Informationen zu den Ausbildungspraktika SHP

DEPARTEMENT FÜR SONDERPÄDAGOGIK
SCHULISCHE HEILPÄDAGOGIK
Informationen zu den
Ausbildungspraktika
Für Studierende des Studienprogramms
Master of Arts in Sonderpädagogik/Schulische Heilpädagogik
Universität Freiburg
Departement für Sonderpädagogik
Schulische Heilpädagogik
Petrus-Kanisius-Gasse 21
1700 Freiburg
Tel. 026 300 77 00
www.unifr.ch/spedu
SHP 12/2016
Gültig für Studierende ab Studienbeginn 2017
1
Ausbildungspraktika Schulische Heilpädagogik
Der Ausbildung in der heilpädagogischen Praxis am Lernort Schule kommt im Ausbildungskonzept Schulische Heilpädagogik an der Universität Freiburg eine Schlüsselrolle
zu. Sie bildet die zentrale Ergänzung zur Ausbildung im Rahmen der universitären
Lehrveranstaltungen. Die beiden Ausbildungsteile sollen nicht unverbunden
nebeneinanderstehen, sondern sich ergänzen, so dass die Studierenden Brücken
zwischen Theorie und Praxis schlagen können.
Die lehrpraktische Ausbildung zur Schulischen Heilpädagogin bzw. zum Schulischen
Heilpädagogen geschieht in verschiedenen Ausbildungspraktika, die teilweise
semesterbegleitend oder im Block absolviert werden. Die Abteilung Schulische
Heilpädagogik gibt den Studierenden jeweils spezifische Zeitfenster für das Absolvieren
der Ausbildungspraktika vor. Den unterschiedlichen Ausbildungspraktika liegen
spezifische Zielsetzungen zu Grunde, die sich an den breit gefächerten Anforderungen
und Tätigkeiten im Bereich der Schulischen Heilpädagogik orientieren.
Am Anfang der praktischen Ausbildung steht der Aufbau einzelner Teilfähigkeiten des
Lehrberufs; das endgültige Ziel ist die Fähigkeit zum selbständigen, kompetenten
Vorbereiten, Durchführen und Evaluieren des eigenen heilpädagogischen Unterrichts.
Nachfolgend sind die Praxisanteile des Studienprogramms aufgeführt. Die hier
dargestellten Informationen sind dem Reglement und den Studienplänen zur Erlangung
des Master of Arts in Sonderpädagogik/Schulische Heilpädagogik untergeordnet.
1. Studienjahr:
Herbstsemester
(Mitte Sept. bis Dez.)
Zwischensemester
(Jan. bis Mitte Feb.)
*Ausbildungspraktikum (A) *Ausbildungspraktikum (A)
Arbeitsgebiet Regelschule Arbeitsgebiet Regelschule
Ein Tag pro Woche
Fortführung 3 Wochen Block
Ausbildungspraktikum (B)
Arbeitsgebiet Lern-,
Sprachbehinderung oder
Verhaltensauffälligkeiten
1 bis 2 Blockwoche(n)
Frühlingssemester
(Mitte Feb. bis Ende Mai)
Ausbildungspraktikum (B)
Arbeitsgebiet Lern-,
Sprachbehinderung oder
Verhaltensauffälligkeiten
Fortführung ein Tag pro
Woche
*Nur für Studierende, die das Anpassungsprogramm „Grundlagen des Unterrichts in Regelklassen“
absolvieren.
2. Studienjahr:
Herbstsemester
(ca. Mitte Sept. bis Dez.)
Zwischensemester
(ca. Jan. bis Mitte Feb.)
Frühlingssemester
(ca. Mitte Feb. bis Ende Mai)
Ausbildungspraktikum (C)
Arbeitsgebiet geistige
Behinderung
4 Blockwochen
Ausbildungspraktikum (D)
Schulischheilpädagogisches
Arbeitsgebiet nach freier
Wahl
5 Blockwochen inkl.
Lehrpraktischer Prüfung
2
Allgemeine Informationen zu den Ausbildungspraktika

Es gelten die Richtlinien zu den einzelnen Ausbildungspraktika und die Reglemente
zum Erlangen des Master of Arts in Sonderpädagogik/Schulische Heilpädagogik der
Universität Freiburg.

Die Anmeldung zum Ausbildungspraktikum erfolgt mit dem gleichnamigen Formular an
die Begleitperson des jeweiligen Ausbildungspraktikums in der Abteilung Schulische
Heilpädagogik (SHP). Die Studierende bzw. der Studierende verpflichtet sich mit der
Anmeldung zur nachfolgenden Einschreibung in Gestens.

Die Ausbildungspraktika sind auf Deutsch zu absolvieren, Ausnahmen bedürfen eines
Antrags. Die Praktikumsstellen in der französischsprachigen Schweiz sind dem
Studiengang MA Enseignement spécialisé vorbehalten.

Das Pensum (Lektionenzahl) und die zeitliche Struktur (Blockpraktikum, Praxistage)
des Ausbildungspraktikums sind einzuhalten.

Das Ausbildungspraktikum soll mit einem vor Ort üblichen Pensum von 100%
ausgeführt werden. Eine Pensenreduktion bis auf mindestens 60% ist nur bei den
Ausbildungspraktika C und D in Absprache mit der Begleitperson der Abteilung SHP in
einem bestimmten Rahmen möglich. Das Ausbildungspraktikum verlängert sich
dementsprechend.

Ein ganzer Praktikumstag entspricht 6 Lektionen, ein halber Praktikumstag 4
Lektionen.

Bei geteilter Anstellung der Praktikumslehrpersonen ist es möglich, von zwei
Praktikumslehrpersonen betreut zu werden, wobei eine Lehrperson die Hauptleitung
übernimmt und Ansprechperson der Abteilung SHP ist.

Die Studierende bzw. der Studierende muss im Rahmen des Ausbildungspraktikums
vollumfänglich von der Praktikumslehrperson begleitet werden. Überschneidungen in
der Betreuung mit anderen Studierenden einer Lehramtsausbildung sollten vermieden
werden und bedürfen der Absprache mit der Begleitperson SHP.

Die Praktikumslehrperson in den Ausbildungspraktika B, C, und D muss über ein
Diplom in SHP (oder ein Äquivalent) und über zwei Jahre Berufserfahrung verfügen (im
Ausbildungspraktikum A gilt entsprechendes für Regelschullehrpersonen).

Es ist nicht möglich, eine Anstellung als Ausbildungspraktikum anerkennen zu lassen.

Das Ausbildungspraktikum soll nicht in der gleichen Schule stattfinden, an der die
Studierenden ggf. angestellt sind (Festanstellung oder Stellvertretung).

Sowohl in der integrativen Förderung als auch in Sonderpädagogischen Schulen ist
neben der Einzelförderung auch die Förderung in der Klasse oder Gruppe von
Bedeutung. Die Studierenden müssen in beiden Bereichen Erfahrungen sammeln und
Kompetenzen erwerben können. Auch in der Lehrpraktischen Prüfung muss die
Förderung und Anleitung von Klassen oder Gruppen gezeigt werden.

Der Praktikumsbericht wird durch die Praktikumslehrperson ausgefüllt und bis eine
Woche nach Beendigung des Ausbildungspraktikums der Begleitperson SHP
zugeschickt.

Die
Studienleistung
wird
validiert,
wenn
im
Praktikumsbericht
das
Ausbildungspraktikum als "bestanden" gekennzeichnet ist (=Evaluation ohne Note) und
die weiteren im Zusammenhang mit dem Ausbildungspraktikum erforderlichen Arbeiten
(Qualifikationselemente) erfüllt sind.
3
Ausbildungspraktikum (A) in der Regelschule
Dauer
10 Praxistage während des Semesters und drei Wochen Block
Zeitpunkt
Während des 1. Semesters und des folgenden Zwischensemesters
Ziele



Tätigkeitsbereiche





Besonderes






Einblick in regelschulspezifische Aufgaben, Abläufe und
Lehrmittel gewinnen
Didaktisch-methodische Konzepte und pädagogische
Zusammenhänge der Unterrichtspraxisim Klassenkontext
erleben und kennenlernen
Erstes methodisch-didaktisches Wissen erproben und
hinsichtlich seiner Anwendung und Wirkung reflektieren lernen
Beobachtungsaufträge ausführen
Aktive Teilnahme an der Unterrichtsplanung, -durchführung und
-auswertung
Zunehmende Übernahme einzelner Lektionen und einer
Unterrichtseinheit
Übungen zur schriftlichen Unterrichtsvorbereitung
Anwendung theoretischer Konzepte aus der Lehrveranstaltung
„Allgemeine Didaktik“
Das Ausbildungspraktikum gehört zum Anpassungsprogramm
"Grundlagen des Unterrichts in Regelklassen"; es wird von
jenen Studierenden absolviert, die nicht im Besitz eines
Lehrdiploms für den Unterricht an Regelklassen sind
Vorbereitung in der LV "Allgemeine Didaktik" und durch
persönliche Kontaktaufnahme mit der Praktikumslehrperson
Vor- und Nachbesprechung von schriftlich eingereichten
Lektionsvorbereitungen
Begleitung, Vertiefung und Auswertung in LV "Praxisreflexion"
Reflexion an der Universität durch Videoanalyse in
Kleingruppen
Dieses Ausbildungspraktikum ist formell mit der
Lehrveranstaltung ICT verknüpft
4
Ausbildungspraktikum (B) im
Arbeitsgebiet Lern-, Sprachbehinderung oder Verhaltensauffälligkeiten
Dauer
1 Woche Block im Zwischensemester und 12 ganze Praxistage im
Semester
oder
2 Wochen Block im Zwischensemester und 12 halbe Praxistage im
Semester
Zeitpunkt
1. Zwischensemester und 2. Semester
Ziele






Tätigkeitsbereiche



Besonderes



Förderdiagnostische Methoden anwenden und dokumentieren
Unterricht aufgrund heilpädagogischer Zielsetzungen
selbständig vorbereiten und durchführen
Eigene heilpädagogische Haltung entwickeln und reflektieren
Unterrichtstätigkeit und Praxiskompetenz im heilpädagogischen
Arbeitsgebiet vertiefen
Theorie und Praxis verbinden
Angemessenes Reagieren auf Störungen und Konflikte
Zunehmend selbständiges Unterrichten in Kleinklassen oder
integrativer Förderung
Durchführen förderdiagnostischer Tätigkeiten
Förderlektionen planen, durchführen und reflektieren
Erstellen eines diagnostisch ausgerichteten Förderberichts zu
einer Schülerin oder einem Schüler nach Vorgaben der
Abteilung SHP und in Anlehnung an die Inhalte der LV
"Diagnostik in der Sonderpädagogik"
Reflexion an der Universität durch Videoanalyse in
Kleingruppen
Kollegiale Fallberatung an der Universität
5
Ausbildungspraktikum (C) im
Arbeitsgebiet geistige Behinderung
Dauer
4 Wochen
Zeitpunkt
Zwischensemester nach dem 3. Studiensemester
Ziele







Tätigkeitsbereiche



Besonderes



Theorie mit Praxis verbinden
Heilpädagogische Haltung vertiefen
Unterricht aufgrund angemessener Zielsetzungen planen und
durchführen
Förderdiagnostische Methoden anwenden
Der Schülerschaft entsprechende Formen der Kommunikation
anwenden
Einblick in die interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb der
Institution
Umsetzung der individuell vorgenommenen Zielsetzungen
Lehraufgaben, Lernvoraussetzungen und Lernprozesse durch
teilnehmende Beobachtung kennenlernen
Selbständig planen, durchführen und reflektieren von Unterricht
Ausformung von Unterrichtskompetenzen gemäss der
individuell gewählten Zielsetzungen
Reflexion an der Universität durch Videoanalyse in
Kleingruppen
Inhaltliche Verknüpfung mit der LV "Unterricht mit Kindern und
Jugendlichen mit einer geistigen Behinderung“
Anfertigen einer Unterrichtsanalyse
6
Ausbildungspraktikum (D) im
schulisch-heilpädagogischen Arbeitsgebiet nach freier Wahl
Dauer
5 Wochen
Zeitpunkt
Während des 4. Semesters (immer Frühlingssemester)
Voraussetzung
Dieses letzte Ausbildungspraktikum kann nur absolviert werden,
wenn alle anderen Ausbildungspraktika bestanden und validiert
sind
Ziel



Tätigkeitsbereiche




Besonderes




Selbständige Umsetzung der theoretisch und praktisch
erarbeiteten Grundlagen des heilpädagogischen Unterrichts
Erwerb von Kompetenzen im gesamten Aufgabenspektrum von
Schulischen Heilpädagoginnen und Schulischen
Heilpädagogen
Vertiefende Bearbeitung spezifischer Bereiche entsprechend
des jeweiligen heilpädagogischen Arbeitsgebietes wie
beispielsweise:
o Anwendung förderdiagnostischer Instrumente
o interdisziplinäre Zusammenarbeit
o Beratungsaufgaben
o behinderungsspezifische Kenntnisse und deren
Berücksichtigung im Unterricht
Übernahme der Verantwortung für den Unterricht (in Absprache
mit der Praktikumslehrperson)
Schriftliche, umfassende Unterrichtsplanung, -vorbereitung und
–durchführung
Einsicht, resp. Übernahme von schulischen Aufgaben, welche
über das Unterrichten hinaus gehen
Besondere Gewichtung der Selbst- und Unterrichtsreflexion
Integrative Förderung sowie Klein- oder Sonderschulklassen
nach freier Wahl
Übernahme des gesamten Unterrichts ab der zweiten
Praktikumswoche
Integrierte Lehrpraktische Prüfung im zweiten Teil des
Praktikums (in der Regel vor Ort)
Separate Validierung der Lehrpraktischen Prüfung
7