Vorläufige Entgelte zum 01.01.2017 (Stand 14.10 - mve

mve eurokom
Voraussichtliche Netznutzungsentgelte für das Objektnetz
„Westfalenforum Dortmund“:
1. Einführung
Netznutzungsentgelte sind gemäß §20 Abs. 1 EnWG bis zum 15.10 für das Folgejahr zu veröffentlichen. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht final möglich sein, sind solche Entgelte zu veröffentlichen die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenzen ergeben werden (vorläufige Netznutzungsentgelte).
Wie weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgend veröffentlichten Netznutzungsentgelte für 2017 noch nicht verbindlich sind und Änderungen möglich sind, da die in den Netznutzungsentgelten genannten Kosten für das vorgelagerte Netz der DEW 21 Netz GmbH ebenfalls noch vorläufig sind.
Die nachfolgend aufgeführten vorläufigen Netznutzungsentgelte gelten ausschließlich für das Objektnetz das die mve eurokom GmbH im Westfalen Forum Dortmund betreibt. Sie beinhalten die Kosten
für die vorgelagerten Netze und entsprechen den veröffentlichten vorläufigen Entgelten des vorgelagerten Netzbetreibers.
2. Zusammensetzung der Entgelte
Die Entgelte basieren auf den Grundsätzen des Energiewirtschaftsgesetzes und der Netznutzungsentgeltverordnung. Sie setzen sich aus den folgenden Kosten für Nutzung der Netzinfrastruktur, Systemdienstleistungen, Deckung der Übertragungsverluste, Förderung von Energie
aus Kraftwärmekopplung (KWK), Reservenetzkapazität, Messung und Datenaufbereitung, Konzessionsabgabe sowie der Umsatzsteuer zusammen.
3. Gültigkeit der Netznutzungsentgelte
Die nachfolgenden vorläufigen Entgelte gelten voraussichtlich ab 01.01.2017. Eine Anpassung dieser
Entgelte und Regelungen bleibt vorbehalten.
4. Entgelte
Alle nachfolgend genannten Entgelte und Aufschläge sind Nettoentgelte hinzu kommt die zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
4.1. Netznutzungsentgelte für Leistungsgemessene Kunden:
Entnahmeebene
Niederspannung
Benutzungsstunden < 2.500 h/a
Benutzungsstunden > 2.500 h/a
Leistungsentgelt
EUR/kW/a
9,63
71,67
Arbeitsentgelt
Ct/kWh
2,95
1,93
4.2. Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Lastgangzählung:
Entnahmeebene
Niederspannung
Netznutzungsentgelte Neckarstraße
Arbeitsentgelt
Ct/kWh
4,36
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4.3. Messung und Abrechnung:
Lastgangmessung
Ohne Lastgangmessung
Abschlag kundenseitig
gestellter Wandler
Messung
EUR/Jahr
168,25
3,12
Messstellenbetrieb
EUR/Jahr
252,38
6,53
30,00
Abrechnung
EUR/Jahr
138,12
11,51
4.4. Konzessionsabgabe
Es gelten die jeweiligen Konzessionsabgabensätze der Stadt Dortmund.
4.5. Aufschlag gemäß Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der KraftWärme-Kopplung (KWKG), §19 StromNEV-Umlage , §17F EnWG – Offshore Haftungsumlage,
Abschläge §18 Abs. 1
Für das Jahr 2017 steht die Höhe der Umlage gemäß des KWKG und die §19 StromNEV-Umlage noch
nicht fest. Diese werden erst mit dem endgültigen Preisblatt zum 01.01.2017 veröffentlicht.
Informationen über die aktuellen Umlagesätze finden Sie unter www.netztransparenz.de
Netznutzungsentgelte Neckarstraße
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