Kultur, Bildung und Wissen

qwm
Kultur, Bildung und Wissen
Mozartplatz 5
Postfach 63
5024 Salzburg
Tel. +43 662 8072 3422
Fax +43 662 8072 3423
[email protected]
Bearbeitet von
Mag. Martina Greil
Tel.
+43 662 8072 3433
Zahl (Bitte bei Antwortschreiben anführen)
02/00/69882/2016/002
2.1.2017
Betreff
Ausschreibung Sonderförderung Filmherstellung 2017
Die Herstellung/Produktion von Filmen wird aufgrund der Größenordnung, in der sich
Filmrealisierungen finanziell bewegen, üblicherweise nicht gefördert.
Jedoch angesichts der zahlreichen Projekt- und Drehbuchentwicklungen, die von der
Abteilung Kultur, Bildung und Wissen unterstützt werden, hat die Stadt Salzburg auch heuer
wieder, im Rahmen des Filmbudgets, eine Sonderdotierung für die Herstellungsförderung
von Filmen veranschlagt.
Ziel dieser Sonderförderung ist die Unterstützung jener, von der Stadt bereits
geförderten Projekt- und Drehbuchentwicklungen, die aufgrund fehlender Mittel
für die Herstellung noch nicht ausfinanziert sind.
Auch 2017 ist erfreulicherweise wieder eine Summe in Höhe von € 25.000,-- für diese
Sonderdotierung im Rahmen des Filmbudgets vorgesehen. Nicht verbrauchte Mittel fließen
der allgemeinen Filmförderung zu.
Die Vergabe dieser Summe ist an folgende Voraussetzungen gebunden
• Einhaltung der Subventionsrichtlinien der Stadt
• Projekt-, Stoff-, bzw. Drehbuchentwicklung wurde ab 2015 von der Stadt gefördert.
• Antrag muss ein Begleitschreiben mit Begründung, eine Kurzbeschreibung des
Inhaltes, bei Spielfilmen ein professionelles Drehbuch, bei Dokumentar- bzw.
Experimentalfilmen ein ausführliches inhaltliches Konzept über Struktur und Aufbau
des Films sowie ein visuelles Konzept, einen Zeitplan, eine Kostenkalkulation und
Angaben über die geplante Verwertung enthalten. Als inhaltlicher Nachweis ist der
fertige Film zu erbringen.
• Gefördert wird pro Film in einer Höhe von 5-10 % der Herstellungskosten, jedoch
max. € 10.000,--.
Seite 1 von 2
http://www.stadt-salzburg.at, UID:ATU36768002, DVR:0089443
Salzburger Sparkasse BLZ 20404, Kto 17004, IBAN: AT772040400000017004, BIC: SBGSAT2S
Zahl: 02/00/69882/2016/002
Die eingereichten Anträge werden geprüft und die Mittel im Ausmaß der Sonderdotierung
vergeben. Nicht verbrauchte Mittel fließen der allgemeinen Filmförderung zu.
Bei den eingereichten Ansuchen werden Nachwuchsprojekte vorrangig behandelt.
Für Rückfragen und Einreichung
Magistratsabteilung Kultur, Bildung und Wissen
Mag.a Martina Greil
Mozartplatz 5, 5024 Salzburg
Seite 2 von 2