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DMSB Rundstreckenreglement Anhang 2
Besonderheiten der Nürburgring Nordschleife 2017
Stand: 20.12.2016 – Änderungen sind kursiv abgedruckt
Art. 1 Teilnehmer/Lizenz
Bei allen Automobilsportveranstaltungen auf der Nürburgring Nordschleife muss der
Teilnehmer das 18. Lebensjahr vollendet haben. Darüber hinaus sind die DMSBLizenzbestimmungen (inkl. Anhang 1) sowie die jeweiligen Serien-/oder VeranstaltungsAusschreibungen zu beachten.
DMSB Permit Nordschleife (DPN)
Die DMSB Permit Nordschleife (DPN) ist für alle Teilnehmer (Hinweis: Bewerber/Fahrerlizenz des DMSB oder eines anderen der FIA angeschlossenen ASN) bei
betreffenden Serien/Rennveranstaltungen auf der Nürburgring Nordschleife als
Zusatzberechtigung neben der notwendigen Bewerber-/Fahrerlizenz vorgeschrieben
(grundsätzliche Ausnahme: Serien/Veranstaltungen mit historischen Fahrzeugen gemäß
Anhang K, sofern in der Serienausschreibung keine abweichende Regelung getroffen ist):
Aufzählung der betreffenden Serien/Veranstaltungen*:
- VLN Langstreckenmeisterschaft Nürburgring (DPN Stufe A oder B, je nach Fahrzeug),
- ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen (DPN Stufe A oder B, je nach Fahrzeug),
- ADAC Zurich 24h-Rennen (nur DPN Stufe A; für Rahmen-Serien bzw. Rennen gelten die
Bestimmungen der Serienausschreibung),
- RCN-Rundstreckenrennen Schwedenkreuz (DPN Stufe A, B oder C)
- Youngtimer Trophy und FHR-Serien (DPN Stufe A, B oder C)
- etc.
*die Aufzählung ist nicht abschließend und kann vom DMSB jederzeit ergänzt werden.
Die Erteilungsvoraussetzungen können dem Anhang 1 der DMSB-Lizenzbestimmungen
entnommen werden. Die DPN wird in drei Stufen ausgegeben:
Stufe A: gültig für Fahrzeuge mit einem Leistungsgewicht max. 4,5 kg/PS (6,12 kg/kW)*
Stufe B: gültig für Fahrzeuge mit einem Leistungsgewicht > 4,5 kg/PS (6,12 kg/kW)*
Stufe C: gültig für Fahrzeuge der Youngtimer Trophy, FHR-Serien sowie der Veranstaltung
RCN-Rundstreckenrennen Schwedenkreuz (abweichende Fahrzeugeinstufungen können in
den jeweiligen Serien- bzw. Veranstaltungs-Ausschreibungen festgelegt werden).
*Richtwerte; die genaue Fahrzeugeinstufung (nach Klassen gemäß Ausschreibung) wird
vom DMSB genehmigt und ist Art. 6 zu entnehmen (Tabelle „Einteilung der FahrzeugKategorien A, B und C für die DPN“).
Art. 2 Fahrzeuge
a)
Bauliche Voraussetzungen
Auf der Nordschleife sind grundsätzlich nur Fahrzeuge unter Berücksichtigung folgender
Punkte startberechtigt:
1. Es sind nur Tourenwagen und GT-Fahrzeuge mit geschlossener Karosserie und
festem Dach oder Hardtop (keine Cabriolets) sowie die in der DMSB Streckenlizenz
aufgeführten Fahrzeuggruppen zugelassen.
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2. Sportwagen, Formel-Fahrzeuge sowie Fahrzeuge mit freistehenden Rädern sind
nicht zugelassen.
Des Weiteren sind Fahrzeuge mit Rohrrahmen-Chassis grundsätzlich nicht
startberechtigt; Ausnahmen:
a) Fahrzeuge der Gruppen 24h Spezial und SP-X, welche in Abstimmung mit dem
DMSB vom Technik-Ausschuss des ADAC Nordrhein zugelassen wurden,
b) GT3-Fahrzeuge mit Zulassung der FIA bzw. GT4-Fahrzeuge mit RACB/KNAF
Zulassung,
c) Anhang K-Fahrzeuge mit HTP.
3. Die Fahrzeuge müssen in die Karosserie integrierte Kotflügel haben. Fahrzeuge mit
mitlenkenden Kotflügeln (wie z.B. Donkervoort, Lotus Super 7, o.ä.) sind somit nicht
erlaubt.
4. Das Fahrzeug muss auch zwischen den Vorder- und Hinterrädern eine feste
Karosserie (Einfahrschutz) haben. Das Maß X darf max. 150 mm betragen (siehe
Abb. 1).
5. Die Höhe des Wettbewerbsfahrzeuges, gemessen am Dach, muss mindestens 1100
mm betragen.
6. Grundsätzlich sind für alle Fahrzeugklassen – außer SPX, SP Pro und GT3 der
Homologationsjahre ab 2010 - nur Reifen gemäß der DMSB-Zulassungsliste (auf
dem Markt frei erwerbliche Reifen) zugelassen. Für Fahrzeugklassen, für die keine
handelsüblichen Reifen gemäß „DMSB-Zulassungsliste Reifen Nürburgring
Nordschleife“ vorgeschrieben sind, d.h. für SPX, SP Pro und GT3-Fahrzeuge der
Homologationsjahre ab 2010, gelten für die Veranstaltungen der VLN
Langstreckenmeisterschaft Nürburgring und dem ADAC Zurich 24h-Rennen inkl.
ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen auf der Nürburgring Nordschleife zwingend
die DMSB-Bestimmungen „Musterreifen-Prozedere für VLN und 24h-Rennen 2017“.
7. Darüber hinaus gelten die vom DMSB veröffentlichten besonderen Bestimmungen
für die Fahrzeugklassen SP-9 (FIA-GT3), SP-Pro und SPX hinsichtlich
Motorleistung, Traction Control System, Mindest-Fahrhöhe, Heckflügel-Breite/Position, Aerodynamik etc.
7.1 Mindestfahrhöhe für Fahrzeuge der Klassen SP9 (FIA-GT3), SP-X, SP-Pro
Zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung muss es möglich sein eine Rolle mit den
Abmaßen 300mm (Breite) x 70 mm (Durchmesser) unter dem Fahrzeug zu
verschieben. Die Überprüfung erfolgt auf der ausgewiesenen Referenzfläche des
Veranstalters. Bei der Überprüfung darf ein gleicher Reifendruck für alle Räder von
einem Teammitglied eingestellt werden, wobei der Reifendruck pro Rad maximal 2.0
bar beträgt.
Darüber hinaus wird ein geeignetes Messsystem zur Überprüfung der dynamischen
Fahrhöhe in der Boxengasse installiert. Details hierzu werden noch bekannt
gegeben.
Jegliche Systeme zum Zwecke der automatischen Änderung der Fahrzeughöhe
während der Fahrt oder im Stillstand des Fahrzeugs sind verboten. Über
Ausnahmen entscheidet der Technikausschuss Nürburgring Nordschleife
abschließend.
7.2 Anti-Lift-System
Fahrzeuge der Klassen SP-X und SP9 (FIA-GT3) müssen mit einem elektronischen
Anti-Lift-System ausgerüstet werden. Dieses Anti-Lift-System ist hierbei
grundsätzlich als Erweiterung vorhandener Traktionskontrollsysteme zu verstehen.
Die Gestaltung dieser Systeme ist den Fahrzeugherstellern grundsätzlich freigestellt.
Eine Dokumentation der Funktionsweise dieser Systeme muss jedoch vor einem
Fahrzeugeinsatz auf der Nürburgring Nordschleife vom jeweiligen Hersteller beim
Veranstalter eingereicht werden. Eine Freigabe erfolgt nach Abstimmung mit dem
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DMSB. Die Verantwortung für eine sichere Funktion des Anti-Lift-Systems liegt
hierbei grundsätzlich beim Homologationsinhaber bzw. Fahrzeughersteller. Über
Ausnahmen entscheidet der Technikausschuss Nürburgring Nordschleife
abschließend.
8. DMSB hat das Recht Bestimmungen (technisch und sportlich) zur Wahrung der
Sicherheit jederzeit zu ändern.
b)
Sicherheitsausrüstung
Alle Fahrzeuge (auch historische) sind auf der Nordschleife nur zugelassen, wenn sie
mindestens mit einer Sicherheitseinrichtung nach Anhang J 1993, Artikel 253.8 Zeichnung 1
(Überrollbügel), mit Abschleppösen, einem 2 Kg Handfeuerlöscher, einem
Stromkreisunterbrecher und Sicherheitsgurten ausgerüstet sind.
Für Fahrzeuge mit Dieselmotor ist ein FIA-homologierter FT3-/FT5-Sicherheitstank
vorgeschrieben.
Abb.1:
Art. 3 Flaggenzeichen - Anwendung bei allen Rennveranstaltungen auf der
Nürburgring Nordschleife
Befindet sich ein Fahrzeug der DMSB Staffel auf der Strecke zeigen die Sportwarte der
Streckensicherung die weiße Flagge.
Während der Standzeit des DMSB Staffelfahrzeuges bei Rettungs- oder
Abschleppmaßnahmen zeigen die Sportwarte der Streckensicherung die doppelt
geschwenkte gelbe Flagge.
Bei Abschleppfahrten der DMSB Staffelfahrzeuge zeigen die Sportwarte der
Streckensicherung die geschwenkte gelbe Flagge. Weiterhin ist der Art. 7 zu beachten.
Art. 4 Strafenkatalog
Nürburgring
Nordschleife
für
DPN-pflichtige
Serien/Veranstaltungen
Die Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung erfolgt durch das vom Veranstalter
vorgeschriebene offizielle Messsystem (z.B. GPS-Daten).
a) Höchstgeschwindigkeit Boxengasse
Zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Boxengasse Nürburgring Nordschleife
beträgt grundsätzlich max. 60 km/h.
Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Rennen in der
Boxengasse wird wie folgt bestraft:
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Stufe
Geschwindigkeitsüberschreitung
Sanktion
Mögliche Anzahl
1
bis 10 km/h
30 Sek. Zeitstrafe
max. 3 Verstöße
2
10 km/h bis 20 km/h
45 Sek. Zeitstrafe
max. 2 Verstöße
3
über 20 km/h
durch die
Sportkommissare
Bei dem Erreichen der max. möglichen Anzahl der Verstöße in einer Stufe erfolgt die
Sanktionierung durch die Sportkommissare.
Die im Zeittraining begangene Anzahl von Verstößen „Missachtung der
Boxengassengeschwindigkeit“ wird nicht zu den max. möglichen Verstößen im
Rennen addiert. Sämtliche Sanktionen bleiben hiervon unberührt.
Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Boxengasse im
freien Training, Warm Up und Zeittraining wird durch den Rennleiter wie folgt
bestraft:
Änderung der Startposition
Rückversetzung in der Startaufstellung
b) Missachtung doppelt geschwenkter Gelber Flaggen bzw. Code 60-Flaggen im
Zeittraining
GeschwindigkeitsSanktion (3h/4h/6h/24h-Rennen)
DMSBStufe
überschreitung
durch Rennleiter
Strafpunkte
1
bis 19 km/h
Start am Ende der Startgruppe
Keine
2
20 - 39 km/h
Nachstarten aus der Boxengasse
am Ende der Startgruppe
1 Punkt
3
40 - 50 km/h
Nachstarten aus der Boxengasse
am Ende aller Startgruppen
Schwarze Flagge + Entzug der
DPN sowie
4
> 50 km/h
Disqualifikation für das betroffene
Team*
*Definition „Team“: die für das Fahrzeug genannten Fahrer
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2 Punkte
Meldung an
DMSB
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c) Missachtung doppelt geschwenkter Gelber Flaggen bzw. Code 60-Flaggen im
Rennen
Stufe
1
Geschwindigkeitsüberschrei
tung
bis 19
km/h
Sanktionen
durch Rennleiter bei Renndauer von:
3h
4h
6h
24h
1 min
32 s
40 s
45 s
55 s
Zeitstrafe
Zeitstrafe
Zeitstrafe
Zeitstrafe
2
20 - 39
km/h
130 s
150 s
200 s
Zeitstrafe
Zeitstrafe
Zeitstrafe
3 min
32s
Zeitstrafe
3
4
40 - 50
km/h
250 s
270 s
300 s
Zeitstrafe
Zeitstrafe
Zeitstrafe
Mögliche Anzahl
DMSBStrafpunkteregister
max. 3 Verstöße
danach Disqualifikation für
das betroffene Team*
Keine
max. 2 Verstöße
danach Disqualifikation für
das betroffene Team*
1 Punkt
5 min
32s
max.1 Verstoß
danach
Zeitstrafe
Disqualifikation für das
betroffene Team*
> 50 km/h
Schwarze Flagge + Entzug der DPN durch Rennleiter sowie
Disqualifikation für das betroffene Team*
*Definition „Team“: die für das Fahrzeug genannten Fahrer
2 Punkte
Meldung an
DMSB
d) DMSB-Strafpunkte-Register
Der DMSB verwaltet das Strafpunkte-Register. Insgesamt 3 Punkte oder ein Verstoß der
Stufe 4 ziehen einen vorläufigen DPN-Entzug nach sich.
Die Einleitung eines sportrechtlichen Verfahrens kann unabhängig von den
Strafregisterpunkten oder einem DPN-Entzug erfolgen.
Art. 5 Zeitstrafen / Zeitersatzstrafen
Der Standort für das Ableisten der Zeitstrafen wird in der jeweiligen Ausschreibung
aufgeführt.
Eine Zeitstrafe kann mit einem Boxenstopp kombiniert werden, die Vorgehensweise ist in
der jeweiligen Ausschreibung erläutert.
Zeitersatzstrafen können anstelle einer Zeitstrafe ausgesprochen werden, wenn die
Zeitstrafe nicht im Rennbetrieb umgesetzt werden kann (z. B. Zeitstrafe wurde gegen
Rennende ausgesprochen). Die Entscheidung obliegt dem Rennleiter.
Im Zeittraining ausgesprochene Wertungsstrafen können im darauffolgenden Rennen
umgesetzt werden.
Beispiel:
Wird im Rahmen des Zeittrainings gegen die Höchstgeschwindigkeit unter doppelt
geschwenkten gelben Flaggen verstoßen, kann alternativ der Rücksetzung in der
Startaufstellung eine Umsetzung der Sanktion während des Rennens erfolgen.
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Art. 6 Einteilung der Fahrzeug-Kategorien A, B und C für die DMSB Permit
Nordschleife
Kategorie A
Alle Klassen und Serien,
welche nicht in Kategorie B aufgeführt sind
Kategorie B
Klasse
SP1 - SP4
Cup 1
Cup 4
Cup 5
V1
V2
V3
V4
V5
VT1
VT2
VT3
D1T
D2T
H1 & H2
AT/AT-G
SP2T
Hubraum
1.4-3.0 l
2.0 l
2.0 l
3.0 l
bis 1.6 l
1.6-1.8 l
1.8-2.0 l
2.0-2.5 l
2.5-3.0 l
bis 1.6 l TL
1.6-2.0 l TL
2.0-3.0 l TL
1.75-2.0 l TL
2.0-2.5 l TL
bis 2.0 l
bis 2.0 l
1.4-1.6 l TL
Bezeichnung/Anmerkungen
VLN Specials (gem. 24h)
Opel Astra Turbo OPC Cup
Toyota TMG GT86 Cup
BMW M235i Racing Cup
VLN-Produktionswagen
VLN-Produktionswagen
VLN-Produktionswagen
VLN-Produktionswagen
VLN-Produktionswagen
VLN-Produktionswagen mit Aufladung
VLN-Produktionswagen mit Aufladung
VLN-Produktionswagen mit Aufladung
Turbo-Diesel
Turbo-Diesel
Gruppe H
Gruppe AT inkl. AT-G (Alternat.), z.B. VW Beetle
Motor seriennah und verplombt, z.B. Mini, Fiesta
Kategorie C
RCN-Rennen,
Youngtimer
Trophy und
FHR-Serien
alle Divisionen
bzw. gemäß Serien-/Veranstaltungs-Ausschreibung
Änderungen vorbehalten
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Art. 7 Code 60 – Regelung für alle DMSB-genehmigten Rennveranstaltungen und
Leistungsprüfungen auf der Nürburgring Nordschleife
Ergänzung zu Anhang 1 – DMSB-Rundstreckenreglement ist für alle DMSB-genehmigten
Rennen auf der Nürburgring Nordschleife folgende Flaggen-Regelung festgelegt:
1. Ab dem Posten einer doppelt gelb geschwenkten Flagge beträgt die
Geschwindigkeit für alle Teilnehmer max. 120 km/h. Die doppelt gelb geschwenkte
Flagge gilt auch als Vorwarnung für eine mögliche Code 60-Phase.
2. Falls eine Gefahrensituation besteht, welche den Einsatz eines Safety Cars gemäß
Art. 12.1 DMSB-Rundstrecken-Reglement erforderlich macht, wird vom Posten eine
gehaltene „Code 60" – Flagge gezeigt. Ab der „Code 60" – Flagge beträgt die
Geschwindigkeit für alle Teilnehmer max. 60 km/h.
3. Die Aufhebung der Doppelt Gelben Flaggen bzw. „Code 60“ – Zone wird mit einer
geschwenkten grünen Flagge an allen involvierten Posten signalisiert.
Bei Dunkelheit können die Flaggenzeichen durch Leuchttafeln, ersetzt werden.
Missachtungen der gelben Flaggenzeichen/Flag Masters werden gemäß Art. 4 b) und 4 c)
geahndet.
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