Beitragstabelle ab 1. Januar 2017 für freiwillig versicherte Kundinnen und Kunden Beitragssatz und Beiträge für Selbstständige Krankenversicherung Für alle freiwillig versicherten Selbstständigen ohne Krankengeld Monatlicher Beitrag Für alle freiwillig versicherten Selbstständigen mit Krankengeld ab dem 43. Kalendertag Monatlicher Beitrag Für alle freiwillig versicherten Selbstständigen ohne Krankengeld mit Gründungszuschuss Monatlicher Beitrag Für alle freiwillig versicherten Selbstständigen mit Krankengeld ab dem 43. Kalendertag mit Gründungszuschuss Monatlicher Beitrag Individueller Zusatzbeitrag der hkk Monatlicher Beitrag 14,00 % 312,38 bis 609,00 EUR 14,60 % 325,76 bis 635,10 EUR 14,00 % 208,25 bis 609,00 EUR 14,60 % 217,18 bis 635,10 EUR 0,59 % 13,16 bis 25,67 EUR Pflegeversicherung Für alle freiwillig versicherten Selbstständigen 2,55 % Monatlicher Beitrag 56,90 bis 110,93 EUR Inklusive Zuschlag für kinderlose Versicherte 0,25 % 62,48 bis 121,80 EUR Für alle freiwillig versicherten Selbstständigen mit Gründungszuschuss 2,55 % Monatlicher Beitrag 37,93 bis 110,93 EUR Inklusive Zuschlag für kinderlose Versicherte 0,25 % 41,65 bis 121,80 EUR Die Beitragstabelle bietet einen Überblick über die Mindesthöhe und die maximale Beitragshöhe für freiwillig Versicherte. Gern berechnen wir Ihnen die monatlichen Beiträge nach Ihren persönlichen Einkünften. Rufen Sie uns einfach an! Beitragssatz für Kundinnen und Kunden ohne Anspruch auf Krankengeld, die keine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit ausüben Krankenversicherung 14,00 % Für alle freiwillig Versicherten Monatlicher Beitrag 138,83 bis 609,00 EUR Individueller Zusatzbeitrag der hkk für alle freiwillig Versicherten Monatlicher Beitrag 0,59 % 5,85 bis 25,67 EUR Pflegeversicherung Für Beamte, Vorruheständler und Pensionäre mit Anspruch auf Heilfürsorge oder Beihilfe 1,275 % Monatlicher Beitrag 12,64 bis 55,46 EUR Inklusive Zuschlag für kinderlose Versicherte 0,25 % 15,12 bis 66,34 EUR Für alle weiteren freiwillig Versicherten 2,55 % Monatlicher Beitrag 25,29 bis 110,93 EUR Inklusive Zuschlag für kinderlose Versicherte 0,25 % 27,77 bis 121,80 EUR Beitragssatz für Versorgungsbezieher Beitragssatz für Einnahmen aus Versorgungsbezügen, gesetzlicher Rente und erzieltes Arbeitseinkommen neben Rente oder Versorgungsbezügen beträgt 14,60 % * * zuzüglich des individuellen Zusatzbeitrages der hkk von 0,59 % Beitrag für Studentinnen und Studenten Monatlicher Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag der hkk (0,59 %) Für pflichtversicherte Studierende ab Semesterbeginn 86,71 EUR Für pflichtversicherte kinderlose Studierende 88,33 EUR Hinweis Die monatlichen Mindesteinnahmen betragen für Selbstständige 2.231,25 EUR Für Selbstständige mit Gründungszuschuss 1.487,50 EUR Für alle weiteren Versicherten 991,67 EUR Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 4.350,00 EUR Für kinderlose Versicherte nach Vollendung des 23. Lebensjahres und für nach dem 31. 12. 1939 eborene Mitglieder erhöht sich der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,25 % g Die Bankverbindungen der hkk Die Sparkasse Bremen AG BLZ 290 501 01, Konto 100 65 43 BIC: SBREDE22 IBAN: DE79 2905 0101 0001 0065 43 Volksbank Oldenburg eG BLZ 280 618 22, Konto 3030 348 600 BIC: GENODEF1EDE IBAN: DE21 2806 1822 3030 3486 00 Stand: Dezember 2016 Aktuelle Infos finden Sie auf hkk.de hkk75191 (12/16)
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