Mangelnde Qualität – wer haftet?

Management
Haftpflichtversicherung für Milchproduzenten
Mangelnde Qualität – wer haftet?
Bei Käsereien gibt es immer wieder Haftungsfragen, wenn Käse ungenügender
Qualität produziert wird. Gründe können versteckte Mängel in der Milch sein.
Es gibt oft kontroverse und lange Diskussionen darüber, wer haftbar ist und den
Schaden trägt. Damit verbunden sind auch komplexe Versicherungsfragen.
Thomas Reinhard
D
ie Milch ist ein komplexes Naturprodukt. Sie wird nicht nur
von den Menschen geliebt,
auch die Mikroorganismen haben sie
gern. Bei unsachgemässem Umgang
mit der Milch kann es beispielsweise
Fettschädigung geben, was zu Ranzigkeit führt. Um Qualitätsprodukte
herstellen zu können, braucht es professionelles Handwerk auf allen Stufen (siehe Kasten rechts). Insbesondere bei Kompostställen ist Vorsicht
geboten – mit dem Kompost können
Fremdkeime eingeschleppt werden
oder Buttersäurebakterien und Sporen wachsen. Einzelne Sortenorganisationen verbieten solche Ställe.
Versteckte Qualitätsmängel der Milch
(siehe Tabelle unten) sind in der Regel
nicht sichtbar und nur mit hohem
Aufwand oder starker zeitlicher Verzögerung nachweisbar. Eine Prüfung
der Milch bei jeder Milchübernahme
auf diese Mängel ist nicht möglich
oder sehr aufwändig und teuer.
Was gilt im Schadenfall?
In der Vereinbarung «Eckwerte
Milchkaufverträge», welche zwischen
der Fromarte (Organisation der
Schweizer Käser), der Vereinigung
Schweizer Milchindustrie und der
Organisation der Schweizer Milchproduzenten SMP abgeschlossen
wurde, ist festgehalten: «Nutzen und
Schaden gehen mit dem Wägen oder
Messen an den Erstmilchkäufer über.
Zur Geltendmachung von versteckten Mängeln müssen diese über
Rückstellproben nachgewiesen werden können.» Die Milchproduzenten
können im Schadenfall also nur haftbar gemacht werden, wenn der Käser
Rückstellproben bei jeder Milcheinlieferung gefasst hat. Mittels anerkannten Analysen von neutraler Stelle muss der Beweis erbracht werden,
dass die gelieferte Milch den Schaden verursacht hat.
Versicherungsbedingungen
Sowohl der Käser wie die Milchproduzenten sollen entsprechende Versicherungen abschliessen. Für die
Milchproduzenten heisst dies, eine
Haftpflichtversicherung mit einer
Deckung von mindestens 5 Mio.
Franken und mit der Abdeckung des
Verkaufs von Milch. Die Versicherungen werden im Schadenfall die Vor-
Bild: Switzerland Cheese Marketing
aussetzungen genau prüfen und auch
abwägen, ob die «Gute Herstellungspraxis» (siehe Kasten rechts) sowohl
auf dem Landwirtschaftsbetrieb wie
in der Käserei eingehalten wurde.
Die SMP hat Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherungen für Milchproduktionsbetriebe
analysiert. Die Bedingungen sind
sehr unterschiedlich. Es gibt Gesellschaften, welche die Haftung in folgenden Punkten ausschliessen:
• für nicht pathogene (krankmachende) Keime;
• für Vermischungsschäden;
• für Schäden, die nicht Hemmstoffe
betreffen;
• für Analysen und Abklärungen,
• bei Verletzung der Sorgfaltspflicht
auf der Stufe Landwirtschaftsbetrieb oder Käserei;
• bei vertraglichen Regelungen, die
über die gesetzlichen Grundlagen
hinausgehen.
Liste der häufigsten versteckten Milchqualitätsmängel Mangel
Ursache
Herkunft
Anaerobe Sporen
Diverse Clostridium-Arten
Silage auf dem Hof, verschmutztes Gras, verfaultes Futter
Quelle: nach Fromarte
Propionibakterien
Wilde Propionibakterien sp.
Verschmutzte Melkanlage
Ranzigkeit (Freie Fettsäuren)
Milcheigene Lipasen
(Spontane Lipasen)
Erhöhte Ausscheidung durch die Kuh infolge hormoneller Störungen (Eierstock-Cysten), Krankheit, Fütterung
Mikrobielle Lipasen
Lipolytische Mikroorganismen (Schimmel, besonders Blauschimmel, Bakterien: Micrococcus, Pseudomonas, Bacillus, Sarcina etc.)
Induzierte Lipasen
Mechanische Schädigung (Scherkräfte in Pumpen, Rührwerken) der Fettkügelchen (Liposomen), Schaumbildung. Freigesetzte Fette werden durch natürlich vorkommende Lipasen gespalten.
Biogene Amine
Histamin gebildet von Lacto-
bacillus parabuchneri
Verschmutzte Melkanlage
Inhibierende Stoffe
Antibiotika
Veterinäre Behandlung (Euter oder Körper), Trockenstellen
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UFA-REVUE 12 | 2016
Management
Die SMP hat beim Schweizerischen
Versicherungsverband nachgefragt
und um Erarbeitung einer Musterlösung für die Versicherungsbedingungen gebeten. Die Versicherungsgesellschaften handhaben Schadenfälle
sehr unterschiedlich. Einzelne zeigen
sich kulant, andere bleiben sehr hart.
Empfehlungen der SMP
Milchproduzenten sollen eine Haftpflichtversicherung bei Lieferung von
Käsereimilch mit einer Mindestdeckung von 5 Mio. Franken abschliessen. Deren Versicherungsbedingungen müssen genau geprüft werden,
damit die Lieferung von Milch auch
abgedeckt ist. Allenfalls soll sich der
Milchproduzent erkundigen, welche
Erfahrungen im Schadenfall gemacht
wurden. Formulare von Käsern, die
einer generellen Haftungsverpflichtung entsprechen, sollen nicht unterschrieben werden. Dasselbe gilt für
Bestimmungen in Milchkaufverträgen, die nicht ausgewogen und nicht
Gute Herstellungspraxis (GHP)
Milchproduktion:
Milchverarbeitung:
• Konforme Futterlager, Ställe und Melkanlagen;
• Fassen von Rückstellproben jeder eingelieferten Milch und Gefrier­
lagerung während mindestens ¾, bei Extrahartkäse mindestens ¼ der
vorgesehen Lagerdauer des Käses;
• Verbot von gärenden Futtermitteln in
Ställen mit laktierenden Kühen;
• Einhaltung Hygienemassnahmen Fütterung und Milchgewinnung;
• Regelmässige Prüfung des Wassers für
Tränke und Reinigung;
• Mindestens ein Mal pro Jahr risikobasierte Kontrollen durch Vorsteher
Milchlieferanten resp. Genossenschaft
und Käser;
• Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer finanziellen Abdeckung des Verkaufs von Milch.
praxisgerecht sind. Der Milchproduzent muss sich den Risiken von Kompostställen bewusst sein und ents p re c h e n d h a n d e l n ( H e r k u n f t
Kompost prüfen, strikte Hygiene
• Prüfung der Kessimilch mind. zweimal pro Monat mit anerkannten
Methoden. Mind. Prüfung der Kriterien Clostridien, freie Fettsäuren
und Propionsäurebakterien. Falls Grenzwerte überschritten werden,
analoge Analyse der Einzelmilchproben;
• Regelmässige Prüfung des Wassers;
• Konforme Anlagen und Geräte;
• Korrekte Einstellung und Wartung der Baktofuge (Halbhartkäse);
• Spezifische regelmässige Prüfung von Milchsammelfahrzeugen;
• Bei Bedarf risikobasierte Kontrollen einer neutralen Fachperson über
die Einhaltung der GHP und Information an Vorsteher Milchlieferanten resp. Genossenschaft;
• Abschluss einer Betriebshygieneversicherung mit der Abdeckung von
versteckten Mängeln beim Rohstoff Milch.
beim Melken oder Verzicht auf einen
solchen Stall). Einzelne Käse-Sortenorganisationen haben Auflagen und
zum Teil auch Verbote beschlossen,
n
die es zu beachten gibt.
Autor
Thomas Reinhard,
Schweizer Milchproduzenten SMP, 3000 Bern
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