Bundesrat 17. November 2016 860. Sitzung / 1 14.37 Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Briefwahl zum Quadrat – was ich nicht verstehe, ist, dass in Urländern der direkten Demokratie wie der Schweiz, wo die Leute wirklich viel wählen gehen, die Briefwahl natürlich gang und gäbe ist. Wir haben auch mit Wahlleitern dort gesprochen und uns genau angeschaut, wie die das machen. Die haben gesagt: Natürlich gibt es bei uns auch Probleme, aber bei uns sind die Regeln bei Weitem nicht so kompliziert, wie ihr das gemacht habt. Es ist schon so, dass es unser Versuch, das alles möglichst bis ins Detail zu regeln, auch sehr schwierig gemacht hat, das dann tatsächlich so umzusetzen, wie es im Gesetz formuliert war. In vielen Ländern ist es so, dass die Briefwahl wirklich ein ganz wesentlicher Teil des Wahlvorgangs ist und die Menschen das wollen, und es ist eigentlich auch niemandem mehr klarzumachen, dass das nicht gehen sollte. Das wäre wirklich ein Rückschritt. Deshalb wird uns dann auch etwas einfallen, das in den Wahllokalen und bei der Auszählung praktikabel ist, sodass es auch umgesetzt werden kann. Das Zentrale dieser Änderung, das zentrale Wählerregister, eine Datenanwendung beim BMI, ist schon erwähnt und auch erklärt worden. Es ist so, dass es eigentlich nur ein Schritt in Richtung eines echten zentralen Wählerregisters ist. Es wird von allen Gemeinden zur Erstellung ihrer Wählerevidenzen genützt. Darin sind alle wahlberechtigten Personen mit dem Hauptwohnsitz in der Gemeinde einzutragen, und die Summe dieser lokalen Wählerevidenzen ist dann das zentrale Wählerregister. Leider bedeutet das aber noch nicht, dass alle Wahllokale tatsächlich mit PC und Zugriff zum Wählerregister arbeiten. Ausschlaggebend bleiben die ausgedruckten Wählerverzeichnisse, die aber maßgeblich verbessert wurden. So ist die Ausgabe einer Wahlkarte relativ einfach gleich links in der ersten Rubrik ersichtlich. Damit wurden die Regelungen für alle Bundeswahlen geschaffen und die Länder werden ermächtigt, die Wählerevidenzen für die Landtags- und Gemeinderatswahlen mit dieser Datenanwendung herzustellen. Hoffentlich macht die Datenanwendung da nicht einen Strich durch die Rechnung, denn auch das weiß man nie. Ich glaube aber, dass das in die richtige Richtung geht. Wichtig ist aus unserer Sicht schon auch die Möglichkeit der Online-Unterstützung von Volksbegehren. Der elektronische Vermerk der Unterstützung wird eben nicht im zentralen Wählerregister gemacht, sondern in einer Parallelanwendung, und diese wird nach Rechtskraft des Ergebnisses des Volksbegehrens gelöscht. Das war uns Version v. 20. Dezember 2016, 13:07 nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert Bundesrat 17. November 2016 860. Sitzung / 2 datenschutzrechtlich sehr wichtig, das halten wir für eine saubere Lösung, und das war auch eine wichtige Forderung des Demokratiepakets im Juni 2013. Vielleicht gelingt es in der Folge doch auch, dieses Demokratiepaket Schritt für Schritt umzusetzen und weiter voranzutreiben. (Bundesrat Todt: Da sind wir schon einen Schritt weiter! Da haben wir schon die Enquete!) Wie gesagt, da ist noch viel zu tun und da gibt es noch viele Verbesserungsmöglichkeiten, die es den Bürgern und Bürgerinnen besser ermöglichen, sich zu beteiligen und ihren Willen kundzutun, und sicherstellen, dass dieser dann auch verlässlich erfassbar ist. Das Wahlrecht wird uns also noch weiter beschäftigen, auch bezüglich der Wahlkarten und ihrer Ausgestaltung. Es wird sicher nicht das letzte Mal sein, dass wir uns mit dieser Materie beschäftigen. Wir stimmen aber heute gerne zu. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.) 14.42 Version v. 20. Dezember 2016, 13:07 nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert
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