Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Generalsekretariat Verhaltenskodex der JI Er definiert unser Geschäftsverhalten – jederzeit und überall Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Was ist ein Verhaltenskodex? Der Verhaltenskodex ist ein Leitfaden. Er hilft uns im Arbeitsalltag, wenn wir Situationen gegenüberstehen, welche durch Gesetze, Reglemente oder Weisungen nicht ausdrücklich geregelt sind. Der Verhaltenskodex setzt den Massstab, an dem all unsere Aktivitäten als Mitarbeitende gemessen werden. F Wieso brauchen wir einen Verhaltenskodex? A Der Verhaltenskodex der JI drückt die Erwartungen der JI als Arbeitgeberin aus. Er enthält Standards zum beruflichen Verhalten für die gesamte JI. Wozu brauchen wir einen Verhaltenskodex? Unsere Direktion, die Direktion der Justiz und des Innern, steht mit ihren Themen mitten im Leben, erfüllt ihre gesetzlichen Aufträge und erbringt ihre Dienstleistungen im Interesse der Allgemeinheit. Dabei ist sie massgeblich auf das Vertrauen der Öffentlichkeit angewiesen. Dieses Vertrauen verdienen wir uns, indem wir als Mitarbeitende der JI unser Handeln jederzeit an den Werten Integrität, Ehrlichkeit und Rechtmässigkeit ausrichten. Dabei hilft uns der Verhaltenskodex. Der Verhaltenskodex ersetzt aber nicht die relevanten rechtlichen Grundlagen und kann nicht alle erdenklichen Situationen abdecken. Was wird von uns erwartet? Wir übernehmen die Verantwortung für unser Handeln und Verhalten gegenüber Menschen, der Gesellschaft und der Umwelt. Durch rechtmässiges, ehrliches und integres Handeln tragen wir dazu bei, den guten Ruf der JI zu erhalten. Bei Zweifeln hinsichtlich des korrekten Verhaltens holen wir Hilfe und Rat ein und sprechen Bedenken offen an. Der Verhaltenskodex bietet eine Übersicht über die entsprechenden Anlaufstellen. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, unseren Verhaltenskodex zu lesen und zu verstehen, wenden Sie ihn an und lassen Sie sich im Berufsalltag stets davon leiten. Jacqueline Fehr, Regierungsrätin F Gilt der Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden der JI? A Ja. Alle Mitarbeitenden und alle Personen, die im Namen der JI tätig werden, sind zur Einhaltung des Verhaltenskodex verpflichtet, unabhängig davon, in welchem Tätigkeitsgebiet sie arbeiten. Rat einholen Fragen als Teil der Prävention Manchmal sehen wir uns im Arbeitsalltag Situationen gegenüber, die in den einschlägigen Gesetzen, Richtlinien und Weisungen nicht explizit geregelt sind. Bestehen Unsicherheiten hinsichtlich des richtigen Verhaltens, sollten wir uns neben der Berücksichtigung des Augenmasses und des gesunden Menschenverstandes folgende Fragen stellen: Ist mein Verhalten rechtmässig? Entspricht es den Werten und Grundsätzen der JI? Entspricht es dem Verhaltenskodex der JI? Könnte es negative Auswirkungen für die JI oder mich selbst haben? Wäre es für mich in Ordnung, wenn über mein Verhalten in den Medien berichtet würde? Oft reicht dies bereits zur Orientierung aus. Wer bei Zweifeln oder Unsicherheiten hinsichtlich des korrekten Verhaltens Rat und Hilfe einholt, handelt richtig. Geeignete Ansprechpartner bei Unsicherheiten sind der/die Vorgesetzte sowie der/die Personalverantwortliche. Die Führungskräfte der JI sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle ihnen unterstellten Mitarbeitenden die Hilfe und den Rat erhalten, die sie benötigen. Von uns allen wird erwartet, dass wir unsere/n Vorgesetzte/n oder die/den Personalverantwortliche/n um Hilfe und Rat bitten, wenn wir Zweifel hinsichtlich des korrekten Verhaltens im Geschäftsverkehr haben; den uns unterstellten Mitarbeitenden Hilfe und Rat bieten. F Was kann ich tun, wenn ich mir bezüglich des korrekten Verhaltens nicht ganz sicher bin? A Stellen Sie sich einige einfache Fragen wie: „Würden meine Familie und Freunde mein Verhalten gutheissen?“ Bei Zweifeln holen Sie Hilfe und Rat ein. F Wo erhalte ich Hilfe und Rat? A Hilfe erhalten Sie von Ihren Vorgesetzen sowie Ihren Personalverantwortlichen. F Was muss ich im Rahmen meiner Verantwortung als Vorgesetzte/r sicherstellen? A Als Vorgesetzte/r sind Sie dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle Ihnen unterstellten Mitarbeitenden die Hilfe und den Rat erhalten, die sie zur Einhaltung des Verhaltenskodex der JI benötigen. Ansprechen, Aussprechen Wer Compliance-Bedenken anspricht, handelt richtig Als JI-Mitarbeitende, die Rechtmässigkeits-Bedenken (Compliance-Bedenken) offen aussprechen, handeln wir richtig und in Übereinstimmung mit den Werten und Grundsätzen der JI. Die Direktions-, Amts- oder die Betriebsleitung muss über Integritätsprobleme in Kenntnis gesetzt werden, damit diese zeitnah und in vertrauenswürdiger Form angegangen werden können. Indem wir JI-Mitarbeitende ComplianceBedenken offen ansprechen, tragen wir dazu bei, uns selbst und unsere Kollegen sowie die Interessen der JI zu schützen. Bei Compliance-Bedenken ist es in der Regel am besten, persönlich mit der/dem Vorgesetzten darüber zu sprechen. Wem dies unangenehm ist, kann sich auch an den/die nächsthöhere/n Vorgesetzte/n oder die/den Personalverantwortlichen wenden. Ist ein JI-internes Ansprechen von Compliance-Bedenken nicht möglich oder nicht zielführend, können sich Mitarbeitende auch jederzeit an die Ombudsstelle des Kantons Zürich wenden. Alle JI-Mitarbeitende, die in gutem Glauben ComplianceBedenken melden, handeln im Interesse der JI und verdienen Anerkennung. Die JI behandelt Meldungen vertraulich und duldet keine Vergeltungsmassnahmen gegen diese Mitarbeitenden. Von den Vorgesetzten der JI wird erwartet, dass sie ein Klima des Vertrauens schaffen, indem die JI-Mitarbeitenden ermutigt werden, ihre Meinung zu sagen und Bedenken offen auszusprechen. Von uns allen wird erwartet, dass wir: Compliance-Bedenken offen ansprechen, wenn wir in gutem Glauben davon ausgehen, dass jemand etwas getan hat, gerade tut oder zu tun beabsichtigt, das gegen die geltenden Gesetze, Weisungen oder den Verhaltenskodex verstösst; Compliance-Bedenken offen mit unserer/m Vorgesetzten besprechen; es melden, wenn wir bemerken, dass jemand Vergeltungsmassnahmen ausgesetzt ist, weil er/sie in gutem Glauben Compliance-Bedenken geäussert hat. F Was sind ComplianceBedenken? A Darunter sind Zweifel darüber, ob eine konkrete Handlung oder Verhaltensweise in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen, Richtlinien, Weisungen und ethischen Leitsätzen steht, zu verstehen. F Handle ich im Interesse der JI, wenn ich Compliance-Bedenken anspreche? A Ja. Die Direktions-, Amts- oder Betriebsleitung muss über Integritätsprobleme in Kenntnis gesetzt werden, um zeitnah und in vertrauenswürdiger Form reagieren zu können. F Wann sollte ich Compliance-Bedenken ansprechen? A Wenn ich in gutem Glauben davon ausgehe, dass jemand etwas getan hat, gerade tut oder möglicherweise tun wird, das gegen die geltenden Gesetze, Weisungen oder den Verhaltenskodex verstösst. F An wen kann ich mich wenden, wenn ich Compliance-Bedenken habe? A In der Regel ist es am besten, persönlich mit der/dem Vorgesetzten zu sprechen. Ist dies unangenehm oder nicht möglich, können Sie sich auch an den/die nächsthöhere/n Vorgesetzte/n oder den/die zuständige/n Personalverantwortliche/n wenden. Interessenkonflikte In der JI lassen wir nicht zu, dass unser berufliches Urteilsvermögen durch persönliche Interessen beeinflusst wird. Als Mitarbeitende der JI vermeiden wir Situationen, in denen persönliche Interessen, und sei es nur dem Anschein nach, mit den Interessen der JI in Konflikt geraten. Ein Interessenkonflikt liegt dann vor, wenn die persönlichen Interessen im Widerspruch zu den Interessen der JI stehen und sich dadurch Loyalitätskonflikte ergeben können. Aktivitäten von Verwandten und nahe stehenden Personen können im beruflichen Umfeld zu Interessenkonflikten führen. Deshalb beteiligen wir uns an keinen Entscheidungen, welche unsere eigenen Interessen mit den Interessen der JI in Konflikt geraten lassen oder geraten lassen könnten. Als Mitarbeitende der JI missbrauchen wir unsere Stellung nicht, um persönliche Vorteile oder Vorteile für Verwandte oder uns nahe stehende Personen zu erlangen. Vor der Ergreifung eines Nebenerwerbs respektive der Aufnahme einer Nebenbeschäftigung, melden wir dies unserer/m Vorgesetzten, damit geprüft werden kann, ob allfällige Interessenskonflikte bestehen. Viele tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte lassen sich auf eine sowohl für den/die betroffene/n Mitarbeitende/n als auch für die JI akzeptable Weise lösen. Im Fall eines Interessenkonflikts wendet sich der/die betroffene Mitarbeitende umgehend an die/den Vorgesetzte/n, damit eine angemessene Lösung gefunden werden kann. Von uns allen wird erwartet, dass wir Situationen vermeiden, in denen unsere persönlichen Interessen mit denen der JI in Konflikt geraten könnten; unsere Stellung in der JI nicht zu unserem persönlichen Vorteil oder zum Vorteil von Verwandten oder nahe stehenden Personen ausnutzen; unsere Vorgesetzten rechtzeitig informieren, bevor wir eine Nebenbeschäftigung annehmen; bei einem tatsächlichen oder potentiellen Interessenkonflikt sofort unsere Vorgesetzten informieren, damit eine angemessene Lösung gefunden werden kann. F Meine Frau arbeitet im Management bei einer Unternehmensberatung, die sich um einen Vertrag mit der JI bewirbt. Ich habe die Möglichkeit den Auswahlprozess bei der JI zu beeinflussen. Wie soll ich mich verhalten? A Hier liegt eindeutig ein Interessenkonflikt vor. Sie müssen dies Ihrem/r Vorgesetzten melden und dürfen sich nicht an der Entscheidung beteiligen. Gemeinsam mit ihrem/r Vorgesetzten kann das weitere Vorgehen festgelegt werden. F Ich bin Mitarbeiter im Gemeindeamt. Ein Freund von mir hat kürzlich ein Beratungsunternehmen für Gemeinden gegründet und möchte mich im Verwaltungsrat haben. Was soll ich tun? A Hier könnte ein Interessenkonflikt vorliegen. Informieren Sie Ihre/n Vorgesetzten. F Was ist eine «nahe stehende Person»? A Der Begriff umfasst Personen, die in einer engen Beziehung zu jemand anderem stehen, und zwar unabhängig davon, ob diese Beziehung persönlicher, wirtschaftlicher, rechtlicher oder tatsächlicher Natur ist. F Ich bin mir nicht sicher, ob eine bestimmte Situation einen Interessenkonflikt darstellt. Was soll ich tun? A Bei Zweifeln wenden Sie sich an Ihre/n Vorgesetzte/n, damit eine angemessene Lösung gefunden werden kann. Geschenke und Einladungen Geschenke oder Unterhaltungsangebote, die Zweifel an unserer persönlichen Integrität aufkommen lassen könnten, lehnen wir ab. Es besteht ein geringer Unterschied zwischen zulässigen und unzulässigen Geschenken. Probleme entstehen immer dann, wenn Geschenke und Einladungen die Fähigkeit beeinträchtigen, objektive und faire Entscheidungen zu treffen. Auch wiederholt gemachte Geschenke können – unabhängig davon, wie klein sie sind – so wirken, als bauten sie eine unangemessene Verpflichtung auf. Deshalb nehmen wir nie Geschenke oder Einladungen an, welche auch nur dem Anschein nach unsere Unabhängigkeit gefährden könnten; nehmen wir Geschenke oder Einladungen nur an, wenn sie nicht über eine Gefälligkeit hinausgehen und einen symbolischen Gesamtbetrag nicht übersteigen; (Als Faustregel kann von 50 Franken ausgegangen werden, sofern kein direkter Zusammenhang mit einem Geschäft und keine Gefahr der Beeinflussung der Unabhängigkeit besteht.) nehmen wir Einladungen nur an, wenn sie sich aus dem normalen Geschäftsverlauf ergeben, die Anlässe nicht verschwenderisch sind und in einem vernünftigen Rahmen stattfinden; ersuchen wir nicht um Geschenke oder Einladungen oder fordern solche ein; bieten wir selbst nur Geschenke an, wenn sie angemessen sind und nicht der Eindruck entsteht, der Empfänger werde in seiner Entscheidfindung beeinflusst; lassen wir uns beraten und wenden uns an unsere Vorgesetzten, wenn Zweifel darüber bestehen, ob ein Geschenk oder eine Einladung angenommen werden kann. Von uns allen wird erwartet, dass wir Geschenke, die die Bagatellschwelle überschreiten, ablehnen respektive zurück geben; Geschenke, die aus Höflichkeit nicht abgelehnt werden können, an unsere Vorgesetzten abliefern; Jederzeit transparent handeln und uns in Zweifelsfällen beraten lassen. F Ein wichtiger Lieferant der JI gibt eine Party zur Feier seines Firmenjubiläums. Es werden weitere Kunden anwesend sein. Ich wurde eingeladen. Darf ich die Einladung annehmen? A Ja, vorausgesetzt, Sie sind in Ihrer Eigenschaft als Vertreter der JI eingeladen und Ihr/e Vorgesetzte/r stimmt zu. F Ein wichtiger Anbieter hat mich und meine Ehefrau als Dankeschön für einen Auftrag zu einer Weinreise eingeladen. Darf ich das annehmen? A Nein. Die Annahme dieser Einladung könnte Ihre Integrität und Unabhängigkeit beeinträchtigen, insbesondere, weil die Einladung verschwenderisch erscheint und sich überdies auf ein Familienmitglied bezieht. F Ich arbeite seit mehreren Monaten mit einem Dienstleister zusammen und habe das betreffende Projekt nun abgeschlossen. Der Dienstleister lädt mich zu einem Abendessen ein, um die gute Geschäftsbeziehung zu pflegen. Darf ich die Einladung annehmen? A Ja, sofern es sich um ein schlichtes Abendessen handelt und Ihre persönliche wie die Geschäftsintegrität und unabhängigkeit gewahrt wird. Einhalten des Verhaltenskodex Der Verhaltenskodex konkretisiert die allgemeinen Treuepflicht. Der Verhaltenskodex stellt eine Konkretisierung unserer allgemeinen Treuepflicht (§ 49 Personalgesetz) gegenüber der JI dar. Die Einhaltung des Verhaltenskodex ist damit wie die Einhaltung der massgebenden Gesetze, Richtlinien und Weisungen eine wesentliche Grundlage der Arbeitsbeziehung. Die JI duldet keinerlei Verstösse dagegen und wird jeden nichtregelkonformen Vorfall angemessen behandeln. Sie tut dies, indem sie: alle Anschuldigungen ernst nimmt; Anschuldigungen effizient und zeitnah untersucht; Tatsachen objektiv und unvoreingenommen beurteilt; angemessene Korrekturmassnahmen und Sanktionen ergreift, sollten die Anschuldigungen zutreffen. Als Mitarbeitende sind wir uns bewusst, dass Verstösse ernste Konsequenzen für die JI und für uns selbst haben können und dass wir dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Alle Mitarbeitenden der JI erhalten ein Exemplar des Verhaltenskodex. Es wird von uns erwartet, dass wir dieses lesen, verstehen und einhalten. Darüber hinaus sind wir aufgerufen, unser eigenes Verhalten anhand des Verhaltenskodexes zu überprüfen und uns der Tätigkeitsbereiche klar zu werden, in denen Verbesserungen möglich sind. Die Führungskräfte der JI sind in besonderer Weise verpflichtet, eine Vorbildfunktion einzunehmen und integres Verhalten im Berufsalltag aktiv vorzuleben. Die Mitarbeitenden im eigenen Verantwortungsbereich sind über die dem Verhaltenskodex zugrunde liegenden Grundwerte zu informieren und bei dessen Einhaltung zu unterstützen. Von uns allen wird erwartet, dass wir den Verhaltenskodex lesen, verstehen und einhalten; alles tun, um nichtregelkonformes Verhalten zu vermeiden; uns bewusst sind, dass Verstösse nicht geduldet werden und Konsequenzen für die JI und uns selbst haben können. F Duldet die JI Verstösse gegen den Verhaltenskodex? A Nein. Verstösse gegen den Verhaltenskodex werden nicht geduldet. Die verantwortlichen Mitarbeitenden werden zur Rechenschaft gezogen. Unter Verantwortung der Vorgesetzten müssen angemessene Korrekturmassnahmen ergriffen und Sanktionen verhängt werden. F Was soll ich tun, wenn mein/e Vorgesetzte/r darauf besteht, dass ich etwas tue, von dem ich glaube, dass es gegen den Verhaltenskodex verstösst? A Wenn ihr/e Vorgesetzte/r auf nichtregelkonformes Verhalten besteht, müssen Sie dies über die verfügbaren Kanäle ansprechen. F Welche Kanäle stehen für ComplianceBedenken zur Verfügung? A In den meisten Fällen ist der/die direkt Vorgesetzes die erste Anlaufstelle. Daneben können sich Mitarbeitende auch an die/den jeweilige/n Personalverantwortliche/n und die/den nächsthöhere/n Vorgesetzte/n wenden. Ist eine JI-interne Meldung nicht möglich oder nicht zielführend, steht die kantonale Ombudsperson zur Verfügung.
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