Ausschreibung eines Arbeitsaufenthaltes 2016 in

Ausschreibung eines Arbeitsaufenthaltes 2016
in WIEN für ALLE KUNSTSPARTEN
im Rahmen des AIR - artists-in-residence program der Stadt
Salzburg
Die Abteilung Kultur, Bildung und Wissen der Stadt Salzburg bietet im Rahmen des artists-inresidence program AIR für KÜNSTLER/INNEN ALLER KUNSTSPARTEN einen Aufenthalt in Wien
für 6 Wochen im Feb. /März 2016 an.
Kooperationspartner ist batolit http://www.batolit.at/, ein Kunstraum im 15. Wiener Gemeindebezirk,
der aus einem Residence-Programm und einem Ausstellungsraum besteht. Mit diesem Aufenthalt soll
einem/einer Salzburger Künstler/Künstlerin die Möglichkeit geboten werden, die Wiener Kunstszene
kennen zu lernen, Kontakte zu vertiefen oder ein konkretes Arbeitsprojekt umzusetzen. Dem/der
Gastkünstler/in stehen ein Wohn- und ein Atelierraum zur Verfügung.
Die Stadt schreibt für diese Österreich-Residency ein Stipendium in Höhe von € 1.600,-- aus (€ 750,-sind für die Kosten der Unterkunft zweckgebunden an batolit zu zahlen). Am Ende des Aufenthaltes ist
der Stadt Salzburg ein Arbeitsnachweis zu erbringen.
Bewerbungsvoraussetzungen
Interessierte Künstlerinnen und Künstler mit ständigem Wohnsitz in der Stadt Salzburg oder starkem
Bezug zur Stadt Salzburg sind eingeladen, sich bei der Abteilung Kultur, Bildung und Wissen der Stadt
Salzburg, Frau Mag. Martina Greil, Mozartplatz 5, 5024 Salzburg, ab sofort, jedoch bis spätestens
Do 31. Dezember 2015 (Datum des Poststempels) unter dem Kennwort „AIR – Wien“
mit folgenden Unterlagen (keine elektronischen Einreichungen) zu bewerben:

vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (1-fach)

Lebenslauf (3-fach)

Begründung der Bewerbung inkl. Arbeits-/Projektkonzeption (3-fach)
1
Nicht bewerben können sich Künstler/innen, die in den letzten zwei Jahren vor dem Jahr der
Antragstellung (dh. 2014 oder 2015) einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des AIR oder ein AIRStip
erhalten haben.
Die Vergabe erfolgt Anfang Jänner 2016 durch die Abteilung Kultur, Bildung und Wissen der Stadt
Salzburg. Einsendungen nach dem genannten Einreichtermin können nicht berücksichtigt werden. Die
Bewilligung oder Ablehnung des Auslandsaufenthaltes wird schriftlich mitgeteilt.
Eine Begründung für die Ablehnung erfolgt nicht. Die in der Ausschreibung angegebene Dauer und der
Zeitpunkt für den Arbeitsaufenthalt sind nicht zu verschieben.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Mag. Martina Greil unter der Telefonnummer 0662/8072-3433 oder
per e-mail: [email protected]
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