http://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/schweden-zypern/slowakei.html Assoziiertes Mitglied des Enterprise Europe Network – Eine Initiative der Europäischen Kommission Charlottenstraße 47 10117 Berlin Telefon 030 20225-5798 Telefax 030 20225-5799 E-Mail [email protected] Slowakei Ausgewählte Investitionsbedingungen Einleitung Günstige Bedingungen für Investitionen und Handel sprechen nach Aussagen von Germany Trade & Invest für ein Engagement in der Slowakei. Deutschland ist der wichtigste Handelspartner des Landes, ferner sind bereits etwa 500 deutsche Unternehmen im Land vertreten. Sie loben besonders die Produktivität und Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmer, die Verfügbarkeit und Qualität lokaler Zulieferer sowie die moderaten Kosten. Als negativ werden die mangelnde Rechtssicherheit, die unzureichende Bekämpfung der Korruption und die fehlende Transparenz der öffentlichen Vergabe gewertet. Die Regierung ist besonders an der Ansiedlung von Industrien mit höherer Wertschöpfung und Verarbeitungstiefe interessiert. Aufgrund vielfältiger Infrastrukturvorhaben sowohl im Straßenbau als auch in der Wasser- und Entsorgungswirtschaft gibt es zahlreiche Geschäftsmöglichkeiten. Einen Kurzüberblick über ausgewählte Aspekte der Investitionsbedingungen in der Slowakei, insbesondere für mittelständische Unternehmen, bietet dieses Länderinfo. Internationale Begleitung durch die Sparkassen-Finanzgruppe Ihre Sparkasse ist Ihr Ansprechpartner auch für alle Fragen rund um die Begleitung internationaler Geschäftsvorhaben. Sie greift für ein breites Informations- und Leistungsangebot auf eigene Kenntnisse, auf Verbundpartner wie den EuropaService, auf ein Netzwerk internationaler Partnerbanken und weitere Spezialisten der Sparkassen-Finanzgruppe zurück. Diese Partner bilden das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe. Hilfestellung, Beratung, Vor-Ort-Begleitung und die passenden Finanzprodukte erhalten Sie aus einer Hand über Ihren Firmenkunden- oder Auslandsfachberater. Falls Sie noch kein Kunde einer Sparkasse sind und Ihnen Ansprechpartner fehlen, wenden Sie sich einfach an den EuropaService. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Sparkasse vor Ort können Sie auch mit Hilfe der folgenden Internetadresse finden https://www.sparkasse.de/service/filialsuche.html. Seite 1 von 12 © 2017 DSGV EuropaService http://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/schweden-zypern/slowakei.html Kurzinfo zum Investitionsland Die Slowakei grenzt an Österreich, Tschechien, Polen, Ungarn und die Ukraine. Das Land wird von Investoren als einer der attraktivsten Standorte Mittel- und Osteuropas angesehen. Die ausländischen Direktinvestitionen beliefen sich im Jahr 2015 auf einen Bestand von gut 48.000 Millionen US-Dollar, die deutschen Direktinvestitionen hatten hieran einen Anteil von 6,3 Prozent, was den 7. Platz bedeutet. Deutschland ist auch 2015 weiterhin wichtigster Handelspartner gewesen, das deutschslowakische Handelsvolumen erreichte 2015 einen Wert von gut 26 Milliarden Euro. Unter den Hauptlieferländern beträgt der Anteil Deutschlands 20,5 Prozent, es folgt die Tschechische Republik mit 18,4 Prozent. Bei den Hauptabnehmerländern beläuft sich der Anteil Deutschlands auf 22,6 Prozent, es folgt die Tschechische Republik mit 12,5 Prozent. Die rund 500 deutschen Firmen im Land sichern mehr als 100.000 Arbeitsplätze. Neben großen Unternehmen sind auch viele mittelständische in dem Land engagiert, so das Auswärtige Amt. Als Stärken der Slowakei sieht die AHK die gut ausgebaute Infrastruktur in der westlichen Landeshälfte und die ausgeprägte Industriekultur mit einem dichten Netz an Zulieferern. Für Hermes-Bürgschaften gibt es keine OECD-weit gültige Entgeltkategorie. Die Entgeltberechnung erfolgt anhand eines Markttests. Mehr Informationen dazu finden sich unter http://www.agaportal.de/laenderinformationen/laenderseiten/slowakische-republik. Informationen über die Risikoeinschätzung von Coface finden sich unter http://www.coface.de/Economic-studies/Slovaquie Die Slowakei hat 5,4 Millionen Einwohner und erwirtschaftete 2015 ein BIP pro Kopf von 14.500 EUR. Auffällig ist das West-Ost-Gefälle im Land, sowohl was die Infrastruktur anbelangt als auch die Lohnunterschiede. Einen regionalen Überblick gibt die Slowakische Investitions- und Entwicklungsagentur unter http://www.sario.sk/en/print/invest/regional-overview. Der nationale Entwicklungsplan für die Regionen findet sich unter http://www.telecom.gov.sk/index/index.php?ids=159705&lang=en Der Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2016 405 Euro. •Im Doing-Business-Report 2017 der Weltbank belegt die Slowakei Platz 33 (Stand: Oktober 2016), Details hierzu finden sich unter http://www.doingbusiness.org/data/exploreeconomies/slovakia/. •Den 50. Platz hat das Land beim Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International inne (Stand: Januar 2016). •Platz 65 belegt das Land im Global Competitiveness Index (2016/2017) des Weltwirtschaftsforums (Stand: September 2016). https://www.weforum.org/reports/the-global-competitiveness-report-20162017-1 •In der Liste der unternehmerfreundlichsten Länder des Wirtschaftsmagazins Forbes belegt die Slowakei Platz 40 (Stand: Dezember 2016), mehr dazu unter http://www.forbes.com/places/slovakia/. •Beim Global Innovationsindex ist das Land auf Platz 37 zu finden (Stand: August 2016). Zu den einzelnen Komponenten gibt es Informationen unter https://www.globalinnovationindex.org/analysiseconomy (Das Land muss jeweils ausgewählt werden.). Seite 2 von 12 © 2017 DSGV EuropaService http://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/schweden-zypern/slowakei.html Besonderheiten für ausländische Investoren Deutsche und slowakische Investoren sind rechtlich gleichgestellt. In der Slowakei gibt es einige regulierte Branchen, einen Leitfaden zur Ausübung regulierter Berufe (auf Slowakisch) gibt es unter http://www.sksi.sk/buxus/docs/Prirucka_na_vykon_povolania.pdf EU-Bürger sind verpflichtet, innerhalb einer Frist von zehn Tagen ihren Aufenthaltsort der Fremdenpolizei mitzuteilen. Beabsichtigen EU-Bürger länger als drei Monate in der Slowakei zu bleiben, sind sie berechtigt, aber nicht verpflichtet eine Aufenthaltsbestätigung zu beantragen. Ein Merkblatt über die Entsendung von Arbeitnehmern in die Slowakei hat die Deutsch-Slowakische Industrie- und Handelskammer erstellt unter http://www.dsihk.sk/fileadmin/ahk_slowakei/Dokumente/Dienstleistungen/Merkblatt_Entsendung_in_die_ Slowakei.pdf. Darüber hinaus hat die Handwerkskammer Niederbayern Oberpfalz und Bayern Handwerk International einen Leitfaden zur Erbringung von Bau- und Montageleistungen deutscher Handwerksbetriebe in der Slowakei erstellt unter http://www.hwkno.de/artikel/leitfaeden-undmerkblaetter-76,2634,812.html Ein kurzer Leitfaden zur Verhandlungspraxis in der Slowakei ist bei gtai zu finden unter https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Maerkte/geschaeftspraxis,did=961686.html Unternehmensformen AG: Akciova spolocnost (a.s.) Das Mindestkapital beträgt 25.000 EUR. Ab dem 1. Januar 2017 gibt es eine neue Gesellschaftsform: Um Start-Ups die Gründung zu erleichtern und neue Investoren anzuziehen wird die Rechtsform einer einfachen Aktiengesellschaft eingeführt. Bei dieser Form beträgt das Minimumkapital lediglich einen Euro. Ferner hat sie eine einfachere Struktur und ist einfacher zu gründen. Weitere Informationen hierzu sind zu finden unter: http://www.sario.sk/en/news/new-legal-form-business-company-support-startups-and-investors GmbH: Spolocnost s rucenim obmedzenym (S.R.O.) Das Mindeststammkapital beträgt 5.000 EUR (mindestens 30 Prozent sind vor der Eintragung ins Handelsregister einzubringen, bei der Einmann-GmbH sind es 100 Prozent). Die Einlage muss mindestens 750 EUR betragen. Es ist eine gesetzliche Rücklage einzurichten von mindestens fünf Prozent plus maximal jährlich zehn Prozent des Reingewinns, bis zehn Prozent des eingetragenen Kapitals erreicht sind. Eine Ein-Mann-GmbH ist möglich. Detaillierte Informationen finden sich in dem Merkblatt der Deutsch-Slowakischen Industrie- und Handelskammer "GmbH-Gründung in der Slowakei" unter http://www.dsihk.sk/fileadmin/ahk_slowakei/Dokumente/Dienstleistungen/Merkblatt_GmbHGruendung_in_der_Slowakei.pdf. OHG: Verejna obchodna spolocnost (v.o.s.) KG: Komanditna spolocnost (k.s.) Nach Angaben der Investitions- und Entwicklungsagentur ist die GmbH die am häufigsten gewählte Rechtsform. Seite 3 von 12 © 2017 DSGV EuropaService http://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/schweden-zypern/slowakei.html Registrierung Rechtsgrundlage für die Registrierung einer Gesellschaft im Handelsregister ist das slowakische Handelsregistergesetz (Zákon o obchodnom registri) in Verbindung mit dem slowakischen Handelsgesetzbuch. Die Eintragung erfolgt innerhalb von fünf Tagen. Eine elektronische Eintragung ist ebenfalls möglich. Das Handelsregister ist im Internet unter folgendem Link zu finden (mit Suchfunktion): http://www.orsk.sk/default.asp?lan=en Weitere Informationen zu Unternehmen, Branchen und Kennzahlen bietet das Wirtschaftsregister. Es ist nach vorheriger Registrierung zugänglich. Es ist zu finden unter http://www.madeinslovakia.net/eng/. (Ein Leitfaden zum Gebrauch des Registers ist hinterlegt.) Körperschaftsteuer Seit dem Jahr 2014 beträgt der Satz 22 Prozent. Laut gtai soll dieser ab 2017 auf 21 Prozent sinken. Ferner wurde eine Mindestkörperschaftsteuer eingeführt, sogenannte Steuerlizenz für juristische Personen: - Für Unternehmen ohne Umsatzsteuerregistrierung, mit einem Jahresumsatz von bis zu 500.000 Euro beträgt der Steuerbetrag 480 Euro. - Für Unternehmen mit Umsatzsteuerregistrierung und einem Jahresumsatz von bis zu 500.000 Euro beträgt der Steuerbetrag 960 Euro - Für Unterehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500.000 Euro beträgt der Steuerbetrag 2.880 Euro Neu gegründete Unternehmen werden im ersten Geschäftsjahr von dieser Mindestkörperschaftsteuer befreit. Mehrwertsteuer (= Daò z pridanej) Der Standardsatz beträgt 20 Prozent. Der ermäßigte Satz beträgt zehn Prozent, dieser gilt unter anderem für Medikamente, Bücher und Grundnahrungsmittel wie Milch und Brot. Der Schwellenwert für die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung liegt bei 49.790 Euro. Doppelbesteuerungsabkommen Das Abkommen mit der Tschechoslowakei (von 1980, in Kraft getreten am 17. November 1983, veröffentlicht BGBl, 1993 II S. 762) gilt für Tschechien und die Slowakei weiter. Der Text des derzeitigen DBA ist zu finden über http://www.bundesfinanzministerium.de (-> Themen -> Seite 4 von 12 © 2017 DSGV EuropaService http://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/schweden-zypern/slowakei.html Steuern -> Internationales Steuerrecht -> Staatenbezogene Informationen) Devisenbestimmungen Seit 1. Januar 2009 hat die Slowakei den Euro (Der festgelegte Wechselkurs betrug: 1 Euro = 30,1260 slowakische Krone). Seit dem 1. Januar 2013 gilt das Gesetz über die Einschränkung der Bargeldzahlungen. Danach dürfen Barzahlungen zwischen einer natürlichen Person und einem Nichtunternehmer nur bis zu einem Betrag von 15.000 Euro getätigt werden. Der Grenzwert zwischen einer natürlichen und einer juristischen Person beträgt 5.000 Euro, ebenso zwischen einer juristischen Person und einem Gewerbetreibenden. Immobilieneigentum EU-Bürger und -Unternehmen sind grundsätzlich slowakischen Staatsangehörigen gleichgestellt. Grund- und Gebäudeeinheiten werden nicht als rechtliche Einheit angesehen, sie können daher voneinander unabhängig Gegenstand rechtlicher Regelungen sein. Im slowakischen Immobilienkataster kann über folgenden Link recherchiert werden https://www.katasterportal.sk Für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke ist zum 1. Juni 2014 eine neue gesetzliche Regelung zur Veräußerung in Kraft getreten. Danach sind diejenigen Personen zum Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen berechtigt, die seit mindestens drei Jahren in der Landwirtschaft tätig sind. Die in der entsprechenden Gemeinde ansässigen Landwirte haben ein Vorkaufsrecht auf landwirtschaftliche Flächen. Die Kaufinteressenten müssen seit zehn Jahren in der Slowakei ansässig sein. Sämtliche Verkaufsangebote für landwirtschaftliche Flächen müssen auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums veröffentlicht werden (https://pozemky.mpsr.sk/). Um ausländischen Investoren den Start in der Slowakei zu erleichtern, hat die Investitions- und Entwicklungsagentur eine Immobiliendatenbank erstellt, mehr dazu unter http://www.sario.sk/en/invest/real-estate-and-industrial-parks Die Grunderwerbsteuer gibt es seit dem Jahr 2005 nicht mehr. Steuervergünstigungen Auf Basis des Investitionsfördergesetzes ist es möglich, steuerliche Anreize zu erhalten. Neben steuerlichen Anreizen gibt es weitere Förderformen, z.B. Zuschüsse oder die Überlassung öffentlichen Eigentums zu vergünstigten Preisen. Unabhängig von der Förderform, gelten für die eingereichten Projekte dieselben Kriterien. Die Kriterien sind beschrieben im Abschnitt "Förderprogramme des Investitionslands". Die steuerliche Förderung besteht in einer maximal zehnjährigen Reduzierung der Körperschaftsteuer. Die Höhe der Reduzierung hängt dabei von der Region ab, in der die Investition getätigt wird, das Land wurde Seite 5 von 12 © 2017 DSGV EuropaService http://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/schweden-zypern/slowakei.html hierzu in verschiedene Zonen eingeteilt. Informationen hierzu finden sich bei der Förderagentur unter http://www.sario.sk/sites/default/files/content/files/sario-investment-aid-2016-february-english.pdf (Seite 2). Die maximale Förderintensität kann sich bei mittleren Unternehmen um zehn Prozent und bei Kleinunternehmen um 20 Prozent erhöhen. Um insbesondere Forschung und Entwicklung noch stärker zu fördern, können zusätzlich zu der o.g. Reduzierung der Körperschaftsteuer, weitere Maßnahmen die Steuerbasis reduzieren. Zum einen können 25 Prozent der Ausgaben für die Entwicklung innovativer Produkte die Steuerbasis reduzieren. Zum anderen können 25 Prozent der Lohnkosten steuermindernd geltend gemacht werden, wenn extra für Forschungsarbeiten Absolventen eingestellt werden. Förderprogramme des Investitionslandes Wie alle EU-Staaten erhält die Slowakei Mittel aus den EU-Strukturfonds, die u.a. zur unternehmensbezogenen Regional- und Arbeitsmarktentwicklung eingesetzt werden. Der größte Teil des Landes zählt zu den wenig entwickelten Regionen; lediglich der Großraum Bratislava gehört zu den entwickelten Regionen. Die Fördergebietskarte für die beiden EU-Strukturfonds Europäischer Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE) und Europäischer Sozialfonds (ESF) findet sich unter http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/images/map/eligible2014/sk.pdf Eine Zusammenfassung des Partnerschaftsabkommens über die Nutzung der EU-Struktur- und Investitionsfonds in der Slowakei findet sich auf Englisch unter http://ec.europa.eu/contracts_grants/pa/partnership-agreement-slovakia-summary_en.pdf. Die Maßnahmen der Vereinbarung finden ihren Niederschlag in den Operationellen Programmen des Landes. Diese sind zu finden unter: http://ec.europa.eu/regional_policy/en/atlas/programmes Zur Mittelstandsförderung kann die Slowakei Unterstützungen aus den EU-Programmen Cosme und Horizon einsetzen. Daneben werden Maßnahmen der Wirtschaftsförderung auch allein aus nationalen bzw. regionalen Haushaltsmitteln finanziert. Die maximale Förderhöhe wird je nach Region und Unternehmensgröße durch das EU-Beihilferecht bestimmt und begrenzt die Summe aller geldwerten Förderungen durch Staat, Region und Kommune. Solche Höchstförderquoten sind nicht gleichzusetzen mit der tatsächlichen Förderung, die aus einzelnen oder kombinierten Maßnahmen erwächst. Für den Unternehmer gilt daher: - Wie hoch die tatsächliche Förderung ist, wird durch angebotene Programme definiert; - Anträge auf Förderung sind an slowakische Stellen (wie nachfolgend angegeben) zu stellen. - Allgemeine staatliche Förderung Die allgemeinen staatlichen Anreize sind im Investitionsfördergesetz niedergelegt, eine englische Fassung des Gesetzes findet sich unter http://www.sario.sk/userfiles/file/Ensario/PZI/state/Investment%20Aid%20Act_eng.pdf. Grundsätzlich gibt es vier Formen von Investitionsanreizen: Steuererleichterung, Zuschüsse, Beiträge für neu geschaffene Arbeitsstellen und die Überlassung öffentlichen Eigentums zu vergünstigten Preisen. Auf Investitionsbeihilfen besteht kein rechtlicher Anspruch. Seite 6 von 12 © 2017 DSGV EuropaService http://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/schweden-zypern/slowakei.html Unterstützt werden Investitionen in: • Industrieproduktion, • Technologiezentren, • Zentren für strategische Dienstleistungen und • Tourismus. Jeder dieser Bereiche hat seine spezifischen Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um nach Investitionsanreizen anzufragen. Zur Industrieproduktion Die Höhe der Mindest-Investitionssumme ist abhängig von der Arbeitslosenquote in der in Frage kommenden Region. Dies gilt auch für den Anteil neuer Technologien an den zu beschaffenden Anlagen. Ferner müssen eine bestimmte Anzahl an Arbeitsplätzen neu geschaffen werden, in der Regel sind dies 40, außer in strukturschwachen Gebieten, dort sind es zehn. • Bei einer Arbeitslosenquote von weniger als dem slowakischen Durchschnitt beträgt die Mindestinvestitionssumme zehn Millionen Euro für große Unternehmen und fünf Millionen Euro für KMU. Hiervon muss die Hälfte der Investitionssumme vom Investor selber aufgebracht werden. Ferner müssen 60 Prozent der in Frage kommenden Kosten für neue Maschinen und Ausrüstungen ausgegeben werden. • Bei einer Arbeitslosenquote, die in der betreffenden Region über dem slowakischen Durchschnitt liegt, beträgt die Mindestinvestitionssumme fünf Millionen Euro für große Unternehmen und 2,5 Millionen Euro für KMU, von denen der Investor wieder die Hälfte selber aufbringen muss. Darüber hinaus müssen 50 Prozent der in Frage kommenden Kosten für die Anschaffung neuer Maschinen und Ausrüstungen verwandt werden. • Bei einer Arbeitslosenquote die 35 Prozent über der durchschnittlichen Arbeitslosenquote liegt, muss die Mindestinvestitionssumme drei Millionen Euro für große Unternehmen und 1,5 Millionen für KMU betragen, von denen der Investor die Hälfte selber aufbringen muss. Ferner müssen 40 Prozent der in Frage kommenden Kosten für die Anschaffung neuer Maschinen und Ausrüstungen ausgegeben werden. • In sehr strukturschwachen Gebieten beträgt die Mindestinvestitionssumme 0,2 Millionen Euro für Großunternehmen und 0,1 Millionen für KMU. Ferner müssen 30 Prozent der in Frage kommenden Kosten für die Anschaffung neuer Maschinen und Ausrüstungen verwandt werden. Im Falle einer Ausdehnung einer bestehenden Produktion, muss die Investition mindestens zu einem Anstieg um 15 Prozent im Produktionsvolumen führen, um in den Genuss von Förderungen kommen zu können. Zu Technologiezentren (Zentren der angewandten Forschung): Es gibt keinen Bezug zur Arbeitslosenquote in der Region. • Die Mindest-Investitionssumme beträgt 500.000 Euro bezogen auf das Anlagevermögen • Hiervon müssen wenigstens 250.000 Euro selber aufgebracht werden. • 70 Prozent der Angestellten müssen einen Universitätsabschluss haben • Ferner müssen mindestens 30 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Zu Zentren für strategische Dienstleistungen: Auch hier gibt es keinen Bezug zur Arbeitslosenquote in der Region. • Die Mindestinvestitionssumme beträgt 400.000 Euro bezogen auf das Anlagevermögen. • Hiervon müssen mindestens 200.000 Euro selber aufgebracht werden • 60 Prozent der Angestellten müssen einen Universitätsabschluss haben Seite 7 von 12 © 2017 DSGV EuropaService http://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/schweden-zypern/slowakei.html • Ferner müssen mindestens 40 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Zum Tourismus: • In Gebieten mit einer Arbeitslosenquote unterhalb des nationalen Durchschnitts beträgt die Mindestinvestitionssumme zehn Millionen (KMU fünf), von denen der Investor die Hälfte aufbringen muss. Ferner müssen 40 Prozent der in Frage kommenden Kosten für neue Technologien eingesetzt werden. • In Gebieten mit einer Arbeitslosenquote über dem nationalen Durschnitt beträgt die Mindestinvestitionssumme fünf Millionen Euro (KMU 2,5), von denen der Investor die Hälfte aufbringen muss. Ferner müssen mindestens 20 Prozent der in Frage kommenden Kosten für neue Technologien eingesetzt werden. • In Gebieten mit einer Arbeitslosenquote, die den Durchschnitt um 35 Prozent übersteigt, beträgt die Mindestinvestitionssumme drei Millionen Euro (KMU 1,5), von denen der Investor die Hälfte aufbringen muss. Ferner müssen mindestens 20 Prozent der in Frage kommenden Kosten für neue Technologien eingesetzt werden. • In besonders strukturschwachen Gebieten beträgt die Mindestinvestitionssumme 0,2 Millionen Euro (KMU 0,1), von denen der Investor die Hälfte aufbringen muss. Ferner müssen mindestens 20 Prozent der anrechenbaren Kosten in neue Technologie investiert werden. Die Anzahl neu zu schaffender Arbeitsplätze beläuft sich auf fünf. Zu den in Frage kommenden Kosten zählen: Kosten für den Landerwerb, Kosten für den Immobilienerwerb, Kosten für technologische Ausrüstung und Maschinenerwerb sowie immaterielle Güter wie Lizenzen. Die inhaltliche Prüfung und die Empfehlung zur Förderung obliegt der staatlichen Agentur Sario. Die Entscheidung über die tatsächliche Förderhöhe und die Zusage liegen beim Wirtschaftsministerium. Auch bei Erreichen der Förderkriterien besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Zur Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden hat die Europäische Bank für Wiederaufbau mit dem Wirtschaftsministerium das Programm "Slovak Energy Efficiency and Renewable Energy Finance Facility (SLOVSEFF II)" entwickelt. Neben der Kreditvergabe bis max. 2,5 Mio. EUR wird ein Zuschuss bis zu 15 Prozent der Kreditsumme gewährt, die über lokale Banken erhältlich sind. Detailinformationen und Antragsformular: http://www.slovseff.eu Um Forschung und Entwicklung stärker zu fördern, gibt es neben Steuervergünstigungen auch Zuschüsse. Die maximale Förderung hängt dabei ab von der Art der Forschung: • bei experimenteller Forschung sind dies 15 Millionen Euro pro Firma und Projekt (höchstens 25 Prozent der Gesamtkosten), • bei industrieller Forschung sind dies 20 Millionen Euro (höchstens 50 Prozent der Gesamtkosten), • bei Grundlagenforschung sind es 40 Millionen Euro (bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten) und • Machbarkeitsstudien werden mit höchstens 7,5 Millionen Euro unterstützt. Für KMU können die Sätze in Ausnahmefällen höher sein, zuständig ist das Bildungsministerium. - Mittelstandsförderung Die Slowak Business Agency bietet zahlreiche Arten von Mittelstandsförderung. So verwaltet sie beispielsweise auch Mikro-Darlehensprogramme und Venture Capital Funds, bietet Beratung, Ausbildung und ähnliche Unterstützung Slowak Business Agency Seite 8 von 12 © 2017 DSGV EuropaService http://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/schweden-zypern/slowakei.html Karadžiova 2, 811 09 Bratislava 2 - SLOVENSKA REPUBLIKA Tel.: +421 2 502 44 500 Fax: +421 2 502 44 501 E-Mail: [email protected], Internet: http://www.sbagency.sk Die staatliche slowakische Förderbank (SZRB) betreut mehrere Garantieprogramme und vergibt zinsgünstige Kredite. Slovenska zarucna a rozvojova banka Stefanikova 27, 81499 Bratislava - SLOVENSKA REPUBLIKA Tel.: +421 2 203 63 100 E-Mail: [email protected], Internet: http://www.szrb.sk Die EFTA und Norwegen haben Finanzierungsmechanismen aufgelegt - aktuell geltend von 2014 bis 2021 - die Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 2,8 Mrd. EUR, verteilt auf 15 Länder, ausgeben. Ziel der Zuschüsse ist die Anpassung der Wirtschaft und des institutionellen Gefüges an EU-Niveau. Thematisch im Vordergrund stehen Klima- und Umweltschutz sowie Nachhaltigkeit und die gesellschaftliche Entwicklung z. B. in Fragen der Gleichberechtigung. Für die Slowakei werden im o. g. Zeitraum 113,1 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Ausschreibungen und weitere Informationen: http://www.eeagrants.org Die Europäische Union unterstützt Unternehmen mit verschiedenen EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen der Eigenkapitalfinanzierung bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind lokale Kreditinstitute. Folgende Seite bietet einen Überblick: http://europa.eu/youreurope/business/finance-support/access-to-finance/index_de.htm (-> Land auswählen -> Slowakei) Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Anschriften des slowakischen Enterprise Europe Network sind zu finden unter: http://een.ec.europa.eu/about/branches/slovakia - Regionalentwicklung Die Slowakei ist in verschiedene Zonen eingeteilt, die die Höhe der Förderung oder der Steuerreduzierung bestimmen. Eine Übersicht gibt es bei der Investitions- und Handelsagentur Sario http://www.sario.sk/sites/default/files/content/files/sario-investment-aid-2016-february-english.pdf Darüber hinaus wurden in der Slowakei einige Industrieparks (auch Gewerbeparks, strategische oder Technologieparks genannt) eingerichtet. Informationen finden sich unter http://www.sario.sk/en/invest/real-estate-and-industrial-parks Ferner gibt es in verschiedenen Regionen eigene Entwicklungsagenturen. Zum Beispiel in Zilina ( http://www.razsk.sk/cms/) Förderagentur für Auslandsinvestitionen Seite 9 von 12 © 2017 DSGV EuropaService http://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/schweden-zypern/slowakei.html Slovak Investment and Trade Development Agency (SARIO) Trnavská cesta 100, 82101 Bratislava, SLOWAKEI Tel.: +421 2 58 260 100 Fax: +421 2 58 260 109 E-Mail: [email protected], Internet: http://www.sario.sk (-> Englisch) Unter „contacts“ werden diverse Ansprechpartner aufgelistet. Weitere Ansprechpartner im Investitionsland Slowakische Handels- und Industriekammer Gorkého 9, 81603 Bratislava - SLOWAKEI Tel.: (00 421) 2 54 43 32 91 Fax: (00 421) 2 54 13 11 59 E-Mail: [email protected], Internet: http://www.sopk.sk Informationen in Deutschland Botschaft der Slowakischen Republik Hildebrandstraße 25, 10785 Berlin Tel.: 030 88926-200 Fax: 030 88926-222 E-Mail: [email protected], Internet: https://www.mzv.sk/web/berlin (-> Deutsch) Handelsabteilung Berlin Tel.: 030 889 26 255 Fax: 030 889 26 222 E-Mail: [email protected] Handelsabteilung München Vollmannstr. 25d 81925 München Tel.: 089 91077935 Fax: 089 91077699 E-Mail: [email protected] Vertretung der deutschen Wirtschaft Deutsch-Slowakische Industrie- und Handelskammer European Business Center Suché mýto 1, SK-811 03 Bratislava, SLOWAKEI Tel.: +421 2 20 85 06 20 Fax: +421 2 20 85 06 32 E-Mail: [email protected], Internet: http://www.dsihk.sk Seite 10 von 12 © 2017 DSGV EuropaService http://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/schweden-zypern/slowakei.html Weiterführende Quellen für Handel und Investitionen Kurzer allgemeiner Einblick mit einer Reihe von Links zu Anlaufstellen in Deutschland und im Investitionsland; Deutsch; erstellt vor allem durch Mithilfe des Auswärtigen Amtes, der Auslandshandelskammern und Germany Trade and Invest (gtai). (Ständig aktualisiert): http://www.ixpos.de (-> Länder und Branchen) Eine Vielzahl an Informationen stellt Germany Trade & Invest über die Slowakische Republik zur Verfügung unter http://www.gtai.de Der Exportbericht des Außenwirtschaftszentrums Bayern findet sich unter http://www.auwibayern.de/awp/inhalte/exportbericht/index.jsp Recherchen über Geschäftspartner können angestellt werden über: Slowakisches Firmenregister: http://www.orsr.sk (Eingabeformular Englisch) Slowakisches Handelsregister: http://www.zrsr.sk (Eingabeformular Englisch) Ausschreibungen der öffentlichen Hand auf nationaler Ebene finden Sie unter http://www.uvo.gov.sk/. Öffentliche Ausschreibungen aus der Slowakei, die aufgrund ihres Umfangs europaweit publiziert werden, finden Sie unter http://ted.europa.eu. Um Geschäftspartner in der Slowakei zu finden, bietet Ihnen der EuropaService verschiedene Möglichkeiten an, die auf unseren Webseiten im Bereich Kooperationsservice vorgestellt werden. In der Rubrik Eurokontakte stehen beispielsweise anonymisierte Kurzprofile slowakischer Unternehmen, die auf der Suche nach Geschäftspartnern in Deutschland sind. Eine Auswahl internationaler Kooperationsbörsen/Unternehmerreisen findet sich im Bereich Unternehmertreffen und um sein eigenes Profil im Ausland zu veröffentlichen, gibt es die aktive Geschäftspartnersuche. Einzelheiten sind in unserem Leitfaden erläutert. Bei Fragen helfen wir gern weiter [email protected], Tel.: 0 30 202255798. Copyright und Haftungsausschluss © Diese Ausarbeitung oder Teile aus ihr dürfen ohne Erlaubnis des EuropaService der SparkassenFinanzgruppe nicht reproduziert werden. Zitate sind mit Nennung der Quelle gestattet. Die Weitergabe durch Institute der Sparkassen-Finanzgruppe an deren Kunden ist frei. Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammen gestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand Dezember 2016. Wichtige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird. Die neueste pdf-Version des Länderinfo kann daher am besten jeweils aktuell von der Internetseite ( http://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/schweden-zypern/slowakei.html) generiert werden. Kontakt: Seite 11 von 12 © 2017 DSGV EuropaService http://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/schweden-zypern/slowakei.html Gern recherchieren wir für Ihr Investitionsvorhaben nähere Informationen. Dafür ist Ihre Ansprechpartnerin: Iris Hemker Telefon 030 20225-5796 Telefax 030 20225-5799 E-Mail [email protected] Seite 12 von 12 © 2017 DSGV EuropaService
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