Investorenauswahlverfahren - Baufeld MI 3 Speditionstraße

Landeshauptstadt Düsseldorf – Liegenschaftsamt+
Stand: Februar 2017
+
Bebauung durch Investor eines Grundstücks in Rheinlage
Verkauf des Baufeldes MI 3 an der Speditionstraße im Düsseldorfer Medienhafen – Investorenauswahlverfahren
Folgende Unterlagen sind in Papierform sowie in digitaler Form auf CD in dreifacher Ausfertigung
einzureichen (Pläne als Bilddateien (tif-/jpg-Format, maximale Qualität) oder pdf-Dateien (hohe
Qualität, mindestens 300 dpi in Originalgröße), Flächenberechnung als Excel-Dokument):
•
•
•
•
•
•
•
•
kurze Erläuterung des städtebaulichen Entwurfes,
Nutzungskonzept mit Angaben der Grundfläche, Geschossfläche sowie oberirdischer und
unterirdischer BGF je Nutzungsart,
Erklärung zur Einhaltung des Planungsrechts, bei Abweichungen oder Befreiungnotwendigkeiten Darstellung der entsprechenden Sachverhalte
Lageplan im M. 1:500 mit Aussagen zum Gebäudekörper (inklusive Darstellung der Geschossigkeit), Erschließung
(unter Darstellung der Regelung der Erschließung der
Zu- und Ausfahrten der Tiefgarage sowie der Anlieferverkehre), Darstellung der Abstandflächen, Lage und Anzahl der Stellplätze sowie Außenanlagengestaltung,
Ein Systemschnitt im M 1:250 mit Höhenangaben zu allen Geschossen, Wand- und Gebäudehöhen,
Fassadenansichten mit Höhenangaben zur Traufe und zu allen Geschossen in OKFF
sowie Gebäudehöhe ü.N.N. einschl. aller Technikgeschosse/-aufbauten
exemplarische Grundrissdarstellung für die jeweilige Nutzung
Aussagekräftige Perspektiven:
Perspektive 1: Nordwest von der Wasserseite aus mit erkennbarer Einordnung des Standortes in die bestehende Umgebung
Perspektive 2: Süd/Nord von der Speditionstraße aus
Folgende Unterlagen sind ausschließlich in Papierform einzureichen:
• die Darstellung der fachlichen Eignung unter Angabe von Referenzen (insbesondere im
Hinblick auf die Bauverpflichtung)
• den Finanzierungsnachweis über die Gesamtinvestition
• Name und Rechtsform des Bieters (= Grundstückskäufers). Soll das Objekt von mehreren Bietern oder auch gemeinsam mit Kooperationspartnern erworben werden, sind alle
künftigen Vertragspartner namentlich zu benennen. Nach Gebotsabgabe ist keine Änderung von Name, Rechtsform etc. (z.B. Bildung von Projektgesellschaft) des Bieters/ Grundstückskäufers möglich. Ein Verkauf in mehreren Verträgen ist nicht beabsichtigt.
• aktuelle Creditreform-Auskunft von jedem Kaufvertragspartner (nicht älter als maximal 6
Monate ab Angebotsabgabe)
Hinweis: Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, weitere Details zu den geforderten
und eingereichten Unterlagen vom Bewerber zu fordern.
-1-