02 Bekanntmachung VOB

Stadtkämmerei
Verdingungsstelle
Bauauftrag - Bekanntmachung
1) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name
Bearbeiter
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei,
Verdingungsstelle
Frau Börold
Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)
Fischmarkt 1, 99084 Erfurt
Telefon-Nr.
Fax-Nr.
E-Mail
0361 655-1284
0361 655-1289
[email protected]
2) Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabe-Nr.
ÖAB 015/17-23
3) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Vergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt.
Es werden elektronische Angebote akzeptiert
ohne elektronische Signatur (Textform).
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur.
mit qualifizierter elektronischer Signatur.
kein elektronisches Vergabeverfahren
4) Art des Auftrages
Ausführung von Bauleistungen
5) Ort der Leistung
Energetische Sanierung Grundschule GS 31, Julius-Leber-Ring 1, 99087 Erfurt
6) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose
Elektroinstallation
1 Stk Unterverteiler, ca. 35 Leuchten, ca. 1000 m Kabekl u. Leitungen Leitungsnetz Sonnenschutz und RWA
Anlage, Erdungs - und Blitzschutzanlage, Demontage, Baustromanlage ( Miete )
7) Aufteilung in Lose
Nein.
Ja, Angebote sind möglich
für ein Los.
für ein oder mehrere Lose.
nur für alle Lose.
(Alle Lose müssen angeboten werden.)
Art und Umfang der Lose siehe Pkt. 6)
8) Ausführungsfristen
01.03.2017 - 30.11.2018
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9) Nebenangebote
sind nicht zugelassen.
sind zugelassen
nur in Verbindung mit einem Hauptangebot.
nur für die nachfolgend genannten Bereiche:
10) Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabestelle, siehe Pkt. 1)
Nachfolgend genannte Kontaktstelle:
Name
Bearbeiter
Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)
Telefon-Nr.
Fax-Nr.
E-Mail
Der Anforderung ist eine Kopie des Einzahlungsbeleges beizufügen.
11) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform
Höhe des Entgeltes
Zahlungsweise
16,00 EUR inkl. Postversand + CD
Banküberweisung
Empfänger
IBAN
BIC
Stadtverwaltung Erfurt
DE51 82020086 0003 9099 99
HYVEDEMM498
Geldinstitut
Verwendungszweck (Kassenzeichen)
Hypovereinsbank
49.01531.7
Anforderung möglichst bis
Versand
19.01.2017
laufend
Der Versand der Vergabeunterlagen erfolgt nur, wenn
-
gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief, Fax oder E-Mail (unter Angabe Ihrer
vollständigen Firmenadresse) bei der in Pkt. 10) genannten Stelle angefordert wurden,
-
auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde und
-
das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
12) Anschrift, an die die Angebote (in deutscher Sprache abgefasst) zu richten sind
Stadtverwaltung Erfurt, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle - Zimmer 103, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt
13) Ablauf Angebotsfrist am
26.01.2017
um
10:30 Uhr
Eröffnungstermin am
um
Ort
26.01.2017
10:31 Uhr
Vergabestelle, siehe Pkt. 1)
Zur Eröffnung sind nur Bieter und deren Bevollmächtigte zugelassen.
14) Nachweise zur Eignung
Mit dem Angebot
14.1) führen Präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Nummer ist
anzugeben.
14.2) haben nicht präqualifizierte Unternehmen zum Nachweis der Eignung folgende Unterlagen nach
§ 6a Abs. 2 VOB/A vorzulegen:
Nr. 1
Nr. 2
Nr. 3
Nr. 4
Nr. 5
Für die Nr. 5, 6 und 7 sind Eigenerklärungen ausreichend.
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Nr. 6
Nr. 7
Nr. 8
Nr. 9
14.3) sind darüber hinaus zum Nachweis der Fachkunde folgende Unterlagen gem. § 6a Abs. 3 VOB/A
vorzulegen:
Auf gesondertes Verlangen
14.4) sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind zum Nachweis der Eignung zum bestimmten Zeitpunkt
-die geforderten Nachweise gem. Pkt. 14.2) vorzulegen oder
-die Nummer über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e. V. bzw. das die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllt ist anzugeben,
ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise gem. Pkt. 14.3) und 14.4).
15) Zuschlagskriterien bei Haupt- und Nebenangeboten
Niedrigster Preis
Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien:
Kriterien
Gewichtung
Kriterien
Gewichtung
16) Bindefrist
27.02.2017
17) Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Name
Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)
Weimarplatz 4, 99423 Weimar
Telefon-Nr.
Fax-Nr.
E-Mail
0361 3773-7254
0361 3773-9354
[email protected]
18) Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 19 ThürVgG)
(1) Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebotes. Er gibt die Information schriftlich spätestens sieben Kalendertage
vor dem Vertragsabschluss ab.
(2) Beanstandet ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim Auftraggeber die Nichteinhaltung der
Vergabevorschriften und hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist die Nachprüfungsbehörde
durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten zu unterrichten. Der Zuschlag darf in dem Fall nur erteilt
werden, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung das
Vergabeverfahren mit Gründen beanstandet; andernfalls hat der Auftraggeber die Auffassung der
Nachprüfungsbehörde zu beachten. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung. Ein
Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Nachprüfungsbehörde besteht nicht.
(3) Zuständige Nachprüfungsbehörde: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer,
Vergabeangelegenheiten, Weimarplatz 4, 99423 Weimar, Tel. 0361 3773-7254, Fax 0361 3773-9354,
E-Mail [email protected].
(4) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn der voraussichtliche Gesamtauftragswert bei
Bauleistungen 150.000 Euro (ohne Umsatzsteuer), bei Leistungen und Lieferungen 50.000 Euro (ohne
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Umsatzsteuer) nicht übersteigt.
(5) Für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des
Verwaltungsaufwandes erhoben. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September
2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt
sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Nachprüfungsbehörde unter Berücksichtigung der
wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro, soll
aber den Betrag von 1.000 Euro nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das
Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.
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