Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien)

Bundesrat
17. November 2016
860. Sitzung / 1
14.19
Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bundesrat
beschäftigt sich heute mit einer Wahlrechtsreform, die im Großen und Ganzen aus
zwei Blöcken besteht. Einerseits wird endlich in Österreich ein Zentrales
Wählerregister eingerichtet. Meiner Ansicht nach war dieser Schritt schon längst
überfällig, wurde aber im Zusammenhang mit der direkten Demokratie längere Zeit
blockiert. Aus Ländersicht ist es zu begrüßen, dass dieses Zentrale Wählerregister so
offen gestaltet wird, dass es ebenfalls den Ländern und Gemeinden für die Erstellung
des Zentralen Wählerregisters bei ihren Wahlen zur Verfügung steht – auch wenn
Wahlgrundsätze von jenen des Bundes abweichen, wie das beispielsweise in
Niederösterreich und im Burgenland der Fall ist.
Damit wird ebenfalls eine Forderung der Enquete-Kommission „Stärkung der
Demokratie in Österreich“ umgesetzt, was mich als Mitglied dieser Kommission
besonders freut.
Andererseits dient die Wahlrechtsreform 2017 auch dem Umstand, dass überhaupt
Wahlen im Sinne des Judikats des VfGH zur Bundespräsidentenwahl gültig
durchgeführt werden können. Dies beginnt bei der Übergangslösung bezüglich der
Wahlkarten: Da wird auf die Wahlkarten-ohne-Laschen-Lösung zurückgegriffen, die
den Schönheitsfehler hat, dass außen am Wahlkuvert Name, Geburtsdatum und die
Unterschrift des Wahlberechtigten zu sehen ist.
Der Verfassungsausschuss hat in diesem Zusammenhang ausdrücklich festgehalten,
dass dies nur eine Übergangslösung ist und im Zuge der großen Wahlrechtsreform
eine Alternative gefunden werden soll, die den hohen Ansprüchen
datenschutzpolitischer Überlegungen genügt, aber auch ohne Mängel produziert
werden kann.
Durch die Auflösung des Bezirks Wien-Umgebung in Niederösterreich wurde eine
Änderung der Regionalwahlkreiseinteilung nötig. Weiters wird die schon für die
Bundespräsidentenwahl am 4. Dezember 2016 beschlossene Bestimmung, wonach
Wahlkuverts von den Wählern selbst oder – auf deren Wunsch – auch vom Wahlleiter
in die Wahlurne eingeworfen werden können, auf alle Wahlen als anwendbar erklärt.
Schließlich wird noch die Zuhilfenahme von Hilfspersonal durch Wahlbehörden einer
präzisen Regelung unterworfen.
Version v. 20. Dezember 2016, 10:59
nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert
Bundesrat
17. November 2016
860. Sitzung / 2
Diese Wahlrechtsreform wird ausdrücklich auch von jenen Menschen begrüßt, die
Wahlen durchzuführen haben. Ein Oberamtsrat aus dem Burgenland meint dazu, dass
er Wahlkarten sehr gut und sehr praxisnahe findet und dass die Wahlbeisitzer weiter
Angelegenheit der Parteien bleiben sollen. Er hat auch einige andere Anmerkungen
gemacht, die dann bei der großen Wahlrechtsreform berücksichtigt werden müssen.
Ich freue mich auf die Diskussion, die es dann geben wird.
Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratischen Bundesrätinnen und Bundesräte
werden aus den genannten Gründen dieser Vorlage die Zustimmung erteilen. (Beifall
bei SPÖ und ÖVP.)
14.23
Präsident Mario Lindner: Nun ist Herr Bundesrat Mayer zu Wort gemeldet. – Bitte,
Herr Bundesrat.
Version v. 20. Dezember 2016, 10:59
nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert