12.Beschlüsse GR-Sitzung 13.12.2016

Beschlüsse aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.12.2016
1. In der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2016 wurden die
getroffenen Beschlüsse der letzten nichtöffentlichen Sitzungen bekanntgegeben. Der
Gemeinderat beschloss mehrheitlich, Herrn Siegfried Brenn zum nächstmöglichen Zeitpunkt
als Ortsbaumeister einzustellen. Weiter entschied sich das Gremium einstimmig für die
Einrichtung einer 5. Gruppe in der gemeindeeigenen Kinderkrippe. Bei einem möglichen Bau
des Anbaus auf Flst.-Nr. 8962 im Bebauungsplangebiet Nachtwaid I und Wasenweilerstraße
beschloss der Gemeinderat, dass die notwendigen Änderungskosten bzgl. der
Bebauungsplanänderung übernommen werden. Das Gremium sprach sich einstimmig gegen
eine beantragte Bebauungsplanänderung im Gebiet Nachwaid V aus. Der Gemeinderat
stimmte einstimmig zu, dass der Auftrag für die Weiterführung der Kanalsanierung im Gebiet
Nachtwaid (Kranzenau-, Nachtwaid-, Goethestraße) an das Ingenieurbüro Misera vergeben
werden soll.
2. Der Gemeinderat beschloss einstimmig eine neue Geschäftsordnung für den
Gemeinderat. Die bisherige Geschäftsordnung für den Bötzinger Gemeinderat stammt aus
dem Jahr 1981. In dieser Geschäftsordnung sind die Rechte und Pflichten der Gemeinderäte
und der Ablauf der Gemeinderatssitzungen geregelt. Durch die vom Landtag beschlossenen
Änderungen der Gemeindeordnung musste die Geschäftsordnung in einigen Punkten
inhaltlich und redaktionell überarbeitet werden. Dadurch wurde eine Neufassung der
Geschäftsordnung für den Gemeinderat notwendig.
3. Im Zuge der Änderung der Gemeindeordnung wurde vom Landtag beschlossen, dass den
ehrenamtlichen Mitgliedern des Gemeinderates für die Betreuung und Pflege von
Angehörigen während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit die Kosten entgeltlicher
Betreuung erstattet werden müssen. Diese Entschädigung soll auch anderen für die
Gemeinde ehrenamtlich Tätigen gewährt werden, z.B. ehrenamtlichen Wahlhelfern/innen.
Zur Umsetzung dieser Kostenerstattung ist eine Änderung der Satzung der Gemeinde über
die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit notwendig. Der Gemeinderat stimmte der 2.
Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit einstimmig zu.
Die Satzungsänderung tritt zum 01. Januar 2017 in Kraft.
4. Aufgrund der schlechten Internetversorgung im gesamten Landkreis BreisgauHochschwarzwald hat der Landkreis einen Auftrag für die Planung eines flächendeckenden
„Backbone-Netzes“ auf Glasfaserbasis vergeben, an das jede Kreisgemeinde angeschlossen
ist. Im Zuge der Planung des Backbone-Netzes des Landkreises haben rund 30 Städte und
Gemeinden Interesse an einer gemeinsamen Ausschreibung und Vergabe für OrtsnetzFeinplanungen geäußert. Eine Feinplanung für ein ganzes Ortsnetz ist aufwendig und muss
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von den teilnehmenden Gemeinden selbst mit finanzieller Förderung als Investition in die
Zukunftsfähigkeit der kommunalen Telekommunikations-Infrastruktur gesehen werden.
Der Gemeinderat nahm die Breitbandplanungen des Landkreises und die dargestellten
Zusammenhänge mit FTTB-Ortsnetzplanungen zur Kenntnis. Die Verwaltung wurde
beauftragt, die Gespräche zu einer gemeinsamen Ausschreibung einer FTTBOrtsnetzplanung mit der Netzplanung des Landkreises fortzuführen und den Gemeinderat
wieder entsprechend zu informieren.
5. Bürgermeister Schneckenburger informierte den Gemeinderat über die Fortführung der
Poststelle in Bötzingen. Zum 01.02.2017 wird die Poststelle in der Gottenheimer Straße
durch eine neue Betreiberin weitergeführt.
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