Beschlüsse aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.12.2016 1. In der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2016 wurden die getroffenen Beschlüsse der letzten nichtöffentlichen Sitzungen bekanntgegeben. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, Herrn Siegfried Brenn zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Ortsbaumeister einzustellen. Weiter entschied sich das Gremium einstimmig für die Einrichtung einer 5. Gruppe in der gemeindeeigenen Kinderkrippe. Bei einem möglichen Bau des Anbaus auf Flst.-Nr. 8962 im Bebauungsplangebiet Nachtwaid I und Wasenweilerstraße beschloss der Gemeinderat, dass die notwendigen Änderungskosten bzgl. der Bebauungsplanänderung übernommen werden. Das Gremium sprach sich einstimmig gegen eine beantragte Bebauungsplanänderung im Gebiet Nachwaid V aus. Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, dass der Auftrag für die Weiterführung der Kanalsanierung im Gebiet Nachtwaid (Kranzenau-, Nachtwaid-, Goethestraße) an das Ingenieurbüro Misera vergeben werden soll. 2. Der Gemeinderat beschloss einstimmig eine neue Geschäftsordnung für den Gemeinderat. Die bisherige Geschäftsordnung für den Bötzinger Gemeinderat stammt aus dem Jahr 1981. In dieser Geschäftsordnung sind die Rechte und Pflichten der Gemeinderäte und der Ablauf der Gemeinderatssitzungen geregelt. Durch die vom Landtag beschlossenen Änderungen der Gemeindeordnung musste die Geschäftsordnung in einigen Punkten inhaltlich und redaktionell überarbeitet werden. Dadurch wurde eine Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat notwendig. 3. Im Zuge der Änderung der Gemeindeordnung wurde vom Landtag beschlossen, dass den ehrenamtlichen Mitgliedern des Gemeinderates für die Betreuung und Pflege von Angehörigen während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit die Kosten entgeltlicher Betreuung erstattet werden müssen. Diese Entschädigung soll auch anderen für die Gemeinde ehrenamtlich Tätigen gewährt werden, z.B. ehrenamtlichen Wahlhelfern/innen. Zur Umsetzung dieser Kostenerstattung ist eine Änderung der Satzung der Gemeinde über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit notwendig. Der Gemeinderat stimmte der 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit einstimmig zu. Die Satzungsänderung tritt zum 01. Januar 2017 in Kraft. 4. Aufgrund der schlechten Internetversorgung im gesamten Landkreis BreisgauHochschwarzwald hat der Landkreis einen Auftrag für die Planung eines flächendeckenden „Backbone-Netzes“ auf Glasfaserbasis vergeben, an das jede Kreisgemeinde angeschlossen ist. Im Zuge der Planung des Backbone-Netzes des Landkreises haben rund 30 Städte und Gemeinden Interesse an einer gemeinsamen Ausschreibung und Vergabe für OrtsnetzFeinplanungen geäußert. Eine Feinplanung für ein ganzes Ortsnetz ist aufwendig und muss 1 von den teilnehmenden Gemeinden selbst mit finanzieller Förderung als Investition in die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Telekommunikations-Infrastruktur gesehen werden. Der Gemeinderat nahm die Breitbandplanungen des Landkreises und die dargestellten Zusammenhänge mit FTTB-Ortsnetzplanungen zur Kenntnis. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Gespräche zu einer gemeinsamen Ausschreibung einer FTTBOrtsnetzplanung mit der Netzplanung des Landkreises fortzuführen und den Gemeinderat wieder entsprechend zu informieren. 5. Bürgermeister Schneckenburger informierte den Gemeinderat über die Fortführung der Poststelle in Bötzingen. Zum 01.02.2017 wird die Poststelle in der Gottenheimer Straße durch eine neue Betreiberin weitergeführt. 2
© Copyright 2024 ExpyDoc