Europäische Kommission stellt künftige Strategie für die

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Europäische Kommission stellt künftige Strategie für die EU als Zollunion vor
Brüssel, 21. Dezember 2016
Die Europäische Kommission verabschiedete heute einen langfristigen Plan, mit dem der
Zollunion frische Impulse verliehen werden sollen – jenem Eckpfeiler der Europäischen
Union, der den Binnenmarkt stützt und schützt.
Die Rolle der Zollbehörden für die Gewährleistung von Sicherheit und Gefahrenabwehr in der EU gewinnt
an Bedeutung. Ein starkes und gut verwaltetes System trägt zum Schutz der Bevölkerung vor Terror-,
Gesundheits- und Umweltgefahren bei und fördert zugleich die Entwicklung wettbewerbsfähiger
Unternehmen. Mit der heutigen Mitteilung stellt die Kommission eine strategische Vision für die Zollunion
vor. Der Grundgedanke ist, dass die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden gestärkt
werden muss, um die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu meistern.
Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und
Zoll, erklärte: „Gefahren, die alle betreffen, erfordern eine gemeinsame europäische Antwort. Die
nationalen Zollbehörden spielen EU-weit eine wichtige Rolle für den Schutz unserer Interessen – von der
Erleichterung des Handels über Grenzschutz und Katastrophenschutz bis hin zur Bekämpfung von
Waffenschmuggel und Warenfälschungen. Die Europäische Kommission möchte den nationalen
Zollbehörden mit ihren 120 000 engagierten Bediensteten die richtigen Instrumente an die Hand geben,
um diese wichtigen Aufgaben zu bewältigen. Im nächsten Jahr begehen wir den 50. Gründungstag der
Zollunion. Lassen Sie uns diese große Errungenschaft für die kommenden Jahre weiter verbessern.“
Die Zollunion beruht auf bereits vereinbarten Grundsätzen und einem Rechtsrahmen, der als Zollkodex
der Union (UZK) bekannt und seit dem 1. Mai 2016 in Kraft ist. Während EU-weit dieselben Vorschriften
gelten, werden sie von den Zollbehörden nicht immer einheitlich angewendet. In der heutigen Mitteilung
wird hervorgehoben, dass die Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten darauf hinarbeiten sollten, als eine
Einheit zu handeln. Zugleich sollte auch die Zusammenarbeit mit anderen für Grenzmanagement und
Sicherheit zuständigen Behörden wie den nationalen Grenz- und Küstenwachen, der Europäischen Grenzund Küstenwache und Europol gefördert und ausgebaut werden. Ebenso sollten die Zollbehörden EU-weit
Zugang zu IT-Systemen haben, die in der Lage sein sollten, neun Zollanmeldungen pro Sekunde zu
bearbeiten.
Für die Kommission bestehen die zentralen Prioritäten künftig darin,
- dass die Mitgliedstaaten darauf hinarbeiten, die EU-Zollvorschriften einheitlich anzuwenden;
- die Zollverwaltungen dabei zu unterstützen, die Arbeit der 120 000 Zollbediensteten noch wirksamer
zu machen;
- die neuen EU-weiten IT-Systeme für die Zollverfahren optimal einzustellen, um eine bestmögliche
Zusammenarbeit zu gewährleisten;
- gute Durchführungspraxis zu fördern, um die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch
zwischen den nationalen Behörden zu erleichtern.
Zudem plädiert die Kommission in ihrer heutigen Mitteilung dafür, die Rolle der Zollbehörden in vielen
Bereichen des Grenzmanagements zu stärken, auch im Hinblick auf Terrorismusbekämpfung und
Grenzschutz. Als konkreten Schritt hat die Kommission heute vorgeschlagen, die Vorschriften über die
Überwachung von Barmitteln durch den Zoll zu aktualisieren, um den illegalen finanziellen Handlungen
von Kriminellen und Terrorgruppen Einhalt zu gebieten. Zudem wird derzeit geprüft, wie die Zollbehörden
gegen den illegal von Terrorgruppen betriebenen Handel mit Kulturgütern vorgehen könnten.
Ein Schwerpunkt der künftigen Arbeit wird ferner die Personal- und Finanzverwaltung sowie die
Bereitstellung zollspezifischer Ausrüstungsgegenstände wie mobiler Labors und Sicherheitsscanner sein.
Hintergrund
Die Zollunion, die 2018 ihr 50-jähriges Bestehen feiert, ist einmalig in der Welt. Sie ist einer der
Eckpfeiler der Europäischen Union und für das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts
unerlässlich. Sobald Waren in einem Mitgliedstaat verzollt worden sind, können sie innerhalb der Union
frei zirkulieren, weil alle Mitgliedstaaten an den Außengrenzen dieselben Einnahme- und
Schutzvorschriften anwenden. Die 28 Zollverwaltungen der EU müssen wie eine einzige Verwaltung
handeln, gleichzeitig aber auch den Handel erleichtern und die Gesundheit und Sicherheit aller
EUBürgerinnen und Bürger schützen.
Als frühes Beispiel für eine erfolgreiche Integration im Rahmen der EU hat die Zollunion die
Voraussetzungen für die Errichtung des Binnenmarkts geschaffen und als stabiles Fundament für
wirtschaftliche Integration und Wirtschaftswachstum gedient. Die heutige Mitteilung ist der Frage
gewidmet, wie Kommission und Mitgliedstaaten in partnerschaftlichem Handeln sicherstellen können,
dass die Zollunion in größtmöglicher Weise zu Wohlstand und Sicherheit in der EU beiträgt.
Weitere Informationen
Mitteilung über die Entwicklung und Verwaltung der EU als Zollunion
Zollkodex der Europäischen Union (UZK)
Factsheet: Zehn zentrale Fakten über die EU als Zollunion
Siehe ferner
Sicherheitsunion: Kommission setzt Aktionsplan zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung um
Vorschlag der Kommission für neue Vorschriften für die Überwachung von Barmitteln
IP/16/4457
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