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Bauleistungsbeschreibung mit Angebot 1/2017
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Letzte Aktualisierung:
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FAIRPLAY-HAUS Baubeschreibung mit Angebot
Inhaltsverzeichnis
Seite 3
Vorwort des Inhabers Fairplay-Haus
Seite 4
1. Gültigkeit der Baubeschreibung (BLB)
2. Bild- und Besichtigungsmaterial
3. Bauausführung
4. Materialien
5. Mehr- Minderleistungen
6. Eigenleistungen
Seite 5
7. Baumaßtoleranzen
8. Gewährleistung
9. Bauzeit
10. Festpreis
11. Versicherungen
Seite 6
12. Änderung von Bauleistungen
13. Nicht rechenbare Baunebenkosten
14. Aufbau der BLB mit Angebot
15. Allgemeine Objektdaten
1.0. Architekten- und Ingenieurleistungen
Seite 7
bis 8
2.0. Erdbau und Erschließung
Seite 9
bis 10
3.0. Rohbau- und Betonarbeiten
Seite 10
bis 14
4.0. Zimmerarbeiten
Seite 14
Seite 15
bis 17
Seite 17
bis 21
Seite 21
bis 23
Seite 24
bis 27
Seite 27
bis 29
Seite 29
9.0. Heizungstechnik
Seite 30
bis 31
11.0. Innenputz
12.0. Estrichbau
Seite 31
bis 32
Seite 32
bis 33
Seite 33
bis 34
Seite 34
bis 35
Seite 35
bis 36
Seite 36
bis 37
Seite 37
13.0. Trockenbau
Seite 38
20.0. Raumbuch
Seite 39
21.0. Hausübergabe
10.0. Fußbodenheizung
14.0. Fliesenverlegearbeiten
15.0. Schlosserarbeiten
16.0.Treppenbau
17.0. Fassadenbau
18.0. Malerarbeiten
19. Bodenbelagsarbeiten
5.0. Dachdecker
22.0. Gesamtergebnis (Objektkosten)
6.0. Tischlerarbeiten
Seite 40
23.0. Zahlungsplan
Seite 41
Unterschriften
7.0. Elektroinstallation
8.0. Sanitärinstallation
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FAIRPLAY-HAUS Baubeschreibung mit Angebot
Vorwort
Sehr geehrte Bauinteressenten,
die von uns konzipierte 3-Phasen-Strategie ist eine am deutschen Markt bisher einmalige Philosophie im Massivbau.
Sie ermöglicht Ihnen Ihr Bauvorhaben zum Festpreis zu errichten, ohne dass dafür ein einzelner unternehmensgebundener Werkvertrag abgeschlossen werden muß. Nachforderungen und Rückbehalte bei
Minderleistungen haben jetzt ein Ende, durch Darstellung der einzelnen Gewerkepreise.
Die sorgfältige Auswahl unseres Handwerkerpools, die Festlegung vieler Einzelraten pro Gewerk sowie die speziellen AGB führen zum Bauen ohne finanzielles Risiko.
Einheitspreise mit unseren Handwerkern fair und ohne Knebel vereinbart garantieren Ihnen einen marktgerechten Preis bei regelerechter Ausführung.
Die sich aus unserer Philosophie ergebenen Vorteile der integrierten rechenbaren Baunebenkosten, über 50 Zahlungsraten für das Bauobjekt gewerkemäßig abgerechnet und das direkte
Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und den Handwerksunternehmen lässt uns als Ihr Baupartner neutral zwischen den Parteien agieren, wodurch die von uns durchgeführte Bauleitung
in qualitativer Hinsicht und neutral ohne Kompromisse ihren Job erledigen kann.
Die Einzelnen in sich geschlossenen Phasen beinhalten folgende Leistungen:
Phase 1
Grundlagenermittlung und individuelle Beratung mit Objektplanung und mit Angebotserstellung als kostenlose Serviceleistung.
Phase 2
Auf Wunsch Übernahme aller notwendigen Architektenleistungen bis zur Baureife gegen ein pauschales Planungshonorar.
Phase 3
Auf Wunsch Übernahme des Baumanagements zur Durchführung Ihres Bauvorhabens mit Bauleitung gegen ein pauschales Bauleitungshonorar. Der damit verbundene
Bauauftrag beinhaltet unter anderem die Vergabe der Gewerke gem. Festpreisangebot und das Bauzeitmanagement.
Wir würden uns freuen, wenn Ihnen unsere Philosophie das erforderliche Sicherheitsgefühl vermitteln kann, dass wir auch durch unsere Bestandsbauherren verstärken können.
Jürgen Lübbe
Inhaber und Geschäftsführer
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FAIRPLAY-HAUS Baubeschreibung mit Angebot
Einleitung
1. Gültigkeit
Diese Baubeschreibung (BLB) und das integrierte Angebot gelten zum Zeitpunkt des Abschlusses des Bauauftrages als Vertragsbestandteil zwischen Ihnen und unseren Handwerkern. Das auf dem Deckblatt dieser
BLB jüngste Datum beschreibt die Gültigkeit des Angebotes. Ältere Angebote verlieren Ihre Gültigkeit.
2. Bild und Besichtigungsrecht
Fairplay- Haus ist berechtigt Außenabbildungen und Grundinformationen Ihres Haus zu Marketingzwecken zu verwenden. Von uns evtl. gewünschte Hausbesichtigungen werden mit Ihnen abgesprochen.
3. Bauausführung
Die Bauausführung erfolgt in handwerklicher Bauweise nach den gültigen Regeln der Technik und DIN-Vorschriften. Alle Häuser werden nach der jeweils neusten ENEV und dem EEWärmeG erstellt.
4. Materialien
Zur Bauausführung werden grundsätzlich nur Materialien verwendet, die eine deutscheZulassung haben. Wird nichts anderes mit den Handwerksunternehmen vereinbart, so entscheidet dieser über die Auswahl
und den Lieferanten. Im Zweifelsfall wird durch uns geprüft.
Besonderheit Keramikmaterial und Bodenbeläge.
In der Regel sucht sich der Bauherr die Produkte beim Bauträger oder einem von ihm beauftragten Lieferanten aus. Der Fachhändler nennt Ihnen jedoch nur die Listenpreise. Diese werden jedoch immer durch
firmenspezifische Rabattsysteme für den Handwerker nicht nach unten korrigiert und sind deshalb für den Endverbraucher nicht verhandelbar.
Daher haben wir mit unseren Fliesenlegern und Bodenverlegern vereinbart, das Sie als Bauherr die Materialien aussuchen wo immer Sie wollen und diese an die Baustelle liefern lassen, wo unsere Handwerker
diese auch verarbeiten werden.
Die Verlegepreise für Ihre Materialien sind bereits im Angebot für die kalkulierten Flächen berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden Sonderverlegungen wie Bordüren, Mosaikflächen, Zubehör wie Jollyleisten etc.
Sprechen Sie daher vorher mit dem Fachhandwerker, der Sie entsprechend über Mengen und Verlegemuster beraten kann.
Im anhängenden Raumbuch finden Sie die von uns geplanten Verlegeflächen, die Sie natürlich auch beeinflussen können.
5. Mehr- Minderleistungen
Sollte es nach Abschluß der jeweiligen Handwerkerverträge zu Mehrleistungen Ihrerseits kommen, sprechen Sie dies direkt mit dem Handwerksunternehmen ab. In jedem Fall ist der Bauleiter über Änderungen
zu informieren, damit es nicht zu Verzögerungen oder Folgeproblemen kommt.
Möchten Sie ganze Gewerke aus dem Angebot entnehmen, so ist dies mit Einschränkungen vor Bauauftrag möglich. Nicht gutschreiben können wir den dort enthaltenen Anteil der Bauleitung. Dies ist nur
möglich bei Endgewerken wie Malerarbeiten und Bodenbeläge, wenn die Bauleitung nicht mehr erforderlich ist und wir das Objekt abgeschlossen haben.
6. Eigenleistungen
Eigenleistungen sind für viele Gewerke (nur komplett) möglich. Hierbei sind Schnittstellen zu anderen Gewerken zu beachten. Bauleitung kann für Eigenleistungen nur gegen Vergütung übernommen werden.
Sollte es durch Eigenleistungen zu Verzögerungen im Bauablauf kommen, sind diese nicht von Fairplay-Haus oder deren Handwerksunternehmen zu vertreten.
Nach Erteilung des Bauauftrages können keine Gewerke mehr entnommen werden.
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Einleitung
7. Baumaßtoleranzen
Besonders häufig sind optische Störungen an Bauteiloberflächen ein Streitpunkt. Eine absolute Ebenheit lässt sich im Bauwesen aus verschiedenen Gründen nicht erreichen. So sind eine leichte Schattenbildung
bei einer Filigrandecke oder geputzten Wänden nicht zu beanstanden. Bestimmte Unebenheiten sind auch bei endbehandelten Flächen mit erhöhter Anforderung zulässig. Grenzwerte zu den Toleranzen finden
sich in den Normen DIN 18202 und 18303. Die Toleranzen werden von der Bauleitung geprüft. Risse sind in vielen Baustoffen nicht völlig vermeidbar (Setzrisse, Schwindrisse etc.). Siehe auch DIN 18334,
DIN 18550 und DIN 1045-1.
Angefülltes Erdreich wird sich ebenfalls im Laufe der Zeit setzen, besonders dann, wenn vereinbart wird, das nicht verdichtbares Material wieder verfüllt werden soll. Dies sind keine Mängel.
8. Gewährleistung
Für alle Bauteile wird von den Handwerksunternehmen eine Garantie gem. BGB von 5 Jahren und für bewegliche Bauteile und elektrische Installationen von 2 Jahren vereineinbart.
Dafür hat der Unternehmer eine Bürgschaft zu erbringen, ansonsten kann der Bauherr eine Gewährleistungssumme von 5 % der Gewerkesumme für den jeweiligen Zeitraum einbehalten.
Nach Ablauf der Bürgschaft (Beginn ist die Endabnahme) hat der Bauherr die Bürgschaft bzw. Geldsumme an den Handwerker zurückzugeben.
9. Bauzeit
Sofern die Witterungsbedingungen keine Verzögerungen verursachen, beträgt die Regelbauzeit für das Haus je nach Typ 7 bis 9 Monate. Ein Bauzeitenplan wird nach Beginn der Baumaßnahme erstellt und Ihnen
ausgehändigt. Eine Bauzeitgarantie kann von Fairplay-Haus wegen fehlender Rechtsgrundlage nicht gegeben werden, da es keinen Werkvertrag zwischen Fairplay-Haus und Ihnen gibt. Sprechen Sie uns an,
wenn es um zeitgerechte Kündigungsfristen Ihrer Altimmobilie geht.
10. Festpreis
Der Festpreis definiert sich aus dem Endangebot mit Erteilung des Bauauftrages an Fairplay-Haus und hat Gültigkeit bis zur Fertigstellung der vereinbarten Leistungen. Preiserhöhungen die sich auf Grund
gesetzlicher Änderungen (z.B. MwSt. Erhöhung) ergeben muss der Bauherr in jedem Fall tragen.
Preiserhöhungen seitens der Handwerksunternehmen sind im Rahmen der vereinbarten Leistungen nach Vorliegen der Handwerkerverträge ausgeschlossen.
Jedes Gewerk wird entsprechend der Zahlungsraten abgerechnet. Das können beim Haus mit Kellergeschoss bis zu 55 Raten sein, was Ihnen eine hohe finanzielle Sicherheit gibt. Jeder Rechnungsfreigabe durch
Fairplay-Haus geht eine Teilabnahme voraus. Erst dann übersenden wir Ihnen die Rechnung.
Sollte noch keine Bürgschaft vorliegen verringern wir die Endsumme um die besagten 5% Gewährleistungssumme bis diese nachgereicht wird. Erst dann müssen Sie die 5 % dem Handwerker zahlen.
11. Versicherungen
Schließen Sie als Bauherr vor Baubeginn unbedingt forlgende Versicherungen bei einem Unternehmen Ihrer Wahl
Sobald mit der Baumaßnahme begonnen wird, stellen Sie bitte Schilder auf "Betreten der Baustelle verboten".
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1. Rohbaufeuerversicherung
2. Bauherrenhaftpflichversicherung
3. Bauwesenversicherung (Vandalismus und Diebstahl)
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Einleitung
12. Änderungen von Bauleistungen
Nach Erstellung der Statik sind Änderungen der Werkplanung nicht mehr möglich. Über Eigenabsprachen mit den Handwerksunternehmen ist der Bauleiter umgehend zu informieren, um Folgeprobleme und
Mehrkosten zu vermeiden bzw. zu definieren.
Jede planerische Änderung führt zu einer Korrektur der Werkplanung, evtl. auch der Statik, was Fairplay-Haus dann zu erstatten ist.
13. Nicht rechenbare Baunebenkosten
Fairplay-Haus wird alle rechenbaren Baunebenkosten, wie Vermessung, Vorortprüfung durch den Statiker, Verlegung aller Abwasserleitungen auf dem Grundstück etc. in das Angebot integrieren.
Nicht zum Festpreis rechnenbar sind folgende Kosten:
1. Alle grundstücksbezogenen Kosten
2. Alle Hausanschlußkosten der Versorger, Gemeinden, Bauämtern und evtl. spezielle Prüfgebühren (Prüfstatiker, Druckproben etc.).
3. Erdabfuhr und Erdanfuhr.
4. Baustrom- und Bauwasserkosten, evtl. Kabelbrücken für Baustromversorgung.
5. Evtl. Kosten für Wasserhaltung, Grundwasserabsenkung, Ab- und Unterfangungen bei Bestandsbauten.
6. Evtl. Kosten für Straßensperrungen, Zuwegungen und Hindernisbeseitigungen.
7. Evtl. spezielle Kosten für Entwässerungspläne und/oder Brandschutzgutachten.
14. Aufbau der BLB mit Angebot
Die BLB beinhaltet die allgemeinen Beschreibungen für die einzelnen Gewerke, in der Grundausstattung. Häufig gewählte Zusatzleistungen wie Zisternenanlagen, Massivgaragen etc. werden ebenfalls beschrieben,
jedoch auf grauem Grund dargestellt.
Planerische Leistungen werden in den Planungszeichnungen dargestellt, Ausstattungsänderungen oder Mehrleistungen finden Sie immer am Ende des jeweiligen Gewerkes in dem Feld "Informationen und/ oder
Mehrleistungen" und am Ende der BLB unter "Zusätzliche Vereinbarungen".
Am Ende der BLB finden Sie eine Zusammenstellung der Gewerkepreise und den Endpreis. Die Statusfelder zeigen an, welche Gewerke im Angebot enthalten sind.
Abbildungen stellen im Regelfall die Leistungsobjekte dar, ansonsten sind diese mit "Beispiel" gekennzeichnet.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen den Vertagspartnern können Sie gern im Vorfeld anfordern (pdf. Datei).
15. Allgemeine Objektdaten
Gründung
Hausart
Energielevel
Garage
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1.0. Architeckten- und Ingenieurleistungen
1.1. Bodengutachten
Ein BGA muß für jedes von uns zu errichtendes Objekt vorliegen. Es wird über uns von der GAGV (Gesellschaft für angewandte Geologie) erstellt, sofern kein anderes vergleichbares BGA vorliegt.
Das BGA gibt Auskunft über:
Die Tragfähigkeit des Bodens.
Die Bodenbeschaffenheit in verschiedenen Tiefen.
Zu erwartende Wasserstände.
Gründungsempfehlungen, an die wir uns halten werden.
Bei ungleichen Bodenverhältnissen können zusätzliche Druckproben auf der Gründungsebene erforderlich werden, die zusätzlich von Ihnen bezahlt werden müssen (Aufwand ca. 400 €).
Bei Erfordernis kann das BGA um ein Versickerungsgutachten und/oder chemische Bodenanalysen erweitert werden.
1.2. Vermessungsleistungen (nur Hessen)
Für das Baugesuch wird ein amtlicher Lageplan erforderlich. Mit Beginn der Baumaßnahme muß ein Absteckungsbescheid erstellt werden. Nach Bauende wird das Gebäude amtlich eingemessen. Der
Gesamtaufwand setzt sich also aus 3 Vermessungen zusammen.
Wir beauftragen dafür das Vermessungsbüro Hitzel in Rödermark, sofern Sie keinen eigenen Vermesser haben. Dazu bekommen Sie ein Gesamtangebot vom Vermessungsbüro, was jedoch nur in Teilraten
je nach erfolgter Durchführung bezahlt werden muss.
1.3. Baugesuch/Bauanzeige
Nach Erteilung des Planungsauftrages beginnt unser Architekturbüro mit der Erstellung der Baugesuchsunterlagen, entsprechend den Vorgaben der Landesbauordnung und den sonstigen Bauvorschriften.
Die fertigen Baugesuchsunterlagen werden Ihnen von unserem Architekturbüro erklärt und übergeben. Die Exemplare werden verteilt und den Behörden zugeführt.
1.4. Ausführungsplanung
Nach Durchführung einer gemeinsamen Baubesprechung erstellt unser Architekturbüro die Werkplanung mit allen nötigen Details im Maßstab 1:50. Diese bildet die Grundlage für die statische Berechnung und den
Wärmeschutznachweis. Letzterer muß je nach Energielevel von einem anerkannten Energieberater geprüft werden. Auch diese Unterlagen werden Ihnen nach Erstellung ausgehändigt, bzw. verteilt.
Unsere Statiker sind prüfberechtigt und überprüfen die Einhaltung der Statik auch vor Ort, sofern ein Bauauftrag vorliegt. Des Weiteren werden die erforderlichen Bewehrungspläne erstellt und der vorläufige
Energieausweis. Alle Unterlagen gehen in Ihren Besitz über.
Sofern Brandschutz oder Schallschutzberechnungen erforderlich werden, gehören diese zu den vereinbarten Planungsleistungen.
Information:
Das Bauamt kann ohne Angabe von Gründen verlangen, das ein unabhängiger Prüfstatiker zur Prüfung der Statik eingesetzt wird, wodurch Ihnen Mehrkosten entstehen. Die Vorort Prüfung durch
unseren Statiker entfällt dadurch.
1.5. Bauleitung
Vor Baubeginn beauftragt die Fairplay-Haus einen Bauleiter aus unserem Architekturbüro. Dieser wird namentlich benannt und verfügt über einen ausreichenden Versicherungsschutz. Der Bauleiter besucht
regelmäßig je nach Notwendigkeit mindestens einmal die Woche die Baustelle. Er überprüft und koordiniert die Bauausführung und führt die Abnahmen durch. Er ist auch in der Gewährleistungszeit der Ansprechpartner der Bauherrschaft. Er ist allen am Bau beteiligten Personen weisungsbefugt und hat Hausrecht.
Der Bauleiter ist auch bei der Beantragung der Hausanschlüsse behilflich und meldet die einzelnen Bauphasen an das Bauamt. Er ist im Regelfall auch der Sicherheitsbeauftragte.
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1.0. Architeckten- und Ingenieurleistungen
1.6. Blower-door-Test
Der Blower-door-Test ist Bestandteil des Energieausweises und misst die Dichtigkeit der Gebäudehülle. Dieser wird im Regelfall dann ausgeführt, wenn der Innenputz, der Estrich und die Dachdämmung
eingebaut wurde. Durchgeführt wird dieser von einem anerkannten Energieberater.
1.7. Zusammenfassung der Architekten- und Ingenieurleistungen
Kosten
Erstellung des Basis-Bodengutachtens.
Zulagen zum Bodengutachten.
Nebenkosten Vermessungsblock
(nur in Hessen)
Stück
Stück
Lageplanerstellung Stück
Absteckungsbescheid Stück
Gebäudeeinmessung Stück
Pauschal
Pauschal
Pauschal
Pauschal
Pauschal
Einheit
Menge
Planungspauschale
Bearbeitungspauschale für KFW-Unterlagen durch Energieberater mit Prüfgenehmigungshonorar.
Bauleitungspauschale.
Vortort Prüfungspauschale durch Statiker.
Durchführung Blower-door-Test.
1.8. Informationen und/oder Mehrleistungen
Die Planungspauschale und Bauleitungspauschale werden über Fairplay-Haus abgerechnet, die anderen Kosten werden direkt über die Ingenieure abgerechnet.
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2.0. Erdbauarbeiten und Erschließungsmaßnahmen
2.1. Das Grundstück
Uns ist ein baureifes Grundstück ohne Baulasten zu überlassen. Dies muß eine Zufahrt für LKW bis 40 to haben und erreichbar sein. Es muß Platz für die getrennte Lagerung von Bodenmassen bieten und frei sein
von Hindernissen. Im Umkreis von 20 m müssen ein Strom- und ein Wasseranschluß vorhanden sein. Größere Entfernungen bzw. eine Erschließung dieser Komponenten kann zu Mehrkosten führen.
Sollte eine Erdabfuhr schon im Vorfeld erkennbar sein, so hat der Bauherr dies mit dem Erdbauer und Bauleiter zu Beginn der Baumaßnahme zu klären.
2.2.Oberboden
Sofern auf dem Baugrundstück Bäume, Sträucher etc. vorhanden sind, sind diese zu entfernen und gesondert abzufahren. Dafür ist der Bauherr verantwortlich, er kann dies aber mit unserem Erdbauer
vereinbaren. Die Humusschicht wird mit ausreichendem Abstand zum Baufenster abgeschoben und seitlich auf dem Grundstück zur bauseitigen Verwendung gelagert.
2.3. Baugrube
Sofern ein Haus mit Kellergeschoss erichtet wird, wird die Baugrube bis zur erforderlichen Gründungstiefe ausgehoben und das Material seitlich auf dem Grundstück gelagert. Entsprechend den Gegebenheiten wird
ein Böschungswinkel 45 - 60° mit ausreichendem Arbeitsraum von ca. 70 cm angelegt. Sollten sich stellenweise andere Bodenklassen als die im BGA genannten ergeben und dies zu Mehrkosten führen, so kann das
direkt mit dem Erdbauer verhandelt werden.
Bei Häusern auf Bodenplatte entfällt in der Regel ein Baugrubenaushub, es sei denn, es handelt sich um eine Hanglage. In diesem Fall sind die Erdarbeiten auch Bestandteil des Angebotes. Sofern ein Gründungspolster oder eine Fundamentgründung gem. BGA erforderlich werden, sind diese Kosten im Angebot enthalten.
2.4. Verfüllen der Baugrube
Sofern nicht anders vereinbart, wird die Baugrube mit dem vorhandenen Aushubmaterial bis zur Oberkante des natürlichen Terrains verfüllt und lagenweise mechanisch verdichtet, sofern es dafür geeignet ist.
Ton- und lehmhaltige Böden sind grundsätzlich nicht zur Verdichtung geeignet. Hier kommt auf Wusch der Bauherrschaft ein Bodenaustausch zum tragen, der zu Mehrkosten führt. Überschüssiger Boden verbleibt auf dem Grundstück, sofern möglich und nichts anderes zwischen Erdbauer und Bauherr vereinbart wurde.
2.5. Erschließungsmaßnahmen
Die gem. Werkplanung erforderliche Verlegung der Versorgungsleitungen für Schmutz- und Regenwasser erfolgt mit KG Rohren bis d= 125 cm im Sandbett. Der Einbau erfolgt soweit möglich im Arbeitsraum,
ansonsten in Rohrgräben. Dies gilt auch für evtl. Zisternenanlagen. Die Leitungen werden zusammengeführt und an den öffentlichen Übergabepunkt geführt und angeschlossen. Notwendige Revisionsschächte
werden aus Betonteilen DN 100, bis zur erforderlichen Tiefe eingebaut.
Die öffentliche Erschließung wird von den Versorgern durchgeführt. Dazu gehören, Frischwasser, Abwasser,Gas, Strom, Telefon, Kabel-TV, Fernwärmeleitungen und Mehrspartenanschlüsse.
Diese werden durch den Bauherren mit Hilfe des Architekten rechtzeitig beauftragt und direkt mit den Versorgern abgerechnet. Den terminlichen Ablauf plant der Bauleiter mit den Versorgern.
2.6. Zisternenanlagen
Sofern vereinbart, werden diese durch den Erdbauer eingebaut. Je nach Lage können Beton- oder Kunststoffzisternen zum Einbau kommen. Sie enthalten die erforderliche Filtertechnik. Bei den meisten Kommunen
ist das Ableiten von Oberflächenwasser in das öffentliche Netz nicht gestattet. In diesem Fall kann durch ein Entwässerungsgutachten geklärt werden ob eine Rigolenversickerung in Frage kommt. Die Rigolen werden
in ausreichender Größe angelegt mit Kies und Filterflies versehen und mit vorhandenem Aushub verfüllt.
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2.0. Erdbauarbeiten und Erschließungsmaßnahmen
2.7. Informationen und/oder Mehrleistungen
Einheit
Menge
Kosten
3.0. Rohbau- und Betonarbeiten
3.1. Baustelleneinrichtung
Für die vereinbarten Bauleistungen werden alle erforderlichen Gerätschaften wie Gerüste, Kran, Baustellen-WC, Baustromkasten, Standrohr, Bauzaun etc. durch den Rohbauer zur Verfügung gestellt.
3.2. Gründungen allgemein
Alle Gründungen werden entsprechend der statischen Berechnung in Anlehnung an das BGA ausgeführt. Die korrekte Gründungstiefe ergibt sich aus den Höhenkoten der Vermessungsunterlagen.
Daher ist es auch verständlich, das die korrekte Berechnung der Gründung erst nach Vorliegen der Statik, des BGA und dem Lageplan durchgeführt werden können.
3.3. Sohlenplatten
Sohlenplatten werden für alle Bauvorhaben aus einer mindestens 20 cm starken Stahlbetonplatte gem. Statik hergestellt. Bei Bodenplattenhäusern können auch Platten auf Streifenfundamenten zum Einbau kommen.
Als Unterbau kommen eine ca. 5 cm starke Sauberkeitsschicht und eine Schutzfolie zum Einbau. Es wird umlaufend ein Edelstahlfundamenterder nach Vorschrift zum Potenzialausgleich eingebaut und mit Edelstahlfahnen an die Oberfläche gebracht. Evtl. notwendige Gründungspolster gem. BGA werden als Schotterschicht in der erforderlichen Stärke eingebaut.
Für den Sohlenbau verwenden wir ausschließlich Beton der Güteklasse B 25/30, der mit der notwendigen Bewehrung versehen wird. Die Menge und Lagen der Bewehrung sind abhängig von der Konstruktion.
Bei wasserdichten Kellerkonstruktionen werden weiterhin Dichtbleche und Rundstahl in die Bodenplatte gem. den WU-Richtlinien eingearbeitet.
3.4. Kelleraußenwände
Die Kelleraußenwände werden mit 36,5 cm starkem porosierten Ziegeln (Lambda 0,09 W(m²K) erstellt. Die Verarbeitung erfolgt im Dünnbettverfahren. Sofern im Innenbereich kein Innenputz vereinbart wurde,
verbleibt die sichtbare Ziegelfläche. Unter dem aufgehenden Mauerwerk und der ersten Steinreihe wird eine Sperrschicht aus bitumierter Pappe eingebaut.
Wird der Keller in WU-Beton (weiße Wanne) ausgeführt, erfolgt dies mit Doppelfiligranelementen entsprechend der WU-Richtlinien. Versehen mit der berechneten Menge Bewehrungsstahl werden die
Elemente mit Beton der Güteklasse B25/30 verfüllt und verdichtet. Die Konstruktion erfüllt grundsätzlich die Anforderungen gegen "drückendes Wasser", entsprechend den Richtlinien DAStb.
Sofern bei Doppel- oder Reihenhäusern bereits ein Nachbarhaus vorhanden ist, wird das Außenmauerwerk grundsätzlich als weiße Wanne ausgeführt, ansonsten werden die Trennwände aus
Kalksandsteinmauerwerk (erhöhter Schallschutz) ausgeführt. Kalkulierte Ausführung:
Andere Außenwände:
Innenwände werden gem. Statik in den Stärken 24, 17,5 oder 11,5 cm ausgeführt.
Die lichte Kellerrohbauhöhe beträgt:
m.
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3.0. Rohbau- und Betonarbeiten
3.5. Geschoßaußenwände
Sofern nicht anders vereinbart, werden die Geschoßaußenwände mit
erstellt und im Dünnbettverfahren verarbeitet.
Andere Außenwände:
Geschoßtrennwände bei Doppel- und Reihenhäusern werden aus Schallschutzgründen mit Kalksandsteinmauerwerk in den Stärken 24 oder 17,5 cm erstellt. Alle Innenwände werden massiv aus Ziegeln
in den Stärken 24, 17,5 oder 11,5 cm gem. Statik erstellt. Die lichten Rohbauhöhen entnehmen Sie den Planungsschnitten.
Ist erhöhter Schallschutz wie wie Mehrfamilienhäusern oder ein brandgeschütztes Treppenhaus wie bei Häusern ab Gebäudeklasse III erforderlich, so werden diese mit Brandschutz-Schallschutzziegeln erstellt.
3.6. Drempelmauerwerk
Die vorhandene Drempelhöhe ist aus den Planungsschnitten ersichtlich. Die Definition ergibt sich von Oberkante Rohfußboden bis Oberkante Ringanker.
Drempelwände werden über den Außenwänden plaziert um eine größtmögliche Raumausnutzung zu erhalten.
Die maximal mögliche Drempelhöhe ergibt sich aus baurechtlichen Vorschriften wie Traufhöhenvorgaben und Vollgeschossberechnung und kann nicht immer
frei bestimmt werden.
3.7. Geschoßdecken
Die Geschoßdecken werden aus Filigranfertigelementen mit Sichtbetonunterseite (SB II) geliefert und verlegt, gem. Statik mit Bewehrungseisen versehen
und mit Ortbeton C 20/25 auf die erforderliche Stärke gebracht. Konstruktionsdeckenöffnungen sind eingearbeitet.
3.8. Auskragende Bauteile
Sind Betonkragplatten wie Balkone oder Podestplatten geplant, ist das in den Planungszeichnungen ersichtlich. Die Bauteile werden mit Hilfe von
Isolationskörpen thermisch von den Geschossdecken getrennt. Die stützfreie Maximalauskragung beträgt 140 cm. Die Unterseiten haben Sichtbetonqualität SB II.
Werden Stützen notwendig, könne diese nach Wunsch als runde Betonsäulen ( d = 25 -30 cm) als Mauerpfeiler (d = 24- 36 cm) oder als Stahlstützen
(d = ca. 15 cm) ausgeführt werden.
Loggien sind Teil der Deckenplatte und werden vollflächig gedämmt, was zu geringeren Fensterhöhen und einer Innenstufe führt.
Bsp: Isolationskorb für Kragplatten
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3.0. Rohbau- und Betonarbeiten
3.9. Kellerabdichtung
Gemauerte Kellergeschosse erhalten grundsätzlich eine dauerelastische Bitumendickbeschichtung nach KMB-Richtlinie. Sie erfolgt immer gem. DIN 18195 Teil 6 gegen "zeitweise aufstauendes Sickerwasser".
Der Anstrich erfolgt 2 lagig mit Armierungsgewebe. Erdberührende Außenwände und die Sockelstirnseiten erhalten eine Perimeterdämmung. Die Stärke ist abhängig vom Außenwandaufbau, der Kellernutzung
und dem Wärmeschutznachweis.
Freistehende Häuser mit gemauerten Kellergeschossen erhalten umlaufend eine Ringdränage DN 100 mit mindestens 2 Spülrohrschächten DN 315 mit Deckel, verlegt im Kiesbett mit Filterfliesabdeckung.
Da Dränagewasser im Regelfall nicht über das öffentliche Kanalnetz abgeleitet werden darf, empfehlen wir bei nicht versickerungsfähigen Böden eine weiße Wanne zu verbauen.
Bei Wannenkonstruktionen entfällt die Dränage.
3.10. Lichtschächte
Sofern erforderlich erhalten die Kellerfenster je nach Größe Kunststoff- oder Betonlichtschächte. Die Kunststofflichtschächte sind nicht
befahrbar. Sie erhalten einen Gitterrost mit einer Sicherungskette gegen abheben. Der Bodenablauf wird mit einem
Dränagerohr bis auf die Fundamente geführt, bei Dränagen direkt verbunden. Wohnkellerfenster erhalten keine Lichtschächte,
hier erfolgt im Regelfall eine Abgrabung.
Druckwasserdichte Lichtschächte haben keinen Bodenablauf und werden zusätzlich mit einer transparenten wasserabweisenden Schachtabdeckung versehen. Lichtschachtaufsätze können bei druckwasserdichten Lichtschächten nicht verwendet werden.
Betonlichtschächte sind überfahrbarund werden direkt auf die Kellerwand montiert und mit Rosten versehen.
Bsp: Betonlichtschacht
Kunststofflichtschacht
Abdeckung druckwasserdichter Lichtschacht
3.11. Kelleraußeneingang
Sofern vereinbart, werden das Podest, die Stufen und die Umfassungswand thermisch vom Außenmauerwerk getrennt. Die Umfassungswände werden aus Stahlbeton d = 20 cm, bis zur Oberkante
des geplanten Geländes erstellt. Die Ausführung erfolgt in Sichtbeton SB II. Es wird ein Bodenablauf mit mechanischer Rückstausicherung eingebaut und an das Abwasser- oder Dränagesystem
angeschlossen. Evtl. sind Hebetechniken erforderlich.
Bei wasserdichten Kellern wird der Kelleraußeneingang als Kellerhals aus WU-Beton d = 25 cm ausgeführt.
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3.0. Rohbau- und Betonarbeiten
3.12. Betoninnentreppen
Sofern vereinbart können Betontreppen als Fertigelemente oder als Schaltreppe vor Ort gefertigt werden. Die Basislaufbreite beträgt 90 cm. Lauflängen und Steigungen ergeben sich aus den Planungszeichnungen.
In der Grundkonstruktion werden die Betontreppen mit einem mitlaufenden massiv gemauerten Geländer versehen.
3.13. Kamine
Sofern vereinbart, werden Fertigteilschornsteine mit einem Rauchrohrdurchmesser von bis zu 20 cm eingebaut und in wirksamer Zughöhe über Dach geführt. Der Kaminkopf erhält in der Regel
eine Betonplattenabdeckung. Alle Kamine erhalten im untersten Stockwerk eine Reinigungsklappe, raumluftunabhängige Kamine zusätzlich eine Lüftungsklappe.
Rauchrohranschlüsse können gegen Mehrpreis direkt eingebaut werden. Die Höhen- und Öffnungsmaße sind uns dann vom Kaminbauer mitzuteilen.
3.14. Massivgarage
Sofern vereinbart, ist die Art der Garage aus den Planungszeichnungen ersichtlich. Bei freistehenden Garagen erfolgt die Gründung auf einer mindestens 15 cm starken Stahlbetonplatte mit umlaufenden
Frostschürzen. Anbaugaragen erhalten zusätzlich Anschlußfundamente im Arbeitsraum gegründet.
Der Wandaufbau erfolgt mit 17,5 cm starken porosierten Ziegelmauerwerk in der vereinbartten Höhe.
Umlaufend wird das Mauerwerk mit einem Ringanker versehen. Je nach Dachart wird eine Holzdachkonstruktion oder eine Stahlbetondecke eingebaut.
Anbaugaragen erhalten eine Trennwand von 11,5 cm Stärke, je nach Geschossmauerwerk eine Trenndämmung zwischen 2 und 6 cm.
Die Standardhöhenöffnung für das Garagentor beträgt 2,25 m. Die Torbreite ist abhängig von der Garagenhöhe und dem konstruierbaren Torsturz.
3.15. Informationen und/oder Mehrleistungen (Gründung)
Einheit
Menge
3.16. Informationen und/oder Mehrleistungen (Mauerwerk)
Einheit
Menge
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Kosten
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3.0. Rohbau- und Betonarbeiten
3.17. Informationen und/oder Mehrleistungen (Betonarbeiten)
Einheit
Menge
3.18. Informationen und/oder Mehrleistungen (Sonstiges)
Einheit
Menge
Einheit
Menge
Kosten
4.0. Zimmerarbeiten (Dachstuhl)
4.1. Dachstuhl
Bei Schrägdächern erfolgt die Ausführung grundsätzlich als Sparren- bzw. Pfettendachstuhl nach statischer Berechnung.
Die Konstruktion bildet einen stützfreien Dachraum. Verwendet wird Nadelholz als Konstruktionsvollholz (KVH), sofern
statisch erforderlich teilweise aus Brettschichtholz (BSH). Sichtbare Sparrenköpfe werden gehobelt. Ein chemischer Holzschutz ist nicht erforderlich, da die Bedingungen der DIN 6800 (Räume allseitig abgedeckt) erfüllt sind. Evtl. notwendige
Stahlstützen werden in die Geschoßwände integriert und sind nicht sichtbar. Auswechselungen für Dachflächenfenster,
Treppen etc. werden nach Plan angelegt.
Zum Ausbau vorgesehene Dachgeschosse erhalten die Konstruktion auf dem Drempel bzw. auf der Stahlbetondecke.
Spitzbodenbereiche erhalten eine begehbare Holzdeckenkonstruktion.
4.2. Dachaufbauten
Aufbauten wie Gauben Loggien etc. erhalten eine zimmermannsgerechte Holzkonstruktion gem. Statik, wobei nicht
gemauerte Backen und/oder Frontseiten mit einem OSB- Platten Unterbau oder Putzträgerplatten versehen werden.
4.3. Informationen und/oder Mehrleistungen
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Kosten
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5.0. Dachdecker
5.1. Dachüberstände
Dachüberstände sind mit Ihren Planungsmaßen aus den Zeichnungen ersichtlich. Die Überstände verstehen sich von Außenkante Fassade bis Außenkante Eindeckung
und können aus konstruktiven Gründen nur in ca. Maßen angegeben werden. Je nach Vereinbarung können Trauf- oder Gesimsschalungen oder deren Kombinationen
ausgeführt werden. Befestigungsklammern und Gehrungsschnitte sind bei der Nut- Federverschalung in weiß oder natur sichtbar.
Farbe: weiß
5.2. Ziegeleindeckung
In der Grundausstattung erfolgt die Eindeckung mit Betondachsteinen der Firma BRAAS, Harzer Pfanne Big oder Novo, inklusiv aller erforderlichen Formteile. Ein Antennendurchgangsstein wird mitgeliefert und kann bei Montage einer Satellitenanlage an beliebiger Stelle eingelegt werden.
Bei Unterschreitung der Regeldachneigung muß die Eindeckung mit Sonderziegeln erfolgen.
Die Verlegung der Ziegel erfolgt nach den Dachdeckerrichtlinien auf Lattung und Konterlattung mit vollflächiger und verklebter Dampfsperre und Verklammerung der Ziegel.
Bei Doppel- und Reihenhäusern erfolgt anbauseitig der Dachabschluß mit Ortgangsteinen ohne Dachüberstand (Grenzverlauf) und dem vorgeschriebenen Brandschutz.
Die Eindeckung mit Basisfarben erfolgt preisgleich.
Geplante Eindeckung:
Die Eindeckung mit Basisziegeln erfolgt bis zur RegelAndere Eindeckung:
dachneigung von mindestens 22 Grad.
Ziegelrot
Dunkelrot
Braun
Antrazith
Bsp: Traufschalung
Schwarz
JA
5.3. Spenglerarbeiten
Dachrinnen und Fallrohre bestehen aus Zinkblech in den erforderlichen Abmessungen. Die Anordnung der Fallrohre erfolgt gem. Werkplanung. Bei Trauflängen über 15 m wird ein Dehnungsstück eingesetzt.
Die Fallrohre werden an Zinkstandrohre angeschlossen und diese mit den Entwässerungsleitungen verbunden.
Balkone, die keine gemauerten Geländer erhalten werden stirnseitig mit einer höhenverstellbaren Kiesfangleiste versehen und erhalten eckige Rinnen aus Zinkblech. Balkonentwässerungen werden, wann
immer möglich, an bestehende Dachfallrohre angeschlossen.
5.4. Gauben/Zwerchgiebel
Neigungen unter 22 Grad werden mit Flachdachziegeln oder Zinkblech eingedeckt.
Front- undoder Stirnseiten werden, sofern nicht anders vereinbart mit Eternitplatten verblendet,
wenn möglich passend zur Dachfarbe.
Gewählt
Zinkblech.
Echtschieferplatten.
Eternitplatten passend zur Dachfarbe.
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5.0. Dachdecker
5.5. Betondächer
Betonflachdächer werden gem. den Anforderungen der DIN 18531-1 "Abdichtung Stahlbetondecken" abgedichtet. Sowohl Dämmung gem. Wärmeschutznachweis als auch Dachentwässerung werden ausgeführt.
Sofern kein Gründach vorgeschrieben ist, wird als oberste Lage eine Kiesschicht auf Folie eingebaut.
Sofern ein Gründach eingebaut wird, wird attikaumlaufend eine Betonplattenschicht (begehbar zu Wartungszwecken) eingebaut. Der Dachzutritt erfolgt über eine Lichtkuppel 100 x 100 cm groß.
5.6. Abdichtungsarbeiten
Der Dachdecker erstellt alle notwendigen Abdichtungen an Kragplatten und Loggien. Je nach Konstruktion und Wärmeschutznachweis mit oder ohne Dämmlage. Den oberen Abschluss bildet eine
Bautenschutzmatte. Dach- und Wandanschlüsse werden mit Profilblechen hergestellt und wasserdicht versiegelt. Bei Balkonen ist eine wasserführende Schicht von 15 cm vorgeschrieben, was konstruktiv
zu kleineren Ausgangstüren führt. Im Innenbereich ist daher mit einer Stufe zu rechnen. Dachanschlüsse an Fassadenwände bzw. an bestehende Doppel- oder Reihenhaushälften werden ebenfalls mit
Profilblechen abgedichtet.
5.7. Schornsteinköpfe
Sofern vorhanden, wird der Schornsteinkopf mit Schieferplatten bzw. passend zur Dachfarbe mit Eternitplatten verblendet. Vom Dachausstiegsfenster werden die notwendigen Trittstufen und Standroste
eingebaut. Sofern der Schornsteinfegerzugang über ein bewohntes DG erfolgen muß, wird ein Dachausstiegsfenster 140 x 114 cm eingebaut.
5.8. Dachflächenfenster
Sofern vorhanden werden DFF der Fabrikate VELUX oder ROTO als Schwingfenster mit Einbaurahmen und hagelsicherer 3-fach Verglasung U-Wert 1,0 eingebaut.
Schwingfenster
Ausstiegsfenster
Ausstiegsfenster für Kalträume
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5.0. Dachdecker
5.9. Informationen und/oder Mehrleistungen (Sonstiges)
Einheit
Menge
Kosten
6.0. Tischler
6.1. Fenster
In allen Geschossen (auch Kellergeschoss) werden weiße Kunststofffenster mit verstärkten 5 Kammerprofilen eingebaut. Die Fenster erhalten eine 3 - fach Verglasung mit einem U-Wert von mindestens
0,7 W(m²K). Bei mehrflügligen Fenstern erhält der Hauptflügel eine weiße Griffolive. Der Gegenflügel lässt sich mit einem im Rahmen befindlichen Griff öffnen. Zweiflüglige Fenster haben in der Regel
keinen Mittelsteg, sofern nicht die Sicherheitsstufe RC III gewünscht wird. Die Basissicherheit Ihrer Fenster richtet sich nach den Ausführungen des jeweiligen Herstellers.
Höhere Sicherheitsbeschläge wie RC I bis RC III beziehen sich nur auf die Art und Menge der Pilzzapfenverriegelungen, nicht auf den Einbau. Der Einbau der Fenster richtet sich nach den RALRichtlinien mit umlaufenden winddichten Dichtband innen und einem Kompriband außen. Die Fenster werden geschäumt und verschraubt.
Die Ausstattung Ihrer Fenster sehen Sie in der Fensterliste. Einstellarbeiten im Laufe der Gewährleistungszeit sind Wartungsarbeiten und müssen bei Bedarf gesondert beauftragt werden. Alle Fenster
werden nach Einbau auf Ihrer Funktion geprüft.
Aluminiumaußenfensterbänke mit ca. 5 cm Überstandsmaß werden mitgeliefert und inklusiv Antidrönstreifen eingebaut. Farbe: weiß.
6.2. Rollläden
Alle Fenster und Fenstertüren mit Ausnahme von Sonderbauformen und DFF erhalten Kunststoffrollläden mit Kurbeltrieb in beidseitig verputzbaren
gedämmten .Rollladenkästen. Diese werden mit dem Fensterrahmen fest verbunden, damit Winddichtigkeit gewährleistet ist.
Sofern vereinbart können elektrische Rollläden geliefert werden. Diese werden werkseitig im Rollladenkasten eingebaut.
Grundausstattung: WERU Afino-one
Bautiefe: 86 mm, 6 Kammer-Profil
U-Wert Fenster 0,9 W(m²K)
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6.0. Tischler
6.3. Fensterliste
Typ:
Rohbaumaße
Geschoss
Breite
Höhe
m
m
Zusatzfestlegungen:
Anzahl
gleicher
Fenster
Flügelfunktion
Rahmen
farbe
außen
Andere:
Rahmen
Sicherheits- Griffe
farbe
beschlag abschließbar
innen
Rahmenfarbe außen
Rollladenpanzerfarbe
Fenstergrifffarbe
Sprossenart
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Rollladenart
Insektenschutz
Außenfensterbank
Zusatzausstattung
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6.0. Tischler
6.4. Informationen und/oder Mehrleistungen (Fenster)
Einheit
Menge
Kosten
6.5. Türanlagen
Türanlagen werden im Regelfall vom Fensterlieferanten bestellt und eingebaut. Über Design, Ausstattung und Sicheheitslevel können Sie frei entscheiden weshalb wir hier einen Bruttowert festgelegt haben.
Die Einbaupreise sind in dem Angebot immer enthalten, ebenso die notwendigen Leih- Bautüren. Diese werden mit einem Fairplay Schloss versehen, so das unser Handwerkerstamm und Sie Zutritt zum
Haus haben. Die Bemusterung erfolgt im Regelfall über Kataloge.
Bruttowert Ihrer Haustüranlagen
Haustür
Zusätzlich für Seitenteile
Nebeneingangstür
Stück
Bsp: Haustürdesign
6.6. Toranlagen
Sind Massivgaragen vorhanden, erhalten diese in der Grundausstattung weiße Schwingtore in Kassettenform in den verfügbaren Größen. Bezug: Firma NOVOferm
Bsp: Schwingtor
Bsp: Sektionaltor mit Großsicke
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6.0. Tischler
6.7. Informationen und/oder Mehrleistungen (Tür und Tor)
Einheit
Menge
Kosten
6.8. Innentüren
Alle Innentüren sind aus Holzmaterial mit Röhrenspaneinlage und mit Laminatoberflächen oder Weißlack. Sofern nicht anders vereinbart liefern wir glatte Türoberflächen. Türzargen sind aus Holz in allen
Geschossen. Es werden nur deutsche Fabrikate wie Herholz, Garant, Lebo eingebaut. Die Türen erhalten umlaufend Gummidichtungen.
6.8.1 Innentürliste
Farbe: weiß
Anzahl
Türerhöhung um 11,5 cm
Buttowert pro Tür
Anzahl
Geschlossen bis 88,5 cm.
Geschlossen 101 cm.
Mit Lichtausschnitt bis 88,5 cm.
(Klarglas)
Mit Lichtausschnitt 101 cm.
(Klarglas)
Ganzlastür bis 88,5 cm.
(Klarglas)
Ganzglastür 101 cm.
(Klarglas)
Doppeltür bis 201 cm geschlossen.
Doppeltür bis 201 cm mit Lichtauschn (Klarglas)
Schiebetür geschlossen bis 88,5 cm vor der Wand laufend.
Schiebetür geschlossen bis 88,5 cm in der Wand laufend.
Doppelschiebetür geschlossen bis 201 cm vor der Wand laufend.
Doppelschiebetür geschlossen bis 201 cm in der Wand laufend.
Wohnungseingangstür mit Sicherheitsschloss.
Stahltür F 30 bis 101 cm breit.
Stahltür F 30 bis 101 cm breit mit RC II Sicherheit.
Zulage Lichtausschnitt bis 101 cm Breite in Master-Carre oder Satinato.
WC- Garnituren, ohne Schloss.
ohne Einbau
Bsp: Standardfarben
Basis Türbeschlag
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6.0. Tischler
6.9. Informationen und/oder Mehrleistungen (Innentüren)
Einheit
Menge
Kosten
7.0. Elektroinstallation
7.1. Grundinstallation
Die Hausinstallation beginnt ab Anschlußkasten EVU. Die Installation erfolgt nach den Vorschriften des VDI. Einfamilienhäuser erhalten einen Sicherungskasten mit einem Zählerplatz, bei Wärmepumpentechnik
mit 2 Zählerplätzen, bei vorgesehenen Photovoltaikbetrieb mit 3 Zählerkästen. Es werden mindestens 12 Stromkreise eingebaut, bei Notwendigkeit mehr. Die vorgeschrieben Anzahl von Netzfreischaltungen
(RCD) werden integriert.
Die Verlegung der Mantelleitungen erfolgt in oder auf den Rohdecken bzw. in Wandschlitzen. Es werden grundsätzlich winddichte Unterputzdosen verwendet. In nicht geputzten Wänden und an Betonwänden erfolgt die Verlegung in sichtbar in Kabelkanälen mit Aufputzdosen.
Für die bauseitige Erschließung der Außenanlage verlegen wir einen 20 m langen Erdkabelring auf der Grundstücksoberfläche nahe am Haus.
Jeder Wohnraum erhält einen CE zertifizierten Rauchmelder mit Batteriebetrieb, nicht untereinander vernetzt.
Bei mehr als einer Wohneinheit erfolgt eine separate Unterverteilung mit einem Aufputzsicherungskasten.
Bei Fußbodenheizung baut der Elektriker die Regelventile in den Heizkreisverteilerkästen ein. Er schließt alle technischen Einbauen an, sofern diese in unserem Leistungsumfang enthalten sind.
7.2. Endinstallation
Nach Beendigung der Innenausbauarbeiten wird das Schalterprogramm in weiß (Großflächenschalter) der Fabrikate GIRA oder BUSCH & JÄGER eingebaut. Jedes Objekt erhält eine Gegensprechanlage
Haustür zu Flur. Die genaue Lage der Installationen legen Sie bei einem Planungsgespräch mit dem Elektromeister im Rohbau fest.
Evtl. Mehrleistungen können direkt mit dem Elektromeister vereinbart und abgerechnet werden.
Winddichte UP-Dose für Außenwand
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Großflächenschalter
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Hauseingang
Nebeneingang/Garage
Balkon/Loggia
Terrassen
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380 Volt
Anschluß
Internetanschluß
Telefonanschluß
TV Anschluß
Steckdose
dreifach
Steckdose
zweifach
Steckdose
einfach
Anzahl
Räume
Kreuzschaltung
Raum
Wechselschaltung
Geschoß
Ausschaler
7.3. Ausstattungsliste Objekt
Brennstelle
7.0. Elektroinstallation
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7.0. Elektroinstallation
7.4. Ergänzungsinstallation
Zulage für weitere Klingelanlage für anderes Geschoss.
Anschluss Wärmepumpe inkl. vergrößertem Zählerkasten.
Einbau Regelventile für Fußbodenheizung.
Anschluss Elektroheizkörper.
Anschluss Torantriebe/DFF.
Anschluss Dränagepumpe oder Pumpe Pumpensumpf.
Anschluss Zisternentechnik.
Anschluss Lüftungsanlage.
Unterverteilung Mehrfamilienhäuser mit Aufputzautomatenschrank je zusätzlicher Wohneinheit.
Gegensprechanlage Hauseingang/Flur mit Türöffnungsfunktion liefern und einbauen.
Ergänzungsset je weiteres Geschoss.
Gegensprechvideoanlage Hauseingang/Wohnzimmer.
Ergänzungsset (Video)
Rauchmelder je Wohnraum und Flur.
LED-Strahler für Treppenstufenbeleuchtung einbauen.
Vorbereitung (Kabel) für nachträglichen Einbau elektrischer Rollläden.
Bewegungsmelder innen- oder außen liefern und einbauen.
Erdkabelring 20 m mit FI-Schaltung einbauen. Kabelring zur bauseitigen Verwendung an Erdoberfläche legen.
Außenanschluss Fertiggarage oder Carport herstellen.
Leerrohr bis Dachboden für nachträglichen Einbau für Photovoltaikanlage.
Photovoltaikanlage mit Wechselrichter, 3 KW (15 Module a 1,5 x 0,8m) liefern und montieren.
Zulage je weiteres KW.
Vorbereitung für nachträglichen Einbau von Solartechnik inkl. vergrößertem Zählerschrank.
Deckenstrahler liefern und einbauen, Wert 35 EURO je Strahler.
Verkabelung Deckenspots.
Elektr. Rollläden: Kippschalter je Fenster.
Elektr. Rollläden: Zentralsteuerung aller Rollläden inkl. Kippschalter je Fenster.
Zusatz: Zentralsteuereinheit je weiteres Geschoss.
Elektr. Rollläden: Programmierbare Steuereinheit je Fenster, ohne Kippschalter.
7.5. Informationen und/oder Mehrleistungen
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Stück
Einheit
Menge
Kosten
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8.0. Sanitärinstallation
8.1. Sanitärrohinstallation
Abwasser
In Wohngeschossen erfolgt die Verlegung der Abwasserrohre wo immer möglich verdeckt hinter Abkastungen. Außenwände werden nicht geschlitzt. Verwendet werden Hart-PVC Rohre in den erforderlichen
Größen. Die Entlüftung erfolgt über Dach in Verbindung mit den DN 100 Abwasserrohren. In ausgebauten Dachgeschossen können die Rohre konstruktionsbedingt nicht immer zwischen den Sparren versteckt
eingebaut werden. Hier sind somit ebenfalls Abkastungen nötig. Die Abwasserleitungen werden im untersten Geschoss direkt aus der Wand geführt und miteinander verbunden. Bei Bodenplattenhäusern
erfolgen die Abgänge unter der Platte. In Kellergeschossen werden die Abwasserrohre sichtbar auf den Wänden oder an Decken verlegt eingebaut. Sofern Kellerbäder geplant sind erhalten diese eine
Kleinhebanlage um Oberhalb der Rückstauebene zu entwässern. Bei Waschmaschinen kann eine Laugenhebeanlage erforderlich werden. Bei Entwässerungen für bodengleiche Duschen mit 80 mm Rohrdurchmesser kann es erforderlich werden, den Fußbodenaufbau zu erhöhen, da ein ausreichendes Gefälle sonst nicht gewährleistet werden kann. Daher ist anzustreben, die bodengleichen Duschen unweit der
Fallrohrstränge zu plazieren.
Frischwasser
Die Installation beginnt ab Wasseruhr. Alle wasserführenden Leitungen werden in Wohnräumen verdeckt verlegt. Die Mehrschichtverbundrohre werden isoliert über die Rohfußböden verlegt.
Eine selbstentleerende Außenwasserzapfstelle gehört im Bereich einer Zuleitung zur Grundausstattung.Im Regelfall wird im Hausanschlußraum oder Hauswirtschaftraum ein Waschmaschinenanschluß
auf der Wand verlegt. Unmittelbar daneben wird ein Ausgussbecken mit Kalt- und Warmwasseranschluß montiert, sofern kein Kellerbad vorhanden ist.
Bäder, WC`s und Küchen erhalten Kalt- und Warmwasseranschlüsse. Zusätzlich wird in Küchen ein Spülmaschinenanschluss eingebaut.
Für die geplanten Sanitärobjekte werden die erforderlichen Vorwandaufnahmeelemente für WC´s, Bidets, Urinale und Waschtische an den geplanten Lagen erstellt, daher ergeben sich dort immer Vorwände
in den Stärken zwischen 12 und 20 cm, die im Regelfall als Ablagen verwendet werden können. Für Duschen und Badewannen werden Aufnahmekästen für die Unterputzarmaturen eingebaut.
Die Rohinstallation endet an den Wasserentnahmestellen.
8.2. Informationen und/oder Mehrleistungen
Einheit
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Menge
Kosten
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8.0. Sanitärinstallation
8.3. Zusatzinstallationen Rohinstallation Sanitär
Menge
Vorbereitung getrennte Verbrauchsmessung je Wohneinheit mit 2 Bädern, ohne Meßinstrumente.
Zulage für schallgedämmte Fallrohrstränge.
Lüfterventil innenliegend mit Öffnungsgitter anstatt Fallrohrstrang.
Maico "EHA piano" Lüfter mit Rohrsystem bei innenliegenden Bädern einbauen.
Zusätzlicher Küchenanschluss oder Wasseranschluss allgemein.
Warmwasserzirkulation mit Zeitschaltuhr liefern und einbauen.
Kleinhebeanlage für Kellerentwässerung (Fäkalienanlage) inkl. Entlüftung.
Hebeanlage für Waschmaschinen (Laugenfest).
Kondensatentwässerungsanlage für Gas-Thermen oder innenliegende Wärmepumpen.
Ausgussbecken einfach mit Kalt-und Warmwasseranschluss.
Wäscheschacht aus KG-Rohr, DN 300 mit Deckel und GIS Wandabschluß.
Zusatz: Seiteneinwurf für Wäscheschacht mit Klappe.
Zusätzlicher Außenwasserhahn selbstentleerend.
Zisternenkreiselpumpe im Haus eingebaut, inkl. Saugleitung und Außenwasserhahn.
Hauswasserwerk im Haus eingebaut mit Nachspeisemodul, für 2 WC-Anlagen und Außenwasserhahn.
Zulage: Je weitere WC-Anlage.
Dränagepumpen im Dränageschacht eingebaut.
Entkalkungsanlage Fa. Aquina Standard WK 5600 mit Anschlußmodul liefern und einbauen.
Wandelemente als GIS Wände erstellen.
m²
8.4. Sanitätobjekte
Die Art und Anzahl der Sanitärobjekte ist aus den Planungszeichnungen und der folgenden Liste ersichtlich. Sofern nicht anders vereinbart, werden diese in der Sanitärfarbe weiß geliefert und eingebaut.
In der Grundausstattung verwenden wir die Hausmarke OPTISET von Richter & Frenzel Programm OPTILINE aus Acryl. Als Armaturen verwenden wir Einhebelmischbatterien
Serie OPTISET, Armaturengruppe 2. Auf Grund der Vielzahl der Accessoires (Spiegel, Handtuchhalter etc.) werden diese nicht von uns angeboten. Auf Wunsch können Sie sich diese
jedoch vom Sanitärfachmann liefern und montieren lassen.
Sollen Eigenleistungsobjekte von unserem Sanitärfachmann eingebaut werden, so müssen Sie dies mit ihm speziell vereinbaren.
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8.0. Sanitärinstallation
8.5. Objektliste
Anzahl
WC- Anlage OPTISET (Wand-Tiefspül-WC) 360 x 540 mm, weiß, mit Optiset WC Sitz mit Deckel, Drückerplatte Sigma.
WC-Anlage OPTILINE "EUROPA" (Spülrandloses Wand-WC) 355 x 520, weiß, mit Optiset WC Sitz mit Deckel, Drückerplatte Sigma.
Handwaschbecken für WCs, OPTISET 470 x 290 x 140 mm, weiß, Hahnloch links oder rechts.
Handwaschtisch für Bäder, OPTISET 600 x 480 x 158 mm, weiß, Hahnloch mittig.
Zulage: Halbschale passend für Handwaschtisch 600 x 480 x 158, weiß.
Waschtischarmatur verchromt als Einhebelmischer mit Ablaufgarnitur.
Bruttopreis Objekt
€/Stück
391,51 €
417,69 €
164,46 €
171,60 €
150,54 €
193,38 €
WC OPTILINE
Duschwanne OPTISET Acryl, 800 x 800 x 40 mm, weiß.
Duschwanne OPTISET Acryl, 900 x 900 x 40 mm, weiß.
Duschwanne OPTISET Acryl 1000 x 1000 x 40 mm, weiß.
Duschwanne OPTISET Acryl, 900 x 750 x 40 mm, weiß.
Duschablauf für bodengleiche Duschen, eckig 120 x 120 mm, Edelstahl.
Duschablaufrinne mit Edelstahlabdeckung drainline basic, 900 mm.
Unterputzarmatur OPTISET für Easy-Box, verchromt als Einhebelmischer mit Brauseset und Führungsschiene.
Rechteckbadewanne OPTISET Acryl, 1700 x 750 x 490 mm, weiß.
Rechteckbadewanne OPTISET Acryl, 1800 x 800 x 490 mm, weiß.
Rechteckbadewanne OPTISET Acryl, 1900 x 900 x 490 mm, weiß.
Eckbadewanne OPTISET Acryl, 1500 x 1500 x 490 mm, weiß.
Unterputzarmatur OPTISET für Easy-Box, verchromt als Einhebelmischer mit Brauseset und Führungsschiene.
585,60 €
585,60 €
668,30 €
585,60 €
141,61 € Waschtisch OPTILINE
633,08 €
301,07 €
955,81 €
1.052,79 €
1.316,74 €
1.728,12 €
349,86 €
Wand-Bidet-Anlage OPTISET, 360 x 540 mm mit Hahnloch, weiß.
Bidet- Armatur OPTISET verchromt als Einhebelmischer mit Ablaufgarnitur.
380,68 €
Urinal OPTISET 285 x 280 x 490 mm, weiß mit Deckel und Drückerplatte Sigma.
629,51 €
Handtuchheizkörper Wandmontage für Elektrobetrieb, weiß, KERMI 80 x 60 cm.
Handtuchheizkörper Wandmontage für Elektrobetrieb, weiß, KERMI 120 x 60 cm.
547,40 €
809,20 €
Urinal OPTILINE
Die angegebenen Bruttopreise geben den Wert eines Objektes wieder, inkl. Ablaufgarnitur, Syphon, Einbaupaket und Eckventil. Wenn Sie sich bei Richter & Frenzel andere
Objekte aussuchen, bekommen Sie vom Handwerker ein Komplettangebot für Ihre Wunschobjekte. Alle Preisangaben sind ohne Lieferung und Einbaukosten.
Armatur OPTILINE
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8.0. Sanitärinstallation
8.6. Informationen und/oder Mehrleistungen (Sanitärobjekte)
Badewanne OPTILINE
Einheit
Menge
Kosten
Duschtasse OPTILINE
UP Armatur OPTILINE
9.0. Heizungstechnik
9.1. Wärmepumpe (Grundausstattung)
Kalkuliert ist:
Da wir Wert auf moderne energiesparende Wärmetechniken legen, bauen wir schon in der Grundaustattung eine dem neusten Stand der Technik entsprechende Luft-Wasser-Wärmepumpe für die Außenaufstellung
ein. Wir verwenden dafür die neuste Generation von PANASONIC. Mit dieser Wärmepumpe AQUAREA Split-System wird die Außenluft zum Heizen und zur Warmwasserbereitung im Ganzjahresbetrieb bis zu
Minus 20 Grad Celsius ermöglicht. Die Steuerung erfolgt mit einem Pumpenmanager und dem Smartphone. Diese Technik ermöglicht dem Installateur bei evtl. Störungen mit Hilfe der Fernsteuerung Kontrollen und
Wartungen durchzuführen. Diese Technik nennt sich smart cloude. Als Warmwasserspeicher mit Heizungswasserspeicher kommt bei einem bis zu 4 Personenhaushalt eine Kompaktes Hydro-Kombi- Modul zum
Einbau, was sogar im Wohnbereich integrierbar ist. Darüber hinaus wird ein größerer Warmwasserspeicher als Einzelgerät aufgestellt.
Kalkuliert
Als Teilalternative kann die Warmwasserzubereitung von der Luft-Wasser -Wärmepumpe entkoppelt werden und mit Hilfe einer AQUAREA DHW Warmwasser-Wärmepumpe in Verbindung mit einem Raum
system erzeugt werden. Dazu wird ein Kanalsystem in den Feuchträumen verlegt, wobei die warme Abluft aus den Räumen zur Erwärmung des Brauchwassers genutzt wird und die gekühlte Luft anschließend
ins Freie geleitet wird und die Fenster in den Feuchträumen mit einem AERO Lüftungssystem versehen werden. Das System arbeitet im Einsatzbereich von Minus 7° bis 35 ° Celsius. Bei Bedarf mit einem 2 KW
Zusatzheizelement. Eine sichere Hygiene ist durch ein Anti-Legionellen-Programm gesichert.
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9.0. Heizungstechnik
9.2. Aufstellung Wärmepumpen
Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 26.2. 2013 das mehrfach bestätigt wurde dürfen sich Wärmepumpen nicht in den baurechtlichen Abstandflächen zum Nachbarn befinden.
Daher ist ein Mindestgrenzanbstand von 3 m zum Nachbarn einzuhalten. Um den ohnehin geringen Geräuschpegel zu minimieren gibt es für unsere Wärmepumpen eine Design- Schutzhaube, die
den Geräuschpegel um 5 bis 8 dB senkt und gleichzeitig ein Schutz vor Witterungseinflüssen ist.
smart- cloude System
Luft-Wasser- WP (3 phasig)
Kombi-Hydromodul
Warmwasser- Wärmepumpe
Kalkuliert
9.3. Gas- Brennwert- Technik
Sofern vereinbart wird eine erdgasbefeuerte Gas-Brennwert-Therme von BUDERUS in angepasster Leistungsröße mit witterungsgesteuerter Regelung eingebaut. Die Brauchwassererwärmung muß in
Verbindung mit einer Solarthermie einem Solarwarmwasserspeicher erfolgen.
Als Abgassystem kommt ein doppelzugiges Kaminsystem von "Skoberne" zum Einbau. Ein Schornstein ist dafür nicht erforderlich. Unter der Therme wird ein Kondensatentwässerungssystem eingebaut.
Kalkuliert
9.4. Lüftungsanlage
Sofern vereinbart kann eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage von PLUGGIT zum Einbau kommen. Das Flachkanalsystem wird unter dem dann erhöhten Fußbodenaufbau verlegt. Steigleitungen
und Verteiler werden in Abkastungen verlegt. Innentüren erhalten dann ein Lüftungsgitter oder werden bodenseitig gekürzt.
Auf Wunsch ist der Einbau einer dezentralen Lüftungsanlage raumabhängig möglich. Hier verwenden wir das System PP 60 K-SE von Maico.
Stück
Kalkuliert
9.5. Fernwärmemontage
Die Fernwärmeübergabestation des Versorgers ist bauseitig zur Verfügung zu stellen und wird von uns mit den haustechnischen Installationen verbunden. Ein zusätzlicher Warmwasserspeicher ist nicht
Bestandteil des Angebotes, kann jedoch geordert werden.
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9.0. Heizungstechnik
Kalkuliert
9.6. Heizkörperheizung
Stück
Sofern gewünscht kann eine Heizkörperheizung, bzw. eine Heizkörperergänzung zur Fußbodenheizung eingebaut werden. Hierzu werden Flachheizkörper passend zum Heizungssystem eingebaut
und mit Thermostatventilen versehen. Vor- und Rücklaufleitungen am Heizkörper werden auf der Wand verlegt, Zuleitungen auf dem Rohfußboden.
Bei unterschiedlichen Vorlauftemperaturen wird eine zusätzliche Heizkreissteuerung erforderlich.
9.7. Informationen und/oder Mehrleistungen
Einheit
Menge
Kosten
10.0. Fußbodenheizung
10.1. Fußbodenheizung (Grundausstattung)
Alle ausgebauten Wohngeschosse erhalten eine Warmwasserfußbodenheizung aus diffusionsdichten Endlosrohren, verlegt nach Verlegeplan. Die notwendigen Heizkreise ergeben sich aus der Berechnung
der Fachfirma. Die einzelnen Heizkreise werden je Geschoss in einem in der Wand eingebauten Heizkreisverteilerkasten zusammengeführt und mit Elektrostellmotoren über die Raumthermostate geregelt.
Vor Abdeckung der Heizrohre erfolgt eine Druckdichtigkeitsprüfung mit Protokoll. Kleine Flure und Abstellkammern erhalten im Regelfall keine eigenen Heizkreise. Alle Leitungen der einzelnen Räume werden über
die Flure geführt und beheizen diese. Erhält nur ein Teil des Kellergeschosses Fußbodenheizung, so wird die Höhendifferenz mit einer stärkeren Dämmlage ausgeglichen so das keine Absätze enttstehen.
Ist eine getrennte Verbrauchsmessung vorgesehen so werden größere Heizkreisverteilerkästen mit einer Aufnahmeeinheit für bauseitige Messgeräte eingebaut.
10.2. Informationen und/oder Mehrleistungen
Einheit
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Menge
Kosten
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11.0. Innenputz
11.1. Innenputzarbeiten
Alle gemauerten Wände in ausgebauten Geschossen erhalten einen einlagigen Gipsputz der Qualitätsstufe Q 2 geglättet gem. den Richtlinien der deutschen Gipsindustrie. Ecken erhalten Putzschinen,
Fensterlaibungen APU- Leisten. Rollladenkästen und Beton- zu Mauerwerkübergänge erhalten ein Armierungsgewebe gegen Rissbildung.
Ein vorhandener Vorkeller erhält ebenfalls einen Gipsputz Q 2 in Verbindung mit dem Treppenhaus. Betoninnenwände erhalten eine Haftgrundierung. Andere Kelleräume werden in der Grundausstattung nicht verputzt (siehe Raumbuch). Nachputzarbeiten werden nach Einbau der Haustüranlage durchgeführt.
11.2. Massivgaragen
Sofern vorhanden werden die Wände von Massivgaragen mit einem einlagigen Kalkzementputz Q 2 versehen.
11.3. Informationen und/oder Mehrleistungen
Einheit
Menge
Kosten
12.0. Estrichbau
12.1. Bodenplatte
Die Bodenplatte über Erdreich wird vollständig mit einer Bitumenschweißbahn abgeklebt und mit der aufgehenden Mauerwerksperrschicht verbunden.
12.2. Estrich Wohngeschosse
Alle ausgebauten Wohngeschosse erhalten in der Regel einen Anhydritestrich, ca. 60 mm stark, Bäder einen faserverstärkten Zementestrich. Die Dämmlage wird entweder vom Fußbodenheizungsbauer oder vom Estrichleger eingebaut, sofern keine Fußbodenheizung zum Einsatz kommt.
Die Dämmstärken betragen im Kellegeschoss 100 mm WLG 0,32, im Ergeschoss 100 mm WLG 0,40 über Bodenplatten WLG 0,32. Sofern keine konstruktive Aufbauerhöhung in Obergeschossen
erforderlich wird, beträgt die Dämmstärke 50 mm WLG 0,40, mit Aufbauerhöhung 100 mm WLG 0,40.
Dehnfugen an Türübergängen werden angelegt. Randdämmstreifen trennen den Estrich schalltechnisch von den Wänden. Fehlende Estrichbereiche wie nach Haustüreinbau und Bautreppenentfernung
werden vom Fliesenleger geschlossen.
12.3. Massivgaragen
Sofern vorhanden erhalten diese einen Gefällezementestrich, mittlere Stärke 50 mm, auf Trennlage.
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12.0. Estrichbau
12.4. Informationen und/oder Mehrleistungen
Einheit
Menge
13.0. Trockenbau
13.1. Dämmung Dachgeschoss
Die den Wohnraum umfassenden Holzkonstruktionen erhalten eine mineralische Zwischensparrendämmung von 200 mm Stärke, WLG 0,35.
Evtl. erforderliche Mehrstärken gem. Wärmeschutznachweis werden als Querdämmung ausgeführt. Raumseitig wird eine PE-Folie als
Dampfsperre eingebaut und mit den Wänden winddicht verklebt. Die Verlegung der 12, 5 mm starken Gipskartonplatten erfolgt auf Lattung,
in Feuchträumen mit Feuchtraumplatten. Evtl. vorhandene Dachflächenfenster erhalten umlaufend eine Laibungsverkleidung, keine Fensterbank.
Sichtbare Rohrleitungen, Konstruktionsschächte und Abkastungen werden mit Gipskarton oder Formplatten verschlossen. Die Stöße und
Verschraubungen werden verspachtelt.
13.2. Bodeneinschubtreppe
Spitzböden erhalten als Zugang eine wärmegedämmte Bodeneinschubtreppe mit Schnappschloß, Gummidichtung und Blendrahmen. Die Treppen
haben einen U-Wert von ca. 0,9, Fabrikat DOLLE extra und eine Größe von 1112 mm x 600 mm.
13.3. Spitzbodenbelag
In Verbindung mit der Bodeneinschubtreppe verlegen wir im Standard ca. 10 m² OSB- Platten, d = 19 mm auf der Balkenlage als Laufgang zum
Dachausstiegsfenster.
13.4. Trockenbauwände
Sofern vorhanden, werden diese als Systemwand mit ca. 5 cm Dämmlage versehen und 2 fach beidseitig mit Gipskartonplatten verkleidet, Gesamtstärke der Wand ca. 10 cm.
13.5. Massivgaragen
Sofern vorhanden, erhalten Massivgaragen mit Holzdachkonstruktion eine 120 mm starke Zwischensparrendämmung mit Dampfsperre, verkleidet mit Feuchtraumplatten d = 12,5 mm.
Die Stöße und Verschraubungen werden verspachtelt.
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Kosten
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13.0. Trockenbau
13.6. Nassräume
Sofern nicht vom Fliesenleger ausgeführt, werden evtl. notwendige Vorwanderweiterungen oder deckenhohe Verkleidungen mit Feuchtraumplatten hergestellt und verspachtelt.
13.7. Informationen und/oder Mehrleistungen
Einheit
Menge
Kosten
14.0. Fliesenverlegearbeiten
14.1. Allgemeines
Das gem. Raumbuch (Anhang) zugrunde gelegte Keramikmaterial ist nur imaginär kalkuliert um Ihnen eine Budgethilfe zu geben, und kein Vertragsbestandteil.
Die Verlegebereiche, die letztendlich zu liefernde Menge Material, Zubehör und Sonderleistungen wie Bordüren etc. sprechen Sie direkt mit dem Fliesenleger auf der Baustelle ab.
Sofern nicht anders besprochen, kalkulieren wir pauschal 40 €/m² für das Keramikmaterial, ohne Zubehör und Verschnittmengen.
14.2. Wand- Bodenkeramik.
Im Angebot sind alle Verlegearbeiten in Bezug zu den im Raumbuch angegeben kalkulatorischen Flächen, inkl. Vorarbeiten und Klebematerial, enthalten.
In den Verlegepreisen sind Keramikmaterialien bis zu den Größen 60 x60 cm bzw. 90 x 30 cm inkludiert. Die Verlegung von Sockelfliesen gehört zum Leistungsumfang.
Die im Raumbuch (Anhang) gezeigten Wandfliesenflächen sind abhängig sind Schätzwerte. Die objektbezogende Abrechnung erfolgt daher immer mit dem Fliesenleger.
14.3. Fliesen an Sanitärobjekten
Badewannen und Duschtassen, die keine Blendschürzen erhalten werden eingefasst und verfliest. Es wird von eckigen Objekten ausgegangen. Der Fliesenleger erstellt Ablagen sofern
dies in den Planungszeichungen dargestellt ist. Er erweitert, sofern nicht anders vereinbart, die Vorwandelemente gem. Planung. Bodengleiche Duschen werden gem. DIN 18195 abgedichtet und das Keramikmaterial im Gefälleestrich verlegt.
14.4. Außenbereiche
Sofern vorhanden und nicht anders vereinbart, werden Balkone und Loggien für "Betonplatteni m Stelzlager" kalkuliert. Hier sind Platten- Größen bis 50 x 50 cm inkludiert. Platten und Stelzlager
sind vom Bauherren zu liefern.
Podestbereiche sind für Keramikmaterial im Estrichbett kalkuliert, ebenso für Außentreppen, sofern im Raumbuch dargestellt.
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14.0. Fliesenverlegearbeiten
14.5. Fensterbänke
Nicht bodentiefe Fenster mit gerader Brüstung erhalten Innenfensterbänke aus Granit "Bianco Sardo", Tiefe bis 25 cm und einer
Stärke von ca. 2 cm. Der Materialanteil liegt bei 25 € pro m und ist im Preis enthalten. Werden andere Fensterbänke
gewünscht, ist dies direkt mit dem Fliesenleger zu vereinbaren. Sind Außenfensterbänke anstatt Alu- Bänke gewünscht, so ist deren
Verlegung (bei WDVS mit Fensterbankhaltern) im Preis enthalten. Das Material besprechen Sie ebenfalls mit Ihrem Fliesenleger.
Das Überstandsmaß Fassade muß mindestens 5 cm betragen. Die Fensterbänke werden im Mörtelbett verlegt und angeputzt.
14.6. Informationen und/oder Mehrleistungen
Bianco
Sardo
Einheit
Menge
Kosten
15.0. Schlosserarbeiten
15.1. Geländer
Sofern vorhanden, erhalten Balkone und Loggien in der Grundausstattung ein Geländer aus verzinkter Stahlkonstruktion gem. Abbildung. Die Montage kann an der Stirnseite auf der Bodenplatte oder
unter der Kragplatte erfolgen. Andere Materialien und Designs sind natürlich möglich.
Bodentiefe Fenster (französische Balkone) in Geschossen, deren Absturzhöhe über 100 cm liegt erhalten, ein Fenstergeländer aus verzinkter Stahlkonstruktion, am Mauerwerk befestigt.
15.2. Außentreppen
Sofern vorhanden erhalten Kellerabgänge und andere Treppenabgänge sofern erforderlich ein mitlaufendes Geländer aus verzinkter Stahlkonstruktion gem. Abbildung.
Kellerabgänge erhalten einen verzinkten Handlauf an der Umfassungswand montiert. Die Umfassungswand erhält als Absturzsicherung ein verzinktes Stahlgeländer.
Gewählte Geländerart:
Verzinkt
Pulverbeschichtet in RAL Farben
Edelstahl
Edelstahl
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Verzinkt
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15.0. Schlosserarbeiten
15.3. Informationen und/oder Mehrleistungen
Einheit
Menge
Kosten
16.0. Treppenbau
16.1. Innentreppen Grundausstattung
Es werden massive Bucheholztreppen in Parkettoptik als in der Wand verbolzte freitragende Kontruktion eingebaut. Brüstungsgeländer werden in demselben Design ausgeführt. Es stehen 5 verschiedene
Geländerdesigns gem. Abbildung preisgleich zur Verfügung. Das Treppenauge erhält an den Stirnseiten eine Verblendung aus massiver Buche.
16.2. Gewählte Treppenart
Bolzentreppe, buche parkettoptik.
Bolzentreppe buche natur.
Wangentreppe, buche parkettoptik.
Wangentreppe buche natur.
Galerie- oder Wandersatzgeländer, buche parkett.
Galerie- oder Wandersatzgeländer, buche massiv.
Zulage: Holzpodest, buche parkettoptik.
Zulage: Holzpodest, buche natur.
Zulage: Gedrehter Handlauf, Wendelung je 90°.
Zulage: Gedrehter Handlauf, Wendelung je 180°
Deckenzargenverkleidung, buche parkett.
Deckenzargenverkleidung buche natur.
KG
EG
1. OG
2. OG
DG
Lauf
Lauf
Lauf
Lauf
m
m
m²
m²
Stück
Stück
m
m
Mit Setzstufen
Mit Setzstufen
Mit Setzstufen
Mit Setzstufen
Treppe Grundausstattung
Bsp: Buche natur
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16.0. Treppenbau
16.3. Holzbelag Betoninnentreppen
Sofern vorhanden und vereinbart können Betontreppen mit massiven Holzstufen im Tritt- und Setzbereich belegt werden. Ebenso ist es möglich Holzgeländer aus massiver Buche zu montieren.
Das Treppenauge wird dann stirnseitig verfliest.
Trittstufe buche natur bis 100 cm Breite.
Trittstufe gewendelt buche natur.
Setzstufe buche natur oder weiß bis 100 cm Breite.
Podestbelag buche natur
Treppengeländer und Galeriegeländer buche natur.
16.4. Informationen und/oder Mehrleistungen
Einheit
Menge
Kosten
17.0. Fassadenbau
17.1. Putzfassaden
Auf monolithen Mauerwerken wird ein Armierungsputz, an rissgefährdeten Stellen mit Gewebeeinlage, eingebaut. Nach Trocknung erfolgt die Aufbringung des Oberputzes als mineralischer Putz, Körnung 2 mm.
Farbe weiß mit Egalisierungsantrich.
Bei Putzfassaden auf Wärmedämmverbundsystem (WDVS) werden die Polystroldämmplatten WLG 0,35 in der notwendigen Stärke auf das Mauerwerk gelebt. Versehen mit einem Armierungsputz
mit Gewebeeinlage erfolgt nach Trocknung der Einbau des Oberputzes als mineralischer Rauhputz, Körnung 2 mm, in der Farbe weiß mit Egalisierungsanstrich.
Farbige Außenputze werden in der technisch möglichen Farbwahl werksseitig gemischt und aufgebracht. Farbaccente werden durch einenAnstrich mit Fassadenfarbe gesetzt. Für Farbaccente kann
auch Putz mit 1 mm Körnung eingesetzt werden, um eine klare Abgrenzung zum Basisputz zu erreichen.
17.2. Sockelputz
Definierte Sockelflächen erhalten einen Sockelfeinputz auf Armierungsputz, der im Rahmen der Außenmalerarbeiten einen Anstrich erhält. Vorhandene Lichtschächte erhalten den Sockelputz bis
zur oberen Laibungskante des Kellerfensters.
Als Abschluß zum Erdreich wird eine Sockeldichtschlämme aufgebracht. Den Anschluß an den Sockelbereich hat der Außenanlagenbauer fachgerecht herzustellen. Dies gehört nicht zu der vereinbarten
Leistung.
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17.0. Fassadenbau
17.3. Putzfassade WDVS bei Doppel- Reihenhäusern
Aus brandschutztechnischen Gründen werden die Fassadenteile, die an das Nachbarhaus angrenzen mit Mineraldämmplatten in einer Breite von 125 cm versehen, ebenso evtl. vorhandene Dachanschlußfassaden, sofern es sich nicht um monolithes Mauerwerk handelt.. Ansonsten, wie in Nr. 17.1. aufgeführt.
17.4. Massivgaragen
Garagen erhalten immer einen monolithischen Putz, wie das Haus.
17.5. Informationen und/oder Mehrleistungen
Einheit
Menge
Kosten
18.0. Malerarbeiten
18.1. Außenmalerarbeiten
Holzteile erhalten Ihren Endanstrich während der Gerüstvorhaltung für den Fassadenbau. Die Anstriche in natur oder weiß sind im Leistungsangebot enthalten. Sockelanstriche werden nach Farbwahl
durch den Bauherren ausgeführt, sofern nicht im Fassadenbau enthalten. Sichtbare Betonuntersichten (Kragplatten bzw. Umfassungswände Kellerabgang) erhalten einen weißen Fassadenanstrich.
18.2. Zusatzarbeiten
Säulen, Metallpfeiler spachteln und streichen.
Egalisationsanstrich Fassade durchführen.
Farbaccente Teilfassade setzen.
Lichtschachtlaibung innen spachteln und weiß streichen, Lichtschacht reinigen.
Fensterfaschen farbig anlegen.
Enthalten
18.3. Innenmalerarbeiten
In den Wohngeschossen werden alle Deckenfugen gespachtelt, die Decken und Wände mit feiner Rauhfasertapete tapeziert und weiß gestrichen. Die gilt auch für den Vorkeller im Treppenbereich.
Kelleräume und Garagen werden weiß gestrichen.
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18.0. Malerarbeiten
18.4. Zusatzarbeiten Innenmaler
Kellergeschoss
Zulage: Decken tapezieren (Rauhfaser) und streichen.
Zulage: Wände tapezieren (Rauhfaser) und streichen.
Wohngeschosse
Decken vollflächig abspachteln, schleifen und weiß streichen, ohne Tapete.
Zulage: Wandbeschädigungen abspachteln, Deckenkanten mit Acryl abspritzen, Wände nur streichen
Zulage: Wände mit Strukturputz, Körnung 2 mm versehen.
Stahlkonstruktionen lackieren.
Betontreppen, Untersicht und/oder Wangen feinspachteln und streichen.
Enthalten
m²
m²
m²
m²
m²
18.5. Informationen und/oder Mehrleistungen (Außen- und Innenmaler)
Einheit
Menge
Kosten
19.0. Bodenbelagsarbeiten
19.1. Allgemeines
Wie schon unter Fliesenarbeiten beschrieben wird der Materialeinsatz nur imaginär kalkuliert und ist nchit im Leistungsumfang enthalten. Sofern Materialien mit unterschiedlichen Aufbauhöhen
geplant sind, ist uns das vor Beginn der Ersticharbeiten bekannt zu geben. Übergänge zu verschiedenen Materialien werden mit Bodenschienen abgegrenzt.
19.2. Belagart
Sofern nicht anders vereinbart kalkulieren wir in allen nicht gefliesten Wohnräumen die Verlegung von Laminat, schwimmend verlegt. Die Anbringung von Sockelleisten gehört ebenfalls zum
Leistungsumfang. Als imaginären Preis für das Laminat legen wir 20 €/m² zu Grunde. Die Verlegung anderer Materialien (siehe Raumbuch) werden mit 40 €/m² kalkuliert.
19.3. Informationen und/oder Mehrleistungen
Einheit
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Menge
Kosten
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20.0. Raumbuch
Geschoss
Raumbezeichnung
In Planung
Anzahl
Räume
Wandfliesen
Kalkulierte
Fläche
Summe
Bodenfläche
Innenputz
m²
€
m²
Bodenbelagart
Summe
Summen imaginär
Hauseingang
Nebeneingang/Garage
Balkon/Loggia
Terrassen
Betoninnentreppen
Außentreppe/Stufen
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21.0. Hausübergabe
Nach Fertigstellung der im Leistungsumfang vereinbarten Gewerke erfolgt eine förmliche Abnahme und Übergabe des Hauses, mit Abnahmeprotokoll. Wird das Objekt vorher bezogen, so gilt es als abgenommen.
22.0. Gesamtergebnis
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
Gewerk
Architektur-Ingenieurleistungen
Erdbau und Erschließungsmaßnahmen.
Rohbau- und Betonarbeiten
Zimmerarbeiten
Dachdeckerarbeiten
Fensterbau
Außentüren und Tore
Elektroinstallation
Sanitärrohinstallation
Sanitärobjekte liefern und einbauen.
Heizungsbau
Fußbodenheizung
Innenputzarbeiten
Estricharbeiten
Trockenbau
Fliesenarbeiten ohne Material
Schlosserarbeiten
Massivholztreppen/Treppenbauer
Innentüren
Fassadenbau
Außenmalerarbeiten
Innenmalerarbeiten
Bodenbelagsarbeiten ohne Material
Status
Enthalten
Enthalten
Enthalten
Enthalten
Enthalten
Enthalten
Enthalten
Enthalten
Enthalten
Enthalten
Enthalten
Enthalten
Enthalten
Enthalten
Enthalten
Enthalten
Enthalten
Enthalten
Enthalten
Enthalten
Enthalten
Enthalten
Enthalten
Gesamtsumme Objekt
Objektkosten
Zusatzvereinbarungen und Informationen
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23. Anlage Zahlungsplan
Gewerk
Erdbau
Rohbau und Betonarbeiten
Kellerhaus
Rohbau und Betonarbeiten
Haus auf Bodenplatte
Zimmerarbeiten
Dachdeckerarbeiten
Fensterbau
Außentüranlagen/Tore
Elektroinstallation
Sanitärrohinstallation
Sanitärobjekte
Heizungsbau
Fußbodenheizung
Raten
1.
2.
3.
1.
2.
3.
4.
5.
1.
2.
3.
4.
1.
2.
1.
2.
3.
1.
2.
1.
2.
1.
2.
3.
1.
2.
1.
2.
1.
2.
3.
1.
2.
Nach Erdaushub
Nach Kanalbau und Verfüllung
Nach Abnahme (Bürgschaft entfällt)
Nach Betonieren der Bodenplatte
Nach Decke über KG
Nach Decke über EG
Nach Fertigstellung Rohbau
Nach Abnahme und Bürgschaft
Nach Betonieren deer Bodenplatte
Nach Decke über EG
Nach Fertigstellung Rohbau
Nach Abnahme und Bürgschaft
Nach Richten Dachstuhl
Nach Abnahme und Bürgschaft
Nach Dacheindeckung
Nach Fertigstellung
Nach Abnahme und Bürgschaft
Nach Einbau Fenster
Nach Abnahme und Bürgschaft *
Nach Einbau Haustür
Nach Abnahme und Bürgschaft *
Nach Fertigstellung Rohinstallation
Nach Endinstallation
Nach Abnahme und Bürgschaft
Nach Fertigstellung Rohinstallation
Nach Abnahme und Bürgschaft *
Nach Einbau Sanitärobjekte
Nach Abnahme und Bürgschaft *
Nach Rohinstallation
Nach Endinstallation
Nach Abnahme und Bürgschaft *
Nach Verlegung der Heizschlangen
Nach Abnahme und Bürgschaft *
50%
40%
10%
20%
25%
25%
25%
5%
25%
35%
35%
5%
95%
5%
80%
15%
5%
95%
5%
95%
5%
75%
20%
5%
95%
5%
95%
5%
60%
35%
5%
95%
5%
Innenputzarbeiten
Estrichbau
Trockenbau
Fliesenarbeiten
Schlosserarbeiten
Treppenbauer
Innentüren
Fassadenbau
Außenmalerarbeiten
Innenmalerarbeiten
Bodenbelagsarbeiten
Bauleitungspauschale
1.
2.
1.
2.
1.
2.
3.
1.
2.
3.
1.
2.
1.
2.
3.
1.
2.
1.
2.
3.
1.
2.
1.
2.
3.
1.
2.
3.
Nach Einbau Innenputz
Nach Nachputzarbeiten / Bürgschaft
Nach Einbau der Estriche
Nach Abnahme und Bürgschaft
Nach Einbau Dämmung/Dampfsperre
Nach Fertigstellung Gipskarton
Nach Abnahme und Bürgschaft *
Nach Verlegung Wandfliesen
Nach Verlegung Bodenkeramik
Nach Abnahme und Bürgschaft
Nach Fertigstellung aller Arbeiten
Nach Abnahme und Bürgschaft
Nach Einbau Bautreppe
Nach Einbau Holztreppen
Nach Abnahme und Bürgschaft
Nach Einbau Innentüren
Nach Abnahme und Bürgschaft *
Nach Herstellung Armierung o. WDVS
Nach Fertigstellung
Nach Abnahme und Bürgschaft *
Nach Fertigstellung
Nach Abnahme und Bürgschaft *
Nach Fertigstellung Decken
Nach Fertigstellung aller Arbeiten
Nach Abnahme und Bürgschaft *
Nach Einbau Bodenbeläge
Nach Anbau Fußleisten
Nach Abnahme und Bürgschaft
90%
10%
95%
5%
50%
45%
5%
50%
45%
5%
95%
5%
10%
85%
5%
95%
5%
50%
45%
5%
95%
5%
40%
55%
5%
90%
5%
5%
1.
2.
Nach Baubeginn
Nach Elektrorohinstallation
50%
50%
Planungspauschale nach Übergabe Bauanzeige
* Sofern mehrere Gewerke durch denselben Handwerker erbracht werden, wird nur eine Bürgschaft erbracht und die davor ausgeführten Gewerke nach Abnahme zu 100% abgerechnet.
40 von 41
100,00%
FAIRPLAY-HAUS Baubeschreibung mit Angebot
Wir haben die Baubeschreibung mit Angebot gelesen und verstanden und beauftragen FAIRPLAY-HAUS mit der Durchführung des Bauvorhabens
gem. separatem Bauauftrag. Die AGB liegen uns vor. Diese Leistungsbeschreibung ist Anlage zum Bauauftrag.
Ort: Datum:
Bauheren:
Fairplay-Haus: Jürgen Lübbe
Fairplay-Haus
Inh. Jürgen Lübbe
Am Roten Morgen 41
64846 Groß-Zimmern (Hessen)
41 von 41