Kommission gibt Überblick über die nächsten Schritte zur

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kommission gibt Überblick über die nächsten Schritte zur europäischen
Datenwirtschaft
Brüssel, 10. Januar 2017
Als Teil ihrer im Mai 2015 vorgestellten Strategie für einen digitalen Binnenmarkt hat die
Europäische Kommission heute politische und rechtliche Konzepte vorgeschlagen, um die
europäische Datenwirtschaft voranzubringen.
Als Teil ihrer im Mai 2015 vorgestellten Strategie für einen digitalen Binnenmarkt hat die Europäische
Kommission heute politische und rechtliche Konzepte vorgeschlagen, um die europäische
Datenwirtschaft voranzubringen.
Die Kommission widmet sich diesem Thema, weil die EU derzeit nicht ihr gesamtes Datenpotenzial
ausschöpft. Um dies zu ändern, müssen ungerechtfertigte Beschränkungen des freien,
grenzüberschreitenden Datenverkehrs beseitigt und die in verschiedenen Bereichen herrschende
Rechtsunsicherheit behoben werden. Die Kommission stellte heute politische und rechtliche Konzepte
vor, mit denen die europäische Datenwirtschaft vorangebracht werden soll. Außerdem leitete sie zwei
öffentliche Konsultationen ein und nahm Gespräche mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern auf,
um die nächsten Schritte zu konkretisieren.
„Es sollte ein freier Datenfluss zwischen Standorten, über Grenzen hinweg und innerhalb eines
einheitlichen Datenraums möglich sein“, erklärte Andrus Ansip, für den digitalen Binnenmarkt
zuständiger Vizepräsident. In Europa werden Datenfluss und Datenzugang oft durch
Datenlokalisierungsvorschriften oder andere technische und rechtliche Beschränkungen behindert.
Wenn unsere Datenwirtschaft Wachstum und Beschäftigung hervorbringen soll, müssen Daten genutzt
werden. Dafür müssen sie allerdings verfügbar sein und analysiert werden können. Um das Potenzial
der Datenwirtschaft auszuschöpfen, brauchen wir einen koordinierten, europäischen Ansatz, der auf
wirksamen EU-Vorschriften zum Schutz von Privatsphäre und personenbezogenen Daten beruht.“
Elżbieta Bieńkowska, EU-Kommissarin für den Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU,
erklärte: „ Daten halten die New Economy in Gang. Um sicherzustellen, dass Europa in der neuen Ära
der gewerblichen Wirtschaft erfolgreich ist, brauchen wir einen soliden, vorhersehbaren Rechtsrahmen
für die Datenströme im Binnenmarkt. Klare Regeln für Datenzugang, Datensicherheit und
Haftungsfragen sind für europäische Unternehmen, KMU und Start-ups von zentraler Bedeutung, denn
nur damit können sie das Wachstumspotenzial des Internets der Dinge voll ausschöpfen. Statt digitale
Grenzzäune zu ziehen, sollten wir uns darauf konzentrieren, eine europäische Datenwirtschaft zu
schaffen, die voll in die globale Datenwirtschaft integriert ist und mit ihr mithalten kann.“
In ihrer Mitteilung schlägt die Kommission interessierten Mitgliedstaaten außerdem vor, sich an
grenzüberschreitenden Projekten zu beteiligen, die sich mit neu auftretenden Fragen der
Datenproblematik unter realen Bedingungen befassen. In manchen Mitgliedstaaten gibt es bereits
Projekte im Bereich der kooperativen, vernetzten, automatisierten Mobilität (CAD), in deren Rahmen
Fahrzeuge miteinander und mit der Verkehrsinfrastruktur kommunizieren. Die Kommission
beabsichtigt, bei diesen Projekten anzusetzen und die rechtlichen Implikationen von Datenzugang und
Haftung durchzutesten.
Das Volumen der Datenwirtschaft der EU wurde 2015 auf 272 Mrd. EUR geschätzt (mit einem
jährlichen Zuwachs von 5,6 %) und könnte bis 2020 7,4 Mio. Menschen in der EU Beschäftigung
bieten. Daten können unseren Alltag in fast allen Bereichen verbessern: ob bei der Geschäftsanalyse
oder der Wettervorhersage, ob in der Medizin – in der die neue Ära eine auf den Patienten
zugeschnittene Versorgung ermöglichen wird – oder im Verkehr durch sicherere Straßen und weniger
Staus. Deshalb stellt die Mitteilung der Kommission die Rolle des freien Datenverkehrs in der EU in den
Mittelpunkt.
Studien deuten zudem auf zahlreiche rechtliche bzw. verwaltungstechnische Beschränkungen hin, vor
allem in der Form der Verpflichtung zur Datenverarbeitung im Inland, die den gesamten europäischen
Datenmarkt behindern. Würden diese Hemmnisse aus dem Weg geräumt, könnte dies das BIP um bis
zu 8 Mrd. EUR erhöhen (siehe Studie).
All diese Initiativen beruhen auf strengen Datenschutzvorschriften (der im vergangenen Jahr
angenommenen Datenschutz-Grundverordnung) und sollen die Vertraulichkeit der elektronischen
Kommunikation (siehe heutigen Vorschlag für eine Verordnung über die Privatsphäre und die
elektronische Kommunikation) sicherstellen, denn das Fundament der Datenwirtschaft ist Vertrauen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten in der
EU umfassend, darunter auch die Verarbeitung maschinell generierter oder industrieller Daten, die sich
konkret auf eine bestimmte natürliche Person beziehen oder mit denen eine bestimmte natürliche
Person identifiziert werden kann. Durch einheitliche, hohe Standards im Datenschutz gewährleistet sie
den freien Verkehr personenbezogener Daten in der EU. Die DS-GVO gilt jedoch weder für nicht
personenbezogene Daten, die industriell oder maschinell erzeugt wurden, noch für Beschränkungen
des freien Verkehrs personenbezogener Daten aufgrund von anderen Faktoren als dem Datenschutz,
wie z. B. Steuer- oder Rechnungslegungsvorschriften.
Damit die europäische Wirtschaft das Potenzial der Daten voll ausschöpfen kann, wird die Kommission
- strukturierte Dialoge mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern führen, um die
Verhältnismäßigkeit der Datenlokalisierungsanforderungen zu erörtern. Unter anderem sollen
weitere Fakten zum Wesen dieser Beschränkungen und zu deren Auswirkungen auf Unternehmen,
insbesondere KMU und Start-ups sowie Einrichtungen der öffentlichen Hand, zusammengetragen
werden;
- falls nötig Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen und weitere Initiativen starten, um
ungerechtfertigten bzw. unverhältnismäßigen Datenlokalisierungsanforderungen
entgegenzuwirken.
Die Kommission hat sich ferner mit Aspekten der Rechtsunsicherheit befasst, die durch neu
aufgekommene Probleme in der Datenwirtschaft entstanden sind, und holt derzeit Standpunkte zu
möglichen politischen und rechtlichen Antworten auf diese Problematik ein.
- Datenzugang und -übermittlung. Die großflächige Nutzung nicht personenbezogener,
maschinell generierter Daten kann großartige Innovationen, Start-ups und Geschäftsmodelle
„Made in Europe“ hervorbringen.
- Haftung bei Datenprodukten und diensten. Die geltenden europäischen Haftungsvorschriften
werden den heutigen Datenprodukten und diensten nicht gerecht.
- Datenübertragbarkeit. Die Übertragbarkeit von nicht personenbezogenen Daten ist derzeit
kompliziert, beispielsweise in Fällen, in denen ein Unternehmen große Mengen seiner Daten von
einem Cloud-Diensteanbieter auf einen anderen übertragen will.
Hintergrund
Der heutige Aktionsplan wird – wie vom Europäischen Rat im Dezember 2016 (Schlussfolgerungen)
gefordert – dazu beitragen, die verbleibenden Hindernisse innerhalb des Binnenmarkts zu beseitigen.
Der digitale Binnenmarkt soll mit der Unterstützung des Europäischen Parlaments und der
Mitgliedstaaten so bald wie möglich vollendet werden. Die heutigen Initiativen werden dazu beitragen,
die künftige politische Agenda zur europäischen Datenwirtschaft auszugestalten. Die Konsultation zur
Schaffung der europäischen Datenwirtschaft wird bis zum 26. April 2017 laufen und in die für später im
Jahr geplante Initiative der Kommission zur europäischen Datenwirtschaft einfließen. Die Konsultation
zur Bewertung der Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte endet am 26. April 2017. Sie
richten sich an Akteure, die nicht personenbezogene Daten erzeugen und erheben sowie an die Nutzer
solcher Daten (insbesondere von Maschinen oder Sensoren erzeugte Rohdaten). Hierzu gehören
Unternehmen aller Größenordnungen, Hersteller und Nutzer von vernetzten Geräten, Betreiber und
Nutzer von Online-Plattformen, Informationsbroker sowie Behörden, Nichtregierungsorganisationen,
Forschungseinrichtungen und Verbraucher.
Weitere Informationen:
Factsheet: Eine europäische Datenwirtschaft schaffen – Häufig gestellte Fragen und Antworten
Mitteilung „Eine europäische Datenwirtschaft schaffen“
Website – Öffentliche Anhörung
#dataeconomy
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Johannes BAHRKE (+32 2 295 86 15)
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