Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungs

Nr. 26 | 30.12.2016
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b)Bezeichnung der
öffentlichen Verkehrsfläche:
Bahnhofstraße (Teilfläche)
Fl.Nr. der Straße:
549 (Teilfläche)
Anfangspunkt bei:Fl.Nr. 3/3 (Bahnhofstraße)
Endpunkt bei:12 Meter westlich des Grundstückes, Fl.Nr. 3/3 (Abschluss
mit Hofeinfahrt); (vorbeh. Vermessung vor Ort)
Straßenbaulastträger:
Stadt Alzenau
Öffentlicher Feldweg:
a)Bezeichnung der
öffentlichen Verkehrsfläche:
Boden („Sieben-SchmerzenWeg“)
Fl.Nr. der Straße:
549
Anfangspunkt bei:12 Meter westlich des Grundstückes, Fl.Nr. 3/3 (in Anschl.
an Hofeinfahrt; vorbehaltlich
Vermessung vor Ort)
Endpunkt bei:
Gemarkungsgrenze Alzenau
Länge der Straße:
105 m
Straßenbaulastträger:
Stadt Alzenau
Die Widmung wird hiermit amtlich bekanntgegeben.
Alzenau, 19. Dezember 2016
Stadt Alzenau
gez.
Dr. Alexander Legler
Erster Bürgermeister
Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Sandhäg“, Gemarkung Alzenau, mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Alzenau:
Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der
Öffentlichkeit mit Möglichkeit zur Äußerung und
Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Alzenau vom 28. April 2016,
für das Gebiet „Sandhäg“ im Stadtteil Alzenau einen Bebauungsund Grünordnungsplan aufzustellen und parallel dazu den
Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern, wurden jeweils im
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Alzenau vom 20. Mai 2016
amtlich bekannt gemacht.
Der vom beauftragten Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden,
erarbeitete Planentwurf zur Ausweisung eines Gewerbegebietes
mit Flächen für den Gemeinbedarf zur Umsiedlung des THW
wurde zuletzt dem Stadtrat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2016
vorgestellt.
Die aktuellen Planentwürfe (Vorentwurf) zur Aufstellung eines
Bebauungs- und Grünordnungsplanes wie auch zur Änderung
des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Sandhäg“ werden
mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit
vom 09. Januar 2017 bis zum 10. Februar 2017,
während der allgemeinen Öffnungszeiten,
Montag bis Mittwoch von 8 Uhr bis 16 Uhr,
Donnerstag von 8 Uhr bis 17.30 Uhr,
sowie Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr
im Rathaus der Stadt Alzenau, Hanauer Straße 1,
an der Anschlagtafel für öffentliche Auslegung neben Zimmer
Nr. 1.07,
63755 Alzenau
öffentlich ausgelegt. Damit wird der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen
Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der
Planung zu informieren. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung.
Ansprechpartner hierfür sind Frau Ott und Frau Schilling, Zimmer
Nr. 1.16, Tel.: 06023 502-154 bzw. -156.
Parallel dazu werden die betroffenen Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange frühzeitig an der Planung beteiligt
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Das Plangebiet befindet sich im Norden der Kernstadt Alzenau,
Alzenau, den 20. Dezember 2016
östlich des Industriegebietes Nord und westlich des Gartenbau-
Stadt Alzenau
betriebes Engelhard. Das Plangebiet erstreckt sich auf Teilflächen
gez.
Dr. Alexander Legler
Erster Bürgermeister
der Flurstücke Nr. 6418 und 6493 der Gemarkung Alzenau und ist
nachfolgend zeichnerisch dargestellt: