VG Musikedition - Deutsche Bischofskonferenz

Merkblatt zur Erhebung mit der VG Musikedition
(01.01.2017 - 31.12.2017)
Warum muss eine Repräsentativerhebung erfolgen?
Der zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands und der VG Musikedition
geschlossene Pauschalvertrag über das Vervielfältigen von Liedern und Liedtexten
für Gottesdienste und gottesdienstähnliche Veranstaltungen sieht gem. Ziffer 3 des 4.
Vertragsnachtrags eine Verpflichtung zur Durchführung einer repräsentativen Erhebung vor.
Wozu dient die Erhebung?
Die Erhebung dient zur Feststellung eines Schlüssels, nach dem die Pauschalvergütung, die
vom VDD gezahlt wird, fair und gerecht an die Komponisten, Textdichter, Bearbeiter und
Verlage der VG Musikedition verteilt wird.
Warum muss gerade unsere Pfarrei mitmachen?
Um ein repräsentatives Bild zu gewinnen, müssen 4 % aller durch den Vertrag Berechtigten
(insbesondere Pfarreien) an der Repräsentativerhebung teilnehmen. Die Pfarreien werden
repräsentativ ermittelt.
Welchen Vorteil hat die Erhebung für unsere Pfarrei?
Ihre Mitarbeit für 1 Jahr entlastet alle Pfarreien (auch Ihre Pfarrei) von immerwährenden
Meldepflichten und zusätzlichen Kosten durch die Nutzung des Pauschalvertrages.
Ohne Pauschalvertrag müsste jede Pfarrei einen eigenen Vertrag abschließen und die
Kosten tragen.
Um welche Kopien geht es?
Es geht um die Vervielfältigung von Liedern und Liedtexten für den Gemeindegesang im
Gottesdienst und anderen kirchlichen Veranstaltungen gottesdienstlicher Art.
Seit 2015 sind auch kleine, geheftete Gottesdienstabläufe bzw. Liedersammlungen mit
max. 8 Seiten für den Gebrauch in einzelnen Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten, Festgottesdienste, Kommunion) vom Pauschalvertrag umfasst. Wenn es sich um solche Sammlungen
handelt, sollte dies in der letzten Spalte des Erhebungsbogens vermerkt sein und
ein Exemplar des Heftes beigefügt werden. Dies gilt insbesondere auch für von Dritten
(z.B. Hochzeitspaaren) erstellte Kopien oder Liedhefte.
Chornoten dürfen nicht kopiert werden; sie werden nicht vom Pauschalvertrag und damit
der Erhebung umfasst.
Für welchen Zeitraum wird erhoben?
Die Erhebung umfasst den Zeitraum vom 01. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017.
Die Erhebung erfolgt quartalsweise, wofür jeweils für jedes Quartal ein neuer Bogen zur
Verfügung gestellt wird.
Welche Daten müssen eingetragen werden?
Es geht nur um urheberrechtlich geschützte Lieder und so genannte „Wendestellen“
für Instrumentalisten (z.B. Organisten). Geschützt ist ein Werk, dessen Urheber (Komponist/Liedtexter) bzw. Bearbeiter vor nicht mehr als 70 Jahren (vor 1947) verstorben ist.
Bitte wenden!
Wer in der Gemeinde sollte über die Erhebung informiert sein?
Alle Personen, die in Ihrer Gemeinde Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen mitgestalten und Vorlagen erstellen bzw. vervielfältigen:
- Organist/innen
- Chorleiter/-innen
- Lektoren/-innen
- Erzieher/-innen
- Pfarrer, Diakone etc.
Vielleicht wäre die Anbringung dieser Hinweise beim Kopiergerät eine Hilfe!
Wie gehe ich bei der Meldung vor?
Sammeln Sie je ein Exemplar aller Vervielfältigungsstücke (Kopien) von Liedern und Liedtexten (inkl. Liedhefte). Auf dem Exemplar muss die verwendete Vorlage unter Angabe der
Quelle, der Rechteinhaber sowie die Anzahl der Kopien angegeben werden. Dies kann auch
auf der Rückseite des Exemplars erfolgen.
Wie geht man vor, wenn keine Kopien etc. gefertigt werden?
Bitte versehen Sie den Meldebogen mit „Fehlanzeige“ und senden diesen an den Verband
der Diözesen Deutschlands zurück. Auch eine Fehlanzeige wird für die Erhebung berücksichtigt!
Was ist zu machen, wenn der Erhebungsbogen und das Merkblatt abhandenkommt?
Sie können den Erhebungsbogen und das Merkblatt auf der Homepage der
Deutschen Bischofskonferenz www.dbk.de unter der Rubrik „Über uns“; „Verband der
Diözesen Deutschlands (VDD)“; „Dokumente“; „Erhebungen“ (http://www.dbk.de/ueberuns/vdd/dokumente-vdd/) downloaden.
Wohin schicke ich das ausgefüllte Formular?
Bitte senden Sie das Formular zwei Wochen nach Ablauf des jeweiligen Quartals an den
Verband der Diözesen Deutschlands
Herrn Bernhard Moormann
Kaiserstraße 161
53113 Bonn
Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Bernhard Moormann unter der Rufnummer: 0228/ 103 - 264
oder per E-Mail: [email protected] gerne zur Verfügung.