Landeshauptstadt Düsseldorf – Liegenschaftsamt+ Stand: Februar 2017 + Bebauung durch Investor eines Grundstücks in Rheinlage Verkauf des Baufeldes MI 3 an der Speditionstraße im Düsseldorfer Medienhafen – Investorenauswahlverfahren Folgende Unterlagen sind in Papierform sowie in digitaler Form auf CD in dreifacher Ausfertigung einzureichen (Pläne als Bilddateien (tif-/jpg-Format, maximale Qualität) oder pdf-Dateien (hohe Qualität, mindestens 300 dpi in Originalgröße), Flächenberechnung als Excel-Dokument): • • • • • • • • kurze Erläuterung des städtebaulichen Entwurfes, Nutzungskonzept mit Angaben der Grundfläche, Geschossfläche sowie oberirdischer und unterirdischer BGF je Nutzungsart, Erklärung zur Einhaltung des Planungsrechts, bei Abweichungen oder Befreiungnotwendigkeiten Darstellung der entsprechenden Sachverhalte Lageplan im M. 1:500 mit Aussagen zum Gebäudekörper (inklusive Darstellung der Geschossigkeit), Erschließung (unter Darstellung der Regelung der Erschließung der Zu- und Ausfahrten der Tiefgarage sowie der Anlieferverkehre), Darstellung der Abstandflächen, Lage und Anzahl der Stellplätze sowie Außenanlagengestaltung, Ein Systemschnitt im M 1:250 mit Höhenangaben zu allen Geschossen, Wand- und Gebäudehöhen, Fassadenansichten mit Höhenangaben zur Traufe und zu allen Geschossen in OKFF sowie Gebäudehöhe ü.N.N. einschl. aller Technikgeschosse/-aufbauten exemplarische Grundrissdarstellung für die jeweilige Nutzung Aussagekräftige Perspektiven: Perspektive 1: Nordwest von der Wasserseite aus mit erkennbarer Einordnung des Standortes in die bestehende Umgebung Perspektive 2: Süd/Nord von der Speditionstraße aus Folgende Unterlagen sind ausschließlich in Papierform einzureichen: • die Darstellung der fachlichen Eignung unter Angabe von Referenzen (insbesondere im Hinblick auf die Bauverpflichtung) • den Finanzierungsnachweis über die Gesamtinvestition • Name und Rechtsform des Bieters (= Grundstückskäufers). Soll das Objekt von mehreren Bietern oder auch gemeinsam mit Kooperationspartnern erworben werden, sind alle künftigen Vertragspartner namentlich zu benennen. Nach Gebotsabgabe ist keine Änderung von Name, Rechtsform etc. (z.B. Bildung von Projektgesellschaft) des Bieters/ Grundstückskäufers möglich. Ein Verkauf in mehreren Verträgen ist nicht beabsichtigt. • aktuelle Creditreform-Auskunft von jedem Kaufvertragspartner (nicht älter als maximal 6 Monate ab Angebotsabgabe) Hinweis: Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, weitere Details zu den geforderten und eingereichten Unterlagen vom Bewerber zu fordern. -1-
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