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201 Tarife unter der Lupe
Hälfte der BU-Versicherungen fällt im Test durch
Infinma hat die Leistungen von BU-Versicherern untersucht und Auszeichnungen vergeben: 201 Tarife
erfüllen die branchenüblichen Mindeststandards oder übertreffen sie. Die andere, größere Hälfte fällt durch.
Das Infinma Institut für Finanzmarktanalyse hat die Tarife von Berufsunfähigkeitsversicherern unter die
Lupe genommen und aktuelle Ergebnisse veröffentlicht. 485 Tarife von 81 Versicherern hat Infinma
analysiert. 201 Produkte von 45 Anbietern erfüllen laut der Untersuchung die Standards und wurden mit
einem Zertifikat ausgezeichnet. Über die Hälfte der Tarife, nämlich 284, weisen dagegen Mängel auf.
>>> Diese 201 Produkte haben alles richtig gemacht – sie bieten in allen 18 Punkten die
marktübliche Bedingungen oder übertreffen sie.
Für die Analyse legte Infinma Marktstandards fest: 18 Kriterien hat das Unternehmen definiert, an
denen es BU-Leistungen misst. Leistungen unterschiedlicher Anbieter sollen so miteinander
vergleichbar und transparenter gemacht werden. Zum Marktstandard werden Tarifbedingungen
erhoben, die von der Mehrheit der am Markt agierenden Unternehmen angeboten werden.
Diese 18 Kriterien legt Infinma zur Beurteilung von BU-Tarifen an:
Prognose
Rückwirkende Leistung
Abstrakte Verweisung
Verzicht auf Umorganisation
Kostenbegrenzung bei Umorganisation
Berufswechselprüfung
Leistungsbeginn
Meldefristen
Untersuchungen im Ausland
Erhöhungsoption ohne Anlass
Beitragsstundung
Befristete Anerkenntnisse
Meldepflicht Minderung BU
Meldepflicht Aufnahme Tätigkeit
Nachprüfung
Infektionsklausel
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit
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Infinma untersucht dann, ob die Tarifbedingungen einzelner Versicherer besser oder schlechter als der
Marktstandard sind. Ein Rating erfolgt nicht: Punktuelle Defizite können nicht durch Pluspunkte bei
anderen Kriterien ausgeglichen werden.
Häufige Stolperfalle ist laut Infinma das Kriterium Berufswechselprüfung. Mehr als jeder dritte Anbieter
sieht eine solche vertraglich vor: Er verweist Kunden bei Eintritt von Berufsunfähigkeit auf einen zuvor
ausgeübten Beruf. Der Kunde könne auch wieder in seinen alten Beruf wechseln, kann der Versicherer
in solchen Fällen fordern. Da der von Infinma herausgefilterte branchenübliche Standard eine solche
Prüfung jedoch nicht vorsieht, fielen alle Tarife durch, die eine Berufswechselprüfung beinhalten.
Ein anderes Kriterium, das viele Tarife im Infinma-Test scheitern ließ, sind Meldefristen. Melden
Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeit erst mit Verzögerung, erlischt ihr Anspruch auf Leistung
aus dem BU-Vertrag. Oder Leistungen werden rückwirkend nur für einen bestimmten Zeitraum gezahlt.
137 von 485 untersuchten Tarifen machen hier entgegen dem Branchenstandard Vorgaben – womit sie
die Anforderungen von Infinma ebenfalls verfehlten.
Dieser Artikel erschien am 22.04.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/201-tarife-unter-der-lupe-haelfte-der-bu-versicherungen-faellt-im-test-durch-1461310153/
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