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Beitragstabelle ab 1. Januar 2017
für freiwillig versicherte Kundinnen und Kunden
Beitragssatz und Beiträge für Selbstständige
Krankenversicherung
Für alle freiwillig versicherten Selbstständigen ohne Krankengeld
Monatlicher Beitrag
Für alle freiwillig versicherten Selbstständigen mit Krankengeld
ab dem 43. Kalendertag
Monatlicher Beitrag
Für alle freiwillig versicherten Selbstständigen ohne Krankengeld
mit Gründungszuschuss
Monatlicher Beitrag
Für alle freiwillig versicherten Selbstständigen mit Krankengeld
ab dem 43. Kalendertag mit Gründungszuschuss
Monatlicher Beitrag
Individueller Zusatzbeitrag der hkk
Monatlicher Beitrag
14,00 %
312,38 bis 609,00 EUR
14,60 %
325,76 bis 635,10 EUR
14,00 %
208,25 bis 609,00 EUR
14,60 %
217,18 bis 635,10 EUR
0,59 %
13,16 bis 25,67 EUR
Pflegeversicherung
Für alle freiwillig versicherten Selbstständigen
2,55 %
Monatlicher Beitrag
56,90 bis 110,93 EUR
Inklusive Zuschlag für kinderlose Versicherte 0,25 %
62,48 bis 121,80 EUR
Für alle freiwillig versicherten Selbstständigen mit Gründungszuschuss
2,55 %
Monatlicher Beitrag
37,93 bis 110,93 EUR
Inklusive Zuschlag für kinderlose Versicherte 0,25 %
41,65 bis 121,80 EUR
Die Beitragstabelle bietet einen Überblick über die Mindesthöhe und die maximale Beitragshöhe für
freiwillig Versicherte. Gern berechnen wir Ihnen die monatlichen Beiträge nach Ihren persönlichen Einkünften. Rufen Sie uns einfach an!
Beitragssatz für Kundinnen und Kunden ohne Anspruch auf Krankengeld,
die keine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit ausüben
Krankenversicherung
14,00 %
Für alle freiwillig Versicherten
Monatlicher Beitrag
138,83 bis 609,00 EUR
Individueller Zusatzbeitrag der hkk für alle freiwillig Versicherten
Monatlicher Beitrag
0,59 %
5,85 bis 25,67 EUR
Pflegeversicherung
Für Beamte, Vorruheständler und Pensionäre mit Anspruch auf
­Heilfürsorge oder Beihilfe
1,275 %
Monatlicher Beitrag
12,64 bis 55,46 EUR
Inklusive Zuschlag für kinderlose Versicherte 0,25 %
15,12 bis 66,34 EUR
Für alle weiteren freiwillig Versicherten
2,55 %
Monatlicher Beitrag
25,29 bis 110,93 EUR
Inklusive Zuschlag für kinderlose Versicherte 0,25 %
27,77 bis 121,80 EUR
Beitragssatz für Versorgungsbezieher
Beitragssatz für Einnahmen aus Versorgungsbezügen,
gesetzlicher Rente und erzieltes Arbeitseinkommen neben Rente
oder Versorgungsbezügen beträgt
14,60 % *
* zuzüglich des individuellen Zusatzbeitrages der hkk von 0,59 %
Beitrag für Studentinnen und Studenten
Monatlicher Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung und
Zusatzbeitrag der hkk (0,59 %)
Für pflichtversicherte Studierende ab Semesterbeginn
86,71 EUR
Für pflichtversicherte kinderlose Studierende
88,33 EUR
Hinweis
Die monatlichen Mindesteinnahmen betragen für Selbstständige
2.231,25 EUR
Für Selbstständige mit Gründungszuschuss
1.487,50 EUR
Für alle weiteren Versicherten
991,67 EUR
Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt
4.350,00 EUR
Für kinderlose Versicherte nach Vollendung des 23. Lebensjahres und für nach dem 31. 12. 1939
­ eborene Mitglieder erhöht sich der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,25 %
g
Die Bankverbindungen der hkk
Die Sparkasse Bremen AG
BLZ 290 501 01, Konto 100 65 43
BIC: SBREDE22
IBAN: DE79 2905 0101 0001 0065 43
Volksbank Oldenburg eG
BLZ 280 618 22, Konto 3030 348 600
BIC: GENODEF1EDE
IBAN: DE21 2806 1822 3030 3486 00
Stand: Dezember 2016
Aktuelle Infos finden
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