12.01.2017 Seite 1 von 2 Kandidatenprofil Dr.-Ing. Fritz Michalczyk Geburtsdatum: 20. 09. 1940, verheiratet, 2 Kinder Beruf: Lokomotivschlosser; Dipl.-Ing.; Dr.-Ing. Wohnort: seit 2005 wieder in Dresden Parteizugehörigkeit zur AfD ab 04/2013 Funktionen in der AfD: Mitglied Bundesfachausschuss 11 Soziale Sicherungssysteme … (BFA 11) Stellv. Leiter Landesfachausschuss 11 Soziale Sicherungssysteme … (LFA 11) Leiter der Arbeitsgruppe Alternative Alterssicherung im Kreisverband Dresden Mitglied im Seniorenbeirat beim Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden Stellvertretender Ortsbeirat in Dresden Plauen Meine politische Motivation als Mitglied des Deutschen Bundestages: • • • • • • • Ich will dafür eintreten, dass das Experiment EURO geregelt zeitnah beendet wird. Ich möchte mich in der 19. Legislaturperiode für Volksentscheide nach Schweizer Grundsätzen einsetzen, insbesondere o über eine Verfassung gemäß Artikel 146 Grundgesetz, o gegen die verdeckte „Verschenkung“ von „Krediten“ an andere Staaten zur „Eurorettung“, einschließlich gegen eine deutsche Haftung für ausländische Banken, o über eine Rentenwende, um die finanzielle Alterssicherung der zur Zeit schlechter versorgten gesetzlich Rentenversicherten an das Niveau der besser versorgten Beamten heranzuführen (siehe Seite 2), o über eine neue Länderstruktur der BRD in 5 etwa bevölkerungs-gleiche Länder (zum Beispiel NRW, Nord, Süd, Ost, West), o über ein neues Wahlgesetz zum Bundestag, um Überhangmandate, Ausgleichsmandate und das negative Stimmgewicht zu vermeiden, o über die Direktwahl des Bundespräsidenten, o für die Urwahl der Verfassungsrichter durch die Richterschaft, Ich will die (gefühlte) innere Sicherheit mindestens im Niveau von 2014 haben. Ich möchte die Bundeswehr deutlich stärken. Ich will den Zwangsrundfunkbeitrag abschaffen. Ich bin gegen die geschlechterneutrale Umgestaltung der deutschen Sprache. Ich bin dafür, den Artikel 16 a aus dem GG zu nehmen und durch einfache Gesetze, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, zu ersetzen. 12.01.2017 • • • Seite 2 von 2 Ich lehne den Doppelpass ab. Nutzbringende Zuwanderung fördere ich. Die soziale Marktwirtschaft (Eigentum, Eigenverantwortlichkeit, freie Preisbildung) soll weiter gefestigt werden. Es ist besser die hohen deutschen technischen Standards mit den USA anzugleichen, als zu zusehen, dass die USA mit China die technischen Weltstandards setzen. Schwerpunkt meiner Arbeit im Bundestag wäre die Bekämpfung der Armut von Kindern, Familien und im Alter 1. Die Schere zwischen den „Besserversorgten“ (Beamte, berufsständig Versicherte, …) und den „Schlechterversorgten“ (gesetzlich Rentenversicherte), darf nicht weiter auseinander gehen. Nach einer Rentenwende zahlen (möglichst) alle in das neue System ein. 2. Alle Bezieher von Einkommen aus Arbeit zahlen vom Bruttolohn den halben Beitragssatz und aus der Summe aller weiteren Einkommensarten (außer aus Alterssicherungsbeträgen) den vollen Beitragssatz ohne Beitragsbemessungsgrenze als Deckungskapital steuerfrei ein. 3. Versicherungsfremde Leistungen müssen zu 100 % nachvollziehbar bilanziert und steuerlich finanziert werden. Die Finanzierung beitragsfremder Leistungen aus den Mitteln der Beitragszahler wird verfassungsrechtlich ausgeschlossen. 4. Die steuerfreien Nettozahlbeträge der Genossenschaft „ Deutsche Alterssicherung Bund“ (oder einer AG oder eines Staatsfonds oder …) sind die Untergrenze (entspricht der Pfändungsgrenze) und die Obergrenze (entspricht der 2 bis 3-fachen Untergrenze). 5. Der steuerfreie Nettozahlbetrag des Staates entspricht der Grundsicherungsgrenze. 6. Wer eigene Entgeltpunkte hat, die Grundsicherungsgrenze jedoch nicht erreicht, wird mit Steuermitteln nach Bedarfsprüfung bis zur Grundsicherungsgrenze aufgestockt und erhält die aus seinen Entgeltpunkten resultierende Alterssicherung als negative Einkommenssteuer bis zur Untergrenze erstattet. 7. Wer durch die Erziehung von Kindern im Beruf zurückstecken musste, ist im Alter bei der Rente benachteiligt. Wir wollen daher die Kinderzahl und die Erziehungsleistung stärker als bisher bei der Rente berücksichtigen. Ein reformiertes Renten- und Steuersystem soll sicherstellen, dass kinderreiche Familien aus unteren und mittleren Einkommensgruppen nicht mehr am Rande des Existenzminimums leben müssen und ausreichende eigene Rentenansprüche aufbauen. Daher wollen wir bei der Rente die Kinderzahl und die Erziehungsleistung stärker als bisher berücksichtigen. Durch eine spezielle Förderung von Familien möchte auch ich zudem dazu ermutigen, sich für mehr Kinder zu entscheiden. 8. Die Rentenwertbestimmungsverordnung beschließen der Bundestag und der Bundesrat. 9. Die Betriebsrente und die private finanzielle Alterssicherung bleiben bestehen und stellen die zweite und dritte Säule der Alterssicherung dar. Sie dürfen nicht mit den Auszahlungen der Genossenschaft „ Deutsche Alterssicherung Bund“ verrechnet werden. 10. Die bis zu einem Stichtag vom Staat zugesagten Pensionen an Beamte sind als Betriebsrenten (Säule 2) vom Staatseigenbetrieb „Beamte im Staatsapparat“ im Staatshaushalt zu planen und von den Steuerzahlern zu zahlen. 11. Nach dem Stichtag sind auch für die aktiven Beamten die Beiträge an die Genossenschaft „ Deutsche Alterssicherung Bund“ zu zahlen, Entgeltpunkte personengebunden aufzubauen und beim Eintritt in den Ruhestand Auszahlungen vorzunehmen, die mit ihrer Betriebsrente aus Säule 2 verrechnet werden.
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