Lars Wunsch

 Liebe Nusser Bürgerinnen und Bürger,
der Jahreswechsel steht vor der Tür und damit natürlich auch das obligatorische Feuerwerk. Allerdings birgt das Abbrennen von Feuerwerkskörpern viele Gefahren – unter anderem auch für Häuser mit einer sogenannten Weichbedachung (also Reetdächer). Gemäß § 24 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 08.02.1991 und der damit in Verbindung stehenden allgemeinen Anordnung des Amtes Sandesneben‐Nusse ist das Abbrennen Raketen der Klasse II in einem Umkreis von 180m um ein Objekt mit solch einer Weichbedachung verboten. In einem Umkreis von 52 Metern sind auch alle anderen Feuerwerkskörper der Klasse II verboten. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße belegt werden. Um dies für Nusse zu verdeutlichen haben wir die 180‐Meter‐Zonen eingezeichnet. Bitte halten Sie sich an diese Anordnung, damit wir alle einen guten Start in das Jahr 2017 haben! Wir wünschen einen guten Rutsch in ein erfolgreiches, friedvolles und vor allem gesundes Jahr 2017! Im Namen der Gemeindevertretung Lars Wunsch
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