Nr. 26 | 30.12.2016 Seite 4 b)Bezeichnung der öffentlichen Verkehrsfläche: Bahnhofstraße (Teilfläche) Fl.Nr. der Straße: 549 (Teilfläche) Anfangspunkt bei:Fl.Nr. 3/3 (Bahnhofstraße) Endpunkt bei:12 Meter westlich des Grundstückes, Fl.Nr. 3/3 (Abschluss mit Hofeinfahrt); (vorbeh. Vermessung vor Ort) Straßenbaulastträger: Stadt Alzenau Öffentlicher Feldweg: a)Bezeichnung der öffentlichen Verkehrsfläche: Boden („Sieben-SchmerzenWeg“) Fl.Nr. der Straße: 549 Anfangspunkt bei:12 Meter westlich des Grundstückes, Fl.Nr. 3/3 (in Anschl. an Hofeinfahrt; vorbehaltlich Vermessung vor Ort) Endpunkt bei: Gemarkungsgrenze Alzenau Länge der Straße: 105 m Straßenbaulastträger: Stadt Alzenau Die Widmung wird hiermit amtlich bekanntgegeben. Alzenau, 19. Dezember 2016 Stadt Alzenau gez. Dr. Alexander Legler Erster Bürgermeister Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Sandhäg“, Gemarkung Alzenau, mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Alzenau: Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Die Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Alzenau vom 28. April 2016, für das Gebiet „Sandhäg“ im Stadtteil Alzenau einen Bebauungsund Grünordnungsplan aufzustellen und parallel dazu den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern, wurden jeweils im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Alzenau vom 20. Mai 2016 amtlich bekannt gemacht. Der vom beauftragten Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Linden, erarbeitete Planentwurf zur Ausweisung eines Gewerbegebietes mit Flächen für den Gemeinbedarf zur Umsiedlung des THW wurde zuletzt dem Stadtrat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2016 vorgestellt. Die aktuellen Planentwürfe (Vorentwurf) zur Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes wie auch zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Sandhäg“ werden mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 09. Januar 2017 bis zum 10. Februar 2017, während der allgemeinen Öffnungszeiten, Montag bis Mittwoch von 8 Uhr bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 Uhr bis 17.30 Uhr, sowie Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr im Rathaus der Stadt Alzenau, Hanauer Straße 1, an der Anschlagtafel für öffentliche Auslegung neben Zimmer Nr. 1.07, 63755 Alzenau öffentlich ausgelegt. Damit wird der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Ansprechpartner hierfür sind Frau Ott und Frau Schilling, Zimmer Nr. 1.16, Tel.: 06023 502-154 bzw. -156. Parallel dazu werden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig an der Planung beteiligt gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Das Plangebiet befindet sich im Norden der Kernstadt Alzenau, Alzenau, den 20. Dezember 2016 östlich des Industriegebietes Nord und westlich des Gartenbau- Stadt Alzenau betriebes Engelhard. Das Plangebiet erstreckt sich auf Teilflächen gez. Dr. Alexander Legler Erster Bürgermeister der Flurstücke Nr. 6418 und 6493 der Gemarkung Alzenau und ist nachfolgend zeichnerisch dargestellt:
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