Betreuung und Entlastung www.k-risma.biz Leistungen zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige und Pflegende BKK Werra- Meissner, Sudetenlandstr. 2a, 37269 Eschwege 05651 7451-0 oder 0800 255 93 77, E-Mail: [email protected] Unterstützung im Alltag Diese Angebote helfen, Pflegepersonen zu entlasten. Für Pfle- desrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gebedürftige tragen sie dazu bei, lange in ihrer häuslichen (z. B. Betreuung, Entlastung Pfle-gender oder Pflegebedürfti- Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrecht zu erhalten ger). Die im Kalenderjahr nicht ausgeschöpften Beträge kön- und den Alltag möglichst selbstständig zu bewältigen. nen ins folgende Kalen-derhalbjahr übertragen werden. Beispiele: • Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Menschen Die Tages- und Nachtpflege (z. B. Alzheimergruppen) Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Es besteht Anspruch auf teilstationäre Pflege in geeigneten Angehöriger im häuslichen Bereich Einrichtungen, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichen- • Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung dem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur • Agenturen zur Vermittlung von Betreuungs- und Entlas- Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich tungsleistungen sowohl für Pflegebedürftige als auch ist. • Die Verhinderungspflege Ist eine Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder andere Umstände an der Pflege verhindert, werden die Kosten einer Ersatzpflege übernommen. Der Anspruch besteht für längstens sechs Wochen für bis zu 1.612,00 Euro im Kalenderjahr. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, 50 % des Betrages der Kurzzeitpflege (806,00 Euro) auf die Ver-hinderungspflege zu übertragen. Bitte sprechen Sie uns hierzu an. Pflegepersonen • Familienentlastende Dienste Diese Leistungen der Tages- und Nachtpflege können zu- • Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen sätzlich zu Pflegesachleistungen und Pflegegeld einschließ- • Alltagsbegleitung lich Kombinationsleistungen beansprucht werden, also ohne • Pflegebegleitung gegenseitige Anrechnung. Es handelt sich dabei um nach jeweiligem Landesrecht geförderte bzw. förderungsfähige Angebote. Die Landesverbände der Pflegekassen veröffentlichen diese auf einer eigenen Internetseite. Tages- und Nachtpflege monatlich: Pflegegrad 2 689,00 Euro Pflegegrad 3 1.298,00 Euro Pflegegrad 4 1.612,00 Euro Pflegegrad 5 1.995,00 Euro Entlastungsbetrag Die Kurzzeitpflege Pflegebedürftige erhalten monatlich einen Entlastungsbetrag Der Anspruch (Pflegegrad 2 bis 5) besteht für maximal acht von 125 Euro zur Erstattung von Aufwendungen im Zusam- Wochen und bis zu 1.612,00 Euro im Kalenderjahr. Sollte ein menhang mit der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege so- Anspruch auf Verhinderungspflege bestehen und diese Leis- wie Tages-/Nachtpflege, außerdem für besonde-re Angebote tung noch nicht ausgeschöpft sein, besteht die Möglichkeit der Pflegedienste (ohne Leistungen zur körperbezogenen beides zu kombinieren. Der Betrag erhöht sich dann auf bis Selbstversorgung bei Pflegegrad 2 bis 5) sowie für nach Lan- zu 3.224,00 Euro. Diese Leistungen erleichtern die Pflege Beispiele: • Pflegeberatung, Beratungseinsätze • Pflegekurse • Pflegehilfsmittel • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes Stand: Januar 2017
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