Marktüberwachung im Bereich der VO (EU) Nr. 1007/2011

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und
Medien, Energie und Technologie
Themen
Wirtschaft & Standort
Industrie
Marktüberwachung
MARKTÜBERWACHUNG IM
BEREICH DER VO (EU) NR.
1007/2011 - ZIELE, STRATEGIEN
UND SCHWERPUNKTE
Weiterführender Link
Ziele, Strategien
Die staatliche Marktüberwachung der europäischen
Textilkennzeichnungsverordnung in Bayern schützt einerseits
die Verbraucher und sorgt andererseits für einen
funktionierenden Binnenmarkt. Die bayerische Wirtschaft kann
somit auf faire Wettbewerbsbedingungen bauen.
Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 (PDF
auf externem Server)
Quantität und fachliche Tiefe der Marktüberwachung richten
sich nach gesetzlichen Vorgaben, fachlichen Erfordernissen
und länderübergreifenden Festlegungen. Die Kontrollen werden
von den Bayerischen Kreisverwaltungsbehörden durchgeführt
und erfolgen zufalls- und risikobasiert.
Schwerpunkte 2016/17
Textilerzeugnisse mit Pelzbesatz bezüglich einer korrekten
Kennzeichnung nach Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr.
1007/2011.
17.01.2017
1/1
Marktüberwachung im Bereich der VO
(EU) Nr. 1007/2011 - Ziele, Strategien
und Schwerpunkte