Hochlastzeitfenster 2017

Hochlastzeitfenster
der Stadtwerke Eberbach
für atypische Netznutzung nach
§19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
gültig ab 01. Januar 2017
Hochlastzeitfenster Strom 2017
Version: V1
Hochlastzeitfenster 2017
für atypische Netznutzung nach §19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Niederspannung
Letztverbraucher mit atypischen Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1
der Stromnetzentgeltverordnung ein Sonderentgelt für die Netznutzung beantragen.
Ist auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund
technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich, dass der Höchstlastbeitrag
eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast
aller Entnahmen aus dieser Netz- oder Umspannebene abweicht, so haben Betreiber
von Elektrizitätsversorgungsnetzen diesem Letztverbraucher in Abweichung von § 16
ein individuelles Netzentgelt anzubieten, das dem besonderen Nutzungsverhalten des
Netzkunden angemessen Rechnung zu tragen hat.
Auf Basis der Daten des Referenzzeitraums 09/2014 – 08/2015 ergeben sich nach dem
Beschluss BK4-13-739 der Bundesnetzagentur folgende Hochlastzeitfenster für 2017:
Spannungsebene der
Entnahmestelle
Bei Entnahme in der
Niederspannung
Winter
Frühling
Dez.-Feb.
Mrz.- Mai.
09:00 – 13:00 Keine
Sommer
Jun.- Aug.
Keine
Herbst
Sep.-Nov.
09:45 – 12:15
Die Hochlastzeitfenster sind ausschließlich an Werktagen gültig. Wochenenden,
Feiertage und maximal ein Brückentag sowie die Zeit zwischen Weihnachten und
Neujahr gelten als Nebenzeiten. Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen
weiterführende Bedingungen erfüllt sein. Diese orientieren sich ebenfalls am Beschluss
der Bundesnetzagentur.
Die Jahreszeiten sind hierbei folgendermaßen definiert:
Winter: 01. Dezember – 28/29. Februar
Frühling: 01. März – 31. Mai
Herbst: 01. September – 30. November
Sommer: 01. Juni – 31. August
Die mit dem Netznutzer zu treffende Vereinbarung über ein reduziertes Netzentgelt gemäß § 19
Abs. 2 S. 1 StromNEV unterliegt der Anzeigepflicht bei der zuständigen Regulierungsbehörde
und erlangt erst nach Eingang der Anzeige ihre Gültigkeit.
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Stadtwerke Eberbach Güterbahnhofstr. 4 69412 Eberbach
Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRA 333116 USt-IdNr. DE 144026301 Steuer-Nr. 40001/00475
Stadtwerke Eberbach Eigenbetrieb der Stadt Eberbach Werkleitung Dipl.-Kfm. Günter Haag
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Grafik
Niederspannung
Hochlastzeitfenster Niederspannungsnetz 2017
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9.000
8.000
7.000
6.000
5.000
4.000
3.000
2.000
1.000
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Trennlinie
Herbst 2015
Winter 15/16
Frühling 2016
Sommer 2016
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Stadtwerke Eberbach Güterbahnhofstr. 4 69412 Eberbach
Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRA 333116 USt-IdNr. DE 144026301 Steuer-Nr. 40001/00475
Stadtwerke Eberbach Eigenbetrieb der Stadt Eberbach Werkleitung Dipl.-Kfm. Günter Haag
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Hochlastzeitfenster 2017
für atypische Netznutzung nach §19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Mittelspannung
Letztverbraucher mit atypischen Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1
der Stromnetzentgeltverordnung ein Sonderentgelt für die Netznutzung beantragen.
Ist auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund
technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich, dass der Höchstlastbeitrag
eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast
aller Entnahmen aus dieser Netz- oder Umspannebene abweicht, so haben Betreiber
von Elektrizitätsversorgungsnetzen diesem Letztverbraucher in Abweichung von § 16
ein individuelles Netzentgelt anzubieten, das dem besonderen Nutzungsverhalten des
Netzkunden angemessen Rechnung zu tragen hat.
Auf Basis der Daten des Referenzzeitraums 09/2014 – 08/2015 ergeben sich nach dem
Beschluss BK4-13-739 der Bundesnetzagentur folgende Hochlastzeitfenster für 2017:
Spannungsebene der
Entnahmestelle
Bei Entnahme in der
Niederspannung
Winter
Frühling
Sommer
Dez.-Feb.
Mrz.- Mai.
Jun.- Aug.
08:15 – 13:45 10:45 – 12:15 keine
Herbst
Sep.-Nov.
keine
Die Hochlastzeitfenster sind ausschließlich an Werktagen gültig. Wochenenden,
Feiertage und maximal ein Brückentag sowie die Zeit zwischen Weihnachten und
Neujahr gelten als Nebenzeiten. Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen
weiterführende Bedingungen erfüllt sein. Diese orientieren sich ebenfalls am Beschluss
der Bundesnetzagentur.
Die Jahreszeiten sind hierbei folgendermaßen definiert:
Winter: 01. Dezember – 28/29. Februar
Frühling: 01. März – 31. Mai
Herbst: 01. September – 30. November
Sommer: 01. Juni – 31. August
Die mit dem Netznutzer zu treffende Vereinbarung über ein reduziertes Netzentgelt gemäß § 19
Abs. 2 S. 1 StromNEV unterliegt der Anzeigepflicht bei der zuständigen Regulierungsbehörde
und erlangt erst nach Eingang der Anzeige ihre Gültigkeit.
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Stadtwerke Eberbach Güterbahnhofstr. 4 69412 Eberbach
Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRA 333116 USt-IdNr. DE 144026301 Steuer-Nr. 40001/00475
Stadtwerke Eberbach Eigenbetrieb der Stadt Eberbach Werkleitung Dipl.-Kfm. Günter Haag
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Grafik
Mittelspannung
Hochlastzeitfenster Mittelspannungsnetz 2017
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16.000
14.000
12.000
10.000
8.000
6.000
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Trennlinie
Herbst 2015
Winter 15/16
Frühling 2016
Sommer 2016
ZF-Sommer
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Stadtwerke Eberbach Güterbahnhofstr. 4 69412 Eberbach
Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRA 333116 USt-IdNr. DE 144026301 Steuer-Nr. 40001/00475
Stadtwerke Eberbach Eigenbetrieb der Stadt Eberbach Werkleitung Dipl.-Kfm. Günter Haag
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