201 Tarife unter der Lupe Hälfte der BU-Versicherungen fällt im Test durch Infinma hat die Leistungen von BU-Versicherern untersucht und Auszeichnungen vergeben: 201 Tarife erfüllen die branchenüblichen Mindeststandards oder übertreffen sie. Die andere, größere Hälfte fällt durch. Das Infinma Institut für Finanzmarktanalyse hat die Tarife von Berufsunfähigkeitsversicherern unter die Lupe genommen und aktuelle Ergebnisse veröffentlicht. 485 Tarife von 81 Versicherern hat Infinma analysiert. 201 Produkte von 45 Anbietern erfüllen laut der Untersuchung die Standards und wurden mit einem Zertifikat ausgezeichnet. Über die Hälfte der Tarife, nämlich 284, weisen dagegen Mängel auf. >>> Diese 201 Produkte haben alles richtig gemacht – sie bieten in allen 18 Punkten die marktübliche Bedingungen oder übertreffen sie. Für die Analyse legte Infinma Marktstandards fest: 18 Kriterien hat das Unternehmen definiert, an denen es BU-Leistungen misst. Leistungen unterschiedlicher Anbieter sollen so miteinander vergleichbar und transparenter gemacht werden. Zum Marktstandard werden Tarifbedingungen erhoben, die von der Mehrheit der am Markt agierenden Unternehmen angeboten werden. Diese 18 Kriterien legt Infinma zur Beurteilung von BU-Tarifen an: Prognose Rückwirkende Leistung Abstrakte Verweisung Verzicht auf Umorganisation Kostenbegrenzung bei Umorganisation Berufswechselprüfung Leistungsbeginn Meldefristen Untersuchungen im Ausland Erhöhungsoption ohne Anlass Beitragsstundung Befristete Anerkenntnisse Meldepflicht Minderung BU Meldepflicht Aufnahme Tätigkeit Nachprüfung Infektionsklausel Leistung bei Arbeitsunfähigkeit Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Lebenslange Pflegerente Infinma untersucht dann, ob die Tarifbedingungen einzelner Versicherer besser oder schlechter als der Marktstandard sind. Ein Rating erfolgt nicht: Punktuelle Defizite können nicht durch Pluspunkte bei anderen Kriterien ausgeglichen werden. Häufige Stolperfalle ist laut Infinma das Kriterium Berufswechselprüfung. Mehr als jeder dritte Anbieter sieht eine solche vertraglich vor: Er verweist Kunden bei Eintritt von Berufsunfähigkeit auf einen zuvor ausgeübten Beruf. Der Kunde könne auch wieder in seinen alten Beruf wechseln, kann der Versicherer in solchen Fällen fordern. Da der von Infinma herausgefilterte branchenübliche Standard eine solche Prüfung jedoch nicht vorsieht, fielen alle Tarife durch, die eine Berufswechselprüfung beinhalten. Ein anderes Kriterium, das viele Tarife im Infinma-Test scheitern ließ, sind Meldefristen. Melden Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeit erst mit Verzögerung, erlischt ihr Anspruch auf Leistung aus dem BU-Vertrag. Oder Leistungen werden rückwirkend nur für einen bestimmten Zeitraum gezahlt. 137 von 485 untersuchten Tarifen machen hier entgegen dem Branchenstandard Vorgaben – womit sie die Anforderungen von Infinma ebenfalls verfehlten. Dieser Artikel erschien am 22.04.2016 unter folgendem Link: http://www.pfefferminzia.de/201-tarife-unter-der-lupe-haelfte-der-bu-versicherungen-faellt-im-test-durch-1461310153/ Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
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