AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen Planung von Selektivverträgen nach § 140 SGB V Leistungsbereich: Alloplastischer Gelenkersatz - Knieendoprothetik - 1 Einleitung Der Gesetzgeber räumt im Rahmen der Integrierten Versorgung nach den § 140 a SGB V den gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit ein, zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung sowie zur Weiterentwicklung von Vergütungssystemen mit zugelassenen Leistungserbringern Verträge zu vereinbaren. Zielsetzung ist die Effizienzsteigerung der medizinischen Versorgung und Sicherung der Nachhaltigkeit von Qualität und Wirtschaftlichkeit. Für die AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen steht die hochwertige medizinische Versorgung ihrer Versicherten im Mittelpunkt des Handelns. Im Rahmen des hier veröffentlichten Verfahrens wird der Fokus auf die stationäre Behandlung und deren Qualität für Versicherte der AOK Hessen gelegt, bei denen die Implantation einer Knieendoprothese notwendig ist. Zur Beurteilung der Qualität in der stationären Versorgung existieren vielfältige Bewertungsinstrumente. Ein bedeutendes Verfahren ist das QSR-Verfahren der AOK. 2 QSR-Verfahren der AOK Neben der gesetzlichen Qualitätssicherung gem. § 137 SGB V wird das QSR-Verfahren (Qualitätssicherung mit Routinedaten) als wesentliches Instrument zu Beurteilung der Ergebnisqualität eingesetzt. Das QSR-Verfahren hat das Ziel, Daten zur Verbesserung der Versorgungsqualität zu liefern. Es wird vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) getragen und weiterentwickelt. Unterstützung erhält das WIdO dabei von Experten aus Wissenschaft und Praxis. Bewertete und veröffentlichte Leistungsbereiche sind derzeit: • Künstliches Hüftgelenk • Künstliches Kniegelenk • Oberschenkelhalsbruch BeschreibungAuswahlkriterienVergaberecht.docx • Gallenblasenentfernung • Blinddarmentfernung • Therapeutischer Herzkatheter (PCI) bei Patienten ohne Herzinfarkt • Operation bei gutartiger Prostatavergrößerung • Vollständige Prostataentfernung bei Prostatakrebs Basis des QSR-Verfahrens bilden die übermittelten Abrechnungsdaten der Krankenhäuser zu den stationären Krankenhausfällen. Zugespielt werden die Versichertenstammdaten aus dem AOK-Datenbestand. Besonderheit des AOK-QSR-Verfahrens ist die 1-jährige Nachbeobachtungsphase nach stationärem Aufenthalt. Im QSR-Verfahren werden die Abrechnungsdaten statistisch aufbereitet. Folgende Begrifflichkeiten des Verfahrens sind wesentlich (Quelle: http://www.qualitaetssicherung-mitroutinedaten.de): SMR-Wert (standardisiertes Mortalitäts- bzw. Morbiditätsratio) Ratio der beobachteten zu den erwarteten Ereignissen. Ereignisse sind eingetretene Komplikationen oder das Versterben eines Patienten. Der Referenzwert eines SMR liegt bei 1. Werte zwischen 0 und 1 zeigen an, dass in einer Klinik weniger Ereignisse als erwartet auftraten. Werte über 1 zeigen an, dass es mehr beobachtete Ereignisse als erwartet gegeben hat. Der Referenzwert von 1 ergibt sich als das durchschnittliche Ergebnis aller Kliniken bundesweit bei der Behandlung von AOK-Patienten. Konfidenzintervall (KI) Das Konfidenzintervall beschreibt die Präzision der Lageschätzung eines Parameters. Ein 95%-Konfidenzintervall schließt den Bereich um den geschätzten Wert des Parameters ein, der mit 95%iger Wahrscheinlichkeit die tatsächliche Lage des Parameters trifft. Ein breites Konfidenzintervall weist auf einen geringen Stichprobenumfang oder auf eine große Streuung des Parameters hin. Im QSR-Verfahren werden alle SMR-Werte sowie andere statistische Kennzahlen mit 95%-Konfidenzintervallen ausgewiesen. Bei der vergleichenden Qualitätsbewertung von Kliniken wird die Problematik kleiner Fallzahlen und seltener Ereignisse berücksichtigt, indem die Bewertung für die öffentliche Berichterstattung im AOK-Krankenhausnavigator anhand der 95%-KI der SMR-Werte und nicht allein anhand des SMR-Wertes erfolgt. BeschreibungAuswahlkriterienVergaberecht.docx Risikoadjustierung Da die Patientenstruktur in den Kliniken unterschiedlich sein kann, werden im QSRQSR Verfahren für die Qualitätsmessung risikoadjustierte SMR-Werte SMR Werte berechnet. Dazu werden für die verwendeten Indikatoren Risikoadjustierungsverfahren entwickelt. ung erfolgt nach Geschlecht und Alter der Patienten sowie nach relevanten Die Adjustierung Begleiterkrankungen und verwendeten Prozeduren. Bei den Begleiterkrankungen werden nur die verwendet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie bereits zum Zeitpunkt der Aufnahme nahme bestanden. Bewertungssystem Für die öffentliche Berichterstattung wird die Gesamtbewertung der Krankenhäuser anhand von Symbolen (Lebensbäumchen) dargestellt. Die Einteilung der Krankenhäuser erfolgt nach dem oberen Grenzwert des KI. Danach erhalten erhalt - die besten 20% der KH bundesweit 3 Lebensbäumchen - die mittleren 60% der KH bundesweit 2 Lebensbäumchen und - die unteren 20% der KH bundesweit 1 Lebensbäumchen. 3 Zielsetzung der Verträge zur Integrierten Versorgung nach § 140 a SGB V Rund 400.000 Patienten atienten haben sich 2015 deutschlandweit einer Operation unterzogen, um ihre Hüft- oder Kniegelenke ersetzen zu lassen. Für diese planbaren Eingriffe erwarten die Patienten die bestmögliche medizinische Behandlung. Ohne die freie Arztwahl einzuschränken, möchte möchte die AOK Hessen ihre Versicherten hinsichtlich des Wunsches nach einer optimalen Behandlung unterstützen. Hierzu gehört, dass Verträge ausschließlich mit Kliniken abgeschlossen werden, die definierte Kriterien nach dem QSR-Verfahren Verfahren erfüllen. Durch einen einen Vertragsabschluss mit diesen Häusern sollen Komplikationen möglichst vermieden werden. Inhaltlicher Schwerpunkt der zu vereinbarenden Verträge ist neben einer Optimierung der Behandlungskette ein MRSA--Screening Screening der Versicherten, eingeteilt nach den Risikokriterien des Robert-Koch-Institutes Institutes im Vorfeld der stationären Behandlung. Wird bei einem Versicherten eine Besiedlung festgestellt, erfolgt die stationäre Aufnahme zur Operation erst nach einer gesicherten Sanierung des Patienten. Das vertragsschließende vertragsschli Krankenhaus stellt sicher, dass die Unterbringung der AOK-Versicherten AOK Versicherten nur mit anderen keimfreien Patienten erfolgt. BeschreibungAuswahlkriterienVergaberecht.docx Neben der stationären Akutbehandlung und des beschriebenen Screenings ist – sofern medizinisch notwendig - die Rehabilitation Teil der Leistungskette. Das vertragsschließende Krankenhaus vereinbart hierzu seinerseits Kooperationsverträge mit Rehabilitationskliniken. Der Vertrag sieht darüber hinaus ein optimiertes Entlassmanagement vor, um auch einen nahtlosen Übergang in die ambulanten Nachversorgung sicher zu stellen. 4 Anforderung an die potentiellen Vertragspartner (Eignungskriterien) Die nachfolgend genannten Voraussetzungen müssen von den interessierten Vertragspartnern erfüllt sein, um an dem Vertrag teilnehmen zu können. • Einrichtungen gem. § 108 SGB V in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 1 HKHG 2011 • Durchführung von Knie-TEP-Revisionen • Erfüllung der Mindestmenge nach den Vorgaben des G-BA für Knie-TEP • Auswahlparameter nach QSR für den Leistungsbereich Knieendoprothetik: Beschreibung SMR-Wert obere Grenze des Konfidenzintervalls, aktuelles Verfahrensjahr Einzelindikatoren mindestens durchschnittlich SMR im vorherigen Verfahrensjahr obere Grenze des Konfidenzintervalls, vorheriges Verfahrensjahr Parameter ≤ 1,0 < 1,6 +, O ≤ 1,0 < 1,6 Interessierte Krankenhäuser können sich an die unter 7 angegebene Adresse wenden. Sofern die Bereitschaft für einen Vertragsabschluss besteht, wird die Auftraggeberin/AOK Hessen prüfen, ob die oben angegebenen Kriterien erfüllt sind. Ist dies der Fall, kann der zur Verfügung gestellte Vertrag abgeschlossen werden. 5 Vertragsbeginn Frühestmöglicher Vertragsbeginn ist der 01.01.2017 6 Anmeldefrist Bei Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen ist ein Einstieg jederzeit möglich 7 Vertragsunterlagen Die erforderlichen Unterlagen sind anzufordern über folgende E-Mail-Adresse: BeschreibungAuswahlkriterienVergaberecht.docx [email protected] BeschreibungAuswahlkriterienVergaberecht.docx
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