NEUE ÜBERWACHUNG DES MARKTES: LANDESREGIERUNG FINANZIERT KONTROLLBEHÖRDE Kiel (ve/pm). Die Kontrolle von Chemikalien, Elektrogeräten und Reinigungsmitteln soll gestärkt werden. Dafür plant die Landregierung, die Aufgaben der Marktüberwachung von den Kommunen zu übernehmen. Meldung der Landesregierung oder des Landtags Schleswig-Holstein. Foto: © lupo / pixelio.de Um Chemikalien, Reinigungsmittel, Elektrogeräte, Verbrennungsmotoren und andere Produkte besser kontrollieren zu können, will die Schleswig-Holsteinische Landesregierung von 2017 an wesentliche Bereiche der Marktüberwachung einer Kontrollbehörde übergeben. Dazu werden die Aufgaben von den Kommunen übernommen und in einer Landesbehörde konzentriert. Neu in 2017: Marktüberwachung durch eine Landesbehörde Die künftige Marktüberwachungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein wird beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume angesiedelt. Es werden 20 neue Stellen eingerichtet. Der Aufbau soll schrittweise erfolgen, so dass die neue Marktüberwachungsbehörde voraussichtlich Mitte 2017 ihre Arbeit vollumfänglich aufnehmen kann. Die Marktüberwachung ist EU-rechtlich per Verordnung geregelt. Ziel sei es, durch klare Anforderungen an Waren aller Art ein hohes Niveau für den Gesundheits- und Umweltschutz sicherzustellen. Ihr Vollzug obliege den Ländern und erfordere ein hohes Maß an Kompetenz und Ressourcen, heißt es in einer Mitteilung des Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume. Sicherheit für „Waren des täglichen Lebens“ Das vereinbarte Marktüberwachungspaket umfasse neben der Chemikaliensicherheit einschließlich der Überwachung bestimmter Ausgangsstoffe für Explosivstoffe auch Wasch- und Reinigungsmittel, die abfallrechtliche Produktverantwortung sowie die Überwachung der Energieverbrauchskennzeichnung, der Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren und der Ökodesignanforderungen energieverbrauchsrelevanter Produkte. Die Sicherheit der Waren des täglichen Lebens „muss gewährleistet sein, was durch Verbote und Beschränkungen, aber auch durch Zulassungspflichten für besonders gefährliche Chemikalien und nicht zuletzt durch eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für alle gefährlichen Chemikalien geschieht“, so das Ministerium. „Eine spezialisierte Behörde kann die Aufgaben wesentlich effizienter wahrnehmen. Zudem können wir dadurch einen landesweit einheitlichen Vollzug gewährleisten“, sagte Umweltminister Robert Habeck. Dr. Robert Habeck, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume. Foto:O.Bathke
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