Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident

Bundesrat
17. November 2016
860. Sitzung / 1
14.44
Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Werte
Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister! Bevor ich mit meiner Rede beginne, möchte
ich die Gelegenheit nutzen und unserer Ministerin Sabine Oberhauser von dieser Stelle
aus alles, alles Gute und baldige Besserung wünschen. Wir wissen, dass sie gerne bei
uns war, weil sie schon sehr oft gesagt hat, dass ihr der Bundesrat sehr, sehr
angenehm ist. Sabine, wir denken ganz stark an dich und wünschen dir alles, alles
Gute! (Allgemeiner Beifall.)
Das Gewebesicherheitsgesetz basiert auf einer EU-Richtlinie, daher ist es notwendig,
dass wir auch in Österreich die Gesetzeslage adaptieren. Es geht einerseits um die
Einfuhrrichtlinie und andererseits um die sogenannte Kodierungsrichtlinie. Bei der
Einfuhrrichtlinie wird festgehalten, dass die 13 – so viele haben wir zurzeit in
Österreich – zugelassenen Gewebebanken, die Zellen aus dem Ausland und vor allem
aus Drittstaaten einführen, nicht nur eine Bewilligung des Bundesamtes für Sicherheit
im Gesundheitswesen brauchen, sondern diese Gewebebanken werden auch dazu
verpflichtet, nach ganz genauen Vorschriften mit den Drittstaatlieferanten detaillierte
Verträge abzuschließen. Damit ist gewährleistet, dass diese hohen europäischen
Werte auch für uns in Österreich sichergestellt sind, wenn wir Gewebe und Zellen aus
Drittstaaten importieren.
Bei der Kodierungsrichtlinie geht es darum, dass ein einheitlicher Code bei der Einund Ausfuhr von menschlichen Geweben und Zellen verpflichtend verwendet wird.
Dieser Code soll gewährleisten, dass die Rückverfolgung vom Spender zum
Empfänger, aber natürlich auch umgekehrt, erleichtert wird.
Die EU-Kommission stellt zu diesem Zweck eine öffentlich zugängliche
Kodierungsplattform mit einem Gewebeeinrichtungenregister und einem
Produktregister mit allen in der EU in Verkehr befindlichen Arten von Geweben und
Gewebeprodukten mit den entsprechenden Codes zur Verfügung. Dieses Gesetz
gewährleistet vor allem den Patientinnen und Patienten, dass sie bei einer
gentherapeutischen Behandlung mehr Sicherheit haben, und daher wird meine
Fraktion diesem Gesetz natürlich sehr, sehr gerne zustimmen.
Ich möchte aber, wenn ich schon am Wort bin, die Gelegenheit nutzen, zur Aktuellen
Stunde zurückzukommen. Herr Kollege Fürlinger, wenn Sie schon hier am Rednerpult
Pferde schlachten, möchte ich Sie trotzdem daran erinnern, dass die christlichen Werte
vielleicht zu überdenken sind. Ich bin davon überzeugt, dass vor allem beim Verhalten
in Bezug auf die Mindestsicherung die Aktionen und Reaktionen der ÖVP mit
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christlichen Werten sehr, sehr wenig zu tun haben. Man soll daran denken: Nicht wenn
man am Sonntag in die Kirche geht, ist man Christ – denn ich bin auch kein Auto, wenn
ich einmal in die Garage fahre. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Allgemeine
Heiterkeit. – Bundesrat Mayer: Das hat nie jemand behauptet! – Die zu ihrem Sitzplatz
zurückkehrende Bundesrätin Posch-Gruska – auf Bundesrat Fürlinger weisend –:
Aber er, dass er ein Christ ist!)
14.47
Präsident Mario Lindner: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin StöcklWolkerstorfer. – Bitte, Frau Bundesrätin.
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