Entlastung - BKK Werra

Betreuung und
Entlastung
www.k-risma.biz
Leistungen zur Unterstützung im
Alltag für Pflegebedürftige und Pflegende
BKK Werra- Meissner, Sudetenlandstr. 2a, 37269 Eschwege
05651 7451-0 oder 0800 255 93 77, E-Mail: [email protected]
Unterstützung im Alltag
Diese Angebote helfen, Pflegepersonen zu entlasten. Für Pfle-
desrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
gebedürftige tragen sie dazu bei, lange in ihrer häuslichen
(z. B. Betreuung, Entlastung Pfle-gender oder Pflegebedürfti-
Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrecht zu erhalten
ger). Die im Kalenderjahr nicht ausgeschöpften Beträge kön-
und den Alltag möglichst selbstständig zu bewältigen.
nen ins folgende Kalen-derhalbjahr übertragen werden.
Beispiele:
•
Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Menschen
Die Tages- und Nachtpflege
(z. B. Alzheimergruppen)
Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender
Es besteht Anspruch auf teilstationäre Pflege in geeigneten
Angehöriger im häuslichen Bereich
Einrichtungen, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichen-
•
Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung
dem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur
•
Agenturen zur Vermittlung von Betreuungs- und Entlas-
Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich
tungsleistungen sowohl für Pflegebedürftige als auch
ist.
•
Die Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder andere
Umstände an der Pflege verhindert, werden die Kosten einer
Ersatzpflege übernommen. Der Anspruch besteht für längstens sechs Wochen für bis zu 1.612,00 Euro im Kalenderjahr.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, 50 % des Betrages der
Kurzzeitpflege (806,00 Euro) auf die Ver-hinderungspflege zu
übertragen. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.
Pflegepersonen
•
Familienentlastende Dienste
Diese Leistungen der Tages- und Nachtpflege können zu-
•
Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen
sätzlich zu Pflegesachleistungen und Pflegegeld einschließ-
•
Alltagsbegleitung
lich Kombinationsleistungen beansprucht werden, also ohne
•
Pflegebegleitung
gegenseitige Anrechnung.
Es handelt sich dabei um nach jeweiligem Landesrecht
geförderte bzw. förderungsfähige Angebote. Die Landesverbände der Pflegekassen veröffentlichen diese auf einer eigenen
Internetseite.
Tages- und Nachtpflege monatlich:
Pflegegrad 2
689,00 Euro
Pflegegrad 3
1.298,00 Euro
Pflegegrad 4
1.612,00 Euro
Pflegegrad 5
1.995,00 Euro
Entlastungsbetrag
Die Kurzzeitpflege
Pflegebedürftige erhalten monatlich einen Entlastungsbetrag
Der Anspruch (Pflegegrad 2 bis 5) besteht für maximal acht
von 125 Euro zur Erstattung von Aufwendungen im Zusam-
Wochen und bis zu 1.612,00 Euro im Kalenderjahr. Sollte ein
menhang mit der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege so-
Anspruch auf Verhinderungspflege bestehen und diese Leis-
wie Tages-/Nachtpflege, außerdem für besonde-re Angebote
tung noch nicht ausgeschöpft sein, besteht die Möglichkeit
der Pflegedienste (ohne Leistungen zur körperbezogenen
beides zu kombinieren. Der Betrag erhöht sich dann auf bis
Selbstversorgung bei Pflegegrad 2 bis 5) sowie für nach Lan-
zu 3.224,00 Euro.
Diese Leistungen erleichtern
die Pflege
Beispiele:
•
Pflegeberatung, Beratungseinsätze
•
Pflegekurse
•
Pflegehilfsmittel
•
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Stand: Januar 2017