Die häufigsten Fragen und Antworten zur Umstellung der

Die häufigsten Fragen und Antworten zur Umstellung
der Rechnungsprüfung auf
die Firma INTER-FORUM GmbH
Frage 1:
Ab wann bearbeitet die INTER-FORUM GmbH meine Rechnungen?
Antwort:
Die INTER-FORUM GmbH ist ab dem 01.02.2017 für die
Rechnungsbearbeitung der AOK Hessen zuständig.
Frage 2:
Wenn ich am 01.02.2017 Rechnungen erstellen und versenden möchte,
wo soll ich sie hinschicken?
Antwort:
Alle Rechnungen ab dem Versandtag 01.02.2017 senden Sie bitte an die
INTER-FORUM GmbH
Rechnungsprüfstelle der AOK Hessen
Am Alten Flughafen 1, 04356 Leipzig
Alle Rechnungen, die Sie bis 31.01.2017 zur Post geben, adressieren Sie
an die CCT GmbH
Rechnungsprüfstelle der AOK Hessen
Fröhliche-Mann-Str. 3b, 98528 Suhl
Frage 3:
Ich habe eine Rechnung über einen etwas weiter zurückliegenden
Zeitraum (z.B. 04.12.2016) erst jetzt erstellt. Wo wird diese bearbeitet?
Antwort:
Der Versandtag ist maßgebend, nicht der Abrechnungszeitraum.
.
Beispiel 1:
Abrechnung vom 01.11.2016 – 30.11.2016
Rechnungsausstellungsdatum 30.01.2017
Versanddatum 02.02.2017
 Adressieren an INTER-FORUM GmbH
Beispiel 2:
Abrechnung vom 01.11.2016 – 30.11.2016
Rechnungsausstellungsdatum 30.01.2017
Versanddatum 31.01.2017
 Adressieren an CCT GmbH
AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, Januar 2017
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Frage 4:
Wer bearbeitet Beanstandungen zu Abrechnungen bzw. Fragen zu
Absetzungen?
Antwort:
Bei Beanstandungen und Fragen zu Absetzungen –auch Altfälle – steht
Ihnen ab dem 01.02.2017 die Clearingstelle der INTER-FORUM GmbH zur
Verfügung
INTER-FORUM GmbH
Rechnungsprüfstelle der AOK Hessen
Am alten Flughafen 1
04356 Leipzig
Clearingstelle (Telefonische Beratung):
0341/ 259209- 7410 (Hilfsmittel/Arzneimittel)
0341/ 259209- 7420 (Heilmittel)
0341/ 259209- 7430 (Fahrkosten)
0341/ 259209- 7440 (Häusl. Krankenpflege)
0341/ 259209- 7450 (Pflegeversicherung)
Fax:
0341 / 2592 024
E-Mail: [email protected]
Beratungszeiten:
Mo. bis Mi.
Do.
Fr.
08:30-16:30 Uhr
08:30-18:00 Uhr
08:30-16:30 Uhr
Frage 5:
Ändert sich durch den Wechsel des externen Dienstleisters die Datenannahmestelle für die Daten nach § 302 SGB V und § 105 SGB XI?
Antwort:
Nein, hier ändert sich nichts. Die Adresse lautet weiterhin:
DAV der ITSCare – IT-Services für den Gesundheitsmarkt
Datenannahmestelle der AOK Hessen
Fünftenweg 31
34613 Schwalmstadt
Empfänger-IK: 105 810 615
AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, Januar 2017
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Frage 6:
Ändert sich die Adresse der Papier- und Belegannahmestelle aufgrund des
Dienstleisterwechsels?
Antwort:
Ja. Diese ändert sich von
Alt:
Neu:
CCT GmbH
Rechnungsprüfstelle der AOK Hessen
Fröhliche-Mann-Str. 3b
98528 Suhl
INTER-FORUM GmbH
Rechnungsprüfstelle der AOK Hessen
Am alten Flugplatz 1
04356 Leipzig
Frage 7:
Wie lauten die IK-Nummern der AOK Hessen und der
Rechnungsprüfstelle?
Antwort:
AOK Hessen
Pflegekasse der AOK Hessen
IK 105 313 145
IK 185 313 145
Papierannahmestelle
IK n.n.
INTER-FORUM GmbH
Rechnungsprüfstelle der AOK Hessen
Am alten Flughafen 1
04356 Leipzig
Datenannahmestelle
Datenannahme- u. Verteilstelle
IK 105 810 615
DAV der ITSCare – IT-Service für den
Gesundheitsmarkt
Datenannahmestelle der AOK Hessen
Fünftenweg 31
34613 Schwalmstadt
Physikalische oder logische IK-Nummer = IK 105 810 615 (DAV der
ITSCare)
Frage 8:
Wo finde ich die aktuelle Kostenträgerdatei für die Lieferung der DTADaten sowie weitere Informationsquellen?
Antwort:
Sie finden die Kostenträgerdatei unter http://www.gkvdatenaustausch.de/Aktuell_Leistungserbringer_Sole_Ta.gkvnet .
AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, Januar 2017
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Frage 9:
Wo werden die Rechnungen für Inkontinenzartikel in Pflegeheimen
bearbeitet?
Antwort:
Alle Rechnungen für Inkontinenzartikel in Pflegeheimen werden ab
01.02.2017 von der INTER-FORUM GmbH bearbeitet.
Frage 10:
Ich bin ein Pflegedienst. Wer bearbeitet welche Rechnungen?
Antwort:
Pflegerechnungen nach SGB XI
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

Pflegesachleistungen, Beratungsbesuche, Verhinderungspflege,
Tagespflege
Entlastungsleistungen (§45b SGB XI) mit Abtretungserklärung des
Versicherten
Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in der Tagespflege (§ 43b
SGB XI)
werden durch die Rechnungsprüfstelle INTER-FORUM bearbeitet.
Vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege inklusive des jeweiligen
Zuschlages für Zusätzliche Betreuung und Aktivierung nach § 43b
SGB XI werden weiterhin direkt durch die AOK Hessen bearbeitet.
Rechnungen nach § 37 SGB V (Häusliche Krankenpflege)
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
von Pflegediensten aus Hessen werden durch die
Rechnungsprüfstelle INTER-FORUM bearbeitet.
von außerhessischen Pflegediensten werden weiterhin durch die
AOK Hessen bearbeitet.
AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, Januar 2017
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