4. Öffentlichkeitsarbeit

KorruR: 4. Öffentlichkeitsarbeit
4. Öffentlichkeitsarbeit
1Korruption kann nur wirksam bekämpft werden, wenn sie auch von den Bürgern als besonders
sozialschädliches Verhalten erkannt und geächtet wird. 2Die Ablehnung der Korruption in der Gesellschaft
ist durch sachgerechte Öffentlichkeitsarbeit zu stärken.