Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Herr Präsident

Bundesrat
17. November 2016
860. Sitzung / 1
14.37
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Herr Präsident! Herr Minister!
Werte Kollegen und Kolleginnen! Briefwahl zum Quadrat – was ich nicht verstehe, ist,
dass in Urländern der direkten Demokratie wie der Schweiz, wo die Leute wirklich viel
wählen gehen, die Briefwahl natürlich gang und gäbe ist. Wir haben auch mit
Wahlleitern dort gesprochen und uns genau angeschaut, wie die das machen. Die
haben gesagt: Natürlich gibt es bei uns auch Probleme, aber bei uns sind die Regeln
bei Weitem nicht so kompliziert, wie ihr das gemacht habt. Es ist schon so, dass es
unser Versuch, das alles möglichst bis ins Detail zu regeln, auch sehr schwierig
gemacht hat, das dann tatsächlich so umzusetzen, wie es im Gesetz formuliert war.
In vielen Ländern ist es so, dass die Briefwahl wirklich ein ganz wesentlicher Teil des
Wahlvorgangs ist und die Menschen das wollen, und es ist eigentlich auch niemandem
mehr klarzumachen, dass das nicht gehen sollte. Das wäre wirklich ein Rückschritt.
Deshalb wird uns dann auch etwas einfallen, das in den Wahllokalen und bei der
Auszählung praktikabel ist, sodass es auch umgesetzt werden kann.
Das Zentrale dieser Änderung, das zentrale Wählerregister, eine Datenanwendung
beim BMI, ist schon erwähnt und auch erklärt worden. Es ist so, dass es eigentlich nur
ein Schritt in Richtung eines echten zentralen Wählerregisters ist. Es wird von allen
Gemeinden zur Erstellung ihrer Wählerevidenzen genützt. Darin sind alle
wahlberechtigten Personen mit dem Hauptwohnsitz in der Gemeinde einzutragen, und
die Summe dieser lokalen Wählerevidenzen ist dann das zentrale Wählerregister.
Leider bedeutet das aber noch nicht, dass alle Wahllokale tatsächlich mit PC und
Zugriff zum Wählerregister arbeiten. Ausschlaggebend bleiben die ausgedruckten
Wählerverzeichnisse, die aber maßgeblich verbessert wurden. So ist die Ausgabe
einer Wahlkarte relativ einfach gleich links in der ersten Rubrik ersichtlich.
Damit wurden die Regelungen für alle Bundeswahlen geschaffen und die Länder
werden ermächtigt, die Wählerevidenzen für die Landtags- und Gemeinderatswahlen
mit dieser Datenanwendung herzustellen. Hoffentlich macht die Datenanwendung da
nicht einen Strich durch die Rechnung, denn auch das weiß man nie. Ich glaube aber,
dass das in die richtige Richtung geht.
Wichtig ist aus unserer Sicht schon auch die Möglichkeit der Online-Unterstützung von
Volksbegehren. Der elektronische Vermerk der Unterstützung wird eben nicht im
zentralen Wählerregister gemacht, sondern in einer Parallelanwendung, und diese wird
nach Rechtskraft des Ergebnisses des Volksbegehrens gelöscht. Das war uns
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datenschutzrechtlich sehr wichtig, das halten wir für eine saubere Lösung, und das war
auch eine wichtige Forderung des Demokratiepakets im Juni 2013. Vielleicht gelingt es
in der Folge doch auch, dieses Demokratiepaket Schritt für Schritt umzusetzen und
weiter voranzutreiben. (Bundesrat Todt: Da sind wir schon einen Schritt weiter! Da
haben wir schon die Enquete!)
Wie gesagt, da ist noch viel zu tun und da gibt es noch viele
Verbesserungsmöglichkeiten, die es den Bürgern und Bürgerinnen besser
ermöglichen, sich zu beteiligen und ihren Willen kundzutun, und sicherstellen, dass
dieser dann auch verlässlich erfassbar ist. Das Wahlrecht wird uns also noch weiter
beschäftigen, auch bezüglich der Wahlkarten und ihrer Ausgestaltung. Es wird sicher
nicht das letzte Mal sein, dass wir uns mit dieser Materie beschäftigen. Wir stimmen
aber heute gerne zu. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)
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