Forum Politik Das Antikorruptionsgesetz Was steckt drin? Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet. Nach der Billigung durch den Bundesrat trat es nach seiner Verkündung am 4. Juni 2016 in Kraft. Die zwei neuen Normen im Strafgesetzbuch: § 299a StGB Bestechlichkeit im Gesundheitswesen und § 299b StGB Bestechung im Gesundheitswesen 28 Den Stein ins Rollen brachte ein verhandelter Fall aus dem Jahr 2012 vor dem Landgericht Hamburg. Dort hatte eine Pharmareferentin, unter der kreativen Bezeichnung „Verordnungsmanagement“, ein Prämiensystem für ärztliche Verordnungen von Medikamenten aus ihrem Betrieb praktiziert. Der verschreibende Arzt bekam fünf Prozent der Herstellerabgabepreise als Prämie dafür, dass er Arzneimittel des Unternehmens verordnete. Die Pharmareferentin hatte die Zahlungen als Honorar für fiktive wissenschaftliche Vorträge getarnt. Das Landgericht verurteilte die Pharmareferentin, die Revision einlegte. So landete der Fall schließlich vor dem BGH. Dieser beschäftigte sich nun mit der Frage, ob ein Vertragsarzt möglicherweise nicht nur Bevollmächtigter der Krankenkassen, sondern Amtsträger im Sinne des Strafgesetzes sei. In beiden Fällen wäre der Vertragsarzt schon nach altem Recht strafbar. Doch der BGH entschied anders: Vertragsärzte handeln bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben im KV-System weder als Amtsträger noch als Beauftragte der GKV, so dass die „alten“ Korruptionstatbestände des Strafgesetzbuchs für sie grundsätzlich nicht anwendbar sind. Die Pharmareferentin war somit straffrei und der Gesetzgeber stand vor dem Problem einer klaffenden Strafbarkeitslücke für Angehörige von Heilberufen. Hier signalisierte der BGH Handlungsbedarf. Der Gesetzgeber reagierte mit einigen Gesetzesentwürfen, die teils scheiterten, aber schließlich im heute vorliegenden Antikorruptionsgesetz mündeten. Es stellt jede Form von Bestechung und Bestechlichkeit beim Zuweisungs-, Verordnungs-, Abgabeund Bezugsverhalten unter Strafe. Der ursprüngliche Regierungsentwurf ging allerdings weiter, enthielt das Tatbestandsmerkmal der Berufsrechtsverletzung und erfasste auch noch die Abgabe von Arzneimitteln. Nach deutlicher Kritik vom Deutschen Hausärzteverband, der Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung sowie einiger Juristen, wurden diese Tatbestandsmerkmale herausgenommen. Nicht nur Geldzuwendungen sind strafbar Jetzt können sich Heilberufler strafbar machen, wenn sie sich bestechen lassen bzw. andere Anbieter im Gesundheitswesen bestechen. Der Gesetzgeber hat dafür zwei Normen neu ins Strafgesetzbuch eingeführt: § 299a StGB Bestechlichkeit im Gesundheitswesen und § 299b StGB Bestechung im Gesundheitswesen. Erfasst werden alle Heilberufsgruppen, die eine staatlich anerDer Hausarzt 12/2016 Foto: mauritius images / BSIP / B. BOISSONNET Am 14. April 2016 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Foto: Spencer - Fotolia Forum Politik kannte Ausbildung absolviert haben. Darun- Das gilt zum Beispiel für den Bereich der Anwendungsbeobachtung oder für das Halten ter fallen Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, aber von Vorträgen, sofern hier ein allgemein übauch Tierärzte, Psychotherapeuten und Gesundheitsfachberufe wie Krankenpfleger, Er- liches Honorar gezahlt wird. Dem Vorteil steht die unlautere Bevorzugotherapeuten, Logopäden und Physiotheragung des Bestechenden im Wettbewerb gepeuten. Nicht darunter fallen Heilpraktiker, genüber. Er muss daher im Zusammenhang weil deren Ausbildung nicht staatlich geremit einer Wettbewerbssituation stehen. gelt ist, wie es das neue Gesetz fordert. Letztlich muss sich diese UnrechtsvereinbaDer Bestechlichkeit machen sich nach § 299a rung auf eine Handlung des HeilberufsträStGB Angehörige eines Heilberufes strafbar, gers beziehen, die im Zusammenhang mit die im Zusammenhang mit der Ausübung der Ausübung des Berufes steht. Rein privaihres Berufes einen Vorteil für sich oder eite Handlungen fallen daher aus dem Tatbenen Dritten fordern, versprechen lassen oder stand heraus. annehmen. Nach § 299b StGB wird hingegen bestraft, wer einem Angehörigen eines Heilberufs oder einem Dritten Vorteile anbietet, Vorsicht gilt bei Kooperationen verspricht oder gewährt, die sogenannte Bestechung. Aber was ist mit vom Gesetzgeber gewollten In beiden Normen ist nach dem Willen des Kooperationen, die im Sozialgesetzbuch vorGesetzgebers der Begriff des Vorteils weit gesehen sind? In der Begründung zum Antiauszulegen. Dabei ist die klassische Geldkorruptionsgesetz steht, dass die berufliche zuwendung sicherlich ein Zusammenarbeit gesundVorteil. Aber auch die Überheitspolitisch grundsätzStraffrei bleiben Vornahme von Reise-, Überlich gewollt ist und auch teile, die die ärztliche nachtungs- und Bewirim Interesse des Patienten Leistung angemessen tungskosten sowie die liegt. Beispielhaft werden honorieren. Bezahlung von Gebühren Kooperationsvereinbarunfür Kongresse oder Semigen über die Durchfühnare. Auch die Überlassung rung von vor- und nachstavon technischen Geräten und die Bezahlung tionären Behandlungen (§ 115a SGB V), über einer Weihnachtsfeier sind mögliche Vorteidie Durchführung ambulanter Behandlunle. Ebenso können Sponsoring-Verträge oder gen (§ 115b SGB V) und über die Durchfühdie Gewährung eines Rabattes sowie der Gerung ambulanter spezialfachärztlicher Verwinn aus einer Beteiligung an einem Untersorgung (§ 116b SGB V) sowie die in den §§ nehmen einen Vorteil darstellen. Eventuell 140a SGB V ff. geregelte sektorenübergreifenfallen sogar immaterielle Vorteile unter den de Versorgungsform (Integrierte Versorgung) Tatbestand, sofern sie objektiv messbar sind. aufgeführt, bei der Leistungserbringer aus In Betracht kämen hier Ehrungen oder Ehverschiedenen Versorgungsbereichen (beirenämter. spielsweise Arzt und Krankenhaus) bei der Eine Bagatellgrenze ist in den Normen nicht Behandlung von Patienten kooperieren. vorgesehen. Sozialadäquate Zuwendungen, Dennoch ist auch hier Vorsicht geboten, die eine konkrete heilberufliche Entscheidenn auch durch zulässige Kooperationen dung nicht beeinflussen, erfüllen den Tatwerden im Regelfall Vorteile verschafft. Für bestand jedoch nicht. Hierunter fallen beiden Staatsanwalt reicht der Anfangsverspielsweise geringfügige und allgemein dacht, um Ermittlungen aufzunehmen und übliche Werbemittel wie Schreibblöcke, Kudie Anforderungen an diesen sind sehr gegelschreiber oder kleinere Präsente von Paring. Es reichen tatsächliche Anhaltspunkte. tienten. Vorteile, die eine Gegenleistung des Arztes Tjarko Schröder angemessen honorieren, bleiben straffrei. Der Hausarzt 12/2016 Was bedeutet dieses Gesetz für die Praxis? Wenn eine Einladung eines Pharmaunternehmens zu einem Kongress oder zu einer Fortbildung im Ausland in die Praxis flattert, ist Vorsicht geboten. Eine unüberlegte Entscheidung könnte strafrechtliche Folgen haben. Aber gesunder Menschenverstand dürfte ausreichen, das Ermittlungsrisiko durch die Strafverfolgungsbehörden zu minimieren. Denn, auch die Strafverfolgungsbehörden bewegen sich auf neuen Pfaden, die noch nicht durch Rechtsprechung gefestigt sind. 29
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