgeübt hat
oder das Wertpapier als ausgeübt gilt, der entsprechende
Ausübungstag und
(c)
Wenn die Emittentin das Wertpapier kündigt, der
entsprechende Tilgungstag.
Beobachtungszeitraum
Der Zeitraum ab einschließlich dem Emissionstag (08:00 Uhr
Ortszeit Frankfurt am Main) bis einschließlich zum maßgeblichen
Zeitpunkt für die Bestimmung des Schlussreferenzpreises am
Bewertungstag.
Bezugsverhältnis
0,01
Emissionstag
18. Januar 2017
Mindestbetrag
EUR 0,001 je Wertpapier
Stop-Loss-Referenzpreis
Ein von der Berechnungsstelle nach billigem Ermessen auf der
Grundlage der aus der Auflösung von Absicherungsgeschäften
erzielten Erlöse als der marktgerechte Preis des Basiswerts zu einem
von der Emittentin unter Berücksichtigung von Faktoren wie der
Liquidität des Basiswerts nach billigem Ermessen ausgewählten
Zeitpunkt innerhalb des
Stop-Loss-Referenzpreis-Bewertungszeitraums bestimmter Betrag.
Stop-Loss-ReferenzpreisBewertungszeitraum
Der Zeitraum ab Eintritt des Barrieren-Ereignisses bis maximal drei
Stunden danach.
Tilgungstag
Der bei Kündigung durch die Emittentin in der Kündigungsmitteilung
angegebene Tag.
Wertstellungstag bei
Emission
20. Januar 2017
Verfalltag
oder Fälligkeitstag:
Fälligkeitstermin
der
derivativen Wertpapiere
—
Ausübungstermin Ausübungstage:
oder
letzter
Referenztermin
Der vierte unmittelbar folgende Geschäftstag nach dem
Bewertungstag.
Bewertungstag:
Der Beendigungstag und falls dieser Tag kein Handelstag ist, der
nächstfolgende Handelstag.
Der auf den 7. Kalendertag folgende Geschäftstag im Februar jeden
Kalenderjahrs während des Zeitraums ab einschließlich dem
Wertstellungstag bei Emission.
C.17
Abrechnungsverfahren
Seitens der Emittentin fällige Auszahlungsbeträge werden zur Auszahlung an die Wertpapierinhaber
für
die
derivativen auf die jeweilige Clearingstelle übertragen.
Wertpapiere
Die Emittentin wird durch Zahlungen an die jeweilige Clearingstelle oder den von dieser/diesem
angegebenen Zahlungsempfänger in Höhe des gezahlten Betrages von ihren Zahlungsverpflichtungen
befreit.
C.18
Beschreibung
der Zahlung des Auszahlungsbetrages an die jeweiligen Wertpapierinhaber am Fälligkeitstag.
Tilgung bei derivativen
Wertpapieren
C.19
Ausübungspreis
endgültiger
Referenzpreis
Basiswerts
C.20
des
Art des Basiswerts und Typ:
Index
Angabe des Ortes, an
®
dem Informationen über Bezeichnung: TecDAX Index (Performance Index)
den Basiswert erhältlich ISIN:
DE0007203275
sind
Informationen zur historischen und fortlaufenden Wertentwicklung des Basiswerts und zu seiner
Volatilität sind auf der öffentlich zugänglichen Webseite unter www.ariva.de erhältlich.
Punkt
D.2
oder Schlussreferenzpreis : Der Referenzpreis am Bewertungstag.
Abschnitt D – Risiken
Zentrale Angaben zu den Anleger sind dem Risiko einer Insolvenz infolge einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der
zentralen Risiken, die Emittentin, d. h. dem Risiko einer vorübergehenden oder endgültigen Unfähigkeit zur termingerechten
der Emittentin eigen sind Erfüllung von Zins- und/oder Tilgungsverpflichtungen, ausgesetzt. Eine Bewertung dieses Risikos
wird mittels der Emittentenratings vorgenommen.
ISIN: DE000DM0Y1B1
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 227
Im Folgenden werden Faktoren beschrieben, die sich nachteilig auf die Profitabilität der Deutschen
Bank auswirken können:
ISIN: DE000DM0Y1B1
•
Ein gedämpftes Wirtschaftswachstum in jüngster Zeit und Unsicherheiten hinsichtlich der
künftigen Wachstumsaussichten haben negative Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage
einiger Geschäftsbereiche der Deutschen Bank, während die Margen zahlreicher
Geschäftsbereiche der Deutschen Bank aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus und des
Wettbewerbs im Finanzdienstleistungssektor unter Druck geraten sind. Sollten diese
Bedingungen anhalten oder sich verschlechtern, könnte dies das Geschäft, die Ertragslage oder
die strategischen Ziele der Deutschen Bank beeinträchtigen.
•
Die steigende Attraktivität anti-europäischer politischer Bewegungen für Wähler in einigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union könnte zu einer teilweisen Rückabwicklung der
europäischen Integration führen. Insbesondere hat das Vereinigte Königreich am 23. Juni 2016 in
einem nationalen Referendum für einen Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. Das
Referendum ist nicht rechtlich verbindlich und der Zeitpunkt, wann die EU-Mitgliedschaft des
Vereinigten Königreichs endet, hängt vom Ergebnis der Verhandlungen über den Austritt ab, die
beginnen, wenn das Vereinigte Königreich beim Europäischen Rat formal ein Austrittsgesuch
stellt. Angesichts dieser und anderer Unsicherheiten in Zusammenhang mit einem EU-Austritt
des Vereinigten Königreichs ist es schwierig, die genauen Auswirkungen auf die Deutsche Bank
abzuschätzen. Jedoch könnten die Entwicklungen im Vereinigten Königreich oder eine Eskalation
politischer Risiken in anderen EU-Mitgliedstaaten das Vertrauen in die Europäische Union und
ihren Binnenmarkt sowie die Eurozone untergraben und, einzeln oder in Wechselwirkung
miteinander, möglicherweise zu einer Abschwächung des Geschäftsvolumens, Abschreibungen
von Vermögenswerten und Verlusten in allen Geschäftsbereichen der Deutschen Bank führen.
Die Möglichkeiten der Deutschen Bank, sich gegen diese Risiken abzusichern, sind begrenzt.
•
Die Deutsche Bank könnte gezwungen sein, Abschreibungen auf den Bestand von Forderungen
gegen europäische und andere Staaten vorzunehmen, wenn die europäische Staatsschuldenkrise
wieder auflebt. Die Kreditausfallabsicherungen, die die Deutsche Bank eingegangen ist, um ihr
Kreditrisiko gegenüber betroffenen Staaten zu steuern, könnten zum Ausgleich dieser Verluste
nicht ausreichen.
•
Die Deutsche Bank hat einen steten Bedarf an Liquidität, um ihre Geschäftsaktivitäten zu
refinanzieren. Sie könnte von Phasen eines marktweiten oder bankenspezifischen
Liquiditätsengpasses betroffen sein, und die ihr zur Verfügung stehende Liquidität könnte sich als
nicht ausreichend erweisen, selbst wenn ihr zugrunde liegendes Geschäft stark bleibt.
•
Bereits umgesetzte sowie geplante aufsichtsrechtliche Reformen als Antwort auf die Schwäche
des Finanzsektors haben zusammen mit der allgemein verstärkten regulatorischen
Überwachung eine erhebliche Unsicherheit für die Deutsche Bank geschaffen und könnten ihr
Geschäft sowie ihre Fähigkeit zur Umsetzung ihrer strategischen Pläne beeinträchtigen.
•
Gesetzliche Vorschriften zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und
Wertpapierfirmen könnten sich erheblich auf die Geschäftstätigkeit der Deutschen Bank
auswirken und zu Verlusten für ihre Aktionäre und Gläubiger führen, wenn die zuständigen
Behörden Abwicklungsmaßnahmen im Hinblick auf die Deutsche Bank anordnen.
•
Änderungen der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen verlangen von der
Deutschen Bank eine erhöhte Kapitalunterlegung und könnten ihr Geschäftsmodell, die Finanzund Ertragslage und das generelle Wettbewerbsumfeld, in dem sie sich bewegt, wesentlich
beeinflussen. Annahmen im Markt, die Deutsche Bank könnte ihre Kapitalanforderungen nicht mit
einem angemessenen Puffer einhalten, oder Forderungen nach einer Kapitalausstattung über das
erforderliche Maß hinaus könnten die Auswirkungen der vorgenannten Faktoren auf ihr Geschäft
und ihr Ergebnis noch verstärken.
•
Vorschriften in den Vereinigten Staaten und in Deutschland sowie Vorschläge der Europäischen
Union in Bezug auf ein Verbot des Eigenhandels oder dessen Abtrennung vom Einlagengeschäft
könnten wesentliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Deutschen Bank haben.
•
Andere im Zuge der Finanzkrise verabschiedete oder vorgeschlagene aufsichtsrechtliche
Reformen, beispielsweise umfassende neue Vorschriften hinsichtlich der Tätigkeit der
Deutschen Bank bezüglich des Derivategeschäfts, Bankenabgaben, Einlagensicherung oder eine
mögliche Finanztransaktionssteuer, könnten zu einer wesentlichen Erhöhung der betrieblichen
Aufwendungen der Deutschen Bank führen und sich nachteilig auf ihr Geschäftsmodell auswirken.
•
Nachteilige Marktbedingungen, ein historisch niedriges Preisniveau, Volatilität und die
Zurückhaltung der Anleger haben sich auf die Erträge und Gewinne der Deutschen Bank bereits
erheblich nachteilig ausgewirkt und können auch in der Zukunft erhebliche nachteilige
Auswirkungen haben. Dies gilt insbesondere für das Investmentbanking, das Brokerage-Geschäft
und andere kommissions- und gebührenabhängige Geschäftsbereiche. Die Deutsche Bank hat
infolgedessen bereits erhebliche Verluste in den Bereichen Trading und Investment erlitten, die
sich auch in Zukunft fortsetzen könnten.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 228
D.6
Zentrale Angaben zu den
zentralen Risiken, die
den Wertpapieren eigen
sind
sowie
Risikohinweis
darauf,
ISIN: DE000DM0Y1B1
•
Die Deutsche Bank hat im April 2015 die nächste Phase ihrer Strategie, die Strategie 2020,
verkündet und weitere Details hierzu im Oktober 2015 bekannt gegeben. Sollte es der Deutschen
Bank nicht gelingen, ihre strategischen Ziele erfolgreich umzusetzen, könnte dies dazu führen,
dass sie nicht in der Lage ist, ihre finanziellen Ziele zu erreichen, oder Verluste, eine sinkende
Profitabilität oder eine Erosion ihrer Kapitalbasis erleidet, und ihre Finanz- und Ertragslage sowie
ihr Aktienkurs wesentlich nachteilig beeinflusst werden.
•
Als Teil der Strategie 2020 hat die Deutsche Bank ihre Absicht verkündet, die Deutsche
Postbank AG (zusammen mit ihren Tochtergesellschaften: „Postbank“) zu entkonsolidieren. Die
Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, die Postbank zu einem für sie vorteilhaften Preis,
zu sonstigen für sie vorteilhaften Bedingungen oder überhaupt zu veräußern, und könnte
erhebliche Verluste aufgrund ihrer Postbank-Beteiligung oder einer Veräußerung der Postbank
erleiden.
•
Die Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, nicht zum Kerngeschäft gehörende
Vermögenswerte zu für sie vorteilhaften Konditionen oder überhaupt zu verkaufen. Aus solchen
nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögenswerten sowie anderen Investitionen könnten
unabhängig von der Marktentwicklung erhebliche Verluste entstehen.
•
Die Deutsche Bank ist in einem Umfeld tätig, in dem der Grad der Regulierung bereits hoch ist
und noch weiter zunimmt und das darüber hinaus für Rechtsstreitigkeiten anfällig ist, so dass sie
Schadensersatzansprüchen und anderen Kosten, deren Höhe beträchtlich und schwierig
abzuschätzen sein kann, sowie rechtlichen, aufsichtsrechtlichen Sanktionen und
Reputationsschädigungen ausgesetzt sein kann.
•
Die Deutsche Bank ist gegenwärtig Adressat globaler Untersuchungen verschiedener Aufsichtsund Strafverfolgungsbehörden sowie damit zusammenhängender Zivilklagen in Bezug auf
mögliches Fehlverhalten. Der Ausgang dieser Vorgänge lässt sich nicht vorhersehen und kann
sich wesentlich nachteilig auf die Ertrags- und Finanzlage der Deutschen Bank sowie ihre
Reputation auswirken.
•
Die Deutsche Bank ist im Rahmen ihres nicht klassischen Kreditgeschäfts Kreditrisiken
ausgesetzt, die erheblich über die Risiken aus dem klassischen Bankkreditgeschäft hinausgehen.
•
Infolge von Veränderungen des Zeitwertes (Fair Value) ihrer Finanzinstrumente hat die
Deutsche Bank Verluste erlitten und könnte weitere Verluste erleiden.
•
Ungeachtet bestehender Grundsätze, Verfahren und Methoden zur Überwachung von Risiken ist
die Deutsche Bank unerkannten und nicht vorhergesehenen Risiken ausgesetzt, die zu
erheblichen Verlusten führen könnten.
•
Operationelle Risiken (das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das
Versagen von internen Verfahren (einschließlich Arbeits-, Organisations- und Kontrollverfahren),
Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse (z.B. strafbare Handlungen oder
Naturkatastrophen) verursacht werden, einschließlich Rechtsrisiken) können das Geschäft der
Deutschen Bank beeinträchtigen und zu erheblichen Verlusten führen.
•
Die operationellen Systeme der Deutschen Bank sind zunehmend dem Risiko von
Cyberangriffen und sonstiger Internetkriminalität ausgesetzt, die wesentliche Verluste von
Kundendaten zur Folge haben könnten, was zu einer Reputationsschädigung der Deutschen Bank,
zur Verhängung von aufsichtsrechtlichen Sanktionen sowie zu finanziellen Verlusten führen
könnte.
•
Der Umfang der Clearing-Geschäfte der Deutschen Bank setzt sie erhöhten Gefahren
erheblicher Verluste aus, sollten ihre Systeme nicht ordnungsgemäß funktionieren.
•
Die Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, Akquisitionsmöglichkeiten zu identifizieren
und Akquisitionen durchzuführen. Sowohl Akquisitionen als auch das Absehen von Zukäufen
können die Ertragslage und den Aktienkurs der Deutschen Bank erheblich beeinträchtigen.
•
Intensiver Wettbewerb auf dem deutschen Heimatmarkt der Deutschen Bank sowie auf den
internationalen Märkten könnte die Erträge und die Profitabilität der Deutschen Bank wesentlich
beeinträchtigen.
•
Transaktionen mit Geschäftspartnern in Ländern, die vom State Department der Vereinigten
Staaten als Staaten eingeordnet werden, die den Terrorismus unterstützen, oder mit Personen,
die Gegenstand von Wirtschaftssanktionen der Vereinigten Staaten sind, könnten mögliche
Kunden und Investoren davon abhalten, mit der Deutschen Bank Geschäfte zu machen oder in
ihre Wertpapiere zu investieren, ihrer Reputation schaden oder zur aufsichtsrechtlichen
Maßnahmen führen, die ihr Geschäft wesentlich beeinträchtigen könnten.
An den Basiswert gekoppelte Wertpapiere
In regelmäßigen Abständen und/oder bei Ausübung oder Tilgung der Wertpapiere zu zahlende
Beträge bzw. zu liefernde Vermögenswerte sind an den Basiswert gekoppelt, der einen oder mehrere
Referenzwert(e) umfassen kann. Der Kauf von oder die Anlage in an den Basiswert gekoppelte
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 229
dass der Anleger seinen Wertpapiere beinhaltet erhebliche Risiken.
Kapitaleinsatz ganz oder
teilweise verlieren könnte Die Wertpapiere sind keine herkömmlichen Wertpapiere und daher mit verschiedenen besonderen
Anlagerisiken verbunden, über die sich potenzielle Anleger vor einer Anlage vollständig im Klaren
sein sollten. Potenzielle Anleger in die Wertpapiere sollten mit Wertpapieren vertraut sein, die
ähnliche Merkmale aufweisen, alle Unterlagen vollständig überprüfen, die Emissionsbedingungen der
Wertpapiere lesen und verstehen sowie sich über die Art und den Umfang des Exposure in Bezug auf
das Verlustrisiko im Klaren sein.
Potenzielle Anleger sollten sicherstellen, dass sie die jeweilige Formel, auf deren Basis die zu
zahlenden Beträge bzw. die zu liefernden Vermögenswerte berechnet werden, verstehen, und, falls
erforderlich, ihren/ihre persönlichen Berater zu Rate ziehen.
Mit dem Basiswert verbundene Risiken
Wegen des Einflusses des Basiswerts auf den Anspruch aus dem Wertpapier sind Anleger, wie bei
einer Direktanlage in den Basiswert, sowohl während der Laufzeit als auch zum Laufzeitende Risiken
ausgesetzt, die auch mit einer Anlage in den jeweiligen Index allgemein verbunden sind.
Währungsrisiken
Ein Wechselkursrisiko besteht für Anleger, wenn die Abwicklungswährung nicht ihre Heimatwährung
ist.
Vorzeitige Beendigung
Die Emissionsbedingungen der Wertpapiere enthalten eine Bestimmung, laut derer die Wertpapiere
von der Emittentin bei Erfüllung bestimmter Bedingungen vorzeitig getilgt werden können. Folglich
können die Wertpapiere einen niedrigeren Marktwert aufweisen als ähnliche Wertpapiere ohne ein
solches Tilgungsrecht der Emittentin. Während des Zeitraums, in dem die Wertpapiere auf diese
Weise getilgt werden können, steigt der Marktwert der Wertpapiere im Allgemeinen nicht wesentlich
über den Preis, zu dem sie zurückgezahlt, getilgt oder gekündigt werden können. Dies gilt auch, wenn
die Emissionsbedingungen der Wertpapiere eine automatische Tilgung oder Kündigung der
Wertpapiere vorsehen (z. B. Knock-out- bzw. Auto-Call-Option).
Vorzeitige Kündigung durch die Emittentin
Die Emittentin ist berechtigt, die Wertpapiere gemäß den Emissionsbedingungen vorzeitig zu
kündigen und zu einem in den Emissionsbedingungen festgelegten Auszahlungsbetrag
zurückzuzahlen bzw. zu tilgen. Dieser Betrag kann unter dem Marktwert der Wertpapiere und dem
investierten Betrag liegen.
Instrument der Gläubigerbeteiligung und sonstige Abwicklungsmaßnahmen
Stellt die zuständige Behörde fest, dass die Emittentin ausfällt oder wahrscheinlich ausfällt und sind
bestimmte weitere Bedingungen erfüllt, so hat die zuständige Abwicklungsbehörde die Befugnis zur
teilweisen oder vollständigen Herabschreibung des Nennwerts der Wertpapiere beziehungsweise der
Ansprüche aus den Wertpapieren sowie von Zinsen oder sonstigen Beträgen in Bezug auf die
Wertpapiere, zur Umwandlung der Wertpapiere in Anteile oder sonstige Instrumente des harten
Kernkapitals (diese Herabschreibungs- und Umwandlungsbefugnisse werden üblicherweise als
„Instrument der Gläubigerbeteiligung“ bezeichnet), oder zur Anwendung sonstiger
Abwicklungsmaßnahmen, unter anderem einer Übertragung der Wertpapiere auf einen anderen
Rechtsträger oder einer Änderung der Bedingungen der Wertpapiere bzw. deren Löschung.
Risiken zum Laufzeitende
Liegt der Basiswert zu irgendeinem Zeitpunkt während des Beobachtungszeitraums auf oder über der
Barriere, tritt beim WAVE XXL Put-Optionsschein das Barrieren-Ereignis ein und die Laufzeit des
WAVE XXL Put-Optionsscheins endet sofort. Eine Kurserholung ist ausgeschlossen. In diesem Fall
wird der Auszahlungsbetrag auf Grundlage der Differenz zwischen Basispreis und Wert des
Basiswerts im Zeitraum nach Eintritt des Barrieren-Ereignisses bestimmt, und Anleger verlieren bis
auf den Mindestbetrag u. U. ihren gesamten Anlagebetrag oder einen Großteil davon. Andernfalls
erleiden Anleger einen Verlust, wenn der Basiswert am Bewertungstag so nahe am Basispreis liegt,
dass der Auszahlungsbetrag unter dem Erwerbspreis des WAVE XXL Put-Optionsscheins liegt. Das
Barrieren-Ereignis kann jederzeit während der Handelszeiten des Basiswerts eintreten;
gegebenenfalls auch außerhalb der Handelszeiten des WAVE XXL Put-Optionsscheins.
Möglicher Totalverlust
Ist kein Mindestauszahlungsbetrag vorgesehen, erleiden Anleger unter Umständen einen Totalverlust
ihrer Anlage in das Wertpapier.
Auch wenn ein Mindestauszahlungsbetrag vorgesehen ist, erleiden Anleger unter Umständen einen
Verlust, der einem Totalverlust ihrer Anlage in das Wertpapier nahezu gleichkommt.
Punkt
ISIN: DE000DM0Y1B1
Abschnitt E – Angebot
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
Seite 230
E.2b
Gründe für das Angebot, Entfällt. Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken sind die Gründe für das Angebot.
Zweckbestimmung der
Erlöse,
geschätzte
Nettoerlöse
E.3
Angebotskonditionen
Bedingungen für das Angebot:
Entfällt. Das Angebot unterliegt keinen Bedingungen.
Anzahl der Wertpapiere :
bis zu 100.000.000 Wertpapiere
Angebotszeitraum:
Das Angebot der Wertpapiere beginnt am 18. Januar 2017
(08:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main) und endet am 24.
August 2017.
Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Anzahl der
angebotenen Wertpapiere, gleich aus welchem Grund, zu
verringern.
Stornierung der
Wertpapiere:
Emission
der Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Emission der
Wertpapiere , gleich aus welchem Grund, zu stornieren.
Vorzeitige Beendigung des
Angebotszeitraums für die
Wertpapiere:
Die Emittentin behält sich vor, den Angebotszeitraum, gleich
aus welchem Grund, vorzeitig zu beenden.
Mindestzeichnungsbetrag für
Anleger:
Entfällt. Es gibt keinen Mindestzeichnungsbetrag für Anleger.
Höchstzeichnungsbetrag für
Anleger:
Entfällt. Es gibt keinen Höchstzeichnungsbetrag für Anleger.
Beschreibung des
Antragsverfahrens:
Entfällt. Es ist kein Antragsverfahren vorgesehen.
Möglichkeit zur Reduzierung des
Zeichnungsbetrags und
Rückerstattungsverfahren bei zu
hohen Zahlungen der Antragsteller:
Entfällt.
Eine
Möglichkeit
zur
Reduzierung
des
Zeichnungsbetrags und ein Rückerstattungsverfahren bei zu
hohen Zahlungen der Antragsteller sind nicht vorgesehen.
Angaben zu Verfahren und Fristen Entfällt. Ein Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung
für Bezahlung und Lieferung der
der Wertpapiere sind nicht vorgesehen.
Wertpapiere:
Verfahren und Zeitpunkt für die Entfällt. Ein Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der
Veröffentlichung der Ergebnisse Ergebnisse des Angebots ist nicht vorgesehen.
des Angebots:
Verfahren für die Ausübung von Entfällt. Ein Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten,
Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit die Übertragbarkeit von Zeichnungsrechten und der Umgang
von
Zeichnungsrechten
und mit nicht ausgeübten Zeichnungsrechten sind nicht vorgesehen.
Umgang mit nicht ausgeübten
Zeichnungsrechten:
Kategorien potenzieller Anleger, für
die das Angebot der Wertpapiere
gilt, und Angaben zur möglichen
Beschränkung
des
Angebots
einzelner Tranchen auf bestimmte
Länder:
Qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie und
Nicht-Qualifizierte Anleger.
Das Angebot kann an alle Personen in Deutschland und
Österreich erfolgen, die alle anderen in dem Basisprospekt
angegebenen oder anderweitig von der Emittentin und/oder den
jeweiligen
Finanzintermediären
festgelegten
Anlagebedingungen erfüllen. In anderen Ländern des EWR
erfolgt das Angebot ausschließlich gemäß einer
Ausnahmeregelung, die eine Befreiung von der Prospektpflicht
gemäß der Prospektrichtlinie in der jeweils nationalrechtlichen
Umsetzung vorsieht.
Verfahren für die Mitteilung des Entfällt. Es ist kein Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten
zugeteilten
Betrags
an
die Betrags an die Antragsteller vorgesehen.
Antragsteller und Informationen
dazu, ob bereits vor Erhalt der
entsprechenden Mitteilung mit den
Wertpapieren gehandelt werden
darf:
Emissionspreis:
ISIN: DE000DM0Y1B1
Der Emissionspreis je Wertpapier wird zunächst am
Emissionstag festgelegt und anschließend kontinuierlich
angepasst.
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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Betrag der Gebühren und Steuern, Entfällt. Es gibt keine Gebühren und Steuern, die speziell für
die speziell für Zeichner oder Zeichner oder Käufer anfallen.
Käufer anfallen:
Name(n) und Adresse(n) (sofern Entfällt.
der Emittentin bekannt) der
Platzierungsstellen
in
den
verschiedenen Ländern, in denen
das Angebot erfolgt:
Name und Anschrift der Zahlstelle: In Deutschland:
Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
In Österreich:
Deutsche Bank AG, Niederlassung Wien
Fleischmarkt 1
1010 Wien
Österreich
Name
und
Anschrift
Berechnungsstelle:
der Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
E.4
Für die Emission/das Der Emittentin sind keine an der Emission der Wertpapiere beteiligten Personen bekannt, die ein
Angebot
wesentliche wesentliches Interesse an dem Angebot haben.
Interessen,
einschließlich
Interessenkonflikten
E.7
Schätzung der Ausgaben, Entfällt. Dem Anleger werden von der Emittentin oder dem Anbieter keine Ausgaben in Rechnung
die dem Anleger vom gestellt.
Emittenten oder Anbieter
in Rechnung gestellt
werden
ISIN: DE000DM0Y1B1
Endgültige Bedingungen zu DE000DM0XZR3 - DE000DM0Y1B1
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