Bekanntmachung Antrag zur Grundwasserentnahme durch das Wasserwerk Schneeren Die Harzwasserwerke GmbH hat bei der Region Hannover die Erteilung einer Bewilligung nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Grundwasserentnahme in Höhe von 3,0 Mio. m³/a für die öffentliche Wasserversorgung beantragt. Diese soll aus den Brunnen B1 Flurstück 5/24 Flur 6 Gemarkung Eilvese, B2 Flurstück 21/2 Flur 5 Gemarkung Schneeren, B3 Flurstück 32/1 Flur 5 Gemarkung Schneeren, B4 Flurstück 5/26 Flur 6 Gemarkung Eilvese und B5 Flurstück 8 Flur 5 Gemarkung Eilvese erfolgen. Vorab führt die Region Hannover gemäß § 9 Nds. Wassergesetz (NWG) sowie § 7 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) ein Anhörungsverfahren entsprechend § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durch. Öffentliche Auslegung Die Antragsunterlagen liegen bei der Stadt Neustadt a. Rbge. und der Samtgemeinde Steimbke zur Einsicht aus. Der Auslegungszeitraum wird dort ortsüblich bekanntgemacht. Einwendungen können von jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Region Hannover, Fachbereich Umwelt, Wilhelmstr. 1, 30171 Hannover oder bei der Stadt Neustadt a. Rbge. oder der Samtgemeinde Steimbke erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind grundsätzlich alle Einwendungen ausgeschlossen. Anschließend wird die Region Hannover einen Erörterungstermin mit den Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben und den Betroffenen, die Einwendungen erhoben haben, durchführen. Erörterungstermin Innerhalb der Einwendungsfrist eingehende Stellungnahmen und Einwendungen werden mit allen Beteiligten erörtert am 13.06.2017 um 9:30 Uhr, Raum 602 im Haus der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover. Hinweise • Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin wird ohne ihn verhandelt. • Eine Vertretung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen. • Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. • Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Region Hannover Der Regionspräsident Im Auftrag Thies
© Copyright 2024 ExpyDoc