Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
§1 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist der Ort der Handelsniederlassung des Verkäufers
§2 Gerichtstand
Gerichtstand (auch für Wechsel- und Scheckklagen) ist der Ort der Handelsniederlassung des Kläger oder der Sitz seiner
zuständigen Fach- oder Kartellorganisation. Das zuerst angerufene Gericht ist zuständig.
§3 Vertragsinhalt
1. Alle Verkäufe werden nur zu bestimmten Lieferungsterminen, Mengen, Artikeln und Qualitäten
abgeschlossen. Hieran sind beide Parteien gebunden.
2. Blockaufträge sind zulässig und können in Durchführungsbestimmungen geregelt werden.
Durchführungsbestimmungen:
Blockaufträge sind zulässig und müssen bei Vertragsabschluß befristet werden. Die Abnahmefrist beträgt 6 Monate. Die
Frist zur Einteilung muß bei Vertragsabschluß vereinbart werden.
3. Umdispositionen im Rahmen des erteilten Auftrages sind nur in beidseitigem Einverständnis zulässig. Das Nähere kann in
Durchführungsbestimmungen geregelt werden. Darüber hinaus wird eine Streichung von Aufträgen nicht vorgenommen.
§4
1.
2.
3.
4.
Lieferung
Die Lieferung der Ware erfolgt frei Haus. Die Versandkosten trägt der Verkäufer.
Die Wahl des Transportmittels und des Frachtführers liegt beim Verkäufer.
Verpackung wird nur berechnet, soweit der Versand in Kisten erfolgt, oder eine Spezialverpackung vom Käufer gewünscht
wird. Bei frachtfreier Zurücksendung der Kisten in brauchbarem Zustand innerhalb von zwei Monaten wird der sie in
Rechnung gestellte Wert dem Käufer wieder gutgeschrieben. Bei Verwendung von Leihbehältern trägt der Käufern die
Frachtkosten, der Verkäufer die Mietkosten.
Die Ware wird grundsätzlich versichert zugestellt. Die Kosten trägt der Verkäufer.
§5 Unterbrechung der Lieferung
1. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie solchen unverschuldeten
Betriebsstörungen, die länger als 1 Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Lieferfrist bzw.
Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 5 Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist
verlängert. Die Verlängerung trifft nicht ein, wenn der anderen Partei nicht unverzüglich Kenntnis von dem Grund der
Behinderung gegeben wird, sobald zu übersehen ist, daß die vorgenannten Fristen nicht eingehalten werden können.
2. Ist die Lieferung bzw. Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so kann die andere Vertragspartei vom Vertrage zurücktreten. Sie
muß dies jedoch 2 Wochen vor Ausübung des Rücktrittsrechts durch Einschreiben oder Fernschreiben ankündigen.
3. Hat die Behinderung länger als 5 Wochen gedauert und wird der anderen Vertragspartei auf Anfrage nicht unverzüglich
mitgeteilt, daß rechtzeitig geliefert bzw. angenommen werde, dann kann die andere Partei vom Vertrage zurücktreten.
4. Schadenersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.
§6
1.
2.
3.
Mängelrüge
Beanstandungen sind spätestens innerhalb 6 Tagen nach Empfang der Ware an den Verkäufer zu melden.
Nach begonnener Verarbeitung oder Gebrauch der gelieferten Ware ist jede Beanstandung ausgeschlossen.
Bei berechtigten Beanstandungen hat der Verkäufer nach seiner Wahl das Recht eine Gutschrift auszustellen oder eine
Nachlieferung zu tätigen.
§7 Zahlung
Unsere Rechnungen sind zahlbar:
Per Vorauskasse unbar auf unser Konto.
§8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zu Ihrer Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer kann jedoch die Waren im Rahmen eines
ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser
Ware zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Bei Pfändung dieser Ware durch Dritte hat der Käufer uns
dies unverzüglich zu melden.