Vorbeugung von Rückenschmerzen Inhalt und Vorteile • Sie können maximal 36 Sitzungen multidisziplinärer Rehabilitation kostenlos folgen (Fitnesstraining, Schmerzpsychologie, Heilgymnastik...), die in einem Rehabilitationszentrum, das mit Fedris eine Vereinbarung abgeschlossen hat, organisiert werden. Fedris übernimmt die Kosten, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden (die Selbstbeteiligung). • Fedris gewährt eine Fahrtkostenbeihilfe für die Rehabilitationssitzungen. • Im Einverständnis mit Ihrem Arbeitgeber können Sie eine ergonomische Leistung in Anspruch nehmen: es handelt sich z.B. um eine Analyse Ihrer Arbeitsbedingungen oder um eine Ausbildung in Ihrer Firma, die eine Wiederaufnahme der Arbeit unter besseren Bedingungen ermöglichen. • Sie können auch während der Behandlung Ihre Arbeit wiederaufnehmen. Sie müssen jedoch wissen, dass Fedris einen eventuellen Lohnverlust nicht ausgleicht. Sie können sich außerhalb Ihrer Arbeitszeiten behandeln lassen. Arbeitsunfähig wegen Lendenschmerzen? Föderalagentur für Berufsrisiken Avenue de l’Astronomie 1 1210 Brüssel Kontakt: [email protected] Tel. : 02 / 226 62 54 www.fedris.be Verleger: Pierre Pots - Fedris - Avenue de l’Astronomie 1, 1210 Brüssel Ablieferung von Pflichtexemplaren: D/2016/14.014/51 Dürfen Sie am Programm teilnehmen? Erste Voraussetzung: In Belgien leiden viele Leute an Rückenschmerzen. Um anhaltende Schmerzen zu vermeiden, sollte man sich nicht zu lange ausruhen. Aktiv bleiben ist der Schlüssel zur erfolgreichen Behandlung Ihres Rückens. Die Föderalagentur für Berufsrisi- ken (Fedris) bietet ein Programm zur Vorbeugung von Lendenschmerzen an. In diesem Rahmen haben Sie die Möglichkeit, Rehabilitation einer multidisziplinären kostenlos zu folgen (Heilgymnastik, Beschäftigungstherapie, Physiotherapie...). Diese ist auf maximal 36 Sitzungen begrenzt. Im Einverständnis mit Ihrem Arbeitgeber kann Fedris sich ebenfalls an der ergonomischen Verbesserung Ihres Arbeitspostens beteiligen. Im Moment, wo der Arbeitsarzt Ihren Antrag unterzeichnet, sind Sie: • seit mindestens 4 Wochen und höchstens 3 Monaten arbeitsunfähig wegen Lendenschmerzen oder infolge einer Operation an der Lendenwirbelsäule oder • seit mindestens 1 Woche wegen Lendenschmerzen arbeitsunfähig und Sie waren früher schon mindestens 3 Wochen lang wegen Lendenschmerzen arbeitsunfähig, und dies im Laufe der 12 Monate vor Ihrer jetzigen Arbeitsunfähigkeit. Zweite Voraussetzung: Ihr Arbeitsarzt ist der Ansicht, dass Ihre Arbeit rückenbelastend ist (Sie tragen schwere Lasten oder sind mechanischen Vibrationen ausgesetzt). Dritte Voraussetzung: Sie sind Lohnempfänger im Privatsektor oder Mitglied des Personals einer provinzialen oder lokalen Verwaltung. Selbständige sowie das Personal der föderalen, regionalen oder gemeinschaftlichen Behörden sind also von diesem Programm ausgeschlossen. Wie melden Sie sich an? • Bitten Sie Ihren Arbeitgeber um einen Termin beim Arbeitsarzt. Dieser Termin ist kostenlos. Der Arbeitsarzt wird kontrollieren, ob Sie die Voraussetzungen, um am Programm teilzunehmen, erfüllen. Er wird das Antragsformular (siehe unsere Website) ausfüllen und es Ihnen übergeben. Außerdem wird er Fedris eine Kopie dieses Formulars zuschicken. Innerhalb der nächsten 14 Tage erhalten Sie eine Antwort auf Ihren Antrag. • Ist die Antwort positiv, dann melden Sie sich beim mitarbeitenden Rehabilitationszentrum Ihrer Wahl an (siehe unsere Website). Den zweiten Teil des Formulars lassen Sie vom Facharzt des Zentrums ausfüllen; er wird es Fedris zuschicken. Sie können unmittelbar mit den Rehabilitationssitzungen anfangen.
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