Private Altersvorsorge Was Versicherte zum Rentenfaktor wissen müssen Die Versicherer Allianz und Zurich haben angekündigt, ihre Rentenfaktoren für Fondspolicen zu senken. Aber: Was ist der Rentenfaktor eigentlich? Und warum ist er wichtig für Kunden? Hier kommen die Antworten. Was ist der Rentenfaktor? Mit dem Rentenfaktor rechnen die Versicherer das angesparte Kapital der Kunden bei Rentenbeginn in eine lebenslange Rente um. Üblicherweise gibt er an, wie hoch die vom Versicherer gezahlte monatliche Rente je 10.000 Euro ist. Ein Beispiel liefert der Versicherungsverband GDV: Bei einem Rentenfaktor von 30 und einem Kapital von 40.000 Euro gibt es eine monatliche, lebenslange Rente von 120 Euro. Wer legt den Rentenfaktor fest? Bei einer klassischen Rentenversicherung, die bereits bei Vertragsabschluss eine Rente garantiert, steht der Rentenfaktor für das garantierte Kapital von Anfang an implizit fest. Für Rentenzahlungen aus nicht garantierten Überschüssen wird der Rentenfaktor häufig erst zu Rentenbeginn bestimmt. Bei einer Fondspolicen ohne Garantien kann der Versicherer zu Vertragsabschluss keine Mindestrente zusagen, da er nicht genau weiß, wie hoch das Fondsvermögen zu Rentenbeginn sein wird. Er kann aber einen Rentenfaktor festlegen, mit dem das zu Rentenbeginn vorhandene Kapital in eine Rente umgerechnet wird. Wann ist eine Änderung zulässig? Eine Änderung des Rentenfaktors ist in der Ansparphase nur möglich, wenn die Vertragsbedingungen dies zulassen und ein unabhängiger Treuhänder die Voraussetzungen für eine Änderung als erfüllt ansieht. Das kann etwa bei einer deutlichen Steigerung der durchschnittlichen Lebenserwartung der Fall sein. Oder, wie im Falle von Allianz und Zurich, bei gesunkenen Kapitalmarktzinsen (wir berichteten). Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Kann der Versicherer den Rentenfaktor nachträglich verringern? Nach Rentenbeginn kann der Versicherer den Rentenfaktor nicht mehr ändern. Vor Rentenbeginn gilt, was in den jeweiligen Vertragsbedingungen steht: Der Rentenfaktor kann für das gesamte Kapital oder einen Teil des Kapitals zu Rentenbeginn garantiert sein, der Rentenfaktor kann aber auch erst zu Rentenbeginn festgelegt werden. Dieser Artikel erschien am 05.01.2017 unter folgendem Link: http://www.pfefferminzia.de/private-altersvorsorge-was-versicherte-zum-rentenfaktor-wissen-muessen-1483634913/ Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
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