Stadtkämmerei Verdingungsstelle Bauauftrag - Bekanntmachung 1) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name Bearbeiter Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle Frau Börold Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Fischmarkt 1, 99084 Erfurt Telefon-Nr. Fax-Nr. E-Mail 0361 655-1284 0361 655-1289 [email protected] 2) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabe-Nr. ÖAB 015/17-23 3) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. Vergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt. Es werden elektronische Angebote akzeptiert ohne elektronische Signatur (Textform). mit fortgeschrittener elektronischer Signatur. mit qualifizierter elektronischer Signatur. kein elektronisches Vergabeverfahren 4) Art des Auftrages Ausführung von Bauleistungen 5) Ort der Leistung Energetische Sanierung Grundschule GS 31, Julius-Leber-Ring 1, 99087 Erfurt 6) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose Elektroinstallation 1 Stk Unterverteiler, ca. 35 Leuchten, ca. 1000 m Kabekl u. Leitungen Leitungsnetz Sonnenschutz und RWA Anlage, Erdungs - und Blitzschutzanlage, Demontage, Baustromanlage ( Miete ) 7) Aufteilung in Lose Nein. Ja, Angebote sind möglich für ein Los. für ein oder mehrere Lose. nur für alle Lose. (Alle Lose müssen angeboten werden.) Art und Umfang der Lose siehe Pkt. 6) 8) Ausführungsfristen 01.03.2017 - 30.11.2018 LV 4.02 05.16 Seite 1 von 4 © Stadt Erfurt 9) Nebenangebote sind nicht zugelassen. sind zugelassen nur in Verbindung mit einem Hauptangebot. nur für die nachfolgend genannten Bereiche: 10) Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabestelle, siehe Pkt. 1) Nachfolgend genannte Kontaktstelle: Name Bearbeiter Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Telefon-Nr. Fax-Nr. E-Mail Der Anforderung ist eine Kopie des Einzahlungsbeleges beizufügen. 11) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Höhe des Entgeltes Zahlungsweise 16,00 EUR inkl. Postversand + CD Banküberweisung Empfänger IBAN BIC Stadtverwaltung Erfurt DE51 82020086 0003 9099 99 HYVEDEMM498 Geldinstitut Verwendungszweck (Kassenzeichen) Hypovereinsbank 49.01531.7 Anforderung möglichst bis Versand 19.01.2017 laufend Der Versand der Vergabeunterlagen erfolgt nur, wenn - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief, Fax oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Pkt. 10) genannten Stelle angefordert wurden, - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde und - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. 12) Anschrift, an die die Angebote (in deutscher Sprache abgefasst) zu richten sind Stadtverwaltung Erfurt, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle - Zimmer 103, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt 13) Ablauf Angebotsfrist am 26.01.2017 um 10:30 Uhr Eröffnungstermin am um Ort 26.01.2017 10:31 Uhr Vergabestelle, siehe Pkt. 1) Zur Eröffnung sind nur Bieter und deren Bevollmächtigte zugelassen. 14) Nachweise zur Eignung Mit dem Angebot 14.1) führen Präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Nummer ist anzugeben. 14.2) haben nicht präqualifizierte Unternehmen zum Nachweis der Eignung folgende Unterlagen nach § 6a Abs. 2 VOB/A vorzulegen: Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 Nr. 4 Nr. 5 Für die Nr. 5, 6 und 7 sind Eigenerklärungen ausreichend. LV 4.02 05.16 Seite 2 von 4 © Stadt Erfurt Nr. 6 Nr. 7 Nr. 8 Nr. 9 14.3) sind darüber hinaus zum Nachweis der Fachkunde folgende Unterlagen gem. § 6a Abs. 3 VOB/A vorzulegen: Auf gesondertes Verlangen 14.4) sind folgende Unterlagen vorzulegen: Bei Einsatz von Nachunternehmen sind zum Nachweis der Eignung zum bestimmten Zeitpunkt -die geforderten Nachweise gem. Pkt. 14.2) vorzulegen oder -die Nummer über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. bzw. das die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllt ist anzugeben, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise gem. Pkt. 14.3) und 14.4). 15) Zuschlagskriterien bei Haupt- und Nebenangeboten Niedrigster Preis Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: Kriterien Gewichtung Kriterien Gewichtung 16) Bindefrist 27.02.2017 17) Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Name Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Weimarplatz 4, 99423 Weimar Telefon-Nr. Fax-Nr. E-Mail 0361 3773-7254 0361 3773-9354 [email protected] 18) Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 19 ThürVgG) (1) Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes. Er gibt die Information schriftlich spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsabschluss ab. (2) Beanstandet ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften und hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist die Nachprüfungsbehörde durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten zu unterrichten. Der Zuschlag darf in dem Fall nur erteilt werden, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung das Vergabeverfahren mit Gründen beanstandet; andernfalls hat der Auftraggeber die Auffassung der Nachprüfungsbehörde zu beachten. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Nachprüfungsbehörde besteht nicht. (3) Zuständige Nachprüfungsbehörde: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten, Weimarplatz 4, 99423 Weimar, Tel. 0361 3773-7254, Fax 0361 3773-9354, E-Mail [email protected]. (4) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn der voraussichtliche Gesamtauftragswert bei Bauleistungen 150.000 Euro (ohne Umsatzsteuer), bei Leistungen und Lieferungen 50.000 Euro (ohne LV 4.02 05.16 Seite 3 von 4 © Stadt Erfurt Umsatzsteuer) nicht übersteigt. (5) Für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Nachprüfungsbehörde unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro, soll aber den Betrag von 1.000 Euro nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben. LV 4.02 05.16 Seite 4 von 4 © Stadt Erfurt
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