Bei der Gemeinde Swisttal nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/ s (Rhein-Sieg-Kreis) ist zum Tariflich Beschäftigten im Fachgebiet III/1, Gemeindeentwicklung, zu besetzen. Das Tätigkeitsfeld umfasst: 1. Die Sachbearbeitung in der gemeindlichen Planung/ Bauleitplanung, dies umfasst insbesondere die selbstständige und abschließende Bearbeitung o des Flächennutzungsplanes der Gemeinde (Entwurf und Änderungen) o der Bebauungspläne der Gemeinde (Erstaufstellung und Änderungen) o zum Erlass von Satzungen im Sinne von § 34 Baugesetzbuch (Erstaufstellung und Änderungen) o von städtebaulichen Rahmenplanungen o von Ortsteilbereichsplanungen o zur Beratung von Privaten, Architekten, Bauträgern und Träger öffentlicher Belange einschließlich der Erarbeitung von Stellungnahmen zu Planungen der Nachbargemeinden und anderer Träger öffentlicher Belange. o Die Mit-und Zuarbeit bei den Beteiligungsverfahren zur Raum- und Regionalplanung o zur Vorbereitung der Stellungnahmen zu Planungen in bergrechtlichen Genehmigungsverfahren o zur Erarbeitung Haushaltsmittel der Mittelanforderungsbelege /Kontrolle der 2. Die Sachbearbeitung Baulückenkataster/Leerstandskataster, dies umfasst insbesondere die selbstständige: o Erarbeitung und Aufbau eines Baulücken-und Leerstandskataster sowie die Fortschreibung und regelmäßige Aktualisierung für die Gemeinde Swisttal o Die Koordination und Beratung der Bürger/Bürgeranfragen zum Baulücken-und Leerstandskataster sowie die erforderliche Rats- und Ausschussarbeit 3. Die Verkehrsplanung der Gemeinde Swisttal, dies umfasst insbesondere: o Die Mitarbeit bei der Bearbeitung und Fortschreibung der generellen, mittel-und langfristigen Gesamtkonzeption zur Verkehrsplanung der Gemeinde; Begleitung erforderlicher Planfeststellungsverfahren; Prüfung der Übereinstimmung der Bauleitpläne mit den Zielen der Verkehrsplanung der Gemeinde 4. Die Kanalplanungen der Gemeinde Swisttal, dies umfasst insbesondere o Die Mitarbeit bei der Bearbeitung der grundsätzlichen Angelegenheiten der Kanalplanung mit den entsprechenden Bauleitplänen sowie weitere Abstimmung der wassertechnischen und wasserwirtschaftlichen Belange bei der gemeindlichen Planung. Wir erwarten von Ihnen: o möglichst mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in der verbindlichen Bauleitplanung o Erfahrungen mit Projektplanung und Leitung von Informationsveranstaltungen; Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Planungsbüro und Erschließungsträgern o fundierte Kenntnisse im Bauplanungsrecht und den anzuwendenden Vorschriften (BauGB, BauNVO, BauO NRW, PlanzV) o Sicherheit im städtebaulichen und gestalterischen Entwurf mit guten konzeptionellen und kreativen Fähigkeiten o Verhandlungsgeschick im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern o hohes Maß an Eigeninitiative, Selbständigkeit sowie ausgeprägte Kooperations- und Teamfähigkeit o Kenntnisse und Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung sind wünschenswert o sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office Produkten o sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit o Führerschein der Klasse B o Die Bereitschaft zur Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen o Einsatzfreude und die Bereitschaft die Arbeitszeit entsprechend der Aufgabenstellung auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten flexibel zu gestalten und somit über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus tätig zu sein Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 11 des TVöD. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer tarifvertraglich festgesetzten Arbeitszeit von derzeit 39 Stunden wöchentlich. Bewerberinnen/er müssen ein mit Master / Diplom oder gleichwertig abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium der Fachrichtung Architektur/Städtebau, Stadt- und Regional- oder Raumplanung oder eine vergleichbare Qualifikation oder auch ein erfolgreich abgeschlossenes Studium als Diplom-Ingenieur (FH) oder Bauingenieurwesen (Schwerpunkt Hochbau) nachweisen. Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis 02.06.2016 an die - Gemeinde Swisttal Fachgebiet I/2 Personalwesen und OrganisationRathausstr. 115 53913 Swisttal-Ludendorf Schwerbehinderte und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
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