Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Themen Wirtschaft & Standort Industrie Marktüberwachung MARKTÜBERWACHUNG IM BEREICH DER VO (EU) NR. 1007/2011 - ZIELE, STRATEGIEN UND SCHWERPUNKTE Weiterführender Link Ziele, Strategien Die staatliche Marktüberwachung der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung in Bayern schützt einerseits die Verbraucher und sorgt andererseits für einen funktionierenden Binnenmarkt. Die bayerische Wirtschaft kann somit auf faire Wettbewerbsbedingungen bauen. Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 (PDF auf externem Server) Quantität und fachliche Tiefe der Marktüberwachung richten sich nach gesetzlichen Vorgaben, fachlichen Erfordernissen und länderübergreifenden Festlegungen. Die Kontrollen werden von den Bayerischen Kreisverwaltungsbehörden durchgeführt und erfolgen zufalls- und risikobasiert. Schwerpunkte 2016/17 Textilerzeugnisse mit Pelzbesatz bezüglich einer korrekten Kennzeichnung nach Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011. 17.01.2017 1/1 Marktüberwachung im Bereich der VO (EU) Nr. 1007/2011 - Ziele, Strategien und Schwerpunkte
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