DMSB Rundstreckenreglement Anhang 2 Besonderheiten der Nürburgring Nordschleife 2017 Stand: 20.12.2016 – Änderungen sind kursiv abgedruckt Art. 1 Teilnehmer/Lizenz Bei allen Automobilsportveranstaltungen auf der Nürburgring Nordschleife muss der Teilnehmer das 18. Lebensjahr vollendet haben. Darüber hinaus sind die DMSBLizenzbestimmungen (inkl. Anhang 1) sowie die jeweiligen Serien-/oder VeranstaltungsAusschreibungen zu beachten. DMSB Permit Nordschleife (DPN) Die DMSB Permit Nordschleife (DPN) ist für alle Teilnehmer (Hinweis: Bewerber/Fahrerlizenz des DMSB oder eines anderen der FIA angeschlossenen ASN) bei betreffenden Serien/Rennveranstaltungen auf der Nürburgring Nordschleife als Zusatzberechtigung neben der notwendigen Bewerber-/Fahrerlizenz vorgeschrieben (grundsätzliche Ausnahme: Serien/Veranstaltungen mit historischen Fahrzeugen gemäß Anhang K, sofern in der Serienausschreibung keine abweichende Regelung getroffen ist): Aufzählung der betreffenden Serien/Veranstaltungen*: - VLN Langstreckenmeisterschaft Nürburgring (DPN Stufe A oder B, je nach Fahrzeug), - ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen (DPN Stufe A oder B, je nach Fahrzeug), - ADAC Zurich 24h-Rennen (nur DPN Stufe A; für Rahmen-Serien bzw. Rennen gelten die Bestimmungen der Serienausschreibung), - RCN-Rundstreckenrennen Schwedenkreuz (DPN Stufe A, B oder C) - Youngtimer Trophy und FHR-Serien (DPN Stufe A, B oder C) - etc. *die Aufzählung ist nicht abschließend und kann vom DMSB jederzeit ergänzt werden. Die Erteilungsvoraussetzungen können dem Anhang 1 der DMSB-Lizenzbestimmungen entnommen werden. Die DPN wird in drei Stufen ausgegeben: Stufe A: gültig für Fahrzeuge mit einem Leistungsgewicht max. 4,5 kg/PS (6,12 kg/kW)* Stufe B: gültig für Fahrzeuge mit einem Leistungsgewicht > 4,5 kg/PS (6,12 kg/kW)* Stufe C: gültig für Fahrzeuge der Youngtimer Trophy, FHR-Serien sowie der Veranstaltung RCN-Rundstreckenrennen Schwedenkreuz (abweichende Fahrzeugeinstufungen können in den jeweiligen Serien- bzw. Veranstaltungs-Ausschreibungen festgelegt werden). *Richtwerte; die genaue Fahrzeugeinstufung (nach Klassen gemäß Ausschreibung) wird vom DMSB genehmigt und ist Art. 6 zu entnehmen (Tabelle „Einteilung der FahrzeugKategorien A, B und C für die DPN“). Art. 2 Fahrzeuge a) Bauliche Voraussetzungen Auf der Nordschleife sind grundsätzlich nur Fahrzeuge unter Berücksichtigung folgender Punkte startberechtigt: 1. Es sind nur Tourenwagen und GT-Fahrzeuge mit geschlossener Karosserie und festem Dach oder Hardtop (keine Cabriolets) sowie die in der DMSB Streckenlizenz aufgeführten Fahrzeuggruppen zugelassen. Anhang 2 – Besonderheiten der Nürburgring Nordschleife 2017 Seite 1/7 2. Sportwagen, Formel-Fahrzeuge sowie Fahrzeuge mit freistehenden Rädern sind nicht zugelassen. Des Weiteren sind Fahrzeuge mit Rohrrahmen-Chassis grundsätzlich nicht startberechtigt; Ausnahmen: a) Fahrzeuge der Gruppen 24h Spezial und SP-X, welche in Abstimmung mit dem DMSB vom Technik-Ausschuss des ADAC Nordrhein zugelassen wurden, b) GT3-Fahrzeuge mit Zulassung der FIA bzw. GT4-Fahrzeuge mit RACB/KNAF Zulassung, c) Anhang K-Fahrzeuge mit HTP. 3. Die Fahrzeuge müssen in die Karosserie integrierte Kotflügel haben. Fahrzeuge mit mitlenkenden Kotflügeln (wie z.B. Donkervoort, Lotus Super 7, o.ä.) sind somit nicht erlaubt. 4. Das Fahrzeug muss auch zwischen den Vorder- und Hinterrädern eine feste Karosserie (Einfahrschutz) haben. Das Maß X darf max. 150 mm betragen (siehe Abb. 1). 5. Die Höhe des Wettbewerbsfahrzeuges, gemessen am Dach, muss mindestens 1100 mm betragen. 6. Grundsätzlich sind für alle Fahrzeugklassen – außer SPX, SP Pro und GT3 der Homologationsjahre ab 2010 - nur Reifen gemäß der DMSB-Zulassungsliste (auf dem Markt frei erwerbliche Reifen) zugelassen. Für Fahrzeugklassen, für die keine handelsüblichen Reifen gemäß „DMSB-Zulassungsliste Reifen Nürburgring Nordschleife“ vorgeschrieben sind, d.h. für SPX, SP Pro und GT3-Fahrzeuge der Homologationsjahre ab 2010, gelten für die Veranstaltungen der VLN Langstreckenmeisterschaft Nürburgring und dem ADAC Zurich 24h-Rennen inkl. ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen auf der Nürburgring Nordschleife zwingend die DMSB-Bestimmungen „Musterreifen-Prozedere für VLN und 24h-Rennen 2017“. 7. Darüber hinaus gelten die vom DMSB veröffentlichten besonderen Bestimmungen für die Fahrzeugklassen SP-9 (FIA-GT3), SP-Pro und SPX hinsichtlich Motorleistung, Traction Control System, Mindest-Fahrhöhe, Heckflügel-Breite/Position, Aerodynamik etc. 7.1 Mindestfahrhöhe für Fahrzeuge der Klassen SP9 (FIA-GT3), SP-X, SP-Pro Zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung muss es möglich sein eine Rolle mit den Abmaßen 300mm (Breite) x 70 mm (Durchmesser) unter dem Fahrzeug zu verschieben. Die Überprüfung erfolgt auf der ausgewiesenen Referenzfläche des Veranstalters. Bei der Überprüfung darf ein gleicher Reifendruck für alle Räder von einem Teammitglied eingestellt werden, wobei der Reifendruck pro Rad maximal 2.0 bar beträgt. Darüber hinaus wird ein geeignetes Messsystem zur Überprüfung der dynamischen Fahrhöhe in der Boxengasse installiert. Details hierzu werden noch bekannt gegeben. Jegliche Systeme zum Zwecke der automatischen Änderung der Fahrzeughöhe während der Fahrt oder im Stillstand des Fahrzeugs sind verboten. Über Ausnahmen entscheidet der Technikausschuss Nürburgring Nordschleife abschließend. 7.2 Anti-Lift-System Fahrzeuge der Klassen SP-X und SP9 (FIA-GT3) müssen mit einem elektronischen Anti-Lift-System ausgerüstet werden. Dieses Anti-Lift-System ist hierbei grundsätzlich als Erweiterung vorhandener Traktionskontrollsysteme zu verstehen. Die Gestaltung dieser Systeme ist den Fahrzeugherstellern grundsätzlich freigestellt. Eine Dokumentation der Funktionsweise dieser Systeme muss jedoch vor einem Fahrzeugeinsatz auf der Nürburgring Nordschleife vom jeweiligen Hersteller beim Veranstalter eingereicht werden. Eine Freigabe erfolgt nach Abstimmung mit dem Anhang 2 – Besonderheiten der Nürburgring Nordschleife 2017 Seite 2/7 DMSB. Die Verantwortung für eine sichere Funktion des Anti-Lift-Systems liegt hierbei grundsätzlich beim Homologationsinhaber bzw. Fahrzeughersteller. Über Ausnahmen entscheidet der Technikausschuss Nürburgring Nordschleife abschließend. 8. DMSB hat das Recht Bestimmungen (technisch und sportlich) zur Wahrung der Sicherheit jederzeit zu ändern. b) Sicherheitsausrüstung Alle Fahrzeuge (auch historische) sind auf der Nordschleife nur zugelassen, wenn sie mindestens mit einer Sicherheitseinrichtung nach Anhang J 1993, Artikel 253.8 Zeichnung 1 (Überrollbügel), mit Abschleppösen, einem 2 Kg Handfeuerlöscher, einem Stromkreisunterbrecher und Sicherheitsgurten ausgerüstet sind. Für Fahrzeuge mit Dieselmotor ist ein FIA-homologierter FT3-/FT5-Sicherheitstank vorgeschrieben. Abb.1: Art. 3 Flaggenzeichen - Anwendung bei allen Rennveranstaltungen auf der Nürburgring Nordschleife Befindet sich ein Fahrzeug der DMSB Staffel auf der Strecke zeigen die Sportwarte der Streckensicherung die weiße Flagge. Während der Standzeit des DMSB Staffelfahrzeuges bei Rettungs- oder Abschleppmaßnahmen zeigen die Sportwarte der Streckensicherung die doppelt geschwenkte gelbe Flagge. Bei Abschleppfahrten der DMSB Staffelfahrzeuge zeigen die Sportwarte der Streckensicherung die geschwenkte gelbe Flagge. Weiterhin ist der Art. 7 zu beachten. Art. 4 Strafenkatalog Nürburgring Nordschleife für DPN-pflichtige Serien/Veranstaltungen Die Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung erfolgt durch das vom Veranstalter vorgeschriebene offizielle Messsystem (z.B. GPS-Daten). a) Höchstgeschwindigkeit Boxengasse Zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Boxengasse Nürburgring Nordschleife beträgt grundsätzlich max. 60 km/h. Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Rennen in der Boxengasse wird wie folgt bestraft: Anhang 2 – Besonderheiten der Nürburgring Nordschleife 2017 Seite 3/7 Stufe Geschwindigkeitsüberschreitung Sanktion Mögliche Anzahl 1 bis 10 km/h 30 Sek. Zeitstrafe max. 3 Verstöße 2 10 km/h bis 20 km/h 45 Sek. Zeitstrafe max. 2 Verstöße 3 über 20 km/h durch die Sportkommissare Bei dem Erreichen der max. möglichen Anzahl der Verstöße in einer Stufe erfolgt die Sanktionierung durch die Sportkommissare. Die im Zeittraining begangene Anzahl von Verstößen „Missachtung der Boxengassengeschwindigkeit“ wird nicht zu den max. möglichen Verstößen im Rennen addiert. Sämtliche Sanktionen bleiben hiervon unberührt. Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Boxengasse im freien Training, Warm Up und Zeittraining wird durch den Rennleiter wie folgt bestraft: Änderung der Startposition Rückversetzung in der Startaufstellung b) Missachtung doppelt geschwenkter Gelber Flaggen bzw. Code 60-Flaggen im Zeittraining GeschwindigkeitsSanktion (3h/4h/6h/24h-Rennen) DMSBStufe überschreitung durch Rennleiter Strafpunkte 1 bis 19 km/h Start am Ende der Startgruppe Keine 2 20 - 39 km/h Nachstarten aus der Boxengasse am Ende der Startgruppe 1 Punkt 3 40 - 50 km/h Nachstarten aus der Boxengasse am Ende aller Startgruppen Schwarze Flagge + Entzug der DPN sowie 4 > 50 km/h Disqualifikation für das betroffene Team* *Definition „Team“: die für das Fahrzeug genannten Fahrer Anhang 2 – Besonderheiten der Nürburgring Nordschleife 2017 2 Punkte Meldung an DMSB Seite 4/7 c) Missachtung doppelt geschwenkter Gelber Flaggen bzw. Code 60-Flaggen im Rennen Stufe 1 Geschwindigkeitsüberschrei tung bis 19 km/h Sanktionen durch Rennleiter bei Renndauer von: 3h 4h 6h 24h 1 min 32 s 40 s 45 s 55 s Zeitstrafe Zeitstrafe Zeitstrafe Zeitstrafe 2 20 - 39 km/h 130 s 150 s 200 s Zeitstrafe Zeitstrafe Zeitstrafe 3 min 32s Zeitstrafe 3 4 40 - 50 km/h 250 s 270 s 300 s Zeitstrafe Zeitstrafe Zeitstrafe Mögliche Anzahl DMSBStrafpunkteregister max. 3 Verstöße danach Disqualifikation für das betroffene Team* Keine max. 2 Verstöße danach Disqualifikation für das betroffene Team* 1 Punkt 5 min 32s max.1 Verstoß danach Zeitstrafe Disqualifikation für das betroffene Team* > 50 km/h Schwarze Flagge + Entzug der DPN durch Rennleiter sowie Disqualifikation für das betroffene Team* *Definition „Team“: die für das Fahrzeug genannten Fahrer 2 Punkte Meldung an DMSB d) DMSB-Strafpunkte-Register Der DMSB verwaltet das Strafpunkte-Register. Insgesamt 3 Punkte oder ein Verstoß der Stufe 4 ziehen einen vorläufigen DPN-Entzug nach sich. Die Einleitung eines sportrechtlichen Verfahrens kann unabhängig von den Strafregisterpunkten oder einem DPN-Entzug erfolgen. Art. 5 Zeitstrafen / Zeitersatzstrafen Der Standort für das Ableisten der Zeitstrafen wird in der jeweiligen Ausschreibung aufgeführt. Eine Zeitstrafe kann mit einem Boxenstopp kombiniert werden, die Vorgehensweise ist in der jeweiligen Ausschreibung erläutert. Zeitersatzstrafen können anstelle einer Zeitstrafe ausgesprochen werden, wenn die Zeitstrafe nicht im Rennbetrieb umgesetzt werden kann (z. B. Zeitstrafe wurde gegen Rennende ausgesprochen). Die Entscheidung obliegt dem Rennleiter. Im Zeittraining ausgesprochene Wertungsstrafen können im darauffolgenden Rennen umgesetzt werden. Beispiel: Wird im Rahmen des Zeittrainings gegen die Höchstgeschwindigkeit unter doppelt geschwenkten gelben Flaggen verstoßen, kann alternativ der Rücksetzung in der Startaufstellung eine Umsetzung der Sanktion während des Rennens erfolgen. Anhang 2 – Besonderheiten der Nürburgring Nordschleife 2017 Seite 5/7 Art. 6 Einteilung der Fahrzeug-Kategorien A, B und C für die DMSB Permit Nordschleife Kategorie A Alle Klassen und Serien, welche nicht in Kategorie B aufgeführt sind Kategorie B Klasse SP1 - SP4 Cup 1 Cup 4 Cup 5 V1 V2 V3 V4 V5 VT1 VT2 VT3 D1T D2T H1 & H2 AT/AT-G SP2T Hubraum 1.4-3.0 l 2.0 l 2.0 l 3.0 l bis 1.6 l 1.6-1.8 l 1.8-2.0 l 2.0-2.5 l 2.5-3.0 l bis 1.6 l TL 1.6-2.0 l TL 2.0-3.0 l TL 1.75-2.0 l TL 2.0-2.5 l TL bis 2.0 l bis 2.0 l 1.4-1.6 l TL Bezeichnung/Anmerkungen VLN Specials (gem. 24h) Opel Astra Turbo OPC Cup Toyota TMG GT86 Cup BMW M235i Racing Cup VLN-Produktionswagen VLN-Produktionswagen VLN-Produktionswagen VLN-Produktionswagen VLN-Produktionswagen VLN-Produktionswagen mit Aufladung VLN-Produktionswagen mit Aufladung VLN-Produktionswagen mit Aufladung Turbo-Diesel Turbo-Diesel Gruppe H Gruppe AT inkl. AT-G (Alternat.), z.B. VW Beetle Motor seriennah und verplombt, z.B. Mini, Fiesta Kategorie C RCN-Rennen, Youngtimer Trophy und FHR-Serien alle Divisionen bzw. gemäß Serien-/Veranstaltungs-Ausschreibung Änderungen vorbehalten Anhang 2 – Besonderheiten der Nürburgring Nordschleife 2017 Seite 6/7 Art. 7 Code 60 – Regelung für alle DMSB-genehmigten Rennveranstaltungen und Leistungsprüfungen auf der Nürburgring Nordschleife Ergänzung zu Anhang 1 – DMSB-Rundstreckenreglement ist für alle DMSB-genehmigten Rennen auf der Nürburgring Nordschleife folgende Flaggen-Regelung festgelegt: 1. Ab dem Posten einer doppelt gelb geschwenkten Flagge beträgt die Geschwindigkeit für alle Teilnehmer max. 120 km/h. Die doppelt gelb geschwenkte Flagge gilt auch als Vorwarnung für eine mögliche Code 60-Phase. 2. Falls eine Gefahrensituation besteht, welche den Einsatz eines Safety Cars gemäß Art. 12.1 DMSB-Rundstrecken-Reglement erforderlich macht, wird vom Posten eine gehaltene „Code 60" – Flagge gezeigt. Ab der „Code 60" – Flagge beträgt die Geschwindigkeit für alle Teilnehmer max. 60 km/h. 3. Die Aufhebung der Doppelt Gelben Flaggen bzw. „Code 60“ – Zone wird mit einer geschwenkten grünen Flagge an allen involvierten Posten signalisiert. Bei Dunkelheit können die Flaggenzeichen durch Leuchttafeln, ersetzt werden. Missachtungen der gelben Flaggenzeichen/Flag Masters werden gemäß Art. 4 b) und 4 c) geahndet. Anhang 2 – Besonderheiten der Nürburgring Nordschleife 2017 Seite 7/7
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