Die häufigsten Fragen und Antworten zur Umstellung der Rechnungsprüfung auf die Firma INTER-FORUM GmbH Frage 1: Ab wann bearbeitet die INTER-FORUM GmbH meine Rechnungen? Antwort: Die INTER-FORUM GmbH ist ab dem 01.02.2017 für die Rechnungsbearbeitung der AOK Hessen zuständig. Frage 2: Wenn ich am 01.02.2017 Rechnungen erstellen und versenden möchte, wo soll ich sie hinschicken? Antwort: Alle Rechnungen ab dem Versandtag 01.02.2017 senden Sie bitte an die INTER-FORUM GmbH Rechnungsprüfstelle der AOK Hessen Am Alten Flughafen 1, 04356 Leipzig Alle Rechnungen, die Sie bis 31.01.2017 zur Post geben, adressieren Sie an die CCT GmbH Rechnungsprüfstelle der AOK Hessen Fröhliche-Mann-Str. 3b, 98528 Suhl Frage 3: Ich habe eine Rechnung über einen etwas weiter zurückliegenden Zeitraum (z.B. 04.12.2016) erst jetzt erstellt. Wo wird diese bearbeitet? Antwort: Der Versandtag ist maßgebend, nicht der Abrechnungszeitraum. . Beispiel 1: Abrechnung vom 01.11.2016 – 30.11.2016 Rechnungsausstellungsdatum 30.01.2017 Versanddatum 02.02.2017 Adressieren an INTER-FORUM GmbH Beispiel 2: Abrechnung vom 01.11.2016 – 30.11.2016 Rechnungsausstellungsdatum 30.01.2017 Versanddatum 31.01.2017 Adressieren an CCT GmbH AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, Januar 2017 1 Frage 4: Wer bearbeitet Beanstandungen zu Abrechnungen bzw. Fragen zu Absetzungen? Antwort: Bei Beanstandungen und Fragen zu Absetzungen –auch Altfälle – steht Ihnen ab dem 01.02.2017 die Clearingstelle der INTER-FORUM GmbH zur Verfügung INTER-FORUM GmbH Rechnungsprüfstelle der AOK Hessen Am alten Flughafen 1 04356 Leipzig Clearingstelle (Telefonische Beratung): 0341/ 259209- 7410 (Hilfsmittel/Arzneimittel) 0341/ 259209- 7420 (Heilmittel) 0341/ 259209- 7430 (Fahrkosten) 0341/ 259209- 7440 (Häusl. Krankenpflege) 0341/ 259209- 7450 (Pflegeversicherung) Fax: 0341 / 2592 024 E-Mail: [email protected] Beratungszeiten: Mo. bis Mi. Do. Fr. 08:30-16:30 Uhr 08:30-18:00 Uhr 08:30-16:30 Uhr Frage 5: Ändert sich durch den Wechsel des externen Dienstleisters die Datenannahmestelle für die Daten nach § 302 SGB V und § 105 SGB XI? Antwort: Nein, hier ändert sich nichts. Die Adresse lautet weiterhin: DAV der ITSCare – IT-Services für den Gesundheitsmarkt Datenannahmestelle der AOK Hessen Fünftenweg 31 34613 Schwalmstadt Empfänger-IK: 105 810 615 AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, Januar 2017 2 Frage 6: Ändert sich die Adresse der Papier- und Belegannahmestelle aufgrund des Dienstleisterwechsels? Antwort: Ja. Diese ändert sich von Alt: Neu: CCT GmbH Rechnungsprüfstelle der AOK Hessen Fröhliche-Mann-Str. 3b 98528 Suhl INTER-FORUM GmbH Rechnungsprüfstelle der AOK Hessen Am alten Flugplatz 1 04356 Leipzig Frage 7: Wie lauten die IK-Nummern der AOK Hessen und der Rechnungsprüfstelle? Antwort: AOK Hessen Pflegekasse der AOK Hessen IK 105 313 145 IK 185 313 145 Papierannahmestelle IK n.n. INTER-FORUM GmbH Rechnungsprüfstelle der AOK Hessen Am alten Flughafen 1 04356 Leipzig Datenannahmestelle Datenannahme- u. Verteilstelle IK 105 810 615 DAV der ITSCare – IT-Service für den Gesundheitsmarkt Datenannahmestelle der AOK Hessen Fünftenweg 31 34613 Schwalmstadt Physikalische oder logische IK-Nummer = IK 105 810 615 (DAV der ITSCare) Frage 8: Wo finde ich die aktuelle Kostenträgerdatei für die Lieferung der DTADaten sowie weitere Informationsquellen? Antwort: Sie finden die Kostenträgerdatei unter http://www.gkvdatenaustausch.de/Aktuell_Leistungserbringer_Sole_Ta.gkvnet . AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, Januar 2017 3 Frage 9: Wo werden die Rechnungen für Inkontinenzartikel in Pflegeheimen bearbeitet? Antwort: Alle Rechnungen für Inkontinenzartikel in Pflegeheimen werden ab 01.02.2017 von der INTER-FORUM GmbH bearbeitet. Frage 10: Ich bin ein Pflegedienst. Wer bearbeitet welche Rechnungen? Antwort: Pflegerechnungen nach SGB XI Pflegesachleistungen, Beratungsbesuche, Verhinderungspflege, Tagespflege Entlastungsleistungen (§45b SGB XI) mit Abtretungserklärung des Versicherten Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in der Tagespflege (§ 43b SGB XI) werden durch die Rechnungsprüfstelle INTER-FORUM bearbeitet. Vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege inklusive des jeweiligen Zuschlages für Zusätzliche Betreuung und Aktivierung nach § 43b SGB XI werden weiterhin direkt durch die AOK Hessen bearbeitet. Rechnungen nach § 37 SGB V (Häusliche Krankenpflege) von Pflegediensten aus Hessen werden durch die Rechnungsprüfstelle INTER-FORUM bearbeitet. von außerhessischen Pflegediensten werden weiterhin durch die AOK Hessen bearbeitet. AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, Januar 2017 4
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