Vorläufige Entgelte zum 01.01.2017 - mve

mve eurokom
Voraussichtliche Netznutzungsentgelte 2017
für das Arealnetz der mve eurokom GmbH
im Connecta Parc Düsseldorf :
1. Einführung
Netznutzungsentgelte sind gemäß §20 Abs. 1 EnWG bis zum 15.10 für das Folgejahr zu veröffentlichen. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht final möglich sein, sind solche Entgelte zu veröffentlichen die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenzen ergeben werden (vorläufige Netznutzungsentgelte).
Wie weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgend veröffentlichten Netznutzungsentgelte für 2017 noch nicht verbindlich sind, da die Kosten für das vorgelagerte Netz ebenfalls noch vorläufig sind.
Die nachfolgend aufgeführten Netznutzungsentgelte gelten ausschließlich für das Arealnetz das die
mve eurokom im Connecta Parc Düsseldorf zur Verfügung stellt.
2. Zusammensetzung der Entgelte
Die Entgelte basieren auf den Grundsätzen des Energiewirtschaftsgesetzes und der Netznutzungsentgeltverordnung. Sie setzen sich aus den folgenden Kosten für Nutzung der Netzinfrastruktur, Systemdienstleistungen, Deckung der Übertragungsverluste, Förderung von Energie
aus Kraftwärmekopplung (KWK), Reservenetzkapazität, Messung und Datenaufbereitung, Konzessionsabgabe sowie der Umsatzsteuer zusammen.
3. Gültigkeit der Netznutzungsentgelte
Die nachfolgenden Entgelte gelten voraussichtlich ab 01.01.2017
Eine Anpassung dieser Entgelte und Regelungen bleibt vorbehalten. Diese Angaben dienen nur zur
unverbindlichen Information. Für den Fall einer beabsichtigten Netznutzung gelten ausschließlich die
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beigelegten Preisblätter.
4. Netznutzungsentgelte
Die Netznutzungsentgelte sind auf die Abnehmer im Arealnetz abgestimmt und beziehen sich auf eine
Abnahmestruktur über 2.500 Benutzungsstunden pro Jahr. Der Grundtarif auf Basis der momentanen
Abnahmestruktur setzt sich zusammen aus den Entgelten für die vorgelagerte Netzebene der Netzgesellschaft Düsseldorf (Netzebene Hochspannung umgespannt) zuzüglich der Entgelte für die Nutzung des Netzbereiches der mve eurokom GmbH:
Entnahmeebene
Hochspannung umgespannt SWD
Netzebene eurokom (Entnahme MS)
Netzebene eurokom (Entnahme (NS)
Netzebene SLP (Entnahme (NS)
Leistungsentgelt
EUR/kW/a
90,37
13,90
24,94
0,00
Arbeitsentgelt
Ct/kWh
0,42
0,14
0,25
0,90
Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
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5. Mess- und Zähleinrichtungen
Spannungsebene
MS
NS
Leistungsumfang
Messeinrichtung inkl. TK
Messung
Abrechnung
Messeinrichtung inkl. TK
Messung
Abrechnung
Kosten
338,96
199,53
213,60
195,27
199,53
213,60
Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
6. Konzessionsabgabe
Laut Konzessionsabgabenverordnung richtet sich die Höhe der Konzessionsabgabe im Netz der eurokom nach der in Anspruch genommenen maximalen gemessenen Leistung und der verbrauchten
Energiemenge.
• Konzessionsabgabe hoch 2,39 Ct/kWh
• Konzessionsabgabe niedrig 0,11 Ct/kWh
Die nachzuweisenden Grenzwerte für die Einstufung der Konzessionsabgabe als Sondervertragskunde liegen bei einem Jahresverbrauch >
30.000 kWh und einer gemessenen Leistung > 30 kW in mindestens 2 verschiedenen Monaten.
Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7. Aufschlag gemäß Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft- Wärme-Kopplung (KWKG), §19 StromNEV-Umlage , §17F EnWG – Offshore Haftungsumlage,
Abschläge §18 Abs. 1
Für das Jahr 2017 steht die Höhe der Umlage gemäß des KWKG und die §19 StromNEV-Umlage noch
nicht fest. Diese werden erst mit dem endgültigen Preisblatt zum 01.01.2017 veröffentlicht.
Die Übertragungsnetzbetreiber informieren unter www.netztransparenz.de über die Höhe der Abgaben.
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