Vorbeugung von Rückenschmerzen

Vorbeugung von
Rückenschmerzen
Inhalt und Vorteile
• Sie können maximal 36 Sitzungen multidisziplinärer Rehabilitation kostenlos folgen (Fitnesstraining, Schmerzpsychologie,
Heilgymnastik...), die in einem Rehabilitationszentrum, das mit Fedris eine Vereinbarung abgeschlossen hat, organisiert
werden. Fedris übernimmt die Kosten,
die von der Krankenkasse nicht erstattet
werden (die Selbstbeteiligung).
• Fedris gewährt eine Fahrtkostenbeihilfe
für die Rehabilitationssitzungen.
• Im Einverständnis mit Ihrem Arbeitgeber
können Sie eine ergonomische Leistung in
Anspruch nehmen: es handelt sich z.B. um
eine Analyse Ihrer Arbeitsbedingungen
oder um eine Ausbildung in Ihrer Firma,
die eine Wiederaufnahme der Arbeit unter
besseren Bedingungen ermöglichen.
• Sie können auch während der Behandlung
Ihre Arbeit wiederaufnehmen. Sie müssen
jedoch wissen, dass Fedris einen eventuellen Lohnverlust nicht ausgleicht. Sie
können sich außerhalb Ihrer Arbeitszeiten
behandeln lassen.
Arbeitsunfähig wegen
Lendenschmerzen?
Föderalagentur für Berufsrisiken
Avenue de l’Astronomie 1
1210 Brüssel
Kontakt:
[email protected]
Tel. : 02 / 226 62 54
www.fedris.be
Verleger: Pierre Pots - Fedris - Avenue de l’Astronomie 1, 1210 Brüssel
Ablieferung von Pflichtexemplaren: D/2016/14.014/51
Dürfen Sie am Programm teilnehmen?
Erste Voraussetzung:
In Belgien leiden viele Leute an Rückenschmerzen. Um anhaltende Schmerzen zu vermeiden, sollte man sich nicht
zu lange ausruhen. Aktiv bleiben ist
der Schlüssel zur erfolgreichen Behandlung Ihres Rückens.
Die
Föderalagentur
für
Berufsrisi-
ken (Fedris) bietet ein Programm zur
Vorbeugung
von
Lendenschmerzen
an. In diesem Rahmen haben Sie die
Möglichkeit,
Rehabilitation
einer
multidisziplinären
kostenlos
zu
folgen
(Heilgymnastik, Beschäftigungstherapie, Physiotherapie...). Diese ist auf
maximal 36 Sitzungen begrenzt. Im
Einverständnis mit Ihrem Arbeitgeber
kann Fedris sich ebenfalls an der ergonomischen Verbesserung Ihres Arbeitspostens beteiligen.
Im Moment, wo der Arbeitsarzt Ihren Antrag
unterzeichnet, sind Sie:
• seit mindestens 4 Wochen und höchstens
3 Monaten arbeitsunfähig wegen Lendenschmerzen oder infolge einer Operation an
der Lendenwirbelsäule
oder
• seit mindestens 1 Woche wegen Lendenschmerzen arbeitsunfähig und Sie waren
früher schon mindestens 3 Wochen lang wegen Lendenschmerzen arbeitsunfähig, und
dies im Laufe der 12 Monate vor Ihrer jetzigen Arbeitsunfähigkeit.
Zweite Voraussetzung:
Ihr Arbeitsarzt ist der Ansicht, dass Ihre Arbeit rückenbelastend ist (Sie tragen schwere
Lasten oder sind mechanischen Vibrationen
ausgesetzt).
Dritte Voraussetzung:
Sie sind Lohnempfänger im Privatsektor oder
Mitglied des Personals einer provinzialen oder
lokalen Verwaltung. Selbständige sowie das
Personal der föderalen, regionalen oder gemeinschaftlichen Behörden sind also von
diesem Programm ausgeschlossen.
Wie melden Sie sich an?
• Bitten Sie Ihren Arbeitgeber um einen
Termin beim Arbeitsarzt. Dieser Termin
ist kostenlos. Der Arbeitsarzt wird kontrollieren, ob Sie die Voraussetzungen,
um am Programm teilzunehmen, erfüllen. Er wird das Antragsformular (siehe
unsere Website) ausfüllen und es Ihnen
übergeben. Außerdem wird er Fedris eine
Kopie dieses Formulars zuschicken. Innerhalb der nächsten 14 Tage erhalten
Sie eine Antwort auf Ihren Antrag.
• Ist die Antwort positiv, dann melden Sie
sich beim mitarbeitenden Rehabilitationszentrum Ihrer Wahl an (siehe unsere
Website). Den zweiten Teil des Formulars
lassen Sie vom Facharzt des Zentrums
ausfüllen; er wird es Fedris zuschicken.
Sie können unmittelbar mit den Rehabilitationssitzungen anfangen.