Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stickerei Guido Schloeder

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stickerei Guido Schloeder, Lonnig Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten. §1 Gerichtsstand Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Lonnig, Gerichtsstand ist Mayen. §2 Preise Alle Preise erfolgen zu dem am Tag des Versandes gültigen Listenpreisen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Unsere Preise verstehen sich netto in Euro, ab Fertigung Lonnig, Porto und Verpackung werden somit berechnet. Eine Rückgabe der Verpackung ist ausgeschlossen. Preisänderungen behalten wir uns vor. §3 Stickprogramm – Erstellungskosten Diese Nebenkosten für die Erstellung von Original – Firmen, ‐ oder Vereinslogos oder Sonderschriften werden beim Erstauftrag einmalig in Rechnung gestellt. Die Stickprogramme sind Eigentum der Stickerei Schloeder, da nur ein geringer Anteil der Erstellungskosten in Rechnung gestellt wird. Für die Bestickung mit einem unserer Mustermotive fallen keine Erstellungskosten an. Unsere Mustermotive dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder abgelichtet, noch kopiert oder zur anderweitigen Nutzung verwendet werden. Diese sind von uns erstellt und daher urheberrechtlich geschützt. Die Stickprogramme verbleiben im Archiv in Lonnig und können jederzeit ohne weitere Nebenkosten für Nachbestellungen verwendet werden. §4 Vorlagen Falls wir keine Vorlage nach Zeichnungen, Mustern, Modellen o. ä. vom Kunden erhalten. Übernimmt der Besteller die Gewähr, dass durch die Anfertigung bzw. Lieferung mit diesem Motiv / Schriftzug Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Besteller hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten freizustellen. Für Falschlieferungen, die durch unklare Angaben entstehen, haften wir nicht. Sie erhalten bei Erstbestellung mit Ihrem Vereins‐ oder Firmenlogo eine Testanstickung. Erteilt der Besteller die Produktionsfreigabe, ist diese maßgebend. Sollte die vom Kunden eingereichte Vorlage zur Erstellung des Stickprogramms in Form, Farbe oder Gestaltung nicht dem Kundenwunsch entsprechen, so ist uns dies mit Vorlage schriftlich mitzuteilen. Sind die Änderungswünsche nicht ohne eine bessere Vorlage umsetzbar, würden wir dies vorab mitteilen. Änderungswünsche nach der ersten Anstickung müssten in diesem Fall, je nach Zeitaufwand, nach vorheriger Absprache berechnet werden. §5 Lieferung / Musterlieferung zur Ansicht u. Anprobe Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fertigung Lonnig. Die Versandkosten trägt der Käufer. Bei Betriebsstörungen werden wir von der Lieferpflicht befreit. Mustertextilien in verschiedenen Farben und/oder Größen können unbestickt zur Ansicht/Anprobe angefordert werden. Die Rücksendung der Muster muss innerhalb von 4 Wochen erfolgen. Wir übernehmen die Versandkosten zu Ihnen, die Kosten für den Rücktransport übernehmen Sie. Entstehende Kosten für unfreie Rücksendungen (welche wesentlich höher sind) werden Ihnen in Rechnung gestellt. Die Rücksendung der Ware muss in ordnungsgemäßem Zustand erfolgen (mit original Etikettierung, ohne Flecken, Beschädigungen, zusammengelegt usw.) §8 Beanstandung Begründete Beanstandungen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie sofort bei, oder unverzüglich nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Grundsätzlich können verschiedene Artikel mit gleicher Farbbezeichnung farblich voneinander abweichen. Dies gilt auch innerhalb eines Artikels bzw. einer Artikel‐Nummer und Lieferung. Ebenfalls können Garnfarbnuancen innerhalb der Lieferung, sowie bei Folgebestellungen minimal abweichen. Die oben aufgeführten Abweichungen werden nicht als Reklamationsgrund bei einer Bestellung oder Folgebestellung von uns anerkannt. §9 Eigentumsvorbehalt Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Käufer unser Eigentum. Der Käufer darf die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Alle aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren entstehende Forderungen tritt der Käufer schon jetzt an uns zur Sicherung ab. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber vertragsgemäß erfüllt. Der Käufer hat uns auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu nennen und uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, sowie die notwendigen Unterlagen auszuhändigen. Der Käufer ist verpflichtet uns Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Sicherungsübereignung, Sicherungsverkäufe, Verpfändungen sowie anderweitige Verfügungen über die von uns gelieferte Vorbehaltsware bedürfen unserer Einwilligung. Falls der Käufer in Konkurs gerät, sind wir berechtigt, vom Konkursverwalter die Abtretung des Rechts auf die noch offenen Gegenleistungen für die vom Gemeinschuldner weiterveräußerte Ware zu verlangen.