Ehrenamtliche Wahlhelfer/innen für die Landtagswahl 2017 gesucht Am 14. Mai 2017 findet die Wahl zum 17. Landtag in Nordrhein-Westfalen statt. Die Wählerinnen und Wähler bestimmen dann mit ihren beiden Stimmen, welche Parteien und Abgeordnete in den Landtag einziehen. Die Durchführung der Wahl ist ohne ehrenamtliche Wahlhelfer nicht möglich. Die Wahllokale im Gemeindegebiet sind mit Wahlvorständen zu besetzen. Außerdem werden im Rathaus Briefwahlvorstände gebildet. Der Wahlvorstand sorgt für einen geordneten Ablauf der Wahl und die Auszählung der Stimmen. Die Mitglieder des Wahlvorstandes sollen Wahlberechtigte (möglichst) aus der Gemeinde sein. Bürgerinnen und Bürger, die • • • am Wahltag Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind, das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl (dem 28.04.2017) in NordrheinWestfalen ihre Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben, sind herzlich eingeladen, als Wahlhelferin oder Wahlhelfer den Ablauf der Wahl und damit ein Stück Demokratie hautnah mitzuerleben. Hierzu benötigen Sie keine Vorkenntnisse. Sie werden ausreichend geschult und von Verwaltungsmitarbeitern bei Ihrer Tätigkeit unterstützt. Besonders würden wir uns über das Interesse der jungen Wählerinnen und Wähler freuen. Gewählt wird von 08:00 bis 18:00 Uhr. Anschließend werden die Stimmen ausgezählt. In der Zeit zwischen 07:30 und 18:00 Uhr wird die Tätigkeit der Wahlhelfer in zwei Schichten ausgeübt. Ab 18:00 Uhr ist die Anwesenheit des kompletten Wahlvorstandes für die Auszählung erforderlich. Für die Mitglieder des Wahlvorstandes zahlt die Gemeinde Swisttal ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30,– €. Interessierte Bürgerinnen und Bürger melden sich bitte bei der Gemeinde Swisttal, Rathausstr. 115, 53913 Swisttal. Ansprechpartner: Frau Birgit Mertes, Tel.: 02255-309-141, E-Mail: [email protected] oder Frau Jaqueline Rossig, Tel.: 02255-309-121, E-Mail: [email protected]
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