Europäische Kommission - Pressemitteilung Europäische Kommission stellt künftige Strategie für die EU als Zollunion vor Brüssel, 21. Dezember 2016 Die Europäische Kommission verabschiedete heute einen langfristigen Plan, mit dem der Zollunion frische Impulse verliehen werden sollen – jenem Eckpfeiler der Europäischen Union, der den Binnenmarkt stützt und schützt. Die Rolle der Zollbehörden für die Gewährleistung von Sicherheit und Gefahrenabwehr in der EU gewinnt an Bedeutung. Ein starkes und gut verwaltetes System trägt zum Schutz der Bevölkerung vor Terror-, Gesundheits- und Umweltgefahren bei und fördert zugleich die Entwicklung wettbewerbsfähiger Unternehmen. Mit der heutigen Mitteilung stellt die Kommission eine strategische Vision für die Zollunion vor. Der Grundgedanke ist, dass die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden gestärkt werden muss, um die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu meistern. Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, erklärte: „Gefahren, die alle betreffen, erfordern eine gemeinsame europäische Antwort. Die nationalen Zollbehörden spielen EU-weit eine wichtige Rolle für den Schutz unserer Interessen – von der Erleichterung des Handels über Grenzschutz und Katastrophenschutz bis hin zur Bekämpfung von Waffenschmuggel und Warenfälschungen. Die Europäische Kommission möchte den nationalen Zollbehörden mit ihren 120 000 engagierten Bediensteten die richtigen Instrumente an die Hand geben, um diese wichtigen Aufgaben zu bewältigen. Im nächsten Jahr begehen wir den 50. Gründungstag der Zollunion. Lassen Sie uns diese große Errungenschaft für die kommenden Jahre weiter verbessern.“ Die Zollunion beruht auf bereits vereinbarten Grundsätzen und einem Rechtsrahmen, der als Zollkodex der Union (UZK) bekannt und seit dem 1. Mai 2016 in Kraft ist. Während EU-weit dieselben Vorschriften gelten, werden sie von den Zollbehörden nicht immer einheitlich angewendet. In der heutigen Mitteilung wird hervorgehoben, dass die Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten darauf hinarbeiten sollten, als eine Einheit zu handeln. Zugleich sollte auch die Zusammenarbeit mit anderen für Grenzmanagement und Sicherheit zuständigen Behörden wie den nationalen Grenz- und Küstenwachen, der Europäischen Grenzund Küstenwache und Europol gefördert und ausgebaut werden. Ebenso sollten die Zollbehörden EU-weit Zugang zu IT-Systemen haben, die in der Lage sein sollten, neun Zollanmeldungen pro Sekunde zu bearbeiten. Für die Kommission bestehen die zentralen Prioritäten künftig darin, - dass die Mitgliedstaaten darauf hinarbeiten, die EU-Zollvorschriften einheitlich anzuwenden; - die Zollverwaltungen dabei zu unterstützen, die Arbeit der 120 000 Zollbediensteten noch wirksamer zu machen; - die neuen EU-weiten IT-Systeme für die Zollverfahren optimal einzustellen, um eine bestmögliche Zusammenarbeit zu gewährleisten; - gute Durchführungspraxis zu fördern, um die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden zu erleichtern. Zudem plädiert die Kommission in ihrer heutigen Mitteilung dafür, die Rolle der Zollbehörden in vielen Bereichen des Grenzmanagements zu stärken, auch im Hinblick auf Terrorismusbekämpfung und Grenzschutz. Als konkreten Schritt hat die Kommission heute vorgeschlagen, die Vorschriften über die Überwachung von Barmitteln durch den Zoll zu aktualisieren, um den illegalen finanziellen Handlungen von Kriminellen und Terrorgruppen Einhalt zu gebieten. Zudem wird derzeit geprüft, wie die Zollbehörden gegen den illegal von Terrorgruppen betriebenen Handel mit Kulturgütern vorgehen könnten. Ein Schwerpunkt der künftigen Arbeit wird ferner die Personal- und Finanzverwaltung sowie die Bereitstellung zollspezifischer Ausrüstungsgegenstände wie mobiler Labors und Sicherheitsscanner sein. Hintergrund Die Zollunion, die 2018 ihr 50-jähriges Bestehen feiert, ist einmalig in der Welt. Sie ist einer der Eckpfeiler der Europäischen Union und für das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts unerlässlich. Sobald Waren in einem Mitgliedstaat verzollt worden sind, können sie innerhalb der Union frei zirkulieren, weil alle Mitgliedstaaten an den Außengrenzen dieselben Einnahme- und Schutzvorschriften anwenden. Die 28 Zollverwaltungen der EU müssen wie eine einzige Verwaltung handeln, gleichzeitig aber auch den Handel erleichtern und die Gesundheit und Sicherheit aller EUBürgerinnen und Bürger schützen. Als frühes Beispiel für eine erfolgreiche Integration im Rahmen der EU hat die Zollunion die Voraussetzungen für die Errichtung des Binnenmarkts geschaffen und als stabiles Fundament für wirtschaftliche Integration und Wirtschaftswachstum gedient. Die heutige Mitteilung ist der Frage gewidmet, wie Kommission und Mitgliedstaaten in partnerschaftlichem Handeln sicherstellen können, dass die Zollunion in größtmöglicher Weise zu Wohlstand und Sicherheit in der EU beiträgt. Weitere Informationen Mitteilung über die Entwicklung und Verwaltung der EU als Zollunion Zollkodex der Europäischen Union (UZK) Factsheet: Zehn zentrale Fakten über die EU als Zollunion Siehe ferner Sicherheitsunion: Kommission setzt Aktionsplan zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung um Vorschlag der Kommission für neue Vorschriften für die Überwachung von Barmitteln IP/16/4457 Kontakt für die Medien: Annika BREIDTHARDT (+ 32 2 295 61 53) Patrick McCullough (+32 229 87183) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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