Leistungsvereinbarung 2017 (LV) 1 Einleitung Die vorliegende Leistungsvereinbarung wird zwischen der Swissmedic (Auftragnehmer) und dem Eidgenössischen Departement des Innern (Auftraggeber) abgeschlossen. Die Grundlage bildet dabei Art. 70 Abs. 2 HMG1 und der Leistungsauftrag des Bundes für 2017-2018. 2 Abgeltungen des Bundes 2017 Der Bund stellt Swissmedic einen Betrag von CHF 14‘045‘624 für die Finanzierung von gesetzlich vorgegebenen (Art. 69 Abs. 1 Bst. a HMG) gemeinwirtschaftlichen Leistungen zur Verfügung. Dieser Betrag ist so einzusetzen, dass die Leistungen, an denen der Bund ein hoheitliches Interesse hat, damit erbracht werden. Es sind dies für 2017 folgende Produkte: Rechtsgrundlagen (1.1) Information Öffentlichkeit (2.1) Vigilanz Medizinprodukte (4.1b) Marktkontrolle Medizinprodukte (4.2b) Strafrecht (5.1) 3 Strategische Schwerpunkte für das Jahr 2017 Schwerpunkt 1: Mitwirkung an der Revision des Ausführungsrechts zum revidierten Heilmittelgesetz Bezug Leistungsauftrag 2017-2018: Produktgruppe Normen „Zusammen mit dem Bundesamt für Gesundheit arbeitet Swissmedic als fachkompetente Behörde2 aktiv an den anstehenden Änderungen der Gesetze und Verordnungen im Bereich der Arzneimittel und Medizinprodukte mit.“ Betrifft: Produkt Rechtsgrundlagen (1.1) Beschreibung: Swissmedic arbeitet bei der Reflexion und Ausgestaltung der neuen Bestimmungen mit. Das Institut übernimmt die ihr im Rahmen der Projekte zugewiesenen Aufgaben und führt diese termingerecht aus. Ziel: Swissmedic beteiligt sich in Zusammenarbeit mit dem BAG aktiv an der Revison des Ausführungsrechts zum revidierten Heilmittelgesetz, wobei das Institut die Federführung für die vom Institutsrat zu beschliessenden Verordnungen sowie die durch den Bundesrat zu erlassende Abgabeverordnung innehat. Im Rahmen des Reportings zur 1 2 Heilmittelgesetz (HMG, SR 812.21) Gemäss Ziffer 2.1 des Leistungsauftrags 2017-2018. 1/6 Leistungsvereinbarung 2017 berichtet Swissmedic über ihre Aktivitäten im Rahmen des Projekts. Schwerpunkt 2: Fachliche Unterstützung des BAG und des SECO bei der Umsetzung rechtlicher Anpassungen in der Schweiz, die aufgrund der Regulierungsrevision für Medical Device der EU notwendig sind Bezug Leistungsauftrag 2017-2018: Produktgruppe Normen „Zusammen mit dem Bundesamt für Gesundheit arbeitet Swissmedic als fachkompetente Behörde aktiv an den anstehenden Änderungen der Gesetze und Verordnungen im Bereich der Arzneimittel und Medizinprodukte mit.“ Betrifft: Produkt Rechtsgrundlagen (1.1.) Beschreibung: Die Europäische Kommission publizierte im September 2012 im Rahmen der Revision des gesamten europäischen Regelwerks für die Medizinprodukte die vorgesehenen neuen Verordnungstexte. Um dringliche Verschärfungen in der Marktüberwachung der Medizinprodukte zeitnah umzusetzen, erliess die EU parallel zur laufenden Revision bereits die Durchsetzungsverordnung über die Beaufsichtigung benannter Stellen die auf der aktuell noch geltenden Regulierung basiert und bereits in Kraft gesetzt ist.. Am 15. Juni 2016 einigten sich die Mitgliedstaaten, die Kommission sowie das EU-Parlament bzgl. strittiger Punkte und die Texte der neuen Verordnungen (MDR und IVDR) wurden in der Folge publiziert. Die offizielle Verabschiedung und Publikation ist für 2017 geplant. Die neue Regulierung, sowie auch weitere Durchsetzungsverordnungen haben direkte Auswirkungen auf die Regulierung und Überwachung der Medizinprodukte in der Schweiz und auch auf das Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungsverfahren (MRA). Als für die Überwachung der Medizinprodukte zuständige Behörde ist das Institut in engem Kontakt mit der Kommission sowie den Mitgliedstaaten und unterstützt zusammen mit dem SECO das BAG als für die entsprechenden Anpassungen in der Schweiz federführende Behörde in der Analyse der Auswirkungen der EU Regulierungsrevision und der Umsetzung der notwendigen Anpassungen der Schweizer Regulierung. Ziel: Die Regulierung der Medizinprodukte in der Schweiz soll basierend auf der Entwicklung in der EU angepasst werden, um mit derjenigen in der EU kongruent zu bleiben. Swissmedic verfolgt zusammen mit dem BAG und dem SECO die weitere Entwicklung der Rechtsetzung in der EU und beteiligt sich in Zusammenarbeit mit dem BAG und unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten von DEA, EDA und SECO auch an der Vorbereitung resp. Umsetzung der aufgrund der neuen EU-Verordnungstexte notwendigen Anpassungen der Rechtsgrundlagen in der Schweiz. Schwerpunkt 3: Rechtliche Grundlagen zur Sicherstellung der Anforderungen an klinische Studien Bezug Leistungsauftrag 2017-2018: Produktgruppe Normen „Zusammen mit dem Bundesamt für Gesundheit arbeitet Swissmedic als fachkompetente Behörde aktiv an den anstehenden Änderungen der Gesetze und Verordnungen im Bereich der Arzneimittel und Medizinprodukte mit.“ Beschreibung: Im Rahmen der Revision des Ausführungsrechts zum Heilmittelgesetz sollen Bestimmungen in die Verordnungen aufgenommen werden, die die Überprüfbarkeit der 2/6 Einhaltung der Anforderungen an die Durchführung klinischer Studien verbessern. So soll die Einreichung einer schriftlichen Erklärung über die Einhaltung der Vorgaben in die Arzneimittelzulassungsverordnung (AMZV) aufgenommen werden Mit Inkrafttreten von Art. 64a Abs. 3 HMG können im Ausland auch Inspektionen erfolgen, wenn damit dortige Studienzentren geprüft werden sollen. Es ist nicht vorgesehen, dass Art. 64a Abs. 3 HMG noch durch Ausführungsrecht ergänzt wird; im erläuternden Bericht zu den Verordnungen soll jedoch erklärt werden, weshalb das nicht nötig ist und in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen Swissmedic solche Inspektionen durchführen kann (z.B. Einwilligung der ausländischen Regierung; Verdacht, dass ausländische Studie kritische Mängel hat). Ziel: Ende 2017 erstattet Swissmedic dem EDI Bericht über die umgesetzten Massnahmen und deren Wirksamkeit. Schwerpunkt 4: Gezielte technische Zusammenarbeit mit der EU Bezug Leistungsauftrag 2017-2018: Produktgruppe Marktzutritt „Die internationale Zusammenarbeit wird gezielt fortgeführt, insbesondere mit der EU (u.a. EMA) sowie den zuständigen Stellen in Ländern, die für die Schweiz von strategischem Interesse sind. Hierzu pflegt Swissmedic direkte Kontakte auf technischer Ebene mit den relevanten Stellen im In- und Ausland.“. Betrifft: Produkt Zulassung (3.1) Beschreibung: Der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen Swissmedic und den Heilmittelbehörden der EU und den Heilmittelbehörden in Ländern, die für die Schweiz von strategischem Interesse sind, sollen weiter gepflegt werden. Ziel: Im Juli 2015 wurde die Vereinbarung zwischen der EU-Kommission und der Europäischen Arzneimittelagentur und dem EDI und Swissmedic zum Informationsaustausch betreffend Arzneimittel unterzeichnet. Im Jahr 2017 steht die Umsetzung dieser Vereinbarung im Vordergrund. Weiterhin prüft Swissmedic die Intensivierung der Kontakte auf technischer Ebene mit den EU-Heilmittelbehörden und Heilmittelbehörden in Ländern von strategischem Interesse für die Schweiz. Weitere Vereinbarungen sollen vor allem mit Behörden von EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen werden. Im Rahmen des Reportings zur Leistungsvereinbarung 2017 Feedback über die Fortschritte. Schwerpunkt 5: Zulassungsprozesse Bezug Leistungsauftrag 2017-2018: Produktgruppe Marktzutritt „Zulassungen für Arzneimittel werden mit dem Ziel erteilt, bei gleich bleibender Qualität die Transparenz, Effizienz (Optimierung der Prozessabläufe) und Konsistenz (gleiche Behandlung der Anspruchsgruppen und der Verfahren) kontinuierlich zu verbessern.“. Betrifft: Produkt Zulassung (3.1) Beschreibung: a) Seit dem 1. Januar 2013 können bei Swissmedic Voranmeldungen für Gesuche im Rahmen des Verfahrens mit Voranmeldung eingereicht 3/6 werden. Eine Pilotphase (2013 bis 2015) diente der Sammlung praktischer Erfahrungen. Die Auswertung dazu führte zu Anpassungen, welche die Praxistauglichkeit des Verfahrens erhöhen. Am 1. Januar 2016 sind diese Vereinfachungen in Kraft getreten. b) Das Institut wendet die Ausführungsbestimmungen über im Ausland zugelassene Arzneimittel (Art. 13 HMG) konsequent an. Ziel: a) Die Erfahrungen der Pilotphase werden zur Optimierung des Verfahrens beigezogen. Swissmedic erstattet dem EDI Ende 2017 über die im Rahmen der Umsetzung der Optimierungen gemachten Erfahrungen Bericht. b) Swissmedic erstattet dem EDI Ende 2017 Bericht über die Entwicklung der Gesuche nach Art. 13 HMG. Schwerpunkt 6 : Umsetzung der verstärkten Massnahmen in der EU Überwachung Bezug Leistungsauftrag 2017-2018: der Medizinprodukte analog der Produktgruppe Marktüberwachung „Die Marktkontrolle erfolgt risikobasiert, international abgestimmt und gezielt mit klarem Fokus auf der Minderung von Gesundheitsrisiken.“. Betrifft: Produkt Marktkontrolle Medizinprodukte (4.2b) Beschreibung: Im Anschluss an diverse Skandale mit qualitativ ungenügenden, Risiko behafteten Medizinprodukten hat die EU Massnahmen zur Verstärkung der Überwachung der Medizinprodukte eingeleitet (sog. PIP-Aktionsplan). Um dringliche Verschärfungen in der Marktüberwachung der Medizinprodukte zeitnah umzusetzen, hat die EU parallel zur laufenden Revision der Medizinprodukte Richtlinien , Durchsetzungsverordnungen, die auf den noch geltenden Richtlinien basieren und für EU-Mitgliedsstaaten mit Inkraftsetzung unmittelbar anwendbar sind, erlassen. Swissmedic setzt sich für die aus den EU Durchsetzungsverordnungen resultierenden Anpassung der rechtlichen Grundlagen in der Schweiz ein (z.B. MepV Revision per 15. April 2015). Die Massnahmen betrafen in einem ersten Schritt die Überwachung der KBS (NB) und werden jetzt auf weitere Überwachungsaktivitäten ausgeweitet. Als für die Überwachung der Medizinprodukte zuständige Behörde ist das Institut in engem Kontakt mit der Kommission sowie den Mitgliedstaaten. Swissmedic sorgt analog zu den Massnahmen in der EU für die operative Umsetzung in der Schweiz. Der Fokus liegt dabei besonders bei Aktivitäten, welchen einen möglichst hohen Nutzen für die Schweizer Bevölkerung haben. In anderen Marktüberwachungsinitiativen beteiligt sich die Schweiz als Observer. Ziel: Swissmedic beteiligt sich an den laufenden europaweiten Aktivitäten zur Verstärkung der Überwachung der Medizinprodukte zur Verbesserung der Heilmittelsicherheit. Schwerpunkt 7: Mitwirkung bei der Ratifizierung und Umsetzung des Medicrime Übereinkommens des Europarats Bezug Leistungsauftrag 2017-2018: Produktgruppe Strafrecht 4/6 „Durch eine effiziente und risikobasierte Strafverfolgung unterstützt das Institut die Einhaltung der heilmittelrechtlichen Vorgaben durch die regulierte Branche und ahndet kriminelle Gefährdung der Heilmittelsicherheit. Zur Erhöhung der general- und spezialpräventiven Wirkung gewährleistet das Institut den Zugang der Öffentlichkeit zu den von ihm erlassenen Strafentscheiden gemäss Art. 30 Abs. 3 BV.“. Betrifft: Produkt Strafrecht (5.1) Beschreibung: Swissmedic unterstützt die Ratifizierung und Umsetzung des Medicrime Übereinkommens und arbeitet bei der Reflexion und Ausgestaltung der neuen Bestimmungen mit. Das Institut übernimmt die ihr im Rahmen des Projekts durch die Projektleitung BAG zugewiesenen gesetzesvorbereitenden Aufgaben und führt diese termingerecht aus. Es informiert im Rahmen der durch das Bundesgericht diesbezüglich festgelegten Rahmenbedingungen periodisch über die von ihm erlassenen Strafbescheide, Strafverfügungen und Einstellungsverfügungen. Ziel: Swissmedic beteiligt sich unter der Federführung des BAG aktiv an den Arbeiten zur Ratifikationsvorlage und erhöht die General- und Spezialprävention hinsichtlich ihrer verwaltungsstrafrechtlichen Tätigkeit. Schwerpunkt 8: Massnahmen zur Verbesserung der Vertretung der Sprachengemeinschaften bei Swissmedic Bezug Leistungsauftrag 2017-2018: Personal (Kapitel 5, Punkt 3) „Swissmedic achtet auf eine angemessene Vertretung der Sprachengemeinschaften auf allen Hierarchiestufen; bei gleichwertigen Bewerbungen wird Kandidatinnen und Kandidaten der sprachlichen Minderheiten der Vorzug gegeben.“ Beschreibung: Im Rahmen der Rekrutierungen werden konsequent Massnahmen umgesetzt, die zu einer Erhöhung des Anteils der lateinischen Sprachengemeinschaften führen sollen. Auf der Basis einer Erhebung der Sprachkompetenzen aller Mitarbeitenden werden zudem weitere Massnahmen zur Förderung der Mehrsprachigkeit definiert. Ziel: Ende 2017 erstattet Swissmedic dem EDI Bericht über die umgesetzten Massnahmen und deren Wirksamkeit. 4 Lenkungssysteme Der Institutsrat legt im Einvernehmen mit dem GS EDI für alle Leistungen sowie für die unter Ziff. 3 genannten strategischen Schwerpunkte der Leistungsvereinbarung die Ziele und die entsprechenden Indikatoren fest. 5 Berichterstattung Im Rahmen der Berichterstattung gemäss Ziff. 10.5 des Leistungsauftrags 2017-2018 legt das Institut gegenüber dem EDI jährlich Rechenschaft ab. 5/6 6 Änderungen während der Laufzeit Sollte es aus nicht vorhersehbaren Gründen notwendig sein, dass der Eigner Swissmedic im Laufe des Jahres weitere Aufgaben zuweisen muss, kann dies durch eine Änderung der Leistungsvereinbarung erfolgen. Änderungsanträge seitens Swissmedic sind an das Generalsekretariat EDI zu richten. Aufgrund solcher Änderungen allenfalls erforderliche Anpassungen im Ressourcenbereich (Personal und finanzielle Mittel) sind zusammen mit den Änderungen zu regeln. 7 Geltungsdauer Diese Leistungsvereinbarung gilt für die Dauer vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017. 8 Verteiler - Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) - Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut - Publikation im Internet (EDI und Swissmedic Websites) Unterschriften Datum: Bern, Datum: Bern, A. Berset Eidg. Departement des Innern C. Beerli Institutsrat Swissmedic 6/6
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