qwm Kultur, Bildung und Wissen Mozartplatz 5 Postfach 63 5024 Salzburg Tel. +43 662 8072 3422 Fax +43 662 8072 3423 [email protected] Bearbeitet von Mag. Martina Greil Tel. +43 662 8072 3433 Zahl (Bitte bei Antwortschreiben anführen) 02/00/69882/2016/002 2.1.2017 Betreff Ausschreibung Sonderförderung Filmherstellung 2017 Die Herstellung/Produktion von Filmen wird aufgrund der Größenordnung, in der sich Filmrealisierungen finanziell bewegen, üblicherweise nicht gefördert. Jedoch angesichts der zahlreichen Projekt- und Drehbuchentwicklungen, die von der Abteilung Kultur, Bildung und Wissen unterstützt werden, hat die Stadt Salzburg auch heuer wieder, im Rahmen des Filmbudgets, eine Sonderdotierung für die Herstellungsförderung von Filmen veranschlagt. Ziel dieser Sonderförderung ist die Unterstützung jener, von der Stadt bereits geförderten Projekt- und Drehbuchentwicklungen, die aufgrund fehlender Mittel für die Herstellung noch nicht ausfinanziert sind. Auch 2017 ist erfreulicherweise wieder eine Summe in Höhe von € 25.000,-- für diese Sonderdotierung im Rahmen des Filmbudgets vorgesehen. Nicht verbrauchte Mittel fließen der allgemeinen Filmförderung zu. Die Vergabe dieser Summe ist an folgende Voraussetzungen gebunden • Einhaltung der Subventionsrichtlinien der Stadt • Projekt-, Stoff-, bzw. Drehbuchentwicklung wurde ab 2015 von der Stadt gefördert. • Antrag muss ein Begleitschreiben mit Begründung, eine Kurzbeschreibung des Inhaltes, bei Spielfilmen ein professionelles Drehbuch, bei Dokumentar- bzw. Experimentalfilmen ein ausführliches inhaltliches Konzept über Struktur und Aufbau des Films sowie ein visuelles Konzept, einen Zeitplan, eine Kostenkalkulation und Angaben über die geplante Verwertung enthalten. Als inhaltlicher Nachweis ist der fertige Film zu erbringen. • Gefördert wird pro Film in einer Höhe von 5-10 % der Herstellungskosten, jedoch max. € 10.000,--. Seite 1 von 2 http://www.stadt-salzburg.at, UID:ATU36768002, DVR:0089443 Salzburger Sparkasse BLZ 20404, Kto 17004, IBAN: AT772040400000017004, BIC: SBGSAT2S Zahl: 02/00/69882/2016/002 Die eingereichten Anträge werden geprüft und die Mittel im Ausmaß der Sonderdotierung vergeben. Nicht verbrauchte Mittel fließen der allgemeinen Filmförderung zu. Bei den eingereichten Ansuchen werden Nachwuchsprojekte vorrangig behandelt. Für Rückfragen und Einreichung Magistratsabteilung Kultur, Bildung und Wissen Mag.a Martina Greil Mozartplatz 5, 5024 Salzburg Seite 2 von 2
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