Bekanntmachung Antrag zur Grundwasserentnahme

Bekanntmachung
Antrag zur Grundwasserentnahme durch das Wasserwerk Schneeren
Die Harzwasserwerke GmbH hat bei der Region Hannover die Erteilung einer
Bewilligung nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Grundwasserentnahme in
Höhe von 3,0 Mio. m³/a für die öffentliche Wasserversorgung beantragt. Diese soll aus
den Brunnen B1 Flurstück 5/24 Flur 6 Gemarkung Eilvese, B2 Flurstück 21/2 Flur 5
Gemarkung Schneeren, B3 Flurstück 32/1 Flur 5 Gemarkung Schneeren, B4 Flurstück
5/26 Flur 6 Gemarkung Eilvese und B5 Flurstück 8 Flur 5 Gemarkung Eilvese erfolgen.
Vorab führt die Region Hannover gemäß § 9 Nds. Wassergesetz (NWG)
sowie § 7 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) ein Anhörungsverfahren
entsprechend § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durch.
Öffentliche Auslegung
Die Antragsunterlagen liegen bei der Stadt Neustadt a. Rbge. und der Samtgemeinde
Steimbke zur Einsicht aus. Der Auslegungszeitraum wird dort ortsüblich
bekanntgemacht.
Einwendungen können von jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt
werden, innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur
Niederschrift bei der Region Hannover, Fachbereich Umwelt, Wilhelmstr. 1, 30171
Hannover oder bei der Stadt Neustadt a. Rbge. oder der Samtgemeinde Steimbke
erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind grundsätzlich alle Einwendungen
ausgeschlossen.
Anschließend wird die Region Hannover einen Erörterungstermin mit den Behörden, die
Stellungnahmen abgegeben haben und den Betroffenen, die Einwendungen erhoben
haben, durchführen.
Erörterungstermin
Innerhalb der Einwendungsfrist eingehende Stellungnahmen und Einwendungen
werden mit allen Beteiligten erörtert am 13.06.2017 um 9:30 Uhr, Raum 602 im Haus
der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover.
Hinweise
• Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin wird ohne ihn
verhandelt.
• Eine Vertretung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen.
• Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
• Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche
Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder
Zustellungen vorzunehmen sind.
Region Hannover
Der Regionspräsident
Im Auftrag
Thies