Sehr geehrter Mandant ! Zur optimalen - anwaltkuhn

Sehr geehrter Mandant !
Zur optimalen Vorbereitung des von Ihnen angefragten Besprechungstermins dürfen
wir Sie bitten, Folgendes zu beachten:
1.)
Sofern Sie rechtschutzversichert sind, bringen Sie bitte zu dem Termin eine Kopie
der Versicherungspolice mit, aus welcher sich Ihre Rechtsschutzversicherung und
die Versicherungsnummer ergibt. Gegebenenfalls sollten Sie schon vorab telefonisch
bei ihrer Rechtsschutzversicherung anfragen, ob Rechtschutz für ihren Fall gewährt
wird. Prüfen Sie , ob Sie eine Selbstbeteiligung in Ihrer Rechtsschutzversicherung
vereinbart haben.
2.)
Bringen Sie ferner zu dem Besprechungstermin alle Unterlagen mit, welche im
Zusammenhang mit dem Rechtsfall stehen oder stehen könnten.( Schreiben der
Gegenseite, Anwaltsschreiben, Inkasso, Verträge et cetera)
3.)
Sofern Sie Beratungshilfe für sich in Anspruch nehmen möchten, beantragen Sie
bitte vorab selbst bei Ihrem zuständigen Amtsgericht, die Gewährung von
Beratungshilfe und bringen Sie, sofern dies möglich ist, bereits zu dem
Besprechungstermin den vom Amtsgericht ausgestelleten
"BERECHTIGUNGSSCHEIN"
mit, mit welchem wir unsere Kosten abrechnen können. Das Antragsformular
erhalten Sie beim Amtsgericht, oder Sie können das Formular unter dem
nachfolgenden > LINK < ausdrucken.
Sollte dies für Sie ausnahmsweise nicht schon vor der Besprechung möglich sein, so
drucken Sie bitte unter folgendem Link, den Antrag für Beratungshilfe aus und füllen
Sie den Antrag bereits vor dem Termin vollständig aus und bringen Sie das
ausgefüllte Formular zum Termin mit.
http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf
Die für den Antrag erforderlichen Nachweise, etwa Einkommensnachweis,
Kontonachweis, Kontoauszug, Mietvertrag, et cetera fügen Sie in Form von Kopien
dem Antrag bei, oder bringen Sie die Originalunterlagen hierzu zum Kopieren bitte
mit. Zu den Nachweisen gehört etwa auch ihr aktueller Hartz IV Bescheid, sollten Sie
Hartz IV beziehen.
Da für die Besprechung mit dem Anwalt nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung steht,
ist es zwingend erforderlich, dass Sie in Vorbereitung zu dem Besprechungstermin,
entsprechend mitwirken.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Ihr Kanzleiteam