Neue Überwachung des Marktes

NEUE ÜBERWACHUNG DES MARKTES: LANDESREGIERUNG FINANZIERT
KONTROLLBEHÖRDE
Kiel (ve/pm). Die Kontrolle von Chemikalien, Elektrogeräten und Reinigungsmitteln soll gestärkt werden.
Dafür plant die Landregierung, die Aufgaben der Marktüberwachung von den Kommunen zu
übernehmen.
Meldung der Landesregierung oder des Landtags Schleswig-Holstein.
Foto: © lupo / pixelio.de
Um Chemikalien, Reinigungsmittel, Elektrogeräte, Verbrennungsmotoren und andere Produkte besser
kontrollieren zu können, will die Schleswig-Holsteinische Landesregierung von 2017 an wesentliche
Bereiche der Marktüberwachung einer Kontrollbehörde übergeben. Dazu werden die Aufgaben von den
Kommunen übernommen und in einer Landesbehörde konzentriert.
Neu in 2017: Marktüberwachung durch eine Landesbehörde
Die künftige Marktüberwachungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein wird beim Landesamt für
Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume angesiedelt. Es werden 20 neue Stellen eingerichtet. Der
Aufbau soll schrittweise erfolgen, so dass die neue Marktüberwachungsbehörde voraussichtlich Mitte
2017 ihre Arbeit vollumfänglich aufnehmen kann.
Die Marktüberwachung ist EU-rechtlich per Verordnung geregelt. Ziel sei es, durch klare Anforderungen
an Waren aller Art ein hohes Niveau für den Gesundheits- und Umweltschutz sicherzustellen. Ihr Vollzug
obliege den Ländern und erfordere ein hohes Maß an Kompetenz und Ressourcen, heißt es in einer
Mitteilung des Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume.
Sicherheit für „Waren des täglichen Lebens“
Das vereinbarte Marktüberwachungspaket umfasse neben der Chemikaliensicherheit einschließlich der
Überwachung bestimmter Ausgangsstoffe für Explosivstoffe auch Wasch- und Reinigungsmittel, die
abfallrechtliche Produktverantwortung sowie die Überwachung der Energieverbrauchskennzeichnung,
der Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren und der Ökodesignanforderungen
energieverbrauchsrelevanter Produkte.
Die Sicherheit der Waren des täglichen Lebens „muss gewährleistet sein, was durch Verbote und
Beschränkungen, aber auch durch Zulassungspflichten für besonders gefährliche Chemikalien und nicht
zuletzt durch eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für alle gefährlichen Chemikalien geschieht“, so das
Ministerium. „Eine spezialisierte Behörde kann die Aufgaben wesentlich effizienter wahrnehmen. Zudem
können wir dadurch einen landesweit einheitlichen Vollzug gewährleisten“, sagte Umweltminister Robert
Habeck.
Dr. Robert Habeck, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume.
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